Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 17.02.2008, 21:26   # 661
N2Y
 
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Beiträge: 3
@Killerbee99
In der Kurzfassung so wie ich das verstanden habe:
1. Untermieter schimpfen ***
2. modifizierte Unterlassungserklärung verfassen
3. Den Schadensersatz zahlen


***Wer öffentlich tauscht ist selber schuld. Es gibt Alternativen: Stealthnet
Je mehr es hernehmen desto schneller wirds.


Aus der Homepage:
Zitat:
Warum StealthNet statt eDonkey & Konsorten?
Ganz einfach: StealthNet wurde primär im Hinblick auf die Anonymität und damit auch die Sicherheit der User entwickelt. Im Gegensatz zu konventionellen P2P-Netzwerken ist es nahezu unmöglich, die Anbieter von Inhalten zu ermitteln. Der komplette Traffic im RShare-Netzwerk wird sicher verschlüsselt; darüber hinaus werden Downloads stets über mehrere Nodes geroutet, so daß keine Zusammenhänge zwischen einzelnen Teilnehmern nachgewiesen werden können.

Speziell im Hinblick auf die teilweise sehr dubiosen Ermittlungsmethoden gegen Benutzer von regulären Netzwerken und dem geplanten Zugriff auf Verbindungsdaten bei Internet Service Providern für Rechteinhaber mit Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ab dem 1. Januar 2008 sollte jeder für sich selber entscheiden, ob er auch weiterhin ein großes Risiko eingehen möchte.
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Alt 17.02.2008, 21:27   # 662
Lotec
 
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@Killerbee99

Die überwiegende Anzahl der Abgemahnten gibt eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, zahlt nicht und unternimmt keine weiteren Schritte. Für weitere Informationen darfst du die Seite erforschen:

Abmahnwahn in Deutschland

dort findest du Abmahn-Wiki, Abmahn-FAQ und alles, was man sonst wissen sollte. Der Anschlussinhaber ist die arme Sau, da hast du leider Recht:

internetpiraterie-portal.de - Das Internetportal über Internetpiraterie
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Alt 17.02.2008, 21:35   # 663
obelisk1302
 
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Moin

erstma, denkt doch mal nach, was zur last gelegt wird ist....in 95% der fälle wahr.so!. es geht doch nur darum das sich da einer eine goldene verdienen will, is auch legitim, weil versuch macht kluch*oder eben REICH! so, wie gesagt da ist was gelaufen was nicht richtig ist und ich denke mal das auch jeder hier (auch wieder 95%) an den jeweiligen Künstler das Saler berappen würde und dann wäre man vielleicht geheilt so progis wie den grauen Esel ect. zu starten. Aber auch das Gesetz ist soooo verdammt schwammig, daß hier irgendwie niemand weiß was er wie machen soll. bezahlen, reumütig sein, schweigen und abwarten....die liste könnte lang werden.
Fakt ist das bis heute nicht wirklich ein gerichtliches Verfahren*soweit ich des weiß* gegen "UNS" gelaufen ist. Sich bei den RW#s zu äußern, am phone oder per Brief, egal ob man selber oder in WG oder wie auch immer......in der regel ist das ein Schuldeingeständnis, wo sich die Walldoof wie die Geier stürzt. Das denke ich, icke weiß es eben nicht besser. aber ich sage euch----aus Erfahrung----bitte bleibt ruhig*wir haben keine kleinen kinder gefressen* setzt es für euch in Relation- Stress- Geld - angst, aber beschwert euch nicht wenn nach der ersten AM die nächste folgt und vielleicht noch eine und und und....

