| | # 4241 |
| Gastposter | ich wurde die tage auch abgenervt & werde wohl nach schema f vorgehen. danke für eure Beiträge! sie haben mir sehr geholfen. hier ein interessantes Gerichtsurteil zum Thema: GKS Rechtsanwälte: Filesharing-Abmahnungen: Schwere Niederlage für Rasch, Waldorf, ****** Zimmel und Co: Inhaberdaten der IP-Adressen im Zivilprozess nicht verwertbar! ... schönen abend Werbung |
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| | # 4243 | ||
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Auch ein H4-Empfänger kann sich EUR 100 leisten, obwohl er keine Melkkuh ist. Eine Zahlung ist lediglich ein Indiz für die Schuld, aber sicherlich kein Schuldanerkenntnis. Wer alles zahlt, ist eh aus dem Schneider. Wer nur EUR 100 anzahlt, wie oft geraten wird, macht sich natürlich verdächtig. Also: Entweder alles zahlen, einen schriftlichen Vergleich machen oder gar nichts zahlen! Mit freundlichen Grüßen Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt -----Doppelpost zusammengeführt am 7.7.2009 um 21:42:06----- Zitat:
Das ist unter Umständen sehr positiv. Die mod. UE muss nämlich angenommen werden, damit eine Vertragsstrafe ausgelöst werden kann bei einem zukünftigen Verstoß. Keine Annahme -> keine Vertragsstrafe. Mit freundlichen Grüßen Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | ||
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| | # 4246 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
(Mitchell hats verstanden!) Zitat:
MfG, orchid. | ||
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| | # 4247 | |||
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
| Zitat:
Zitat:
Dazu meine ich, das ist nicht bewiesen, ich hab von keinem gehört bzw. gelesen (und ich hab mittlerweile den kompletten Thread durch) der nach einer erfolgten Abmahnung ein weiteres Mal abgemahnt wurde oder 2x zahlen mußte. Ich denke, wenn jemand wirklich ein 2. Mal abgemahnt worden sein sollte, der hätte sich entweder schon längst hier gemeldet oder hat Angst vor Blamage weil er nochmal erwischt wurde...wer weiß. Was ich nicht nachvollziehen kann ist der Satz: Zitat:
Welcher Otto Normalverbraucher guckt sich denn vorher die Gesetze an und macht sich schlau was er darf und was nicht? Hin und wieder liest man ein bisschen was in der Zeitung, aber bei den Massen an Gesetzen, die es gibt hat doch keiner einen Durchblick, oder gibt es einen Rechtsanwalt der sich in "ALLEN FACHGEBIETEN" auskennt? Sicher nicht! Und nochmal bezugs Verdacht: Als Laie "höre ich" auf das was ich lese bzw. flüchtig überfliege, in diesem Fall die 100 Euro und zahl die dann mal eben weil ich hab ja nichts Schlimmes angestellt. Mit dem Rest im Text kann ich Dummerle nix anfangen weil das interessiert mich nicht und versteh ich nicht, die kriegen die 100 Euro und das Thema ist erledigt. Da aber als Verdächtiger hingestellt zu werden der doch was auf dem Kerbholz haben muß, find ich übertrieben. Selbst die Abmahner sollten wissen, das die meisten ihrer Opfer "Luschen" (ist jetzt nicht bös gemeint!) sind, also von nix eine Ahnung haben und schon gar nicht davon, was ihnen vorgeworfen wird und oft sogar wirklich nicht wissen, was sie mit einem Download alles anstellen können. Und dann kommt so ein Rechtsverdreher und erzählt, überweisen Sie mal die 100 Euro, dann sind sie aus dem Schneider bzw. zeigen guten Willen auch wenn sie nix angestellt haben....wer glaubt sowas nicht gern? Also, wenn man sich dann verdächtig macht weil man auf Anraten von Anwälten die 100 Euro überweist, wie kommt man bitte wieder da raus? Vorschläge sind gern gesehen.
