Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 31.08.2009, 20:08   # 5641
H1N1
 
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habe da mal eine Frage
habe auch einen netten Brief von WALDORF bekommen
nun ist es zwar mein Anschluss
aber die Hausnummer stimmt nicht
kann ich dadurch jetzt irgendwie rauskommen
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Alt 31.08.2009, 20:21   # 5642
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von H1N1 Beitrag anzeigen
habe da mal eine Frage
habe auch einen netten Brief von WALDORF bekommen
nun ist es zwar mein Anschluss
aber die Hausnummer stimmt nicht
kann ich dadurch jetzt irgendwie rauskommen
Soll das nun eine ernsthafte Frage sein ? Wenn ja, so hat die hier noch keiner gestellt .
Und erlich gesagt fällt mir darauf auch keine Antwort ein .
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Alt 31.08.2009, 20:27   # 5643
H1N1
 
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mein Anschluss wird von meinem Provider schon seit Jahren unter eine falsche Hausnummer geführt

EDIT BY PRINCESS
Warum ziehst du nicht einfach zur Hausnummer um, die dir dein Provider vorgibt?
Sry, aber das musste mal sein! Späßle!

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Alt 31.08.2009, 20:55   # 5644
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Wo kämen wir denn da hin, wenn sämtliche Verträge angefochten werden könnten.
Sie stimmen mir doch sicherlich zu(?), daß nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung ein Vertrag erst durch Eingang einer Annahmeerklärung beim Abgemahnten zustande gekommen ist, soweit der Abgemahnte nicht nach § 151 BGB auf eine Annahmeerklärung verzichtet hat? Gleichermaßen ist nach § 151 BGB entsprechend eine Änderung des Antrages (durch nachträgliche Abgabe einer mod.UE) möglich, solange kein Vertrag zustande gekommen ist - Zitat:

Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
BGB - Einzelnorm.


Bzgl. der notwendigen Annahmeerklärung z.B. Folgendes:

Zitat:
...
Die Abänderung eines vorformulierten, der Höhe nach festgelegten Strafgedinges einer Unterwerfungserklärung durch den Abgemahnten ist als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag, aufzufassen. Ein wirksames Vertragsstrafeversprechen kommt auf der Grundlage der abgeänderten Unterwerfungserklärung nur dann zustande, wenn der Abmahnende das Angebot annimmt; ein stillschweigender Zugangsverzicht nach § 151 BGB scheidet aus.
...
privatrecht:unterlassungserklaerung [ipwiki.de]

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Alt 31.08.2009, 21:06   # 5645
jobob
 
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Zitat:
Zitat von H1N1 Beitrag anzeigen
mein Anschluss wird von meinem Provider schon seit Jahren unter eine falsche Hausnummer geführt
Hallo,

Warum bezahlst du eigentlich die Rechnung, wenn die Adresse nicht stimmt?

In diesem Sinne,
jobob
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Alt 31.08.2009, 21:12   # 5646
Menace
 
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Zitat:
Zitat von jobob Beitrag anzeigen
Warum bezahlst du eigentlich die Rechnung, wenn die Adresse nicht stimmt?

Wahrscheinlich weil er einnen Dauerauftrag hat, außerdem ist erverpflichtet die Adresse richtig anzugeben und ggf. korregieren zu lassen.

Allerdings frage ich mich wie dir die Post von Waldorf überhaupt zugestellt wurden konnte?! :color:
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Alt 31.08.2009, 21:24   # 5647
H1N1
 
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Zitat:
Zitat von Menace Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich weil er einnen Dauerauftrag hat, außerdem ist erverpflichtet die Adresse richtig anzugeben und ggf. korregieren zu lassen.:color:
ich habe schon versucht das zu ändern!



Zitat:
Zitat von Menace Beitrag anzeigen
Allerdings frage ich mich wie dir die Post von Waldorf überhaupt zugestellt wurden konnte?! :color:
ich lebe in einen kleinen Dorf
hier kennt jeder jeden und da kommt dann halt auch mal so ein komischer Brief an
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Alt 31.08.2009, 21:24   # 5648
3111
 
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Zitat:
Zitat von Menace Beitrag anzeigen

Allerdings frage ich mich wie dir die Post von Waldorf überhaupt zugestellt wurden konnte?! :color:
liegt wohl am zusteller, der mitgedacht hattte ....
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Alt 31.08.2009, 21:36   # 5649
H1N1
 
Benutzerbild von H1N1
 
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 24
nun wollte ich eine abgeänderten Unterlassungserklärung
abschicken!
ja aber mit welchen Absender?

mit meiner richtigen Anschrift wurde ich meinen Vorteil so es denn einer ist wohl verlieren
oder?
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Alt 31.08.2009, 21:41   # 5650
maniac1982
 
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 19
Hallo, mich hats auch erwischt oder vielmehr meinen Vater als Anschlussinhaber.

Zur Last gelegt wird mir begründeterweise das Herunterladen des Michael Jackson Albums "Bad" per Torrent (ganze zwei Minuten!). Der fast 20seitige Drohbrief mit Beschluss des Landgerichts Köln, dass die Telekom die Daten rausrücken muss, kam am Donnerstag, die Frist für das Einreichen der UE reicht bis morgen 12:00 Uhr.