WALLDOOF-TAG ist der 20.02. *2. Brief

in diesem Sinne----WENN WIR DAS NICHT DURCH ZIEHEN.......WER DANN????

glaube das sagte auch schon mal C.Daum....oder nicht?
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Alt 17.02.2008, 22:02   # 664
DasFraeulein
 
Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 2
Hallo Zusammen,

ich hatte gestern auch einen dicken Umschlag mit einem 14-seitigen Schreiben der Anwaltskanzlei Waldorf München im Briefkasten. Darin wird mir, wie hier auch schon mehrmals beschrieben, vorgeworfen, ich hätte 2 Alben (mit Datum, Uhrzeit, File-Hash & IP-Adresse) via Tauschbörse zum Upload zur Verfügung gestellt. Seitdem lese ich mir in Foren und Artikeln die Augen tränig
Die Kosten setzen sich bei mir aus 666 € Anwaltskosten + 200 € Streitwert zusammen = 866 €, scheint ja auch erstmal eine Pauschale zu sein :roll:
Nun habe ich mich entschieden, morgen den Anwalt aufzusuchen, allerdings wüsste ich gern schon auch Einiges im Vorfeld, damit mich bei meinem Glück nicht auch noch der Anwalt über´n Tisch zieht.
Ist es nicht so, dass das Downloaden an sich nicht strafbar ist, allerdings das "zum Upload zur Verfügungstellen". Wie könnte ich beweisen, dass ich meinen Zielordner nicht zum Upload freigegeben habe??? (Was tatsächlich so ist) Bei mir wandern die Dateien mit samt allen anderen notwendigen Parts in einen versteckten Zielordner, der nicht freigegeben ist.

Ich nehme die Schuld ja auch mich, etwas heruntergeladen haben, aber von dem Vorwurf, etwas für andere zum Upload öffentlich zugänglich gemacht zu haben, spreche ich mich ausdrücklich frei ...
Und ist es nicht erstmal fraglich, ob ich die Anwaltkosten tragen muss? Der Kläger ist ja nicht gezwungen, zum Anwalt zu gehen, er hätte mich auch selbst anschreiben können. Erst, wenn ich darauf nicht reagiert hätte, hätte ich den Gang zum Anwalt ja nachvollziehen können.
Ich wäre sehr froh, wenn ich hier ein bisschen Feedback erhalten könnte, wo sich doch so viele Leute hier gefunden haben, denen die Anwälte auch auf die Füße treten wollen.
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Alt 17.02.2008, 22:47   # 665
Lotec
 
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Beiträge: 166
@DasFräulein,

seit Anfang dieses Jahres ist Download auch verboten, deswegen kriegst du aber die Abmahnung nicht. Was für Filesharing-Software hast du denn benutzt? Bei eMule und Torrent lässt sich der Upload überhaupt nicht abschalten. Kennst du schon die Abmahnwiki?

Kategorie:Abmahnwahn - Abmahnwiki

Die wird dir die meisten Fragen beantworten. Eine Datenbank mit den Betroffenen ist hier:

Abmahnwahn-Dreipage :: Abmahndaten

ich wünsch dir viel Glück bei der Sache
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Alt 18.02.2008, 07:07   # 666
Grazer57
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
@ Lotec

Dein Link zu der Kanzlei sagt nur einen Teil über die Haftung
des Anschlussinhabers aus. Außerdem ist dies eine Seite von
Schutt und Waetke. Kennst Du diese Kanzlei??

Siehe auch

heise online - Urteil: Eltern haften nicht immer für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder
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Alt 18.02.2008, 08:25   # 667
Lotec
 
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Beiträge: 166
Zitat:
Dein Link zu der Kanzlei sagt nur einen Teil über die Haftung
des Anschlussinhabers aus. Außerdem ist dies eine Seite von
Schutt und Waetke. Kennst Du diese Kanzlei??
was meinst du damit? Klar kenne ich die Kanzlei, aber nicht im Sinne, dass sie mich abgemahnt hat, oder dass ich für die arbeite. Was Haftung angeht, hast du Recht, es gab zwei positive Urteile diesbezüglich, es gab aber auch ein negatives Urteil, das besagt, dass der Störer immer noch haftet.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Medienrecht, Erbrecht, Forderungseinziehung
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Alt 18.02.2008, 09:28   # 668
Smithy1980
 
Benutzerbild von Smithy1980
 
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Beiträge: 289
Servus,

zunächst mal Ruhe bewaren.

Momentan verfahren viele wie folgt:

-Modifizierte Unterlassungserklährung Unterschreiben und weg damit.

-Sämtliche Kostennoten zurückweisen.

