| | # 5563 | |
| Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 10
| Zitat:
Naja nee . Und wegen Beratung.. Ehrlich gesagt.. Ich war mir heute schon nicht mal mehr sicher, ob's das überhaupt benötigte bzw es richtig war. Aber ich war dann erstmal da... Ich hatte auch irgendwie.. naja will nicht sagen Angst, aber Bedenken, weil ich das bis heute hätte dahin schicken sollen und ichs doch gestern erstmal bekommen habe... weiß man, was die tun (Das war das Bedachte^^) >.< Und ich war leicht verunsichert, wie du dir sicher denken kannst... Wenngleich die mir viel erzählen können, wenn die das ohne Einschreiben raus schicken... ![]() Ich hab ihr auch gesagt, dass mir schon die modUE irgendwo lieb wäre und ich vll auch nur bei ihr war, damit ich mich besser fühle?! Wobei heute geht das schon wieder, normal bin ich ja nicht so =P Wobei, wenn nur 20% aller derer, die diese Schriebse kriegen, so denkt, machen die ja immer noch ein Haufen Geld >.< (Aber das habt ihr sicher schon 100 Mal festgestellt^^) | |
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| | # 5565 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| @lfcmaus: (Solche) Kanzleien führen im Allgemeinen Postausgangsbücher. Sie müssen und können diese Massenabmahnungen daher nicht mehr per Einschreiben verschicken. Weißt du, ich habe damals auch gleich zwei Anwälte um Rat gefragt. Beide von der Medien-, Urheberrechtlichen Fraktion. Zwei, da der Erste aus Zeitgründen sehr spät antwortete. (eMail) Beide empfahlen mir die modUE abzugeben. So, wie ich es bereits im Forum gelesen hatte. Auch ich fühlte mich hinterher besser. Und die 20 % sind diejenigen, die NICHT zahlen. Prozentsatz auch dank dieses Forums und des Vereins gegen den Abmahnwahn, steigend. Die Kanzleien, Rechteinhaber, Antis, machen Millionen. Es geht nämlich nicht primär darum, die Wiederholungsgefahr einer Urheberrechtlichsverletzung auszuschließen, es geht um Geld. Und jeder der zahlt sorgt dafür, dass das Räderwerk der Abmahnmaschinerie nicht stillsteht. |
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| | # 5566 | ||
| Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 10
| Zitat:
Aber primär ist halt.. die Zeit, die ich Zeit gehabt "hätte", war einfach n Witz.. so oder so hätte ich das nicht mit 12 gepackt.. man will sich ja auch nochmal Informieren vorher.. Wenn man fragen darf, was hast du denn am Ende gezahlt oder nicht gezahlt? Zitat:
Und daher finden ich deren UE so toll.. wo du quasi dafür unterschreibst, dass, sollten sie noch was finden, dir das und eine Vertragsstrafe aufgebrummt wird.../ werden kann.. | ||
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| | # 5569 | |
| Registriert seit: 13.07.2009
Beiträge: 82
| Zitat:
![]() Berichte mal ob was kommt... Viele Grüße | |
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| | # 5570 |
| Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 34
| So, dann werde ich mich halt auch mal outen. :wippe: Wie mein Name verrät geht es mir nicht so gut. Lese hier schon einige Wochen das entspricht ungefair den letzten 50 Seiten und bin froh dass es Euch gibt. D A N K E ![]() Mir geht es allerdings so wie BAST0711 auf seite 269 und habe die im Brief enthaltene UE zurück geschickt, da ich zu aufgeregt war und erst nach einem Tag zu dem Forum kam. Ein Anwalt aus meiner Nähe zu dem ich eigentlich SEHR viel vertrauen habe meinte auch dass es nicht so schlimm wäre diese UE zu versenden, denn sie enthalte KEIN Schuldeingeständnis und wäre gegenüber der mod.UE nicht viel anders, da ICH ja auf keinen Fall mehr jemals was aus dem Internet laden werde. Davon kann man ausgehen, denn ich habe sogar JETZT noch die Hosen voll :schock: Was meinen die ULLRICHS, ANGSGAR, WALDORFLADY, PRINCESS und RA in diesem Forum bin ich jetzt wirklich der Depp der Nation und muss alles blechen oder