Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 28.01.2008, 14:33   # 521
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Jumarie Beitrag anzeigen
Wie gesagt, will mich garnich verteidigen.
Ich will Dich auch gar nicht angreifen.

Faktisch kenne ich aber nicht einen Fall, in dem die Anschlußdaten nicht durch den Provider über die StA gewandert wären.

Der Provider würde sich ansonsten auch eine Menge Ärger bereiten, den er sicher nicht für einen beliebigen Dritten in Kauf nimmt.

Sollte es einen solchen Fall geben, immer her mit den Infos. Ich halte es aber für ein hartnäckiges Gerücht. Im konketen Fall würde es ohnehin kaum hilfreich sein. Allenfalls könnte man an Schadensersatzansprüche gegen den Provider denken.

Aber wie gesagt, ich halte die Diskussion insoweit eher für eine Gerüchteküche.
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Dr. Frank Eikmeier
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Alt 28.01.2008, 14:36   # 522
Grazer57
 
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@ badday

Zitat:Eikmeier
Die richtige. Nur der Provider kann die Daten zuordnen.

Zitat:
Zitat von badday Beitrag anzeigen
Das halte ich jetzt aber für ein Gerücht!!!! Rechtlich gesehen schon. Aber daran zu glauben, dass das auch wirklich so ist .... wäre wohl ein bißchen naiv!!!!!
badday
(Dipl. Inf)
Wer hat denn noch die Möglichkeit?? Würde mich mal interessieren.

@ Jumarie
Zitat:
Und deshalb verstehe ich nicht, wieso z.B. der Einstellungsbescheid fehlt.
1. Sind die Abmahner dazu gar nicht verpflichtet.
2. Selbst die StA ist dazu nicht verpflichtet, es sei denn Du bist
Beschuldigter und als solcher vernommen worden oder ein Haftbefehl
gegen Dich erlassen war; dasselbe gilt, wenn Du um einen Bescheid gebeten
hast oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
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Alt 28.01.2008, 14:39   # 523
badday
 
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Ein kleines Beispiel über die Effizienz kann man streiten, ist ja nur n Beispiel.

So:
- Trudy = Arbeitet für Sony
- Bob = Stellt geschützte Daten zur Verfügung.

So Trudy sitzt am Computer und forstet im Emule was es denn so schönes gibt.
Nun findet Trudy das jemand mit der IP xyz (Bob) eine geschützte Datei anbietet.
Nun will Trudy auf den Rechner von xyz kommen. Wie macht sie dass? Exploits.
Gehen wir davon aus das der User der IP xyz ein Programm verwendet für das ein Exploit bekannt ist. So nun wird Trudy eine Attacke gegen die IP xyz fahren. Klappt die Sache mit dem Exploit kann, Trudy ein Rootkit in den Kernel von dem Rechner mit der IP xyz installieren . So nun als Beispieil (mir fällt nichts blöderes ein), liest Trudy die cookies vom Rechner xyz aus, darunter sind die Zugangsdate für den Email Account. Nun kann sich Trudy anhand dieser Informationen bei dem Account einloggen. Geht auf Benutzerdaten ändern, sieht das der Account Bob gehört usw.

Dies ist bestimmt kein Perfektes Beispiel, es soll jedoch verdeutlichen, das Leute die Filesharing betreiben nicht die kriminellsten auf der Welt sind und das man immer irgendwie an Informationen kommt!!!!!
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Alt 28.01.2008, 14:46   # 524
Eikmeier
 
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Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von badday Beitrag anzeigen
Ein kleines Beispiel über die Effizienz kann man streiten, ist ja nur n Beispiel.
Sicher geht es theoretisch auch anders. Nur ist das nicht mehr als ein Gerücht. Der Verletzte bekommt die Daten über die StA vom Provider:
  1. legal;
  2. kostenlos.