__________________ Viele Grüße, Conny ![]() ![]() ![]() ---------------------------------- Von Rechtssprechung hab ich keine Ahnung...außer zuhause, da hab ich immer recht. eitsche: HIER dürfen meine Antworten aber nicht als Rechtsberatung gelten, sie geben nur meine Meinung wieder. | |||
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| | # 4249 |
| Gastposter | @Cornelia, Wer erst einmal allgemein davon ausgeht, dass die sog. 100-Euro-Decklung keine Anwendung bei Filesharing findet, macht nichts grundlegendes falsch. Deshalb sollte man keine Experimente im Do It Vourself - Verfahren unternehmen und einfach 100 Euro überweisen mit Abgabe der mod. UE. Das kann als Schuldeingeständnis angesehen bzw. gewertet werden. Sollte ein Richter, später wirklich entscheiden, das die 100-Euro-Decklung zutrifft, hat man Glück und der Abmahnende Pech. Anwälte raten dem Mandanten immer zu dem, was mit den geringsten finanziellen und prozessualen Risiken verbunden ist. Letztendlich entscheidet der Mandant. Deshalb ist der Weg: Abgabe einer mod. UE sowie Versuch eines außergerichtlichen Vergleich eine Möglichkeit. Wenn im Rahmen dieser Vergleichsverhandlungen der Abmahner sagt: Ok, ich gebe mich mit den 100 Okken zufrieden, ist es etwas ganz anderes. Konkrete Vergleichsverhandlungen sind nicht unbedingt ein Schuldeingeständnis. (ist jetzt nicht bös gemeint!) Man sollte einmal von der Unkenntnis- und Unschuldsschiene herunterkommen. Es gibt eine klare Rechtsprechung und Gesetzeslage, die besagt dass es strafbar ist. Man sollte jetzt alles unternehmen, dass man mit den geringsten finanziellen Aufwand und Prozessrisiko da wieder herauskommt. Wenn jetzt jemand der Meinung ist - ich zahle nicht - ist es im Endeffekt seine Entscheidung. Darf aber dann nicht herum jammern wenn weitere Schreiben oder ein Klage kommt. Das ist eben das Risiko beim Nicht zahlen. Wenn jemand sein Auto vor der Haustür ordentlich abschließt und der Sohnemann es zu einer nächtlichen Fahrt entwendet (,um seine Flamme zu beindrucken,) dabei am Parkplatz beim Lidl ein anderes Kfz. beschädigt, haftet der Halter (sog. Halterhaftung). Natürlich decken dies hier meistens die Versicherungen ab (wenn man dafür versichert ist). Das nennt sich allgemeine Lebensrisiken. Ob Ihr das im Moment so seht, bestimmt nicht, aber es ist so. Regelwerk Unschuldig/Schuldig MfG - Steffen |
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| | # 4250 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Danke für diese Worte Steffen!!! Genauso ist es. Gott sei Dank hast Du das gesagt und nicht ich als Anwalt... ![]() Gruß RA Hechler | |
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| | # 4251 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Ich lehne den Punkt "außergerichtliche konkrete Vergleichsverhandlungen von unvorbereiteten und nicht vorgebildeten Menschen" ab, solange der Nachweis nicht erbracht ist, dass Abmahnkanzleien sich flächendeckend auf die 100-Deckelung einlassen. Die anwaltliche Beauftragung hat hier bislang nur das Ergebniss gebracht, dass keine Ergebnisse über die Vergleiche veröffentlicht werden. Insofern ist zu vermuten, dass sie weitgehend so aussehen, wie der ursprünglich geforderte Betrag, jedoch erhöht um eigene Anwaltskosten. Das kann man auch ganz ohne Anwalt vor Gericht haben und zahlt nur den gerichtlichen Vergleichsobolus. Das Modell einer anwaltlichen Beauftragungspflicht in Amtsgerichtsverfahren ist nur bei Erfolgsraten ab 40% tragbar. Ich sehe derzeit keine Erfolgsraten. Sagen wir mal... wenn der Wilde + Beuger mit seinem Hinweisbeschluß am 13.08.2009 auch mit einer Schlappe heimkehrt ist es an der Zeit den Abgemahnten zu sagen, dass sie erstinztanzlich "politisch bedingt" keine realistischen Chancen haben, sondern nur sporadische, wobei das Risiko auf die volle Dröhnung steigt. Ende August - "Musterklageerwiederung - Vergleich ohne Anwalt", oder "Musterklageerwiederung - Minimum LG anstreben". Denn, meine Lieben... wenn erst mal Waldorf in das Durcheinander rein klagt, wird nicht gewartet bis halbes Jahr rumgeht in dem man nichts erfährt, außer Pro-Abmahner-Urteile, die den guten Klageerwiederungen auch noch als "richtungsweisende Paralellverfahren" als Gegenstück präsentiert werden.