Dass mein Vater eine mod. UE schickt, ist schon so gut wie abgekaspert, allerdings würde er gerne die 856 Euro überweisen (d.h. ich muss sie zahlen), da sein Fell nicht dick genug ist, für eventuelle folgende Komplikationen, die sich ergeben könnten.

Daher bräuchte ich sehr schnell verlässliche Infos, wie wahrscheinlich es ist, dass nach dem Einsenden der mod. UE und dem Nichtzahlen noch weitere Drohbriefe oder ggf. sogar Besuche von Moskau-Inkasso anstehen könnten.

Weiß jemand was dazu? Die Zeit drängt leider wegen dem Termin für die UE morgen Mittag.

Edit: Achja, etwas Sorge hat er wegen der mod. UE auch noch, weil in dem Schreiben von Waldorf ja steht, dass sich die Kosten dadurch drastisch erhöhen können.
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Alt 31.08.2009, 22:11   # 5651
3111
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
Zitat:
Zitat von H1N1 Beitrag anzeigen
nun wollte ich eine abgeänderten Unterlassungserklärung
abschicken!
ja aber mit welchen Absender?

mit meiner richtigen Anschrift wurde ich meinen Vorteil so es denn einer ist wohl verlieren
oder?
ein vorteil wegen einer falschen hausnummer wirst du wohl nicht haben. die zustellung war ja erfolgreich. wenn du mit einer modue reagierst, hat der abmahner einen nachweis, dass die abmahnung zugestellt werden konnte.

ich wuerde meine richtige adresse verwenden.

Es sind Fehler in der Adresse. Jetzt ist die Abmahnung unwirksam!
Nein.
Viel kann ja nicht falsch sein,
denn der Brief hat seinen Empfänger ja erreicht.
Außerdem geht es nicht darum, ob die Adresse stimmt,
sondern darum, ob das Schreiben zugegangen ist.
Und angesprochen fühl sich der Empfänger ja offenbar auch.

Dass die Zustellung unter der „E" statt der E erfolgte,
macht die Zustellung nicht unwirksam.
Derartige Unrichtigkeiten schaden dann nicht,
wenn der Ort der Zustellung und die Nämlichkeit
des Zustellungsadressaten (§ 191 Nr. 1 und 2 ZPO) außer Zweifel stehen
(vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO; 57. Aufl., § 191 Rz. 7, 9).
Wo und an wen hier zuzustellen war, wird durch den unrichtigen Buchstaben
im Straßennamen nicht in Frage gestellt, wie die wiederholt vorgenommenen
Zustellungen verschiedener Zusteller zeigen.

quelle:abmahnwahn-dreipage.de
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Alt 31.08.2009, 22:12   # 5652
crusher606
 
Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 130
Zitat:
Zitat von maniac1982 Beitrag anzeigen
Edit: Achja, etwas Sorge hat er wegen der mod. UE auch noch, weil in dem Schreiben von Waldorf ja steht, dass sich die Kosten dadurch drastisch erhöhen können.
Klar steht das da......................

damit Du nicht auf die Idee kommst und Zweifel bekommst.
Das schlechte Gewissen soll Dich 100 Jahre plagen und kleine Teufel sollen Tagelang vor Deinen Augen tanzen.....bla,bla,bla

Du sollst ja am besten sofort alles unterschreiben und bezahlen
(was Du wohl ja nicht machst ???? oder machst ?????)
Liegt alles an Dir, aber wähle gut !!!
(Ich zahl NIX !!!)

Crusher606
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Alt 31.08.2009, 22:17   # 5653
Snowyowl
 
Registriert seit: 24.08.2009
Beiträge: 131
@ maniac1982

Viele dieser Drohbriefe sind das Porto nicht wert, und Moskau Inkasso .... ja das wäre mal was, aber solcher Maßnahmen bedienen sich die Gegner nicht.

Ich an Deiner Stelle würde nicht zahlen, denn stell einfach mal die 850,- Euro einem evtl. Prozess gegenüber. Schau Dir mal den Streitwert an und evtl. Kosten wenn Du verlierst. Wobei hier jeder Urteile aus 2009 sucht ......

Die mod. UE abgeben habe ich auch gemacht, und seit dem warte ich ab ob noch was kommt.
Hast Du mal ein Aktenzeichen von dem Beschluß des LG Köln oder den Beschluß in Kopie ? Wann war das ?
Von denAnwälten wird seitenweise gedroht, aber echte Beweise fehlen mir immer noch.
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Alt 31.08.2009, 22:21   # 5654
crusher606
 
Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 130
Zitat:
Zitat von Snowyowl Beitrag anzeigen
............aber echte Beweise fehlen mir immer noch.
Genau. Und alleine die Tatsache das
- irgend eine komische Firma
- an irgend einem Tag
- mit irgend einer Software
- mit irgend einem ahnungslosen Softwarenutzer
- irgend eine IP aufgeschrieben hat

die zufällig meine gewesen sein soll ????????!!!!!!!!!

