Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 23.01.2008, 10:21   # 421
chullain
 
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Hallo,

hatte grad ein nettes Gespräch mit Waldorf. Rufen natürlich unbekannt an, so dass man garnicht erkennt, dass sie es sind. Tja, bin natürlich ans Telefon gegangen...und siehe da, der erste Satz war natürlich gewesen, ob wir uns aussergerichtlich einigen können oder wir einen Klage einreichen sollen.Ich hab das jetzt abgestrichen...die nette Dame am Telefon hat sich bedankt und hat aufgelegt. Eine Aussage darüber, ob ich was gemacht habe oder nicht, habe ich nicht gemacht....

...tja, jetzt droht mir wohl demnächst was übles ins Haus, was...

...wie siehts bei den anderen aus? Schon jemand ne Klage am Hals?

Gruss,
chullain
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Alt 23.01.2008, 10:35   # 422
GSteven
 
Registriert seit: 22.01.2008
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Zitat:
Zitat von ronan Beitrag anzeigen
...und hat sich jemand bereits bei seinem Provider erkundigt, ob dieser tatsächlich die IP´s herausgegeben hat??
Ich habe mich beim Provider erkundigt, es wurden keine Daten rausgegeben und es kam keine Anfrage von einer Staatsanwaltschaft... das wundert mich ganz schön :miristsc:
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Alt 23.01.2008, 12:09   # 423
Lotec
 
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@GSteven,

stimmt denn das, was die Abmahnkanzlei dir vorwirft?
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Alt 23.01.2008, 12:48   # 424
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
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Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von GSteven Beitrag anzeigen
Ich habe mich beim Provider erkundigt, es wurden keine Daten rausgegeben und es kam keine Anfrage von einer Staatsanwaltschaft... das wundert mich ganz schön :miristsc:
Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann müsste man ja "auf gut Glück" einer beliebigen IP - Adresse Deine Daten zugeordnet und dabei noch einen Treffer erzielt haben.

Es ist da eher wahrscheinlich, dass die Auskunft Deines Providers unzutreffend ist. Die Telekom hat dafür beispielsweise eine eigene Abteilung und die Servicehotline hat über derartige Vorgänge gar keine Kenntnis.
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Alt 23.01.2008, 13:04   # 425
Rik28
 
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Sicher hat die Telekom eine eigene Abteilung. Die Daten dürfen aber nur dann herausggeben werden wenn z.B. Bedrohung, Selbstmord oder sonstige lustige Spielchen sattfinden. Mein Verdacht ist das Daten und Ip-Adressen verkauft werden.
Mich würde mal Interessieren was z.B. S**Y dazu sagt das z.b. Wa***rf 666€
einkasiert und S**ny als Rechteinhaber mit 200€ abgespeist wird.
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Alt 23.01.2008, 13:19   # 426
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
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Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Rik28 Beitrag anzeigen
Sicher hat die Telekom eine eigene Abteilung. Die Daten dürfen aber nur dann herausggeben werden wenn z.B. Bedrohung, Selbstmord oder sonstige lustige Spielchen sattfinden. Mein Verdacht ist das Daten und Ip-Adressen verkauft werden.
Nimm´s jetzt bitte nicht persönlich, aber diese Verschwörungstheorien sind doch eher unsinnig. Erstmal dürfen die Daten im Rahmen der staatsanwaltlichen ermittlungen herausgegeben werden - jedenfalls nach Ansicht einiger Gerichte, weiterhin müsste auch bei einem "Verkauf" von IP - Adressen eine Zuordnung der Adresse zum Anschlußinhaber über den Provider erfolgen.

Zitat:
Mich würde mal Interessieren was z.B. S**Y dazu sagt das z.b. Wa***rf 666€
einkasiert und S**ny als Rechteinhaber mit 200€ abgespeist wird.
Nichts.
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Alt 23.01.2008, 14:10   # 427
Grazer57
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
@ Rik28

was sollten die Rechteinhaber zu den RA-Gebühren auch sagen?
Die RA-Gebühren werden nach RVG in Rechnung gestellt.

