| | # 5702 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
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| | # 5703 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Nachdem ich vom Datenschutz der Telekom auch nach Wochen keine Antwort bekam, habe ich heute an den Kundenservice von t-online eine Mail verschickt. In schärferem Tonfall. Ich verlange umfassende und keine standardisierte Auskunft. |
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| | # 5704 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Wenn dein Log-vorgang noch keine 6 Monate her ist, sollten noch Verbindungsdaten vorhanden sein. Ob und auf welcher gesetzl. Grundlage du da Auskunft verlangen kannst, darüber solltest du dich vorher informieren, les mal im TKG. Da es deine persönlichen Daten betrifft, sollte es eine Möglichkeit geben, diese zu erfragen.... aber - wie gesagt - ich würde ganz gezielt mit der gesetzl. Grundlage argumentieren, bevor die 6 Monate rum sind....?! | |
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| | # 5705 | |
| Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 23
| Zitat:
Wenn das im Grundgesetz verankerte "Fernmeldegeheimnis" auf Wunsch jedes dahergelaufenen Abzockers aufgehoben werden kann, dann ist das für mich als unbescholtener und völlig unschuldiger Bürger unerträglich. Hier zeigt sich wieder einmal, dass "Recht" wohl absolut nichts mit "richtig" zu tun hat, obwohl es irreführend so ähnlich klingt. | |
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| | # 5706 | |
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
| Zitat:
vor den Schranken des Gerichtes bekommst du kein 'Recht', sondern nur ein Urteil. Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen. In diesem Sinne, jobob | |
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| | # 5707 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
| Es soll aber auch User geben, welche denken ihre Router-IP-Adresse sei eine FESTE [da sie sich ja nicht ändert] Und wiederum andere die behaupten, die geloggte sei nie und nimmer ihre [gleicher Grund] bzw. noch nie was von "Zwangstrennung" gehört haben. |
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| | # 5708 |
| Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 137
| @all: schon gesehen? wegweiser-abmahnung in 2. auflage... http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/P...-Abmahnung.pdf |
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| | # 5709 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Der von den RIs vorgebrachte Anspruch richtet sich gegen den Provider. Niemand sonst. "Die [Anordung zur] Gestattung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG schafft die datenschutzrechtliche Grundlage dafür, dass die Beschwerdeführerin [Provider] berechtigt ist, die von der Antragstellerin begehrten Daten nicht zu löschen." Darauf hin kann der jew. Provider gegen die landgerichtliche Anordnung Beschwerde einlegen. Dies bedeuted nichts anderes, als dass der Provider aus vorzutragenden Gründen beantragen muß den Antrag auf Gestattungsanordnung zurück zu weisen. Wird dieser Antrag abgelehnt, oder gibts keinen Antrag ist die Auskunft zu erteilen, wenn der nette Herr RA W. sein entsprechendes Briefchen schickt. Historie Im ersten Auskunftsbeschluß des LG Köln, der sogenannten "Auskunftsschande vom Udo L. live vor dem Dom" wurde noch: "Der Beteiligten wird gestattet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über Namen und Anschriften von Kunden (Bestandsdaten) unter Verwendung von IP-Adressen und Verbindungszeitpunkten (Verkehrsdaten), die auf der beigefügten Anlage ASt 8 enthalten sind und die sich auf eine Verletzung von Rechten der Antragstellerin an Tonaufnahmen des Künstlers (...) beziehen." [Urteil] Im ganzen Jubel darüber ging ganz unter, dass das OLG Köln den Beschluß des LG aber wieder eingesackt hat. [Urteil] Es kann und darf bei diesem Verfahrensweg keine "Anordung zur Gestattung der Auskunft über Namen und Anschriften von Kunden geben. Allein die Nichtlöschung der Daten ist gestattet. Im anderen Verfahrensweg, siehe hier Urteil hingegen, wenn also der Provider bereits "rechtliches Gehör" erhalten hat, was bei dem Weg der Einstweiligen Verfügung nun mal nicht so ist, darf weiterin die Namensauskunft gestattet werden. Die jüngste bekannte Aufhebung findet sich hier. Für den Abgemahnten ist das alles wenig von Belang, auch wenn er die Kosten des Verfahrens eventuell aufgebürdet bekommen kann, wenn er denn nämlich nicht bezahlt und seinen Prozeß verliert. Der Abgemahnte hat nämlich keinerlei Rechte bezüglich des Verfahrens. Er kann den Beschluß nicht anfechten und hat sich bezüglich der Haftungsfrage selbst zu verteidigen. Übliche Vermischung von Straf- und Zivilrecht. Wenn ein Terrorverdächtiger abgehört wird, kann sicherlich der Provider, aber sicherlich nicht der Terrorverdächtige gegen die Maßnahme Beschwerde einlegen. Deswegen sagt ja auch Dr. Prof Anti-Abmahn "Sancho" Alter Esel, uA., das dem Provider hier im zivilrechtlichen Bereich auch keine Hürden bei der Warnung des "bald Abgemahnten" gesetzt sind. Außerdem würde DAS dem Willen des Gesetzgebers entsprechen gegen Rechteverletzungen vorzugehen, nämlich schnell und nicht wie schon wieder zigfach ... "Altabmahnungen", die mit Eil-Beschlüssen aus dem Februar angeleiert kommen. Wie kann man nur solche Politiker wählen, die so einen Schrott produzieren! +++ Ich werde zur Bundestagswahl mein Kreuz dort machen, wo es den Schrottpolitikern weh tut! PS: Der Witz des Tages? Na, den kann man sich schon denken.... weiß jemand was aus dem berühmten 28 AR 04/08 geworden ist? Hat jemand jemals eine Abmahung daraus erhalten? Hm? Udo L. konnte es verschmerzen. Der hatte schon Tausende vorher abgemahnt.
