Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 01.09.2009, 11:40   # 5701
Tom Hagen
 
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Zitat:
Zitat von BuddyPausW Beitrag anzeigen
Und außerdem: in "meinem" Beschluss steht, dass die Telekom AG diesem RA W. Namen und Anschrift von Nutzern zu irgendwelchen IP-Adressen mitteilen darf ( wörtlich: "...wird....gestattet, .......Auskunft zu erteilen....." ) Wenn ich meiner Muttersprache einigermaßen mächtig bin, dann ergibt sich aus dieser Formulierung keineswegs eine Verpflichtung für diese ver....... Telekom!
Zitat:
Zitat von maniac1982 Beitrag anzeigen
Stimmt, der Telekom wird es nur gestattet. So steht es bei mir auch drin. Ich sollte mal Wort für Wort lesen...
Zitat:
Zitat von The_Sentinel2 Beitrag anzeigen
Keine Verpflichtung, aber überleg mal bitte:

Die T-Com darf für jeden Teilnehmer für den die Rosa Schweinchen auskunft geben eine Unkostenpauschale in Rechnung stellen.
Ist es denn sicher, dass der Telekom wirklich nur erlaubt wurde, die Daten herauszugeben??

Das wäre sehr starker Tobak, wenn sie tatsächlich aus reiner Geldgier (also bestimmte Summe pro IP) unsere vertraulichen Kundendaten verkaufen würden!!!

Ich habe immernoch keinen Beschwerdebrief an die Telekom abgeschickt, weil ich mir eben noch nicht 100% sicher bin, ob "...wird....gestattet, .......Auskunft zu erteilen....." nicht juristisch doch irgendwie einen Zwang bedeuten könnte.

Kann da jemand definitiv (nicht nur nach Bauchgefühl) sagen, wie es aussieht?

Sollte die Telekom tatsächlich und ohne Zwang für Geld unser aller Daten verkaufen, damit wir von ominösen Rechtsverdrehern aufgrund von uns unbekannten Screenshots Bauchweh und Schlafstörungen zugeschickt bekommen, so ist das ja wohl gar nicht hinnehmbar und die Telekom gehört mindestens verboten!

Wäre so etwas wohl ein Grund, die Kündigungsfrist bei der Telekom außer Kraft zu setzen und sofort den Telefon- und Internetvertrag zu kündigen?

Hat hier irgendjemand einen anderen Provider als die Telekom?
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Alt 01.09.2009, 11:50   # 5702
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Tom Hagen Beitrag anzeigen
Ist es denn sicher, dass der Telekom wirklich nur erlaubt wurde, die Daten herauszugeben??
Sofern ein Rechteinhaber die Auskunft verlangt, ist der Verletzer und ggf. auch ein Dritter (hier die DTAG) zur Auskunft gem. 101 UrhG verpflichtet!
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Alt 01.09.2009, 11:50   # 5703
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von Tom Hagen Beitrag anzeigen
Ich habe immernoch keinen Beschwerdebrief an die Telekom abgeschickt, weil ich mir eben noch nicht 100% sicher bin, ob "...wird....gestattet, .......Auskunft zu erteilen....." nicht juristisch doch irgendwie einen Zwang bedeuten könnte.
Nachdem ich vom Datenschutz der Telekom auch nach Wochen keine Antwort bekam, habe ich heute an den Kundenservice von t-online eine Mail verschickt. In schärferem Tonfall. Ich verlange umfassende und keine standardisierte Auskunft.
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Alt 01.09.2009, 11:59   # 5704
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Nachdem ich vom Datenschutz der Telekom auch nach Wochen keine Antwort bekam, habe ich heute an den Kundenservice von t-online eine Mail verschickt. In schärferem Tonfall. Ich verlange umfassende und keine standardisierte Auskunft.
Ich würde das nur schriftlich an die Datenschutz-/Rechtsabteilung der DTAG machen.

