| | # 5424 | |
| Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 35
| Zitat:
Schau Dir mal an wo die Waldis ihr Büro haben. Teuerste Lage in München und ausserdem muss der Fuhrpark bestehend aus fetten Benz und Porsches auch noch erhalten werden. Bei der harten Finanzlage können sich die Jungs mit Sicherheit keine Mildtätigkeiten leisten :wegschub: und ab in die private Insolvenz | |
|
| | # 5425 |
| Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 130
| Hallo @all, ich habe noch mal was gefunden, das für alle eine erste Info sein kann, die eine Abmahnung im Briefkasten haben oder bekommen weden. Ist zwar schon älter aber immernoch interessant: ( Quelle : RTL : Stern-TV ) FAQ zu: Illegaler Musiktausch: Wie Kinder zu Kriminellen werden - Stern TV | STERN.DE Auszug: Info von Christian Solmecke, Experte für IT-Recht Wie soll man auf eine Abmahnung reagieren ? ********************************* Sie haben eine Abmahnung, eine Unterlassungserklärung und ein "Vergleichsangebot" erhalten? Sie sollen alles innerhalb von wenigen Tagen unterschrieben zurückschicken und außerdem ein paar Tausend Euro zahlen? Haben Sie oder jemand anderes aus Ihrem Haushalt sich tatsächlich der vorgeworfenen Vergehen schuldig gemacht, müssen Sie handeln. Folgende Tipps gibt Rechtsanwalt Christian Solmecke, Experte für IT-Recht: - Auf gar keinen Fall das Schreiben ignorieren oder die Frist ablaufen lassen. In diesem Fall könnten massive Mehrkosten auf Sie zukommen. - Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung aber auch keinesfalls so, wie sie ist. Die Erklärung ist im Sinne der Musikindustrie (bzw. des abmahnenden Anwalts) verfasst: Sie beinhaltet ein Schuldeingeständnis und verpflichtet Sie meistens unwiderruflich zu Schadensersatz. - Es ist zulässig, die Unterlassungserklärung zu modifizieren. Allerdings sollten Sie dafür unbedingt die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen, denn ... - ... womöglich akzeptiert der abmahnende Anwalt die Modifikation von Ihnen nicht, wenn sie unprofessionell durchgeführt wurde. ************************************************** **** Hier steht also ganz klar : Eine mod.UE ist erforderlich ! Jeder hat das Recht eine mod.UE zu erstellen ! Es versteht sich als Angebot eine Angelegenheit außergerichtlich zu klären ! Entweder man verfasst dieses Schreiben alleine "ohne Fehler" oder beauftragt einen Anwalt (was natürlich nicht umsonst ist) Es gibt hier im Netz mehr als genug Vorlagen einer mod.UE die diesen Anforderungen entspricht. Aber nur wenn die Pflichtfelder auch auf den eigenen Fall abgeändert werden ! Lest Euch die mod.UE 10mal vorher durch - ist da ein Fehler ??? Lasst Bruder, Schwester, oder sonst wen mal drüber schauen. Vielleicht sehen die ja, was deine Augen nicht gesehen haben. Diese mod.UE hat die gleiche "Kraft" wie die UE die von der abmahnenenden Kanzelei kommt ! Sie ist ein Vorschlag zur Einigung. Die Kanzelei will, das Du für 30 Jahre versprichst nie, nie, nie mehr ein geschütztes Werk des Verlages XY zu laden oder zu verteilen. Wenn dann doch irgendwann etwas auftaucht (die abmahnende Kanzelei hat noch eine Datei vergessen aufzulisten Da zahlst Du bis der Arzt kommt !!! Da sagst Du mit deiner mod.UE : ich habe das nicht gemacht, aber ich mache das auch nicht. Aber nur diese eine Sache die mir vorgeworfen wird ! Was weiss ich denn, was die noch für Rechtsinhaber von welchen Sachen sind ????? Mir wird nur diese eine Sache vorgeworfen und diese eine Sache mache ich nicht ! Basta. Die abmahnende Kanzelei hat nun die Verplichtung die Richtigkeit Deiner mod.UE zu prüfen und auch anzuerkennen wenn alles o.k. ist. Wenn sie die ablehnt, ist deine mod.UE juristisch falsch oder vielleicht wollen