Warum sollte dann jemand diesen Aufwand betreiben, um an die entsprechenden Daten in strafbarer Weise zu gelangen? Es wäre dann auch zweifelhaft, ob sie - die Daten - überhaupt verwertbar sind.
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Alt 28.01.2008, 14:58   # 525
Lotec
 
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Zitat:
Warum sollte dann jemand diesen Aufwand betreiben, um an die entsprechenden Daten in strafbarer Weise zu gelangen? Es wäre dann auch zweifelhaft, ob sie - die Daten - überhaupt verwertbar sind.
als ob ein Screenshot besser verwertbar wäre
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Alt 28.01.2008, 14:59   # 526
badday
 
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Ich wollte ja nur damit sagen, dass es viele Möglichkeiten gibt um an Daten zu kommen.
Angefangen hat das ja, da Jumarie meinte das bei ihr der Einstellungsbescheid fehlt und dadurch sich die Frage stellt, ob die StA jemals etwas getan hat, oder ob die vielleicht nicht über irgendeine andere Firma zu den Daten gekommen sind.

Ob die Daten vor Gericht irgendetwas bringen würden, wäre doch egal!!! Gibt ja dann nur zwei Möglichkeiten.

1. Der Beschuldigte ist eingeschüchtert und zahlt und unterschreibt die UE.
2. Er zahlt nicht und sie würden es nicht vor Gericht bringen.

Ob das so ist oder nicht ist ja egal. Ich denke das die ganze Diskussion jetzt in eine nicht mehr produktive Richtung läuft.
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Alt 28.01.2008, 15:04   # 527
Grazer57
 
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@ badday

warum nicht gleich mit den Zugangsdaten des zukünfitig Abzumahnenden
Dateien sharen .... sozusagen alles aus einer Hand ...
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Alt 28.01.2008, 15:08   # 528
Lotec
 
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@badday,

ich würde deiner Logik gerne zustimmen, aber wenn es so wäre, gäbe es keine entsprechenden Gerichtsentscheidungen. Die gibts aber genügend, und ich glaube, dass noch nie die Verwertbarkeit der Daten angezweifelt worden war. Vielleicht fehlt den Richtern das nötige Mindestverständnis dazu (wie der Brigitte "Was ist ein Browser?" Zypries), ich weiß es nicht.
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Alt 28.01.2008, 15:11   # 529
bierschaum
 
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Ich denke man sollte nicht gleich in Panik verfallen aber ebenso nicht alles pauschal abstreiten. Denn mal ehrlich, aus der Luft gegriffen sind die Anschuldigungen ja wohl nicht. Natürlich ist es legitim alle möglichen Eventualitäten und Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen und nix zu zahlen. Dass man dann mit weiteren Schritten der Gegenseite rechnen muss ist klar!
Aber warum das Ganze? Ich bin sicher, dass Waldorf viele einschüchtern wird, die Leute werden bezahlen und W. wird 'ne Menge Geld einstreichen , andere werden nicht bezahlen und werden trotzdem ungeschoren davonkommen und ganz ganz wenige werden nicht bezahlen und W. wird die Leute richtig verdonnern, aber so, dass sich die Leute gewünscht hätten, gleich bezahlt zu haben! Aber auf wessen Kosten? Ich denke in einer Kanzlei voller Juristen ist die Erfahrung angesichts tausender!!! gleichartiger Fälle da, sich die Leute rauszupicken, die eine "Sonderbehandlung" verdient haben und wo man sich sicher sein kann, den Fall zu gewinnen.
Aber auch bei Waldorf arbeiten Menschen, Menschen mit denen man freundlich reden kann. Und mit einem Telefonat ist noch lange nix verdorben. Also ich hab mit denen telefoniert:
hab von meinen finanziellen Schwierigkeiten gesprochen und dass ich gern die UE ändern würde!
Alles OK - Ich könne etwa insgesamt nur die Hälfte, und die in Raten zahlen und das mit der UE ginge soweit juristisch unbedenklich in Ordnung!
Das ganze war soweit für mich nach 5 Minuten erledigt. -
Was nun wenn ich einfach nix gemacht oder nix gezahlt hätte? Möglicherweise wär (fast) nix passiert. Nachricht hätt ich auf jeden Fall bekommen! Aber ich hätt cool bleiben müssen, in der Hoffnung das nix weiter passiert. Aber was wenn? Wenn die größere Geschütze auffahren, wenn die noch mehr in der Hinterhand haben? Wenn sie mich in Zukunft beobachten? - Das denke ich bleibt mir wahrscheinlich erspart! Zumindest brauch ich kein schlechtes Gewissen zu haben!
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Alt 28.01.2008, 15:11   # 530
Jumarie
 