-Im Schreiben an Waldorf lass von deinem Anwalt hinzufügen das man sich mit der mod UE aussergerichtlich geeinigt hat und somit keine Notwenidigkeit sieht irgendwelche Summen zu Zahlen. Sollte auf Zahlung bestanden werden so wirst du die Abmahnung von deinem örtlichen Gericht überprüfen lassen.

Der Trick ist dann das DIE sich auf den Weg zu DIR machen müssen und für 200EUR fährt man mal nicht eben von München nach wo immer du auch Wohnst. Da ich selber in der Nähe von Düsseldorf wohne schien das zu funktionieren.


Hier Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung
kannst du dir die mod UE holen und deinen Angaben entsprechend ändern.

Viel Erfolg
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Alt 18.02.2008, 11:43   # 669
unclesam1968
 
Registriert seit: 18.02.2008
Beiträge: 5
Hallo zusammen,

könnte jemand so nett sein solch modifizierte Unterlassungserklärung hier einstellen?

bzw einenen Link

Danke im vorraus
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Alt 18.02.2008, 11:45   # 670
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von unclesam1968 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

könnte jemand so nett sein solch modifizierte Unterlassungserklärung hier einstellen?

bzw einenen Link

Danke im vorraus
Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

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Alt 18.02.2008, 15:37   # 671
Minugasus
 
Registriert seit: 23.09.2007
Beiträge: 3
Hallo zusammen,
ich habe ebenfalls, wie viele meiner Vorredner, heute eine mehrseitigen Abmahnung der Kanzlei Waldorf per Post bekommen!
Die Summe beläuft sich auf 100,00€ Sachdensersatz an einen großen Musikkonzern + 506,00€ für die Kanzlei = 606,00€!!!

Daraufhin habe ich der Kanzlei angerufen und mit ihr einen Vergleich geschlossen! Sie wären bereit auf eine Zahlung von 350€ + unterschriebene UE einzugehen.
Vorraussetzung ist die Zusendung des Ausbildungsvertrages meines Sohnes bezüglich Geringverdiener womit die Summe gedrückt werden kann.

Nun meine Frage:
Soll ich dieses akzeptieren und diese 350€ bezahlen und die UE unterschreiben? Wenn ich das richtig sehe ist die Angelegenheit dann vom Tisch und ich höre nie wieder was von denen, oder? Was für weitere Auswirkungen kann das haben,kann dann noch was kommen?

Ich möchte die Sache einfach abschließen und mich nicht weiter damit rumärgern! Wenn ich zum Anwalt gehen würde kostet mich das ganze ja dann schon mal pauschal für die erste Rechtsberatung 180,00€ brutto!! Wäre ich da nicht anderstrum billiger dran?

Ein paar Antworten auf meine Fragen wären echt super.

Vielen dank schon mal im Vorraus,

Gruß
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Alt 18.02.2008, 15:50   # 672
samy114
 
Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 70
Zitat:
Zitat von JimPanse Beitrag anzeigen
Hallo,

ich gehöre jetzt auch zum Club der 866er
DHV, Lübbe und Random durch die Waldorfschule.
Zitat:
Zitat von raizi Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
habe gestern auch eine Mahnung von Waldorf über ein Album bekommen.
Zitat:
Zitat von Killerbee99 Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

Ich habe gestern auch eine Abmahnung von den Münchner Waldorf-Schülern bekommen - und als Anschlussinhaber einer 10er Studenten-WG erst mal einen leichten Herzinfarkt bekommen.
Zitat:
Zitat von DasFraeulein Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

ich hatte gestern auch einen dicken Umschlag mit einem 14-seitigen Schreiben der Anwaltskanzlei Waldorf München im Briefkasten.
Zitat:
Zitat von Minugasus Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
ich habe ebenfalls, wie viele meiner Vorredner, heute eine mehrseitigen Abmahnung der Kanzlei Waldorf per Post bekommen!
Wieviele Tausend Abmahnungen versenden die denn im Monat ?? Wenn das so weiter geht, hat ja halb Deutschland solch einen Bettelbrief erhalten...