Wenn dein Log-vorgang noch keine 6 Monate her ist, sollten noch Verbindungsdaten vorhanden sein. Ob und auf welcher gesetzl. Grundlage du da Auskunft verlangen kannst, darüber solltest du dich vorher informieren, les mal im TKG. Da es deine persönlichen Daten betrifft, sollte es eine Möglichkeit geben, diese zu erfragen.... aber - wie gesagt - ich würde ganz gezielt mit der gesetzl. Grundlage argumentieren, bevor die 6 Monate rum sind....?!
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Alt 01.09.2009, 12:14   # 5705
BuddyPausW
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Sofern ein Rechteinhaber die Auskunft verlangt, ist der Verletzer und ggf. auch ein Dritter (hier die DTAG) zur Auskunft gem. 101 UrhG verpflichtet!
Irgendwas ist in diesem wunderbaren Land offensichtlich faul!
Wenn das im Grundgesetz verankerte "Fernmeldegeheimnis" auf Wunsch jedes dahergelaufenen Abzockers aufgehoben werden kann, dann ist das für mich als unbescholtener und völlig unschuldiger Bürger unerträglich.
Hier zeigt sich wieder einmal, dass "Recht" wohl absolut nichts mit "richtig" zu tun hat, obwohl es irreführend so ähnlich klingt.
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Alt 01.09.2009, 12:30   # 5706
jobob
 
Benutzerbild von jobob
 
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Zitat:
Zitat von BuddyPausW Beitrag anzeigen
Irgendwas ist in diesem wunderbaren Land offensichtlich faul!
Wenn das im Grundgesetz verankerte "Fernmeldegeheimnis" auf Wunsch jedes dahergelaufenen Abzockers aufgehoben werden kann, dann ist das für mich als unbescholtener und völlig unschuldiger Bürger unerträglich.
Hier zeigt sich wieder einmal, dass "Recht" wohl absolut nichts mit "richtig" zu tun hat, obwohl es irreführend so ähnlich klingt.
Hallo,

vor den Schranken des Gerichtes bekommst du kein 'Recht', sondern nur ein Urteil.

Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen.

In diesem Sinne,
jobob
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Alt 01.09.2009, 13:22   # 5707
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Dann hast du offensichtlich kein normals T-DSL. Businesskunde?
Es soll aber auch User geben, welche denken ihre Router-IP-Adresse sei eine FESTE [da sie sich ja nicht ändert]
Und wiederum andere die behaupten, die geloggte sei nie und nimmer ihre [gleicher Grund] bzw. noch nie was von "Zwangstrennung" gehört haben.
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Alt 01.09.2009, 13:33   # 5708
oro
 
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@all:
schon gesehen? wegweiser-abmahnung in 2. auflage...

http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/P...-Abmahnung.pdf
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Alt 01.09.2009, 15:09   # 5709
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Sofern ein Rechteinhaber die Auskunft verlangt, ist der Verletzer und ggf. auch ein Dritter (hier die DTAG) zur Auskunft gem. 101 UrhG verpflichtet!
Na, zum Glück hats jetzt jemand den Vorrednern fast richtig gesagt.

Der von den RIs vorgebrachte Anspruch richtet sich gegen den Provider. Niemand sonst.

"Die [Anordung zur] Gestattung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG schafft die datenschutzrechtliche Grundlage dafür, dass die Beschwerdeführerin [Provider] berechtigt ist, die von der Antragstellerin begehrten Daten nicht zu löschen."

Darauf hin kann der jew. Provider gegen die landgerichtliche Anordnung Beschwerde einlegen. Dies bedeuted nichts anderes, als dass der Provider aus vorzutragenden Gründen beantragen muß den Antrag auf Gestattungsanordnung zurück zu weisen. Wird dieser Antrag abgelehnt, oder gibts keinen Antrag ist die Auskunft zu erteilen, wenn der nette Herr RA W. sein entsprechendes Briefchen schickt.

