Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 21.08.2009, 15:25   # 5301
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von dorfWal Beitrag anzeigen
Leider hat sie wegen der kurzen Frist voreilig die originale UE unterschrieben und abgeschickt ...
Das war dumm.

Zitat:
Heißt das jetzt das wir mit der original UE ein (evtl verstecktes) Schuldeingeständis abgegeben haben?
Nicht nur ein verstecktes. Ihr habt ein Schuldanerkenntnis abgegeben und müsst die geforderte Summe zahlen.

Zitat:
Wir spielen mit dem Gedanken vielleicht nicht zu bezahlen
Siehe oben.

Zitat:
Wie stehen überhaupt so die Chancen das man aus der Sache mit Waldorf rauskommt ohne zu zahlen?
In eurem Fall sehe ich da keine Chancen mehr.

-----Doppelpost zusammengeführt am 21.8.2009 um 15:27:59-----

Zitat:
Zitat von Wutz Beitrag anzeigen
Die mod UE und warten?
Da du unschuldig bist: Ja. Und lösche wenn noch möglich die Uhrzeit aus deinem Posting.
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Alt 21.08.2009, 15:33   # 5302
Waldorflady
 
Registriert seit: 13.07.2009
Beiträge: 82
Zitat:
Zitat von Wutz Beitrag anzeigen
Hallo
auch uns hat es heute erwischt. es kam Post aus München ich hätte vom

08.03.09 - 09.03.09 von XXXXXXXXXXX Uhr das Werk Funhouse von Pink geladen. Bin aber gar kein Pink Fan habe das auch nicht gezogen.
Nun schreiben die mir im Auftrag von Sony und möchten 856.-€ bestehend aus 250 Schadenersatz und 506 Anwaltskosten und eine UE.
dann war noch in Kopie ein Beschluß des Langericht Köln dabei und ein ganzer Roman mit Androhungen. Wenn wir bis 3.9 den Betrag zahlen wäre alles vom Tisch, sonst geht es weiter.
Was ist zu tun?
Die mod UE und warten?
Gruß
Wutz
Bin für das gleiche abgemahnt worden. Herzlich Willkommen im Club..

Habe die mod UE unterschrieben und an die Herren geschickt, seither Ruhe...

Solltest Du zu 100 % unschuldig sein und sicher sein, das dieses Album nie geladen wurde, bzw, hochgeladen wurde und niemals auf Deinem PC war, würde ich genau dieses den Anwälten so mitteilen..
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Alt 21.08.2009, 15:41   # 5303
Wutz
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 47
Hallo
ich höre Pink nicht und wüßte es beim besten willen nicht das ich da was gemacht habe.
Habe mir aber sagen lassen man soll keinen Kontakt aufnehmen sondern nur die mod UE schicken, ansonsten nix zu tun.
das machen wir dann auch.
Gruß
Wutz
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Alt 21.08.2009, 15:51   # 5304
Waldorflady
 
Registriert seit: 13.07.2009
Beiträge: 82
Zitat:
Zitat von Wutz Beitrag anzeigen
Hallo
ich höre Pink nicht und wüßte es beim besten willen nicht das ich da was gemacht habe.
Habe mir aber sagen lassen man soll keinen Kontakt aufnehmen sondern nur die mod UE schicken, ansonsten nix zu tun.
das machen wir dann auch.
Gruß
Wutz
Wenn diese Datei niemals auf Deinem PC war und nie geladen wurde und Du zu 100% sicher bist , würde ich das Ding einem Anwalt übergeben und zwar sofort.

Wenn Du aber nicht sicher bist, dann die mod. UE und abwarten.

