Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 04.07.2009, 11:59   # 4181
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von jobob Beitrag anzeigen
Hallo,
"Was kann ich dazu, wenn sie mein WLAN geknackt haben" , wirst du keine Erfolge erringen. Du solltest dir vielmehr Gedanken machen, was du getan hast, um deinen Internetzugang vor unberechtigter Nutzung zu sichern.
Da ja immer und immer wieder die Diskussion über einen gesicherten und ungesicherten W-Lan Zugang hochkommt, hier mal die zehn wichtigsten WLAN-Tipps für mehr Sicherheit im Netz!

Ein W-Lan ist praktisch, aber ein hohes Sicherheitsrisiko:

Nicht jeder User, der per W-LAN kabellos ins Internet gelangt, hat auch ausreichend Vorkehrungen zum Schutz des eigenen Rechners und der eigenen Daten getroffen. Viele private Netzwerke bieten Eindringlingen (Datenklau, Filesharing , File und Passwortspionen ein leichtes Spiel. Mit den zehn wichtigsten W-LAN Tipps gehst Du auf Nummer sicher.

1.Das Funknetzwerk bei Nichtgebrauch abschalten
Es klingt sehr einfach, ist aber enorm effektiv: Schalte das Funknetzwerk bei Nichtgebrauch stets ab! Ein Funknetzwerk ist nur angreifbar, wenn es funkt. Da viele Router nicht über eine Ausschaltfunktion verfügen, musst Du den Stecker vom Gerät ziehen.
Verwende eine Steckdosenleiste, die über einen Schalter verfügt. Damit kannst Du den Router bequem vom Stromnetz trennen. Vorteil: Du sparst zusätzlich Strom.

2. Verschlüsselung aktivieren
Aktiviere stets die Verschlüsselung, um Dein Funknetzwerk zu schützen. Ältere WLAN-Router arbeiten mit der so genannten WEP-Verschlüsselung. Sicherer und längst bei neuen WLAN-Geräten Standard: WPA und WPA2.

3. Namen des Funknetzwerks (SSID) ändern
Ändere die so genannte SSID. Das ist die Kennung Deines Funknetzwerks. Geb als Namen am besten eine Kombination aus Zeichen und Buchstaben an. Durch die neue Namensgebung ist das WLAN-Netzwerk nicht direkt mit Dir als Person in Verbindung zu bringen.

Hintergrund: In der Regel musst Du den Namen bereits bei der ersten Einrichtung nennen. Ist anhand des Namens der verwendete Router oder der Hersteller ersichtlich, ist es leichter, in Deinem Funknetzwerk einzudringen, da bestimmte Standardeinstellungen leicht zu ermitteln sind.

4. Netzwerk unsichtbar machen
Schalte die Übertragung des Funknetzwerknamens (die so genannte SSID) ab. Dann wird das Funknetzwerk vor der Suchfunktion anderer WLAN-Karten „versteckt“.

5. WLAN-Router durch Kennwortvergabe sichern
Schütz Deinen Router durch Kennwortvergabe. Selbst wenn jemand den Weg in Ihr WLAN-Netz findet, kann er in dem Fall keine Router-Einstellungen verändern.

6. Sichere Passwörter erzeugen
Sichere Deine W-LAN Geräte nur mit komplizierten und damit sichereren Passwörtern ab. Nutze dazu einen Passwort-Generator.

7. Feste IP-Adressen vergeben
Vergieb am besten nur feste IP-Adressen. Schalte dazu den DHCP-Server im Router ab. Es ist dadurch schwieriger, von fremden Computern ins Netzwerk zu gelangen. Sobald Du die DHCP-Server Funktion abgeschaltet hast, müssen die Computer im Netzwerk über feste IPs verfügen. Unter Start, Systemsteuerung, Netzwerk- und Internetverbindungen, Netzwerkverbindungen findest Du Deine Netzwerkkarte. Mit Rechtsklick auf Eigenschaften und Auswahl Eigenschaften von Internetprotokoll (TCP/IP) erreichst Du die notwendigen Einstellungen.

