Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 23.09.2009, 07:58   # 6701
niemehrsaugen
 
Benutzerbild von niemehrsaugen
 
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[QUOTE=BlankenHans;689104]Aber Klagen, sofern es schon welche gibt wären doch sicher bekannt geworden und hier öffentlich gemacht worden oder sehe ich das falsch??? Lohnt es sich für Waldorf überhaupt zu klagen oder reicht es denen wenn einige einfach aus Angst/Panik zahlen? Klage ist für die doch auch mit Aufwand und Kosten verbunden...

Kann man denn allgemein sagen: Wer einmal zahlt, der zahlt immer, weil da haben die Abmahner ja ein zahlungswilliges Opfer gefunden oder wird das hier schlichtweg nur vermutet bzw. spekuliert?



zu1: da kannst du einen drauf lassen, sobald ein urteil in der richtung gesprochen wird, werden gewisse leute schon dafür sorgen das es hier erscheint. alleine um noch mehr panik zu machen. meine hoffnung ist das der bgh bald mal recht spricht damit die abzocke aufhört.

zu2: wäre doch logisch diejenigen die zahlen weiter zu schröpfen, unkomplizierter kann man doch keine kohle verdienen. zum glück gibt es tausende von leuten die auch nicht zahlen, somit ist es einfacher weiterhin den kopierer zum glühen zu bringen und neue abzumahnen oder vielleicht die nochmal zur kasse zu beten die schonmal freiwillig gezahlt haben.
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Alt 23.09.2009, 08:21   # 6702
deryeti
 
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Zitat:
Zitat von crusher606 Beitrag anzeigen
Man kann sich vor Gericht auch schlecht verteidigen, wenn man sagt :"Naja, ich habe ja nur ein Stück geklaut, aber nicht alles"
Ein bisschen klauen gibt es für die nicht.
Auch kein bisschen Autounfall oder Körperverletzung.....
Völlig richtig


Zitat:
Zitat von crusher606 Beitrag anzeigen
Das ist alles sehr schwer zu widerelegen, aber nicht unmöglich !!!
Es gab hier Dikusionen darüber.
Wenn, dann kostet es einiges, weil ein "**** und stichfester" Gutachter alles prüfen, testen, protokollieren und begutachten muss.
Ich weiss aber nicht was das alles kostet und wie hoch die Erfolgsaussichten dabei sind...........??????
Man muss so gesehen nichts unbedingt widerlegen, sondern nur substantiert darlegen, das man es als AI nicht war.

Siehe Aktenzeichen 31 C 1738/07 - 17

btw: Dies ist meine Meinung
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Alt 23.09.2009, 09:15   # 6703
ms1973
 
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Also ich weis, was auch zukünftigen Abgemahnten helfen kann.
--- Den Provider Kündigen. Ich werde bei der Magendafarbenen kündigen.
Ich werde den auch mitteilen warum... Das sie als großer Provider da verklagt werden weil einfach und viele Nutzer ist ja verständlich. Das die Provider sich aber nicht wehren.... Ist nicht verständlich.
Sie könnten ja z.B. die Personen Informieren, die potentiel abgemahnt wurden.
Dann hätten es die Abmahner ein bisschen schwerer.

Und genau das werde ich denen schreiben in einer Mail an die Vorstände. Und damit die davon auch wind bekommen, werden diese die mail 100 mal bekommen.
Das oder so ähnlich kann man nur allen Abgemahnten empfehlen.
Nur wenn es auch an das Geld der Provider geht, werden die tätig.
Wenn die Magendafarbenen mitbekommen, das daraufhin Tausende Ihren Internetanschluss kündigen, sind die auch bereit für eine Veränderung.
Nur das hilft.
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Alt 23.09.2009, 09:28   # 6704
deryeti
 
