| | # 4562 |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Ich denke, das war eher ein netter Scherz ![]() Insg. habe ich den Fall auch als ähnlich gelagert eingeschätzt und auf Expertenmeinung gewartet. Daher Danke, daß Du die Frage nochmal gepostet hast.
__________________ Cheers, Mitchell Der o.a. Beitrag entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist auf gar keinen Fall als Rechtsberatung zu verstehen. Für alle Neuabgemahnten |
|
| | # 4564 |
| Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
| @constantin Zunächst ein guter Einwand. Würde bedeuten, dass man nicht nur wg. der übergroßen Verpflichtung von der Unterzeichnung der Original-UE abraten sollte, sondern auch wg. eines evtl. Schuldeingeständnisses. Allerdings wird die UE nicht als Indiz erwähnt. Das Gericht folgt, wenn ich es recht gelesen habe, nur der bestehenden Beweisführung des Abmahners, fertig. Das würde bedeuten, es war egal, ob die UE mod war oder nicht. Sie hat nur die Kosten, um die's im Verfahren ging, gesenkt, aber sie hat nicht das Urteil beeinflusst. Und trotzdem verschickt Waldorf keine Rundschreiben... Hey, Shual! Wo bist du, wenn man dich braucht? Mach uns mal shlau! |
|
| | # 4565 |
| Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 5
| Mal eine andere Frage. Ich habe auch diesen lustigen Wisch (bzw. meine Mutter von Waldorf bekommen) Wie kann es eigentlich sein das mein ISP(Telekom...) zu meiner IP Benutzerbezogene Daten herrausgibt? Ich dachte diese dürfen nur an BKA,LKA oder an eine Stadtsanwaltschaft rausgegeben werden? und nicht an einen Anwalt welcher in Zivil/Strafrechtlichen Sachen ermittelt? Kann mich einer aufklären und hat die Telekom zuviel frischluft bekommen? |
|
| | # 4566 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.621
| Zitat:
| |
|
| | # 4567 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.427
| Zitat:
Insbes. den Abschnitt Wie kommt der Abmahner an die Daten des vermeintlichen Urheberrechtsverletzers? | |
|
| | # 4568 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.621
| Zitat:
was hat eigentlich WALDORF damit am Hut? Soll er sich mit Federn anderer schmücken. Evtl. wird er bei seinen nächsten Abmahnungen dieses Urteil als Droh-Textbaustein mit einfließen lassen, wer weiß? | |
|
| | # 4570 |
| Registriert seit: 13.07.2009
Beiträge: 67
| Hat sich mal einer dieses hier angeschaut ? Sorry, ich bin noch recht neu hier, wenn ich keine Links hier eintragen darf, tut es mir leid. Aber das ganze ist doch recht interessant. Keine Rechtsprechung zu § 97a UrhG und Filesharing? Offene Netze und Recht |
|
| | # 4571 |
| Gastposter | Hallo, hier ist Geschädigter Nr. ? - wenn man nur wüßte, der Wievielte man ist Wir haben heute die nette Post aus München oder doch aus Kreuzau bei Düren - so zumindest der Postaliastempel auf dem Umschlag - erhalten. Man möchte von uns gerne insgesamt 956,00 (506,00 RA-Gebühren + 450,00 Schadensersatz) für das Anbieten eines Filmes haben. In dem mehrseitigen Dokument wurden alleine 7 Seiten dazu benutzt, die Abrechnungsmöglichkeiten der RVG (RA-Gebührenordnung) zu beschreiben und darauf hinzuweisen, daß man mit den geforderten 506,00 noch gnädig war und man durchaus weit mehr hätte berechnen dürfen. Na so was ! Also, ich lese nunmehr seit Stunden und bin irgendwie immer noch nicht schlauer ... Dauernd wird die Abgabe dieser mod. UE empfohlen, aber eigentlich möchten wir sie nicht abgeben und ebenso wenig zahlen. Wenn aber bereits mehrere beauftragte RAe empfohlen haben, diese mod. UE zu verschicken, dann werde ich wieder unsicher. Scheinbar ist es doch im Zeitalter von w-lan oder auch mit Trojanern (so hab ich es zumindest gehört) durchaus möglich, sich auf fremde PC's einzuhacken und dann Filme oder sonstiges runterzuladen. Mir ist auch immer wieder öfter das Wort "Störerhaftung" über den Weg gelaufen. Wer kann mir wozu raten ? Vielen lieben Dank + Grüße |
|
| | # 4572 | |
| Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 30
