Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 11.07.2009, 14:01   # 4341
Tessek
 
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Zitat von jobob Beitrag anzeigen
Hallo,
kann ich denn für etwas belangt werden, was ich gar nicht gemacht habe?
Ja kannst Du. Siehe Störerhaftung. Wo mit Sicherheit schon jemand bezahlt halt, weil ein Freund/Bekannter am PC des Angeklagten oder sogar ein Hacker per WLAN die Datei gesaugt hat und nicht der Angeklagte.

Und die Grösse des Scheunentors bzw. der Sicherheitslücke bestimmen dann immer noch die zuständigen Richter.
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Alt 11.07.2009, 14:03   # 4342
alm
 
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So, jetzt melde ich mich auch mal wieder, kurze Zusammenfassung: Habe vor ca 6Wochen eine Abmahnung erhalten, abgeänderte UE fristgerecht per Einschreiben und Rückschein weggeschickt, und nix überwiesen (1000€).
Heute kam dann die langersehnte Antwort, juchu.
UE wurde akzeptiert, aber auch eine erneute Zahlungsaufforderung und die Drohung das jetzt keine mahnungen mehr folgen werden, ohoh
Weiß jemand wann ich mit den Anfuen rechnen kann, und wie ich mich am Telefon verhalten soll??? Einfach auflegen???
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Alt 11.07.2009, 14:05   # 4343
ulrich
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Zitat von alm Beitrag anzeigen
Weiß jemand wann ich mit den Anfuen rechnen kann, und wie ich mich am Telefon verhalten soll??? Einfach auflegen???
, und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt.
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Alt 11.07.2009, 14:07   # 4344
DerWahreDude
 
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sagt mal, die Frist is bis in 3 Tagen?
Wie soll das denn gehn? Is das überhaupt rechtens?

Edit: Wohlgemerkt, der Brief kam heute!
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Alt 11.07.2009, 14:12   # 4345
ulrich
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Zitat:
Zitat von DerWahreDude Beitrag anzeigen
sagt mal, die Frist is bis in 3 Tagen?
Wie soll das denn gehn? Is das überhaupt rechtens?

Edit: Wohlgemerkt, der Brief kam heute!
Fristsetzung

Im Allgemeinen wird eine kurze Frist gewährt, in der Regel beträgt diese 5 bis 10 Tage. Kürzere Fristen sind aber in Ausnahmefällen denkbar. Um bei Gericht eine einstweilige Verfügung bei einer verstrichenen Frist zu erwirken, muss der Abmahner eine kurze Frist wählen. Bei einer längeren Frist z. B. 1 Monat könnte der Abmahner keine Eilbedürftigkeit glaubhaft machen.

P.S.: Du kannst die mod UE auch erstmal per Fax versenden, danach per Post und Rückschein.
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Alt 11.07.2009, 14:12   # 4346
USA
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Zitat:
Wo mit Sicherheit schon jemand bezahlt halt, weil ein Freund/Bekannter am PC des Angeklagten oder sogar ein Hacker per WLAN die Datei gesaugt hat und nicht der Angeklagte
Und WER will das WIE nachweisen...!?

Da fällt mir ein: Wie erhebt dieser "IT-Dienstleister" eigentlich GENAU die IP-Adressen? Weiß das zufällig jemand!? Hat da jemand 'mal 'n Bericht (nach informationstechnischen Maßstäben) von denen gesehen? Oder ein Protokoll zur Datenvalidierung? Oder...oder...?

Nur 'mal so in den Raum gefragt: Ist DAS nicht primär gesehen viel wichtiger?

Ich für meinen Teil hab' z.B. gar kein WLAN, auch kein sog. "filesharing-Programm" und kenne das Werk des "Rechteinhabers" sowieso nicht... Sag' ich jetzt mal einfach so...! Ach so: Und top gesichert ist mein Anschluß natürlich auch. Hab' auch zufälligerweise sogar den "richtigen" Titel im Briefkopf stehen... Und nu!?

Naja, wenn ihr euch schon daüber den Kopf zerbrecht und unötig eure Energien damit verschwendet, ob bei euch "böse" hacker, die nichts besseres zu tun haben als 'ne mp3 über euren account zu saugen, am Werk waren - scheint ihr ja bereits alle Informationen über die Datenerhebung seitens "IT-Dienstleister" vorliegen zu haben! Prima!!! Da freue ich mich ja...

Dann 'mal her damit! Her mit dem "100%-Beweis", dem "Gutachten" und weiß der Teufel, was noch... da bin ja 'mal sehr gespannt!