Toller Beweis............

Crusher606
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Alt 31.08.2009, 22:40   # 5655
maniac1982
 
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 19
Zitat:
Zitat von Snowyowl Beitrag anzeigen
Hast Du mal ein Aktenzeichen von dem Beschluß des LG Köln oder den Beschluß in Kopie ? Wann war das ?
Von denAnwälten wird seitenweise gedroht, aber echte Beweise fehlen mir immer noch.
Kopie des Beschlusses war dabei incl. Aktenzeichen. Das ganze ist ein Beschluss vom 22.07.09. War scheinbar auch ein Massenantrag seitens Waldorf, dort sind jede Menge Hörbücher und Alben aufgeführt.

Muss ich mir deswegen jetzt mehr Sorgen machen?
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Alt 31.08.2009, 22:47   # 5656
Belfegor
 
Benutzerbild von Belfegor
 
Registriert seit: 28.04.2009
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Zitat:
Zitat von maniac1982 Beitrag anzeigen
Daher bräuchte ich sehr schnell verlässliche Infos, wie wahrscheinlich es ist, dass nach dem Einsenden der mod. UE und dem Nichtzahlen noch weitere Drohbriefe oder ggf. sogar Besuche von Moskau-Inkasso anstehen könnten.

Weiß jemand was dazu? Die Zeit drängt leider wegen dem Termin für die UE morgen Mittag.

Edit: Achja, etwas Sorge hat er wegen der mod. UE auch noch, weil in dem Schreiben von Waldorf ja steht, dass sich die Kosten dadurch drastisch erhöhen können.
Klar kommen weitere Briefe. Die wollen ja ihr (bzw. euer) Geld haben. Wie weit Waldorf geht, weiss keiner. Klagen gab`s noch nicht.

Der Hinweis, dass die Kosten drastisch steigen, ist natürlich ein Druckmittel um euch einzuschüchtern. Das Schreiben, das euch vorliegt ist ein Vergleichsangebot. Ihr könnt es ausschlagen oder annehmen, bezahlen oder ein Gegenangebot unterbreiten (Verhandlungssache) oder gar nicht zahlen. Die mod UE solltet ihr allerdings abgeben, weil ... aber das wisst ihr ja schon. Wenn eure Verteidigungsbasis nicht so der Knaller ist oder der Vorwurf stimmt, könntet ihr einen Vergleich anstreben um die Sache aus der Welt zu schaffen (im Falle eines Streitverfahrens müssen eure Argumente belastbar und nachweisbar sein). Andererseits könntet ihr darauf hoffen, bis Ende 2012 nicht verklagt zu werden und so auf Zeit spielen. Wie bei Eintreffen eines Mahnbescheides oder eines Vollstreckungsbescheides reagiert werden könnte, kannst du hier im Forum nachlesen. Ob du einen Anwalt einschaltest - oder auch nicht - ist Geschmackssache. Jedenfalls sollte der/die den Begriff Waldorf Rechtsanwälte schon mal gehört haben (das wäre im Übrigen meine erste Frage wenn ich ne Kanzlei betrete). Die Waldörfer (Schönen Gruß an A. B.) fighten um jeden Cent. Ist ja auch leicht verdientes Geld, wenn es denn klappt.

Sonst noch Fragen ?

MfG
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Alt 31.08.2009, 22:48   # 5657
jö5
 
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Nein,dieser Beschluß ist immer dabei.
Für dich ändert sich dadurch nichts.
Du musst nun ganz allein für dich entscheiden was das Beste für dich ist.
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Alt 31.08.2009, 22:49   # 5658
H1N1
 
Benutzerbild von H1N1
 
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Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
Und angesprochen fühl sich der Empfänger ja offenbar auch.
na wohl eher angeschrieen:eekdevil:
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Alt 31.08.2009, 22:58   # 5659
Snowyowl
 
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Zitat:
Zitat von maniac1982 Beitrag anzeigen
Kopie des Beschlusses war dabei incl. Aktenzeichen. Das ganze ist ein Beschluss vom 22.07.09. War scheinbar auch ein Massenantrag seitens Waldorf, dort sind jede Menge Hörbücher und Alben aufgeführt.

Muss ich mir deswegen jetzt mehr Sorgen machen?
Sorgen würde ich mir deswegen keine machen. Das sieht mehr nach dem Fischen im Trüben aus, nach dem Motto mal schauen was sich findet.

Könntest Du den Beschluß mal einscannen ? Bei mir wurde nur was angedroht, aber keine Kopien von gar nichts dabei. Was war es denn für ein Aktenzeichen ? LG Köln ?
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Alt 31.08.2009, 23:02   # 5660
jö5
 
Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 62
Zitat:
Zitat von maniac1982 Beitrag anzeigen
Der fast 20seitige Drohbrief mit Beschluss des Landgerichts Köln,dass die Telekom die Daten rausrücken muss, kam am Donnerstag, die Frist für das Einreichen der UE reicht bis morgen 12:00 Uhr.
Hat er doch geschrieben.
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