Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 29.01.2008, 18:24   # 541
rainiwerner
 
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Also mein Anwalt meint, und er bearbeitet täglich Abmahnungen von Waldorf und Konsorten, das man um eine Zahlung nicht drum herum kommt.Auf keinen Fall eine modifizierte Ue aus dem Netz abgeben sondern immer eine Fall bezogene, am besten von einem speziellen RA. Mit Beratungsbeihilfe kostet das gerade einmal 10€.:color:

PC Games - Interview - Dr. Alexander Wachs zur Rechtslage beim Filesharing
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Alt 29.01.2008, 18:37   # 542
achne
 
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Zitat:
Also mein Anwalt meint, und er bearbeitet täglich Abmahnungen von Waldorf und Konsorten, das man um eine Zahlung nicht drum herum kommt.
woher weiß er das denn ? rät er zum zahlen ?

sicher weiß ich auch nicht ob ich drum herum komme was zu zahlen, denn ich weiß ja nicht was noch kommt...
aber bislang gibt es doch einige die noch nichts bezahlt haben, außer dem einschreiben
dafür hatte ich schon zwei briefe und nen telefonanruf. bislang haben sie nur geschrieben/gesagt, dass sie dem rechteinhaber gerichtliche schritte nahelegen. vom einklagen der eigenen "kosten" war bislang auch noch nicht die rede.
zudem habe ich hier aus einer anderen abzockmasche aus dem i-net auch noch ein inkasssobüroschreiben von vor nem jahr liegen da wurden auch gerichtliche schritte angedroht....
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Alt 29.01.2008, 18:52   # 543
rainiwerner
 
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Wer auf der sicheren Seite seien will sollte Zahlen, natürlich nicht die Horrorbeträge der Waldorfs. Und wer Nerven hat soll es halt drauf ankommen lassen.
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Alt 29.01.2008, 19:06   # 544
steffenXXL
Gastposter
 
Zitat:
Also mein Anwalt meint, und er bearbeitet täglich Abmahnungen von Waldorf und Konsorten, das man um eine Zahlung nicht drum herum kommt. Auf keinen Fall eine modifizierte UE aus dem Netz abgeben sondern immer eine Fall bezogene,
am besten von einem speziellen RA. Mit Beratungsbeihilfe kostet das gerade einmal 10€
Ein Anwalt wird immer sagen: Man muss jeden Fall spezifisch
sehen und nehmen sie nur meine mod.UE.
Er verdient ja damit sein Geld!

Beispiel: Ein Anwalt verschickt mit seiner mod. UE noch ein
anwaltliches Schreiben und steckt dafür 350 – 500 Euro ein.
Gut, wer einen Beratungsschein bekommt, zahlt 10,- €.
Es gibt Anwälte, die gehen in Richtung eines Vergleiches, andere
sagen: Keine Zahlung.

Aber das Gleiche machst Du jetzt, mit der mod. UE, die anwaltlich
geprüft ist und von allen Abmahnern mittlerweile angenommen wird.

Mit der mod. UE, sagst Du nur eins, dass Du die Handlungen nicht
mehr machst gegenüber dem Rechteinhaber sowie dass Du Dir keiner
Schuld bewusst bist.
- Die mod. UE ist kein Schuldeingeständnis! –
Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

Waldorf und Konsorten haben niemand verklagt, Einstweilige Verfügungen
erwirkt und den Widerspruch danach abgeschmettert - Ja,
aber richtig verklagt - Nein!

Deshalb, gebt die mod. UE und zahlt nichts!

mfg
steffen

Abmahnwahn in Deutschland
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Alt 29.01.2008, 19:06   # 545
Grazer57
 
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@ rainiwerner

gebe mal bitte Name und Anschrift von Deinem Rechtsexperten ,
damit ich weiß, wen ich auf gar keinen Fall mit einem Mandat
beauftragen sollte.
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Alt 29.01.2008, 21:04   # 546
Silvie
 
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Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von rainiwerner Beitrag anzeigen
Wer auf der sicheren Seite seien will sollte Zahlen, natürlich nicht die Horrorbeträge der Waldorfs. Und wer Nerven hat soll es halt drauf ankommen lassen.
Denke dein Anwalt hat recht so weit ich weiss ist das ja wohl auch der größte Spezialist auf dem Gebiet. In Deutschland jedenfalls.
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Alt 29.01.2008, 22:12   # 547
Eishockeyfreak
 
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Hallo Leute...

also bei mir hat sich auch einiges getan...