Herzlichen Dank vorab & Gruß, Baxter
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Alt 11.07.2009, 14:15   # 4347
jobob
 
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[QUOTE=Tessek;656657]Ja kannst Du. Siehe Störerhaftung. Wo mit Sicherheit schon jemand bezahlt halt, weil ein Freund/Bekannter am PC des Angeklagten oder sogar ein Hacker per WLAN die Datei gesaugt hat und nicht der Angeklagte.
QUOTE]

Soviel zur Störerhaftung:

Urteil des LG Hamburg (Az 308 O 407 / 06 v. 26.07.2006 ) zur Haftung für einen unverschlüsselten WLAN-Zugang

Anmerkung: dieses Urteil hat für viel Unsicherheit gesorgt und wurde bereits stark kritisiert. Es betrifft zudem einen Sonderfall: Es wurde geltend gemacht, das WLan sei unverschlüsselt und Dritte hätten in es eindringen und es für Verletzungen nutzen können. In den meisten Fällen ist es jedoch so, dass innerhalb einer Gruppe, etwa einer Familie, einer WG et cetera es unklar ist, wer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Es ist aber nicht am Anschlussinhaber, jede Internetnutzung zu kontrollieren und zu reglementieren. Das Urteil wollte möglicherweise auch vorbeugen, dass "nicht jeder kommt und sagt - 'Ich war´s nicht'" und auf den "ominösen Unbekannten" verweist, der sich einhacke und den Anschluss für sich nutze.
Ist aber das Wlan geschützt oder handelt es sich um ein kabelgebundenes Lan, so heisst dies nicht, dass man dann ohnehin immer hafte, weil man ja nicht mal auf den "ominösen Unbekannten" verweise könne.


Obsiegendes amtsgerichtliches Urteil der Kanzlei Schutt/Waetke:

Anmerkung: (Alleine) interessant ist die Argumentation auf S. 9,10 des Urteils. Störerhaftung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn derjenige, der den Gefahrenherd schafft (hier: Zurverfügungstellung eines Internetanschlusses) sich in keiner Weise um die Eindämmung dieses Gefahrenherdes kümmert (hier: "früh zu Bett gehen" und sich in keiner Weise um die Aktivitäten der Kinder kümmern, diese nicht einmal ermahnen oder ähnliches).


In diesem Sinne,
jobob
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Alt 11.07.2009, 14:18   # 4348
Stöhn
 
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Hallo,

auch wir sind seit 2 Tagen im Club. Und das ganze gleich 2 mal.
Vorgestern Waldorf "Männersache", heute von Westphalen Milow - Ayo Technology.

Wir hatten uns schon entschieden bei Waldorf nur UE und sonst totstellen.
Jetzt sind wir aber ziemlich geschockt (Was mag da noch alles kommen?)

Da wir 2 Anschlußinhaber sind und beide mit dem selben Anschreiben gemahnt wurden, dachten wir sie müßten sich bei einer Klage erstmal auf
eine Person beziehen.
Immerhin ist es ja nicht so das zwei gleichberechtigte Inhaber den jeweils anderen kontrollieren dürfte (müßte) und es zählt immer noch unschuldig bis Schuld bewiesen, oder?

Bei dem Westphalen Schreiben ist mir folgendes aufgefallen:

Im Beschluß des Landgerichtes heißt es:

Gründe:
Der Antrag ist zulässig, soweit er sich auf die Verkehrsdaten bezieht, die nach dem ..... vergeben wurden. Insbesondere ist das Landgericht Köln
... zuständig.

Im übrigen war der Antrag mangels Rechtsschutzbedürfnis abzulehnen. Die entsprechenden Daten stehen der Beteiligten zur Erfüllung urheberrechtlicher Auskunftsansprüche nicht mehr zur Verfügung. Dies folgt zum einen aus der gerichtsbekannten Praxis der Beteiligten, daß die eingesetzten dynamischen IP-Adressen generell nach einem Zeitraum von sieben Tagen ab Ende des Tages des Einwahlzeitpunktes "gelöscht" werden. Bestätigt wird dies zum anderen durch das Schreiben der Beteiligten vom .... Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit dieser Erklärung besteht nicht.

Insbesondere bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass durch die Beteiligte eine Datensicherung erfolgte, weil sie rechtzeitig Kenntnis von der Sicherungsanordnung erlangt hat. Der Beschluß der Kammer vom 21.04.2009 wurde der Beteiligten am 23.04.2009 zugestellt. Ferner wurde Sie von der Antragstellerin am 23.04.2009 per Mail unterrichtet.

