Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 23.09.2009, 11:26   # 6721
waldorfschüler
 
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So, mal was neues bei mir - es gibt nichts neues :eisessen:

Abgemahnt am 26.06. von den Waldörflern
Mod Ue am 27.06. per Fax und Einschreiben
Rückschein am 02.07. erhalten

seit dem - werde wieder berichten, wenn sich was tut.

Wobei zur Zeit ja Oktoberfest ist und da haben die warscheinlich eh Betriebsferien.

Was ist eigentlich mit der Bord-Uhr los, die geht ja 2 Stunf´den nach?
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Alt 23.09.2009, 11:30   # 6722
ulrich
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Vielmehr sollte man ein "Überraschungsei" bleiben, damit das Klagerisiko durch die Gegenseite schwerer eingeschätzt werden kann.
Deshalb heißt es auch in einigen Beiträgen von mir keinen Kontakt, denn es ist schnell was geschrieben oder gesagt, was die Gegenseite zu ihren Gunsten ausnutzen kann und könnte.

-----Doppelpost zusammengeführt am 23.9.2009 um 11:33:02-----

Zitat:
Zitat von waldorfschüler Beitrag anzeigen
Was ist eigentlich mit der Bord-Uhr los, die geht ja 2 Stunf´den nach?
Die must Du mal in Deinem Kontrollzentrum richtg einstellen.
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Alt 23.09.2009, 11:37   # 6723
ms1973
 
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Zitat:
Zitat von Waldorfjäger Beitrag anzeigen
Auch wenn wir, die von der Telecom an die Abmahnabzocker verkauften Kunden, nur wenige sind im Vergleich zu den Millionen anderen bin ich der Meinung wir sollten unseren Anschluss kündigen und zu einem Provider wechseln, der einen nicht verkauft z.B. Accor.

Es wird ihnen wehtun Kunden zu verlieren. Solange niemand reagiert machen die fröhlich weiter mit ihrer "Kundenfreundlichkeit".

Wenn Du ms1973 einen schönen Brief für die nadelgestreiften A.....löcher vom Telecom Vorstand hast und auch deren E-mail, bin ich gerne bereit Dir beizustehen und die auch mit 1000 Mails zu nerven.
jo, dann werden wir mal was aufsetzten müssen.
Aber jeder kann ja selbst einen "lieben" Brief an die ..... senden.
Es müssen nur so viele wie möglich sein.
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Alt 23.09.2009, 11:38   # 6724
fopors
 
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Wurde in diesem Forum eigentlich der Begriff "Schreiben einfacher Art" verwendet? Ich finde mit der Suche nichts. Genausowenig über die 5001€.

Habe gerade noch etwas gefunden:
Abmahnung Christina Aguilera Sony Music Waldorf Rechtsanwäte
Punkt 4 der FAQ (100€ Deckelung) fällt ja bei einem Album flach.
Aber wie sieht es mit Punkt 5 der FAQ aus?
Es handelt sich bei dem Schreiben definitiv um ein "Schreiben einfacher Art" (meine Meinung). DArum wäre es doch Sinnvoll dort nochmal anzurufen und die Leute darauf hinzuweisen oder nicht?
Genauso die 5001€ in der modUE nicht erwähnen sondern 5000€.
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Alt 23.09.2009, 11:46   # 6725
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von fopors Beitrag anzeigen
DArum wäre es doch Sinnvoll dort nochmal anzurufen und die Leute darauf hinzuweisen oder nicht?
"...Ob ein solcher Fall vorliegt ist eine Frage des Einzelfalls und wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt..."

Liest Du eigentlich, was man Dir hier antwortet oder stellst Du lieber nur Fragen?

Wo willst Du weshalb anrufen?
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Alt 23.09.2009, 11:55   # 6726
fopors
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
"...Ob ein solcher Fall vorliegt ist eine Frage des Einzelfalls und wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt..."

Liest Du eigentlich, was man Dir hier antwortet oder stellst Du lieber nur Fragen?

Wo willst Du weshalb anrufen?
Oh ich glaub ich mach mich unbeliebt, sorry, gestern war Wiesntag
Also der Satz "ohne nennenswerten weiteren Bearbeitungsaufwand" aus dem Schreiben ist wohl so gewählt, dass man nicht auf die Idee kommt zu behaupten es sei ein Schreiben einfacher Art, da man ja nciht weiss, was sie vorher getrieben haben...
Der 5001€ vorschlag des Rechtsschutzes nerven mich ungemein. Wenn in der modUE steht, es soll vom zuständigen Amts- oder Landesgericht geprüft wern, wie hoch die Strafe bei Zuwiderhandlung sein soll, dann sind doch 5001€ nicht optimal weil es ja gleich ans Landesgericht geht. Angenommen die 5001€ werden erwähnt oder auch nicht, ists doch eigentlich egal, da der Unterlassungsgläubiger den Wert sowieso festlegen darf. Oder verstehe ich heut gar nichts mehr?
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Alt 23.09.2009, 12:07   # 6727
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von fopors Beitrag anzeigen
Oder verstehe ich heut gar nichts mehr?
Ich fürchte, das hast Du richtig erkannt...aber nur das...

