| | # 4523 | |
| Registriert seit: 13.07.2009
Beiträge: 82
| Habe heute morgen im Radio Eins Live ( WDR) etwas interessantes gehört. "Die Vereinigung der Musikindustrie stellt sich heute für Fagen zu illegalen Downloads zur Verfügung" Kostenlose Hotlinenenummer... bla , bla.. Was dieses die Musikindustrie kostet, welche Schäden es verursacht und was auf die illegalen Downloader zukommt. Hatte leider zu viel Arbeit , sonst hätte ich da mal angerufen. Aber komisch, das ausgerechnet jetzt so etwas im Radio gebracht wird. Wo ja scheinbar wieder eine Abmahnwelle läuft. Ansonsten warte ich auf rosa Zettel. -----Doppelpost zusammengeführt am 16.7.2009 um 21:47:37----- Zitat:
Zahle keinen Cent an die, hat mir ein Anwalt aus Berlin auch empfohlen. Beziehungsweise gesagt, er würde keinen Cent zahlen. | |
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| | # 4525 | |
| Registriert seit: 13.07.2009
Beiträge: 82
| Zitat:
Die Erfahrung hab ich gemacht. Grüße Waldorflady -----Doppelpost zusammengeführt am 16.7.2009 um 22:06:28----- Im Übrigen auf eins live.de ist auch vieles an nützlichen Links unter dem Stichwort Musikindustrie zu finden. | |
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| | # 4527 |
| Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 4
| Hallo zusammen! Wieder einer mehr: mir ist heute ebenfalls das 17-Seiten Pamphlet von Waldorf aus München ins Haus geflattert. Gegenstand ist ein gesharetes Album über BitTorrent Anfang Mai 2009, mit der üblichen Forderung über 856 Euro. Beigefügt ist ebenfalls die geschwärzte Kopie einer einstweiligen Verfügung (EV)... mit dem Hinweis "exemplarisch" im Anlagenverzeichnis... nette Tour. Nach einiger Internet Recherche bin ich heute hier gelandet und muss sagen: vielen Dank ans Forum für die seelische Unterstützung, und das viele Input das hier reinfliesst. Auch wenn mich die aktuellen Hinweise auf der abmahnwahn-dreipage zum Thema Waldorf etwas abschrecken, so schicke ich morgen früh die modUE erst einmal raus, und werde nicht bezahlen. Mal sehen was passiert, ich halte das Forum auf dem laufenden / |
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| | # 4528 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Beigefügte Einstweilige Verfügung 28 O 421/09 vom 29.06.2009 betrifft natürlich nur Personen, die keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben haben. Da wir diesen Einzelfall nicht kennen und hier im Forum aus der Zeit keine zuordenbaren Fälle kennen darf man vorläufig davon ausgehen, dass bei diesem Antrag alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Das Mitschicken solcher Drohzettel ist populistisch, geneigt den Berufsstand in ein unrechtes Licht zu rücken, nach meiner Religion zu verdammen und ausserdem irgendwie albern. Es ist allerdings für das Forum schön zu sehen, was passieren kann, wenn man die Ratschläge der erfahrenen Nutzer nicht erst nimmt.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 4531 |
| Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 7
| Guten Nabend! Hab hier einiges durchgelesen, aber eine Frage stellt sich noch. War natürlich im ersten Moment geschockt und hab diese bekackte UE gleich losgeschickt. Jetzt bleibt mir doch nichts anderes mehr übrig als zu zahlen, oder gibt's noch nen Ausweg? Vielen Dank für die Hilfe! Gruß |
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| | # 4532 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Nein. Bitte immer erst Hirn einschalten. Der Vorgang Aus 500 Abmahnungen kann es niemals 500 Abgemahnte mit modUE geben. Eine Vielzahl, vielleicht sogar ein/zwei Dutzend liest das Produkt aus persönlichen Gründen nicht [wie unser Fall bei Digiprotect heute Abend belegt]. Es wird immer Personen geben die keine Abgabe der UE fristgerecht herstellen können. Der Abmahner nimmt innerhalb der Frist von vier Wochen nach Fristablauf [gebotene Eile] den Akt und beantragt eine EV mit Textbausteinen. EV wird verfügt. Das geht so schnell wies Kuchen backen. Das kann meine 11-jährge Nichte durchziehen. Das schafft sogar Frank2009. Wie der Einzellfall aber tatsächlich gestrickt ist, also ob es Gründe gibt, die der EV entgegen zu setzen sind, oder ob ein Fehler der fehleranfälligen Kanzlei Waldorf vorliegt kann man nicht bewerten, es sei denn der Betroffene meldet sich. Wer aber weiß? Vielleicht ist der immer noch in den USA, der Kölner Junge da und hat seinen Briefkasten nicht leeren lassen und weiß noch gar nichts vom glück. -----Doppelpost zusammengeführt am 16.7.2009 um 23:38:42----- Zitat:
Wir lernen OrginalUE = bääääääääääää - wäääääääääääh - igtittpfui - ekelhaft - bexxxx ModUE = Aaaaaaaah! Oooooooooh! Schöööön! Wundervoll!
