| | # 645 |
| Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 14
| Tach Tach, also, heute der 2. von Walldoof, aber gannnnzzzzzz schnell und bis minigens bis 12uhr*HighNooooooooooonnnn* bezahlen und was ich doch für ein/e schlümme/r bin mit meiner hinhalte TICKTACK. Na ja, der Brief ist in der Ablage P gelandet-P für Papierkorb. Nächster Walldooftag ist der 20.02 PUNKT 12! |
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| | # 646 | |
| Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 14
| Zitat:
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| | # 650 | |
| Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
Wie verhält es sich denn derzeit eigentlich genau mit der Vorratsdatenspeicherung bei den Providern? In Deutschland herrscht ja seit diesem Jahr eigentlich Pflicht zur Speicherung, die meisten ISP warten aber noch ab wie sich das entwickelt, wie ich gehört habe. Was bedeutet das konkret für mich? Gab/Gibt es noch Gültigkeit dieses einen Urteils, das Datenspeicherung nur zu Abrechnungszwecken erlaubt, so dass diese bei Flatratekunden gar nicht mehr gespeichert werden dürfen? Hat/Hatte dieses Urteil konkret Einfluss auf die Möglichkeiten von waldorf, so dass nur etwa by call / volumentarif-nutzer belangt werden können/konnten? Hat sich seit diesem Jahr daran etwas geändert? Bedanke mich für Antworten Viele Grüße N2Y | |
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| | # 651 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| @ N2Y du denkst dabei an das sog. Voss-Urteil .... richtig ??? Dieses galt nur für H. Voss. google mal danach Wie die Provider sich im Einzelnen verhalten ..... ??? Die einen sagen so ... die anderen so .... Wenn das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wird, kannst Du die für Dich konkreten Auswirkungen unter Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Weblinks nachlesen. Das ist ja individuell verschieden. |
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| | # 652 |
| Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 3
| Danke für die Antwort, das war das Voss-Urteil, ja. Wie ich nachlesen konnte hat daraufhin die Telekom die Speicherung der Verbindungsdaten für Flatrate-Kunden auf 7 Tage beschränkt. Andere Anbieter zogen ähnlich nach(manche speichern noch kürzer, manche länger), andere nicht. Mich würde interessieren ob das bei diesen Providern tatsächlich dazu führt, dass flatrate-Nutzer "weniger" belangt werden können als byCall/volumen-Tarifnutzer. |
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| | # 653 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| @ N2Y ich denke das macht keinen Unterschied. In der Regel schicken die Logger ein eMail an den Provider, mit der Aufforderung, die Daten des Users zu speichern, da der Verdacht eines Verstoßes gegen das Urheberrecht vorliegt, Anzeige erstattet wird und mit einer Anfrage von der StA zu rechnen ist. |
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| | # 654 |
| Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 63
| ich war die letzten tage auf ner fortbildung zu kinder und internet, bei der war auch ein "kriminaler" dessen hauptgebiet die "netz-pornografie" ist. nach dessen auskunft speichert angeblich z.zt. nur der rosa-riese, die anderen provider angeblich nicht, was ihm die arbeit bei der verfolgung erschwert. würde das erstmal als glaubhaft einschätzen es gab auf der veranstaltung keinen grund etwas zu "verschweigen"... möglich wäre allerdings die interpretation in richtung: rosa-riese länger andere sehr kurz... |
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| | # 655 |
| Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 3
| sollte tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, müsste man dahingehend in Kenntnis gesetzt worden sein. Bei Einstellung des Verfahrens respektive dto. Die Strafverfolgungsbehörde unterliegt dem Strafverfolgungszwang. Ohne entsprechenden Schriftverkehr kann man davon ausgehen, dass die Angaben der Anwälte nicht der Wahrheit entsprechen |
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| | # 656 | |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 64
| Zitat:
Wenn gegen jemanden ermittelt wird, weil eine Anzeige gegen ihn eingereicht worden ist, so wird der Angezeigte nicht unbedingt darüber informiert. Und bei diesen Fällen hier, wird ja Starfrechtlich die Ankalge von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Was mit der Abmahnung der RA´s an Dich eingeleitet wird, ist ja dann Zivilrechtlich, wenn es vor Gericht geht. Aber eine Info, weil jemand Strafanzeige gegen dich erhoben hat, diese dann aber von der Staatsanwaltschaft abgelent wird, bekommst du keine und muss auch nicht gemacht werden. Näheres findest du auch hier. Abmahnwahn in Deutschland mfg | |
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| | # 657 |
| Gastposter | Hallo Zusammen, Ich habe gestern auch eine Abmahnung von den Münchner Waldorf-Schülern bekommen - und als Anschlussinhaber einer 10er Studenten-WG erst mal einen leichten Herzinfarkt bekommen. - 1 Album wurde via Emule zur Verfügung gestellt => 100 Entschädigung an Rechteinhaber + 506 Anwaltskosten :devil3: Ich hatte nachweislich zu dem, mir zu last gelegten, Zeitpunkt meine Bude untervermietet - und war also garnicht da... Hab mir jetzt schon die letzten 10 Stunden damit um die Ohren geschlagen, was ich denn jetzt tun soll, jedoch leider kein sinnvolles weiteres Vorgehen aus dem erworbenen Wissen schließen können. Dass ich als Anschlussinhaber wohl im A... bin ist das einzige was mir klar geworden ist... - und dass ich die UE nicht unterschreiben werde, da ich mir selbst nicht vorwerfen kann! Was sollte man tun!?! Grüße eines Unschuldigen (der gerade den Glauben an den Rechtsstaat verliert) |
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| | # 659 |
| Registriert seit: 23.04.2007
Beiträge: 2
| Hallo zusammen, habe gestern auch eine Mahnung von Waldorf über ein Album bekommen. Der Datenlog gibt den 19.11.2007 an. Es wird auf mehrmaligen Upload dieser Datei hingewiesen. Der Log gibt einen Zeitraum von 3h an. RA-Kosten sind 506 plus 100 Schadenersatz für SonyBMG. Frist für die UE ist der 21.02. Frist für die Zahlung der 28.02. Nach dem Lesen des Threads werde ich morgen die mod. UE per Fax abschicken und zusätzlich als Einschreiben. Dann heißt es erstmal abwarten. Gruß Raizi |
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| | # 660 |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
| Ich frage mich schon die ganze Zeit, wie die Kanzlei den ganzen Schreibkram macht. Solche Unterschriften wie S.S. oder U.U. lassen doch vermuten, das dort zusätzliche Hilfskräfte nur für die Routine gebraucht werden. Und die Armen, die zivilrechtlich belangt werden, sind dann via Zufall aus dem großen Haufen gezogen worden, oder wie ? |
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