Gruß
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Alt 21.08.2009, 15:53   # 5305
3111
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen



Nicht nur ein verstecktes. Ihr habt ein Schuldanerkenntnis abgegeben und müsst die geforderte Summe zahlen.
.

wo genau befindet sich das schuldanerkenntnis in der obigen ue?
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Alt 21.08.2009, 15:57   # 5306
Wutz
 
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Beiträge: 47
Wir machen die mod UE und warten mal ab. So haben wir es bisher jedesmal gemacht.
Gruß
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Alt 21.08.2009, 15:59   # 5307
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
wo genau befindet sich das schuldanerkenntnis in der obigen ue?
Du bist lange genug dabei um zu wissen, dass die / eine Original UE ein Schuldanerkenntnis und eine Zahlungsverpflichtung ist. Warum sonst würden RA die wohl verschicken?
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Alt 21.08.2009, 15:59   # 5308
Waldorflady
 
Registriert seit: 13.07.2009
Beiträge: 82
Zitat:
Zitat von Wutz Beitrag anzeigen
Wir machen die mod UE und warten mal ab. So haben wir es bisher jedesmal gemacht.
Gruß
Na, dann habt ihr ein bisschen mehr Erfahrung und ich würde es nicht anders machen.
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Alt 21.08.2009, 16:11   # 5309
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Du bist lange genug dabei um zu wissen, dass die / eine Original UE ein Schuldanerkenntnis und eine Zahlungsverpflichtung ist. Warum sonst würden RA die wohl verschicken?
Generell wird das so gesehen, da hast du schon Recht.

Aber ich denke, dass jeder RA/RI da eine andere Formulierung für seine UE wählt, das müsste man also im Einzelfall betrachten.

Wenn dorfWal`s Zitat den Gesamtwortlaut der UE widergibt, kann ich hier auch kein Schuldeingeständnis erkennen.....
(da dürften evtl. noch einige Passagen fehlen...?!)
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Alt 21.08.2009, 16:12   # 5310
3111
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Du bist lange genug dabei um zu wissen, dass die / eine Original UE ein Schuldanerkenntnis und eine Zahlungsverpflichtung ist. Warum sonst würden RA die wohl verschicken?
warum sollte eine ue automatisch ein schuldanerkenntnis und eine zahlungsverpflichtung sein, nur weil diese von einem abmahnanwalt ausgestellt wird?

ich habe mich nicht nach einer vermutung erkundigt, weil andere ues diese zusaetze beinhalten, sondern moechte eben nur wissen, wo diese in der obigen auflistung genau niedergeschrieben sind.

warum eine ue verschickt / gefordert wird, solltest du eigentlich auch schon wissen. diese dient naemlich zur ausraeumung einer wiederholungsgefahr und beinhaltet eben nicht automatisch ein schuldanerkenntnis und oder zahlungsverpflichtung.


wenn du schreibst, dass diese ue ein schuldanerkenntnis und eine zahlungsverpflichtung beinhaltet, dann kannst du mir ja sicher sagen, wo genau dies steht.


@dorfWal

hast du den kompletten text der ue abgetippelt oder nur einen auszug?
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Alt 21.08.2009, 16:23   # 5311
dorfWal
 
Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
@dorfWal

hast du den kompletten text der ue abgetippelt oder nur einen auszug?
Das is der komplette Text.

Das einzige was fehlt, sind die genauen Daten der Beteiligten, das Feld für die Unterschrift und der Hinweis das keine Annahmeerklärung nötig ist, wenn am Inhalt nix verändert wurde.
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Alt 21.08.2009, 16:34   # 5312
Technics83
 
Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 83
Zitat:
Ich hab das jetzt mal mit der mod UE verglichen und finde, dass der Unterschied gar nicht sooo groß ist. Also da gibt es sicher noch schlimmere Ausführungen der original UE.
Der textuelle Unterschied mag nicht sooo groß sein, der Inhalt schon.
Aber das haben meine Vorredner ja schon alles gesagt. Sollte die nächste Abmahnung in euer Haus flattern, weißt du ja nun, dass die originale UE ein No-Go ist.


Gruß
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Alt 21.08.2009, 16:48   # 5313
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Vielleicht kann jemand mit juristischen Kenntnissen besser beurteilen als wir, ob besagte UE wirklich kein Schuldeingeständnis und damit eine Zahlungsverpflichtung ist. Wäre im Interesse des / aller Abgemahnten wichtig.