Warum machst Du einen solchen Wind um die Höhe der Vertragsstrafe?

1. Diese wird doch nur dann fällig, wenn Du zukünftig gegen das Versprechen verstösst, welches Du in der UE abgegeben hast.
Ich nehme aber an, dass Du zukünftig kein entsprechendes Risiko mehr eingehen wirst.

Falls doch (wer wäre aber so dumm?):

2. Was wäre ggf. für Dich daran besser, wenn in diesem Fall ein Amtsrichter über die Vertragsstrafe entscheiden müsste?
Glaubst Du, dass Du dadurch etwas sparst?

Übrigens darf der Gläubiger selbst hier garnichts festlegen...
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Alt 23.09.2009, 12:14   # 6728
fopors
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Ich fürchte, das hast Du richtig erkannt...aber nur das...

Warum machst Du einen solchen Wind um die Höhe der Vertragsstrafe?

1. Diese wird doch nur dann fällig, wenn Du zukünftig gegen das Versprechen verstösst, welches Du in der UE abgegeben hast.
Ich nehme aber an, dass Du zukünftig kein entsprechendes Risiko mehr eingehen wirst.

Falls doch (wer wäre aber so dumm?):

2. Was wäre ggf. für Dich daran besser, wenn in diesem Fall ein Amtsrichter über die Vertragsstrafe entscheiden müsste?
Glaubst Du, dass Du dadurch etwas sparst?

Übrigens darf der Gläubiger selbst hier garnichts festlegen...
Ok das denke ich nciht, dass sich daran was ändert, hast recht.
Ich mach emir keine Sorgen, es geht ja nicht um mich sondern um andere Leute die das Problem haben, ich hab enur gesagt ich helfe (mit meinem fehlenden fachwissen...).
Also ich habe mir bestätigen lassen, dass der Rechtsbeistand sagte "5001€ erwähnen damit es nicht teurer werden kann". Die betroffene Person darf doch aber nciht selbst festlegen, was er zahlen möchte....
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Alt 23.09.2009, 12:18   # 6729
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von fopors Beitrag anzeigen
Also ich habe mir bestätigen lassen, dass der Rechtsbeistand sagte "5001€ erwähnen damit es nicht teurer werden kann". Die betroffene Person darf doch aber nciht selbst festlegen, was er zahlen möchte....
Sicher hast Du bereits Folgendes gelesen:

...3. Streichung der konkreten Höhe der Vertragsstrafe:

Durch die genaue Bestimmung der Vertragsstrafe soll aus der Sicht des Abmahnenden eine erhebliche Abschreckungswirkung erzielt werden. Aus der Sicht des Unterlassungsschuldners kann eine solche Verpflichtung den Ruin bedeuten. Welcher Betrag der Vertragsstrafe ist angemessen? Die Strafbewehrung darf nicht außer Verhältnis zum Rechtsverstoß stehen.
Die Vertragsstrafe muss jedoch so empfindlich sein, dass sie dem Verletzten hinreichende Sicherheit vor einem neuerlichen Verstoß bietet. Bei Verstößen gegen das Fernabsatzrecht oder die Impressumspflicht nach § 6 TDG dürften in der Regel Vertragsstrafen i.H.v. 5.100,-- EUR angemessen sein. (Oft werden 5001,-- Euro gefordert, das ist der Mindestbetrag, damit der Abmahner gegebenenfalls vor dem Landgericht klagen kann und Anwaltspflicht herrscht), für den Fall, dass die Vertragsstrafe durchgesetzt werden soll. Zulässig ist es nach der Rechtsprechung dagegen auch, lediglich eine "angemessene Vertragsstrafe"zu vereinbaren, deren Höhe vom Unterlassungsgläubiger bestimmt wird und "deren Höhe vom zuständigen Gericht überprüft wird".


Quelle: Erläuterungen zur mod UE
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Alt 23.09.2009, 12:31   # 6730
fopors
 
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Ja das habe ich gelesen. Aber wer sagt mir ob das Gericht die oft verlangten 5001€ nicht als zu wenig betrachtet?
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Alt 23.09.2009, 12:46   # 6731
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von fopors Beitrag anzeigen
Ja das habe ich gelesen. Aber wer sagt mir ob das Gericht die oft verlangten 5001€ nicht als zu wenig betrachtet?
Ich falle gleich vom Glauben ab...

Findest Du etwa, dass dieser Betrag der Vertragsstrafe keine erhebliche Abschreckungswirkung bei den Betroffenen erzielen würde?

Welcher Betrag wurde denn in der Original-UE vom Abmahner eingefügt?

Rechnest Du wirklich damit, dass Dein Bekannter zukünftig das abgemahnte Werk nochmals verbreitet?