Logdatum: 17 Februar
Beteiligte: Telekom

Es ist dem Schreiben kein Ermittlungsdatensatz beigelegt.

Hat noch jemand dieses Schreiben so bekommen? Heißt das jetzt
das Westphalen den Datensatz gar nicht rechtlich benutzen darf?

Wären für Hilfe sehr dankbar.
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Alt 11.07.2009, 14:34   # 4349
Tessek
 
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@USA

Ich zitiere mal aus ein paar Urteilen von der Seite DigiProtect:

Zitat:
Das pauschale Bestreiten des Beklagten ist unbeachtlich. Die Klägerin hat im Einzelnen dargelegt, dass die bestreffenden Tonaufnahmen unter Nutzung einer sog. Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht wurden. Mit diesem Vortrag setzt sich der Beklagte nicht auseinander. Vielmehr verweist er vor allem auf seine eigene Unwissenheit und trägt vor, er habe einen „flüchtigen Bekannten“ darum gebeten, die streitgegenständliche Tonaufnahme herunterzuladen. Der Beklagte ist daher (sogar) als Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung zu qualifizieren. Überdies trifft den Beklagten als Anschlussinhaber jedenfalls die sog. Störerhaftung. Wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechts- oder Urheberechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Zitat:
Steht wie hier fest, dass die Rechtsverletzung über einen bestimmten Internetanschluss begangen wurde, so spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass diese auch von dessen Inhaber begangen wurde, und zwar entweder durch diesen selbst oder aber durch vom Anschlussinhaber zu vertretenden Mißbrauch Dritter. Diesen Anschein hat die Beklagte vorliegend nicht im erforderlichen Umfang erschüttern können.
DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Und da gibts noch viele mehr. Aber das sprengt den Rahmen hier...
Also einfach auf doof tun geht anscheinend nicht.
Deswegen ja dann auch die sekundäre Darlegungslast.
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Alt 11.07.2009, 15:21   # 4350
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Tessek Beitrag anzeigen
@USA

Ich zitiere mal aus ein paar Urteilen von der Seite DigiProtect:

......

Und da gibts noch viele mehr. Aber das sprengt den Rahmen hier...
Also einfach auf doof tun geht anscheinend nicht.
Deswegen ja dann auch die sekundäre Darlegungslast.

Also ich stelle mir das ungefähr so vor:

"Opa Müller" wohnt an einer viel befahrenen Straße und notiert mal alle Nummernschilder, der Fahrzeuge, die zu schnell fahren.
Nen Zeugen hat er auch parat und bringt seine sauber dokumentierte Anzeige dann zur Polizei.
Die Polizei ermittelt die Halter, hat aber aus verständlichen Gründen nicht das allergrößte Interesse der Anzeige nachzugehen, auch wenn sie Opa Müller sicher nicht für nen Lügner hält.

Opa Müller wird daraufhin selbst tätig und schreibt die einzelnen PKW-Halter an und verlangt "Schmerzensgeld" wegen Ruhestörung...

Der Richter sieht erstmal Opa Müller, der sich in seiner "Ruhe gestört fühlt", und es gibt keinerlei Anlass, an seinem Vortrag zu zweifeln, zumal auch noch der Zeuge die "Wahrheit" der Aussage bestätigt (vergleichbar mit den "Sachverständigengutachten" bezüglich der einwandfrei funktionierenden Software )

Wenn der Pkw-Halter jetzt einfach behauptet: war ich nicht.... wird das so pauschal sicher keinen Richter überzeugen und wenn weder der eine, noch der andere irgendwas 100% belegen kann...?
läufts wieder auf nen Vergleich hinaus.

In Frankfurt glaubt man anscheinend allerdings eher dem Opa Müller!


Weiß nicht, ob ich da richtig liege... aber es sieht halt danach aus, dass hier echt nur IPs gesammelt werden, mehr nicht!

Zumindest im Fall "Digiprotect" / Digiright solutions.
Baxter hat die entspr. "Exsel-Tabellen" ja bereits im Abmahnwahn - allumfassend veröffentlicht!

Gruß, orchid.
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Alt 11.07.2009, 15:21   # 4351
Beccaria
 
Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 12
Hallo zusammen!

Da die Posts meistens von anderen Fällen berichten, als von unserem, dachte ich, ich poste mal mein Problem rein!


Folgendes.
Heute kam ein Brief von RA Waldorf / München.

Der will 860 Euro für ein Album, welches im April diesen Jahres gedownloadet wurde (Fileharsh)
(Zahlung soll bis 23.07. eingehen)

Wir nutzen mit 5 Personen das Internet, darunter auch meine kleine Sis, die ist 13.