Historie
Im ersten Auskunftsbeschluß des LG Köln, der sogenannten "Auskunftsschande vom Udo L. live vor dem Dom" wurde noch: "Der Beteiligten wird gestattet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über Namen und Anschriften von Kunden (Bestandsdaten) unter Verwendung von IP-Adressen und Verbindungszeitpunkten (Verkehrsdaten), die auf der beigefügten Anlage ASt 8 enthalten sind und die sich auf eine Verletzung von Rechten der Antragstellerin an Tonaufnahmen des Künstlers (...) beziehen." [Urteil] Im ganzen Jubel darüber ging ganz unter, dass das OLG Köln den Beschluß des LG aber wieder eingesackt hat. [Urteil] Es kann und darf bei diesem Verfahrensweg keine "Anordung zur Gestattung der Auskunft über Namen und Anschriften von Kunden geben. Allein die Nichtlöschung der Daten ist gestattet. Im anderen Verfahrensweg, siehe hier Urteil hingegen, wenn also der Provider bereits "rechtliches Gehör" erhalten hat, was bei dem Weg der Einstweiligen Verfügung nun mal nicht so ist, darf weiterin die Namensauskunft gestattet werden. Die jüngste bekannte Aufhebung findet sich hier.

Für den Abgemahnten ist das alles wenig von Belang, auch wenn er die Kosten des Verfahrens eventuell aufgebürdet bekommen kann, wenn er denn nämlich nicht bezahlt und seinen Prozeß verliert. Der Abgemahnte hat nämlich keinerlei Rechte bezüglich des Verfahrens. Er kann den Beschluß nicht anfechten und hat sich bezüglich der Haftungsfrage selbst zu verteidigen. Übliche Vermischung von Straf- und Zivilrecht. Wenn ein Terrorverdächtiger abgehört wird, kann sicherlich der Provider, aber sicherlich nicht der Terrorverdächtige gegen die Maßnahme Beschwerde einlegen. Deswegen sagt ja auch Dr. Prof Anti-Abmahn "Sancho" Alter Esel, uA., das dem Provider hier im zivilrechtlichen Bereich auch keine Hürden bei der Warnung des "bald Abgemahnten" gesetzt sind. Außerdem würde DAS dem Willen des Gesetzgebers entsprechen gegen Rechteverletzungen vorzugehen, nämlich schnell und nicht wie schon wieder zigfach ... "Altabmahnungen", die mit Eil-Beschlüssen aus dem Februar angeleiert kommen.

Wie kann man nur solche Politiker wählen, die so einen Schrott produzieren! +++ Ich werde zur Bundestagswahl mein Kreuz dort machen, wo es den Schrottpolitikern weh tut!

PS: Der Witz des Tages? Na, den kann man sich schon denken.... weiß jemand was aus dem berühmten 28 AR 04/08 geworden ist? Hat jemand jemals eine Abmahung daraus erhalten? Hm? Udo L. konnte es verschmerzen. Der hatte schon Tausende vorher abgemahnt.
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Alt 01.09.2009, 15:27   # 5710
Cantona
 
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
Hallo zusammen,

bin neu im Forum und muss schnell in Sachen "Waldorf" aktiv werden. Deshalb entschuldigt bitte, falls meine Fragen schon mal irgendwann im Forum erörtert wurden – was bestimmt der Fall ist).

Es wird mir ein Filesharingvorgang vorgeworfen (ein Musikalbum).

Hab meinen Anwalt gefragt, was tun ...
Habe also UE fristgerecht abgeschickt.
Nun geht's an die Zahlung. Möchte den Betrag in Raten abzahlen.
Mein Anwalt rät: Eine Rate (würde 1. Viertel der Gesamtkosten ausmachen) fristgerecht überweisen, parallel ein erklärendes Schreiben rausschicken und auf Reaktion warten.

Was haltet Ihr von dieser Vorgehensweise (oder sollte ich die Kanzlei evt. per Telefon in der Sache kontaktieren?))

Und noch eine Frage bitte: Wie geschrieben, wird mir ein Vorfall im April zur Last gelegt. Ich will aber nicht ausschließen später noch mal, in diesem Fall Sony-Sachen, runtergeladen habe. Wie schaut's dann an? Verfahren die nach dem Motto "evt. Wespennest aufgespührt" und "scannen" mich weitergehend, um mehr zu finden?

Noch mal sorry, wenn ich Sachen nachfrage, die schon mal behandelt wurden. Bin auf jeden Fall für jegliche Hilfestellung extrem dankbar!!!