die Krieg mit Dir führen............... Wenn die mod.UE angenommen wird, dann hast Du dem z.B. Verlag den Du angeblich geschädigt haben sollst versprochen, das Du das nicht mehr machst : Dieses eine File zu laden oder zu verteilen. Der Verlag (vertreten durch die Kanzelei .......) sagt sich dann : O.K. der/die macht das nicht mehr.......... Die Kanzelei sagt aber : Ich will meine Gebühr haben !!! Mein Porsche braucht neue 25 Zoll Alu Felgen, die müssen bezahlt werden. Und der Winterulaub in Aspen steht kurz bevor. Also was macht die Kanzelei ??? Sie erhebt Klage beim Gericht, weil sie Kohle will - oder auch nicht !?!? Das kostet Geld, das kostet Zeit. Sind in der Kanzelei genug RA die für so was Zeit haben ?? Rechnet sich das ?? Oder nutze ich die Zeit um 30 neue Abmahnungen auszudrucken ?? Keine Ahnung was dann ist............. Ich habe hier nur mal eine kurze Zusammenfassung für alle "Neuankömmlinge" erstellt, die vor lauter Aufregung nicht die Zeit haben alle 270 Seiten hier zu lesen Wenn hier was falsch sein sollte bitte abändern oder bescheid sagen. Wenn sich bei mir was neues ergibt, schreibe ich es Euch. Crusher606 |
|
| | # 5426 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Ich träume selten bis nie. Einen Hartz IV Empfänger oder Leute mit geringem Einkommen werden selbst Abmahner nicht bis zur letzten Konsequenz verfolgen sondern einem Vergleich zustimmen. Schnelles Geld - auch wenn es "nur" die Hälfte der Summe ist kommt auch gut an. |
|
| | # 5427 | |
| Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 130
| Zitat:
Vorher kann es sein, das die andere Seite einen Mahnbescheid zu Dir schickt um die Gelder zu bekommen !! Hierbei ist es wichtig - SOFORT ZU HANDELN !!! - Widerspruch ausfüllen und abschicken !!! Ausführliche Info dazu auch hier im Forum oder bei Abmahnwahn-Dreipage oder Hilfe beim FACH - Anwalt ! holen ............................ Gruß Crusher606 | |
|
| | # 5428 | |
| Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 35
| Zitat:
Aber das ist gar nicht so billig. Bei einer Forderung von z.B. 856 Euro kostet der Spass 115.82 EURO. Nachzurechnen auf dieser Seite: Mahnkosten Aber was noch viel wichtiger ist: Falls die Herrn ******** die eventuelle Gerichtsverhandlung verlieren sollten, was gottseidank ja auch möglich ist, bezahlen sie alles schön selber. Ich zitiere: Ist der Schuldner zahlungsunfähig, die Forderung nicht berechtigt oder bricht der Gläubiger die Eintreibung der Forderung gegenüber dem Schuldner aus eigener Entscheidung vorzeitig ab, sind die angegeben Kosten vom Gläubiger zu tragen. Und da kommen wir wieder zu dem Punkt dass die ******** möglichst schnell und ohne Risiko Kohle ergaunern wollen. Warum das Risiko eventuell Kosten zu haben?? Es gibt ja genug eingeschüchterte Abmahnopfer die sofort den vollen oder zumindest den halben Betrag bereitwillig zahlen. Die Abmahnungen kommen ja nicht mal per Einschreiben. Das würde ja bei hundert oder mehr pro Tag viel zu viel kosten. Da lieber auf die Dummen hoffen, die sofort bezahlen. | |
|
| | # 5429 |
| Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 130
| Schon wieder ich............... Ich habe wieder Gedanken........... Also, da die Kanzelei XXXXX bestimmte Verlage vertritt, mussen diese Verlage/Rechtsinhaber ja von der Kanzelei eine Anfrage erhalten habe, ob eine Vertretung deren Interessen gewünscht ist. Von alleine kommen die ja nicht auf einen bestimmten Rechtsvertreter. So, ich ärgere mich und überlege wie ich mir schon mal das Geld zusammensparen kann, falls ich irgendwann mahl zahlen "müsste" oder so. Was ist leichter als sich das Geld da zu holen, von dem der es habe will ? Nicht gerade die Kanzelei, aber der Verlag ?? Ich habs : Ich kaufe nichts mehr von denen !!!! Und alle Bekannten und Verwanten, die Arbeitskollegen und so machen da mit....... Und dann geht der Verlag pleite und alle haben Ihre Ruhe !!!!! Der Verlag ist pleite, die Kanzelei hat keinen Mandanten mehr und fertig ! Nur ob ich das in 3 Jahre hinbekomme ???? Crusher606 |
