Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 12.07.2009, 17:21   # 4381
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Den Gang zum Rechtschutzanwalt kannst Du Dir sparen, da die Rechtschutzversicherung bei Uhrheberverletzung nicht greift.

Denn, keine Rechtsschutzversicherung in Deutschland trägt die Kosten von Straftaten bei Urheberrechtsverletzungen.

Hier sind die zu erwartenden Kosten einfach zu hoch für die Versicherung. Es wird in der Regel aber ein einmaliges Beratungsgespräch übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme ist aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Einfach sich bei Ihrer Rechtschutzversicherungen informieren.
Das stimmt so nicht. Eine Beratung wird in ca. 20% der Fälle kulanzweise übernommen, nämlich dann, wenn langjährige Kunden nur sehr wenige Schadensfälle hatten.

Und am Besten nicht auf Juristen der Rechtsschutzversicherung hören. Da sind uns schon haarsträubende Ratschläge zu Ohren gekommen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Matthias Hechler, M.B.A.

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.7.2009 um 16:23:31-----

Zitat:
Zitat von DerWahreDude Beitrag anzeigen
WAS kann passieren wenn ich am Montag keine modUE wegschick?
Sondern erst am Freitag oder so?
Können die mich allein wegen der Frist belangen?

Nach Fristablauf kann auf Ihre Kosten eine einstweilige Verfügung (statt Unterlassungserklärung) erwirkt werden. Das wird meist sehr teuer!
Geben Sie also lieber fristgerecht eine mod. Unterlassungserklärung mit dem Minimalinhalt ab!

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
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Alt 12.07.2009, 17:26   # 4382
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Was passiert denn wenn ich die mod UE schicke und dann nicht zahle ?

LG Listen
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Alt 12.07.2009, 18:00   # 4383
ulrich
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Zitat:
Zitat von Listen Beitrag anzeigen
Was passiert denn wenn ich die mod UE schicke und dann nicht zahle ?LG Listen
Dann bekommst Du viele Briefe bis hin zum Mahnbescheid.
Oder es kommen große Männer mit Glatze und schwarzen Anzügen ...
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Alt 12.07.2009, 18:10   # 4384
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Und wenn ich bezahle, evtl. eine weitere Abmanung mit neuen Kosten ...

oder wie muss ich das verstehen


LG Listen
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Alt 12.07.2009, 18:27   # 4385
ulrich
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht. Eine Beratung wird in ca. 20% der Fälle kulanzweise übernommen, nämlich dann, wenn langjährige Kunden nur sehr wenige Schadensfälle hatten.
Was nutzt die Beratung den 20%-Betroffenen, wenn sie zu 100% falsch ist?
Denn bei diesen so genannten kostenlosen Beratungen hat sich schon mancher ein blaues Auge geholt.
Nachzulesen hier im Forum.

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.7.2009 um 17:32:33-----

Zitat:
Zitat von Listen Beitrag anzeigen
Und wenn ich bezahle, evtl. eine weitere Abmanung mit neuen Kosten ...
oder wie muss ich das verstehen
Entscheidungen trifft hier jeder für sich alleine mit den möglichen Konsequenzen!
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Alt 12.07.2009, 18:40   # 4386
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Was nutzt die Beratung den 20%-Betroffenen, wenn sie zu 100% falsch ist?
Denn bei diesen so genannten kostenlosen Beratungen hat sich schon mancher ein blaues Auge geholt.
Nachzulesen hier im Forum.

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.7.2009 um 17:32:33-----


Entscheidungen trifft hier jeder für sich alleine mit den möglichen Konsequenzen!
Die Konsequenzen, wenn ich zahle, sind ?
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Alt 12.07.2009, 18:45   # 4387
ulrich
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Zitat:
Zitat von Listen Beitrag anzeigen
Die Konsequenzen, wenn ich zahle, sind ?
Für Dich speziell zum letzten mal, Lesen, lesen und nochmals lesen. Wenn dann noch Zweifel bestehen wieder von vorne lesen....
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Alt 12.07.2009, 19:55   # 4388
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Jawohl wird gemacht :grin:

LG Listen
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Alt 12.07.2009, 22:40   # 4389
mima
 
