Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 26.01.2008, 02:04   # 441
cod4
 
Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von Suppenkaschperle Beitrag anzeigen
Ganz genau. Diese Bedenken hätte ich im Zweifel auch. Aber ich bin gerne bereit diese Zweifel in einem persönlichen Kontakt beginnend mit einer Email auszuräumen. Das habe ich übrigens mit jemandem aus diesem Forum vor einigen Tagen schon getan, über einen Erstkontakt per mail und anschließendes Telefonat. Ebenso ist klar, dass die Argumentation mit der Rechtsmißbräuchlichkeit der Massenabmahnung alleine nichts taugt, ebenso unbestritten ist aber auch, dass es ein Glied in einer Kette verschiedener Argumentationen ist, und da durchaus taugt.

Zum letzten Satz: Es geht ja nicht um Heruntergeladenes sondern zum Upload angebotene Dateien.

Noch einmal deutlich: Es geht mir nicht um die Anlage einer Sammlung persönlicher Daten, sondern um den Nachweis, dass hier unnötigerweise ein Anwalt im Einzelfall tätig ist, obwohl die Zurverfügungstellung eines Standardschreiben und Abwicklung durch den Rechteinhaber selbst ausreichend gewesen wären. Siehe auch Planet 3DNow! - Das Online-Magazin für den AMD-User
Es gibt ja auch die Möglichkeit die Adresse des Abgemahnten im gescannten Anschreiben mit z.B. einem Grafikprogramm herauszuschneiden oder zu schwärzen und nur das Aktenzeichen und Datum des Schreibens zu belassen. Aber solange es keinen direkten Zusammenhalt der Betroffenen gibt und jeder für sich alleine mit der Kanzlei Waldorf oder anderen Abmahnern hadert, spielt man doch nur den Abmahnern in die Hände.
Ich möchte auch hier noch einmal erwähnen: Ich bin überzeugt, dass bei einer tatsächlichen Urheberrechtsverletzung auch eine Strafe angebracht ist. Genauso aber bin ich der Meinung, dass dies nicht dazu dienen darf, dass sich Anwaltskanzleien die Möglichkeit eröffnet, sich mittels Abmahnungen im großen Stil daran zu bereichern, so gerechtfertigt die Gebühren nach der Gebührenordnung auch sein mögen. Das ist im Sinne der Gerechtigkeit der falsche Weg. Und ich empfinde Anwaltsgebühren die fünf Mal so hoch sind wie die Strafzahlung selbst als unseriös und nicht der gerechten Sache dienend. So erzeugt man kein Rechts- oder Unrechtsbewußtsein.
moin

Wenn du kannst beweisen dass dein Abmahnung ein von viele ist ,dann die einzige kosten die du musst ertagen sind 100,oo Euros . Andere kosten dürfen nicht mitberechnet vorausgesetzt der Verletzte hat dein mod-UE akzeptiert ohne jegliche Anspruch auf Schadensersatzkosten.
Hat der Verletzte jedoch Schadensersatzkosten angefordert dann fallen dazu die RA Gebühren.

Sorry für mein Rechtsschreibungs fehler!!

mfg
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Alt 26.01.2008, 16:27   # 442
bierschaum
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 6
Hallo Leute,
heute hat's mich auch erwischt.
866 Euro will Waldorf von mir. Es sollen 4 Hörbücher über edonkey runtergeladen worden sein.
Dabei war ich es doch gar nicht! Sicher jetzt werden wieder alle sagen: "Noch ein Unschuldiger" und da ja anscheinend der "DSL Inhaber" in jedem Fall dran ist, ist diese Ausrede nicht gerade hilfreich. Die Sache ist aber so: Ich weiß wer es war und die Person hat es mir gegenüber auch zugegeben,

aber soll ich deshalb meine 12 jährige Tochter ans Messer liefern?

Besser, muss ich das überhaupt ?

Soll ich denen nicht einfach schreiben: ich wars nicht, kann aber nicht ausschließen, dass es jemand von meiner Familie war. Aber ich will niemand belasten und werde dazu nix weiter sagen?