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 4533 | |
| Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 7
| Zitat:
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| | # 4534 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Naja. Ich sachs mal so. Die EV 28 O 423 ist am 24.06.2009 in Köln rausgegangen und schon am 25.06.2009 in Hamburg eingetroffen. Und Du glaubst allen Ernstes, daß die EV 28 O 421 am 29.06.2009 in Köln rausgegangen ist? Das würde mich wundern. Ich dachte eigentlich bislang, Du wärst einigermaßen auf dem Laufenden. Hab ich mich wohl getäuscht. Gute Nacht. Frank |
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| | # 4535 | |
| Registriert seit: 09.06.2009
Beiträge: 31
| Zitat:
Du hättest am gleichen Tag noch eine mod.UE faxen können. Und diese dann nochmal per Einschreiben / Rückschein. | |
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| | # 4536 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Wie aus dem Beschluß vom 29.06.2009 hervorgeht ist der Antrag zum 23.06.2009 eingereicht worden, wobei am 26.06.2009 wohl noch etwas nachgereicht werden mußte. Insofern kann der Beschluß erst am 29.06.2009 verfügt werden und nicht vorher, aber in der Registratur mit dem offensichtlich kompletten Antrag II mit Beschluß vom 24.06.2009 mit 421 vor der 423 gestellt worden sein. Dabei ist zu beachten, dass Registraturen teilweise recht wilde Systeme zeigen, in denen die Benummerung "25" durchaus oft und oft in Köln geschehen vor der "17" erfolgt. Da Du allerdings hier schwere Betrugsvorwürfe gegen über der Kanzlei Waldorf "aus Unkenntniss heraus" erhebst, ist es zwar geboten, dass man sich förmlich von solche einem Verhalten distanziert, aber mehr auch nicht, da man ja weiß woher der Wind da weht. Das nächste Mal würde ich ganz einfach dem LG Köln vor den schweren Betrugsvorwürfen gegen über Anwaltskanzleien von dem Verdacht berichten und erst nach schriftlicher Verifizierung durch das LG Köln mein loses Maul aufmachen, wie man hier bei uns zu sagen pflegt. Ansonsten würde ich es in der Zukunft bevorzugen, dass Deine sinnlosen Kommentare zu meinen in jeder Form unterbleiben. Ich habe es nämlich satt jeden Tag auf einen beleidigenden Kommentar reagieren zu müssen.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 4537 |
| Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 5
| Hallo in die Runde, hab auch ein Schreiben von Waldorf bekommen. 856 Euro wollen sie haben für eine unterstellte gewerbliche Bereitstellung eines Schlager-Albums in einer Tauschbörse. Wie schon einige andere vor mir berichtet haben, liegt auch bei mir das 28 O 421/09 in geschwärzter Form bei (wirkt sehr seriös Nach langem Lesen in diesem Forum ist mir noch nicht ganz klar, was in der modUE eigentlich drinnstehen sollte: Soll man da die unterstellte öffentliche Zugänglichmachung geschützte Werke vom Unterlassungsgläübiger unterlassen (so wie das in der origUE gefordert wird) oder nur die unterstellte öffentliche Zugänglichmachung der angegebenen Datei? Was habt ihr da geschrieben? Was Walldorf macht ist das juristische Analogon zum Debakel aus der Finanzwelt. Mehr fällt mir dazu nicht ein. So long. |
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| | # 4538 | ||
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Zitat:
Dieses Risiko wird natürlich erheblich eingegrenzt, wenn du nur den abgemahnten Titel einträgst und sicherstellen kannst, dass besagter Titel niemals wieder von deinem Anschluss aus veröffentlicht wird. Birgt allerdings die Gefahr, dass du für ein anderes, bereits angeblich upgeloadetes Werk erneut abgemahnt wirst. So, nun ist es an dir zu entscheiden. Zitat:
MfG | ||
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| | # 4539 | ||||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Grüße, Frank | ||||
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| | # 4540 |
| Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 5
| Hallo Belfegor, scharf nachgedacht hatte ich schon und genau dieses Problem erahnt. Vielen Dank für Deine Ausführungen. Aus technischer Sicht wäre hier sogar interessant, die modUE sogar auf den angegebenen Hash einzuschränken Die technische Vorgehensweise, wie die Kanzlei oder deren Pappenheimer "gerichtsverwertbar" feststellen, dass eine Öffentlichmachung in dem angegebenen Zeitraum vorliegt, scheint aus meiner Sicht hanebüchen. Diejenigen, die schonmal in den Quellcode eines EselClients geschaut haben, wissen, dass nichts so ist wie es scheint. Die Tatsache, dass die damit quasi per Automatismus vor dem LG Köln durchkommen um eine massenhafte "Namensauflösung" zu erhalten... traurig Das Gericht nimmt fälschlicherweise an, dass die EselClients netzseitig alle die Wahrheit sagen, also angeforderte Daten auch tatsächlich **richtig** schicken. Wenn man da länger scharf drüber nachdenkt... So, jetzt widme ich mich wieder den wichtigen Dingen des Lebens. Grüße und schoenes WE |
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