Ich hab das Schreiben noch nicht genauer gelesen, da ich noch nicht zu Hause war.


Wohin sollte der erste Anruf denn nun gehen?
Polizei
Verbraucherzentrale
Rechtsanwalt Wldorf oder eigenen Rechtsanwalt
oder die HAFTPFLICHTVERSICHERUNG?

Meine Eltern haben keine Ahnung von Internet, wir 3 "Kinder" sind alle mittellos (Schüler, Azubi und Student) und daher auch mit unseren Eltern versichert.

Meine Mutter will das Geld nun sofort bezahlen, aber ich finde das eine echte Schnapsidee.
1. war SIE es sowieso nicht und 2. is das ne verdammte Abzocke!!

Was machen die, wenn meine minderjährige Schwester das gedownloadet hat?
Immo weiß ich nicht, wer es von meinen 2 Geschwistern war, aber definitv warens nicht meine Eltern.


Die ganze Sache macht mich irgendwie mehr wütend, als dass sie mich schockiert.
Auf der Welt laufen Kriminelle rum, Kindersch*nder werden freigesprochen und dann wollen sie minderjährige dran kriegen, weil sie sich was downloaden?
Versteht einer den Rechtsdschungel Deutschland!!!

Wäre sehr dankbar für eine Antwort, vorallem weil ich bei den alten Posts nicht weiß, ob sich die Rechtslage vllt mal wieder geändert hat!
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Alt 11.07.2009, 15:28   # 4352
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Tessek Beitrag anzeigen
Dennoch wird die Familie vor Gericht besonders geschuetzt und das zeigt sich auch im Fall der Störerhaftung.
Oder hast du ein Negativbeispiel? Gibt es ueberhaupt ein einziges? *g
Das soll wohl ein Witz sein?

Auf AG-Niveau spielt sich ein lächerlicher Zirkus der uneinheitlichen richterlichen Unabhängigkeit ab ["ist ja nicht das erste Mal, das ich so ein Verfahren leite" - "früher war ich mal STA, daher weiß ich genau, dass die IP-Adressenermittlung immer ganz richtig ist" - oder eben anders "Sehr guter Vortrag! Aber was ist mit den Familienangehörigen? Sie müssen mir jetzt beweisen, dass ihre Schwester, die im Besitz der Orginal-CD ist des Künstlers um 19:38 ihren kleinen 2-jährigen Sohn ins Bett gebracht hat und danach/währenddessen nicht die filesharing-Machine angeschmissen hat. Können sie... OK."]

Man kann mit den blödesten Ausreden jeden Prozeß gewinnen, und mit den besten Unschuldigen und Vorträgen verlieren.

Was die sich überhaupt zur "Urteilsfindung" an verfassungsrechtlich bedenklichen Kriterien erlauben nachzufragen empfinde ich zum Großteil als demokratisch unvereinbar. Andere wieder... sehen sich vor der Verhandlung die Zeugen an und sagen sich: "Oh Shit, der ist guuuut, der ist bestimmt sehr gut vorbereitet und dann wird die Verhandlung ne halbe Stunde länger dauern und den kann ich nicht verarschen..." = "Auf Zeugenvernehmung wird verzichtet."

"Die Familie wird besonders geschützt", ist sicher für einige Richter und einige der "obere Instanzen" richtig. Aber eine Gewähr ist das nicht.

Es gibt keine Regeln und auch nicht vor dem LG. Erst vor dem OLG findet eine adäquate Begutachtung des Falles statt. Nicht vorher.

PS: Jetzt könnte man meinen, dass wäre eine despektierliche Beschimpfung der Richterschaft. Weit gefehlt! In einer Demokratie wird man gefordert! Da muß man auch mal der Richterschaft beweisen, dass man seine demokratischen Rechte genau kennt und darauf besteht auch vor einem AG anzuwenden weiß. Wer sich da mit "Moskauer Schnellverfahren" abspeisen läßt ist eben auch selbst schuld.

Was mich wirklich stört... ist das sehr viele Richter glauben, die Beklagten wären doof wie Bohnenstroh und würden nicht merken, dass sie gerade von richter/in verarscht werden. DAS macht mich wütend.
Zitat:
Zitat von Trampolin Beitrag anzeigen
die UE der Kanzlei bezieht sich auf alle Werke der Firma Hupfdohlen. prinzipell einer erweiterteten mod UE ähnlich. Wäre natürlich auch nicht das Problem eine erweiterte zu schreiben da man "Zunkunftsschäden" fast zu 100% ausschließen kann. Sei es durch Abschaffung des Inet, Verkauf der Rechner, Ummeldung des Anschlusses lassen wir mal dahin gestellt
Das kann nicht sein. Das dürfte man nicht verlangen. Man kann nur eine konkrete Rechtsverletzung vorbringen. Ich hatte noch nicht das Vergnügen eine Abmahnung der pinkbemalten Zonah zu lesen, aber auch hier gehts nur um ein "Album" und eine Firma die angeblich Nutzungsrechte von diesem Album im Vertragsbestand hat.