Weil viele Abgemahnte einfach kpl. alles bezahlen, freut sich
auch der Rechteinhaber über jeden Zahlungseingang wegen der angebl.
Urheberrechtsverletzung an seiner (teilweisen) Schundsoftware.
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Alt 23.01.2008, 16:03   # 428
schnollo1
 
Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von cod4 Beitrag anzeigen
Hallo an alle hier

Also die kanzlei Waldorf hat mich damals abgemaht 3fach ,nun hab ich vor 2 wochen ein Manbescheid von Gericht erhalten und Widerspruch hab ich nicht aufgehoben da die fast 800 € kosten ich kann in raten zahlen und ein Gerichtverfahrung wollte ich mir lieber sparen, heute jedoch kamm ein zweites Manbescheid nun sie verlangen von mir 1400 € und nun es ist ein schwarzes freitag für mich!

800 € für der erste Manbescheid + 1400 € für das zweite und wahrscheinlich kommt demnächst das dritte mit auch so eine vierstellige summe € und dies alles sind für mich verdammt zu viel und man muss rechnen auch die 5% zinsen!!

Nun ich will der zweite Mahnbescheid vollständig widersprechen da die Herren von Waldorf wollen sie mich total ruinieren!

Was empfehlt ihr mich? Soll ich die gesamte Hauptforderung widersprechen oder ein teil?

Bitte um Antworten!

Sorry für mein Rechtsreibung fehler aber ich bin total schokiert!
tut mir echt leid für dich........das wird mich, trotz mieser finanzlage wohl zur zahlung überreden.......seufz.......
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Alt 23.01.2008, 20:46   # 429
ronan
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Mich nicht.



Sicher nicht die IP, sondern die zugehörigen Anschlußinhaberdaten.



Deshalb rate ich immer dazu, sich im Einzelfall anwaltlich beraten zu lassen. Eine Diskussion in Foren ist nicht dazu geeignet, eine rechtlich tragfähige Lösung in eben diesem Einzelfall zu entwickeln. Jedenfalls liegt darin immer die Gefahr, dass Fehler unterlaufen.

Eine Bitte um Zahlungsaufschub kann nämlich schon ein Anerkenntnis der Forderung beinhalten. Ebenso die Bitte um wohlwollende Prüfung der wirtschaftlichen Lage oder die Leistung von Abschlagszahlungen.
wörtlich habe ich betreffend der Zahlungsaufforderung geschrieben:"...hinsichtlich des geforderten Schadenersatzes werde ich mich in einem gesonderten Schreiben an Sie wenden..."

...daraus ist doch hoffentlich noch kein Anerkenntnis der Forderung zu verstehen, oder? Ich hatte nur noch zwei Tage zeit bis zum Ablauf der Frist und war ordentlich unter Zeitdruck...

Ich werde nun erstmal abwarten und schauen wie sich W-dorf entschließt allgemein und speziell in meiner Angelegenheit weiter vorzugehen. Anrufen...und mir auf´n Zeiger gehen können sie jedenfalls nich, ich hab mein DSL und Festnetzanschluss schon seit dem 31.11.2007 gekündigt, unabhängig von dieser Angelegenheit. Ich soll ich die entspr. Titel zwischen dem 11.-12.11.2007 zum DL bereitgestellt haben...