@dorfWal: In dieser "UE" steht also noch nicht einmal das Werk wegen dem ihr abgemahnt worden seid? Kaum zu glauben.
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Alt 21.08.2009, 16:50   # 5314
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Technics83 Beitrag anzeigen
Der textuelle Unterschied mag nicht sooo groß sein, der Inhalt schon.
Aber das haben meine Vorredner ja schon alles gesagt. Sollte die nächste Abmahnung in euer Haus flattern, weißt du ja nun, dass die originale UE ein No-Go ist.


Gruß
Für einen Neu-Abgemahnten ganz klar!

Bei dorfWal geht es allerdings darum, dass das Original ja schon unterschrieben und abgeschickt wurde!
Jetzt versucht man nur noch den Schaden möglichst gering zu halten.

@dorfWal
Da wir uns hier in einem Laienforum befinden und im Einzelfall keine Rechtsberatung möglich ist, würde ich vorschlagen, wenn du nicht bzw. nicht die volle Summe zahlen möchtest, solltest du einen Anwalt drüber gucken lassen...
Die "Gefahr", dass sonst noch was nachkommt würde ich auf jeden Fall größer einschätzen als bei Abgabe der mod UE.
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Alt 21.08.2009, 16:59   # 5315
dorfWal
 
Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
@dorfWal: In dieser "UE" steht also noch nicht einmal das Werk wegen dem ihr abgemahnt worden seid? Kaum zu glauben.
Um welches Werk es speziell geht, steht in dem Brief von Waldorf. Die UE bezieht sich einfach auf alle Werke ("geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus") Das es ein Fehler is eine UE für sämtliche Werke abzugeben is mir klar.

Mir geht es nur um dieses Schuldeingeständnis was ich, wie gesagt, nicht erkennen kann, welches aber scheinbar ein großer Nachteil sein kann.
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Alt 21.08.2009, 17:07   # 5316
3111
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
Zitat:
Zitat von dorfWal Beitrag anzeigen
Um welches Werk es speziell geht, steht in dem Brief von Waldorf. Die UE bezieht sich einfach auf alle Werke ("geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus") Das es ein Fehler is eine UE für sämtliche Werke abzugeben is mir klar.

Mir geht es nur um dieses Schuldeingeständnis was ich, wie gesagt, nicht erkennen kann, welches aber scheinbar ein großer Nachteil sein kann.

ich wuerde dir wie orchid empfehlen, die ue von einem anwalt pruefen zu lassen. z.b. bei einem telegespraech mit dr. wachs.

unter abmahnwahndreipage findet man noch folgende information:



- „ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz

für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich“ -
erfolgen, da andernfalls möglicherweise ein Schuldeingeständnis abgegeben wird (abstraktes Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB, so die in der Rechtsprechung, wohl herrschende Meinung, GRUR 1990, 530, 532).


es heisst hier ja "moeglicherweise". der anwalt von jeb-computer aus dem baumgartner/brandt thread hat aber auf den zusatz "praejudiz" auch verzichtet.
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Alt 21.08.2009, 17:14   # 5317
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von dorfWal Beitrag anzeigen
Um welches Werk es speziell geht, steht in dem Brief von Waldorf. Die UE bezieht sich einfach auf alle Werke ("geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus") Das es ein Fehler is eine UE für sämtliche Werke abzugeben is mir klar.

Mir geht es nur um dieses Schuldeingeständnis was ich, wie gesagt, nicht erkennen kann, welches aber scheinbar ein großer Nachteil sein kann.
Im Normalfall - so war es bisher bei allen Abmahnungen - bezieht die UE sich auf das (angeblich) verbreitete Werk. Seit einer Weile sind die RA dazu übergegangen die UE zusätzlich auf alle Werke des Rechteinhabers (RI) auszudehnen. Alle bisherigen UE waren Schuldeingeständnisse mit Zahlungsverpflichtung. Den Text besagter UE kann nur ein Jurist entschlüsseln. Wir nicht. In deinem eigenen Interesse würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Eine kostenlose Ersteinschätzung machen einige. Sogar am Wochenende. Den / die Namen wirst du mit Leichtigkeit im Forum finden.
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Alt 21.08.2009, 17:17   # 5318
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Vielleicht kann jemand mit juristischen Kenntnissen besser beurteilen als wir, ob besagte UE wirklich kein Schuldeingeständnis und damit eine Zahlungsverpflichtung ist. Wäre im Interesse des / aller Abgemahnten wichtig.
Wer die Orginal-UE abgegeben hat, hat seine Schuld ausführlich zugegeben und kann sich in einem etwaigen Rechtsstreit um die Kosten auch nicht mehr verteidigen. [vgl. uA LG München I, Urteil vom 10.06.2006, AZ 21 S 6338/06]