Erst dann würde diese Diskussion überhaupt relevant.
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Alt 23.09.2009, 12:57   # 6732
fopors
 
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Im Orginal steht "angemessene Vertragsstrafe". Zuvor wird immer von 50k bis 100k pro Gesamtwerk geredet, anhand dessen legen sie die 1,3 Anwaltsgebühr fest, aber wegen zuwiderhandlung gibts eben nur die Info mit "angemessener Strafe".
Also dann Betrag weglassen wie in orginal modUE.
Ich melde mich wieder sobald eine Rückmeldung kommt.
Danke für eure Nerven und eure Zeit.
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Alt 23.09.2009, 13:05   # 6733
ulrich
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Zitat:
Zitat von fopors Beitrag anzeigen
Also dann Betrag weglassen wie in orginal modUE.
Ich melde mich wieder sobald eine Rückmeldung kommt.
Danke für eure Nerven und eure Zeit.
Nun verstehe ich nur noch Bahnhof, entwirft da einer eine vollkommen neue UE oder Mod UE???
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Alt 23.09.2009, 13:10   # 6734
fopors
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Nun verstehe ich nur noch Bahnhof, entwirft da einer eine vollkommen neue UE oder Mod UE???
orginal modUE = die hier im Forum genannte
modifizierte modUE = modUE + genanntem Betrag.
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Alt 23.09.2009, 13:14   # 6735
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von fopors Beitrag anzeigen
Wurde in diesem Forum eigentlich der Begriff "Schreiben einfacher Art" verwendet? Ich finde mit der Suche nichts. Genausowenig über die 5001€.

Habe gerade noch etwas gefunden:
Abmahnung Christina Aguilera Sony Music Waldorf Rechtsanwäte
Punkt 4 der FAQ (100€ Deckelung) fällt ja bei einem Album flach.
Aber wie sieht es mit Punkt 5 der FAQ aus?
Es handelt sich bei dem Schreiben definitiv um ein "Schreiben einfacher Art" (meine Meinung). DArum wäre es doch Sinnvoll dort nochmal anzurufen und die Leute darauf hinzuweisen oder nicht?
Genauso die 5001€ in der modUE nicht erwähnen sondern 5000€.


Eine urheberrechtliche Schutzrechtsverwarnung, die meist mit zahlreichen Urteilen gespickt ist, als Schreiben einfacher Art zu bezeichnen, ist ähnlich wie eine Atombombe als Chinaböller zu bezeichnen. Urheberrechtliche Abmahnungen rechtfertigen oft sogar eine 1,8-Geschäftsgebühr.


Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 23.09.2009, 13:17   # 6736
oro
 
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Zitat:
Zitat von fopors Beitrag anzeigen
orginal modUE = die hier im Forum genannte
modifizierte modUE = modUE + genanntem Betrag.
du machst dir gedanken über dinge, die, wenn der anschlussinhaber klar im kopf ist, seine sharing-aktivitäten sofort einstellt und auch sonst keine unachtsamkeiten geschehen, nicht passieren sollten.
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Alt 23.09.2009, 13:21   # 6737
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Ich falle gleich vom Glauben ab...

Findest Du etwa, dass dieser Betrag der Vertragsstrafe keine erhebliche Abschreckungswirkung bei den Betroffenen erzielen würde?

Welcher Betrag wurde denn in der Original-UE vom Abmahner eingefügt?

Rechnest Du wirklich damit, dass Dein Bekannter zukünftig das abgemahnte Werk nochmals verbreitet?

Erst dann würde diese Diskussion überhaupt relevant.

EUR 5.001,00 reichen aus, um die Ernstlichkeit des Unterlassungsversprechens darzulegen, dazu noch bei einer Privatperson.

RA Hechler

ABMAHNUNG CSR RECHTSANWÄLTE PURZEL VIDEO GEDAST wegen Urheberrecht und Filesharing
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
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Alt 23.09.2009, 13:21   # 6738
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Urheberrechtliche Abmahnungen rechtfertigen oft sogar eine 1,8-Geschäftsgebühr.
Jawoll...und zwar jedesmal erneut, wenn der tausendfach bewährte Musterbrief mit einer neuen Anschrift und einem fortlaufenden Aktenzeichen versehen werden muss.

Immerhin erfolgt ja zuvor eine intensive Einzelfallbearbeitung...
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Alt 23.09.2009, 13:29   # 6739
fopors
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
EUR 5.001,00 reichen aus, um die Ernstlichkeit des Unterlassungsversprechens darzulegen, dazu noch bei einer Privatperson.

RA Hechler

ABMAHNUNG CSR RECHTSANWÄLTE PURZEL VIDEO GEDAST wegen Urheberrecht und Filesharing
Gut danke, ich sehe es ein.
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Alt 23.09.2009, 13:33   # 6740
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von fopors Beitrag anzeigen
Gut danke, ich sehe es ein.
Warum jetzt auf einmal?

Vielleicht hätte mich für Dich auch kürzer fassen sollen...
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Alt 26.05.2012, 13:11 # --
News Flash
 
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