Auch ich kann bestätigen, dass alle Anwälte ( 7 Stk. vom Fach ) die ich zu Rate gezogen habe, mir auch geraten haben zu zahlen. Bei mir sind es 600 €.

Mit der UE sollte man aufpassen. Wenn man sich sicher ist das man nie wieder was machen will dann kann man die ruhig unterschreiben. Denke das ist kein Thema. Hat man aber Kinder oder ein Mehrfamilienhaushalt wo jeder an den Rechner kann dann sollte man aufpassen was in der UE steht. Denn sobald irgendwas nochmals passieren sollte, kann es sehr sehr teuer werden. Da ist eine modifizierte UE ratsam.

Habe das ganze jetzt weggeschickt. Kohle geht diese Woche auch noch raus und dann hoffe ich ist gut.

Gruß
Eishockeyfreak
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Alt 29.01.2008, 23:22   # 548
achne
 
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ich wäre mir bei einem zeitraum von dreißig jahren für nichts aber auch wirklich gar nichts sicher, insbesondere nicht bei "diesen" leuten und ihren maschen. wer weiß auf was für ideen die noch so kommen...

und zahlen kann man immer noch falls wieder erwarten weitere gerichtliche schritte anstehen sollten ... solange warte ich weiter auf den nächsten anruf oder doch noch ne post vieleicht mal wieder von nem inkassobüro ? warten wirs ab, voreilig gebe ich keinem was von meinem geld.

nur nochmal am rande wie wahrscheinlich jeder gelesen haben dürfte sind die einschätzungen der aufgesuchten anwälte doch sehr sehr unterschiedlich, ebenso dürfte die rechtsprechung vor gericht sein, wobei sich ja anscheinend für die abgemahnten eher ein positiver trend zu erkennen ist. von daher halte ich es weiter mit der mod-ue und ignore
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Alt 29.01.2008, 23:50   # 549
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Eishockeyfreak Beitrag anzeigen
Auch ich kann bestätigen, dass alle Anwälte ( 7 Stk. vom Fach ) die ich zu Rate gezogen habe, mir auch geraten haben zu zahlen. Bei mir sind es 600 €.
Hui, da hast Du ja ganz schön tief in die Tasche gegriffen. Soviele Kollegen hatte ja noch nicht einmal der Herr von D2 im Rennen.

Zitat:
Mit der UE sollte man aufpassen. Wenn man sich sicher ist das man nie wieder was machen will dann kann man die ruhig unterschreiben. Denke das ist kein Thema. Hat man aber Kinder oder ein Mehrfamilienhaushalt wo jeder an den Rechner kann dann sollte man aufpassen was in der UE steht. Denn sobald irgendwas nochmals passieren sollte, kann es sehr sehr teuer werden. Da ist eine modifizierte UE ratsam.
Das ist Unsinn. Die geforderten Unterwerfungserklärungen und die abgeänderten haben eines gemeinsam: im Wiederholungsfall fällt die Vertragsstrafe an.

Die Abänderung der ursprünglich verlangten Unterwerfungserklärung hat völlig andere Gründe.
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Alt 30.01.2008, 02:14   # 550
Eishockeyfreak
 
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Zitat:
Hui, da hast Du ja ganz schön tief in die Tasche gegriffen. Soviele Kollegen hatte ja noch nicht einmal der Herr von D2 im Rennen.
ne habe gar nicht tief in die Tasche gegriffen. Ich habe das Glück das meine Frau in einer großen Anwaltskanzlei arbeitet und mein Bruder bei einem großen Webhoster. Gerade die Firma von meinem Bruder, die ja täglich mit solchen Dingen zu tun haben, sitzen wirklich die Experten. Also die auch von der ganzen Internetsache und Copyright und urheberechtlichen Sachen zu tun haben...