Hab ich damit Chancen ungeschoren davonzukommen?
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Alt 26.01.2008, 18:04   # 443
Lotec
 
Benutzerbild von Lotec
 
Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
Das OLG Muenchen hat festgestellt, Eltern haften nur bedingt fuer ihre Kinder:

gulli: Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder

Korrektur: OLG Frankfurt wars, nicht München. OLG München hat ein anderes Urteil ausgesprochen, wo steht, dass der Firmenbesitzer für ihre Mitarbeiter nicht haftet.
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Alt 26.01.2008, 19:24   # 444
MockTurtle
Gastposter
 
Hallo Leute,
ich habe heute auch so eine Abmahnung von der Kanzlei W*** aus München bekommen. Bei mir geht es um 2 CDs und einer Forderung der bereits bekannten 866 Euro! Habe die letzten Stunden jetzt aufmerksam die gesamten Beiträge dieses Threads gelesen und meine jetzt auch einigermaßen im Bilde zu sein!

Hab jetzt mal eine Frage an euch, die sich ein wenig auf den Inhalt des Schreibens bezieht! In meinem Schreiben steht...

Zitat:
Ihr Provider hat der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sämtliche beauskunfteten IP-Adressen von Ihrem Internetanschluss für die Verbindung mit dem Internet genutzt wurden. Fest steht zudem, dass über Ihren Internetanschluss nicht nur einmal, sondern mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten bewusst und systematisch geschützte Werke unserer Mandantschaft illegal zum Herunterladen angeboten wurde
Stand so etwas bei euch auch drin? Mir stellt sich vor allem die Frage,wenn die Anwaltschaft dies behauptet, warum wirft sie mir diese Daten dann nicht auch vor? Ist das reine Angstmache oder haben die noch etwas in der Hinterhand?
Würd mich einfach nur mal Interessieren, weil ja eigentlich nur immer von den "vorgeworfenen" CDs oder Hörbüchern die Rede ist!

Insgesamt fühlt man sich so ein bisschen wie ein Verbrecher, vor allem weil ich diese Filescharing-Portale auch nur zu Förderung meiner Kaufentscheidung genutzt habe! Kurioserweise bin ich mittlerweile sogar im Besitz der mir illegal beschafften CDs


Viele Grüße
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Alt 26.01.2008, 20:07   # 445
Grazer57
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
Zitat:
Zitat von Lotec Beitrag anzeigen
Das OLG Muenchen hat festgestellt, Eltern haften nur bedingt fuer ihre Kinder:

gulli: Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
Das war zwar das OLG Frankfurt, trifft aber dennoch zu.

@ bierschaum
einfach mal das Urteil lesen
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Alt 26.01.2008, 20:18   # 446
infi0r
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 2
hab heute auch einen Brief gekriegt, die wollen 606 Euro von mir!
hab ihr schon Erfahrungen gemacht, wenn ihr nichts gezahlt habt ?
was passiert dann ?
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Alt 26.01.2008, 20:58   # 447
Norben
 
Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 17
Hatte im Oktober den berühmten Brief da. UE mit dem Hinweis, daß dies kein Schuldanerkenntnis sei, abgegeben. Nach Ablauf der Zahlungsfrist die übliche Mahnung erhalten, nicht gezahlt, und seitdem nichts mehr gehört.

LG Norben
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Alt 26.01.2008, 22:20   # 448
badday
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 11
Hallo zusammen,

hab heute auch diesen Brief bekommen. Soll auch 606€ bezahlen, für eine CD die ich angeblich im November angeboten habe. Jetzt mal abgesehen davon das es sein könnte, dass ich das getan habe was mir vorgeworfen wird
Stellen sich mir trotzdem Folgende fragen:
- 100€ für Sony find ich ja ok, aber wieso der rießen Betrag von 506€ Anwaltskosten für einen Rundbrief.
- Woher haben sie meine Daten, bzw. darf mein Provider diese überhaupt ohne richterlichen Beschluss herausgeben?
- Wenn ich gezahlt habe, bin ich dann davor sicher, dass sie mir nicht für z.B. Dezember auch nochmal nen Brief schreiben.