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Zitat:
Zitat von Grazer57 Beitrag anzeigen
@ badday

warum nicht gleich mit den Zugangsdaten des zukünfitig Abzumahnenden
Dateien sharen .... sozusagen alles aus einer Hand ...
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Alt 28.01.2008, 15:22   # 531
Lotec
 
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Zitat:
warum nicht gleich mit den Zugangsdaten des zukünfitig Abzumahnenden
Dateien sharen .... sozusagen alles aus einer Hand ...
warum denn nicht? ein lokales Netzwerk einrichten, DHCP dazu bringen, einem lokalen Rechner deine IP zu vergeben, und los gehts die tolle Logistep-Software weiß sicherlich nicht, ob es im Internet hockt oder im lokalen Netz.
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Alt 28.01.2008, 15:51   # 532
Eishockeyfreak
 
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Habe gerade Feedback von meinem Anwalt bekommen...

Er meinte auch das man das Gel bezahlen soll, UE ( in meinem Fall nicht modifiziert aber wohl so annehmbar ) unterschreiben und die Sache dann vergessen und sowas nie nie wieder machen...
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Alt 28.01.2008, 16:01   # 533
Tristian123
 
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Beiträge: 2
Hörbücher sind zwar in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Urheberrechtsinhaber hat aber selbstverständlich zu beweisen, dass er ein Urheberrecht an dem beanstandeten Hörbuch besitzt und das von der IP-Adresse des Anschlussinhabers tatsächlich das Hörbuch samt Inhalt heruntergeladen bzw. zum upload der Öffentlichkeit angeboten zu haben.

Da das Hörbuch als solches nicht ohne weiteres den Beweis dafür erbringt, dass auch der Inhalt mit dem Hörbuchtitel übereinstimmt (Stichwort: FAKE) ist der Urheberrechtsbeweis nicht mit der bloßen Behauptung erbracht, ein bestimmter Hörbuchtitel sei heruntergeladen und der Öffentlichkeit angeboten worden. Betroffene verteidigen sich oft mit dem Einwand, sie hätten zwar ein Hörbuch herunterladen wollen, diesen jedoch nur teilweise (z.B. 10 %) als ZIP oder RAR Datei erhalten und nicht einmal angesehen und auch gleich wieder von der Downloadliste gelöscht.

Liegen die Hörbuchdateien als RAR oder ZIP Dateien auf der Festplatte vor, ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hash-Dateien nicht ohne weiteres möglich. Die Hash-Dateien sind meines Erachtens nicht ohne weiteres in der Lage, den Inhalt gepackter RAR oder ZIP Dateien zu erkennen, wenn die gepackten Dateien nicht vollständig vorliegen, zumal RAR Dateien wiederum selbst verschlüsselt werden können.

Wenn ein Hörbuch nicht vollständig, sondern nur teilweise (z.B. 1 oder 3 % des Films) heruntergeladen wurde, stellt sich durchaus die Frage, ob hierbei bereits eine unzulässige öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG zu sehen ist.

Der Anschlussinhaber ist nicht ohne weiteres als Störer für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, die über seinen Internetanschluss begangen werden. Die 2. Zivilkammer des LG Mannheim (Urteil v. 30.01.2007, Az. 2 O 71/06, MMR 2007, 459)) hat eine dauerhafte Überprüfung des Handelns der eigenen Kinder oder des Ehepartners ohne konkreten Anlass für die Annahme, dass Familienmitglieder in rechtswidriger Weise Urheberrechte im Rahmen der Nutzung des Internets verletzen, für nicht zumutbar gehalten und eine ständige Überwachung oder gar eine Sperrung des Anschlusses kommt für diese Familienmitglieder nach Auffassung der Mannheimer Richter nicht in Betracht.
Diese Meinung wird im übrigen auch von der 7. Zivilkammer des LG Mannheim vertreten (LG Mannheim, MMR 2007, 267 ff.).