Aber was für mich wichtig war, ist einfach das ich mal von mehreren unabhängingen Anwälten Ihre Meinung gehört habe. Problematisch wäre es gewesen, wenn ich auf einmal 5 oder 7 unterschiedliche Meinugnen gehört hätte. Aber egal selbst wenn alle der selben Meinug sind weiss man nie ob es die richtige ist. Im Grunde gibt es einen nur ein wenig mehr Sicherheit...

Zitat:
Die geforderten Unterwerfungserklärungen und die abgeänderten haben eines gemeinsam: im Wiederholungsfall fällt die Vertragsstrafe an.
Das ist richtig.So oder so egal was man macht es gibt ne richtig dicke Strafe. Ich kann natrülich nur für mich sprechen, aber in meinem Fall werde ich alles dafür tun das sowas nicht wieder vorkommt...

Bin mal gespannt was so die nächsten Wochen passiert....Naja warten wir es ab.
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Alt 30.01.2008, 02:19   # 551
Eishockeyfreak
 
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Zitat:
nur nochmal am rande wie wahrscheinlich jeder gelesen haben dürfte sind die einschätzungen der aufgesuchten anwälte doch sehr sehr unterschiedlich, ebenso dürfte die rechtsprechung vor gericht sein, wobei sich ja anscheinend für die abgemahnten eher ein positiver trend zu erkennen ist. von daher halte ich es weiter mit der mod-ue und ignore
das ist richtig. Aber ich denke das man das auch immer wieder von Fall zu Fall sehen muss...bzw um welchen Streitwert es geht...
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Alt 30.01.2008, 09:50   # 552
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Eishockeyfreak Beitrag anzeigen
ne habe gar nicht tief in die Tasche gegriffen. Ich habe das Glück das meine Frau in einer großen Anwaltskanzlei arbeitet und mein Bruder bei einem großen Webhoster. Gerade die Firma von meinem Bruder, die ja täglich mit solchen Dingen zu tun haben, sitzen wirklich die Experten. Also die auch von der ganzen Internetsache und Copyright und urheberechtlichen Sachen zu tun haben...
Ach so. Das erklärt alles. Ich habe zunächst angenommen, da hätten sich 7 Kollegen tatsächlich mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt.
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Alt 30.01.2008, 10:08   # 553
bierschaum
 
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Zitat:
Zitat von rainiwerner Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich bekommst du, da du dich ja so kooperativ gezeigt hast, in 3-4 Wochen von den lieben Waldorfs die nächste frohe Botschaft, so ist jedenfalls die Regel von denen. Wer einmal zahlt, zahlt auch zweimal u.s.w.
Was aber wenn bei mir (fast) nix zu holen ist? Da nehmen die doch lieber einen, den sie noch nicht gemolken haben. Macht doch auch weniger Aufwand. Und außerdem: Ich hab ja eine UE abgegeben! Was wollen die da noch? Wenn die tatsächlich noch bei mir einen Verstoß gegen einen weiteren Mandanten finden sollten, müssen die den aus Ihren tausenden von Akten wieder rauskramen und dass ist ihnen im Vergleich zu den viel einfacheren Serienabmahnungen zu mühsam! Und ich denke auch nicht, dass die im Wiederholungsfall bei dieser Aktenlage eine Chance vor Gericht hätten!
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Alt 30.01.2008, 10:26   # 554
silvia1968
 
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Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von badday Beitrag anzeigen
Hallo,



Hab ihn auch bezüglich "Serienbrief" gefragt. Meinte solange keine gleichen Aktennummern vorhanden sind, fällt es nicht unter Serienbrief, aber da es so viele Briefe sind, dürfen sie auch nur den 1,0 Satz verlangen und nicht den 1,3.

Also ich weiß nicht ob du weißt wie man einen Serienbrief erstellt...
Ich aber weiß dass man einem Serienbrief ganz leicht fotlaufende Nummern geben kann vor diem man auch gaaanz einfach ein aktenzeichen schreiben kann, also dürfte das kein grund sein,nur weil das ak ein andereds ist, zu behaupten es sei kein Serienbrief.

Mach mal einen Word kurs da lernste einen Serienbrief zu schreiben
Ich gehe davon aus,das rechtlich gesehen ein Serienbrief nichts anderes ist als ein Serienbrief,den ich auch mit Word verfassen kann.
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Alt 30.01.2008, 10:42   # 555
Jumarie
 
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Zitat:
Zitat von silvia1968 Beitrag anzeigen
Mach mal einen Word kurs da lernste einen Serienbrief zu schreiben
Ich gehe davon aus,das rechtlich gesehen ein Serienbrief nichts anderes ist als ein Serienbrief,den ich auch mit Word verfassen kann.
Da gehts du von aus?