| Auch ich möchte mich nun seit gestern einreihen in die "LIGA der verwaldorften Gentlemen"... naja... und die Damen die es ebenso getroffen hat, grüße ich von dieser Stelle aus ebenfalls recht herzlich! Nach einem gestrig recht aufregenden und äußerst fragwürdigen Tag bin ich dank dieses Forums und seinen Usern wieder bei Sinnen. Ich kann euch sagen... am Briefkasten hätte ich beinahe nen Infakt bekommen. Ich hielt Punk 11 (ELF) den großen Umschlag und seinem netten Inhalt in meiner Hand und Frist war bis Punkt 12 (ZWÖLF)! Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass mir heiß und klat zur gleichen Zeit wurde. Dann hab ich erstmal gegoogelt obwohl ich zur Arbeit hätte fahre müssen und bin direkt auf der ersten Seite (wenn man Waldorf Abmahnung eingibt) auf eine Homepage gestoßen, auf der sich ein Anwalt verewigt hat, welcher seine Dienstleistungen anbietet. Unter anderem das Abwehren von Massenabmahnungen. Nach einem Gespräch mit dem Sekretariat wurde ich binnen von Sekunden an einen Männerstimme mit fachkundigem Backround weitergeleitet worden. Ich schilderte kurz meine Situation und es folgte ein kleine Exkursion in Sachen Abmahnungen. UND JETZT kommts... Hier wurde ebenfalls der §97a angesprochen. Was ganz interessant war, es wurden mir, genau wie hier, 2 Wege dargelegt, die mir extrem plausibel vorkamen/-kommen. 1.) eine abgeänderte UE abzusenden* und die Zahlung komplett zu verweigern (zu diesem Schritt haben sich ca. 50% seiner Mandanten entschieden), nach 3 Jahren ist alles verjährt und man hat Ruhe 2.) eine abgeänderte UE absenden* und eine Vergleichszahlung anbieten und dann hoffen das diese Schlawiner drauf einsteigen. Eine Vergleichszahlung beläuft sich dann im Rahmen zwischen 200 und 800 Euro... *die abgeänderte UE würde der nette Herr Anwalt selbstverständlich gern übernehmen... allerdings, und hier wurde ich stutzig, gegen eine Pauschale von 250 ^^ Aaaaaahja! --> Hierzu nur auf seine Homepage auf Dokumente, 3 verschiedene Formulare unterzeichnen, in ein Blankoschreiben die "250" eintragen (ich denk mal Schreibfehler sind erwünscht) und ab is der Lack! *g* Ich hab mich entschlossen zunächst mal meine Frist zu verlängern und nun bin ich hier gelandet. Ganz interessant in dem Gespräch war auch noch die Argumentationsreihe falls es einen Schritt weiter gehen sollte. - die IP Adresse und der Hash können gut und gern Fehlerbehaftet sein, sind somit also nix 100prozentiges - wurde die angesprochene Datei tatsächlich einmal komplett an eine andere Person übertragen (upload) - wieviele haben insgesamt einen Upload gestartet - wieviel Schaden ist tatsächlich durch diesen Upload entstanden - Falls nur 1% der Datei raufgeladen wurde, wieviel ist dann der Gegenstandswert - und der §97a, in dem die Anwaltskosten zum Thema gemacht werden, wurden ebenfalls angesprochen - WLAN ja/nein - WLAN gesichert ja/nein - selbst wenn gesichert, keine 100%e Sicherheit - WIeviel Benutzer im Netzwerk usw. Insgesamt ist das gesamte ja ein recht weitschweifiges und recht umfassendes Thema bei dem die Grenzen zwischen legal und illegal. Ich bin einfach mal gespannt. Hab das Schreiben mal weitergeleitet an eine Rechtsanwältin (recht bekannte Politikerin) und an einen Redakteur und werde selbstverständlich auch zunächst nur eine abgeänderte UE absenden. Ich wünsch euch zunächst alles Gute und haltet die Ohren steif LG DOR_JAN ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 17.7.2009 um 21:29:20----- Zitat:
§97a stützt sich auf die Festlegung der Abmahnungssumme von 100Euro. Ich wusste nur noch das es was mit "Geld sparen" zu tun hatte :grin: Naja wie dem auch sei. Ich fühl mich innerlich betroffen und ein bissl betrogen von Menschen, die durch ihr Studium scheinbar eine offene Marktlücke gesucht und scheinbar gefunden haben. Ich würde mich jedenfalls schämen wenn ich Abends nach einer solch getanen Arbeit Heim käme und mich zu Frau und meinem 13 Jährigen Kind an den Tisch setzen würde... wenn ich doch genau weiß, dass ich mit solch einer Abzocke wohlmöglich eine Exsistenz zu zerstören versuche nur weil man den Hals nicht voll bekommt. Aber vll muss der arme Herr Waldorf auch nur sein 4. Haus in Frankreich abbezahlen. DAS müssen wir doch ALLE verstehen Sooo ein bissl Frust is raus | |