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Zitat:
Zitat von ms1973 Beitrag anzeigen
Wenn die Magendafarbenen mitbekommen, das daraufhin Tausende Ihren Internetanschluss kündigen, sind die auch bereit für eine Veränderung.
Nur das hilft.
Sei mir nicht böse, aber ich sehe momentan, das die Magentafarbenen einen ganzen Haufen Geld für den Anschluss und Dienstleistung bei uns in der Firma bekommen. Die T-Kom ist halt der größte Anbieter und kann als Einziger (noch) bundesweit agieren, drum sind wir da auch Kunde.
Ich glaube nicht, das 1000 Kündigungen von privat den "Riesen" sehr stören....:bedrueck:
Zudem auch andere Provider Daten rausgeben, ändert ein Wechsel jetzt nicht SO viel, oder ?

Wobei ich zugeben muss, mein Anschluss im Zuge meines Umzuges gekündigt zu haben. Nicht nur wegen der Waldorfnummer.
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Alt 23.09.2009, 09:35   # 6705
ms1973
 
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[QUOTE=deryeti;689266]Sei mir nicht böse, aber ich sehe momentan, das die Magentafarbenen einen ganzen Haufen Geld für den Anschluss und Dienstleistung bei uns in der Firma bekommen. Die T-Kom ist halt der größte Anbieter und kann als Einziger (noch) bundesweit agieren, drum sind wir da auch Kunde.
Ich glaube nicht, das 1000 Kündigungen von privat den "Riesen" sehr stören....:bedrueck:[QUOTE]

Das Glaube ich schon, wenn ich bedenke, wie oft die in den letzten Monaten angerufen haben, um mich zu einer Vertragsverlängerung zu drängeln ...
Die haben mir ja fast Zucker in den A..... geblasen. Wir könnten noch das vereinbaren ... kostenlos... und noch da eine Zugabe geben ...... kostenlos.
Jeden tag anrufe..... Glaubt mir die kämpfen gegen den Schwund und wollen keine Marktanteile verlieren.
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Alt 23.09.2009, 09:44   # 6706
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von ms1973 Beitrag anzeigen
Glaubt mir die kämpfen gegen den Schwund und wollen keine Marktanteile verlieren.
Das mag sein. Auf der anderen Seite geben sie täglich Hunderte von Namen an die Abmahner heraus. Und man darf davon ausgehen, dass die Mehrheit der Abgemahnten danach ihren Anschluss kündigen wird.
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Alt 23.09.2009, 09:50   # 6707
fopors
 
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Beiträge: 28
Ich möchte nicht aufdringlich sein, aber kann mir jemand eine Antwort auf meine letzte Frag egeben? Wäre unschön wenn die modUE wegen eines Formfehlers abgelehnt würde.
Also ist die Bezeichnung "Album des Künstlers" für eine Band zutreffen doder muss "Album der Künstler" geschrieben werden?
SInd ja mehrere Leute in einer Band.
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Alt 23.09.2009, 10:15   # 6708
jobob
 
Benutzerbild von jobob
 
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Beiträge: 260
Zitat:
Zitat von fopors Beitrag anzeigen
Also ist die Bezeichnung "Album des Künstlers" für eine Band zutreffen doder muss "Album der Künstler" geschrieben werden?
SInd ja mehrere Leute in einer Band.
Hallo,

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du es wortwörtlich aus der Abmahnung übernimmst.

Die werden sich schon melden, wenn sie damit nicht einverstanden sind.