8. Keine Standard-IP-Adressen verwenden
Sobald Du den DHCP-Server im WLAN-Router abschaltest, müssen in Deinem Computern feste IPs eingetragen werden. Verwende keine Standard-IP-Adressen wie 192.168.0.1. Nutze besser Adressen wie 192.168.11.25. Die ersten Stellen 192.168. sind nicht veränderbar. Trage zusätzlich bei Subnetzmaske 255.255.255.0 ein. Bei Standardgateway kannst Du die IP-Adresse des Routers eintragen. In vielen Fällen ist das aber nicht notwendig.
Wichtig
Du darfst nur die letzten beiden Stellen der IP-Adresse ändern. Achte darauf dass sich Router und Computer im gleichen Adressraum befinden. Hat Dein WLAN-Router die Adresse 192.168.88.1, dann darfst Du die Adressen von PC oder Notebook nur an der letzten Stelle ändern, etwa 192.168.88.11.

9. Mac-Filter aktivieren
Viele Router sind so einstellbar, dass sich nur bestimmte Geräte im Netzwerk anmelden können. Jede Netzwerkkarte eines PCs oder Notebooks hat eine unverwechselbare Kennung, die Mac-Adresse. Diese wird pro Karte weltweit nur einmal vergeben.
Wichtig
Schau ins Handbuch Deines Routers, wie Du die Mac-Adressen Deiner Geräte finden und im Routermenü eingeben kannst.

10. Datei- und Druckerfreigabe abschalten
Bei Dir sind mehrere Computer in einem Netzwerk zusammengeschlossen und Du nutzt die Datei- und Druckerfreigabe? Falls nicht, kannst Du die Funktion und den dafür notwendigen Windows-Server-Dienst abschalten. Bei Deaktivierung der Funktion ist es für Eindringlinge schwieriger, Dateien auf Deinem Computer aufzuspüren und zu verändern.
Nachteil: Du kannst im Netzwerk Dateien oder Ordner nicht mehr frei geben und gemeinsam nur einen Drucker nutzen.

Wenn Du diese von mir angesprochenen Punkte als Betreiber eines W-Lan beachtest, hat es Dein Nachbar und andere ungebetene Gäste nicht mehr so leicht Deinen Anschluss zu "missbrauchen" .....
  Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 15:17   # 4182
thaFuture
 
Registriert seit: 09.06.2009
Beiträge: 31
Hi.

Meine Abmahnung is jetzt auch schon fast 1 Monat her.
War auch gleich beim Anwalt (Vollmacht , mod UE , kleines Schreiben
an W.... )

Hab seitdem nix von W. Gehört! Nichtmal das sie
die mod. UE erhalten bzw anerkannt haben.

Mein Anwalt hat in diesem Fall nun eine Vollmacht
d.h ja, dass die Waldorfer zukünftig an meinen Anwalt
schreiben müssen....

Is daher mein Anwalt verpflichtet, mir Kopien von den
Schreiben ( zb ob die mod UE anerkannt wurde /
Zahlungserinnerung ) zu senden ?

Oder kommt da dann nochwas und ich bin
einfach zu ungeduldig ?

grüße
  Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 15:32   # 4183
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von thaFuture Beitrag anzeigen
Mein Anwalt hat in diesem Fall nun eine Vollmach
Ich kann für Dich nur hoffen, daß Du mit Deinem Anwalt vereinbart hast, daß er - bevor er Dich in dem Fall weiter vertritt und Kosten für Dich verursacht - er sich dies erst von Dir absegnen läßt. Dazu ist es aber auch noch nicht zu spät - sollte ihm das nicht zusagen, dann kannste die Vollmacht schriftlich widerrufen. Sonst kommt evtl. die böse Überraschung mit der Anwaltsrechnung.

Ansonsten gelten die von Princess15114 schon mehrmals geposteten Punkte:

Zitat:
Beachte!
Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!
Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes, müssen folgende Punkte feststehen:

1. die Höhe des anwaltlichen Honorars
(Pauschalhonorar, Auslagenpauschale alles incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)

2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten
(mod. UE, allg. Schriftverkehr, bis zu welcher Instanz, usw.)

