| | # 441 | |
| Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 14
| Zitat:
Wenn du kannst beweisen dass dein Abmahnung ein von viele ist ,dann die einzige kosten die du musst ertagen sind 100,oo Euros . Andere kosten dürfen nicht mitberechnet vorausgesetzt der Verletzte hat dein mod-UE akzeptiert ohne jegliche Anspruch auf Schadensersatzkosten. Hat der Verletzte jedoch Schadensersatzkosten angefordert dann fallen dazu die RA Gebühren. Sorry für mein Rechtsschreibungs fehler!! mfg | |
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| | # 443 |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| Das OLG Muenchen hat festgestellt, Eltern haften nur bedingt fuer ihre Kinder: gulli: Filesharing Deutschland: Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder Korrektur: OLG Frankfurt wars, nicht München. OLG München hat ein anderes Urteil ausgesprochen, wo steht, dass der Firmenbesitzer für ihre Mitarbeiter nicht haftet. |
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| | # 445 | |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| Zitat:
@ bierschaum einfach mal das Urteil lesen | |
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| | # 448 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 11
| Hallo zusammen, hab heute auch diesen Brief bekommen. Soll auch 606€ bezahlen, für eine CD die ich angeblich im November angeboten habe. Jetzt mal abgesehen davon das es sein könnte, dass ich das getan habe was mir vorgeworfen wird ![]() Stellen sich mir trotzdem Folgende fragen: - 100€ für Sony find ich ja ok, aber wieso der rießen Betrag von 506€ Anwaltskosten für einen Rundbrief. - Woher haben sie meine Daten, bzw. darf mein Provider diese überhaupt ohne richterlichen Beschluss herausgeben? - Wenn ich gezahlt habe, bin ich dann davor sicher, dass sie mir nicht für z.B. Dezember auch nochmal nen Brief schreiben. Ich meine ich bin schon ziemlich verunsichert (Emule deinstalliert)!!!! Hab jetzt schon ziemlich viel gelesen, aber bin jetzt auch noch nicht so richtig schlau was ich jetzt machen soll. |
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| | # 449 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
| hallo zusammen, ich habe heute auch post der walldorfer bekommen, angeblich 2 hörbücher, 506 € anwalt+ 100 schadenersatz. ich tendiere zu einer mod. ue und keiner zahlung. frage. gab es bisher ein gerichtsverfahren? ich habe in diesem forum bislang lediglich von einem fall gelesen, indem ein user mahnbescheide erhalten hat. konkrete Frage: Gab es ein gerichtsverfahren und wie ging es aus? vielen dank |
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| | # 451 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
| Samstag in Deutschland ....Waldord - Briefe für jeden Ich habe heute auch eine Abmahnung bekommen zwei Datein von Offenbarung 23 .rar Passwortgeschützt 606,- ... 100 für Lübbe 506,- für Waldorf nach stundenlangem lesen dieses Themas denke ich das ich eine mUe (die sich in vielen Beiträgen hier als Link finden läßt) abgeben werde aber jede Schuld von mir weisen, ich habe vier kinder und selbst wenn ich wollte ich könnte sie nicht ständig kontollieren... Ich werde allerdings die enormen Anwaltskosten nicht zahlen, da es sich ja wohl um einen "Serienbrief" handel..... |
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| | # 453 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
| Wäre das ein guter Weg -mod. UE -Begleitschreiben mit hinweis, das man nichts gemacht hat, aber den schadenersatz zahlt, da ja mein anschluss betroffen ist und das gegenteil nicht zu beweisen ist, hashwerte und nutzerkennung scheinen ja eindeutig zu sein -Anwaltskosten nicht zahlen für mich ist noch nicht klar: zahle ich nichts oder nur den schadenersatz? würde mich über eine konkrete antwort freuen. |
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| | # 455 | |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| Zitat:
Auf der Seite Abmahnwahn in Deutschland findest Du unter "Abmahnung?" eine sehr kurz gehaltene Information zum Thema Abmahnung. Weitere Infos zu diesem Thema findest Du dann unter Forum ---> Informationen @ silvia1968 Da hilft Dir ja das Urteil vom OLG Frankfurt oder komplett als pdf.Datei bezgl. der sog. "Störerhaftung" | |
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| | # 457 | |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| Zitat:
unter "Entscheidungen" | |
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| | # 458 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
| Hallo Leute Auch ich wurde von der netten Münchner Kanzlei angeschrieben, zwei Hörbücher für schlappe 606,-€. Habe mich gestern Abend und heute Morgen durch die gesamte Diskussion gelesen, eine wirklich richtige Vorgehensweise ist mir jedoch noch nicht aufgefallen. Auszug aus der UE:"Hiermit verpflichtet sich ***gegenüber ***es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich..." Dann folgt die Aufzählung wo ich es nicht Veröffentlichen darf und was mir droht wenn ich es doch tue. Meine Frage: Ist die Formulierung "es ab sofort" ein Schuldeingeständnis? Denn das will ich auf keinen Fall abgeben. Was mich wundert ist der Punkt, das sich im gesamten Brief weniger auf Gesetze, wohl aber auf Gesetzesentwürfe berufen wird, wohl zum dem Zwecke das ganze auf nicht ganz so wackelige Beine zu Stellen, vielleicht haben die aber auch zu viel Papier in Ihrer Kanzlei.... Bin noch Unentschlossen was ich tun soll, meine Frau meint zahlen und Ruhe ist, ich denke eher an einen Anwalt und denen im Süden mal ein bißchen einheizen:eekdevil: Schönen Sonntag noch |
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| | # 459 | |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 10
| Zitat:
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| | # 460 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 3
| Hallo zusammen, bei mir ist gestern der gleiche Brief angekommen... 2 Hörbücher für 606 Euro... Ich habe alles eingescannt und an einen Anwalt per email geschickt, mit einer Bitte um einen Kostenvoranschlag (pauschal). Ich habe mittlerweile gelesen, dass es erst nach 3 Jahren (und 11 Monaten, da im Januar erhalten) verjährt.... Und manche haben jetzt kurz vor dem Ablauf der Verjährung einen Mahnbescheid bekommen, der die Verjährung dann unterbricht...... Ich hoffe, dass, wenn es ein Anwalt macht, dann nicht (in über 3 Jahren) noch was kommt... Dann sind dann eine Menge Zinsen..... Hoffentlich arbeitet der Anwalt nicht mit denen zusammen, nach dem Motto, die, die zahlen, bekommen sie, und die, die nicht zahlen und sich einen Anwalt suchen, bekomme er. Da würden beide ein gutes Geschäft machen.... Jetzt weiß ich auch endlich, wer die unbekannten Anrufer tagsüber auf meinem Telefon waren... Kam mir schon komisch vor..... Warum stellen die Verlage nicht selbst Anwälte an, der Schadenersatzt wird bezahlt und die Anwälte kriegen ein normales Gehalt??? Bin am überlegen, ob ich in die Ue mit aufnehmen lassen soll, dass ich auch eine Strafe will, sollte ich je so blöd sein und ein Hörbuch von Lübbe kaufen... Dann denken die vielleicht mal um? Gegen Schadensersatz hat ja keiner was, aber Anwälten ein schönes Leben (für Serienbriefe) zu finanzieren will keiner. (Dabei finde ich Hörbücher noch nicht mal toll, da alles gekürzt ist..., da lese ich lieber das ganze Buch. So kaufe ich also auch kein Buch von Lübbe mehr, sondern warte auf einen anderen Verlag wie Weltbild...) Grüsse Jamie |
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