Problematisch wird es nur, wenn ich den geplanten (aber auf mitte des Jahres verschobenen) Wohnortwechsel vornehme. Gebe ich das gegenüber W-dorf an oder verschweige ich es? Was meint Ihr?
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Alt 23.01.2008, 23:20   # 430
Rik28
 
Registriert seit: 20.01.2008
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Mal ein Gedanke zur später Abendstunde:

Sagen wir mal ein kleiner Arbeiter bekommt Samstags eine Abmahnung weil Er irgendeine Scheißmusik im Grautier gezogen hat. Nun denkt sich ein Rechts...... den mahnen wir ab weil "Ich der Ritter der Gerechtigkeit bin" bla bla . Nur spart dieser Anwalt am Porto und schickt den Brief normal ab Der kleien Arbeiter ist natürlich nicht dumm und schickt am gleichen Tag eine modifizierte UE an den Rechteinhaber mit Einwurf Einschreiben Dem Anwalt schreibt er Montags, Sorry Ich habe meinen Fehler erkannt und habe ihn bereinigt. Und da es sich überschnitten hat und der kleine Arbeiter es auch beweisen kann wirds wohl nichts mit den teuflischen ( 666 € ) Anwaltsgebühren.
Fazit:
Zahl lieber an den Rechteinhaber z.B. 200 € als an den Anwalt 666€
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Alt 24.01.2008, 13:11   # 431
kronus380
 
Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Rik28 Beitrag anzeigen
Mal ein Gedanke zur später Abendstunde:

Sagen wir mal ein kleiner Arbeiter bekommt Samstags eine Abmahnung weil Er irgendeine Scheißmusik im Grautier gezogen hat. Nun denkt sich ein Rechts...... den mahnen wir ab weil "Ich der Ritter der Gerechtigkeit bin" bla bla . Nur spart dieser Anwalt am Porto und schickt den Brief normal ab Der kleien Arbeiter ist natürlich nicht dumm und schickt am gleichen Tag eine modifizierte UE an den Rechteinhaber mit Einwurf Einschreiben Dem Anwalt schreibt er Montags, Sorry Ich habe meinen Fehler erkannt und habe ihn bereinigt. Und da es sich überschnitten hat und der kleine Arbeiter es auch beweisen kann wirds wohl nichts mit den teuflischen ( 666 € ) Anwaltsgebühren.
Fazit:
Zahl lieber an den Rechteinhaber z.B. 200 € als an den Anwalt 666€
Wie kann ich denn sicher sein das die 200€ auch beim Rechteinhaber ankommen und nicht beim RA einbehalten werden? Der beiligende Überweisungsschein ist ja auch nur auf den RA ausgestellt.
Solang ich nicht den vollen Betrag bzw. die 666€ RA-Kosten begleiche werden Sie vielleicht ja die 200€ erst mal für sich behalten?!
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Alt 24.01.2008, 13:28   # 432
Rik28
 
Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 12
Ich mein das anders. Der Anwalt will ja angeblich von dir/mir eine Unterlassungserklärung, dafür wendet er seine kostbare Lebenszeit auf. Wenn ich ihm aber mit der UE zuvorkomme und das auch vom Datum her beweisen kann dann wars das mit Kohle einstreichen.
Mal nur so als Gedanke, was sagen die Profis?
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Alt 24.01.2008, 14:18   # 433
Pätsch
Gastposter
 
Hallo im Club,

hab letzten Samstag (19.1.0 auch so ein schönes Schreiben von Waldorf erhalten. Gleicher Betrag (für 2 Alben)

Jetzt muss ich noch schaun, was ich in die Mod-UE schreibe.
Zeit hab ich ja nur noch bis morgen.

Hat sonst noch jemand besondere Tipps?


Gruß Pätsch
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Alt 24.01.2008, 21:24   # 434
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Rik28 Beitrag anzeigen
Fazit:
Zahl lieber an den Rechteinhaber z.B. 200 € als an den Anwalt 666€
Man kann ja auch versuchen, die Kohle lediglich in die eigene Verteidigung zu investieren.

Persönlich halte ich die "Eikmeier-Taktik" (KLICK MICH!) eine Überlegung wert.
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Alt 24.01.2008, 22:22   # 435
Rik28
 
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Sicher sind die Ausführungen von Eikmeier so gesehen perfekt, vorrausgesetzt man ist unschuldig
Und was macht der Anwalt wenn er merkt das sich Widerstand regt, er verkauft die Forderungen an ein Inkasso Büro und so weiter und so weiter ( Titel .....)