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 4252 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Er hat mithilfe seines Anwalts einen Vergleich erwirkt der auch angenommen wurde, nur das Ende vom Lied war "Vergleich & Anwaltsgebühr waren höher als die eigentliche Abmahnung. Zu guter Letzt musste er sich noch schriftlich verpflichten stillschweigen über den Deal zu bewahren. P.S. Leider ist mir entfallen, in welchem Fred das gepostet wurde, die princess15141 müsste es aber wissen, da sie es auch kommentiert hat | |
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| | # 4253 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.430
| Zitat:
Man sollte doch mal überlegen, was mit der "öffentlichen" Publikation der mod. UE seit Anfang 2007 geschehen ist, oder besser nicht geschehen ist. Auch Abmahner reagieren auf Veränderungen. Wenn man nun analog zur mod. UE, ein Muster-Schreiben "Vergleichsverhandlung" veröffentlicht, dem Anwender überlässt, einen Betrag zwischen 100 EUR und einem, kleiner als Abmahnforderung einzusetzen, so würde es in absehbarer Zeit keine Vergleiche mehr geben. Also sollte man dem Vergleichenden das kleine Glück doch lassen und mit seinem Schweigen, hindert er wenigstens nicht andere, die es ebenso machen wollen. Und was den Endbetrag für den Vergleichenden betrifft, so hat @Shual aus rationaler Sicht vermutlich Recht. Leider ist eine Abmahnung eben nicht nur aus rationalen Gesichtspunkten zu betrachten. Sie hat eine ganz andere Wirkung (Ich hoffe, es kann sich noch jeder gut an die ersten Stunden erinnern, nachdem er den Brief aus seinem Briefkasten zog!?). | |
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| | # 4254 | |
| Registriert seit: 19.06.2007
Beiträge: 166
| Zitat:
ich halte es daher für äußerst unseriös von GKS, mit so einer Entscheidung groß rumzutönen, ohne wenigstens darauf hinzuweisen, dass die nicht rechtskräftig ist und aufgehoben wurde | |
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| | # 4255 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Allerdings was nützt mir der ganze Vergleich, wenn die Kosten dafür höher sind wie die der eigentlichen Abmahnung? Nur wäre es ja auch mal interessant zu wissen, wie so ein Vergleich aussieht, und warum der Vergleichende darüber nicht sprechen darf. Denn bei der ganzen vergleicherei habe ich immer noch im Hinterkopf, (tatsächliche Zahlungen signalisieren dem Abmahner, dass man sich als "Melkkuh" eignet und er sein Portmonee ggf. gerne nochmal aufhält ...) | |
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| | # 4256 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
![]() Es geht hier eben nicht um das potentiellle Verhalten von Abmahnkanzleien, sondern das potentielle Verhalten von anwaltlichen Vertretungen sog. Abwehrkanzleien. Und auch nicht im Bereich "Einzelfall", sondern in der Klagemasse. Wenn die Theorie stimmt, dass [noch mehr] zunehmend geklagt wird, dann muß entweder eine realistische Chance den Prozeß erfolgreich zu gestalten in der Masse gegeben sein, oder man muß den heutigen Abgemahnten reinen Wein einschenken. Dabei geht es auch nur um die Überprüfung des Zeitpunkts: Wann ist es richtig einen Anwalt einzuschalten? Ganz klar, bisher: "Spätestens mit dem Eintreffen der Klageschrift, oder einem anderen Gerichtsschreiben, das ein Gerichtsverfahren ankündigt". Ist doch logisch, dass alle anderen, die dem nicht folgen möchten, sondern vorher anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen wollen dies auch empfohlen