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| | # 5710 |
| Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
| Hallo zusammen, bin neu im Forum und muss schnell in Sachen "Waldorf" aktiv werden. Deshalb entschuldigt bitte, falls meine Fragen schon mal irgendwann im Forum erörtert wurden was bestimmt der Fall ist). Es wird mir ein Filesharingvorgang vorgeworfen (ein Musikalbum). Hab meinen Anwalt gefragt, was tun ... Habe also UE fristgerecht abgeschickt. Nun geht's an die Zahlung. Möchte den Betrag in Raten abzahlen. Mein Anwalt rät: Eine Rate (würde 1. Viertel der Gesamtkosten ausmachen) fristgerecht überweisen, parallel ein erklärendes Schreiben rausschicken und auf Reaktion warten. Was haltet Ihr von dieser Vorgehensweise (oder sollte ich die Kanzlei evt. per Telefon in der Sache kontaktieren?)) Und noch eine Frage bitte: Wie geschrieben, wird mir ein Vorfall im April zur Last gelegt. Ich will aber nicht ausschließen später noch mal, in diesem Fall Sony-Sachen, runtergeladen habe. Wie schaut's dann an? Verfahren die nach dem Motto "evt. Wespennest aufgespührt" und "scannen" mich weitergehend, um mehr zu finden? Noch mal sorry, wenn ich Sachen nachfrage, die schon mal behandelt wurden. Bin auf jeden Fall für jegliche Hilfestellung extrem dankbar!!! Cheers Cantona |
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| | # 5711 |
| Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
| Hallo, heute ist auch bei uns im Haushalt ein Schreiben der Waldorf Rechtsanwälte eingangen, in dem uns unterstellt wird über unseren Anschluss wäre ein Silbermond-Album getauscht worden. Als gesamte Tauschzeit werden wenige Minuten angegeben, als Schadensersatz 350 €, zuzüglich natürlich bekannte 506 € Rechtsamwaltskosten. Download soll am 13.07. erfolgt sein, Post stammt vom 28.8., eingetroffen 01.09.. Frist ist für 7.09. (UE) bzw 11.09 (Geldeingang) gesetzt. Nach inner-familiärer Klärung besteht die Möglichkeit, dass die 13-jährige Tochter des Anschlussinhabers, passend in das Musik-Schema, diesen Download getätigt haben könnte. Ich nehme an das hat keinerlei Einfluss auf die Sache? Dann frage ich mich, wieso Waldorf auf eine sog. modUE eingehen sollte, bzw. nicht weitere Forderungen nachschicken sollte? Kann mir da wer einen Rat geben? Danke übrigens, habe die letzten 20 Seiten aufmerksam verfolgt. |
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| | # 5712 |
| Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 137
| hast du die original-ue aus dem abmahnschreiben verwendet? wenn ja, ist es für hilfestellung im grunde zu spät. in der regel enthält die nämlich eine schuldanerkenntnis. um eine zahlung wirst du also nicht herumkommen. aber das willst du ja offensichtlich auch nicht. ich bin sicher, dass niemand in münchen etwas gegen ratenzahlung hat. ein rat, den man dir geben kann, ist aber auf jeden fall: such dir einen anderen anwalt. über den link in meiner signatur findest du eine liste von empfehlenswerten vertretern der zunft. |
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| | # 5713 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Wie AG München auf den Vorwurf gegenüber 13-jährige reagiert weiß keiner. Die Gerichte urteilten hier bislang sehr unterschiedlich. Es kommt natürlich hauptsächlich darauf an, ob die Eltern vorbringen können, dass Sie ihren Prüf- und Sorgfaltspflichten entsprochen haben. Hat man das Mädchen nun einfach tun lassen was es will... keine Chance. Hat man kontrolliert, Konten beobachtet, oder was auch immer verbessern sich die Chancen. Es ist also hier notwendig erstmal die Chancen der Eltern einzuschätzen, was die meisten Leute selbst können, oder zum Beispiel per PN mit mir. Einfach mal runtererzählen, wie das vor Ort mit dem Internet so abläuft. Waldorf und modUE? Die Bewertung der Wirkung einer Unterlassungsverpflichtungserklärung obliegt einem Richter, oder einer Richterin. Die modUE wurde immer und überall als ausreichend richterlich bewertet. Was Waldorf dazu sagt ist uns schlicht egal, bis vollkommen bedeutungslos.
