| | # 4762 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Guten Tag Sanni. Du brauchst Dir meinen Hinweis (Hilfe) nur durchzulesen, dann erübrigt sich eigentlich jede Frage. Auch Du bist das Opfer des Abmahnwahns geworden, wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema Eingehend zu beschäftigen. Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit. Was kann man tun?? Antwort= Entscheidungen trifft hier jeder für sich alleine mit den möglichen Konsequenzen! Einfach laufen lassen? Antwort= Nein, siehe mein Text! Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn ich nichts unternehme? Antwort= Du wirst vors Gericht zitiert, und wenn Du den Prozess verlierst, musst Du alles Zahlen. Kann sehr teuer werden ... Darum auch die mod UE!!! Das Abmahnschreiben, welches Dich erreicht hat, fordert von Dir eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lass Dich aber dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben. Insbesondere solltest Du nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Lass Dich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag solltest Du erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Krafft. Denn Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber. Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren über,Verteidigungs- und Reaktionsmittel: Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab. Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX € zahlen…. Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten! Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten! Zu beachten ist: Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht. So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser: mod UE & http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html#Anker990 (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort). Bitte nur auf das beziehen, was in der Orginal-UE steht, die nicht unterzeichnet werden soll… und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wer sofort zahlt, zahlt immer, sein Leben lang. Das ist irgendwo auch eine Sache der Charakterentwicklung. Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. Du findest diesen Beitrag sinnvoll und hilfreich? Dann klicke auf den DANKE-Button. Copyright © ulrich v.h. |
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| | # 4763 |
| Registriert seit: 26.07.2009
Beiträge: 5
| Danke ulrich für deine schnelle Antwort. Das heißt, ich brauche nur das hier Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung auf meinen Fall hin ausfüllen, denen per Einschreiben schicken und fertig?? Und wenn dann iwas kommt, wovon ich keine AHnung hab, mich wieder hier hin wenden? Ich habe keine Lust bzw. auch gar kein Geld zum Zahlen, nur das Problem ist, dass ich bei sowas immer ein wenig ängstlich bin vor dem was da noch kommt und ich eben nicht weiß wie ich damit dann umzugehen habe... |
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| | # 4764 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Zitat:
Oder noch ein bisschen hier im Forum lesen!!!! P.S.: Das Einschreiben Bitte per Rückschein! | ||
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| | # 4765 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Du solltest schon verstehen, was du tust. Lies dazu am besten das Interview mit RA Dr. Wachs (pdf), dann wird dir die Tragweite deines Handelns schon bewusst. | |
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| | # 4768 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung | |
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| | # 4771 |
| Registriert seit: 26.07.2009
Beiträge: 5
| Okay, habe mich heute den ganzen Tag durchs INet gelesen, auch durchs Forum. Werde jetzt so vorgehen, wie die meisten... mod UE abschicken (morgen) und nicht mehr reagieren. Danke an ein so tolles Forum! ![]() Werde euch auf dem Laufenden halten, mal sehen, was so kommt... |
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| | # 4772 |
| Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 3
| Liebe Abmahnwahngemeinde, gibt es eine Möglichkeit herauszufinden wem die Telekom für die vergangenden Monate durch den Beschluß vom LG Köln Auskunft erteilt hat? 1. Wen ja, hat jemand die genaue Adresse dazu? 2. Gibts hier schon ein fertiges professioneles Schreiben das man mit seinen Daten nur noch vervollständigen braucht? 3. Hat schon jemand von euch eine Auskunft bekommen? Danke u. Grüße sofia |