Ich meine ich bin schon ziemlich verunsichert (Emule deinstalliert)!!!! Hab jetzt schon ziemlich viel gelesen, aber bin jetzt auch noch nicht so richtig schlau was ich jetzt machen soll.
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Alt 26.01.2008, 22:28   # 449
cateye66
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
hallo zusammen,

ich habe heute auch post der walldorfer bekommen, angeblich 2 hörbücher, 506 € anwalt+ 100 schadenersatz. ich tendiere zu einer mod. ue und keiner zahlung.

frage. gab es bisher ein gerichtsverfahren? ich habe in diesem forum bislang lediglich von einem fall gelesen, indem ein user mahnbescheide erhalten hat.

konkrete Frage: Gab es ein gerichtsverfahren und wie ging es aus?

vielen dank
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Alt 26.01.2008, 22:37   # 450
badday
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 11
Hallo cateye66,

was meinst du mit einer modifizierten ue. Hast du da ne Vorlage? Wenn ja, könntest du die mir schicken?
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Alt 26.01.2008, 23:07   # 451
silvia1968
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
Samstag in Deutschland ....Waldord - Briefe für jeden


Ich habe heute auch eine Abmahnung bekommen zwei Datein von Offenbarung 23 .rar Passwortgeschützt
606,- ... 100 für Lübbe 506,- für Waldorf

nach stundenlangem lesen dieses Themas
denke ich das ich eine mUe (die sich in vielen Beiträgen hier als Link finden läßt)
abgeben werde aber jede Schuld von mir weisen, ich habe vier kinder und selbst wenn ich wollte ich könnte sie nicht ständig kontollieren...

Ich werde allerdings die enormen Anwaltskosten nicht zahlen, da es sich ja wohl um einen "Serienbrief" handel.....
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Alt 26.01.2008, 23:53   # 452
cateye66
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von badday Beitrag anzeigen
Hallo cateye66,

was meinst du mit einer modifizierten ue. Hast du da ne Vorlage? Wenn ja, könntest du die mir schicken?
badday, nicht nur schreiben, auch mal lesen was vorher geschrieben wurde
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Alt 26.01.2008, 23:58   # 453
cateye66
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
Wäre das ein guter Weg
-mod. UE
-Begleitschreiben mit hinweis, das man nichts gemacht hat, aber den schadenersatz zahlt, da ja mein anschluss betroffen ist und das gegenteil nicht zu beweisen ist, hashwerte und nutzerkennung scheinen ja eindeutig zu sein
-Anwaltskosten nicht zahlen

für mich ist noch nicht klar: zahle ich nichts oder nur den schadenersatz?

würde mich über eine konkrete antwort freuen.
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Alt 26.01.2008, 23:59   # 454
cateye66
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von silvia1968 Beitrag anzeigen
Samstag in Deutschland ....Waldord - Briefe für jeden


Ich werde allerdings die enormen Anwaltskosten nicht zahlen, da es sich ja wohl um einen "Serienbrief" handel.....
wirst du den den schadenersatz zahlen?
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Alt 27.01.2008, 09:10   # 455
Grazer57
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
Zitat:
Zitat von badday Beitrag anzeigen
Hallo cateye66,

was meinst du mit einer modifizierten ue. Hast du da ne Vorlage? Wenn ja, könntest du die mir schicken?
Muster einer modifizierten UE

Auf der Seite Abmahnwahn in Deutschland findest Du unter "Abmahnung?"
eine sehr kurz gehaltene Information zum Thema Abmahnung.

Weitere Infos zu diesem Thema findest Du dann unter Forum ---> Informationen

@ silvia1968
Da hilft Dir ja das
Urteil vom OLG Frankfurt oder
komplett als pdf.Datei
bezgl. der sog. "Störerhaftung"
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Alt 27.01.2008, 11:10   # 456
Rik28
 
Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 12
@ Eikmeier
Erstmal Danke für deine konstruktive Kritik an meinen Beiträgen . Bin im Moment ziehmlich ratlos und schreib halt was mir grad einfällt ( Brainstorming ).
LG Rik28
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Alt 27.01.2008, 11:18   # 457
Lotec
 
Benutzerbild von Lotec
 
Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
Zitat:
konkrete Frage: Gab es ein gerichtsverfahren und wie ging es aus?
Rasch Rechtsanwälte

unter "Entscheidungen"
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Alt 27.01.2008, 11:40   # 458
Calvin1976
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
Hallo Leute

Auch ich wurde von der netten Münchner Kanzlei angeschrieben, zwei Hörbücher für schlappe 606,-€.

Habe mich gestern Abend und heute Morgen durch die gesamte Diskussion gelesen, eine wirklich richtige Vorgehensweise ist mir jedoch noch nicht aufgefallen.

Auszug aus der UE:"Hiermit verpflichtet sich ***gegenüber ***es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich..." Dann folgt die Aufzählung wo ich es nicht Veröffentlichen darf und was mir droht wenn ich es doch tue.