Eine Beauftragung des Rechtsanwaltes ist zu überlegen und im Zweifelsfall abzuraten, wenn:
1. keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorar benannt wird und
2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung!
(Quelle: Verein gegen den Abmahnwahn)
  Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 19:08   # 4184
Popi
 
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 17
Es ist ja schön, wenn hier Mods Aufräumarbeiten leisten und Beiträge, die nicht zu 100% ins Thema passen verschieben.
Jedoch ist es gefährlich, wenn diese eine Antwort auf einen Beitrag sind, der weiterhin unkorrigiert mit seinen Fehlern stehen bleibt, quasi als Empfehlung für leichtsinnige Fehleinschätzung seines Netzwerks.
Es sollte zumindest ein Link in dem bemängelten Beitrag oder vielleicht ein Moderatorenhinweis als eigenständige Antwort gepostet werden, denn so bleibt es gefährliches Halbwissen, was hier über das Sichern von WLANs geschrieben wurde.

EDIT BY PRINCESS
Was du hiermit ja getan hast, Danke
  Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 20:02   # 4185
K-Opfer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
@ jobob
Zitat:
es interessiert den Abmahner nicht die Bohne, was hinter deinem Router passiert. Hast du schon mal was von der Störerhaftung gehört? Sinngemäß bedeutet das, dass du als Anschlußinhaber dafür verantwortlich bist, was mit deinem Internetzugang passiert.
Mir ist es egal, was die Abmahner interessiert, letztlich kommt es wenn überhaupt auf einen Gericht an... Hast du dir schonmal die Voraussetzungen für die Störerhaftung angeschaut? Stichwort: Substantiiertes Bestreiten in der sekundären Beweislast? Ein Anschlussinhaber ist nicht immer für alles verantwortlich, es kommt immer auf den Einzellfall drauf an...
  Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 20:16   # 4186
jobob
 
Benutzerbild von jobob
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
Zitat:
Zitat von thaFuture Beitrag anzeigen
Hi.

Mein Anwalt hat in diesem Fall nun eine Vollmacht
d.h ja, dass die Waldorfer zukünftig an meinen Anwalt
schreiben müssen....

Is daher mein Anwalt verpflichtet, mir Kopien von den
Schreiben ( zb ob die mod UE anerkannt wurde /
Zahlungserinnerung ) zu senden ?

Oder kommt da dann nochwas und ich bin
einfach zu ungeduldig ?
Hi,

in der Ruhe liegt die Kraft.

Sämtliche Korrespondenz, welche in der Sache geführt wird, sollte über deinen Anwalt gehen. Dein Anwalt ist verpflichtet, dich umgehend über irgendwelche Sachstandssänderungen zu informieren.

Es ist nicht nur eine Sache des Honorars, wie gewissenhaft und schnell dein Anwalt arbeitet.

Ich meine, dass die Rechtsanwälte das Briefeöffnen und -sortieren sich fürstlich belohnen lassen. Diese Tätigkeit kann man meiner Meinung nach bis zu einer eventuellen Klageerhebung selbst machen und unter Umständen erhebliche Kosten sparen.

In diesem Sinne,
jobob
  Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 23:12   # 4187
thaFuture
 
Registriert seit: 09.06.2009
Beiträge: 31
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Ich kann für Dich nur hoffen, daß Du mit Deinem Anwalt vereinbart hast, daß er - bevor er Dich in dem Fall weiter vertritt und Kosten für Dich verursacht - er sich dies erst von Dir absegnen läßt. Dazu ist es aber auch noch nicht zu spät - sollte ihm das nicht zusagen, dann kannste die Vollmacht schriftlich widerrufen. Sonst kommt evtl. die böse Überraschung mit der Anwaltsrechnung.
Was meinst du genau ?
Also hab mit ihm ein Pauschalhonorar ausgemacht....
  Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 23:16   # 4188
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von thaFuture Beitrag anzeigen
Was meinst du genau ?
Also hab mit ihm ein Pauschalhonorar ausgemacht....
Ok. Nix Genaues meinte ich. Ich dachte nur an die "Schutzschriftengeschichte", die ich so am Rande mitbekommen hab. Sachen gibts.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 01:39   # 4189
Belfegor
 