|
| | # 5430 | |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
| Zitat:
*Ironie ende* | |
|
| | # 5431 | |
| Gastposter | Zitat:
die Unterlassungserklärung gilt erst ab dem Zeitpunkt deiner Unterschrift, vorangegangene Sachen sind davon ja nicht betroffen?! | |
|
| | # 5432 | ||||
| Registriert seit: 25.08.2009
Beiträge: 12
| Auch ich, charakterlich eher als egozentrischer Einzelgänger zu beschreiben, kann nicht abstreiten das einem manchmal ein Gemeinschafts-, Verbundenheitsgefühl richtig aufatmen lassen kann... Wie ihr euch nun sicherlich denken könnt bin ich ein neues Clubmitglied und wurde von der Kanzlei Waldorf dazu auserkoren, die in meinem Fall die Rechte von Sony vertritt. *2) Als über 30 jähriger, fällt es mir auch nicht so schwer erstmal einen Kaffee zu trinken Vor allem die Einschüchterungs Fußnote "Die in Internetforen fälschlicherweise empfohlenen Einschränkungen können Ihre Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Az 6W 120/02)" mit dem Verweis auf ein 7 Jahre altes Urteil, haben mich darauf gebracht mich erstmal ein wenig zu belesen Da ich jedoch beruftätig bin und relativ wenig Freizeit besitze habe ich es bislang lediglich geschafft hier die Startseite, die letzten 15 Seiten dieses Threads durch zu ackern, sowie den Weg-Weiser Abmahnung von der hier empfohlenen page: abmahnwahn-dreipage - zu überfliegen. Ich habe mich zwischenzeitlich dazu entschieden eine UE Mod als Antwortschreiben zu verwenden und abzwarten, wie scheinbar viele andere auch. An dieser Stelle möchte ich mich erstmal bei Ulrich & Shual für die von Ihrer Seite hier zur Verfügung gestellten Tipps & Informationen danken!!! Dennoch drängen sich mir einige Prinzipfragen auf die ich mir von euch ein paar Antworten oder Hinweise erhoffe, falls einige dieser Fragen schon an anderer Stelle gestellt wurden, bitte ich euch aufgrund meines akuten Zeitmangels um Entschuldigung und wäre ich auch mit einem Link zufrieden. 1) Abgabe Termin der UE Da ich i.d.R. maximal 1-2 die Woche in meinen Briefkasten schau, ist es reiner Zufall das ich den Brief rechtzeitig zur Fristwahrung erhalten, bzw. geöffnet habe. Wie ich bereits gelesen habe, gilt in diesem Fall bereits ein normal frankierter Brief von Seiten der Abmahner als zugestellt. Im Hinblick auf die sehr sehr kurze Frist für das Rücksenden der UE würde ich gerne mal wissen, ob tatsächlich bei einem nachweisbaren Fristversäumnis wie zum Beispiel durch Urlaub, Montagetätigkeit etc. dem folgenden Eilverfahren mit Unterlassungsklage widersprochen werden kann.? Ich finde es im übrigen sehr paradox, das man im Umkehrschluß seine UE-Mod per Einschreiben/Rückschein versenden muss, obwohl ein Faxbericht (meines Wissens) ein gerichtlich anerkannter Zustellungsbeleg ist *2) - Allgemeine Paranoia: Im Zuge des Datenwahns möchte keine näheren Angaben zum geschützen Werk oder im Hinblick auf die Frist machen, die somit einen weiteren Hinweis auf meine wahre Identität geben. In weit besteht hier die Möglichkeit einer Rückverfolgung bzw. der Möglichkeit das in einem Forum gemachte Aussage bei einem späteren Prozess zur Beweisführung dienen? Ein rein hypothetisches Beispiel: User XY registriert sich, bittet um Rat und gibt gleichzeitig Preis das er bereits seit Jahren unzählige urheberrechtlich geschützte Medien bezogen hat. Er macht die UE-Mod, zahlt das Geld und ist zufrieden so billig davon gekommen zu sein Würde eine solche Aussage reichen um einen Strafanzeige auf Tatverdacht zu stellen, die im späteren Verlauf den Seitentreiber per Staatsanwaltschaft dazu nötigt bzw. auffordert die IP Adresse des Users preiszugeben? 