Na da hat ja eine in der Schule aufgepasst!!!
Da badday vorher schonmal kundgetan hat, dass er Diplom-Informatiker ist, stell ich mir mal vor, dass er dir in Sachen Computer mehr beibringen könnte, als Serienbriefe erstellen, aber das sei mal dahin gestellt.

Was der Anwalt damit ausdrücken wollte, war einfach, dass die Nummern eben nicht fortlaufend sind.
Und sobald das Aktenzeichen unterschiedlich ist (also nicht nur die letzte Ziffer), ist es einfach schwer nachzuweisen, dass es sich um nen Serienbrief handelt!
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Alt 30.01.2008, 10:49   # 556
Eikmeier
 
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Es ist ja schön und gut, dass Word eine Serienbrieffunktion hat und das Aktenzeichen fortlaufend wiedergegeben werden können.

Allerdings hat das im Hinblick auf die Rechtsmißbräuchlichkeit einer Abmahnung - gemeinhin als Massenabmahnung bezeichnet - aus meiner Sicht keine Bedeutung für eben diese Rechtsmißbräuchlichkeit oder für die Erforderlichkeit der Einschaltung eines Anwaltes.
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Dr. Frank Eikmeier
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Alt 30.01.2008, 10:54   # 557
silvia1968
 
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dann weiß der herr der informatiker oder so ist... das ich das mit Access
oder weiß der geier was für ein programm, und auch in Word auch so machen kan das es keine fortlaufenden nummern sind... ich wollte damit auch nur ausdrücken das es meinem rechtsempfinden nach nicht das einzigsteMedrkmal sein kann wonach es KEINE Massenabmahnung ist
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Alt 30.01.2008, 11:00   # 558
Jumarie
 
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Beiträge: 9
Zitat:
Zitat von silvia1968 Beitrag anzeigen
... ich wollte damit auch nur ausdrücken das es meinem rechtsempfinden nach nicht das einzigsteMedrkmal sein kann wonach es KEINE Massenabmahnung ist...
Dann sach dat doch...!!!
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Alt 30.01.2008, 12:16   # 559
Silvie
 
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Denke einmal, das man den Schadenersatz für den Verlag in jedenfall zahlen muß, dass also nur die Waldorfsumme strittig ist. Die Verlage werden also irgenwann ihr Geld haben wollen, die füttern die Waldorf Gauner ja nicht zum Spass mit ihren Geld!
Mit dem abgeben einer dubiosen UE aus dem Netz wird es da nicht getan seien. Der Verlag hat mit sicherheit nichts an die Waldorf-Gang zu verschenken.
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Alt 30.01.2008, 12:39   # 560
bierschaum
 
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Zitat:
Zitat von Silvie Beitrag anzeigen
Denke einmal, das man den Schadenersatz für den Verlag in jedenfall zahlen muß, dass also nur die Waldorfsumme strittig ist. Die Verlage werden also irgenwann ihr Geld haben wollen, die füttern die Waldorf Gauner ja nicht zum Spass mit ihren Geld!
Mit dem abgeben einer dubiosen UE aus dem Netz wird es da nicht getan seien. Der Verlag hat mit sicherheit nichts an die Waldorf-Gang zu verschenken.
Der Verlag verschenkt nix. Ich glaube dass das dem Verlag relativ egal ist wieviele Leute Waldorf abmahnt. Die haben einen Pauschalpreis vereinbart. Auch ist es dem Verlag egal wie viel Waldorf von den Abgemahnten haben will. Wenn einer nicht zahlen will interessiert doch den Verlag nicht. Dann zahlt er halt nicht! Das Strafverfahren ist eh eingestellt! Aber Waldorf sieht im Nichtzahler immer noch eine Geldquelle und hat vom Verlag den Freibrief in dessen Namen "weiterzubohren".
So gesehen kann der Verlag nur gewinnen!
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Alt 26.05.2012, 17:10 # --
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