| | # 523 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 11
| Ein kleines Beispiel über die Effizienz kann man streiten, ist ja nur n Beispiel. So: - Trudy = Arbeitet für Sony - Bob = Stellt geschützte Daten zur Verfügung. So Trudy sitzt am Computer und forstet im Emule was es denn so schönes gibt. Nun findet Trudy das jemand mit der IP xyz (Bob) eine geschützte Datei anbietet. Nun will Trudy auf den Rechner von xyz kommen. Wie macht sie dass? Exploits. Gehen wir davon aus das der User der IP xyz ein Programm verwendet für das ein Exploit bekannt ist. So nun wird Trudy eine Attacke gegen die IP xyz fahren. Klappt die Sache mit dem Exploit kann, Trudy ein Rootkit in den Kernel von dem Rechner mit der IP xyz installieren . So nun als Beispieil (mir fällt nichts blöderes ein), liest Trudy die cookies vom Rechner xyz aus, darunter sind die Zugangsdate für den Email Account. Nun kann sich Trudy anhand dieser Informationen bei dem Account einloggen. Geht auf Benutzerdaten ändern, sieht das der Account Bob gehört usw. Dies ist bestimmt kein Perfektes Beispiel, es soll jedoch verdeutlichen, das Leute die Filesharing betreiben nicht die kriminellsten auf der Welt sind und das man immer irgendwie an Informationen kommt!!!!! |
|
| | # 524 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Warum sollte dann jemand diesen Aufwand betreiben, um an die entsprechenden Daten in strafbarer Weise zu gelangen? Es wäre dann auch zweifelhaft, ob sie - die Daten - überhaupt verwertbar sind. | |
|
| | # 525 | |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| Zitat:
| |
|
| | # 526 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 11
| Ich wollte ja nur damit sagen, dass es viele Möglichkeiten gibt um an Daten zu kommen. Angefangen hat das ja, da Jumarie meinte das bei ihr der Einstellungsbescheid fehlt und dadurch sich die Frage stellt, ob die StA jemals etwas getan hat, oder ob die vielleicht nicht über irgendeine andere Firma zu den Daten gekommen sind. Ob die Daten vor Gericht irgendetwas bringen würden, wäre doch egal!!! Gibt ja dann nur zwei Möglichkeiten. 1. Der Beschuldigte ist eingeschüchtert und zahlt und unterschreibt die UE. 2. Er zahlt nicht und sie würden es nicht vor Gericht bringen. Ob das so ist oder nicht ist ja egal. Ich denke das die ganze Diskussion jetzt in eine nicht mehr produktive Richtung läuft. |
|
| | # 528 |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| @badday, ich würde deiner Logik gerne zustimmen, aber wenn es so wäre, gäbe es keine entsprechenden Gerichtsentscheidungen. Die gibts aber genügend, und ich glaube, dass noch nie die Verwertbarkeit der Daten angezweifelt worden war. Vielleicht fehlt den Richtern das nötige Mindestverständnis dazu (wie der Brigitte "Was ist ein Browser?" Zypries), ich weiß es nicht. |
|
| | # 529 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 6
| Ich denke man sollte nicht gleich in Panik verfallen aber ebenso nicht alles pauschal abstreiten. Denn mal ehrlich, aus der Luft gegriffen sind die Anschuldigungen ja wohl nicht . Natürlich ist es legitim alle möglichen Eventualitäten und Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen und nix zu zahlen. Dass man dann mit weiteren Schritten der Gegenseite rechnen muss ist klar!Aber warum das Ganze? Ich bin sicher, dass Waldorf viele einschüchtern wird, die Leute werden bezahlen und W. wird 'ne Menge Geld einstreichen Aber auch bei Waldorf arbeiten Menschen, Menschen mit denen man freundlich reden kann. Und mit einem Telefonat ist noch lange nix verdorben. Also ich hab mit denen telefoniert: hab von meinen finanziellen Schwierigkeiten gesprochen und dass ich gern die UE ändern würde! Alles OK - Ich könne etwa insgesamt nur die Hälfte, und die in Raten zahlen und das mit der UE ginge soweit juristisch unbedenklich in Ordnung! Das ganze war soweit für mich nach 5 Minuten erledigt. - Was nun wenn ich einfach nix gemacht oder nix gezahlt hätte? Möglicherweise wär (fast) nix passiert. Nachricht hätt ich auf jeden Fall bekommen! Aber ich hätt cool bleiben müssen, in der Hoffnung das nix weiter passiert. Aber was wenn? Wenn die größere Geschütze auffahren, wenn die noch mehr in der Hinterhand haben? Wenn sie mich in Zukunft beobachten? - Das denke ich bleibt mir wahrscheinlich erspart! Zumindest brauch ich kein schlechtes Gewissen zu haben! |