Benutzerbild von Belfegor
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Da ja immer und immer wieder die Diskussion über einen gesicherten und ungesicherten W-Lan Zugang hochkommt, hier mal die zehn wichtigsten WLAN-Tipps für mehr Sicherheit im Netz!
Ich reich grad mal eine Quellenadresse nach, wo es genauso beschrieben ist wie bei @ulrich .... und noch bebildert:

Die zehn wichtigsten WLAN-Tipps für mehr Sicherheit - Bilder, Screenshots - COMPUTER BILD

Dann kann ja fast nichts mehr schief gehen ...

MfG
  Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 04:55   # 4190
staatsfeind1234
 
Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 2
hallo,

mein dad hat gestern auch so einen tollen brief von der wdorf kanzlei bekommen. er soll am 09.05.2009 den film "männersache" heruntergeladen haben. hinzu kommt mein dad arbeitet in schweden und war zu dem zeitpunkt gar nicht im land. nun soll er 956€ zahlen.

hab jetzt viel gelesen das das abzocke ist und weis nun nicht wie ich mich bzw er sich verhalten soll.

1. antworten oder nicht?
2. wo finde ich eine gute mod ue? (link)
3. sollte ich unbedingt einen anwalt einschalten bzw meinen dad einen einschalten lassen?
4. wie verhält sich das mit wlan und dem fakt das mein dad nicht da war?

wäre für schnelle infos und hilfen sehr dankbar.

gruß christian
  Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 10:42   # 4191
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von staatsfeind1234 Beitrag anzeigen
hallo,

mein dad hat gestern auch so einen tollen brief von der wdorf kanzlei bekommen. er soll am 09.05.2009 den film "männersache" heruntergeladen haben. hinzu kommt mein dad arbeitet in schweden und war zu dem zeitpunkt gar nicht im land. nun soll er 956€ zahlen.
Dein Dad ist der Anschlussinhaber, und damit für den Anschluss zuständig.
Wenn Dein Dad in Schweden ist, so wirst Du sicher der Verursacher sein.
Zitat:
1. antworten oder nicht?
Das musst Du selber Entscheiden, wenn Du eine mod UE abgibst so muss die der AI (Anschlussinhaber) unterschreiben! "Das ist Dein Dad"!!!!
Zitat:
2. wo finde ich eine gute mod ue? (link)
Hier: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

Zitat:
3. sollte ich unbedingt einen anwalt einschalten bzw meinen dad einen einschalten lassen?
Wenn Du nur die mod UE schickst brauchst Du keinen Anwalt!
Zitat:
4. wie verhält sich das mit wlan und dem fakt das mein dad nicht da war?
Mit dem Argument kommst Du nicht weit!

Guten Tag staatsfeind1234;653961 .
Um Dir das ganze zu erleichtern brauchst Du Dir meinen Hinweis (Hilfe) nur durchzulesen, dann erübrigt sich eigentlich jede weitere Frage!!!

Auch Du bist das Opfer des Abmahnwahns geworden,
wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema
Eingehend zu beschäftigen.
Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit.

Was kann man tun?? Antwort= Entscheidungen trifft hier jeder für sich alleine mit den möglichen Konsequenzen!
Einfach laufen lassen? Antwort= Nein, siehe mein Text!
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn ich nichts unternehme? Antwort= Du wirst vors Gericht zitiert, und wenn Du den Prozess verlierst, musst Du alles Zahlen. Kann sehr teuer werden ... Darum auch die mod UE!!!

Das Abmahnschreiben, welches Dich erreicht hat, fordert von Dir eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lass Dich aber dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben.
Insbesondere solltest Du nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Lass Dich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag solltest Du erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Krafft.
Denn Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber. Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren über,Verteidigungs- und Reaktionsmittel:
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.

Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten

Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten

Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX € zahlen….
Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten!

Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten! Zu beachten ist: Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht.

So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:

mod UE & Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt.

Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.

Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012.