In diesem Sinne,
jobob
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Alt 23.09.2009, 10:27   # 6709
ms1973
 
Registriert seit: 14.09.2009
Beiträge: 35
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Das mag sein. Auf der anderen Seite geben sie täglich Hunderte von Namen an die Abmahner heraus. Und man darf davon ausgehen, dass die Mehrheit der Abgemahnten danach ihren Anschluss kündigen wird.
Ich glaube man muss denen Bewust machen, das eine Kündigung des Vertrages eine Konsequenz aus Ihrem handeln bedeutet.
Nur wenn viele aufgrund der Abmahnung mit Kündigung oder Androhung reagieren ändert sich etwas.
Ein Versuch ist es wert.
Schreibt die Provider an und kündigt euern Vertrag.......
Die werden reagieren müssen. Auf dauer können die sich das nicht erlauben.
Genauso wie eine mod. UE als Pflicht angesehen wird, sollte eine Kündigungsandrohung bzw. Kündigung des Providers pflicht sein.
Uns können wir nicht mehr helfen, daber allen zukünftigen vielleicht ....
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Alt 23.09.2009, 10:35   # 6710
fopors
 
Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 28
Zitat:
Zitat von jobob Beitrag anzeigen
Hallo,

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du es wortwörtlich aus der Abmahnung übernimmst.

Die werden sich schon melden, wenn sie damit nicht einverstanden sind.

In diesem Sinne,
jobob
Im Original steht "geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger" wobei das ja gramatikalische nicht korrekt ist oder? "des Unterlassungsgläubigers" wäre wohl besser.
Aber gut bleiben wir bei modUE und "des Künstlers" die Band zählt ja als eine EInheit.

Jetzt wurde mir gerade gesagt der Rechtsbeistand hätte gesagt es müssen "max. 5001€" im Satz „…angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts-oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe.… “ genannt werden. Ich dachte 5001€ werden bei Verstoss generell als Mindestbetrag genannt.
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Alt 23.09.2009, 10:38   # 6711
Krawalldorf
 
Registriert seit: 22.09.2009
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Zitat:
Zitat von deryeti Beitrag anzeigen
Man muss so gesehen nichts unbedingt widerlegen, sondern nur substantiert darlegen, das man es als AI nicht war.

Siehe Aktenzeichen 31 C 1738/07 - 17

btw: Dies ist meine Meinung
Okay, gehen wir mal von folgendem aus. AI sind meine Eltern, ich wohne woanders, bin aber zu Besuch da gewesen und volljährig bin ich auch. Nun habe ich diese Datei auf meinen privaten PC runtergeladen. Können die AIs nun ihre Unschuld beweisen?

Und ich finde nach wie vor keine Anwort auf die Frage, was nach dem Absenden der mod. UE passiert. Man bekommt dann Drohbriefe mit mehr und mehr Forderungen und drohenden Gerichtsverfahren und dann? Ignoriert man das einfach? Was passiert dann weiter?
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Alt 23.09.2009, 10:44   # 6712
fopors
 
Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 28
Zitat:
Zitat von Krawalldorf Beitrag anzeigen

Und ich finde nach wie vor keine Anwort auf die Frage, was nach dem Absenden der mod. UE passiert. Man bekommt dann Drohbriefe mit mehr und mehr Forderungen und drohenden Gerichtsverfahren und dann? Ignoriert man das einfach? Was passiert dann weiter?
So wie ich das verstanden habe: warten bis ein Gerichtstermin kommt, wenn er denn tatsächlich festgelegt wird bei den 10000 Leuten. EInfach warten bis die 3 Jahre rum sind. Wie gesagt, es sei denn du bekommst echt ne Einladung.
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Alt 23.09.2009, 10:48   # 6713
Alter Esel
 
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Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Krawalldorf Beitrag anzeigen
Können die AIs nun ihre Unschuld beweisen?
Wozu?

"...Wer ansonsten – ohne eigenes Verschulden – willentlich adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer z. B. Urheberrechtsverletzung mitgewirkt hat, ist Störer..."

Quelle: Wer ist ein Störer?

...oder auch:

"...Ohne den vom Betroffenen geschaffenen Internetzugang hätte weder die eine noch die andere Möglichkeit bestanden. Die Schaffung des Internetzugangs ist folglich für die Rechtsverletzung in jedem Fall kausal..."

