Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 30.01.2008, 12:40   # 561
badday
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 11
Zitat:
Mit dem abgeben einer dubiosen UE aus dem Netz wird es da nicht getan seien.
Meinst du etwa die UE aus dem Forum hier? Wenn ja, wie kommst du darauf?
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Alt 30.01.2008, 13:00   # 562
Silvie
 
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 3
Festsumme oder nicht die Waldorfs werden vom Verlag bezahlt. Die Zivilklage ist garantiert viel lukrativer für die Verlage als die strafrechtliche.

Meinst du etwa die UE aus dem Forum hier? Wenn ja, wie kommst du darauf?

Ich mein keine bestimmte, habe mich nur mal in die Gegenseite versucht rein zu versetzen. GGG
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Alt 30.01.2008, 13:01   # 563
Eikmeier
 
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Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Silvie Beitrag anzeigen
Denke einmal, das man den Schadenersatz für den Verlag in jedenfall zahlen muß, dass also nur die Waldorfsumme strittig ist.
Da denkst Du falsch. Es ist - wenn überhaupt - für den Anschlußinhaber eher umgekehrt.

Zitat:
Die Verlage werden also irgenwann ihr Geld haben wollen, die füttern die Waldorf Gauner ja nicht zum Spass mit ihren Geld!
Hoffentlich können die gut sehen. Dann sollen sie mal zusehen, woher sie "ihr" Geld bekommen.

Zitat:
Mit dem abgeben einer dubiosen UE aus dem Netz wird es da nicht getan seien. Der Verlag hat mit sicherheit nichts an die Waldorf-Gang zu verschenken.
Was empfindest Du an der Unterwerfungserklärung als dubios?
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 30.01.2008, 16:17   # 564
steffenXXL
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Silvie Beitrag anzeigen

Denke einmal, das man den Schadenersatz für den Verlag
in jeden Fall zahlen muss,
dass also nur die Waldorfsumme strittig ist.
Die Verlage werden also irgendwann ihr Geld haben wollen,
die füttern die Waldorf XXXXXX ja nicht zum Spaß mit ihrem Geld!
Mit dem abgeben einer dubiosen UE aus dem Netz wird es da
nicht getan seien.
Der Verlag hat mit Sicherheit nichts an die Waldorf-Gang zu verschenken.[/COLOR]

Man(n) sollte keiner Frau widersprechen...


Die Abmahnung hat zum Ziel, die Unterlassung der rechtwidrigen Handlung.
Hierzu gibt es den Unterlassungsanspruch (UE / Anwaltsgebühren gemäß GoA)
sowie den Schadensersatzanspruch (Schadensersatzforderungen).
Bei einer gerechtfertigten Abmahnung, werden die Anwaltsgebühren eingefordert
gemäß der Geschäftsführung ohne Auftrag, meistens wird hier noch die Störerhaftung
angehängt um die Forderungen noch gewichtiger zu machen.
Wichtig ist hier: ob die Forderungen zu Recht bestehen, würde ein Gericht
prüfen, sprich sie müssten diese einklagen – was auch Waldorf noch nicht getan hat!

Beim Schadensersatz, gilt hingegen, es muss ein Vorsatz oder Fahrlässigkeit
vorliegen. Solange, kein Abgemahnter sagt: “Ja, ich war es!“,
ist die Schadensersatzforderung nicht durchsetzbar.
Wie will jemand (ohne Geständnis) beweisen, dass der beschuldigte Anschlussinhaber
zum Zeitpunkt am PC saß und diese abscheuliche Tat tätigte?
Geht nicht!

In der Regel, schießt der Rechteinhaber, ca. 300,- € pro Abmahnung der
Abmahnkanzlei vor. Was die Meisten vergessen, der Rechteinhaber muss entscheiden
ob er klagt, da er die Zeche bezahlen muss – nicht die beauftragte Kanzlei!

Zur mod. UE aus dem Netz.
Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

Diese so genannte “dubiose“ modifizierte UE, wurde von der Mittlerweilen
"grauen Eminenz" (keine Beleidigung) RA Christian Solmecke von
der Kanzlei Wilde-Beuger ausgearbeitet und ist auf den neuste juristischen Stand.
Sie wird von allen Abmahnkanzleien angenommen (wenn man nichts streicht)
und stellt kein Schuldeingeständnis dar.