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Hallo,

ich bin neu hier. Habe vor kurzen Abmahnung bekommen. Wie kann ich jetzt vorgehen? Was kann ich tun...


für antworten wäre ich sehr dankbar

Danke und Gruß
Mima
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Alt 12.07.2009, 23:30   # 4390
Mitchell
 
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Zitat:
Zitat von mima Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bin neu hier. Habe vor kurzen Abmahnung bekommen. Wie kann ich jetzt vorgehen? Was kann ich tun...


für antworten wäre ich sehr dankbar

Danke und Gruß
Mima
Cool, jetzt werden noch nicht mal die Beiträge auf der gleichen Seite gelesen.
Also hier mein Tipp:
Als Einstieg den Beitrag von Ulrich 2 Beiträge weiter oben. (lesen, lesen,lesen etc.)
Danach empfehle ich auf Seite 190 zurückzugehen und bis hierher zu lesen. Sind danach noch Fragen offen, empfehle ich die Signaturen von Princess und dem alten Esel zu klicken, dort gibt es ein schönes Ablaufdiagramm, dass die Optionen schön deutlich darstellt.
Für eine wirkliche gründliche Einarbeitung gibt es auch den reader, zu finden hier KLICK MICH

Natürlich können konkrete Fragen auch weiterhin gestellt werden, nur so ganz ohne Vorbereitung gehts leider nicht

Wenn dann alles klar ist, würde Princess sich freuen, von Dir eine PN mit den Eckdaten Deiner Abmahnung zu bekommen (wer,wie,was, warum, weshalb, wieso...)

Cheers
Mitchell
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Alt 13.07.2009, 01:14   # 4391
Trampolin
 
Registriert seit: 11.07.2009
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möchte hier einfach ein allgemeines Danke einwerfen,

es ist wirklich schön, dass es in Deutschland tatsächlich noch Menschen gibt, die nicht nur ja und amen sagen, alles schlucken was dieser Staat einem zumutet. Denn dies macht der größte Teil der Bevölkerung in meinen Augen leider. Es wird überall geschimpft wie ungerecht doch dies oder jenes ist, aber wirklich unternehmen, sich etwas trauen tut selten jemand.

Es ist schön, das es hier eine Gruppe gibt, die nicht alles schluckt was passiert und dazu "was keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist" auch noch anderen hilft und nicht nur sich selbst.

Das Vorgehen dieser Kanzleien muß ein Ende haben, es kann nicht jeder "wahrlos" beschuldigt werden, nur weil er einen Inet-Anschluss besitzt und angeblich seine IP geloggt wurde. Ich möchte nicht wissen, wieviele Menschen durch diese Schreiben aus Unwissenheit und Angst einfach bezahlen.

Ich denke viele kenne das Gefühl:
Man sitzt im Auto, Polizei hält neben einem an - allgemeine Verkehrskontrolle..
Man hat Respekt (zumindest einige) Polizei oje
angeblich sei man zu schnelll gefahren und das Rücklicht sei defekt.
Man fängt an zu stottern und versucht sich zu rechtfertigen..

allerdings vergisst man in diesem Moment, das man im stehendem Auto auf einem Parkplatz am helligten Tage steht.

und genau dieses bewirken diese "recht gut" verfassten schreiben in meinen Augen.

Sie schaffen es, dass man sich als Unschuldiger schuldig fühlt.

in diesem Sinne gehe ich noch etwas Trampolin springen
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Alt 13.07.2009, 02:32   # 4392
thorben
 
Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 2
puh...also diese abmahnungssache zerrt schon ganz schön an den gemütszellen...

habe jetzt die Abmahnwahn-Dreipage durchforstet, besonders die 96 seiten "wegweiser abmahnung".

grundsätzlich sehr zu empfehlen (zumindest erweckt dies, bei einem "geschockten" laien wie mir, den eindruck). mir stellt sich jetzt nur die frage, wie aktuell dieser "leitfaden" eigentlich ist. aufgefallen ist mir, dass in der dort verlinkten modUE oder auch bei, den hier im forum aufgeführtem link,
Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

folgender satz nicht enthalten ist, der aber im leitfaden zu finden ist, und der auch nicht unwichtig erscheint:

"Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterli-chen Rechtssprechung rechtmäßig wird." (siehe seite 14; abmahnwahnwissen (pdf))

-> übersetzung dazu:
"Sofern sich die Rechtslage ändert und mein Verhalten dann rechtmäßig wird, wird meine Unterlassungserklärung nicht mehr gelten."
(siehe seite 21 unten; abmahnwahnwissen (pdf))

ist dieser satz im nachhinein gestrichen worden??


desweiterin bin ich am überlegen, einen anwalt zu konsultieren, um etwaigigen fehlern vorzubeugen und höchstmögliche schadensbegrenzung irgendwie zu erlangen (sofern das geht).
dabei hege ich derzeit auch die überlegung, morgen bei dem, hier oft erwähnten, RA Dr. Wachs anzurufen...gibt es diesbezüglich irgendwelche erfahrungsberichte?
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Alt 13.07.2009, 02:54   # 4393
Trampolin
 
Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 92
Zitat:
Zitat von thorben Beitrag anzeigen
folgender satz nicht enthalten ist, der aber im leitfaden zu finden ist, und der auch nicht unwichtig erscheint:

"Sofern sich die Rechtslage ändert und mein Verhalten dann rechtmäßig wird, wird meine Unterlassungserklärung nicht mehr gelten."
ich denke mal, dass dieser Satz relativ irrelevant ist

1. ich glaube nicht, dass das Urheberrechtsgesetz in diesem Masse gekippt wird. (das man irgendwann "alles" zur freien Verfügung für alle in Netz stellen darf)
2. wenn man nicht vor hat irgenwelche Sachen ins Netz zustellen um es für andere zur Verfügung zustellen.

3. wenn es natürlich doch irgendwann erlaubt wird, ist man halt der blöde und darf es nicht

aber bitte warte noch auf anderen Meinungen, dies spiegelt nur meine eigene wieder
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Alt 13.07.2009, 02:57   # 4394
Shual
 
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Zitat:
Zitat von thorben Beitrag anzeigen
ist dieser satz im nachhinein gestrichen worden??
Genau, vor allem weil er nutzlos ist.

Filesharing, Verstöße gegen zB § 97UrhG werden nie sanktioniert werden, weder ein Gesetz noch ein BGH-Spruch wird etwas ändern.

Man kann den Satz aber immer noch verwenden, denn man gibt eine 30-jährige Erklärung ab.

PS: Dr. Wachs ist ein hervorragender Anwalt, dem man sich gerne anvertrauen kann, wie das auch für eine gewisse Anzahl anderer Anwälte gilt.

Achtung: Ironie!!!!!!!!!!!!!!
Dr. Wachs wird sich aber gerne todesmutig für den Beklagten im Fall der Fälle in den Billigflieger stürzen und von Hamburg nach München fliegen, und die Spesenrechnungen fürs Marriot sind auch nicht soooo hoch, wie man sich das als Laie immer denkt...

Hauptsache nicht diese "Schutzschriften-Kanzlei" da. Alles andere ist mir dann egal und reine Verhandlungssache.
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Alt 13.07.2009, 02:59   # 4395
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Zitat:
Zitat von thorben Beitrag anzeigen
ist dieser satz im nachhinein gestrichen worden??
Ja!
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Verletzung von Urheberrecht rechtmäßig würde, ist mit NULL einzuschätzen.

Siehe dazu auch die Antwort von RA Hechler in einem anderen Thread.
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Alt 13.07.2009, 03:06   # 4396
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Ja!
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Verletzung von Urheberrecht rechtmäßig würde, ist mit NULL einzuschätzen.

Siehe dazu auch die Antwort von RA Hechler in einem anderen Thread.
Also, da lag RA Hechler nicht richtig. An der Vormulierung ist nichts auszusetzen [rechtlich].

Was richtig ist, ist vielleicht dass es blöd aussieht wenn ein Verletzer sagt: "Aber nur solange es verboten ist."

Da fragt sich der Richter schon zu Recht was das soll: Erst nix kapieren, "rechtliche Fehlstellungen" an den Tag legen und dann aber mitbekommen wollen, wann das ganze erlaubt sei?

