Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 06.07.2009, 21:48   # 4221
jobob
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Wenn Sie Dir nicht mitgeteilt haben, daß das Gespräch aufgezeichnet wird, bekommst Du auch keine Probleme wegen des Anrufs.
Es reicht ein Zeuge und einen Aktennotiz.

Sollte der Vorwurf (Urheberrechtsverletzung) vor Gericht bestritten werden, so stellt sich doch die Frage, warum erst nach Ratenzahlung gefragt wird und im Nachhinein der Vorwurf bestritten wird?

So mancher Richter runzelt da die Stirn...

in diesem Sinne,
jobob
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Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein.
Der Inhalt dieses Beitrages stellt ausschließlich meine Meinung dar. Sollte hier der Eindruck entstehen, daß ich rechtsberatend wirke, widerspreche ich diesem in jeglicher Form.
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Alt 06.07.2009, 21:49   # 4222
downloadermic
 
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Zitat:
Zitat von jobob Beitrag anzeigen
Hallo!

Na, wenn du dich für einen Anwalt entschieden hast, brauchst du doch hier nicht mehr zu fragen. Oder kam etwa der Tipp von deinem Anwalt, dass du dich hier erst mal schlau machen sollst?


In diesem Sinne,
jobob
Hi
Nein, Anwalt erst nach stöbern in diesem Forum kontaktiert.
Ich würd's ja aussitzen, aber meine Frau dreht durch bei jedem Postkastengang.Deswegen Anwalt nur zur Nachfrage.
Mfg Micha
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Alt 06.07.2009, 21:52   # 4223
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von jobob Beitrag anzeigen
Es reicht ein Zeuge und einen Aktennotiz.
Das ist natürlich richtig. Danke für diesen Hinweis!

Arbeitest Du für Waldorf?
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Alt 06.07.2009, 22:02   # 4224
jobob
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Das ist natürlich richtig. Danke für diesen Hinweis! Arbeitest Du für Waldorf?
Natürlich nicht! Bei meiner Abmahnung würde doch ein Interessenkonflikt bestehen.

In diesem Sinne,
jobob
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Alt 06.07.2009, 22:04   # 4225
Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von jobob Beitrag anzeigen
Natürlich nicht!
Danke für die schnelle Antwort.


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Alt 06.07.2009, 22:21   # 4226
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.641
Zitat:
Zitat von downloadermic Beitrag anzeigen
Ich würd's ja aussitzen, aber meine Frau dreht durch bei jedem Postkastengang.Deswegen Anwalt nur zur Nachfrage.
Mfg Micha
hey downloadermic,

schicke einfach die modUE, kauf Deiner Frau auf dem Nachhauseweg von der Post einen Strauß Blumen und sag ihr: "wird alles gut Liebling" Und, sie möchte doch bitte bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummerweiterleitung oder bei solchen mit der Vorwahl 089 einfach die nächsten 3 Wochen nicht abheben oder auf den Herrn des Hauses verweisen, der z.Z. nicht da ist. (schlecht natürlich bei großem Bekanntenkreis aus Raum München)
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Alt 07.07.2009, 00:01   # 4227
RA Hechler
 
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Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von downloadermic Beitrag anzeigen
Meine Frage: War der Anruf ein Schuldeingeständnis meinerseits?
Haben Sie gesagt: "Ja ich war´s" oder etwas ähnliches? Weder Zahlungen, ob in Raten oder nicht, noch Anrufe oder Fragen nach der Sachbearbeiterin stellen ein Schuldeingeständnis dar.
Man sollte Ihren genauen Wortlaut wissen.
Sicherlich ist die Gesprächspartnerin eine Zeugin, die gegen Sie aussagen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
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Alt 07.07.2009, 08:57   # 4228
Bayernmike
Gastposter
 
Hallo zusammen,
bin letzt Woche auch wieder abgemahnt worden. Es ist diesmal eine Unterlassungserklärung dabei, wobei am Ende dieser steht:

Diese Erklärung bedarf keiner gesonderten Annahmeerklärung , sofern keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden. In Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen können Ihre UE insgesamt unwirksam machen. Weiss gemand darüber bescheid

Danke Mike
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Alt 07.07.2009, 09:31   # 4229
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Bayernmike Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
bin letzt Woche auch wieder abgemahnt worden. Es ist diesmal eine Unterlassungserklärung dabei, wobei am Ende dieser steht:
Auf keinen Fall unterschreiben und zurückschicken, nur die mod UE, die hier im Forum empfohlen wird!
mod UE: http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html
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Alt 07.07.2009, 10:33   # 4230
DCI Sam Tyler
 