Quelle
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Alt 23.09.2009, 11:00   # 6714
deryeti
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
Zitat:
Zitat von Krawalldorf Beitrag anzeigen
Okay, gehen wir mal von folgendem aus. AI sind meine Eltern, ich wohne woanders, bin aber zu Besuch da gewesen und volljährig bin ich auch. Nun habe ich diese Datei auf meinen privaten PC runtergeladen. Können die AIs nun ihre Unschuld beweisen?
Indem sie einen "Schuldigen" benennen, haben sie Ihre Pflicht getan. Wenn der aber sagt:"nö, ich war das nicht" liegt der Peter wieder beim AI.

Und spätestens danach wird es schwer für den AI dem(der) Richter(in) seine Unschuld substantiert darzulegen. Also Aufsichtpflicht, Sicherungsmassnahmen etc, pp.

Das ist wiederum nur meine Meinung, wie sich das Ganze abspielen könnte.




ich sehe schon, Esel war schneller
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Alt 23.09.2009, 11:06   # 6715
Krawalldorf
 
Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 10
Also ich finde die Rechtssprechung in diesen Fällen äußerst merkwürdig. Das ist ja wie wenn man Waffenhersteller für Verbrechen verklagt, die mit ihren Waffen verübt werden, oder die Mütter von Amokläufern, weil sie ihr Kind geboren und aufgezogen haben

Auch dieses "Datei anbieten", sehe ich irgendwie anders. Wenn man eine Datei zu 20% runtergeladen hat und irgendwelche Dateischnipsel anderen Usern anbietet, dann bietet man kompletten Datenmüll an, der sich nicht als Original rekonstruieren lässt und auch einen komplett anderen Hashwert hat (womit Waldorf ja gerne ankommt).
Das wiederum wäre genauso, wie wenn irgendein sehr bekannter Künstler ne Schülerband verklagt, weil sie in ihrem Song irgendwo den gleichen Akkord nutzen, wie er in seinem Megahit.

Aber ich sehe ein, dass es keinen Sinn hat gegen Rechtsverdreher anzudiskutieren

Aber zurück zu der Gerichtsvorladung: Ist wirklich noch niemand vorgeladen worden? Angeblich gibt es doch - wenn auch einen sehr kleinen Prozentsatz - vereinzelte Vorladungen. Ich kenne ja mein Glück und weiß, dass ich dann ziemlich sicher da antanzen darf ^^
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Alt 23.09.2009, 11:18   # 6716
Waldorfjäger
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 71
Zitat:
Zitat von ms1973 Beitrag anzeigen
Und genau das werde ich denen schreiben in einer Mail an die Vorstände. Und damit die davon auch wind bekommen, werden diese die mail 100 mal bekommen.
Das oder so ähnlich kann man nur allen Abgemahnten empfehlen.
Nur wenn es auch an das Geld der Provider geht, werden die tätig.
Wenn die Magendafarbenen mitbekommen, das daraufhin Tausende Ihren Internetanschluss kündigen, sind die auch bereit für eine Veränderung.
Nur das hilft.
Auch wenn wir, die von der Telecom an die Abmahnabzocker verkauften Kunden, nur wenige sind im Vergleich zu den Millionen anderen bin ich der Meinung wir sollten unseren Anschluss kündigen und zu einem Provider wechseln, der einen nicht verkauft z.B. Accor.

Es wird ihnen wehtun Kunden zu verlieren. Solange niemand reagiert machen die fröhlich weiter mit ihrer "Kundenfreundlichkeit".

Wenn Du ms1973 einen schönen Brief für die nadelgestreiften A.....löcher vom Telecom Vorstand hast und auch deren E-mail, bin ich gerne bereit Dir beizustehen und die auch mit 1000 Mails zu nerven.
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Alt 23.09.2009, 11:18   # 6717
deryeti
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
Zitat:
Zitat von Krawalldorf Beitrag anzeigen
Also ich finde die Rechtssprechung in diesen Fällen äußerst merkwürdig.
Aber ich sehe ein, dass es keinen Sinn hat gegen Rechtsverdreher anzudiskutieren
Da stimme ich dir voll zu.