|
| | # 531 | |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| Zitat:
| |
|
| | # 532 |
| Registriert seit: 27.01.2008 Ort: in schönen Deutschland
Beiträge: 174
| Habe gerade Feedback von meinem Anwalt bekommen... Er meinte auch das man das Gel bezahlen soll, UE ( in meinem Fall nicht modifiziert aber wohl so annehmbar ) unterschreiben und die Sache dann vergessen und sowas nie nie wieder machen... |
|
| | # 533 |
| Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 2
| Hörbücher sind zwar in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Urheberrechtsinhaber hat aber selbstverständlich zu beweisen, dass er ein Urheberrecht an dem beanstandeten Hörbuch besitzt und das von der IP-Adresse des Anschlussinhabers tatsächlich das Hörbuch samt Inhalt heruntergeladen bzw. zum upload der Öffentlichkeit angeboten zu haben. Da das Hörbuch als solches nicht ohne weiteres den Beweis dafür erbringt, dass auch der Inhalt mit dem Hörbuchtitel übereinstimmt (Stichwort: FAKE) ist der Urheberrechtsbeweis nicht mit der bloßen Behauptung erbracht, ein bestimmter Hörbuchtitel sei heruntergeladen und der Öffentlichkeit angeboten worden. Betroffene verteidigen sich oft mit dem Einwand, sie hätten zwar ein Hörbuch herunterladen wollen, diesen jedoch nur teilweise (z.B. 10 %) als ZIP oder RAR Datei erhalten und nicht einmal angesehen und auch gleich wieder von der Downloadliste gelöscht. Liegen die Hörbuchdateien als RAR oder ZIP Dateien auf der Festplatte vor, ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hash-Dateien nicht ohne weiteres möglich. Die Hash-Dateien sind meines Erachtens nicht ohne weiteres in der Lage, den Inhalt gepackter RAR oder ZIP Dateien zu erkennen, wenn die gepackten Dateien nicht vollständig vorliegen, zumal RAR Dateien wiederum selbst verschlüsselt werden können. Wenn ein Hörbuch nicht vollständig, sondern nur teilweise (z.B. 1 oder 3 % des Films) heruntergeladen wurde, stellt sich durchaus die Frage, ob hierbei bereits eine unzulässige öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG zu sehen ist. Der Anschlussinhaber ist nicht ohne weiteres als Störer für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, die über seinen Internetanschluss begangen werden. Die 2. Zivilkammer des LG Mannheim (Urteil v. 30.01.2007, Az. 2 O 71/06, MMR 2007, 459)) hat eine dauerhafte Überprüfung des Handelns der eigenen Kinder oder des Ehepartners ohne konkreten Anlass für die Annahme, dass Familienmitglieder in rechtswidriger Weise Urheberrechte im Rahmen der Nutzung des Internets verletzen, für nicht zumutbar gehalten und eine ständige Überwachung oder gar eine Sperrung des Anschlusses kommt für diese Familienmitglieder nach Auffassung der Mannheimer Richter nicht in Betracht. Diese Meinung wird im übrigen auch von der 7. Zivilkammer des LG Mannheim vertreten (LG Mannheim, MMR 2007, 267 ff.). Eine Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen, die von unbefugten Dritten durch Zugriff auf das WLAN begangen werden (z.B. von der Straße her, Nachbarhäuser), besteht nur bei unverschlüsselten WLAN Netzwerken. Bei verschlüsselten WLAN Netzwerken besteht eine Störerhaftung grundsätzlich nicht. Eine Störerhaftung besteht meines Erachtens auch dann nicht, wenn nur die veraltete WEP Verschlüsselung (neuere und sichere Standards sind WPA I und II) vorliegt und diese durch Tools im Internet mittlerweile als unsicher gelten. Bei standardisierten Abmahnungen ist es meines Erachtens nicht gerechtfertigt, die MIttelgebühr von 1,3 nach Nr. 2300 VV RVG bei dem Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen. Schadensersatzansprüche sind konkret zu beziffern oder nach der Lizenzanalogie konkret geltend zu machen. Eine pauschale Bezifferung ist meines Erachtens bereits unschlüssig und daher abzulehnen. Oft scheitert der Schadensersatzanspruch am fehlenden Verschulden des Anschlussinhabers. |
|
| | # 534 | |
| Gastposter | Zitat:
Ich bin seit heute auch mit im Club der Waldorf-Kunden. Bei mir ist es die gleiche Forderung die ich schon öfters hier im Forum gesehen habe: 200 Euro für zwei Musikalben deutscher Interpreten, plus 666 Euro Bearbeitungsgebühr. Leider geht es mir nach langem Durchforsten des Forums ebenso, daß ich jetzt gar nicht mehr weiß was ich tun soll. Eigentlich ist es mir egal, wie die Jungs an meine Adresse gekommen sind usw. Ich möchte nur wissen, wie ich aus der Sache möglichst günstig rauskomme. Wer hat denn schon Erfahrungen mit der Kanzlei gemacht? Die Abgeänderte UE hab ich mir schonmal besorgt, aber was jetzt? Bin um jede schnelle Antwort dankbar, da ja bekanntlich die Fristen sehr kurz sind. | |