Amen.

Die einzige Chance, die besteht um aus der Nummer noch rauszukommen wäre wenn die OrginalUE noch nicht eingetroffen ist. [Datum wird hier nicht angegeben, also wissen wirs nicht]. Wer per Fax sowohl die neue mod UE und zusätzlich einen schriftlichen Widerruf vor dem Eintreffen der OrginalUE verschickt hat möglicherweise noch mal Glück gehabt.

Alle anderen Pech.

Amen³

-----Doppelpost zusammengeführt am 21.8.2009 um 17:19:48-----

Zitat:
Zitat von dorfWal Beitrag anzeigen
Mir geht es nur um dieses Schuldeingeständnis was ich, wie gesagt, nicht erkennen kann, welches aber scheinbar ein großer Nachteil sein kann.
Offen gestanden ist es egal, was Du erkennen kannst.

Wesentlicher ist was Richter erkennen können. Und die erkennen in München bei nicht 100%-iger Übernahme der modUE grundsätzlich auf ein unterschriebenes oder "abstraktes" Schuldeingeständniss.

-----Doppelpost zusammengeführt am 21.8.2009 um 17:25:08-----

Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Jetzt versucht man nur noch den Schaden möglichst gering zu halten.
Dann soll er anstatt noch mal anwaltskosten bezahlen lieber mit Steffens "Privatvergleichsmuster" operieren. Hälfte des Betrages eintragen auf das Zweite Schreiben hin nach Durchsicht von erfahrenen Forenmitgliedern hier entsprechend armutige Armut usw. gelten machen.

Aber erstmal sollte doch die genaue Terminierung der Abgabe der OrginalUe geprüft werden. Vielleicht hat er ja Glück und die UE ist noch nicht eingetroffen.
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Alt 21.08.2009, 17:39   # 5319
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von dorfWal Beitrag anzeigen
Mir geht es nur um dieses Schuldeingeständnis was ich, wie gesagt, nicht erkennen kann, welches aber scheinbar ein großer Nachteil sein kann.
Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung!

Die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung sollte dann erfolgen, wenn der Anspruch des Abmahnenden auf Unterlassung des abgemahnten Fehlverhaltens eindeutig berechtigt ist und die Abmahnung und dabei insbesondere die strafbewehrte Unterlassungserklärung ordnungsgemäß abgefasst wurde.
  Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2009, 17:51   # 5320
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Wer die Orginal-UE abgegeben hat, hat seine Schuld ausführlich zugegeben und kann sich in einem etwaigen Rechtsstreit um die Kosten auch nicht mehr verteidigen. [vgl. uA LG München I, Urteil vom 10.06.2006, AZ 21 S 6338/06]
"Die Original-UE" gibt es nicht. Wie ich oben schon geschrieben hab, hat da jeder RA seine eigene und auch die wird nicht für alle Ewigkeit unverändert bleiben....
In dem speziellen Fall kann man zumindest nicht eindeutig ein Schuldeingeständnis erkennen.

Und ich würde mir für entspr. "Verhandlungen" auf jeden Fall professionellen Rat suchen.....(von wem auch immer)


Zitat:
Aber erstmal sollte doch die genaue Terminierung der Abgabe der OrginalUe geprüft werden. Vielleicht hat er ja Glück und die UE ist noch nicht eingetroffen.
JA! *zustimm*
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Alt 26.05.2012, 17:08 # --
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