3) Rechtschutz Auch wenn ich es mir der Einfachheit halber manchmal gewünscht hätte, konnte ich meinen bisherigen Lebenweg prima ohne eine Rechtsschutzversicherung meistern (den für das Widerrufen von Verträgen oder einen Mahnbescheid zu beantragen, sowie diversen anderen Dingen benötigt es nunmal keinen Rechtsbeistand) In diesem speziellen Fall wäre es mir allerdings wohler auf einen Advokaten zurück greifen zu können. Im Normalfall greift eine RV wenn diese vor dem Beginn eines Rechtsstreits abgeschloßen wurde. Nun meine Frage: Wenn ich nun meine UE Mod versende.... Zitat:
Naja soweit zu meiner Theorie bis ich bei der Dreipage auf folgenden Absatz gestoßen bin, der den vorangegangen Absatz komplett überflüssig macht. Zitat:
Wenn ich eins aus Erfahrung weiß, dann ist es das die Gesetzes und Anwaltsmühlen mahlen, sie mahlen langsam, aber sie mahlen 4) Tauschbörsen vs. Sharehoster vs. YouTube Nein ich möchte hier nicht weiter zum Download aufrufen oder ähnliches, sondern mir geht es wie in meinen vorgenannten Fragen rein ums Prinzip. Die Abmahnung die man erhält bezieht sich ja nun primär um die Bereitstellung Urheberrechtlich geschützter Daten. Das heißt doch im Klartext das jeder Youtube User der einen Song hochlädt an dem er nicht die Rechte besitzt genauso belangt werden könnte, da der Song mit jedem Plug in oder Konverter Tool problemlos runtergeladen werden kann, wie ein Tauschbörsenuser. Gibt es hierzu schon bekannte Fälle? Im Gegenzug gilt dies aber nicht für den Downloader dieser Youtube quellen, da er ähnlich wie bei einem Download bei einem Sharehoster wie Rapidshare, Filefront etc. lediglich die Datei besorgt, diese aber nicht verbreitet . 5) Erweiterte UE Freibrief für Poweruser? Zitat:
Wieder mal ein hypothetisches Beispiel: User A Power User, lädt innerhalb von 2 Jahren ca. 5TB Material von Filmen, Musik bis hin zu Hörbüchern aus dem Netz User B Casual User, lädt innerhalb von 6 Jahren 4 Musikalben und 2 Hörbücher runter. User A erhält nun 3 Abmahnungen von unterschiedlichen Kanzleien in Vertretung für unterschiedliche Auftraggeber, entscheidet sich jeweils für eine erweitere UE und bezahlt brav die Kosten/Gebühren und beschließt von fortan ein seriöses, downloadfreies Leben zu führen. User B erhält eine Abmahnung und entscheidet sich für die normale Mod EU und nicht zu bezahlen Nach ein paar Monaten erhält er eine weitere Abmahnung für ein anderes Werk und verfährt wieder gleich. In diesem Fall hätte User A, sich (sofern er nicht noch von einer weiteren Verlag zur Kasse gebeten wird) für eine Summe von ca. 2.500 freigekauft, weil er alle weiteren Abmahnungen von den 3 vorgenannten Verlagen die den Zeitraum vor der Unterschriebenen UE betreffen, mit den Hinweis auf die erweiterte UE abschmettern kann. Das Schicksal von User B hingegen ist ungewiß, er kommt entweder mit einem blauen Auge davon oder muss im worst case die 4 fache Summe für 2 verlorene Prozesse latzen. Richtig verstanden?! Im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung noch die Frage: Gibt es Regularien bzw. Verjährungsgrenzen für die Rückverfolgung von Altsünden Ich meine der Thread hier ist von 2007 und ich selbst wurde wegen einer Sache abgemahnt die 4 Monate zurück liegt. Kann man theoretisch auch noch für eine Sache belangt werden die im Jahr 2005 oder davor passiert ist? So ich danke euch im voraus schon mal für eure Antworten Zitat:
...Da ich nun selbst von dieser Geschichte betroffen bin, werde ich euch natürlich auf dem laufenden halten. | ||||