Copyright © ulrich
  Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 12:07   # 4192
jobob
 
Benutzerbild von jobob
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
Zitat:
Zitat von staatsfeind1234 Beitrag anzeigen
hab jetzt viel gelesen das das abzocke ist und weis nun nicht wie ich mich bzw er sich verhalten soll.

1. antworten oder nicht?
2. wo finde ich eine gute mod ue? (link)
3. sollte ich unbedingt einen anwalt einschalten bzw meinen dad einen einschalten lassen?
4. wie verhält sich das mit wlan und dem fakt das mein dad nicht da war?
Hi,

zu 1:

du solltest hier mal ein bißchen lesen! Wenn du es nicht kannst, bitte deine Eltern darum!

zu 2: du solltest immer noch ein bißchen hier lesen und auch versuchen, den Sinn zu verstehen!

zu 3: Wenn du einen Anwalt einschaltest, brauchst du nicht weiter zu lesen. Das erledigt dann der Jurist für dich. Wenn dein Vater in Schweden arbeitet, kann er locker durch steuerliche Auslandsentschädigungen den Anwalt bezahlen.

zu 4: Du meinst also, dass durch das WLAN der große Unbekannte das Werk zum Downloaden angeboten hat?? Wie wäre es, wenn du mal mit deinem Vater ein klärendes Gespräch suchst und ihm mitteilst, wer der Verursacher tatsächlich war? Ehrlichkeit hat noch niemanden geschadet und ist meist der Garant, um aus der Sache einigermaßen heraus zu kommen.

In diesem Sinne,
jobob
  Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 12:08   # 4193
Sonnentau
 
Registriert seit: 10.04.2009
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von staatsfeind1234 Beitrag anzeigen
hallo,

mein dad hat gestern auch so einen tollen brief von der wdorf kanzlei bekommen. er soll am 09.05.2009 den film "männersache" heruntergeladen haben. hinzu kommt mein dad arbeitet in schweden und war zu dem zeitpunkt gar nicht im land. nun soll er 956€ zahlen.

hab jetzt viel gelesen das das abzocke ist und weis nun nicht wie ich mich bzw er sich verhalten soll.

1. antworten oder nicht?
2. wo finde ich eine gute mod ue? (link)
3. sollte ich unbedingt einen anwalt einschalten bzw meinen dad einen einschalten lassen?
4. wie verhält sich das mit wlan und dem fakt das mein dad nicht da war?

wäre für schnelle infos und hilfen sehr dankbar.

gruß christian
So würde ich vorgehen:
Abklären mit Deinem Dad, ob mit oder ohne Anwalt.
Ohne Anwalt = Antwort Deines Vaters innerhalb der Frist mit der hier empfohlenen ModUE, nicht die originale absenden.

Oder einen hier oftmals empfohlenen Anwalt ( z.B. Dr.Wachs; oder andere) zu Rate ziehen. Anwaltskosten vorher schriftlich abklären.
Dein Dad ist in der Störerhaftung, aber vielleicht ist es ja verschlüsselt und somit evtl. ein kleiner Vorteil .

Wenn Dein Dad nur die ModUE abgibt, würde ich nichts weiter zu dem Fall dazuschreiben. Das kann gefährlich werden. Auf eventuelle Anrufe nicht antworten. Aber vor einem Anruf sollte er ein Scheiben von Wald... bekommen, in dem die Unterlassungserklärung angenommen wurden aber ein Zahlungseingang vermisst wird.


Alles nur die Meinung eines Abgemahnten.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 16:11   # 4194
catpower
Threadstarter
 
Registriert seit: 19.02.2006
Beiträge: 11
Zitat:
Zitat von Flac Beitrag anzeigen
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die Waldorfschüler einfach so einen "Nachlass" zustimmen, wenn du denen so ein Angebot unterbreitest. Die wissen schon, daß du Angst hast. Und diese Angst ist ja auch von denen gewollt. Einen RA einschalten um den "Nachlass" zu erreichen scheint auch mir in diesem Fall die einzigste Lösung zu sein, denn der RA hat keine Angst vor den walddörflern. Wer vergleichen will, hat Dreck am Stecken. Und warum dann von der vollen Summe abweichen?? Ist wie gesagt meine persönliche Meinung.
Dem kann ich so nicht ganz zustimmen. Ich habe gezahlt, konnte den Betrag auch etwas drücken und hatte keinen Anwalt zur Vertretung. Ich bin natürlich nicht drumrum gekommen, dort anzurufen und mit "meinem" Anwalt (also dem, der mir die Abmahnung geschickt hat) zu sprechen.