Von mir aus... ohne Zeitdruck ... die ersten beiden Seiten des Produkts einscanen und mir gerne zeigen. Bitte nicht mehr, sonst bekomme ich Kopfweh.
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Alt 11.07.2009, 15:28   # 4353
banter
 
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Da komme ich nicht so mit klar, aber trotzdem Danke.
Habe hier noch mal ein wenig gelesen und aus alten Beiträgen geschlossen, dass ich bei einer Forderung von 806 Euro bei einer verlorenen Gerichtsverhandlung round about 1400 Euro bezahlen müsste. Sofern natürlich keine Gutachter vom Gericht bestellt werden. Stimmt das in etwa?

Die Strategie, denen eine Summe X zu überweisen und zu hoffen, dass die diese Gelder einsammeln und nach 3 Jahren den Rest abhaken dürfte sich bei denn Kanzleien erledigt haben. Zumindest bei meiner, die waren überrascht, dass so schnell wieder der nächste Brief kam. Na ja, ist wohl für viele Anwaltskanzleien ein Lernprozess. Ich kann nur froh sein, dass die sehr günstig Beratungsgespräche anbieten.

Thema Störerhaftung:
Was bedeutet es denn, bei einer verkabelten Lan Verbindung für den Anschlussinhaber, wenn die Ehefrau trotz Verbot o.ä. sich einen Film runter zieht. Keiner wird ja sagen:"Die wars."
Habe schon gelesen, dass es dem Anschlussinhaber nichts genützt hat, dass er zum betreffenden Zeitpunkt in Urlaub war.
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Alt 11.07.2009, 15:35   # 4354
Tessek
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Wenn der Pkw-Halter jetzt einfach behauptet: war ich nicht.... wird das so pauschal sicher keinen Richter überzeugen und wenn weder der eine, noch der andere irgendwas 100% belegen kann...?
läufts wieder auf nen Vergleich hinaus.
Aber darum gehts doch in der Störerhaftung. Wenn man immer nen 100% Schuldigen haette braeuchte man diese Haftung doch gar nicht.

Und wenn, Dein Beispiel mal angenommen, der PKW-Fahrer angeklagt ist und dann aber behauptet das seine Frau gefahren sein kann, muesste er doch als Angeklagter aus der Sache raus sein, oder?

Somit entspricht er zwar Opa Müllers Aussage, dass er das Auto gesehen hat, bezweifelt aber das innerhalb des Autos er selbst sass. Somit ist die Sache nicht EINDEUTIG der Angeklagte gewesen und es muesste im 2.Schritt Anklage gegen die Frau erhoben werden. Ohne diese "sekundäre Darlegungslast" würde es auf einen Vergleich laufen, mit der sekundären Darlegungslast laeuft es dann auf Freispruch fuer den Angeklagten hinaus (die Schuld muss ja eindeutig bewiesen werden und nicht andersherum).

So denk ich mir das alles im Moment. Korrigiert mich wenn ich falsch liege (aber nicht das jmd jetzt mit Verkehrshalter und Strassenverkehrsamt kommt, rein sinnbildlich).


@Shual: Hast du denn evtl. Urteile wo dieser Familienaspekt nicht beachtet wurde? Wo trotz dieser Argumentation anders entschieden wurde?
Das Recht und Gerechtigkeit zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind ist mir auch klar, aber dennoch würde mich interessieren ob jmd diesen Familiengrundsatz schon mal angegriffen hat?
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Alt 11.07.2009, 15:45   # 4355
thorben
 
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wie ich sehe, scheint derweilen grad eine abwahnwelle durchs land zu ziehen...mich hat sie heut auch nass gemacht

habe auch von waldorf eine abmahnung bekommen, in der es sich um den download eines albums von kings of leon handelt, wofür 856€ veranschlagt sind. die frist der unterlassungserklärung ist ja mal ne frechheit!!

so denn, habe nun schon ein paar stunden hier im forum verbracht, bin aber immer noch nicht ganz schlau, was es die modUE betrifft.
viele user sagen, dass man die modUE von Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung nutzen soll. also nicht die beiligende?!