Cheers
Cantona
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Alt 01.09.2009, 15:36   # 5711
hexa-
 
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
Hallo,

heute ist auch bei uns im Haushalt ein Schreiben der Waldorf Rechtsanwälte eingangen, in dem uns unterstellt wird über unseren Anschluss wäre ein Silbermond-Album getauscht worden.

Als gesamte Tauschzeit werden wenige Minuten angegeben, als Schadensersatz 350 €, zuzüglich natürlich bekannte 506 € Rechtsamwaltskosten.
Download soll am 13.07. erfolgt sein, Post stammt vom 28.8., eingetroffen 01.09.. Frist ist für 7.09. (UE) bzw 11.09 (Geldeingang) gesetzt.

Nach inner-familiärer Klärung besteht die Möglichkeit, dass die 13-jährige Tochter des Anschlussinhabers, passend in das Musik-Schema, diesen Download getätigt haben könnte. Ich nehme an das hat keinerlei Einfluss auf die Sache?

Dann frage ich mich, wieso Waldorf auf eine sog. modUE eingehen sollte, bzw. nicht weitere Forderungen nachschicken sollte?

Kann mir da wer einen Rat geben? Danke übrigens, habe die letzten 20 Seiten aufmerksam verfolgt.
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Alt 01.09.2009, 15:39   # 5712
oro
 
Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 137
Zitat:
Zitat von Cantona Beitrag anzeigen

Bin auf jeden Fall für jegliche Hilfestellung extrem dankbar!!!
hast du die original-ue aus dem abmahnschreiben verwendet? wenn ja, ist es für hilfestellung im grunde zu spät. in der regel enthält die nämlich eine schuldanerkenntnis. um eine zahlung wirst du also nicht herumkommen. aber das willst du ja offensichtlich auch nicht. ich bin sicher, dass niemand in münchen etwas gegen ratenzahlung hat.
ein rat, den man dir geben kann, ist aber auf jeden fall: such dir einen anderen anwalt. über den link in meiner signatur findest du eine liste von empfehlenswerten vertretern der zunft.
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Alt 01.09.2009, 15:57   # 5713
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von hexa- Beitrag anzeigen
Als gesamte Tauschzeit werden wenige Minuten angegeben, als Schadensersatz 350 €, zuzüglich natürlich bekannte 506 € Rechtsamwaltskosten.
Download soll am 13.07. erfolgt sein, Post stammt vom 28.8., eingetroffen 01.09.. Frist ist für 7.09. (UE) bzw 11.09 (Geldeingang) gesetzt.

Nach inner-familiärer Klärung besteht die Möglichkeit, dass die 13-jährige Tochter des Anschlussinhabers, passend in das Musik-Schema, diesen Download getätigt haben könnte. Ich nehme an das hat keinerlei Einfluss auf die Sache?

Dann frage ich mich, wieso Waldorf auf eine sog. modUE eingehen sollte, bzw. nicht weitere Forderungen nachschicken sollte?

Kann mir da wer einen Rat geben? Danke übrigens, habe die letzten 20 Seiten aufmerksam verfolgt.
Die "wenigen Minuten" sind unerheblich. Bereits das Angebot verstößt gegen § 19a UrhG.

Wie AG München auf den Vorwurf gegenüber 13-jährige reagiert weiß keiner. Die Gerichte urteilten hier bislang sehr unterschiedlich. Es kommt natürlich hauptsächlich darauf an, ob die Eltern vorbringen können, dass Sie ihren Prüf- und Sorgfaltspflichten entsprochen haben. Hat man das Mädchen nun einfach tun lassen was es will... keine Chance. Hat man kontrolliert, Konten beobachtet, oder was auch immer verbessern sich die Chancen. Es ist also hier notwendig erstmal die Chancen der Eltern einzuschätzen, was die meisten Leute selbst können, oder zum Beispiel per PN mit mir. Einfach mal runtererzählen, wie das vor Ort mit dem Internet so abläuft.