@Alter Esel, hast du meine Posts gelesen, was sagst du zu der UE direkt an den Rechteinhaber? Bisher gehts ja nur um die UE zum gegnerischen Anwalt
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Alt 24.01.2008, 23:25   # 436
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Rik28 Beitrag anzeigen
Sicher sind die Ausführungen von Eikmeier so gesehen perfekt, vorrausgesetzt man ist unschuldig
Unschuldig bist Du, solange man keinen Richter vom Gegenteil überzeugen kann...

...und das ist nicht so einfach, wenn man sich nicht bereits zuvor verplappert hat.

Zitat:
Zitat von Rik28 Beitrag anzeigen
Und was macht der Anwalt wenn er merkt das sich Widerstand regt, er verkauft die Forderungen an ein Inkasso Büro und so weiter und so weiter ( Titel .....)
Kein Inkasso-Büro kauft fragliche Forderungen.

Eher handelt es sich hier dann um Outsourcing.

Aber auch dann würde ich mich wohler fühlen, wenn mir ein geeigneter Jurist den Rücken freihält, bevor ich denen mein Geld hinterherwerfe.

Zitat:
Zitat von Rik28 Beitrag anzeigen
@Alter Esel, hast du meine Posts gelesen, was sagst du zu der UE direkt an den Rechteinhaber? Bisher gehts ja nur um die UE zum gegnerischen Anwalt
Die Wirksamkeit einer vorbeugenden UE an den Rechteinhaber an einem Wochenende festzumachen, halte ich für fragwürdig.
Die Abmahner sind nicht dämlich und kennen übliche Postlaufzeiten.

Nein, diese Chance sehe ich wirklich nur dann, wenn ich durch eine Vorladung der Polizei oder eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft vorgewarnt werde.
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Alt 24.01.2008, 23:50   # 437
Eikmeier
 
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Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Die Wirksamkeit einer vorbeugenden UE an den Rechteinhaber an einem Wochenende festzumachen, halte ich für fragwürdig.
Die Abmahner sind nicht dämlich und kennen übliche Postlaufzeiten.

Nein, diese Chance sehe ich wirklich nur dann, wenn ich durch eine Vorladung der Polizei oder eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft vorgewarnt werde.
So ist es. Die Sache mit der Versendung der UE sind doch reine Sandkastenspiele, die bestenfalls Frau Salesch kauft. Unsere Richterschaft ist keineswegs so weltfremd, wie sie manchmal hingestellt wird. Auch der Richter hat nun einmal das Gesetz als Arbeitsgrundlage und muss versuchen, im Einzelfall ein passendes Urteil zu fällen.

In der mündlichen Verhandlung hat sich schon mancher Cowboy vor dem Richter ganz klein mit Hut gezeigt.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
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Alt 25.01.2008, 02:20   # 438
Suppenkaschperle
 