habe auch ich eine Chance auf einen Vergleich??? Kann ich auch das nächste Schreiben IGNORIEREN , oder MUSS ich darauf sofort reagieren.Bin wirklich schon ruhiger geworden und habe Kaffe besser gesagt ein kühles Blondes getrunken und lese täglich mit viel Freude und Spannung dieses Forum, aber IHR wart halt auch alle nicht so blöd wie ich...... Vielleicht kann mir einer einen Tip geben. Habe auch wirklich viele LINKS gelesen, aber für Bastis und meinen Fall steht echt wenig drin oder ICH versteh es zwischen den Zeilen nicht. bin zwar blond(gefärbt) aber hoffe doch nicht blöd Mein Anwalt meinte auf jedenfall ich solle mich beruhigen und dir RA kosten sind viel zu hoch das wäre total lächerlich, wenn er solche Honorare verlangen würde , dann wäre er schon in der Karibik. war eine gute halbe Stunde bei ihm für UMSONST und falls er mir was schreiben solle kämen noch keine 100 RA kosten für ihn zustande. an die vielen Beiträge und bitte mich nicht |
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| | # 5571 | ||||
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Eine rechtlich unverbindliche Antwort: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich hoffe für dich, dass du nicht noch weitere Abmahnungen erhältst. Wenn ja weißt du nun, wie du besser darauf reagieren kannst. | ||||
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| | # 5572 | |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
les mal hier: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post673910 http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post673832 vllt. klappt ein aussergerichtler vergleich ueber die soziale ader - ein versuch sollte es wert sein. zum thema schuldeingestaendnis: 1. Schuldeingeständnis ausschließen: Die Unterlassungserklärung sollte aus der Sicht des Abgemahnten stets nur: - „ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich“ - erfolgen, da andernfalls möglicherweise ein Schuldeingeständnis abgegeben wird (abstraktes Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB, so die in der Rechtsprechung, wohl herrschende Meinung, GRUR 1990, 530, 532). Ein solches Schuldeingeständnis sollte der Abgemahnte aber gerade nicht abgeben, um nicht ohne Not einen möglichen Vorteil aufzugeben. Die Klärung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung und damit die Verpflichtung zur Erstattung der Abmahnkosten sollte man für einen unter Umständen folgenden Prozess um die Kosten der Abmahnung aufheben, sprich der Entscheidung eines Richters überlassen, die ja auch zum eigenen Vorteil ausfallen kann quelle: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ | |
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| | # 5573 | |
| Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 130
| Zitat:
Du hast es zugegeben und erkennst eine Strafzahlung und die Anwaltsgebühren an............ (Das war ja auch keine Ausage wie bei einer Vernehmung, die Du unter Berufung auf angedrohten Zwang o.ä. widerrufen kannst..........) Die haben ein Schuldeingeständnis von Dir und werden das bei Gelegenheit auch gegen Dich benutzen. Leider kann ich Dir keine bessere Nachricht geben........... Crusher606 | |
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| | # 5574 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| @ Bluthochdruck Im Grunde haben meine Vorposter ja eigentlich schon alles gesagt. Ich fasse daher nur aus meiner persönlichen FAQ zusammen: Ich habe die original mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben, weil ich dieses Forum zu spät entdeckt habe. Viel zu machen ist da in der Regel nicht mehr, außer zu zahlen. Wobei man die Zahlungsmodalität "Ratenzahlung" sicher noch verhandeln kann. Mit Versand der originalen Unterlassungserklärung hat man seine Schuld eingestanden und kann auch nicht mehr vor Gericht über die Kosten streiten (LG München I, Urteil vom 10.06.2006, AZ 21 S 6338/06) In Ausnahmefällen könnte es jedoch möglich sein, dass die modifizierte Unterlassungserklärung gemeinsam mit einem Widerruf zeitlich vor der Originalen beim Abmahner eintrifft. |