und wie ist das eigentlich, der auf "meiner" UE eingetragende "beklagte", hier mein opa auf den der provider telekom läuft, ist leider schon verstorben. aber ich darf, laut des abmahnungsschreibens, ja keine änderungen an der UE vornehmen, da ich sonst der gefahr laufe, in ein gerichtsverfahren verwickelt zu werden...

ist es sinnvoll, die sache einem anwalt vorzulegen, bevor man etwas tut?

davon abgesehen bin ich student, und wüsste somit nicht, wie ich in irgendeiner weise der zahlungsaufforderung in dem gegebenen zeitlichem rahmen nachkommen soll...

danke vorab für jegliche antworten!!!
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Alt 11.07.2009, 15:46   # 4356
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Beccaria Beitrag anzeigen
Wäre sehr dankbar für eine Antwort, vorallem weil ich bei den alten Posts nicht weiß, ob sich die Rechtslage vllt mal wieder geändert hat!
Die Antwort ist eigentlich sehr schlicht.

Beruhigen.

Ein Abgemahnter hat die gesetzliche Verpflichtung mit einer angemessenen Unterlassungserklärung den Rechtsstreit zu beenden.

Alles weitere erfordert keine hektischen Aktionen, sondern eine ruhige Bestandsaufnahme. Schon gar keine Anrufe an irgendwen. Nur der Familienkreis muß erörtern wie weiter zu verfahren ist. Für eine Zahlungsentscheidung hat man Wochen Zeit. Bevor irgendwas passiert kommt noch ein "Zweitschreiben", das im Vulgärgebrauch als "Bettelbrief" -zu Recht- bezeichnet wird.

ModUe abschicken und dann informieren und die Abgemahnte über Chancen und Risiken aufklären. Wer das nicht alleine schafft kann und sollte eben in Ruhe ein paar Stunden investieren und kann hier auch weitere Fragen öffentlich/per PN stellen.

Von irgendwelchen "Sofortmaßnahmen" ist immer abzuraten. Weder ein Anwalt, noch ein Verbraucherschmutz, noch sonstwer sind zu kontaktieren, denn die haben alle nur blabla zu bieten.

Erst die modUE und dann gehts weiter.

PS: Ich zum Beispiel lasse mir die Laune nicht vermiesen und gehe erstmal mit meinen vielzähligen Nichtchen in den Zirkus und dann besaufe ich mich mitn paar bikern kräftig. Und wenn mich eine Bikerin noch mitnnimmt... [naja... die nimmt mich sowieso mit], dann wird das ein sehr angenehmer, lebensfroher Nachmittag Abend, trotz all der Abmahnungen um mich herum.

Dies erscheint mir die Grundregel im Abmahnwahn: "Wolln se Geld? Müssen sie Klagen!" - "Wolln se mir mein Leben vermiesen? Hohohohohoho, da müssen Meister kommen und keine Lehrlinge."
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Alt 11.07.2009, 15:54   # 4357
Beccaria
 
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d.h. sobald die Unterlassungserklärung an die geschickt wurde, dürfte i.d.R. nicht mehr passieren?

Aber wenn man dann nochmal erwischt wird, sind die 860 Euro sofort zu zahlen?

__________________________________________________ __________
Mich ärgert es nur so, weil sie den Eltern aufbürgen wollen, die Kinder 24h/7d zu bewachen und selbst kümmert sich kein Schwein um Kinderpornoseiten und Abzocken ala: Wie lange hast du noch zu leben?

So einen Schwachsinn hatte meine kleine Sis da auch erst bekommen.
120 Euro für so einen bescheuerten Test, darauf haben wir allerdings GAR NICHTS geantwortet.

Ständig soll ich mich um so einen Müll kümmern und ich _habe_ Ahnung von p2p, rapidshare und Co. und kann trotzdem nie zu 100% sagen, was meine Geschwister machen.
Wenn die das Programm shutten oder in irgendeinem Unterordner sich das Zeug da rein ziehen, wie soll man das als Elternteil dann sehen?
Selbst wenn man Ahnung hat, ist das Wahnsinn.
Und den PC kann man gar nicht zu 100% vor DL Programmen usw. sichermachen! Zumindest nicht, wenn man nicht die super Kenntnisse hat und das haben meine Eltern weiß Gott nicht!
Und den Kindern permanent im Netz zu sehen kann man ja wohl auch nicht und das kann auch kein Richter verlangen!
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Alt 11.07.2009, 15:58   # 4358
USA
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Zitat:
Zitat von Tessek
Also einfach auf doof tun geht anscheinend nicht.
Deswegen ja dann auch die sekundäre Darlegungslast.
Von "doof stellen" war auch nie die Rede! Eher von "die richtigen Fragen stellen", wie zum Beispiel vor'm LG Frankenthal (Az. 6 O 60/09) geschehen!

