| | # 6723 | |
| Registriert seit: 14.09.2009
Beiträge: 35
| Zitat:
Aber jeder kann ja selbst einen "lieben" Brief an die ..... senden. Es müssen nur so viele wie möglich sein. | |
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| | # 6724 |
| Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 28
| Wurde in diesem Forum eigentlich der Begriff "Schreiben einfacher Art" verwendet? Ich finde mit der Suche nichts. Genausowenig über die 5001€. Habe gerade noch etwas gefunden: Abmahnung Christina Aguilera Sony Music Waldorf Rechtsanwäte Punkt 4 der FAQ (100€ Deckelung) fällt ja bei einem Album flach. Aber wie sieht es mit Punkt 5 der FAQ aus? Es handelt sich bei dem Schreiben definitiv um ein "Schreiben einfacher Art" (meine Meinung). DArum wäre es doch Sinnvoll dort nochmal anzurufen und die Leute darauf hinzuweisen oder nicht? Genauso die 5001€ in der modUE nicht erwähnen sondern 5000€. |
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| | # 6725 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Liest Du eigentlich, was man Dir hier antwortet oder stellst Du lieber nur Fragen? ![]() Wo willst Du weshalb anrufen? | |
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| | # 6726 | |
| Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 28
| Zitat:
Also der Satz "ohne nennenswerten weiteren Bearbeitungsaufwand" aus dem Schreiben ist wohl so gewählt, dass man nicht auf die Idee kommt zu behaupten es sei ein Schreiben einfacher Art, da man ja nciht weiss, was sie vorher getrieben haben... Der 5001€ vorschlag des Rechtsschutzes nerven mich ungemein. Wenn in der modUE steht, es soll vom zuständigen Amts- oder Landesgericht geprüft wern, wie hoch die Strafe bei Zuwiderhandlung sein soll, dann sind doch 5001€ nicht optimal weil es ja gleich ans Landesgericht geht. Angenommen die 5001€ werden erwähnt oder auch nicht, ists doch eigentlich egal, da der Unterlassungsgläubiger den Wert sowieso festlegen darf. Oder verstehe ich heut gar nichts mehr? | |
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| | # 6727 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Ich fürchte, das hast Du richtig erkannt...aber nur das... Warum machst Du einen solchen Wind um die Höhe der Vertragsstrafe? 1. Diese wird doch nur dann fällig, wenn Du zukünftig gegen das Versprechen verstösst, welches Du in der UE abgegeben hast. Ich nehme aber an, dass Du zukünftig kein entsprechendes Risiko mehr eingehen wirst. ![]() Falls doch (wer wäre aber so dumm?): 2. Was wäre ggf. für Dich daran besser, wenn in diesem Fall ein Amtsrichter über die Vertragsstrafe entscheiden müsste? Glaubst Du, dass Du dadurch etwas sparst? ![]() Übrigens darf der Gläubiger selbst hier garnichts festlegen... |
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| | # 6728 | |
| Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 28
| Zitat:
Ich mach emir keine Sorgen, es geht ja nicht um mich sondern um andere Leute die das Problem haben, ich hab enur gesagt ich helfe (mit meinem fehlenden fachwissen...). Also ich habe mir bestätigen lassen, dass der Rechtsbeistand sagte "5001€ erwähnen damit es nicht teurer werden kann". Die betroffene Person darf doch aber nciht selbst festlegen, was er zahlen möchte.... | |
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| | # 6729 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
...3. Streichung der konkreten Höhe der Vertragsstrafe: Durch die genaue Bestimmung der Vertragsstrafe soll aus der Sicht des Abmahnenden eine erhebliche Abschreckungswirkung erzielt werden. Aus der Sicht des Unterlassungsschuldners kann eine solche Verpflichtung den Ruin bedeuten. Welcher Betrag der Vertragsstrafe ist angemessen? Die Strafbewehrung darf nicht außer Verhältnis zum Rechtsverstoß stehen. Die Vertragsstrafe muss jedoch so empfindlich sein, dass sie dem Verletzten hinreichende Sicherheit vor einem neuerlichen Verstoß bietet. Bei Verstößen gegen das Fernabsatzrecht oder die Impressumspflicht nach § 6 TDG dürften in der Regel Vertragsstrafen i.H.v. 5.100,-- EUR angemessen sein. (Oft werden 5001,-- Euro gefordert, das ist der Mindestbetrag, damit der Abmahner gegebenenfalls vor dem Landgericht klagen kann und Anwaltspflicht herrscht), für den Fall, dass die Vertragsstrafe durchgesetzt werden soll. Zulässig ist es nach der Rechtsprechung dagegen auch, lediglich eine "angemessene Vertragsstrafe"zu vereinbaren, deren Höhe vom Unterlassungsgläubiger bestimmt wird und "deren Höhe vom zuständigen Gericht überprüft wird". Quelle: Erläuterungen zur mod UE | |
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| | # 6731 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Findest Du etwa, dass dieser Betrag der Vertragsstrafe keine erhebliche Abschreckungswirkung bei den Betroffenen erzielen würde? Welcher Betrag wurde denn in der Original-UE vom Abmahner eingefügt? Rechnest Du wirklich damit, dass Dein Bekannter zukünftig das abgemahnte Werk nochmals verbreitet? Erst dann würde diese Diskussion überhaupt relevant. | |
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| | # 6732 |
| Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 28
| Im Orginal steht "angemessene Vertragsstrafe". Zuvor wird immer von 50k bis 100k pro Gesamtwerk geredet, anhand dessen legen sie die 1,3 Anwaltsgebühr fest, aber wegen zuwiderhandlung gibts eben nur die Info mit "angemessener Strafe". Also dann Betrag weglassen wie in orginal modUE. Ich melde mich wieder sobald eine Rückmeldung kommt. Danke für eure Nerven und eure Zeit. |
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| | # 6735 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Eine urheberrechtliche Schutzrechtsverwarnung, die meist mit zahlreichen Urteilen gespickt ist, als Schreiben einfacher Art zu bezeichnen, ist ähnlich wie eine Atombombe als Chinaböller zu bezeichnen. Urheberrechtliche Abmahnungen rechtfertigen oft sogar eine 1,8-Geschäftsgebühr. Mit freundlichen Grüßen Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 6737 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
EUR 5.001,00 reichen aus, um die Ernstlichkeit des Unterlassungsversprechens darzulegen, dazu noch bei einer Privatperson. RA Hechler ABMAHNUNG CSR RECHTSANWÄLTE PURZEL VIDEO GEDAST wegen Urheberrecht und Filesharing
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 6738 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Immerhin erfolgt ja zuvor eine intensive Einzelfallbearbeitung... | |
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| | # 6739 | |
| Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 28
| Zitat:
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