|
| | # 5433 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Was Du daraus machst, bleibt ganz alleine Dir überlassen. Guten Tag Straftäter XD. Du brauchst Dir meinen Hinweis (Hilfe) nur durchzulesen, dann erübrigt sich eigentlich jede Frage. Auch Du bist das Opfer des Abmahnwahns geworden, wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema Eingehend zu beschäftigen. Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit. Was kann man tun?? Antwort= Entscheidungen trifft hier jeder für sich alleine mit den möglichen Konsequenzen! Einfach laufen lassen? Antwort= Nein, siehe mein Text! Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn ich nichts unternehme? Antwort= Du wirst vors Gericht zitiert, und wenn Du den Prozess verlierst, musst Du alles Zahlen. Kann sehr teuer werden ... Darum auch die mod UE!!! Das Abmahnschreiben, welches Dich erreicht hat, fordert von Dir eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lass Dich aber dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben. Insbesondere solltest Du nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Lass Dich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag solltest Du erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Krafft. Denn Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber. Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren über,Verteidigungs- und Reaktionsmittel: Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab. Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX € zahlen…. Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten! Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten! Zu beachten ist: Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht. So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort). Sehr Wichtig: Unterschreiben muß in jedem Fall immer der AI = Anschlussinhaber. Bitte nur auf das beziehen, was in der Orginal-UE steht, die nicht unterzeichnet werden soll… und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wer sofort zahlt, zahlt immer, sein Leben lang. Das ist irgendwo auch eine Sache der Charakterentwicklung. Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. **Bitte hier Deine Abmahndaten eintragen** Verein gegen den Abmahnwahn Du findest diesen Beitrag sinnvoll und hilfreich? Dann klicke auf den DANKE-Button. Copyright © ulrich v.h. | |
|
| | # 5434 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Mein Liebling. Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist stets, und die Abwehr von Unterlassungsansprüchen zumeist vom Angebot ausgeschlossen. Auf alle Fälle alle Bezüge zu § 1004 BGB. Es gibt hierzu vielerlei Argumente: § 106 Unerlaubte Verwertung - urheberrechtlich geschützter Werke: "(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." = Alle Straftaten, deren Basis nicht im Zusammenhang mit "Bewertungen" -Vorsätzlich - Fahrlässig - Bedingt Vorsätzlich - sonstwas stehen sind per se ausgeschlossen. Daher kann auch keine Übernahme der Abwehr von Unterlassungs- und Schadensansprüchen geschehen.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
|
| | # 5435 |
| Gastposter | Hallo, mich hats dann auch erwischt. Brief ist auf den 19.08.09 datiert, empfangen am 25.08.09 Titel: Hörbuch: Drei Fragezeichen Rechteinhaber: Sony Logdatum: 29.06.2009 IP-Adresse der Dt.Telekom Frist für UE: 27.08.09, 12 Uhr Frist für Zahlungseingang: 03.09.2009 RA-Kosten: 506, Schadensersatz: 350 Anhänge:Ermittlungsdatensatz; Gerichtsbeschluß des LG Köln vom 16.Juni 09, der dem Rechteinhaber Zugriff auf die Verkehrsdaten gewährt,geschwärzte Kopie einer EV. Ich werd bekloppt. Habe mich jetzt den ganzen Tag durch diverse Foren gelesen und erstmal einen Termin mit