Eine Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen, die von unbefugten Dritten durch Zugriff auf das WLAN begangen werden (z.B. von der Straße her, Nachbarhäuser), besteht nur bei unverschlüsselten WLAN Netzwerken. Bei verschlüsselten WLAN Netzwerken besteht eine Störerhaftung grundsätzlich nicht. Eine Störerhaftung besteht meines Erachtens auch dann nicht, wenn nur die veraltete WEP Verschlüsselung (neuere und sichere Standards sind WPA I und II) vorliegt und diese durch Tools im Internet mittlerweile als unsicher gelten.
Bei standardisierten Abmahnungen ist es meines Erachtens nicht gerechtfertigt, die MIttelgebühr von 1,3 nach Nr. 2300 VV RVG bei dem Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.
Schadensersatzansprüche sind konkret zu beziffern oder nach der Lizenzanalogie konkret geltend zu machen. Eine pauschale Bezifferung ist meines Erachtens bereits unschlüssig und daher abzulehnen. Oft scheitert der Schadensersatzanspruch am fehlenden Verschulden des Anschlussinhabers.
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Alt 28.01.2008, 18:43   # 534
onlinebraun
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von laracroft Beitrag anzeigen
Ich hab hier ehrlich gesagt auch nicht mehr durchgeblickt nach ein paar Stunden lesen. Jeder sagt doch was anderes und richtig helfen kann Dir niemand.

Hab mich dann dazu durchgerungen udn bei der Kanzlei angerufen (waren ganz zuforkommend). Würd ich Dir ja auch raten. Rede mit denen persönlich und schau, was sich machen läst. Beser, als noch mehr doof-Anwälten geld in den Rachen szu schmeissen.
Hallo Leidensgenossen.

Ich bin seit heute auch mit im Club der Waldorf-Kunden.
Bei mir ist es die gleiche Forderung die ich schon öfters hier im Forum gesehen habe: 200 Euro für zwei Musikalben deutscher Interpreten, plus 666 Euro Bearbeitungsgebühr.
Leider geht es mir nach langem Durchforsten des Forums ebenso, daß ich jetzt gar nicht mehr weiß was ich tun soll. Eigentlich ist es mir egal, wie die Jungs an meine Adresse gekommen sind usw. Ich möchte nur wissen, wie ich aus der Sache möglichst günstig rauskomme. Wer hat denn schon Erfahrungen mit der Kanzlei gemacht?
Die Abgeänderte UE hab ich mir schonmal besorgt, aber was jetzt?
Bin um jede schnelle Antwort dankbar, da ja bekanntlich die Fristen sehr kurz sind.
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Alt 28.01.2008, 19:35   # 535
rainiwerner
 
Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von bierschaum Beitrag anzeigen
Ich denke man sollte nicht gleich in Panik verfallen aber ebenso nicht alles pauschal abstreiten. Denn mal ehrlich, aus der Luft gegriffen sind die Anschuldigungen ja wohl nicht. Natürlich ist es legitim alle möglichen Eventualitäten und Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen und nix zu zahlen. Dass man dann mit weiteren Schritten der Gegenseite rechnen muss ist klar!
Aber warum das Ganze? Ich bin sicher, dass Waldorf viele einschüchtern wird, die Leute werden bezahlen und W. wird 'ne Menge Geld einstreichen , andere werden nicht bezahlen und werden trotzdem ungeschoren davonkommen und ganz ganz wenige werden nicht bezahlen und W. wird die Leute richtig verdonnern, aber so, dass sich die Leute gewünscht hätten, gleich bezahlt zu haben! Aber auf wessen Kosten? Ich denke in einer Kanzlei voller Juristen ist die Erfahrung angesichts tausender!!! gleichartiger Fälle da, sich die Leute rauszupicken, die eine "Sonderbehandlung" verdient haben und wo man sich sicher sein kann, den Fall zu gewinnen.
Aber auch bei Waldorf arbeiten Menschen, Menschen mit denen man freundlich reden kann. Und mit einem Telefonat ist noch lange nix verdorben. Also ich hab mit denen telefoniert:
hab von meinen finanziellen Schwierigkeiten gesprochen und dass ich gern die UE ändern würde!
Alles OK - Ich könne etwa insgesamt nur die Hälfte, und die in Raten zahlen und das mit der UE ginge soweit juristisch unbedenklich in Ordnung!
Das ganze war soweit für mich nach 5 Minuten erledigt. -
Was nun wenn ich einfach nix gemacht oder nix gezahlt hätte? Möglicherweise wär (fast) nix passiert. Nachricht hätt ich auf jeden Fall bekommen! Aber ich hätt cool bleiben müssen, in der Hoffnung das nix weiter passiert. Aber was wenn? Wenn die größere Geschütze auffahren, wenn die noch mehr in der Hinterhand haben? Wenn sie mich in Zukunft beobachten? - Das denke ich bleibt mir wahrscheinlich erspart! Zumindest brauch ich kein schlechtes Gewissen zu haben!
Wahrscheinlich bekommst du, da du dich ja so kooperativ gezeigt hast, in 3-4 Wochen von den lieben Waldorfs die nächste frohe Botschaft, so ist jedenfalls die Regel von denen. Wer einmal zahlt, zahlt auch zweimal u.s.w.
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Alt 28.01.2008, 20:01   # 536
achne
 
Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 63
@ wilderwilly

also die kopie passt bei mir auch nicht... tut aber nichts zur sache und ändert nichts am sachverhalt.
einstellung und abmahnung sind zweierlei, das eine ist die strafrechtliche seite deines vergehens, die wurde eingestellt, die andere ist die zivilrechtliche die hast du sozusagen heute in händen gehabt. wobei das der anfang ist. ob es je zu einem zivilrechtlichen verfahren kommt steht in den sternen.
ich habe anfang dez. die erste post bekommen, ich habe dann eine mod-ue abgeschickt und dann anfang jan. einen zweiten brief. ende jan nach der verstreichung der frist für die zahlung noch nen anruf. sie hatten ja im 2. brief geschrieben, dass sie nicht mehr schreiben wollen
im allgemeinen erscheint es wohl am besten eine mod-ue zu schicken zum einen, um damit einer ev entgegenzuwirken und zum andern die evtl. entstehenden kosten minimal zu halten.
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Alt 29.01.2008, 04:32   # 537
steffenXXL
Gastposter
 
@All

Macht Euch doch nicht verrückt.
Es ist doch dass gleiche Geschäftsmodell wie
bei den anderen Abmahnern.
Man sollte auf die Abmahnung reagieren mit einer
abgeänderten Unterlassungserklärung (anwaltlich geprüft)
- weiter nichts! -

Keine Zahlung irgendein Geldbetrages und
schon gar kein Schriftverkehr, außer die Verschickung
der mod. UE mittels Einschreiben mit Rückantwort!

mod. UE:
Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

Informationen:
Abmahnwahn in Deutschland

mfg

Steffen ********
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Alt 29.01.2008, 07:19   # 538
Eishockeyfreak
 
Benutzerbild von Eishockeyfreak
 
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Ort: in schönen Deutschland
Beiträge: 174
wie ist das eigentlich wenn man die UE ( egal ob modifiziert oder wie vom Waldorf vorgegeben ) wenn man dann vielleicht 5 Tage später wieder Post bekommt. GReift dann schon die UE und du bist richtig dran ???
  Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2008, 09:10   # 539
Calvin1976
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
Die erhöhte Vertragsstrafe (z.b. 10.000,- €) ist nur dann fällig, falls du das Urheberrecht der Firma nach der Unterzeichnung der UE verletzt.
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Alt 29.01.2008, 10:01   # 540
badday
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 11
Hallo,

hab Heute das erste Feedback von meinem Anwalt bekommen. Seine Gebiete sind
# Computer-/Internetrecht
# gewerblicher Rechtsschutz / Urheberrecht

Er meint die UE nicht unterschreiben, sondern ne mUE, wie schon oft angesprochen. Ob man zahlen soll hängt davon ab ob man das Vergehen begangen hat oder nicht. Wenn es nur das eine mal war, ist es fraglich. Sollte man aber mehrere Vergehen begangen haben, dann zahlen.

Hab ihn auch bezüglich "Serienbrief" gefragt. Meinte solange keine gleichen Aktennummern vorhanden sind, fällt es nicht unter Serienbrief, aber da es so viele Briefe sind, dürfen sie auch nur den 1,0 Satz verlangen und nicht den 1,3.

Hoffe das hilft einigen weiter. Würde mich um Antworten freuen.
Also ich bin hin und her gerissen was ich machen soll.
Das einzige was für mich klar ist, ist das Thema mit der mUE.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 17:08 # --
News Flash
 
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