|
| | # 535 | |
| Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 5
| Zitat:
| |
|
| | # 536 |
| Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 63
| @ wilderwilly also die kopie passt bei mir auch nicht... tut aber nichts zur sache und ändert nichts am sachverhalt. einstellung und abmahnung sind zweierlei, das eine ist die strafrechtliche seite deines vergehens, die wurde eingestellt, die andere ist die zivilrechtliche die hast du sozusagen heute in händen gehabt. wobei das der anfang ist. ob es je zu einem zivilrechtlichen verfahren kommt steht in den sternen. ich habe anfang dez. die erste post bekommen, ich habe dann eine mod-ue abgeschickt und dann anfang jan. einen zweiten brief. ende jan nach der verstreichung der frist für die zahlung noch nen anruf. sie hatten ja im 2. brief geschrieben, dass sie nicht mehr schreiben wollen im allgemeinen erscheint es wohl am besten eine mod-ue zu schicken zum einen, um damit einer ev entgegenzuwirken und zum andern die evtl. entstehenden kosten minimal zu halten. |
|
| | # 537 |
| Gastposter | @All Macht Euch doch nicht verrückt. Es ist doch dass gleiche Geschäftsmodell wie bei den anderen Abmahnern. Man sollte auf die Abmahnung reagieren mit einer abgeänderten Unterlassungserklärung (anwaltlich geprüft) - weiter nichts! - Keine Zahlung irgendein Geldbetrages und schon gar kein Schriftverkehr, außer die Verschickung der mod. UE mittels Einschreiben mit Rückantwort! mod. UE: Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung Informationen: Abmahnwahn in Deutschland mfg Steffen ******** |
|
| | # 538 |
| Registriert seit: 27.01.2008 Ort: in schönen Deutschland
Beiträge: 174
| wie ist das eigentlich wenn man die UE ( egal ob modifiziert oder wie vom Waldorf vorgegeben ) wenn man dann vielleicht 5 Tage später wieder Post bekommt. GReift dann schon die UE und du bist richtig dran ??? |
|
| | # 540 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 11
| Hallo, hab Heute das erste Feedback von meinem Anwalt bekommen. Seine Gebiete sind # Computer-/Internetrecht # gewerblicher Rechtsschutz / Urheberrecht Er meint die UE nicht unterschreiben, sondern ne mUE, wie schon oft angesprochen. Ob man zahlen soll hängt davon ab ob man das Vergehen begangen hat oder nicht. Wenn es nur das eine mal war, ist es fraglich. Sollte man aber mehrere Vergehen begangen haben, dann zahlen. Hab ihn auch bezüglich "Serienbrief" gefragt. Meinte solange keine gleichen Aktennummern vorhanden sind, fällt es nicht unter Serienbrief, aber da es so viele Briefe sind, dürfen sie auch nur den 1,0 Satz verlangen und nicht den 1,3. Hoffe das hilft einigen weiter. Würde mich um Antworten freuen. Also ich bin hin und her gerissen was ich machen soll. Das einzige was für mich klar ist, ist das Thema mit der mUE. |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |
![]() |
| Stichworte |
| baader, barth, bohlenweg, circus, constantin, dhv, feuchtgebiete, heiligtümer, illuminati, kings of leon, lübbe, meinhof, rosenstolz, unterlassungserklärung |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Nachtschwärmer Thread | Dieses Thema | Pingback | 05.06.2010 00:55 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 31.07.2008 17:14 | |
| Abmahnung von Waldorf RAe, wegen Verbreitung von CloneCD - SlySoft Forum | Dieses Thema | Refback | 31.07.2008 16:11 | |
| Forum - Abmahnwiki | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 22:57 | |
| Abmahn-Laberthread - Seite 57 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 11.02.2008 01:27 | |
| Bitte alle (durch Kanzlei Waldorf) wegen CloneCD ABGEMAHNTEN MELDEN !! - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 10.02.2008 19:50 | |
| Abmahn-Laberthread - Seite 49 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 09.12.2007 00:26 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 139 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 30.11.2007 19:26 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:08 Uhr.