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Beiträge: 2
Ich hatte mich vor einigen Tagen in einem anderen Forum ebenfalls angemeldet, weil auch ich nun zu den Betroffenen der Abmahnwellen Marke "Waldorf" zähle. Nun möchte ich gerne meinen Beitrag von dort auch hier veröffentlichen und stelle damit folgendes zur Diskussion:
"Hallo Mitglieder und Gäste des Forums.
Ich gehöre seit dem 15.Januar 2008 ebenfalls zu den von der Kanzlei RA Waldorf abgemahnten Nutzern einer Tauschbörse. In diesem Fall wird mir die Verbreitung von einem Hörbuch und eines Buches vorgeworfen. Nach einigen Recherchen bei Google und Co. bin ich auf die immer gleiche Problematik und die immer wieder sehr ähnlichen Sachverhalte gestossen. Heute war ich bei einem Anwalt, weil mein gütlicher Einigungsvorschlag von den RA Waldorf abgelehnt wurde. Ich bin weder willens noch in der Lage für ein offensichtliches Serienabmahnverfahren, was einen Rechtsmissbrauch darstellt, über 600 EUR zu bezahlen. Nun ist es ja zugegebenermaßen nicht so, dass die Vorwürfe aus der Luft gegriffen sind
[Ergänzung zur Erklärung: Die IP Adresse ist zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich unser Familienanschluß gewesen, aber das Angebot dieser beiden Dateien ist ganz klar nicht durch Mitglieder meiner Familie erfolgt.], und das wird bei 99% der Betroffenen nicht anders sein (wenn Ihr mal ehrlich seid), aber die nachgewiesenen Zeiträume lassen es in diesem Fall nicht zu, von einer wirklichen Zurverfügungstellung von urheberrechtsgeschütztem Material zu sprechen, denn sie sind einfach zu kurz, um eine nennenswerte Datenmenge zu übertragen.
Sollte es nun bei mir oder anderen zu Gerichtsverhandlungen kommen, ist es nach Auskunft meines RA ein nicht unerhebliches Indiz, ob es sich um eine Serienabmahnung handelt und damit ein Rechtsmissbrauch durch den Abmahnenden vorliegen könnte. Bitte nicht missverstehen: Es ist kein Freibrief, um sich aus einem solchen Verfahren heraus zu winden, aber es erleichtert vielleicht die Argumentation vor Gericht nachweisen zu können, dass es sich eben um eine Massenabmahnung handelt, und es besteht so zumindest die Chance, die Kosten senken zu können.
Ich möchte nun alle bitten, mir eine gescannte Kopie ihrer Abmahnung per email zukommen zu lassen.
Die Unterlagen werden natürlich absolut vertraulich behandelt. Eine Verwendung geschieht nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Zurverfügungstellenden.
Ich denke einfach, dass mit mehr Zusammenhalt es einfacher wird, sich gegen diese, wie ich es empfinde, Wegelagerermentalität einiger Kanzleien zur Wehr zu setzen und vielleicht auch mehr Urteile im Sinne der Abgemahnten zu erreichen, was wiederum der ganzen Gemeinschaft zugute kommt. Wohlgemerkt, ich rede hier nicht der Urheberrechtsverletzung das Wort und ein gesundes Rechts- oder Unrechtsbewußtsein sollte jeder haben. Mir ist nur bei der Durchsicht vieler Kommentare aufgefallen, dass hier immer wieder die kleinen Fische gefangen werden und die Großen unbehelligt bleiben. Ich stehe klar auf dem Standpunkt, dass bei bewußter Urheberrechtsverletzung Strafe sein muß, jedoch sollte man mit der Strafhöhe mal die Kirche im Dorf lassen und es muß auf jeden Fall verhindert werden, dass sich Kanzleien dadurch goldene Nasen verdienen und die Abmahnung zum Selbstzweck wird.
So, sollte dies überzeugt haben, so bitte ich Euch Eure Abmahnungsschreiben inklusive aller Anlagen an die folgende Adresse zu mailen: suppenkaschperle@gmx.net
Vertraulichkeit ist zugesichert.
"
Klar habe ich mir auch die Frage gestellt, ob ich meine Unterlagen einem Dritten zur Verfügung stellen würde. Sollte daher jemand diese Unterlagen eben nicht weitergeben wollen, so würde ich dennoch um eine Art Kontaktaufnahme bitten, vielleicht nur um die Übersendung einer Emailadresse, um eine Art Pool aufzubauen, mittels dessen man dann eben im Streitfall vor Gericht nachweisen kann, dass es eben um Serienabmahnungen geht. Der Vorteil liegt ja dabei klar auf der Hand wie man hier lesen kann: Planet 3DNow! - Das Online-Magazin für den AMD-User
Gruß
Suppenkaschperle
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Alt 25.01.2008, 10:21   # 439
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Ich habe Bedenken, die Sachverhalte einer anonymen Person zur Verfügung zu stellen. Es mögen durchaus lautere Absichten sein, dann aber würde ich zuvor verlangen, dass sich die anfragende Person zu erkennen gibt.