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| | # 5575 | |
| Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 23
| Zitat:
dann werde ich schwungvoll nachsetzen! Ich gehe nämlich aus Prinzip keiner anständigen "Schlägerei" aus dem Wege. Meinen Telkom-Vertrag habe ich gekündigt. | |
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| | # 5576 |
| Registriert seit: 29.08.2009
Beiträge: 6
| Hallo liebe Netzwelt-Comunity, zunächst einmal danke ich den fleißigen Postern in diesem Thread. Ohne die Hilfe der hier engagierten Experten, wäre mir meine Möglichkeiten zur Vorgehensweise wohl nie so deutlich aufgezeigt worden. Und da ich den Thread von der ersten Seite gelesen habe (!) und seit Monaten mit einem Lesezeichen versehen habe, weiß ich die Arbeit dieses Boards ehrlich zu schätzen. Aber zunächst einmal mein Beitrag zur Statistik. provider: netcologne abgemahnt am: 14.05.2009 post im kasten: 18.05.09 von: Waldorf Rechtsanwälte für: der baader meinhof komplex angeblich im netz am: 22.03.2009 ca 5 std namensermittlung über: landgericht köln, beschluss rechteinhaber: constantin film p2p-netzwerk: -- gegenstandswert: 10.000 abgeltungsbetrag: 450,- ra-kosten: 506,- gesamtkosten: 956,- frist für die ue: 22.05.2009 12:00 Vorgehensweise: Abgabe der modUE vorab per Fax: 19.05.2009 Abgabe der modUE per Einschreiben m. Rückschein: 20.05.2009 Erhalt des Rückscheins: 26.05.2009 Annahme der modUE: 24.08.2009 Inhhalt des Annahmeschreibens: - Unterlassungsansprüche durch Mandantschaft erfüllt - kein Zahlungseingang - neue Fristsetzung zur Zahlung - keine weiteren Mahnungen In erster Linie habe ich mich angemeldet, um den Betroffenen zu zeigen, dass es durchaus Monate dauern kann, bis die modUE durch Waldorf anerkannt wird. (Auch wenn der Versand der modUE und nicht die Annahme der Erklärung bereits ausreichend ist). Und nun reihe ich mich in die Schlange der wartenden Abgemahnten ein. In diesem Sinne, ein schönes WE NICKlos |
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| | # 5577 | |
| ohne Benutzerrang Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 308
| Zitat:
Da bin ich aber mal gespannt, ob ihr mehr aus der Telekom herausbekommt als eine informationsfreie Standartmail. siehe: Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen? Nach 3 maliger Nachfrage keine weitere Reaktion von denen, obwohl ich denen auf Aufforderung eine Kopie der Abmahnung und meines Persos geschickt habe.
__________________ Alle 60 Sekunden vergeht eine neue Minute im Abmahnwahn. Tu was dagegen, spende: Spendenaktion "Quis qustodiet ipsos qustodes?" | |
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| | # 5578 |
| Gastposter | Hallo, wir gehören leider auch zu denjenigen die Post von den Waldorf-Schülern bekommen haben. Es geht um den Film "Mänersache" Eine modUE wurde vorab per Fax, sowie Einschreiben mir Rückschein verschickt. Ab wann gilt die mod. Unterlassungserklärung. Ab Zeitpunkt der Unterschrift oder ab Zugang des Schreibens der Waldorf-Schüler. Hintergrund ist, die Datei befand sich noch auf deren Rechner obwohl Sie uns versicherten, die schon längst gelöscht zu haben. Sie währen aber seid dem Bekanntwerden der Sache nicht mehr online gewesen. digi |
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| | # 5579 |
| Registriert seit: 29.08.2009
Beiträge: 17