Man sollte wenn man hier irgendetwas postet
sich bitte vorher informieren.

mfg
steffen

Abmahnwahn in Deutschland
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Alt 30.01.2008, 16:29   # 565
JLPicard2111
 
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 14
Hallo,

diese geänderte UE habe ich auch bereits an Waldorf geschickt und diese wurde problemlos anerkannt. Zahlen musste ich natürlich trotzdem *hmpf*
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Alt 30.01.2008, 17:10   # 566
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von JLPicard2111 Beitrag anzeigen
Zahlen musste ich natürlich trotzdem *hmpf*
Du hast vielleicht gezahlt. Ob Du hättest zahlen müssen, steht auf einem anderen Blatt.
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Alt 30.01.2008, 23:08   # 567
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
@All,

Steffen ******** hat ein Forum gefunden, in dem er als Sprecher der Abgemahnten Fragen an die Justizministerin Zypries stellen darf. Seine Frage findet Ihr hier:

Sehr geehrte Frau Brigitte Zypries

Sie haben zur Störerhaftung geschrieben, dass die Rechtsprechung maßgeblich auf den Einzelfall ab stellt und noch keine einheitliche Linie gefunden hat. Entscheidend ist, ob dem Anschlussinhaber eine Prüfungspflicht obliegt und wenn ja, ob er diese verletzt hat.

Wenn wir am Beispiel einer Abmahnkanzlei aus Regensburg (kuw-Anwälte) annehmen, das 60.000 Personen abgemahnt wurden im Jahr 2007, davon 90% der Betroffenen bezahlen, bei einer Gebühr von 250,- Euro (200,- Euro Anwaltsgebühren / 50,- Euro Rechteinhaber bei einem Streitwert von 25.000,- Euro für eine Datei) pro Abmahnung, wären es 10,8 Millionen für die Kanzlei und 2,7 Millionen Euro für die Rechteinhaber.
Die Provider bekommen gemäß dem TKG §113 auch noch 2,4 Millionen Euro (Steuergelder) - 1 Abmahnkanzlei für ein Jahr! -.
Jetzt käme noch die Musikindustrie mit 50.000 Abmahnung (Gebühren zw. 3.000 - 10.000 Euro) sowie mindestens 30.000 Abmahnungen anderer Abmahnkanzleien ( Gebühr zw. 300 - 1500 Euro) dazu, wo die Abgemahnten meistens aus Angst vor teuren Prozessen bezahlen und - nicht - der Einzelfall betrachtet wird,
sondern generell behauptet wird, der Anschlussinhaber ist haftbar zu machen!

Dabei lasse ich bewußt die 50,- Euro Deckelung außer Acht und das durch dieses Abmahnwesen die Strafermittlungsbehörden hoffnungslos überlastet sind. Wäre es nicht langsam Zeit, von Seiten des Gesetzgeber hier endlich eine einheitliche Linie zu schaffen und nicht nur die Rechteinhaber, sondern auch den Bürger zu schützen, vor dem Geschäftsmodell: Abmahnung?

Mit freundlichen Grüßen
Steffen ********


Alle, die an einer Antwort auf diese Frage interessiert sind, sollten hier: abgeordnetenwatch.de: Brigitte Zypries reingehen, unter dem Beitrag auf den Briefumschlag klicken (Benachrichtigung, wenn eine Antwort zu dieser Frage vorliegt) und ihre e-mail-Adresse eintragen und auf versenden klicken. Wohlgemerkt, ich fordere hier nicht auf dieses Forum dort zuzudichten mit eigenen Beiträgen sondern ich bitte um Unterstützung von Steffen ********, der absolut weiß, was er tut und auch Berater hat, die das genau wissen und die wir unterstützen sollten, indem wir deutlich machen, daß es viele Leute interessiert, was der Gesetzgeber künftig beabsichtigt.

In diesem Sinne
Gruß Baker
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Alt 31.01.2008, 13:54   # 568
badday
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 11
Oh mein Gott. Ich hatte bis jetzt immer Gedacht, dass so etwas nur in Amerika funktioniert.
Hamburger Morgenpost - www.mopo.de - Nachrichten Hamburg Panorama
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Alt 31.01.2008, 17:22   # 569
blackEve
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von haarmann Beitrag anzeigen
Ich stelle hier nochmal unsere modifizierte, von den Waldörflern akzeptierte Unterlassungserklärung ein (kurz aber anscheinend akzeptabel):

>>>>> >>>>> >>>>>

Unterlassungserklärung

Hiermit verpflichtet sich

- Unterlassungsschuldner -

gegenüber der

- Unterlassungsgläubigerin -

.....
Wenn man eine Unterlassungserklärung abgibt, dass man in Zukunft es unterlässt, scheiße zu bauen, heitßt das doch, dass man vorher den angemahnten mist auch gemacht hat. das nennt sich juristisch Anerkenntnis. Und das heißt weiter, dass man die rechtsanwaltskosten, die erforderlich waren, diesen mist zu unterbinden, bezahlen muss.

man kann sich also durchaus über die höhe der anwaltskosten streiten, aber indem man diese oder eine andere unterlassungerklärung abgibt, schaufelt man sich sein geldgrab. und wenn man meint, man kann später ja immer noch sagen, ne, war nicht so, hat man sich geschnitten. weil nach der gesamten rechtsprechung für urheberrecht dieses "ätschebätsch, war in wirklichkeit doch nicht so" später ausgeschlossen ist (n Urteil gibts auf Urteile - Anwaltskanzlei Dr. Gau). wer schreibt, der bleibt....

hiern urteil dazu von ner anwaltskanzeli, die filesharing-fälle bearbeitet

und ob man sich später mit waldorf und konsorten dann in münchen wegen 100 € streiten will, weiß ich nicht...

ich kann nur den tip geben, keine unterlassungserklärung - auch keine modifizierte - abzugeben.