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| | # 5714 |
| Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
| Erwähnenswert ist vllt. auch noch, dass in unserem Hause ein Zugang zu Napster besteht, über das dieses Angebot auch noch erreichbar - und legal zu Mp3 konvertierbar ist. Man könnte es also quasi als Sicherungskopie titulieren. Ich komme gerne kurz auf dich zurück, danke! |
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| | # 5715 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Brav die Raten bezahlen und vorher ankündigen dürfte überhaupt keine Probleme bringen, es sei denn Frau RAin hat wieder mal ihren schlechten Tag und doktort formaljuristisch an Absicherungen für den Fall des Ausbleibens von Raten rum. Zweitabmahnungen sind bei Waldorf sehr unbekannt. Wenn man jedoch eine Adresse hat dürfte man meinem, das auch eine zweite Abmahnung folgt. Das ist jedoch wie gesagt sehr selten geschehen. Schönen Tag noch. -----Doppelpost zusammengeführt am 1.9.2009 um 16:04:54----- Zitat:
PS: Ich bin bis morgen früh weg, also ... Zeit lassen.
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| | # 5716 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
| Zitat:
Zitat:
Mit der modUE befriedigst Du den Wunsch des RI, seinen Schmarrn nicht weiter zu verbreiten. Ob Du [Deine Tochter]es tatsächlich getan hast/habt, bleibt offen. Mit der originalen UE gesteht ihr ein: "Ja wir haben Mist gebaut und stehen auch dafür gerade" Der Unterschied liegt darin: Um im 1. Fall herauszufinden wer nun zahlen muss, wird evtl ein Gerichtsverfahren notwendig. Im 2.Fall [siehe Absatz oben] Und bei keiner UE erhöht sich der Streitwert um das vielfache. Danke Shual, zu spät gesehen. | ||
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| | # 5717 | |||||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Wieso fast? War als allgemeine Kurzfassung genau richtig (ich bezog mich immerhin auf den gesamten § 101 und nicht nur Abs. 9!) Zitat:
Zitat:
Der Provider hat ja anschließend noch die Möglichkeit der Stellungnahme bevor der abschließende Beschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG vom Gericht ergeht. Dagegen ist dann kein Rechtsmittel mehr gegeben!? Zitat:
Zitat:
" Die Kosten der richterlichen Anordnung trägt der Verletzte." Zitat:
Als deutsche(r) Staatsbürger(in) habe ich bei der Verletzung / Einschränkung von Grundrechten in unserem Land immer eine Möglichkeit der Beschwerde. | |||||
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| | # 5718 | |
| Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
| Was meinst du in diesem Fall mit Adresse???? Danke, der Computer-Legastheniker Ach, und dein erster Satz "... wie halten ..." Soll bestimmt "wir" heißen, oder? Und damit eine Kanzlei gemeint? Zitat:
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| | # 5719 |
| Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
| Also ist die gängist verfolgte Lösung ist wie ich sehe folgende: 1. modifizierte UE anhand der Beispiele "ausfüllen" 2. innerhalb der Frist absenden um Gerichtsverfahren zu vermeiden 3. nicht zahlen (da sonst Schuldeingeständnis?) 4. abwarten was auf einen zugerollt kommt (?) hexa- |
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| | # 5720 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Mit der mod UE kannst Du kein Gerichtsverfahren vermeiden, die musst Du abgeben weil der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen. |
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