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| | # 4773 |
| Registriert seit: 26.07.2009
Beiträge: 30
| So, mal zur Info. Hab gerade das Angebot zur kurzen kostenlosen Ersteinschätzung von Hr. Dr. Alexander Wachs in Hamburg wahrgenommen. Kann ich nur empfehlen. Aktueller Stand: mod. UE ist per Fax raus ung geht gleich als Einschreiben mit Rückschein zur Post. Damit wäre die wichtigste Frist schon mal gewahrt. Tja, und jetzt heisst es Abwarten und der Dinge harren die da kommen... oder auch nicht. Zumindest ist meine erste Wut schonmal ein paar Grad abgekühlt... Und nochmal für all die Hilfen und Infos hier im Forum! |
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| | # 4774 |
| Registriert seit: 27.07.2009
Beiträge: 4
| Hi, erst einmal vielen Dank fuer die ganzen tollen und hilfreichen Beitraege und dem super Forum hier. Nunja und was soll ich sagen mich hat es jetzt auch erwischt und ich habe mich nach gruendlicher Ueberlegung dazu entschlossen die mod. UE abzugeben. Habe sie auch schon soweit fertig und haette zu Dieser nun eine kleine Frage. "ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin die Tonaufnahme Die drei ??? SMS aus dem Grab (Folge 129) des Künstlers "Diverse (Hörbuch)" öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen" Kann man "des Kuenstlers "Diverse (Hoerbuch)" so stehen lassen? Da Ich nicht genau weiss, wie es sich bei einem Hoerbuch hier verhaelt also wer hier oder ob hier jemand als Kuenstler anzugeben ist. In der "Anschuldigung" von Waldorf steht halt nur "drei ??? SMS aus dem Grab, Diverse (Hoerbuch)" Fuer eine Antwort waere ich sehr dankbar, da ich auf keinen Fall irgendwelche Fehler machen moechte die mich spaeter negativ verfolgen wuerden und "Unterlassungsglaeuberin" ist auch richtig so? Fachsprache (weil weiblich)? und eine letzte Frage. Sollte man das Begleitschreiben mitschicken oder geht es auch ohne bzw. kann man mit dem Begleitschreiben keinen Fehler machen, wenn man es mitschickt? Vielen Dank schon einmal fuer die Antworten und verzeiht mir die in euren Augen vielleicht doofen Fragen Gruesse |
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| | # 4775 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Das Begleitschreiben kann man mitschicken, brauch man aber nicht. Zitat:
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| | # 4776 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Da würde mich doch mal interessieren, wer in der Abmahnung als RI angegeben wurde? Anbetracht der rechtlichen Streitigkeiten um Schreibweise und Inhalt mal wieder eines der spannendenden Themen. | |
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| | # 4778 | |
| Registriert seit: 27.07.2009
Beiträge: 4
| Zitat:
Also als RI ist "Sony Music Entertainment Germany GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München" eingetragen. Hat das jetzt irgendwelche Vorteile für mich? Ich wusste gar nicht, dass die sich immer noch um die Rechte streiten, dachte das wäre schon geklärt gewesen. und als Künstler werde ich dann einfach "Diverse(Hörbuch)" lassen. Vielen Dank für die schnellen Antworten...werde dann die mod. UE jetzt abschicken. | |
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| | # 4779 |
| Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 18
| Sorry Leute,wenn es wieder gerade mal um Fragen geht,ich hätte da auch noch was,habe versucht mich zu dem Thema zu belesen aber leider nix gefunden. Ich habe mit Abstand von ein paar Tagen zur gleichen Datei(Game) von der gleichen Kanzlei 2 Abmahnungen erhalten. Nach abschicken der modUe (jeweils einzeln weil erste war schon weg)erhielt ich nach Ablauf der Frist einen Brief dass die Zahlungsfrist nochmal um 14 Tage verlängert wurde,auch 2 mal (verschiedene Aktenzeichen).Passiert das nun öfter oder blicken die nicht mehr durch bei den vielen Abmahnungen die rausgehen??? Danke im Voraus Kalle |
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| | # 4780 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Man sollte die Abmahnung einscanen, die persönlichen Daten schwärzen und mal der Princess zeigen. Die hat ja hier das "Erstüberprüfungsverwertungsrecht". Ohne nähere Prüfung der genauen Daten ist erstmal nur zu sagen: "Jetzt wirds hier endlich mal wieder spannend."
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