Und was das "Dreck am Stecken" angeht: sicher gibt es immer mal wieder welche, die aus allen Wolken fallen, weil sie nicht geshared haben, aber die große Mehrheit hier hat es eben doch getan oder weiß, welches Familienmitglied es war. Natürlich hat man da ein schlechtes Gewissen und will die Sache irgendwie rum bringen.

Ob zahlen oder nicht zahlen ist ohne Zweifel eine individuelle Entscheidung. Wenn ich zurückschaue bereue ich meine Entscheidung nicht, denn die Ungewissheit hätte mich wahrscheinlich fertig gemacht. Andere mögen das relaxter sehen... aber jedes mal, wenn ich hier in den Thread reinschaue, mache ich drei Kreuze, weil ich es hinter mir habe und mir nicht mehr die Verschwörungstheorien geben muss
  Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 16:52   # 4195
Holgerhie
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
Zitat:
Zitat von catpower Beitrag anzeigen
Andere mögen das relaxter sehen... aber jedes mal, wenn ich hier in den Thread reinschaue, mache ich drei Kreuze, weil ich es hinter mir habe
Pardon, aber korrekt muss es natürlich heißen: "...weil ich glaube, es hinter mir zu haben..."

Natürlich kannst auch Du eine Fortsetzung des Programms mit anderen Dateien durch andere Kanzleien nicht ausschließen...
  Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 17:48   # 4196
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von catpower Beitrag anzeigen
Dem kann ich so nicht ganz zustimmen. Ich habe gezahlt, konnte den Betrag auch etwas drücken und hatte keinen Anwalt zur Vertretung. Ich bin natürlich nicht drumrum gekommen, dort anzurufen und mit "meinem" Anwalt (also dem, der mir die Abmahnung geschickt hat) zu sprechen.

Und was das "Dreck am Stecken" angeht: sicher gibt es immer mal wieder welche, die aus allen Wolken fallen, weil sie nicht geshared haben, aber die große Mehrheit hier hat es eben doch getan oder weiß, welches Familienmitglied es war. Natürlich hat man da ein schlechtes Gewissen und will die Sache irgendwie rum bringen.

Ob zahlen oder nicht zahlen ist ohne Zweifel eine individuelle Entscheidung. Wenn ich zurückschaue bereue ich meine Entscheidung nicht, denn die Ungewissheit hätte mich wahrscheinlich fertig gemacht. Andere mögen das relaxter sehen... aber jedes mal, wenn ich hier in den Thread reinschaue, mache ich drei Kreuze, weil ich es hinter mir habe und mir nicht mehr die Verschwörungstheorien geben muss
hallo catpower,

eigentlich sollten Dir alle User (Abgemahnte) welche nicht zahlen für deine *drei-kreuze*-Moral dankbar sein.

Sind es doch all die Unwissend,-Ängstlich,-Abgemahnten,-achwiebinichgünstich (durch mein Verhandlungsgeschick) davon gekommene, welche diversen Kanzleien, ohne großen Aufwand (anders als bei langjährigen Ehe-Scheidungsprozessen) das Betriebsergebnis pushen.

Es ist wie bei *Kaffeefahrten* alle wissen dass man dort über den Tisch gezogen wird. Veranstalter wie Nutzer. Die einen veranstalten weiter obwohl sie wissen nicht ganz gesetzeskonform zu handeln, die anderen zahlen ihre Rheumadecke aus Unwissenheit. Und genau das machen sich erstere zu Nutzen.