Meine eigene Theorie ist deswegen sogar, dass es die betreffenden Abmahn-Anwälte selbst waren, die ins Netz irgendwann mal gepostet haben "hey, mach doch ne mod. unterlassungserklärung [=sag doch einfach, ja, ich wars!] und du hörst nie wider was davon..".

und weil man jetzt ne zeitlang nix hört, fallen alle darauf rein und machns massenweise... wie gesagt, einmal quasi "zugegeben" und schon kommt man um die anwaltskosten als solche nicht mehr rum..

ich frag mich, wann die bombe platzt...
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Alt 31.01.2008, 19:39   # 570
achne
 
Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 63
na, es waren schon die abmahnanwälte die uns dazu gebracht haben eine mod-ue abzugeben, da sie einstweilige verfügungen erwirkt haben.
dies aufgrund der tatsache, dass man eben nicht zugesagt hat etwas zu unterlassen. wenn man sagt , dass man etwas unterlässt, heisst das noch lange nicht, dass man etwas getan hat
nur mal so:
wenn ich zusagen würde, zukünftig nicht an den nordpol zu fliegen, heisst es noch lange nicht, dass ich schon dorthin geflogen bin.

wenn ich allerdings sage: nachdem ich schon zum nordpol geflogen bin, unterlasse ich dies in zukunft.

macht das schon einen unterschied

genauer:
Zitat:
Das wichtigste ist auf einer Abmahnung zu reagieren. Dieses erfolgt
mit der Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung.
Es ist kein Schuldeingeständnis und bewirkt nur eins, das Hauptziel
der Abmahnung – der Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers –
ist erreicht und einer Einstweiligen Verfügung wird entgegen gewirkt.
Diese modifizierte Unterlassungserklärung wird in der Regel
bei den Abmahner anerkannt (dabei gilt Stillschweigen als Anerkennung).
In dem Fall einer schriftlichen Ablehnung der mod. UE, heißt es dass
dieser Unterlassungsvertrag nicht zustande gekommen ist,
sprich - keine 30 Jahre gültig ist -, sie wirkt aber immer noch einer
Einstweiligen Verfügung entgegen.
Aber nur unter der Voraussetzung, dass keine Punkte gestrichen wurden.
siehe http://abmahnwahn.dreipage.de/abmahnung-_16421941.html
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Alt 31.01.2008, 19:42   # 571
Grazer57
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
@ blackEve

die mod. UE ging doch bestimmt noch weiter ... in etwa so???

Zitat:
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu
und ohne Präjudiz für die Sach-und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
Dieses schließt ein Schuldeingeständnis deinerseits aus.
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Alt 31.01.2008, 23:42   # 572
Annaamalia
 
Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 10
Hallo

Ist es wirklich egal, wie die an die Adressen kommen? Ich habe gelesen, dass auch der Staatsanwalt eine gerichtlichen Beschluß haben muss, damit das ganze zulässig ist.
Wenn der Staatsanwalt die Daten ohne gerichtlichen Beschluß erhalten hat, wäre die Sache dann nicht insgesamt unzulässig, weil sie deine Daten eigentlich nicht haben dürften??

Annaamalia
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Alt 01.02.2008, 00:06   # 573
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von blackEve Beitrag anzeigen
Wenn man eine Unterlassungserklärung abgibt, dass man in Zukunft es unterlässt, scheiße zu bauen, heitßt das doch, dass man vorher den angemahnten mist auch gemacht hat. das nennt sich juristisch Anerkenntnis. Und das heißt weiter, dass man die rechtsanwaltskosten, die erforderlich waren, diesen mist zu unterbinden, bezahlen muss.
Das ist Blödsinn. selbstverständlich ist die Abgabe einer Unterwerfungserklärung jedenfalls dann kein Anerkenntnis, wenn man sie ohne Anerkennung der Rechtspflicht abgibt, also beispielsweise Als Anschlußinhaber.