Registriert seit: 20.05.2009
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Zitat:
Zitat von Bayernmike Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
bin letzt Woche auch wieder abgemahnt worden.
Danke Mike
Wieder abgemahnt?
Ein paar Details wären nett...
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Alt 07.07.2009, 10:34   # 4231
homer0815
 
Registriert seit: 07.07.2009
Beiträge: 4
Moin zusammen,
so ich habe heute Post von einer Rechtsanwältin der Kanzlei Waldorf im Briefkasten.
Inhalt:
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung....
in vorstehender Angelegenheit wurden die Unterlassungsansprüche unserer Mandantschaft durch Unterzeichnung und Rücksendung der geforderten Unterlassungserklärung (abgeänderte UE aus dem Forum) zwischenzeitlich erfüllt.
Ein fristgerechter Zahlungseingang konnte jedoch nicht festgestellt werden.
Der ausstehende Betrag in Höhe von EUR 856,00 ist bis spätestens 16.07.2009 auf Konto ... zu begleichen.

Sollte diese letzte Zahlungsfrist abermals missachtet werden, empfehlen wir unserer Mandantschaft die sofortige gerichtliche Geltendmachung ihrer Zahlungsansprüche.

Weitere Mahnungen werden nicht erfolgen.

ENDE

Hinweis von mir. Abmahung vom 28.05.2009
UE raus am 02.06.2009

So jetzt meine Frage. Ignorieren oder irgendwie schriftlich darauf antworten? Persönlich würde ich ja gerne den nächsten Schritt aus München abwarten, aber muss ich irgendetwas beachten?

Bin gespannt
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Alt 07.07.2009, 10:49   # 4232
termatzor
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 28
Zitat:
Zitat von homer0815 Beitrag anzeigen
So jetzt meine Frage. Ignorieren oder irgendwie schriftlich darauf antworten? Persönlich würde ich ja gerne den nächsten Schritt aus München abwarten, aber muss ich irgendetwas beachten?
Wenn du dich für die Strategie "ModUE - nichts zahlen" entschieden hast, dann ist ab sofort Schweigen angesagt. Es sei denn du bekommst irgendwann einmal Post vom Gericht.
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Alt 07.07.2009, 10:58   # 4233
jobob
 
Benutzerbild von jobob
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
Zitat:
Zitat von homer0815 Beitrag anzeigen

So jetzt meine Frage. Ignorieren oder irgendwie schriftlich darauf antworten? Persönlich würde ich ja gerne den nächsten Schritt aus München abwarten, aber muss ich irgendetwas beachten?
Bin gespannt
Hallo,

wenn du lesen kannst und ein wenig Zeit hast, wirst du bald feststellen, dass sich deine Fragen hier erübrigen.

Falls du irgendwelche Erkenntnisse durch das Lesen der letzten 40 Seiten erlangt haben solltest, wird es für dich ein Leichtes sein, dir deine eigene Meinung zu bilden und die für dich richtigen Wege zu beschreiten.

Andernfallls kannst du auch einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Interressen beauftragen.

In diesem Sinne,
jobob
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Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein.
Der Inhalt dieses Beitrages stellt ausschließlich meine Meinung dar. Sollte hier der Eindruck entstehen, daß ich rechtsberatend wirke, widerspreche ich diesem in jeglicher Form.
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Alt 07.07.2009, 12:01   # 4234
Holgerhie
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Weder Zahlungen, ob in Raten oder nicht, noch Anrufe oder Fragen nach der Sachbearbeiterin stellen ein Schuldeingeständnis dar.
Übersetzungsvorschlag:
Herr Hechler könnte "Fragen nach der Sachbearbeiterin oder Fragen nach Zahlungen" gemeint haben.

Tatsächliche Zahlungen hingegen dürften durchaus als eine Form eines Schuldeingeständnisses gewertet werden. Warum sollte jemand zahlen, wenn's nichts zu zahlen gibt?
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Alt 07.07.2009, 12:44   # 4235
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
Übersetzungsvorschlag:
Herr Hechler könnte "Fragen nach der Sachbearbeiterin oder Fragen nach Zahlungen" gemeint haben.

