| | # 425 |
| Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 12
| Sicher hat die Telekom eine eigene Abteilung. Die Daten dürfen aber nur dann herausggeben werden wenn z.B. Bedrohung, Selbstmord oder sonstige lustige Spielchen sattfinden. Mein Verdacht ist das Daten und Ip-Adressen verkauft werden. Mich würde mal Interessieren was z.B. S**Y dazu sagt das z.b. Wa***rf 666 einkasiert und S**ny als Rechteinhaber mit 200 abgespeist wird. |
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| | # 426 | ||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Zitat:
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| | # 427 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| @ Rik28 was sollten die Rechteinhaber zu den RA-Gebühren auch sagen? Die RA-Gebühren werden nach RVG in Rechnung gestellt. Weil viele Abgemahnte einfach kpl. alles bezahlen, freut sich auch der Rechteinhaber über jeden Zahlungseingang wegen der angebl. Urheberrechtsverletzung an seiner (teilweisen) Schundsoftware. |
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| | # 428 | |
| Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
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| | # 429 | |
| Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
...daraus ist doch hoffentlich noch kein Anerkenntnis der Forderung zu verstehen, oder? Ich hatte nur noch zwei Tage zeit bis zum Ablauf der Frist und war ordentlich unter Zeitdruck... Ich werde nun erstmal abwarten und schauen wie sich W-dorf entschließt allgemein und speziell in meiner Angelegenheit weiter vorzugehen. Anrufen...und mir auf´n Zeiger gehen können sie jedenfalls nich, ich hab mein DSL und Festnetzanschluss schon seit dem 31.11.2007 gekündigt, unabhängig von dieser Angelegenheit. Ich soll ich die entspr. Titel zwischen dem 11.-12.11.2007 zum DL bereitgestellt haben... Problematisch wird es nur, wenn ich den geplanten (aber auf mitte des Jahres verschobenen) Wohnortwechsel vornehme. Gebe ich das gegenüber W-dorf an oder verschweige ich es? Was meint Ihr? | |
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| | # 430 |
| Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 12
| Mal ein Gedanke zur später Abendstunde: Sagen wir mal ein kleiner Arbeiter bekommt Samstags eine Abmahnung weil Er irgendeine Scheißmusik im Grautier gezogen hat. Nun denkt sich ein Rechts...... den mahnen wir ab weil "Ich der Ritter der Gerechtigkeit bin" bla bla . Nur spart dieser Anwalt am Porto und schickt den Brief normal ab Der kleien Arbeiter ist natürlich nicht dumm und schickt am gleichen Tag eine modifizierte UE an den Rechteinhaber mit Einwurf Einschreiben Dem Anwalt schreibt er Montags, Sorry Ich habe meinen Fehler erkannt und habe ihn bereinigt. Und da es sich überschnitten hat und der kleine Arbeiter es auch beweisen kann wirds wohl nichts mit den teuflischen ( 666 ) Anwaltsgebühren. Fazit: Zahl lieber an den Rechteinhaber z.B. 200 als an den Anwalt 666 |
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| | # 431 | |
| Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 5
| Zitat:
Solang ich nicht den vollen Betrag bzw. die 666 RA-Kosten begleiche werden Sie vielleicht ja die 200 erst mal für sich behalten?! | |
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| | # 432 |
| Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 12
| Ich mein das anders. Der Anwalt will ja angeblich von dir/mir eine Unterlassungserklärung, dafür wendet er seine kostbare Lebenszeit auf. Wenn ich ihm aber mit der UE zuvorkomme und das auch vom Datum her beweisen kann dann wars das mit Kohle einstreichen. Mal nur so als Gedanke, was sagen die Profis? |
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| | # 433 |
| Gastposter | Hallo im Club, hab letzten Samstag (19.1.0 Jetzt muss ich noch schaun, was ich in die Mod-UE schreibe. ![]() Zeit hab ich ja nur noch bis morgen. Hat sonst noch jemand besondere Tipps? Gruß Pätsch |
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| | # 434 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Man kann ja auch versuchen, die Kohle lediglich in die eigene Verteidigung zu investieren. Persönlich halte ich die "Eikmeier-Taktik" (KLICK MICH!) eine Überlegung wert. |
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| | # 435 |
| Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 12
| Sicher sind die Ausführungen von Eikmeier so gesehen perfekt, vorrausgesetzt man ist unschuldig Und was macht der Anwalt wenn er merkt das sich Widerstand regt, er verkauft die Forderungen an ein Inkasso Büro und so weiter und so weiter ( Titel .....) @Alter Esel, hast du meine Posts gelesen, was sagst du zu der UE direkt an den Rechteinhaber? Bisher gehts ja nur um die UE zum gegnerischen Anwalt |
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| | # 436 | |||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
...und das ist nicht so einfach, wenn man sich nicht bereits zuvor verplappert hat. Zitat:
Eher handelt es sich hier dann um Outsourcing. Aber auch dann würde ich mich wohler fühlen, wenn mir ein geeigneter Jurist den Rücken freihält, bevor ich denen mein Geld hinterherwerfe. Zitat:
Die Abmahner sind nicht dämlich und kennen übliche Postlaufzeiten. Nein, diese Chance sehe ich wirklich nur dann, wenn ich durch eine Vorladung der Polizei oder eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft vorgewarnt werde. | |||
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| | # 437 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
In der mündlichen Verhandlung hat sich schon mancher Cowboy vor dem Richter ganz klein mit Hut gezeigt. | |
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| | # 438 |
| Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 2
| Ich hatte mich vor einigen Tagen in einem anderen Forum ebenfalls angemeldet, weil auch ich nun zu den Betroffenen der Abmahnwellen Marke "Waldorf" zähle. Nun möchte ich gerne meinen Beitrag von dort auch hier veröffentlichen und stelle damit folgendes zur Diskussion: "Hallo Mitglieder und Gäste des Forums. Ich gehöre seit dem 15.Januar 2008 ebenfalls zu den von der Kanzlei RA Waldorf abgemahnten Nutzern einer Tauschbörse. In diesem Fall wird mir die Verbreitung von einem Hörbuch und eines Buches vorgeworfen. Nach einigen Recherchen bei Google und Co. bin ich auf die immer gleiche Problematik und die immer wieder sehr ähnlichen Sachverhalte gestossen. Heute war ich bei einem Anwalt, weil mein gütlicher Einigungsvorschlag von den RA Waldorf abgelehnt wurde. Ich bin weder willens noch in der Lage für ein offensichtliches Serienabmahnverfahren, was einen Rechtsmissbrauch darstellt, über 600 EUR zu bezahlen. Nun ist es ja zugegebenermaßen nicht so, dass die Vorwürfe aus der Luft gegriffen sind [Ergänzung zur Erklärung: Die IP Adresse ist zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich unser Familienanschluß gewesen, aber das Angebot dieser beiden Dateien ist ganz klar nicht durch Mitglieder meiner Familie erfolgt.], und das wird bei 99% der Betroffenen nicht anders sein (wenn Ihr mal ehrlich seid), aber die nachgewiesenen Zeiträume lassen es in diesem Fall nicht zu, von einer wirklichen Zurverfügungstellung von urheberrechtsgeschütztem Material zu sprechen, denn sie sind einfach zu kurz, um eine nennenswerte Datenmenge zu übertragen. Sollte es nun bei mir oder anderen zu Gerichtsverhandlungen kommen, ist es nach Auskunft meines RA ein nicht unerhebliches Indiz, ob es sich um eine Serienabmahnung handelt und damit ein Rechtsmissbrauch durch den Abmahnenden vorliegen könnte. Bitte nicht missverstehen: Es ist kein Freibrief, um sich aus einem solchen Verfahren heraus zu winden, aber es erleichtert vielleicht die Argumentation vor Gericht nachweisen zu können, dass es sich eben um eine Massenabmahnung handelt, und es besteht so zumindest die Chance, die Kosten senken zu können. Ich möchte nun alle bitten, mir eine gescannte Kopie ihrer Abmahnung per email zukommen zu lassen. Die Unterlagen werden natürlich absolut vertraulich behandelt. Eine Verwendung geschieht nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Zurverfügungstellenden. Ich denke einfach, dass mit mehr Zusammenhalt es einfacher wird, sich gegen diese, wie ich es empfinde, Wegelagerermentalität einiger Kanzleien zur Wehr zu setzen und vielleicht auch mehr Urteile im Sinne der Abgemahnten zu erreichen, was wiederum der ganzen Gemeinschaft zugute kommt. Wohlgemerkt, ich rede hier nicht der Urheberrechtsverletzung das Wort und ein gesundes Rechts- oder Unrechtsbewußtsein