| | # 485 |
| Registriert seit: 27.01.2008 Ort: in schönen Deutschland
Beiträge: 174
| Wie schaut das eigentlich aus, wie jetzt in meinem Fall. Kanzlei Waldorf hat mich ja angeschrieben und verlangt die Kohle und die UE... Alles bezahlt und UE unterschrieben. Thema durch. Kann es vorkommen, dass die Kanzlei meine Daten an andere Rechtsanwälte ( z.B Rasch ) weitergibt ??? GRuß Eishockeyfreak |
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| | # 486 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
| @Eishockeyfreak: Glaube ich eher nicht, da: Waldorf nur die Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG vertritt und demnach auch nur nach Werken "fahnden" kann/darf deren Urheberrecht bei Lübbe liegt. Auch müssen die anderen Kanzleien ja den Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft begründen, die Aussage "Och, die Daten hab ich von einen anderen Anwalt, der wiederum hat sie von einem gaaaanz anderen Anwalt", kommt da wohl eher nicht so gut an. Edit: Habe mal auf einer Internet-Seite einer "Anti-Piracy"-Firma nachgelesen, da steht sinngemäß das sie mit ihrer speziell entwickelten Software alle relevante Filesharing-Netzwerke nach Schutzrechtsverletzungen ihrer Auftraggeber durchsuchen. Suchen also nur nach bestimmten Dateien und verwerten nicht alle freigegebenen Dateien. |
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| | # 488 |
| Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 14
| Hi erstmal, also, ich habe im Sommer 07 eine abmahnung einer anderen AWK bekommen, war erstma geschockt, aber nach langen hin und her haben meine Frau und ich gesagt NO, die kosten für den AW waren so hoch und der Schadensersatz so klein. haben das ganze einfach mal so auf sich beruhen lassen. ging um Pellham MP und so weiter. also bis dahin haben wir nichts mehr gehört von dieser AWK. gestern ist dann die waldorfschule*grins* mit dem schreiben auf uns zu gekommen das wir über 1000 Ücken besohlen sollen oder oder oder. na ja. ich habe schon einmal gesagt : das müssen die mir erstma beweisen. und das ist stand der dinge. keine UE nicht einmal in abgeänderter form! Ich lasse es drauf ankommen wie beim ersten x!!!!!!ich werde euch auf dem laufenden halten. Frist ist der 31.01.08 für die ue und zahlungseingang muss der 07.02.08 sein. Post Scriptum: na alten Oma in der U-Bahn aufs maul haun = 8 wochen "erziehungsurlaub" auf malta- ein lied = richtig geld abdrücken und was ist man doch für ein schlümmer mönsch! *soviel wie ich kotzen könnte kann ich nicht fressen* |
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| | # 489 | |
| Registriert seit: 27.01.2008 Ort: in schönen Deutschland
Beiträge: 174
| Zitat:
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| | # 492 |
| Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 14
| Wir werden es wieder drauf ankommen lassen. das es irgendwie nicht richtig ist*aber so leicht* sachen zu ziehen....es ist kacke, aber die kosten die die wollen-----NO WAY. dann eine Gerichtsverhandlung- dann mal sehen was kommt! ich werde weiter hier lesen und euch sagen was passiert. Die können ruhig anrufen, bekommen schon ihren SATZ gesagt und dann ma weiter sehen! nur soviel, beruhigt euch, denkt nach, UE = SCHULDIG! gegenüber einer AWK!!! und die kommen denke ich ma immer und immer wieder- das was die machen ist Lizenz zum Geld drucken. NO WAY! wir werden sehen.Ich steh das durch.!!!!! |
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| | # 493 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 6
| Hallo, ich höre immer dass Waldorf nur die Verlagsgruppe Lübbe vertritt. Stimmt nicht! Ich soll eine UE gegenüber dem DHV (Der Hörverlag GmbH) abgeben. Also nun nochmal: Arbeitet und taktiert Waldorf mandantenübergreifend? Ich meine damit, ob ich damit rechnen muss (selbst bei UE und Zahlung) erneut wegen z.B. Lübbe abgemahnt zu werden? Deshalb auch mein Ansinnen eine übergreifende UE abzugeben! |
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| | # 495 |
| Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 5
| Bei mir ist es EMI Music Germany GmbH & Universal Music GmbH. Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft ist bei mir dabei gewesen. Ich frag mich ob das Schreiben von Waldorf überhaupts rechtens ist mit einer kopierten Unterschrift, dachte immer bei solchen Schreiben muss eine Orginal Unterschrift vorhanden sein. Was aber auch wieder ein Beweis Richtung Massenabmahnungen ist, nur mal schnell Name und Verlag ändern und fertig. Das macht die Tipse mal so nebenbei und dann soll man auch noch 666 RA-Kosten dafür bezahlen. Armes Deutschland!!! |
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| | # 496 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
| also bei mir ist ein Einstellungsbescheid von der StA dabei... und nach langem schlafen, langem reden mit befreundeten rechtsanwälten und einem Staatsanwalt*G* bin ich immer noch nicht wirklich schlauer.... allerdings werde ich die ue (wenn,hab ja noch bis 31 12:00! zeit) nur mit war ich nicht mach ich nicht werde ich nie machen abgeben, zahlen werde ich auf gar keinen fall, nichts null auch keinen schadenersatz, da ich es ja nicht war und unschuldige müssen nicht zahlen.... auch dann nicht wenn gerecht nichts mit gericht zu tun hat. Die Unterschrift ist bei mir übrigens auch kopiert... und es steht drin... das sie keine geänderten UE abnehmen und weitere kosten für mich entstehen sollte ich sie doch ändern... kann das rechtens sein? |
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| | # 497 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 11
| Also ich weiß ja nicht. Ich kenn mich zwar überhaupt nicht aus, aber es klingt alles wirklich komisch. Hab das jetzt mal nen Anwalt gefaxt und meinen Provider angeschrieben, dass er mir doch bitte die Kopie der Vollmacht schickt, die ihn dazu berechtigt meine Daten herauszugeben. Wenn ich was neues herausbekommen habe, schreib ich wieder. |
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| | # 499 |
| Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 5
| Habe am Samstag auch Post von den Waldorfs erhalten, sie wollen für 3 Hörbücher von Lübbe 200€ und 666€ für sich.Spreche nachher mit einem Anwalt, kann diese Horrorsummen auf keinen Fall begleichen. Habe die besagten Hörbücher auch mit Sicherheit nicht komplett geladen. Kann also auch kein Schadenstanden entstanden seien. |
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| | # 500 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| @ all bislang bekannte Rechteinhaber, die von Waldorf vertreten werden findet Ihr unter Abmahnwahn in Deutschland dort unter Wer/Wer? Das sind aber bestimmt noch nicht alle.... @ silvia1968 ich hoffe, Du hast von der mod. UE und nicht von deren Original-Ue geschrieben. Ob Waldorf die mod. UE annehmen oder nicht ist egal. Entscheidend ist , dass die mod. UE ausreichend weit gefasst ist und auch ggf. vor Gericht Bestand haben wird. Ich kenne Deine Original-UE ja nicht , aber meist enthält diese ein Schuldeingeständnis, welches die mod. UE ausschließt. @ badday der Provider ist verpflichtet, der StA die Daten(Name Anschrift) v. Anschlussinhaber herauszugeben! @ kronus380 und @ all ob mit glodener Tinte oder in Kopie ist bei der Unterschrift irrelevant. Zu solchen oder ähnlichen oft gestellten Fragen solltet Ihr einmal folgenden F.A.Q.-Überblick durchlesen |
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