|
| | # 4573 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat:
| |
|
| | # 4574 |
| Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 30
| Da geb ich dir komplett Recht. Ich hab solchen einen Tag wie gestern noch nicht einmal in meinerm leben durch machen müssen. Selbst meine Chefin meinte, ich würde total neben mir stehen... Selbst beim Musik hören im Auto hatte ich ein flaues Gefühl im Magen... Warum??? Mag ich nicht sagen *lach* Aber ich habe neue Kraft und Hoffnungen getankt. Ich bin ein rechtschaffender Mensch und kein "Straftäter". Das muss man sich vor Augen halten. Immerhin sehe ich täglich Drogenjunkies vor dem Geschäft in dem ich arbeite... und die setzten sich ihre Spritzen vor ihren Kindern ^^ SO... jetzt hab ich wieder ein besseres Geswissen Wenn man nur diesen Banditen das Handwerk legen bzw. um einiges schwerer machen könnte ^^ *seufz* |
|
| | # 4576 |
| Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 30
| Joooaaaa.... noch habe ich 3 Jahre vor mir. Ich meine aber viel mehr, dass Herr Jauch in die Schlafzimmer dieser Leute tabbt und mal ein paar lustige Fragen stellt, während sich Diese mit ihrem dummen fachgeplänkel und in Unterhosen heraus zu reden versuchen... Lustige Bilder! *fg* Nee aber mal ernsthaft. Dieses Fachgebiet ist einfach soooo schwammig und viel zu wenig bearbeitet. Die Politik muss sich ja erstmal mit dem "noch wichtigeren" Thema KILLERSPIELE beschäftigen. *seufz* |
|
| | # 4577 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.460
| Das Urteil wurde hier im Forum vor drei Monnaten gezeigt. Es stellt nichts Neues in der Sache dar. Zitat:
"Nachdem der Beklagte die Unterlassungserklärung abgegeben,..." Wenn ich dabei bin wird die modUE als "eine Unterlassungserklärung" diktiert. Anderseits schützt die modUe nicht vor den Risken = "Vielmehr müsse ein unbekannter Dritter sich von außen über die WLAN-Verbindung unberechtigterweise Zugang zum Internet verschafft haben = Die Hinweise des Beklagten auf die Möglichkeit des Missbrauchs des Internetan*schlusses durch Dritte sind rein spekulativer Natur und unbeachtlich." Es ist allseits bekannt, wohin sinnlose Spekulationen vor Gericht führen. Dennoch lustig: "Der Provider 1 & 1 hat diesen Daten beanstandungsfrei den Anschluss des Beklagten zugeordnet." wo nichts geprüft wird, da gibts keine Beanstandungen, richtig.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
|
| | # 4579 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.460
| Wir können das nicht soooo einfach bewerten. "So wies da steht" haben Anschlußinhaber und Sohn ja nur gesagt, sie seien nicht dagewesen. Das ersetzt natürlich nicht den ganzen Katalog an Prüf- und Sorgfaltspflichten, den der AI gegenüber dem Sohn hat, auch nicht dessen Aussage bzgl. Filesharing. "So wies da steht"... bei diesen Seltsamurteilen kommt einem die richterliche Interpretation schon sehr komisch vor. Da steht ein Haufen unbedeutender Mist von allen Seiten drin und die Interpretation ist nicht viel besser. Beispiel hier: "Der Sohn", nichtssagend und unbedeutend. Ist der 12? Oder 23? Striktes Filesharing-Verbot vom Papa, oder gar nichts? Welche technischen Funktionen erfüllt der sohn für den Vater, was mutmaßlich ist. Welche Bedeutung hat das, wenn der Sohn den Anschluß eingerichtet hat auf die Störerhaftung für den Vater? [......] Tut mir Leid, aber in diesem Urteil steht eigentlich gar nichts. Ich persönlich kenne das aber gar nicht, wobei ich noch am Grübeln bin, woran das liegen mag. Ich habe mal eine Klageerwiederung verfaßt und bin ... erschrocken, dass das Produkt zu 92% ungeändert eingereicht wurde. Darauf hin kam ein: "Fein! Substantiiert