meinem Anwalt gemacht. Was mich am meisten ärgert ist die Frist. Auf dem Brief steht der 19.8, der Poststempel ist vom 24.8. Super Taktik wenn die gesamte Frist nur 8 Tage beträgt. Bis Donnerstag ist mir das alles nicht machbar, darum habe ich bei den werten Herrn Anwälten um eine telefonische Terminverlängerung gebeten. Am Telefon hat man mir sofort eine weitere Woche gewährt, sowohl für die UE als auch für den Zahlungseingang. Ich bin da allerdings ein wenig verunsichert, kann ich diese telefonische Zusage als verpflichtend ansehen? Nicht dass es hinterher heisst, ich hätte die Frist schriftlich verlängern müssen oder so.... Danke soweit. |
|
| | # 5436 | |
| Registriert seit: 25.08.2009
Beiträge: 12
| Zitat:
Deinen Hilfetext hatte ich schon vorher durch, aber ich gebe dir hier gerne auch so nochmal ein Danke per Knopfdruck. Was meine Fragen betrifft, so sind diese wie Eingangs erwähnt eher Prinziepienfragen, die ich in dieser konkreten Form auch nicht nicht auf der Dreipage beantwortet kriege - auch nicht nachdem ich nun 97 seitigen Wegweiser zur Abmahnung durch habe (natürlich nicht mit Verfolgung sämtlicher Quelllinks.) Meine persönliche Entscheidung habe ich bereits fürs erste getroffen, und diese hat nichts mit der Beantwortung oben genannter Fragen zu tun. Mit der Versendung der Mod UE habe ich erstmal ein Zeitfenster geschaffen. Und ich werde vorläufig nichts zahlen und Mahnungen ignorieren. Ob ich es allerdings auf einen Prozess ankommen lasse oder mich eventuell vorher auf einen Vergleich einlasse weiß ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Denn fest steht bei meinem Verdienst erhalte ich keine Prozesskostenhilfe. Und einen Anwalt vorher einzuschalten halte ich für rausgeschmißenes Geld. Wie gesagt ich werde euch auf dem laufenden halten... Im übrigen nochmal Danke an Shual, Frage 3 ist somit beantwortet | |
|
| | # 5437 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Ruhe bewahren ist oberstes Gebot. Die Terminverlängerung wäre meiner Meinung nach nicht nötig gewesen. Eine am Mittwoch abgeschickte modUE wäre am Donnerstag bei Waldorf gewesen. Kannst du aber immer noch machen. Auch (d)ein Anwalt wird dir dazu raten. Es sei denn er will sie schreiben. Und dafür Geld sehen. Wobei er auch nichts anderes formuliert, als ohnehin schon in der modUE steht. Frag ihn mal wenn heute noch möglich. |
|
| | # 5438 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
| |
|
| | # 5439 | ||
| Registriert seit: 25.08.2009
Beiträge: 2
| Zitat:
Lese mich seit heut morgen durch verschiedene Beiträge. War auch schon bei der Verbraucherzentrale und hab mit dem Anwalt gesprochen. Der Anwalt rät mir die schon oft erwähnte modifizierte UE abzugeben und sofort zu bezahlen - seine Begründung ist, dass er meint, man müsste auf Nummer sicher gehen. Das sehe ich nach dem Beiträgen hier und etlicher anderer Einträge inkl. Abmahmwah-Dreipage und Verbraucherzentrale nicht so. Die Verbraucherzentrale rät mir auch die modifizierte UE abzugeben. Diese sagt jedoch auch, dass ich erstmal nicht zahlen soll. Sie sagen, dass man immernoch zahlen kann, wenn es zur 5. Mahnung usw kommt. Ob es viel teurer wird, konnte sie mir jedoch nicht sagen. Bei dem Betrag sind jedoch 100 Euro mehr dann auch nicht mehr so schlimm. Außerdem kann man auch immernoch einen Vergleich einleiten, wenn es "gefährlich" wird. Ich habe mich somit dafür entschieden, eine veränderte UE abzugeben und dann erstmal abzuwarten. Aus den Foren Einträgen hier entnehme ich auch, dass dies erstmal die beste Entscheidung ist. Mein Frage jedoch: Ich werde nicht nur wegen einem Song "angeklagt", sondern wegen einem Album. In der UE, die ich bei abwahnmahn-dreipage gefunden habe, ist hiervon die Rede: Zitat:
Die Frage ist, wieviele dieser Schreiben versendet werden und welcher Prozentsatz direkt unterscheibt und bezahlt. Insbesondere bei einer so krass kurzen Frist (Postweg: 24 Stunden, denn es müsste morgen raus / Fax, dann Post: 48 Stunden) wie in unseren Fällen würd es mich nicht wundern. Ich habe befolgt, was hier schon oft geschrieben wird: Ruhe bewahren. Inbesondere in der heutigen Zeit und der Finanzlage kann ich mir jedoch vorstellen, dass Viele direkt bezahlen, da sie vor den im Schreiben selbst erwähnten erheblichen Mehrkosten Angst haben. Die Dunkelziffer, die sich hier nich meldet und direkt bezahlt wird meiner Ansicht sehr sehr hoch liegen. Eigentlich traurig, jedoch theoretisch auch ein positiver Aspekt für diejenigen, die nicht zahlen. Denn, wie bereits vor etlichen Seiten hier erwähnt: Bearbeiten die lieber eine Mahnung oder schicken sie 30 neue Schreiben raus, von denen wieder 25 direkt bezahlen? Nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird wohl eher die Wahl auf die zweite Alternative fallen! Vielen Dank für die tolle Hilfe. So fühlt man sich wenigstens nicht machtlos und alleingelassen! Klasse! | ||
|
| | # 5440 |
| Gastposter | Hallo Leute ! Auch ich bin abgemahnt worden, wegen des Downloads von " Baader Meinhoff". Vor wenigen Tagen habe ich mit einem Anwalt der Kanzlei "justlaw" in Göttingen telefoniert, wo man sich anscheinend darauf spezialisiert hat, uns armen Schweinen einzureden, dass wir deren Hilfe brauchen: Ich habe dem Anwalt erklärt, dass es wenig Sinn macht, ihn zu beauftragen und am Ende mehr Kohle losgeworden zu sein und trotzdem die volle Summe zahlen zu müssen. Da meinte er, das wäre nicht so, er würde Waldorf auf 700,- € runterhandeln, mich eine modif. UE abgeben lassen und die 200,- € wären sein Honorar, sodass ich nicht über die ursprünglichen 900,- € hinauskäme. Nun stellt sich mir die Frage, was tut der Anwalt, was ich nicht auch selbst tun könnte ?? Aber natürlich ist man eingeschüchtert und zu allem bereit. Ich habe hier irgendwo gelesen, dass es ein Muster einer mOD. UE geben soll. Hat die schon mal jemand verwendet ? Falls ja, war das Thema dann vom Tisch ? Mein Problem ist auch, dass der Anschluss vor vielen Jahren auf den Namen meiner Mutter lief und ich die Wohnung übernommen hatte, ohne den Anschluss umzumelden. Wie halte ich da meine Mutter raus. Ich soll bis zum 01.09 bezahlt haben und natürlich die Tage die UE unterschreiben und hinfaxen. Was tu ich jetzt am Besten ??? Grüße Jimmy |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |
![]() |
| Stichworte |
| baader, barth, bohlenweg, circus, constantin, dhv, feuchtgebiete, heiligtümer, illuminati, kings of leon, lübbe, meinhof, rosenstolz, unterlassungserklärung |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Nachtschwärmer Thread | Dieses Thema | Pingback | 05.06.2010 00:55 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 31.07.2008 17:14 | |
| Abmahnung von Waldorf RAe, wegen Verbreitung von CloneCD - SlySoft Forum | Dieses Thema | Refback | 31.07.2008 16:11 | |
| Forum - Abmahnwiki | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 22:57 | |
| Abmahn-Laberthread - Seite 57 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 11.02.2008 01:27 | |
| Bitte alle (durch Kanzlei Waldorf) wegen CloneCD ABGEMAHNTEN MELDEN !! - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 10.02.2008 19:50 | |
| Abmahn-Laberthread - Seite 49 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 09.12.2007 00:26 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 139 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 30.11.2007 19:26 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:11 Uhr.