Darüber hinaus ist die Argumentation mit der Rechtsmißbräuchlichkeit nicht unproblematisch. Es kann zwar ein Glied in der Kette sein, allein darauf würde ich mich nicht verlassen.
  • Die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen ist kein entscheidendes kriterium für einen Rechtsmißbrauch.
  • Die abgemahnten Rechtsverletzungen beruhen nicht auf einem abstrakten Wettbewerbsverhältnis.
  • Der Nachweis, dass es nur um Gebühren geht, ist schwer zu führen.

Allenfalls läßt sich argumentieren, dass für die Standardschreiben in der Massentextverarbeitung kein Anwalt benötigt wird, wofür auch die fehlende Unterschrift spricht.

Wenn man nichts herunter geladen hat, gibt es da bessere Verteidigungsansätze.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
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Alt 25.01.2008, 23:33   # 440
Suppenkaschperle
 
Registriert seit: 15.01.2008
Beiträge: 2
Ganz genau. Diese Bedenken hätte ich im Zweifel auch. Aber ich bin gerne bereit diese Zweifel in einem persönlichen Kontakt beginnend mit einer Email auszuräumen. Das habe ich übrigens mit jemandem aus diesem Forum vor einigen Tagen schon getan, über einen Erstkontakt per mail und anschließendes Telefonat. Ebenso ist klar, dass die Argumentation mit der Rechtsmißbräuchlichkeit der Massenabmahnung alleine nichts taugt, ebenso unbestritten ist aber auch, dass es ein Glied in einer Kette verschiedener Argumentationen ist, und da durchaus taugt.

Zum letzten Satz: Es geht ja nicht um Heruntergeladenes sondern zum Upload angebotene Dateien.

Noch einmal deutlich: Es geht mir nicht um die Anlage einer Sammlung persönlicher Daten, sondern um den Nachweis, dass hier unnötigerweise ein Anwalt im Einzelfall tätig ist, obwohl die Zurverfügungstellung eines Standardschreiben und Abwicklung durch den Rechteinhaber selbst ausreichend gewesen wären. Siehe auch Planet 3DNow! - Das Online-Magazin für den AMD-User
Es gibt ja auch die Möglichkeit die Adresse des Abgemahnten im gescannten Anschreiben mit z.B. einem Grafikprogramm herauszuschneiden oder zu schwärzen und nur das Aktenzeichen und Datum des Schreibens zu belassen. Aber solange es keinen direkten Zusammenhalt der Betroffenen gibt und jeder für sich alleine mit der Kanzlei Waldorf oder anderen Abmahnern hadert, spielt man doch nur den Abmahnern in die Hände.
Ich möchte auch hier noch einmal erwähnen: Ich bin überzeugt, dass bei einer tatsächlichen Urheberrechtsverletzung auch eine Strafe angebracht ist. Genauso aber bin ich der Meinung, dass dies nicht dazu dienen darf, dass sich Anwaltskanzleien die Möglichkeit eröffnet, sich mittels Abmahnungen im großen Stil daran zu bereichern, so gerechtfertigt die Gebühren nach der Gebührenordnung auch sein mögen. Das ist im Sinne der Gerechtigkeit der falsche Weg. Und ich empfinde Anwaltsgebühren die fünf Mal so hoch sind wie die Strafzahlung selbst als unseriös und nicht der gerechten Sache dienend. So erzeugt man kein Rechts- oder Unrechtsbewußtsein.
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Alt 26.05.2012, 17:07 # --
News Flash
 
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