Waldorf und modUE? Die Bewertung der Wirkung einer Unterlassungsverpflichtungserklärung obliegt einem Richter, oder einer Richterin. Die modUE wurde immer und überall als ausreichend richterlich bewertet. Was Waldorf dazu sagt ist uns schlicht egal, bis vollkommen bedeutungslos.
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Alt 01.09.2009, 16:02   # 5714
hexa-
 
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
Erwähnenswert ist vllt. auch noch, dass in unserem Hause ein Zugang zu Napster besteht, über das dieses Angebot auch noch erreichbar - und legal zu Mp3 konvertierbar ist. Man könnte es also quasi als Sicherungskopie titulieren.

Ich komme gerne kurz auf dich zurück, danke!
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Alt 01.09.2009, 16:03   # 5715
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Cantona Beitrag anzeigen
Was haltet Ihr von dieser Vorgehensweise (oder sollte ich die Kanzlei evt. per Telefon in der Sache kontaktieren?))
Wie halten davon überhaupt nichts. Wir lehnen generell Telefonate mit Prozeßgegnern ab, weil sie unsere Prozeßgegner sind und uns daher nur Böses wollen.

Brav die Raten bezahlen und vorher ankündigen dürfte überhaupt keine Probleme bringen, es sei denn Frau RAin hat wieder mal ihren schlechten Tag und doktort formaljuristisch an Absicherungen für den Fall des Ausbleibens von Raten rum. Zweitabmahnungen sind bei Waldorf sehr unbekannt. Wenn man jedoch eine Adresse hat dürfte man meinem, das auch eine zweite Abmahnung folgt. Das ist jedoch wie gesagt sehr selten geschehen.

Schönen Tag noch.

-----Doppelpost zusammengeführt am 1.9.2009 um 16:04:54-----

Zitat:
Zitat von hexa- Beitrag anzeigen
Erwähnenswert ist vllt. auch noch, dass in unserem Hause ein Zugang zu Napster besteht, über das dieses Angebot auch noch erreichbar - und legal zu Mp3 konvertierbar ist. Man könnte es also quasi als Sicherungskopie titulieren.

Ich komme gerne kurz auf dich zurück, danke!
"Sicherungskopie" gibts in deisem Berich ganz sicher nicht. Bitte auf die Haftungsfragen bezüglich der Eltern konzentrieren.

PS: Ich bin bis morgen früh weg, also ... Zeit lassen.
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Alt 01.09.2009, 16:14   # 5716
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von hexa- Beitrag anzeigen
Nach inner-familiärer Klärung besteht die Möglichkeit, dass die 13-jährige Tochter des Anschlussinhabers, passend in das Musik-Schema, diesen Download getätigt haben könnte. Ich nehme an das hat keinerlei Einfluss auf die Sache?
Nein, NOCH nicht, da die Kanzlei ja nicht weiß wer welche Musikrichtung bevorzugt, ist erst mal der Anschlussinhaber der Verursacher.

Zitat:
Dann frage ich mich, wieso Waldorf auf eine sog. modUE eingehen sollte, bzw. nicht weitere Forderungen nachschicken sollte?
Die Kanzlei wird wohl oder übel die modUE anerkennen müssen, auch wenn sie gerne das Gegenteil vorgibt und auf ihre eigene Hausbackene besteht.

Mit der modUE befriedigst Du den Wunsch des RI, seinen Schmarrn nicht weiter zu verbreiten. Ob Du [Deine Tochter]es tatsächlich getan hast/habt, bleibt offen.
Mit der originalen UE gesteht ihr ein: "Ja wir haben Mist gebaut und stehen auch dafür gerade"
Der Unterschied liegt darin: Um im 1. Fall herauszufinden wer nun zahlen muss, wird evtl ein Gerichtsverfahren notwendig. Im 2.Fall [siehe Absatz oben]

Und bei keiner UE erhöht sich der Streitwert um das vielfache.

Danke Shual, zu spät gesehen.
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Alt 01.09.2009, 16:15   # 5717
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Na, zum Glück hats jetzt jemand den Vorrednern fast richtig gesagt.
Wieso fast? War als allgemeine Kurzfassung genau richtig (ich bezog mich immerhin auf den gesamten § 101 und nicht nur Abs. 9!)

Zitat:
Der von den RIs vorgebrachte Anspruch richtet sich gegen den Provider. Niemand sonst.
Exakt... und widerspricht nicht meiner Aussage!

