| | # 564 | |
| Gastposter | Zitat:
Man(n) sollte keiner Frau widersprechen... Die Abmahnung hat zum Ziel, die Unterlassung der rechtwidrigen Handlung. Hierzu gibt es den Unterlassungsanspruch (UE / Anwaltsgebühren gemäß GoA) sowie den Schadensersatzanspruch (Schadensersatzforderungen). Bei einer gerechtfertigten Abmahnung, werden die Anwaltsgebühren eingefordert gemäß der Geschäftsführung ohne Auftrag, meistens wird hier noch die Störerhaftung angehängt um die Forderungen noch gewichtiger zu machen. Wichtig ist hier: ob die Forderungen zu Recht bestehen, würde ein Gericht prüfen, sprich sie müssten diese einklagen was auch Waldorf noch nicht getan hat! Beim Schadensersatz, gilt hingegen, es muss ein Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. Solange, kein Abgemahnter sagt: Ja, ich war es!, ist die Schadensersatzforderung nicht durchsetzbar. Wie will jemand (ohne Geständnis) beweisen, dass der beschuldigte Anschlussinhaber zum Zeitpunkt am PC saß und diese abscheuliche Tat tätigte? Geht nicht! In der Regel, schießt der Rechteinhaber, ca. 300,- pro Abmahnung der Abmahnkanzlei vor. Was die Meisten vergessen, der Rechteinhaber muss entscheiden ob er klagt, da er die Zeche bezahlen muss nicht die beauftragte Kanzlei! Zur mod. UE aus dem Netz. Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung Diese so genannte dubiose modifizierte UE, wurde von der Mittlerweilen "grauen Eminenz" (keine Beleidigung) RA Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde-Beuger ausgearbeitet und ist auf den neuste juristischen Stand. Sie wird von allen Abmahnkanzleien angenommen (wenn man nichts streicht) und stellt kein Schuldeingeständnis dar. Man sollte wenn man hier irgendetwas postet sich bitte vorher informieren. mfg steffen Abmahnwahn in Deutschland | |
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| | # 567 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| @All, Steffen ******** hat ein Forum gefunden, in dem er als Sprecher der Abgemahnten Fragen an die Justizministerin Zypries stellen darf. Seine Frage findet Ihr hier: Sehr geehrte Frau Brigitte Zypries Sie haben zur Störerhaftung geschrieben, dass die Rechtsprechung maßgeblich auf den Einzelfall ab stellt und noch keine einheitliche Linie gefunden hat. Entscheidend ist, ob dem Anschlussinhaber eine Prüfungspflicht obliegt und wenn ja, ob er diese verletzt hat. Wenn wir am Beispiel einer Abmahnkanzlei aus Regensburg (kuw-Anwälte) annehmen, das 60.000 Personen abgemahnt wurden im Jahr 2007, davon 90% der Betroffenen bezahlen, bei einer Gebühr von 250,- Euro (200,- Euro Anwaltsgebühren / 50,- Euro Rechteinhaber bei einem Streitwert von 25.000,- Euro für eine Datei) pro Abmahnung, wären es 10,8 Millionen für die Kanzlei und 2,7 Millionen Euro für die Rechteinhaber. Die Provider bekommen gemäß dem TKG §113 auch noch 2,4 Millionen Euro (Steuergelder) - 1 Abmahnkanzlei für ein Jahr! -. Jetzt käme noch die Musikindustrie mit 50.000 Abmahnung (Gebühren zw. 3.000 - 10.000 Euro) sowie mindestens 30.000 Abmahnungen anderer Abmahnkanzleien ( Gebühr zw. 300 - 1500 Euro) dazu, wo die Abgemahnten meistens aus Angst vor teuren Prozessen bezahlen und - nicht - der Einzelfall betrachtet wird, sondern generell behauptet wird, der Anschlussinhaber ist haftbar zu machen! Dabei lasse ich bewußt die 50,- Euro Deckelung außer Acht und das durch dieses Abmahnwesen die Strafermittlungsbehörden hoffnungslos überlastet sind. Wäre es nicht langsam Zeit, von Seiten des Gesetzgeber hier endlich eine einheitliche Linie zu schaffen und nicht nur die Rechteinhaber, sondern auch den Bürger zu schützen, vor dem Geschäftsmodell: Abmahnung? Mit freundlichen Grüßen Steffen ******** Alle, die an einer Antwort auf diese Frage interessiert sind, sollten hier: abgeordnetenwatch.de: Brigitte Zypries reingehen, unter dem Beitrag auf den Briefumschlag klicken (Benachrichtigung, wenn eine Antwort zu dieser Frage vorliegt) und ihre e-mail-Adresse eintragen und auf versenden klicken. Wohlgemerkt, ich fordere hier nicht auf dieses Forum dort zuzudichten mit eigenen Beiträgen sondern ich bitte um Unterstützung von Steffen ********, der absolut weiß, was er tut und auch Berater hat, die das genau wissen und die wir unterstützen sollten, indem wir deutlich machen, daß es viele Leute interessiert, was der Gesetzgeber künftig beabsichtigt. In diesem Sinne Gruß Baker |
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| | # 568 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 11
| Oh mein Gott. Ich hatte bis jetzt immer Gedacht, dass so etwas nur in Amerika funktioniert. ![]() Hamburger Morgenpost - www.mopo.de - Nachrichten Hamburg Panorama |
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| | # 569 | |
| Gastposter | ![]() Zitat:
man kann sich also durchaus über die höhe der anwaltskosten streiten, aber indem man diese oder eine andere unterlassungerklärung abgibt, schaufelt man sich sein geldgrab. und wenn man meint, man kann später ja immer noch sagen, ne, war nicht so, hat man sich geschnitten. weil nach der gesamten rechtsprechung für urheberrecht dieses "ätschebätsch, war in wirklichkeit doch nicht so" später ausgeschlossen ist (n Urteil gibts auf Urteile - Anwaltskanzlei Dr. Gau). wer schreibt, der bleibt.... hiern urteil dazu von ner anwaltskanzeli, die filesharing-fälle bearbeitet und ob man sich später mit waldorf und konsorten dann in münchen wegen 100 streiten will, weiß ich nicht... ich kann nur den tip geben, keine unterlassungserklärung - auch keine modifizierte - abzugeben. Meine eigene Theorie ist deswegen sogar, dass es die betreffenden Abmahn-Anwälte selbst waren, die ins Netz irgendwann mal gepostet haben "hey, mach doch ne mod. unterlassungserklärung [=sag doch einfach, ja, ich wars!] und du hörst nie wider was davon..". und weil man jetzt ne zeitlang nix hört, fallen alle darauf rein und machns massenweise... wie gesagt, einmal quasi "zugegeben" und schon kommt man um die anwaltskosten als solche nicht mehr rum.. ich frag mich, wann die bombe platzt... | |
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| | # 570 | |
| Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 63
| na, es waren schon die abmahnanwälte die uns dazu gebracht haben eine mod-ue abzugeben, da sie einstweilige verfügungen erwirkt haben. dies aufgrund der tatsache, dass man eben nicht zugesagt hat etwas zu unterlassen. wenn man sagt , dass man etwas unterlässt, heisst das noch lange nicht, dass man etwas getan hat ![]() nur mal so: wenn ich zusagen würde, zukünftig nicht an den nordpol zu fliegen, heisst es noch lange nicht, dass ich schon dorthin geflogen bin. wenn ich allerdings sage: nachdem ich schon zum nordpol geflogen bin, unterlasse ich dies in zukunft. macht das schon einen unterschied genauer: Zitat:
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| | # 571 | |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| @ blackEve die mod. UE ging doch bestimmt noch weiter ... in etwa so??? Zitat:
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| | # 572 |
| Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 10
| Hallo Ist es wirklich egal, wie die an die Adressen kommen? Ich habe gelesen, dass auch der Staatsanwalt eine gerichtlichen Beschluß haben muss, damit das ganze zulässig ist. Wenn der Staatsanwalt die Daten ohne gerichtlichen Beschluß erhalten hat, wäre die Sache dann nicht insgesamt unzulässig, weil sie deine Daten eigentlich nicht haben dürften?? ![]() Annaamalia |
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| | # 573 | ||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Zitat:
Ich frage mich ernstlich, warum gerade die ganz neuen "1 Posting Mitglieder" die tollkühnsten Theorien vertreten. | ||
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| | # 575 |
| Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 9
| Mensch Grazer, was haste nur dauernd mit deinen Trollen? Aber es is schon richtig, ich hab am Anfang auch gedacht, die Abmahn-Welt mit meinen neuen Ideen zur Unzulässigkeit der Klage aus den Angeln heben zu können, aber nach gründlichen Studie der letzten...lass mich kucken...57 Seiten festgestellt, dass sämtliche Verschwörungstheorien bezüglich Provider und Staatsanwaltschaft einfach nur völlig fürn Popo (A**** wurde mir zensiert) sind. Mag sein, dass es sowas gibt, aber selbst wenn es so wäre glaubt doch keiner ernsthaft, dass man das ohne größeren, finanziellen Aufwand so beweisen könnte, um aus der Sache dadurch rauszukommen. Da hilft nur eins: Jeder muss selbst entscheiden ob er sagt "Ja, Scheisse, aber irgendwann musste es ja ma n die Hose gehn! Blech ich halt!" oder ob man aus welchen Gründen auch immer sagt "Scheiss drauf, ich hab nix gemacht oder keine Kohle, ich ignorier die einfach mal und hoffe, dass da nix mehr kommt!" Oder wir wandern alle zusammen nach Indien aus und gründen ne lustige Kommune...:aufelefa:...selbstverständlich ohne Internet-Anschluss ![]() In diesem Sinne: Schönes Wochenende (morgen ist Waldorf-Tag!!! :wippe |
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| | # 576 |
| Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 10
| Eigentlich wollte ich nur wissen, ob es schon jemand auf diesem Wege versucht hat. Mit einer einfachen Anfrage der Staatsanwaltschaft an den Provider kann es doch nicht getan sein, es muss doch ein gerichtlicher Anordnung sein? Oder gibt es da ein neues Gesetzt?? Diese Anordnung müsste was schriftliches sein, was bei meinen Akten bei der Staatsanwaltschaft dabei sein müsste. Wenn ich oder mein Anwalt Akteneinsicht verlangen, wäre das doch festzustellen. Wenn das schon mal jemand versucht hat und hat festgestellt, dass auf diesem Wege nichts zu machen ist, schade! |
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| | # 578 | |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| @ Annaamalia das ist mein Informationsstand Zitat:
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