Zitat:
man kann sich also durchaus über die höhe der anwaltskosten streiten, aber indem man diese oder eine andere unterlassungerklärung abgibt, schaufelt man sich sein geldgrab. und wenn man meint, man kann später ja immer noch sagen, ne, war nicht so, hat man sich geschnitten. weil nach der gesamten rechtsprechung für urheberrecht dieses "ätschebätsch, war in wirklichkeit doch nicht so" später ausgeschlossen ist (n Urteil gibts auf Urteile - Anwaltskanzlei Dr. Gau). wer schreibt, der bleibt....
Auch das ist in weiten Teilen Käse. Einzig richtig ist, dass der Verletzte nach Ansicht eines Teiles der Rechtsprechung auch gegen den Anschlußinhaber Anwaltskosten der Abmahnung durchsetzen kann. Dagegen steht nun allerdings die - nach meiner Ansicht zutreffende - Entscheidung des OLG Frankfurt / Main.

Ich frage mich ernstlich, warum gerade die ganz neuen "1 Posting Mitglieder" die tollkühnsten Theorien vertreten.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 01.02.2008, 00:23   # 574
Grazer57
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
Zitat:
Zitat von Eikmeier
Ich frage mich ernstlich, warum gerade die ganz neuen "1 Posting Mitglieder" die tollkühnsten Theorien vertreten.
vlt. verschärfter Trolleinsatz???
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Alt 01.02.2008, 11:35   # 575
Jumarie
 
Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 9
Zitat:
Zitat von Grazer57 Beitrag anzeigen
vlt. verschärfter Trolleinsatz???
Mensch Grazer, was haste nur dauernd mit deinen Trollen?

Aber es is schon richtig, ich hab am Anfang auch gedacht, die Abmahn-Welt mit meinen neuen Ideen zur Unzulässigkeit der Klage aus den Angeln heben zu können, aber nach gründlichen Studie der letzten...lass mich kucken...57 Seiten festgestellt, dass sämtliche Verschwörungstheorien bezüglich Provider und Staatsanwaltschaft einfach nur völlig fürn Popo (A**** wurde mir zensiert) sind.
Mag sein, dass es sowas gibt, aber selbst wenn es so wäre glaubt doch keiner ernsthaft, dass man das ohne größeren, finanziellen Aufwand so beweisen könnte, um aus der Sache dadurch rauszukommen.
Da hilft nur eins: Jeder muss selbst entscheiden ob er sagt "Ja, Scheisse, aber irgendwann musste es ja ma n die Hose gehn! Blech ich halt!" oder ob man aus welchen Gründen auch immer sagt "Scheiss drauf, ich hab nix gemacht oder keine Kohle, ich ignorier die einfach mal und hoffe, dass da nix mehr kommt!"

Oder wir wandern alle zusammen nach Indien aus und gründen ne lustige Kommune...:aufelefa:...selbstverständlich ohne Internet-Anschluss

In diesem Sinne:
Schönes Wochenende (morgen ist Waldorf-Tag!!! :wippe
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Alt 01.02.2008, 13:34   # 576
Annaamalia
 
Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 10
Eigentlich wollte ich nur wissen, ob es schon jemand auf diesem Wege versucht hat. Mit einer einfachen Anfrage der Staatsanwaltschaft an den Provider kann es doch nicht getan sein, es muss doch ein gerichtlicher Anordnung sein? Oder gibt es da ein neues Gesetzt??
Diese Anordnung müsste was schriftliches sein, was bei meinen Akten bei der Staatsanwaltschaft dabei sein müsste.
Wenn ich oder mein Anwalt Akteneinsicht verlangen, wäre das doch festzustellen.

Wenn das schon mal jemand versucht hat und hat festgestellt, dass auf diesem Wege nichts zu machen ist, schade!
  Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 13:44   # 577
GSteven
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Annaamalia Beitrag anzeigen
Wenn ich oder mein Anwalt Akteneinsicht verlangen, wäre das doch festzustellen.
Antrag auf Akteneinsicht läuft, wenn ich näheres weiß tue ich es hier kund
  Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 13:52   # 578
Grazer57
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
@ Annaamalia
das ist mein Informationsstand

Zitat:
(1) der Richterbeschluss ist weg, die Generalstaatsanwaltschaften Deutschlands,
sind der Meinung, das mit den Änderungen im TKG ein Richterbeschluss
nicht mehr notwendig ist!
Vlt. kennt aber "Eikmeier" eine für uns bessere Antwort..
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Alt 01.02.2008, 16:36   # 579
Rik28
 
Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 12
Zitat:
Zitat von Jumarie Beitrag anzeigen

In diesem Sinne:
Schönes Wochenende (morgen ist Waldorf-Tag!!! :wippe
Ha Ha du Scherzkeks, ich trau mich schon gar nich mehr zum Breifkasten
  Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2008, 22:03   # 580
obelisk1302
 
Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 14
Hi! *1xposter is*
Es ist doch alles so wie " ich weiß was du letzten sommer gemacht hast, zettel*RECHNUNG* hinterm Wischer und mal sehen was kommt. Waldorftag war heute
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Alt 26.05.2012, 17:10 # --
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