Und solange es Kinder, Jugendliche oder auch leichtsinnige "Heranwachsende" (Erwachsene) mit oder ohne "Dreck am Stecken" gibt, welche sich durch 14 Seiten §§ Drohmaueraufbau verängstigen, einschüchtern lassen, gibt, wird das Abmahngeschäft, was übrigens nichts mit "Verschwörung" zu tun hat, weiter florieren.

Die einen lässt es zwischenzeitlich kalt, (ich war 3 Wochen in Urlaub ohne Ängste wg. evtl. Post) die anderen berufen eben gleich den Familienrat ein oder "ihren" Anwalt an, zwecks Zahlungsmodalitäten.

Danken tue ich Dir persönlich dafür, diesen Thread eröffnet zu haben. Er, mit seinen vielen, oft wie kleine Juwele aufleuchtend, daran hängenden Usern, hat mir schon nach kurzer Zeit geholfen, "die für mich richtige Entscheidung" zu treffen.

Danke.....
  Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 17:53   # 4197
catpower
Threadstarter
 
Registriert seit: 19.02.2006
Beiträge: 11
Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
Pardon, aber korrekt muss es natürlich heißen: "...weil ich glaube, es hinter mir zu haben..."

Natürlich kannst auch Du eine Fortsetzung des Programms mit anderen Dateien durch andere Kanzleien nicht ausschließen...
Da bei mir seit gut 3 Jahren kein Filesharingprogramm mehr gelaufen ist, wage ich das zu bezweifeln.

-----Doppelpost zusammengeführt am 5.7.2009 um 18:02:18-----

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
hallo catpower,

eigentlich sollten Dir alle User (Abgemahnte) welche nicht zahlen für deine *drei-kreuze*-Moral dankbar sein.

Sind es doch all die Unwissend,-Ängstlich,-Abgemahnten,-achwiebinichgünstich (durch mein Verhandlungsgeschick) davon gekommene, welche diversen Kanzleien, ohne großen Aufwand (anders als bei langjährigen Ehe-Scheidungsprozessen) das Betriebsergebnis pushen.

Es ist wie bei *Kaffeefahrten* alle wissen dass man dort über den Tisch gezogen wird. Veranstalter wie Nutzer. Die einen veranstalten weiter obwohl sie wissen nicht ganz gesetzeskonform zu handeln, die anderen zahlen ihre Rheumadecke aus Unwissenheit. Und genau das machen sich erstere zu Nutzen.

Und solange es Kinder, Jugendliche oder auch leichtsinnige "Heranwachsende" (Erwachsene) mit oder ohne "Dreck am Stecken" gibt, welche sich durch 14 Seiten §§ Drohmaueraufbau verängstigen, einschüchtern lassen, gibt, wird das Abmahngeschäft, was übrigens nichts mit "Verschwörung" zu tun hat, weiter florieren.

Die einen lässt es zwischenzeitlich kalt, (ich war 3 Wochen in Urlaub ohne Ängste wg. evtl. Post) die anderen berufen eben gleich den Familienrat ein oder "ihren" Anwalt an, zwecks Zahlungsmodalitäten.

Danken tue ich Dir persönlich dafür, diesen Thread eröffnet zu haben. Er, mit seinen vielen, oft wie kleine Juwele aufleuchtend, daran hängenden Usern, hat mir schon nach kurzer Zeit geholfen, "die für mich richtige Entscheidung" zu treffen.

Danke.....
Sicher kann man auf mein Posting mit Polemik reagieren, habe ich eigentlich auch nicht anders erwartet.

Ja, ich hätte keine Ruhe gehabt, wenn ich die Sache nicht hätte abschließen können. Habe ich auch bereits offen zugegeben.
Wie schon gesagt, das war MEINE Herangehensweise. Für die werde ich mich nicht entschuldigen. Für MICH war es gut so.

Jedem hier steht doch frei sich zu informieren und die Sache für sich selbst abzuwägen. Wo ist da das Problem? Ich zwinge ja niemanden, es mir gleich zu tun.
Wenn jemand DEINEN Weg einschlägt, haue ich ihm ja auch nicht die metaphorischen Rheumadecken um die Ohren.

