| | # 5302 | |
| Registriert seit: 13.07.2009
Beiträge: 82
| Zitat:
Habe die mod UE unterschrieben und an die Herren geschickt, seither Ruhe... Solltest Du zu 100 % unschuldig sein und sicher sein, das dieses Album nie geladen wurde, bzw, hochgeladen wurde und niemals auf Deinem PC war, würde ich genau dieses den Anwälten so mitteilen.. | |
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| | # 5303 |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 47
| Hallo ich höre Pink nicht und wüßte es beim besten willen nicht das ich da was gemacht habe. Habe mir aber sagen lassen man soll keinen Kontakt aufnehmen sondern nur die mod UE schicken, ansonsten nix zu tun. das machen wir dann auch. Gruß Wutz |
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| | # 5304 | |
| Registriert seit: 13.07.2009
Beiträge: 82
| Zitat:
Wenn Du aber nicht sicher bist, dann die mod. UE und abwarten. Gruß | |
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| | # 5309 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Aber ich denke, dass jeder RA/RI da eine andere Formulierung für seine UE wählt, das müsste man also im Einzelfall betrachten. Wenn dorfWal`s Zitat den Gesamtwortlaut der UE widergibt, kann ich hier auch kein Schuldeingeständnis erkennen..... ![]() (da dürften evtl. noch einige Passagen fehlen...?!) | |
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| | # 5310 | |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
ich habe mich nicht nach einer vermutung erkundigt, weil andere ues diese zusaetze beinhalten, sondern moechte eben nur wissen, wo diese in der obigen auflistung genau niedergeschrieben sind. warum eine ue verschickt / gefordert wird, solltest du eigentlich auch schon wissen. diese dient naemlich zur ausraeumung einer wiederholungsgefahr und beinhaltet eben nicht automatisch ein schuldanerkenntnis und oder zahlungsverpflichtung. wenn du schreibst, dass diese ue ein schuldanerkenntnis und eine zahlungsverpflichtung beinhaltet, dann kannst du mir ja sicher sagen, wo genau dies steht. @dorfWal hast du den kompletten text der ue abgetippelt oder nur einen auszug? | |
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| | # 5311 | |
| Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 3
| Zitat:
Das einzige was fehlt, sind die genauen Daten der Beteiligten, das Feld für die Unterschrift und der Hinweis das keine Annahmeerklärung nötig ist, wenn am Inhalt nix verändert wurde. | |
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| | # 5312 | |
| Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 83
| Zitat:
Aber das haben meine Vorredner ja schon alles gesagt. Sollte die nächste Abmahnung in euer Haus flattern, weißt du ja nun, dass die originale UE ein No-Go ist. Gruß | |
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| | # 5313 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Vielleicht kann jemand mit juristischen Kenntnissen besser beurteilen als wir, ob besagte UE wirklich kein Schuldeingeständnis und damit eine Zahlungsverpflichtung ist. Wäre im Interesse des / aller Abgemahnten wichtig. @dorfWal: In dieser "UE" steht also noch nicht einmal das Werk wegen dem ihr abgemahnt worden seid? Kaum zu glauben. |
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| | # 5314 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Bei dorfWal geht es allerdings darum, dass das Original ja schon unterschrieben und abgeschickt wurde! Jetzt versucht man nur noch den Schaden möglichst gering zu halten. @dorfWal Da wir uns hier in einem Laienforum befinden und im Einzelfall keine Rechtsberatung möglich ist, würde ich vorschlagen, wenn du nicht bzw. nicht die volle Summe zahlen möchtest, solltest du einen Anwalt drüber gucken lassen... Die "Gefahr", dass sonst noch was nachkommt würde ich auf jeden Fall größer einschätzen als bei Abgabe der mod UE. | |
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| | # 5315 | |
| Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 3
| Zitat:
Mir geht es nur um dieses Schuldeingeständnis was ich, wie gesagt, nicht erkennen kann, welches aber scheinbar ein großer Nachteil sein kann. | |
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| | # 5316 | |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
ich wuerde dir wie orchid empfehlen, die ue von einem anwalt pruefen zu lassen. z.b. bei einem telegespraech mit dr. wachs. unter abmahnwahndreipage findet man noch folgende information: - ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich - erfolgen, da andernfalls möglicherweise ein Schuldeingeständnis abgegeben wird (abstraktes Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB, so die in der Rechtsprechung, wohl herrschende Meinung, GRUR 1990, 530, 532). es heisst hier ja "moeglicherweise". der anwalt von jeb-computer aus dem baumgartner/brandt thread hat aber auf den zusatz "praejudiz" auch verzichtet. | |
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| | # 5317 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
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| | # 5318 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Amen. Die einzige Chance, die besteht um aus der Nummer noch rauszukommen wäre wenn die OrginalUE noch nicht eingetroffen ist. [Datum wird hier nicht angegeben, also wissen wirs nicht]. Wer per Fax sowohl die neue mod UE und zusätzlich einen schriftlichen Widerruf vor dem Eintreffen der OrginalUE verschickt hat möglicherweise noch mal Glück gehabt. Alle anderen Pech. Amen³ -----Doppelpost zusammengeführt am 21.8.2009 um 17:19:48----- Zitat:
Wesentlicher ist was Richter erkennen können. Und die erkennen in München bei nicht 100%-iger Übernahme der modUE grundsätzlich auf ein unterschriebenes oder "abstraktes" Schuldeingeständniss. -----Doppelpost zusammengeführt am 21.8.2009 um 17:25:08----- Dann soll er anstatt noch mal anwaltskosten bezahlen lieber mit Steffens "Privatvergleichsmuster" operieren. Hälfte des Betrages eintragen auf das Zweite Schreiben hin nach Durchsicht von erfahrenen Forenmitgliedern hier entsprechend armutige Armut usw. gelten machen. Aber erstmal sollte doch die genaue Terminierung der Abgabe der OrginalUe geprüft werden. Vielleicht hat er ja Glück und die UE ist noch nicht eingetroffen.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | ||
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| | # 5319 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung sollte dann erfolgen, wenn der Anspruch des Abmahnenden auf Unterlassung des abgemahnten Fehlverhaltens eindeutig berechtigt ist und die Abmahnung und dabei insbesondere die strafbewehrte Unterlassungserklärung ordnungsgemäß abgefasst wurde. | |
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| | # 5320 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
In dem speziellen Fall kann man zumindest nicht eindeutig ein Schuldeingeständnis erkennen. Und ich würde mir für entspr. "Verhandlungen" auf jeden Fall professionellen Rat suchen.....(von wem auch immer) Zitat:
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