sollte jeder haben. Mir ist nur bei der Durchsicht vieler Kommentare aufgefallen, dass hier immer wieder die kleinen Fische gefangen werden und die Großen unbehelligt bleiben. Ich stehe klar auf dem Standpunkt, dass bei bewußter Urheberrechtsverletzung Strafe sein muß, jedoch sollte man mit der Strafhöhe mal die Kirche im Dorf lassen und es muß auf jeden Fall verhindert werden, dass sich Kanzleien dadurch goldene Nasen verdienen und die Abmahnung zum Selbstzweck wird. So, sollte dies überzeugt haben, so bitte ich Euch Eure Abmahnungsschreiben inklusive aller Anlagen an die folgende Adresse zu mailen: suppenkaschperle@gmx.net Vertraulichkeit ist zugesichert." Klar habe ich mir auch die Frage gestellt, ob ich meine Unterlagen einem Dritten zur Verfügung stellen würde. Sollte daher jemand diese Unterlagen eben nicht weitergeben wollen, so würde ich dennoch um eine Art Kontaktaufnahme bitten, vielleicht nur um die Übersendung einer Emailadresse, um eine Art Pool aufzubauen, mittels dessen man dann eben im Streitfall vor Gericht nachweisen kann, dass es eben um Serienabmahnungen geht. Der Vorteil liegt ja dabei klar auf der Hand wie man hier lesen kann: Planet 3DNow! - Das Online-Magazin für den AMD-User Gruß Suppenkaschperle |
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| | # 439 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Ich habe Bedenken, die Sachverhalte einer anonymen Person zur Verfügung zu stellen. Es mögen durchaus lautere Absichten sein, dann aber würde ich zuvor verlangen, dass sich die anfragende Person zu erkennen gibt. Darüber hinaus ist die Argumentation mit der Rechtsmißbräuchlichkeit nicht unproblematisch. Es kann zwar ein Glied in der Kette sein, allein darauf würde ich mich nicht verlassen.
Allenfalls läßt sich argumentieren, dass für die Standardschreiben in der Massentextverarbeitung kein Anwalt benötigt wird, wofür auch die fehlende Unterschrift spricht. Wenn man nichts herunter geladen hat, gibt es da bessere Verteidigungsansätze. |
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| | # 440 |
| Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 2
| Ganz genau. Diese Bedenken hätte ich im Zweifel auch. Aber ich bin gerne bereit diese Zweifel in einem persönlichen Kontakt beginnend mit einer Email auszuräumen. Das habe ich übrigens mit jemandem aus diesem Forum vor einigen Tagen schon getan, über einen Erstkontakt per mail und anschließendes Telefonat. Ebenso ist klar, dass die Argumentation mit der Rechtsmißbräuchlichkeit der Massenabmahnung alleine nichts taugt, ebenso unbestritten ist aber auch, dass es ein Glied in einer Kette verschiedener Argumentationen ist, und da durchaus taugt. Zum letzten Satz: Es geht ja nicht um Heruntergeladenes sondern zum Upload angebotene Dateien. Noch einmal deutlich: Es geht mir nicht um die Anlage einer Sammlung persönlicher Daten, sondern um den Nachweis, dass hier unnötigerweise ein Anwalt im Einzelfall tätig ist, obwohl die Zurverfügungstellung eines Standardschreiben und Abwicklung durch den Rechteinhaber selbst ausreichend gewesen wären. Siehe auch Planet 3DNow! - Das Online-Magazin für den AMD-User Es gibt ja auch die Möglichkeit die Adresse des Abgemahnten im gescannten Anschreiben mit z.B. einem Grafikprogramm herauszuschneiden oder zu schwärzen und nur das Aktenzeichen und Datum des Schreibens zu belassen. Aber solange es keinen direkten Zusammenhalt der Betroffenen gibt und jeder für sich alleine mit der Kanzlei Waldorf oder anderen Abmahnern hadert, spielt man doch nur den Abmahnern in die Hände. Ich möchte auch hier noch einmal erwähnen: Ich bin überzeugt, dass bei einer tatsächlichen Urheberrechtsverletzung auch eine Strafe angebracht ist. Genauso aber bin ich der Meinung, dass dies nicht dazu dienen darf, dass sich Anwaltskanzleien die Möglichkeit eröffnet, sich mittels Abmahnungen im großen Stil daran zu bereichern, so gerechtfertigt die Gebühren nach der Gebührenordnung auch sein mögen. Das ist im Sinne der Gerechtigkeit der falsche Weg. Und ich empfinde Anwaltsgebühren die fünf Mal so hoch sind wie die Strafzahlung selbst als unseriös und nicht der gerechten Sache dienend. So erzeugt man kein Rechts- oder Unrechtsbewußtsein. |
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