Ein Wunder dass die goldexex.6x.to noch läuft... Denn selbst wer auf die emule Suche verzichtet hat, und nur ausschliesslich ed2k links von den bekannten Seiten gezogen hat, wurde / wird abgemahnt... Wie kommen die eigentlich auf die Passwörter von den rar Alben ??
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Alt 18.02.2008, 15:53   # 673
GSteven
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Minugasus Beitrag anzeigen
Daraufhin habe ich der Kanzlei angerufen und mit ihr einen Vergleich geschlossen! Sie wären bereit auf eine Zahlung von 350€ + unterschriebene UE einzugehen.
Vorraussetzung ist die Zusendung des Ausbildungsvertrages meines Sohnes bezüglich Geringverdiener womit die Summe gedrückt werden kann.
Uhh... wurde dir nicht gesagt das über solche Vereinbarungen stillschweigen zu wahren ist?
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Alt 18.02.2008, 15:57   # 674
Minugasus
 
Registriert seit: 23.09.2007
Beiträge: 3
nein, es wurde mir nicht gesagt das ich da stillschweigen wahren sollte. Ich bin ein totaler laie was die rechtslage angeht. Kann das irgendwelche Auswirkungen haben?
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Alt 18.02.2008, 16:12   # 675
GSteven
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 5
Mein Posting nicht zu ernst nehmen... ich habe nur aus unbestätigten Quellen erfahren das Waldorfs nicht wollen das sowas an die Öffentlichkeit dringt, ist ja auch verständlich... würde ja jeder anrufen und verhandeln Aber wenn dir das nicht gesagt wurde, auch nicht schlimm
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Alt 18.02.2008, 17:37   # 676
benni82
Gastposter
 
ja hallo erstmal

wir sind seit samstag (16.02.08 ) auch im waldorf fanclub.

abmahnung wegen illegaler verwertung geschützter werke in sog. tauschbörsen.

es geht um ein hörbuch eines berliner comedian (rechteinhaber S**Y B*G Music Entertainment (germany) GmbH) der gerne die frauen aufs kreuz nimmt. "tatzeitpunkt" war november 2007.

forderungen:
* UE bis zum 21.02.08
* 506EUR RA-kosten + 100EUR schadensersatz bis zum 28.02.08

werde die modUE von abmahnwahn-dreipage per einschreiben und fax hinschicken und nichts bezahlen.

grüsse
benni

ach ja: wenn nicht wir, wer dann
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Alt 18.02.2008, 19:05   # 677
Lotec
 
Benutzerbild von Lotec
 
Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
Zitat:
werde die modUE von abmahnwahn-dreipage per einschreiben und fax hinschicken und nichts bezahlen.

grüsse
benni

ach ja: wenn nicht wir, wer dann
R-r-r-r-richtig!
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Alt 18.02.2008, 20:08   # 678
DasFraeulein
 
Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 2
Ich war heute bei einer Anwältin. Sie hat sich die Sache angeschaut und mir geraten, die mod. UE zu unterschreiben und zu bezahlen. Ich hoffe allerdings, dass ich vllt auch eine Minderung oder zumindest eine Ratenzahlung vereinbaren kann
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Alt 18.02.2008, 21:22   # 679
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von DasFraeulein Beitrag anzeigen
Ich war heute bei einer Anwältin. Sie hat sich die Sache angeschaut und mir geraten, die mod. UE zu unterschreiben und zu bezahlen. Ich hoffe allerdings, dass ich vllt auch eine Minderung oder zumindest eine Ratenzahlung vereinbaren kann
Oje, oje...Scheidungsanwältin?

Jeder entscheidet zwar selbst, was für ihn der richtige Weg ist...

...aber hast Du das bereits gelesen?

Abmahn-Wiki

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Alt 18.02.2008, 21:58   # 680
obelisk1302
 
Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 14
Ist doch geil wie hier PARANOIA wächst max 10 leutz haben hier begriffen worum es geht........um Geld, schnell und "leise" verdient. Na ja, jeder muss selber wissen was er macht!Walldooftach is immer noch der 20.02.!in diesem Sinne!

*Wenn WIR das nicht durchziehen.....WER DANN????*
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Alt 26.05.2012, 17:10 # --
News Flash
 
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