Zitat:
Darauf hin kann der jew. Provider gegen die landgerichtliche Anordnung Beschwerde einlegen.
Gilt das Beschwerderecht hier nur für die einstweilige Anordnung bezüglich der Speicherung?
Der Provider hat ja anschließend noch die Möglichkeit der Stellungnahme bevor der abschließende Beschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG vom Gericht ergeht. Dagegen ist dann kein Rechtsmittel mehr gegeben!?

Zitat:
Dies bedeuted nichts anderes, als dass der Provider aus vorzutragenden Gründen beantragen muß den Antrag auf Gestattungsanordnung zurück zu weisen. Wird dieser Antrag abgelehnt, oder gibts keinen Antrag ist die Auskunft zu erteilen, wenn der nette Herr RA W. sein entsprechendes Briefchen schickt.
Wie gesagt, in der Stellungnahme kann der Provider schon noch einige Gründe vorbringen....und ob die Beschwerde auch gegen den Auskunftsbeschluss möglich ist, ergibt sich nicht so eindeutig aus dem Gesetzestext: "Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft"

Zitat:
Für den Abgemahnten ist das alles wenig von Belang, auch wenn er die Kosten des Verfahrens eventuell aufgebürdet bekommen kann, wenn er denn nämlich nicht bezahlt und seinen Prozeß verliert.
Die Kostenfrage ist in § 101 Abs. 9 UrhG klar geregelt:
" Die Kosten der richterlichen Anordnung trägt der Verletzte."

Zitat:
Der Abgemahnte hat nämlich keinerlei Rechte bezüglich des Verfahrens. Er kann den Beschluß nicht anfechten und hat sich bezüglich der Haftungsfrage selbst zu verteidigen.
....?!
Als deutsche(r) Staatsbürger(in) habe ich bei der Verletzung / Einschränkung von Grundrechten in unserem Land immer eine Möglichkeit der Beschwerde.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2009, 16:18   # 5718
Cantona
 
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
Was meinst du in diesem Fall mit Adresse????
Danke, der Computer-Legastheniker
Ach, und dein erster Satz "... wie halten ..." Soll bestimmt "wir" heißen, oder? Und damit eine Kanzlei gemeint?


Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Wie halten davon überhaupt nichts. Wir lehnen generell Telefonate mit Prozeßgegnern ab, weil sie unsere Prozeßgegner sind und uns daher nur Böses wollen.

Brav die Raten bezahlen und vorher ankündigen dürfte überhaupt keine Probleme bringen, es sei denn Frau RAin hat wieder mal ihren schlechten Tag und doktort formaljuristisch an Absicherungen für den Fall des Ausbleibens von Raten rum. Zweitabmahnungen sind bei Waldorf sehr unbekannt.

Wenn man jedoch eine Adresse hat dürfte man meinem, das auch eine zweite Abmahnung folgt. Das ist jedoch wie gesagt sehr selten geschehen.




Schönen Tag noch.

-----Doppelpost zusammengeführt am 1.9.2009 um 16:04:54-----

"Sicherungskopie" gibts in deisem Berich ganz sicher nicht. Bitte auf die Haftungsfragen bezüglich der Eltern konzentrieren.

PS: Ich bin bis morgen früh weg, also ... Zeit lassen.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2009, 16:56   # 5719
hexa-
 
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
Also ist die gängist verfolgte Lösung ist wie ich sehe folgende:

1. modifizierte UE anhand der Beispiele "ausfüllen"
2. innerhalb der Frist absenden um Gerichtsverfahren zu vermeiden
3. nicht zahlen (da sonst Schuldeingeständnis?)
4. abwarten was auf einen zugerollt kommt (?)


hexa-
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Alt 01.09.2009, 17:17   # 5720
ulrich
Gesperrt
 
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Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von hexa- Beitrag anzeigen
2. innerhalb der Frist absenden um Gerichtsverfahren zu vermeiden
Mit der mod UE kannst Du kein Gerichtsverfahren vermeiden, die musst Du abgeben weil der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.
Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen.
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Alt 26.05.2012, 13:11 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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