Ach ja... Bitte
  Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 18:16   # 4198
staatsfeind1234
 
Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 2
hallo,

erstmal danke für die raschen antworten.

es geht hier nicht darum wer es war sondern wie ich mich am besten verhalte. habe nun schon mehrere foren durchsucht und bin halt leider auf völlig unterschiedliche meinungen gestoßen. der eine sagt gar nix machen der andere bezahlen. da das richtige zu finden ist nicht leicht.

mir geht es darum ob es vorteile bringt wenn der anschlussinhaber zur "tatzeit" nicht im land war und wenn ich ein verschlüsseltes wlan habe?

gibt es zusatzversicherungen die sowas abdecken denn wir haben viele davon?

das einzige problem ist jetzt wie lasse ich meinen dad unterschreiben oder kann ich das auch in seinem auftrag tun? (bin 25)

ansonsten werde ich jetzt erstmal eine mod ue an die wdorfer abschicken und warten was passiert.

gruß christian
  Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 18:22   # 4199
derAbgemahnte
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 120
Zitat:
Zitat von staatsfeind1234 Beitrag anzeigen
hallo,

erstmal danke für die raschen antworten.

es geht hier nicht darum wer es war sondern wie ich mich am besten verhalte. habe nun schon mehrere foren durchsucht und bin halt leider auf völlig unterschiedliche meinungen gestoßen. der eine sagt gar nix machen der andere bezahlen. da das richtige zu finden ist nicht leicht.

mir geht es darum ob es vorteile bringt wenn der anschlussinhaber zur "tatzeit" nicht im land war und wenn ich ein verschlüsseltes wlan habe?

gibt es zusatzversicherungen die sowas abdecken denn wir haben viele davon?

das einzige problem ist jetzt wie lasse ich meinen dad unterschreiben oder kann ich das auch in seinem auftrag tun? (bin 25)

ansonsten werde ich jetzt erstmal eine mod ue an die wdorfer abschicken und warten was passiert.

gruß christian
einen Ratschlag mit dem richtigen Verhalten kann Dir hier keiner geben...
hier kann jeder nur seine Erfahrungen posten und Du mußt dann für Dich entscheiden was das richtige für Dich ist...

Wie hier schon mehrere gepostet haben, interessiert es den Abmahner nicht ob der AI zum Tatzeitpunkt zu Hause (oder auch Ausland) war oder nicht...

des weiterem gibt es ja genug Möglichkeiten die UE von Deinem Vater unterschreiben zu lassen.... denke mal an Faxgeräte bzw. Scanner und eMail...
  Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 18:51   # 4200
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von derAbgemahnte Beitrag anzeigen
des weiterem gibt es ja genug Möglichkeiten die UE von Deinem Vater unterschreiben zu lassen.... denke mal an Faxgeräte bzw. Scanner und eMail...

oder ... i.A. unterzeichnen. Schließlich hat er mit seinen 25 ja auch einen Brief geöffnet (also wahrscheinlich im Auftrag seines Vaters) gehandelt
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 13:11 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort

Stichworte
baader, barth, bohlenweg, circus, constantin, dhv, feuchtgebiete, heiligtümer, illuminati, kings of leon, lübbe, meinhof, rosenstolz, unterlassungserklärung
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html
Erstellt von Für Typ Datum
Nachtschwärmer Thread Dieses Thema Pingback 05.06.2010 00:55
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn Dieses Thema Refback 31.07.2008 17:14
Abmahnung von Waldorf RAe, wegen Verbreitung von CloneCD - SlySoft Forum Dieses Thema Refback 31.07.2008 16:11
Forum - Abmahnwiki Dieses Thema Refback 28.07.2008 22:57
Abmahn-Laberthread - Seite 57 - gulli:board Dieses Thema Refback 11.02.2008 01:27
Bitte alle (durch Kanzlei Waldorf) wegen CloneCD ABGEMAHNTEN MELDEN !! - gulli:board Dieses Thema Refback 10.02.2008 19:50
Abmahn-Laberthread - Seite 49 - gulli:board Dieses Thema Refback 09.12.2007 00:26
Logistep und Konsorten - Seite 139 - gulli:board Dieses Thema Refback 30.11.2007 19:26


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:11 Uhr.