argumentiert." [eine Klageerwiederung ist nur der geringste Teil eines Prozesses, meine Herren.] Das ist auch gar nicht schwierig, weil man doch nur die wesentlichen Dinge vor Ort beschreiben muß. Der Gegenseite fiel dann nur "pauschales Bestreiten" des Vortrags ein, danebst unanwaltlisches Gezetere. Man ist aber noch nicht zur Urteilsverkündung gekommen, die Richterschaft muß nur noch entscheiden, ob es nach Ihrer Ansicht ausreichend ist, was der Beklagte vorbringen kann. Da wird nicht zusätzlich was gelogen und das muß man einfach mal abwarten. Wenn die da oben nur das vortrugen, was da steht, dann wäre mir persönlich das auch zu wenig. Konkret habt ihr das eigentlich schon, denn Steffen ******** hat ja den "Musterkatalog" - "Was muß ein AI [vor Gericht] wissen" schon gezeigt und der wurde hier auch desöfteren "erwähnt". Das ist die Grundvorraussetzung um überhaupt nach Frankfurt zu fahren, wobei da aber immer wieder der Faktor "eigene anwaltliche Vertretung" ins Spiel kommt..... die Herren oben haben wohl einigermaßen Pech damit gehabt und sich dafür auch noch verurteilen lassen. -----Doppelpost zusammengeführt am 17.7.2009 um 23:12:49----- Zitat:
Es ist aber zu vermuten, ansonsten wurde da nicht "die" UE stehen. Hätte da in meinem Beisein ein Richter "die UE" diktiert, hätte ich [ein Anwalt] mich sofort gemeldet und das verbessern lassen. Fett: Ich wäre mit dem ganzen Urteilskrampf der aus dem März 2009 vom AG Frankfurt kommt seeeehr vorsichtig. Es ist auch schon mal passiert, dass Digiprotect großmächtig LG-Urteile im Netzt zur Schau stellte und die hernach eingesackt wurden. Von diesen neueren Urteilen sind sicher welche vor dem LG gelandet. Die Leitsätze aus den AG-Urteilen werden erst noch höherrichtlich bewertet und ich gehen davon aus, dass das OLG auch hier den unteren Herrschaften die Leviten lesen wird.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
|
| | # 4580 |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
| Mal eine kleine Frage: Wieso genügt es eigentlich als Beweis wenn die Waldörfer die Abmahnungen nur im Postausgangsbuch bestätigen und die Versendung dann damit nachvollziehbar ist (ohne zu wissen, ob das Schreiben auch ankommt)? Warum müssen die solche Schreiben nicht als Einschreiben verschicken während wir als OttoNormalverbraucher jedesmal 4,40 Euro für ein Einschreiben per Rückschein zahlen müssen?
__________________ Viele Grüße, Conny ![]() ![]() ![]() ---------------------------------- Von Rechtssprechung hab ich keine Ahnung...außer zuhause, da hab ich immer recht. eitsche: HIER dürfen meine Antworten aber nicht als Rechtsberatung gelten, sie geben nur meine Meinung wieder. |
|
![]() |
| | # -- |
| News Flash Mehr zum Thema | |
| Stichworte |
| baader, barth, bohlenweg, circus, constantin, dhv, feuchtgebiete, heiligtümer, illuminati, kings of leon, lübbe, meinhof, rosenstolz, unterlassungserklärung |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Nachtschwärmer Thread | Dieses Thema | Pingback | 05.06.2010 01:55 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 31.07.2008 18:14 | |
| Abmahnung von Waldorf RAe, wegen Verbreitung von CloneCD - SlySoft Forum | Dieses Thema | Refback | 31.07.2008 17:11 | |
| Forum - Abmahnwiki | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 23:57 | |
| Abmahn-Laberthread - Seite 57 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 11.02.2008 02:27 | |
| Bitte alle (durch Kanzlei Waldorf) wegen CloneCD ABGEMAHNTEN MELDEN !! - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 10.02.2008 20:50 | |
| Abmahn-Laberthread - Seite 49 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 09.12.2007 01:26 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 139 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 30.11.2007 20:26 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:44 Uhr.








eitsche: HIER dürfen meine Antworten aber nicht als Rechtsberatung gelten, sie geben nur meine Meinung wieder.