Zitat:
Zitat von Krawalldorf Beitrag anzeigen
Aber zurück zu der Gerichtsvorladung: Ist wirklich noch niemand vorgeladen worden? Angeblich gibt es doch - wenn auch einen sehr kleinen Prozentsatz - vereinzelte Vorladungen. Ich kenne ja mein Glück und weiß, dass ich dann ziemlich sicher da antanzen darf ^^
Bei den Urteilen, die ich bis jetzt gesehen habe, war keins dabei, bei dem eine mod. UE abgegeben wurde, ein verschlüsseltes W-Lan da war und der AI schlüssig belegen konnte, das er es nicht gewesen sein kann und zudem seinen Prüf- und Aufsichtspflichten nachgekommen ist. ( Außer da o.g. und das ging ja für den AI aus.)

Es ging meist um ori /garkeine UE abgegeben oder gar um Fälle, die nichts mit Abmahnung in Bereich Filesharing zu tun hatten.

Berichtigt mich, wenn es falsch ist.
Bitte mit Quelle. Ich sammle die Urteile.... man weiß ja nie.....
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Alt 23.09.2009, 11:19   # 6718
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Krawalldorf Beitrag anzeigen
Aber zurück zu der Gerichtsvorladung: Ist wirklich noch niemand vorgeladen worden? Angeblich gibt es doch - wenn auch einen sehr kleinen Prozentsatz - vereinzelte Vorladungen. Ich kenne ja mein Glück und weiß, dass ich dann ziemlich sicher da antanzen darf ^^
Hier ist jemand, Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?
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Alt 23.09.2009, 11:19   # 6719
fopors
 
Registriert seit: 22.09.2009
Beiträge: 28
Zitat:
Zitat von fopors Beitrag anzeigen
Im Original steht "geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger" wobei das ja gramatikalische nicht korrekt ist oder? "des Unterlassungsgläubigers" wäre wohl besser.
Aber gut bleiben wir bei modUE und "des Künstlers" die Band zählt ja als eine EInheit.

Jetzt wurde mir gerade gesagt der Rechtsbeistand hätte gesagt es müssen "max. 5001€" im Satz „…angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts-oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe.… “ genannt werden. Ich dachte 5001€ werden bei Verstoss generell als Mindestbetrag genannt.
Also ich antworte mir mal teilweise selbst. ab 5001€ geht es vor das Landesgericht mit Anwaltszwang. Wieder was gelernt.
Warum empfiehlt dann der Rechtsbeistand eben diese 5001€ als max. zu nennen, wobei es doch ab da ans Landesgericht geht? 5000@ wäre doch plausiebler oder gibt es einen extrem wichtigen Grund überhaupt kein Gel din der modUE zu nennen?
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Alt 23.09.2009, 11:23   # 6720
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von deryeti Beitrag anzeigen
Indem sie einen "Schuldigen" benennen, haben sie Ihre Pflicht getan. Wenn der aber sagt:"nö, ich war das nicht" liegt der Peter wieder beim AI.
Leider ist auch das nicht ganz richtig...

...wenn Papa seinen volljährigen Sohn denunziert, zahlt dieser (der Sohn) den Schadenersatz an den Rechteinhaber.

Die Anwaltskosten im Rahmen der GoA zahlt dennoch der Papa, weil man ihn "netterweise" aussergerichtlich in seinem eigenen Interesse darauf hingewiesen hat, dass er seinen Anschluss offenbar nicht im Griff hat...

Es ist daher immer davon abzuraten, den Abmahnern nähere Informationen über die tatsächliche Konstellation im Haushalt mitzuteilen.

Vielmehr sollte man ein "Überraschungsei" bleiben, damit das Klagerisiko durch die Gegenseite schwerer eingeschätzt werden kann.
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Alt 26.05.2012, 17:10 # --
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