Was auch immer: Die vorliegende modUE, und da klingen mir die RichterInnnenworte immer noch in den Ohren, wird sehr gelobt und anerkannt! Die Richterschaft erkennt dieses Produkt und die "voranwaltliche" Verwendung sogar als sehr guten Willen des Beklagten an.

Wozu dann diesen Eindruck mit "juristischen Winkelzügen" schmälern?
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Alt 13.07.2009, 11:33   # 4397
DerWahreDude
 
Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 7
Ich arbeite mich grad durch "Abmahnung Wissen".
Mir wurde jetzt nur wegen einem Album eine UE geschickt. Jetzt bin ich an dem Punkt, das es ja auch eine erweiterte modUE gibt. Ich bin jetzt nicht DER Power-User, aber is es nicht ratsam, wenn man 1-2 Sachen auf dem Rechner hat, die zu nehmen?
Nicht das die UE vom SA nur die erste wahr.
Ach ja, hab heut morgen schon mit den empfohlenen Anwälten telefoniert.
Sehr nett, sehr nützlich.

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Alt 13.07.2009, 18:49   # 4398
netz84
Gastposter
 
Hallo,

bin gerade dabei die mod. UE zu personalisieren, allerdings hab ich kein so hübsches Aktenzeichen wie es in der Muster UE verwendet wird.
In dem Schreiben von Waldorf ist nur auf der ersten Seite eine Aktennummer drauf und in dem Beschluss vom Landgericht Köln ist eine Nummer oben links.
Soll ich auf die UE die Aktennummer unter die Anschrift schreiben, oder kann ich das auch einfach weglassen? und selbes beim Anschreiben?

Zählt für die Fristeinhaltung eigentlich der Poststempel, so dass es noch reichen würde Morgen früh das Ding zur Post zu geben wenn am Mi. 12:00 die Frist abläuft?

PS: Find ich ganz lustig das ihr die Rechteinhaber mal pauschal Unterlassungsgläubigerin nennt
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Alt 13.07.2009, 19:37   # 4399
MrTwister
 
Registriert seit: 13.07.2009
Beiträge: 32
Also hab hier jetzt schon viel gelesen... möchte aber eine konkrete Antwort vielleicht sogar auf diesen Fall:

Also ich wurde auch von Waldorf abgemahnt.

Streitfall: download von "Männerwirtschaft" über Bittorrent
(nein kein Porno der Film mit Mario Barth )

kosten ca 1000€

war heute beim Anwalt der war sehr überrascht, das die Abmahnungsdchreiben jetzt schon auf über 15 Seiten gewachsen sind.

1. will er prüfen, ob Gringfügigkeit vorliegt (diese 100€ Klausel nen ich sie mal!)
2. werde ich ums bezahlen nicht herumkommen, er meinte dann machen wir denen nen Angebot von 500€ronen!!
3. diese abgeänderten Unterlassungserklärungen wären nicht immer haltbar. Denn ne unterlasssungserklärung dient ja dazu, dass man sich verplichtet das nicht mehr zu tun... wenn man das aber so weit raußnimmt, dann können die RA später immer noch klagen weil die UE nicht richtig rechtswirksam ist. (bitte schlagt mich net, ist ne Zusammenfassung von mir mit eigenen Worten)

was nun? Kommt man ums zahlen herum? Die wollen doch nur Geld sehen!

Bitte hat jemand den gleichen Fall und vielleicht schon diese UE abgeschickt und ne schriftliche Annerkennung dereseites (oder ähnliches)?

Weil ich hab nicht das Geld wenn die mich aufeinmal verklagen , weil hier jemand sagt (z.B. bei ner Abmahnung von nem Hörbuch) zahl nicht bei mir haben sie das auch fallengelassen!

Ich weiß ich bin etwas panisch... aber ich hab an anderen Ecken auch zur Zeit Geldprobleme ich ich erstmal auf die Reihe bekommen muß
!!!!!!

für Hilfe würde ich mich freuen!

Gruß MrT

PS: wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten
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Alt 13.07.2009, 19:57   # 4400
Trampolin
 
Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 92
Zitat:
Zitat von MrTwister Beitrag anzeigen
dann können die RA später immer noch klagen weil die UE nicht richtig rechtswirksam ist.
..mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich...

meine Vermutung, bitte noch auf andere Meinungen warten
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