| | # 4286 | |
| Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 9
| Zitat:
Wär nicht böse wenn es sich Verlaufen würde, da meine Frau mich ein wenig Nervt. Kann man ja verstehen, aber reicht es nicht das meine Frau mich einmal im Monat mit Herr anredet? (HER MIT DER KOHLE!!! In diesem Sinne | |
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| | # 4288 |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.454
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__________________ _______________________________________ Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken |
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| | # 4291 |
| Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
| @Schatzgraeber: Runter von der Panikschiene. 1. Du musst nicht sterben (jedenfalls jetzt noch nicht). 2. Du musst nicht vor Gericht (jedenfalls höchstwahrscheinlich nicht, und es ist auch kaum jemand bisher vor Gericht gelandet). 3. Sage dir laut dreimal: "Es sieht nur schlimm aus, weil es schlimm aussehen soll!" Das hier ist wie Kleine-Kinder-Erschrecken auf Erwachsenen-Niveau. 4. Lies dich hier mal etwas durchs Forum. Wenn Du denkst, du hättest nicht die Zeit dazu: Nochmal zurück zu Punkt 3. Sag's dir noch lauter vor. |
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| | # 4294 |
| Registriert seit: 09.06.2009
Beiträge: 31
| Update! Hab heute eine Antwort auf meine mod.UE + sämtlich aufgeworfene Fragen meines RA erhalten. Hab hier mal gelesen das Waldorf ( bei einer Klage vor Gericht ) zum zuständigen Gericht des Beklagten fahren muss.... Nun wiedersprechen diese wiefolgt : ,,Das Amtsgericht München ist gemäß § 32 ZPO für den Rechtsstreit zuständig, da sich das streitgegenständliche Angebot auch an Interessenten in München richtete und hier im Internet aufgerufen werden konnte, § 32 ZPO´´ (Amtsgericht München, 26.08.2008, Az 161 C 8047/08 ,,Das Amtsgericht München ist nach § 32 ZPO örtlich zuständig. Bei im Internet begangenen Verletzungshandlungen bemisst sich der Erfolgsort danach, wo sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auswirken soll,´´ (Amtsgericht München, 01.02.2008, Az. 142 16597/07 ,,Die Klage ist zulässig, insbesondere ist das AG München örtlich zuständig, da das streitgegenständliche Angebot sich auch an Interessenten in München richtete und hier im Internet aufgerufen werden konnte. ´´ (Amtsgericht München, 24.04.2007 Az. 161 C 11226/06 Was haltet ihr davon ? Vor welchem Gericht würde das nun ausgehen? |
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| | # 4295 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Dann wirst Du auch eine verbindliche Antwort bekommen, den zu spekulieren halte ich für falsch.. | |
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| | # 4296 | ||||||
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Ansonsten gibt es hier bereits eine ausgiebige Diskussion über zahlen / nicht zahlen. Da Du die modUE unterschrieben hast und damit alle Schuld von Dir gewiesen hast, ergibt sich die Frage, warum Du etwas zahlen möchtest. Sollte es aus dem Grund sein, daß Du zuviel Geld hast verweise ich auf das Spendenkonto des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V. ![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
Was ich mit meiner bescheidenen Kenntnis empfehle: 1. FS Programme deinstallieren 2. Ports, die diese Programme benötigen, auf der Firewall sperren bzw. Freigabe zurücknehmen 3. Router / Firewall durch neues pwd schützen 4. Kinder ins Gebet nehmen ![]() Zitat:
![]() Zitat:
- Aufhören mit dem Mist - Ruhe bewahren - die vielen guten Tips hier (Princess & Alter Esel Signatur, Ulrichs Ratgeber uvm) beachten | ||||||
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| | # 4297 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 7
| Hallo, auch wir haben gestern Post bekommen wegen einem Film. Gebühren 956 €. Von daher stellt sich mir die Frage, ob ich echt einen Anwalt konsultieren soll oder lieber gleich zahlen? Habe mir einige Aussagen hierzu hier angesehen. Habt ihr alle die modUE genommen, die hier mal per Link hinterlegt wurde oder habt ihr auch hierfür einen Anwalt eingeschaltet? Habe echt angst, dass ich dafür vor Gericht muß. Ein Bekannter meinte, es würde sicherlich zu keinem Verfahren kommen, wegen "Geringfügigkeit". Aber darauf hoffen kann man sicherlich auch nicht. Und dann so kurz vor Verjährung wegen dem Scheiß vor einem Schuldenberg stehen hilft ja auch nicht.... |
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| | # 4298 | |
| Registriert seit: 09.06.2009
Beiträge: 31
| Zitat:
Es wird nicht zu einem strafrechtlichen Verfahren kommen... weil dich nicht die Staatsanwaltschaft anklagt (wie du schon sagtest " Gerinfügigkeit " ) sondern eben der RI mit seinen Anwälten. Es kann aber durchaus sein das es zu einem zivilrechtlichen Verfahren kommen wird ! Wenn du eine mod.UE abgibst , verringert sich der Streitwert von ( ich glaub 10.000 € waren es ) auf die fordernden Anwaltskosten + Schadensersatz ( 965 € ) Falls es wirklich zu einer Verhandlung kommt und du diese verlierst ... Würden auf dich ca 1400 € kommen. Natürlich kann ich dir keine Garantie dafür geben. 956 € + 300-400 € Anwaltsgebühren + Gerichtskosten ! Also ich seh da keine hohe Verschuldung, selbst wenn man vor Gericht verliert! Wie du siehst inst die Differenz zwischen eigentlicher Forderung und Forderung nach einer Verhandlung nicht wirklich dramatisch. grüße | |
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| | # 4299 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 7
| Danke, für die Antwort. Aber wie ist das mit dieser modUE. Ist das die, die ich in einem Thread als Link hinterlegt gefunden habe? Oder gibt es da noch andere? Und wenn ich modUE unterschreiben ist es dann wirklich ratsam, mit der Zahlung einfach mal abzuwarten bis etwas neues kommt? |
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| | # 4300 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Zitat:
Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. Du findest diesen Beitrag sinnvoll und hilfreich? Dann klicke auf den DANKE-Button. | ||
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