bekommen! Wenn dieses "Spätestens" den Makel trägt, dass es ein falscher Zeitpunkt/Ratschlag ist, dann muß das "Spätestens" mit dem richtigen Ratschlag/Zeitpunkt ersetzt werden. Andersrum: Wenn der Steffen sagt, der Abgemahnte müsse eine Zahlungsentscheidung eigenverantwortlich treffen und mit dem Risko einer Klage leben, dann hat er nicht nur recht. Sondern dann wird sich diese Eigenverantwortlichkeit auf die gesamte Strecke der Distanz beziehen müssen. Wir aber sind verpflichtet dieser eigenverantwortlichen Entscheidung reale Informationen in entsprechender "verständlicher" Form bereit zu stellen. Dabei gilt das Prinzip der kostenlosen Ehrlichkeit und nicht das Prinzip von dienstleistenden Unternehmungen. Hier wird allzu oft diese Grenze vermischt, die es zu setzen gilt. Wir sind hier keine Dienstleister und wir werden auch keine. Wir nehmen kein Geld und wir werden kein Geld nehmen. [....... Rhetorische Pause ....] von den Anwälten die wir empfehlen. Man kann uns hier durchaus als die Deppen der Nation bezeichnen. -----Doppelpost zusammengeführt am 8.7.2009 um 15:09:42----- Wilde + Beuger - Modifizierung der Musterklageerwiderung Im Hinblick auf die geltend gemachte Rechtsanwaltsvergütung wird mit Nichtwissen bestritten, dass die Rechtsanwaltskosten von den Klägerinnen tatsächlich gezahlt wurden. Insofern muss der Zahlungsanspruch bereits daran scheitern. .... Gut erklärt worums geht, also den Anfang zuerst inhalieren.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 4257 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.430
| Schade, war vielleicht doch etwas zu sehr emotional argumentiert! Dabei überlege ich mir gerade, ob es auch das Femininum eines Deppen der Nation mit kostenloser Ehrlichkeit gibt? Auch nur rhetorisch...zurück zum Substantiellen. |
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| | # 4258 | |
| Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
| Zitat:
Ich würde als Abmahner erst dann mit Zweitabmahnungen anfangen, wenn mir die Adressen für normale Abmahnungen ausgehen. Das die Anwälte so vorgehen, ist zwar nicht sicher, aber es wäre der logische nächste Schritt: Hier geht es schließlich nicht darum, möglichst vielen verschiedenen Filesharern auf die Finger zu hauen, sondern darum, möglichst lange möglichst leicht möglichst viel Geld zu verdienen. | |
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| | # 4259 | |
| Gastposter | Zitat:
Informationen kommt es regelmäßig zu Mehrfachabmahnungen: 1. Musik: a) Rechteinhaber Matthew Tasa, Uptunes - rund um die abmahnende Kanzlei Nümann + Lang b) Rechteinhaberin DigiProtect - rund um die abmahnenden Kanzleien Kornmeier, Graf v. Westphalen. 2. Pornoabmahnungen: Rechteinhaberin DigiProtect rund um die Rechteinhaberin DigiProtect. Beispiel (keine Einzelfälle): 1. Erste Abmahnung Kornmeier, zweite Abmahnung Graf v. Westphalen 2. Erste Abmahnung Kornmeier, zweite Abmahnung Graf v. Westphalen, dritte Abmahnung Rasch 3. Erste Abmahnung U+C, zwei Tage später noch ein und eine Woche später noch eine. Es ist doch lukrativer die Dinger tröpfchenweise zu versenden! MfG - Steffen | |
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| | # 4260 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
"so würde es in absehbarer Zeit keine Vergleiche mehr geben." Wohl doch eher... "egal was man macht, es kommen immer nur hauptsächlich Vergleiche raus". Kuckmal die Geschichten mit dem Waldorf-Mahnbescheid+Gericht in Sachen CloneCD-uÄ hier dieses Jahr an. Die Typen durften sich nach der Abgabe von Wildwuchs- Kindergartenkinderstrichmännchen- und sonstigen Quatsch-Unterlassungserklärungen nicht mehr verteidigen. Alles war klar = Vergleich. PS: Ich könnte dir erstmal... zur Überbrückung die lokale Bezeichnung "Dappine - Tappine", hier zärtlich gesproche "Dabbieenä" der Nation anbieten.
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