| | # 5644 | ||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat:
Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden. BGB - Einzelnorm. Bzgl. der notwendigen Annahmeerklärung z.B. Folgendes: Zitat:
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| | # 5646 |
| Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 11
| Wahrscheinlich weil er einnen Dauerauftrag hat, außerdem ist erverpflichtet die Adresse richtig anzugeben und ggf. korregieren zu lassen. Allerdings frage ich mich wie dir die Post von Waldorf überhaupt zugestellt wurden konnte?! :color: |
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| | # 5647 | ||
| Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 24
| Zitat:
Zitat:
hier kennt jeder jeden und da kommt dann halt auch mal so ein komischer Brief an | ||
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| | # 5650 |
| Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 19
| Hallo, mich hats auch erwischt oder vielmehr meinen Vater als Anschlussinhaber. Zur Last gelegt wird mir begründeterweise das Herunterladen des Michael Jackson Albums "Bad" per Torrent (ganze zwei Minuten!). Der fast 20seitige Drohbrief mit Beschluss des Landgerichts Köln, dass die Telekom die Daten rausrücken muss, kam am Donnerstag, die Frist für das Einreichen der UE reicht bis morgen 12:00 Uhr. Dass mein Vater eine mod. UE schickt, ist schon so gut wie abgekaspert, allerdings würde er gerne die 856 Euro überweisen (d.h. ich muss sie zahlen), da sein Fell nicht dick genug ist, für eventuelle folgende Komplikationen, die sich ergeben könnten. Daher bräuchte ich sehr schnell verlässliche Infos, wie wahrscheinlich es ist, dass nach dem Einsenden der mod. UE und dem Nichtzahlen noch weitere Drohbriefe oder ggf. sogar Besuche von Moskau-Inkasso anstehen könnten. Weiß jemand was dazu? Die Zeit drängt leider wegen dem Termin für die UE morgen Mittag. Edit: Achja, etwas Sorge hat er wegen der mod. UE auch noch, weil in dem Schreiben von Waldorf ja steht, dass sich die Kosten dadurch drastisch erhöhen können. |
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| | # 5651 | |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
ich wuerde meine richtige adresse verwenden. Es sind Fehler in der Adresse. Jetzt ist die Abmahnung unwirksam! Nein. Viel kann ja nicht falsch sein, denn der Brief hat seinen Empfänger ja erreicht. Außerdem geht es nicht darum, ob die Adresse stimmt, sondern darum, ob das Schreiben zugegangen ist. Und angesprochen fühl sich der Empfänger ja offenbar auch. Dass die Zustellung unter der „E" statt der E erfolgte, macht die Zustellung nicht unwirksam. Derartige Unrichtigkeiten schaden dann nicht, wenn der Ort der Zustellung und die Nämlichkeit des Zustellungsadressaten (§ 191 Nr. 1 und 2 ZPO) außer Zweifel stehen (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO; 57. Aufl., § 191 Rz. 7, 9). Wo und an wen hier zuzustellen war, wird durch den unrichtigen Buchstaben im Straßennamen nicht in Frage gestellt, wie die wiederholt vorgenommenen Zustellungen verschiedener Zusteller zeigen. quelle:abmahnwahn-dreipage.de | |
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| | # 5652 | |
| Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 130
| Zitat:
damit Du nicht auf die Idee kommst und Zweifel bekommst. Das schlechte Gewissen soll Dich 100 Jahre plagen und kleine Teufel sollen Tagelang vor Deinen Augen tanzen.....bla,bla,bla Du sollst ja am besten sofort alles unterschreiben und bezahlen (was Du wohl ja nicht machst ???? oder machst ?????) Liegt alles an Dir, aber wähle gut !!! (Ich zahl NIX !!!) Crusher606 | |
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| | # 5653 |
| Registriert seit: 24.08.2009
Beiträge: 131
| @ maniac1982 Viele dieser Drohbriefe sind das Porto nicht wert, und Moskau Inkasso .... ja das wäre mal was, aber solcher Maßnahmen bedienen sich die Gegner nicht. Ich an Deiner Stelle würde nicht zahlen, denn stell einfach mal die 850,- Euro einem evtl. Prozess gegenüber. Schau Dir mal den Streitwert an und evtl. Kosten wenn Du verlierst. Wobei hier jeder Urteile aus 2009 sucht ...... Die mod. UE abgeben habe ich auch gemacht, und seit dem warte ich ab ob noch was kommt. Hast Du mal ein Aktenzeichen von dem Beschluß des LG Köln oder den Beschluß in Kopie ? Wann war das ? Von denAnwälten wird seitenweise gedroht, aber echte Beweise fehlen mir immer noch. |
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| | # 5654 |
| Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 130
| Genau. Und alleine die Tatsache das - irgend eine komische Firma - an irgend einem Tag - mit irgend einer Software - mit irgend einem ahnungslosen Softwarenutzer - irgend eine IP aufgeschrieben hat die zufällig meine gewesen sein soll ????????!!!!!!!!! Toller Beweis............ Crusher606 |
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| | # 5655 | |
| Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 19
| Zitat:
Muss ich mir deswegen jetzt mehr Sorgen machen? | |
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| | # 5656 | |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Zitat:
Der Hinweis, dass die Kosten drastisch steigen, ist natürlich ein Druckmittel um euch einzuschüchtern. Das Schreiben, das euch vorliegt ist ein Vergleichsangebot. Ihr könnt es ausschlagen oder annehmen, bezahlen oder ein Gegenangebot unterbreiten (Verhandlungssache) oder gar nicht zahlen. Die mod UE solltet ihr allerdings abgeben, weil ... aber das wisst ihr ja schon. Wenn eure Verteidigungsbasis nicht so der Knaller ist oder der Vorwurf stimmt, könntet ihr einen Vergleich anstreben um die Sache aus der Welt zu schaffen (im Falle eines Streitverfahrens müssen eure Argumente belastbar und nachweisbar sein). Andererseits könntet ihr darauf hoffen, bis Ende 2012 nicht verklagt zu werden und so auf Zeit spielen. Wie bei Eintreffen eines Mahnbescheides oder eines Vollstreckungsbescheides reagiert werden könnte, kannst du hier im Forum nachlesen. Ob du einen Anwalt einschaltest - oder auch nicht - ist Geschmackssache. Jedenfalls sollte der/die den Begriff Waldorf Rechtsanwälte schon mal gehört haben (das wäre im Übrigen meine erste Frage wenn ich ne Kanzlei betrete). Die Waldörfer (Schönen Gruß an A. B.) fighten um jeden Cent. Ist ja auch leicht verdientes Geld, wenn es denn klappt. Sonst noch Fragen ? MfG
__________________ Hilfreiche Links: Erste Hilfe, Die modUE, Suche nach abgemahnten Werken, Die Abmahn-Datenbank, Leitfaden für Eltern, UrhG, BGB, TKG, RVG. | |
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| | # 5659 | |
| Registriert seit: 24.08.2009
Beiträge: 131
| Zitat:
Könntest Du den Beschluß mal einscannen ? Bei mir wurde nur was angedroht, aber keine Kopien von gar nichts dabei. Was war es denn für ein Aktenzeichen ? LG Köln ? | |
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? Wenn ja, so hat die hier noch keiner gestellt
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