Meine Frage: Ist die Formulierung "es ab sofort" ein Schuldeingeständnis? Denn das will ich auf keinen Fall abgeben.

Was mich wundert ist der Punkt, das sich im gesamten Brief weniger auf Gesetze, wohl aber auf Gesetzesentwürfe berufen wird, wohl zum dem Zwecke das ganze auf nicht ganz so wackelige Beine zu Stellen, vielleicht haben die aber auch zu viel Papier in Ihrer Kanzlei....

Bin noch Unentschlossen was ich tun soll, meine Frau meint zahlen und Ruhe ist, ich denke eher an einen Anwalt und denen im Süden mal ein bißchen einheizen:eekdevil:

Schönen Sonntag noch
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Alt 27.01.2008, 11:51   # 459
cateye66
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von Calvin1976 Beitrag anzeigen
Hallo Leute

Auch ich wurde von der netten Münchner Kanzlei angeschrieben, zwei Hörbücher für schlappe 606,-€.

Habe mich gestern Abend und heute Morgen durch die gesamte Diskussion gelesen, eine wirklich richtige Vorgehensweise ist mir jedoch noch nicht aufgefallen.

Auszug aus der UE:"Hiermit verpflichtet sich ***gegenüber ***es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich..." Dann folgt die Aufzählung wo ich es nicht Veröffentlichen darf und was mir droht wenn ich es doch tue.

Meine Frage: Ist die Formulierung "es ab sofort" ein Schuldeingeständnis? Denn das will ich auf keinen Fall abgeben.

Was mich wundert ist der Punkt, das sich im gesamten Brief weniger auf Gesetze, wohl aber auf Gesetzesentwürfe berufen wird, wohl zum dem Zwecke das ganze auf nicht ganz so wackelige Beine zu Stellen, vielleicht haben die aber auch zu viel Papier in Ihrer Kanzlei....

Bin noch Unentschlossen was ich tun soll, meine Frau meint zahlen und Ruhe ist, ich denke eher an einen Anwalt und denen im Süden mal ein bißchen einheizen:eekdevil:

Schönen Sonntag noch
Mit einem Anwalt findet bestenfalls eine Umverteilung der Kosten statt.
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Alt 27.01.2008, 12:00   # 460
Jamie-2005
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 3
Hallo zusammen,

bei mir ist gestern der gleiche Brief angekommen... 2 Hörbücher für 606 Euro...

Ich habe alles eingescannt und an einen Anwalt per email geschickt, mit einer Bitte um einen Kostenvoranschlag (pauschal).

Ich habe mittlerweile gelesen, dass es erst nach 3 Jahren (und 11 Monaten, da im Januar erhalten) verjährt.... Und manche haben jetzt kurz vor dem Ablauf der Verjährung einen Mahnbescheid bekommen, der die Verjährung dann unterbricht......

Ich hoffe, dass, wenn es ein Anwalt macht, dann nicht (in über 3 Jahren) noch was kommt... Dann sind dann eine Menge Zinsen.....

Hoffentlich arbeitet der Anwalt nicht mit denen zusammen, nach dem Motto, die, die zahlen, bekommen sie, und die, die nicht zahlen und sich einen Anwalt suchen, bekomme er. Da würden beide ein gutes Geschäft machen....

Jetzt weiß ich auch endlich, wer die unbekannten Anrufer tagsüber auf meinem Telefon waren... Kam mir schon komisch vor.....

Warum stellen die Verlage nicht selbst Anwälte an, der Schadenersatzt wird bezahlt und die Anwälte kriegen ein normales Gehalt???

Bin am überlegen, ob ich in die Ue mit aufnehmen lassen soll, dass ich auch eine Strafe will, sollte ich je so blöd sein und ein Hörbuch von Lübbe kaufen... Dann denken die vielleicht mal um? Gegen Schadensersatz hat ja keiner was, aber Anwälten ein schönes Leben (für Serienbriefe) zu finanzieren will keiner.

(Dabei finde ich Hörbücher noch nicht mal toll, da alles gekürzt ist..., da lese ich lieber das ganze Buch. So kaufe ich also auch kein Buch von Lübbe mehr, sondern warte auf einen anderen Verlag wie Weltbild...)

Grüsse

Jamie
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Alt 26.05.2012, 17:08 # --
News Flash
 
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