| Hallo Leute, ich wurde letzte Woche von Waldorf für den Baader Meinhof Komplex abgemahnt, habe recherchiert (vielen Dank an die emsigen Schreiberlinge im Forum!), die modifizierte Unterlassungserklärung fristgerecht abgegeben (vielen Dank an die Verfasser solcher Musterdokumente!), nichts bezahlt, mich in die Abmahn-Datenbank eingetragen und harre nun der Dinge die da kommen mögen. Meine Überlegungen zum weiteren Vorgehen sind: 1. Beschwerde an die Telekom per Brief (wird evtl etwas ernster genommen als eine Email?!) - da erhoffe ich mir eigentlich nicht viel von, aber ich denke es ist gut, wenn das kundenfeindliche Verhalten dieses Providers nicht kommentarlos hingenommen wird. Sie hätten mich wenigstens informieren sollen, dass sie meine Daten herausgegeben 'mussten'... (mussten sie es wirklich? Im Kölner Gerichtsbeschluss steht, es "wird [...] gestattet [...] Auskunft zu erteilen"...) 2. Anzeige gegen Unbekannt bei der örtlichen Polizeidienststelle (oder 110 anrufen ) - nach dem Motto: jemand (unbekanntes) muss in mein Heimnetzwerk eingedrungen sein um seinen verbotenen Hobbies nachzugehen. Meine Idee dabei ist, falls es in zweieinhalb Jahren doch zu einer Klage kommen sollte, kann ich belegen mich meinerseits umgehend gekümmert zu haben, was meiner Meinung nach ein schönes Indiz meiner Unschuldigkeit ist. Als gesetzestreuer Staatsbürger habe ich mich natürlich an die Polizei gewandt (meinen Freund und Helfer), um meinen Teil zur Findung des wahren Schuldigen zu leisten... Würde mir das im Nachhinein vor Gericht einen Vorteil verschaffen können, oder ist das ganze wegen der Störerhaftung sowieso egal? Das WLAN war und ist natürlich verschlüsselt, allerdings nur mit WEP, da meine alte Laptop-WLAN-Karte kein WPA unterstützt. Nach meiner Laienauffassung habe ich aber trotzdem alles mir mögliche getan, um mein Netzwerk zu schützen, sogar alle vier Wochen das WEP Passwort geändert. Es kann wohl nicht zumutbar und zwingend erforderlich sein, gute alte Hardware in diesen Zeiten der globalen Umweltverschmutzung zu entsorgen, nur um eine andere Verschlüsselung nutzen zu können? Oder bringt mir das nichts und ich bin wegen der Störerhaftung dran, egal wie die Details meines Netzwerkes und der Hardware sind? Als Analogie dachte ich mir das so: Ich stelle mein Auto ab und schließe die Fenster. Die Türen werden verriegelt. Trotzdem wird es des Nachts von Unbekannten Tätern gestohlen, die damit durch die Stadt fahren und allerhand verbotene Dinge tun. Mich trifft hier ja wohl keine Schuld, denn die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen (Fenster zu und Türen verriegeln) wurden von mir vorbildlich angewandt, nur sollte ich eben zur Polizei gehen und das Auto als gestohlen melden um glaubhaft zu machen dass es sich nicht in meinem Besitz befand, als die bösen Straftaten damit begangen wurden. Es kann wohl nicht verlangt werden, dass ich mir einen Nagelneuen BMW kaufe, nur um in den Genuß sämtlicher Wegfahrsperren etc. zu kommen, oder? Ich gebe zu, dies sind größtenteils laienhafte Gedankenspiele... Ich würde mich trotzdem freuen falls jemand diesbezüglich Input geben könnte! Sollten diese Überlegungen schon kleinkariert durchgekaut worden sein, nehme ich auch eine stfw-Antwort an Euch allen ein schönes Wochenende! Kein Fußbreit den Abmahnanwälten! |
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| | # 5580 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
Glauben werden dir im übrigen weder Anwälte noch Richter, wenn du mit dem WEP Argument kommst. Selbst User in diesem Forum schieben Wardriving und WLAN-Hacking ins Reich der Fantasie ab. Ich weiß das besser. Dir viel Glück. | |
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Ich habe modUE gelesen. Mein Fehler. Ich hatte lediglich Bedenken, dass du ins offene Messer bei einer falschen Beratung läufst.
Die Telekom hat offenbar meine Interessen als Kunde und die schäbigen Interessen des RA W. abgewogen und sich dann - warum auch immer -für W. entschieden.


, oder MUSS ich darauf sofort reagieren.
an die vielen Beiträge und bitte
mich nicht 