Beispiele:
Zitat:
Vorliegend konnte die Antragstellerin für konkrete Lizenzen letztlich keine den Richtern ausreichenden Anhaltspunkte liefern.
Ach! Sieh 'mal einer an...

Zitat:
Weiterhin stand für das Gericht nicht fest, ob die IP-Adressen, um die es ging, überhaupt dem in Anspruch genommenen Provider zugeordnet gewesen waren. Erhebliche Zweifel daran resultierten vor allem daher, dass eine eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin darüber zu einem Zeitpunkt abgegeben worden war, noch bevor die IP-Adressen überhaupt ermittelt waren.
Ach! Sieh 'mal einer an...

Zitat:
Im vorliegenden Fall hatte die Antragstellerin noch nicht einmal vorgetragen, welchen Hash-Wert die Version des Spiels gehabt haben solle, an welchem Urheberrechte verletzt worden sollen seien.
Ach! Sieh 'mal einer an...

Tja! Man muss halt einfach auch danach fragen! Denn: im Zivilprozess kommt es darauf an, den Richter zum zweifeln zu bringen! Zweifelt der Richter genug, hast du gewonnen! YEAH!

Und sorry: Bei aller Liebe, aber diese "AG Frankfurt"-Urteile sind für mich -ehrlich gesagt- nicht unbedingt das Maß der Dinge, weil man doch zu sehr die gemachten Fehler erkennen kann. Diese habe ich aber oben bereits angesprochen (Stichwort, z.B. "sich selbst unnötig belasten").

Dann ist es nicht sonderlich verwunderlich, wenn dann die "glaubhaft-mach-Seite" die besseren Karten hat, als die "zum-zweifeln-bring-Seite" ... Oder anders ausgedrückt: Wer Eigentore schießt, muss sich nicht wundern wenn das Ergebnis negativ ausfällt.

In diesem Sinne, Baxter
____________________________

P.S.: Ich möchte gerne darauf hinweisen/ daran erinnern, daß in diesem Beitrag durchaus Artikel 5, Grundgesetz berücksichtigt werden darf!

P.P.S: @Shual - trink 'n Bier für mich mit, bitte - hab' Bereitschaft!

P.P.P.S.: Daß 'n Amtsgericht evtl. nicht die Böcke hat sich eingehend damit zu beschäftigen steht wiederum auf 'nem anderen Blatt..
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Alt 11.07.2009, 15:59   # 4359
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Tessek Beitrag anzeigen
@Shual: Hast du denn evtl. Urteile wo dieser Familienaspekt nicht beachtet wurde? Wo trotz dieser Argumentation anders entschieden wurde? Das Recht und Gerechtigkeit zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind ist mir auch klar, aber dennoch würde mich interessieren ob jmd diesen Familiengrundsatz schon mal angegriffen hat?
Sowas endet gemeinhin in einem Vergleich.

Und wer das nicht schafft, wie die arme alleinerziehende Mutter, die von Frau Richterin rechts[zensiert] verarscht wurde, weil ihr Hinterhof-Scheidungsanwalt zu blöd zum [zensiert] war, wie man bei digiprotect nachlesen kann....

der bekommt keine Gnade.

Ihr denkt STAs müssen auch Beweise für die Entlastung besorgen? [Grundrecht]. Ihr denkt Richter müssen das auch so tun? [Grundrecht?]

Ihr liegt falsch.

Grundrechte sind was für Politiker, wenn sie über andere Staaten herziehen können.

Denk mal an die berühmte Staatsanwaltschaft, die versucht erfolglos den Schreiber im CDU/CSU-Waffenkorruptionsskandal nach Deutschland zu bringen. *Ooooch... schon wieder nicht geklappt!*

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland den Herren wegen einer Hausdurchsuchung sowas von einen vor den Latz geknallt, da möchte man meinen, die Behördenleitung würde sich beschämt in die Donau stürzen. Weit gefehlt. Das Urteil wurde so "umgesetzt" das man erstmal ein paar -darunter Unschuldige- Filesharer hoppsnahm, obwohl das BvG gerade....

Wir sind im permanenten Krieg um unsere Grundrechte, weil wir Bürger sind. Das ist unser Schicksal.