Tatsächliche Zahlungen hingegen dürften durchaus als eine Form eines Schuldeingeständnisses gewertet werden. Warum sollte jemand zahlen, wenn's nichts zu zahlen gibt?
einfach um dem "Stress" ein Ende zu setzen... weil man nicht 3 Jahre warten will.... weil eine Störerhaftung nie ausgeschlossen werden kann....
Tatsächliche Zahlungen signalisieren dem Abmahner lediglich, dass man sich als "Melkkuh" eignet und er sein Portemoinaie ggf. gerne nochmal aufhält.... aber geben noch lange kein Schuldeingeständnis ab, wenn man dies nicht ausdrücklich irgendwo äußert!
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Alt 07.07.2009, 16:42   # 4236
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Tatsächliche Zahlungen signalisieren dem Abmahner lediglich, dass man sich als "Melkkuh" eignet und er sein Portemoinaie ggf. gerne nochmal aufhält.... aber geben noch lange kein Schuldeingeständnis ab, wenn man dies nicht ausdrücklich irgendwo äußert!
Die geforderten Zahlungen teilen sich auf in Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten.
Wenn ich nun zahle, egal wieviel, und ich bezahle damit auch den Schadenersatz, wieso sage ich damit nicht, daß der Anspruch auf Schadensersatz nicht korrekt ist?

Anderes Beispiel wäre: Ich bekomme eine Rechnung eines Lieferanten für Ware, die ich nicht erhalten habe, zahle diese aber, um den Ärger eines Mahnverfahrens aus dem Weg zu gehen.....

Sorry, hört sich für mich ziemlich unlogisch an.
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Alt 07.07.2009, 17:36   # 4237
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Die geforderten Zahlungen teilen sich auf in Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten.
Wenn ich nun zahle, egal wieviel, und ich bezahle damit auch den Schadenersatz, wieso sage ich damit nicht, daß der Anspruch auf Schadensersatz nicht korrekt ist?
Weil ich nirgendwo erwähnen werde, dass es sich um "Schadensersatz" handelt!!
Ein Beispiel: Hier wurde ein entspr. formuliertes Schreiben verlinkt!

Da die modUE hier zum "Pflichtwerkzeug" gehört, ist dort auf jeden Fall die eindeutige Aussage bezüglich der Schuld enthalten.
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Alt 07.07.2009, 18:07   # 4238
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Weil ich nirgendwo erwähnen werde, dass es sich um "Schadensersatz" handelt!!
Ein Beispiel: Hier wurde ein entspr. formuliertes Schreiben verlinkt!

Da die modUE hier zum "Pflichtwerkzeug" gehört, ist dort auf jeden Fall die eindeutige Aussage bezüglich der Schuld enthalten.
Danke, ich verstehe. Ich zahle also einen Abgeltungsbetrag dafür, daß ich in Ruhe gelassen werde. Kein Schuldeinständnis.
Erscheint mir dennoch unlogisch, siehe das Bsp. oben.

Insg. gebe ich Dir aber auch recht, ich oute mich da auch als Zahler.
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Alt 07.07.2009, 18:15   # 4239
Holgerhie
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Weil ich nirgendwo erwähnen werde, dass es sich um "Schadensersatz" handelt!!
Ein Beispiel: Hier wurde ein entspr. formuliertes Schreiben verlinkt!

Da die modUE hier zum "Pflichtwerkzeug" gehört, ist dort auf jeden Fall die eindeutige Aussage bezüglich der Schuld enthalten.
Diese Argumentation würde ich ja nicht vor Gericht oder vor dem nächsten Abmahnanwalt vertreten wollen.

Klar kennt auch das Gericht die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines bestimmten Betrags. Aber der Deal verlangt immer auch die Anerkennung der Schuld, etwa durch Akzeptieren des entsprechenden Strafbefehls.

Wenn Du Milliardär bist, könnte es anders aussehen, nach dem Motto: "Gebt dem Kerl einen Tausender, damit er Ruhe gibt!"

Aber wenn ich in dem Vordruck was von vereinbarter Ratenzahlung lese, aus der ich sehe, dass dem Zahler die Summe richtig weh tut, dann muss ich schließen, dass er wohl einen besseren Grund für diese Zahlung hat als ein schlichtes Ruhebedürfnis.
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Alt 07.07.2009, 19:20   # 4240
jobob
 
Benutzerbild von jobob
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
Wenn Du Milliardär bist, könnte es anders aussehen, nach dem Motto: "Gebt dem Kerl einen Tausender, damit er Ruhe gibt!"
Wäre ich Milliardär, ich würde sagen:

Die kriegen keinen Cent. Keine Frage --- Klage!

Wir klagen, koste es was es wolle!!!

In diesem Sinne,
jobob
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