[Ist auch kein Wunder. "Demokratie" wurde mal npaar Jahrhunderte vor Christus erfunden... die hatten damels echt den Durchblick wie filesharing-Typen zu handhanden seien. Unser "kompensatives Rechtssystem" ist etwa noch drei Jahrtausende älter: "Auge um Auge". Mottenkiste.... aber wir sind die Bürger. Wenn uns nichts einfällt... gehts einfach so weiter...]

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.7.2009 um 16:05:06-----

Zitat:
Zitat von Beccaria Beitrag anzeigen
d.h. sobald die Unterlassungserklärung an die geschickt wurde, dürfte i.d.R. nicht mehr passieren?

Aber wenn man dann nochmal erwischt wird, sind die 860 Euro sofort zu zahlen?
Also... ich gehe jetzt echt in den Zirkus...

Das Risko, dass die Kanzlei die kostenpflichtige Abmahnung "irgendwann" mal vor Gericht geltend machen wird besteht natürlich. Aber nicht morgen und auch nicht in 4 Wochen. Zeit genug sich in Ruhe die Sache zu überlegen. Das bedeutet nicht, dass man dann bezahlen "muss". Das wird dann gegebenfalls ein Richter zu entscheiden haben. Schlimmstenfalls vergleicht man sich, wenn man sich nicht zu blöd anstellt und dann ist die Sache halb so schlimm.

Wenbn man nach Abgabe der UE nochmal erwischt wird werden mindestns 5000€ fällig. Es ist den Leuten zu Hause von etwaigen Filesharingabsichten in Zukunft mehr als strikt abzuraten. Für Euch insgesamt ist das Thema gestorben.

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.7.2009 um 16:10:45-----

Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
P.P.S: @Shual - trink 'n Bier für mich mit, bitte - hab' Bereitschaft!
Es wird gemunkelt, dass man eher heute Whisky trinkt... Papa war in Escotia und hat feines Zeug mitgebracht... und ein Abgemahnter schuldet mir nochn paar und ist heute zufällig um die Ecke.

Gut ok... npaar Bier zum Durst löschen.... das geht immer
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Alt 11.07.2009, 16:18   # 4360
Tessek
 
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Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
Von "doof stellen" war auch nie die Rede! Eher von "die richtigen Fragen stellen", wie zum Beispiel vor'm LG Frankenthal (Az. 6 O 60/09) geschehen!
Joa, richtige Frage stellen ist auch eine Moeglichkeit. Wobei ich da bezweifel, dass die Bereitschaft des Gerichts da ist die Beweise anzuzweifeln, aber wie in Deinem Fall beschrieben (kein Hashwert und nichts) sollte man es ruhig auch versuchen. Der familiäre Aspekt (sofern gegeben) ist halt ein weiterer Angriffspunkt, der meiner Meinung viel leichter nachzuvollziehen ist als Forschungsergebnisse einer Schnüffelfirma.

Zitat:
Tja! Man muss halt einfach auch danach fragen! Denn: im Zivilprozess kommt es darauf an, den Richter zum zweifeln zu bringen! Zweifelt der Richter genug, hast du gewonnen! YEAH!
Joa, da hast du recht mit dem Zweifeln. Aber ein anderes Familienmitglied bringt einen Richter ebenso zu Zweifeln wie evtl. dubiose Ermittlungsbeweise...

Zitat:
Und sorry: Bei aller Liebe, aber diese "AG Frankfurt"-Urteile sind für mich -ehrlich gesagt- nicht unbedingt das Maß der Dinge, weil man doch zu sehr die gemachten Fehler erkennen kann. Diese habe ich aber oben bereits angesprochen (Stichwort, z.B. "sich selbst unnötig belasten").
Joa, deswegen sollte man ja auch nicht blauäugig zu so einer Verhandlung gehen und sich vorher schon schlau zu machen (wie ich es ja versuche).
Und man belastet ja auch kein anderes Familienmitglied wirklich, weil man ja nur eine VERMUTUNG anstellt, wer der Täter ist. Aber diese muss man halt geben. Man kann nicht sagen "Keine Ahnung wer es war!".

Zitat:
P.P.P.S.: Daß 'n Amtsgericht evtl. nicht die Böcke hat sich eingehend damit zu beschäftigen steht wiederum auf 'nem anderen Blatt..
Joa. Es kommt, wie es kommt. Hauptsache man hält überhaupt ein paar Spielkarten in der Hand (sinnbildlich).

Zitat:
Zitat von Shual
Sowas endet gemeinhin in einem Vergleich.
In meinem Fall garantiert nicht (sofern es soweit kommt).
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Alt 26.05.2012, 17:07 # --
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