| | # 401 | |
| Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 14
| Zitat:
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| | # 404 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| @ Hemmi Das Muster von cod4 istalt....... bitte folgendes Muster nehmen Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung |
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| | # 405 |
| Registriert seit: 06.06.2007
Beiträge: 4
| Hallo zusammen! Ich bin seit gestern auch im Club der 866er. Abmahnung wegen Down/Upload von drei Hörspielen im Juli 2007. Was ist an der geänderten UE anders? Mit diesem Rechtsdeutsch tue ich es mir schwer. Meine Frist für das UE läuft am 24. und für die Zahlung am 31.1. ab. Gibt es schon "sichere" Wege die man einleiten sollte, ohne das bald erste Mahnungen mit noch höheren Beträgen ins Haus flattern? MfG Rossi26 |
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| | # 406 |
| Registriert seit: 03.11.2007
Beiträge: 5
| Mir scheint, eine nicht geringe Zahl an Forumsteilnehmern kann nur Schreiben, nicht aber Lesen. In diesem Forum treiben sich meiner Meinung nach zu viele Gesellen herum, die Fragen stellen, welche 2 Postings zuvor (und in mehreren Postings im gleichen Thread) bereits beantwortet wurden. Wenn Ihr nicht lesen könnt oder wollt, oder Euch das zu viel Mühe ist, nehmt Euch einen Anwalt. So, das musste raus. und noch was zum Nachlesen: Loggen der IP ebenfalls Rechtswidrig und Abmahnbar (gültig bis 31.12.2007) Loggen*der*IP*ebenfalls*Rechtswidrig*und*Abm ahnbar*!! | Falscher*Anschluss*unter*dieser*IP-Numme... | News-Foren meine Identität fälschen? Ja, bitte! IP, hash&co vortäuschen. http://abmahnwahn.dreipage.de/ip,_ha..._98303276.html Trotzdem rate ich spätestens ab 1.1.2008 jedem vernünftigen Menschen davon ab, nachverfolgbare Filesharing-Systeme zu verwenden, um illegale Daten zu verbreiten oder herunterzuladen. |
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| | # 408 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| @ Rossi26 "unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs". Die Zeile wurde herausgenommen, da sie evtl. zum Nachteil des Abgemahnten ausgelegt werden könnte. Keine Panik!. sinngemäß hei0t es da: das man damit einverstanden ist, bei mehreren Verstößen darauf zu verzichten, diese zu einem einzigen Verstoß mit nur der Verwirkung einer Vertragsstrafe zusammenzufassen. Ist mittlerweile auch bei dieser mod. UE´s herausgenommen worden. Da hatte ein Forenbetreiber gepennt. |
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| | # 409 |
| Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 5
| Hallo, hier noch ein 866 geschädigter. Habe die Abmahnung wegen zwei Alben am Samstag im Briefkasten gehabt und meine Frist läuft am 25.01 ab. Sorry wenn ich nerve aber ich hab so meine Probleme mit dem Rechtskauderwelsch lesen. Ist es nun Sinnvoll eine Mod-UE zu schreiben oder benutzt man besser die Orgninale von Waldorf? Also ich möchte wenn möglich keinen Anwalt hinzunehmen und auch sonst keine Zusätzlichen Folge-Kosten dazubekommen. Kann mir die 866 sowieso nur auf Raten leisten abzuzahlen. Wie soll ich vorgehen? Danke im Vorraus! |
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| | # 410 |
| Registriert seit: 16.01.2008
Beiträge: 5
| Hallo! Abmahnen scheint ein Toller Sport geworden zu sein.Viele Anwälte verdienen sich damit eine GOLDENE Nase.Und in den meisten Fällen hast du keine möglichkeit etwas dagegen zu tun. Gibt es vieleicht sowas wie eine schwarze Liste,wo die ******** aufgelistet sind. Ich betreibe eine Mode-Boutique im internet.Hab meinen Kunden einen Newsletter geschickt,leider hatte ich die mail-Adresse von einem Anwalt in meinem Verzeichnis.Obwohl die mail eindeutig als Werbung zu erkennen war und am Ende die möglichkeit bestand sich per mail aus dem verzeichnis zu Löschen hat er mich angeschissen.Einsweilige verfügung,Alle Konten per Gerichtsbeschluss gesperrt wegen 19 ,das volle Programm eben.Laut dem Gerichtsbeschluss hätte er keine Gebühren verlangen dürfen,hat er aber doch.......Da ich keinen Firmen-Rechtschutz hatte,musste ich ca.1000 zahlen.Wenn jemand den genauen werdegang wissen möchte, meldet euch. bis dann Roland |
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| | # 413 | |
| Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 8
| Zitat:
Viel Erfolg! | |
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| | # 414 |
| Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 5
| Danke für die Antwort, hab mir die UE von Abmahnwahn schon mal zurechtgeschrieben. Wäre es noch sinnvoll den folgenden Satz einzufügen: "Die Verpflichtung zur Leistung eines Schadensersatzes und die Erstattung der Anwaltskosten wird ausdrücklich zurückgewiesen."? Oder is das zu provozirend? Ich weis nämlich noch nicht ob ich wirklich zahlen soll oder es darauf ankommen lassen soll. Nicht das ich zum schluss noch mehr zahlen muss |
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| | # 415 |
| Registriert seit: 16.01.2008
Beiträge: 4
| Wie seit Juli? Die meisten der aktuellen Betroffenen hier wurden von Waldorf wegen Filesharing im Oktober/November abgemahnt. Die scheinen ja nicht gerade chronologisch vorzugehen... das bereitet einem natürlich noch größere Sorgen, gelle? |
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| | # 416 |
| Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 3
| Hallöchen, auch ich habe einen netten Brief von den Waldorfern RA´s bekommen. Auf der einen Seite schon ziemlich einschüchternd, auf der anderen auch ziemlich dreist bzw. wundersam. Hat sich schon jemand bezüglich des angegebenen Aktenzeichens erkundigt? Gab es tatsächlich ein entspr. Ermittlungen der StA München nach dem Strafantrag der Kanzlei Waldorf. Mich wundert, dass die die IP´s an Waldorf einfach weitergeben wurden, trotz Einstellung des Verfahrens. ...und hat sich jemand bereits bei seinem Provider erkundigt, ob dieser tatsächlich die IP´s herausgegeben hat?? Habe eine abgeänderte UE abgegeben und sie wegen der Kohle erstmal vertröstet. Nun bin ich am grübeln, wie ich weiter vorgehen soll. Nicht zahlen - nur den Schadensersatz - versuchen die Höhe des Schadensersatzes zu drücken?? Keine Ahnung. Bin für jede Hilfe und Eingebung offen. Danke im voraus. |
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| | # 417 |
| Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 5
| Willkommen neues Waldorf Opfer! Soviel ich im Internet gelesen hab geht es nach abgabe und anerkennung der mod-UE nicht mehr um den Schadensersatz sondern nur noch um die Anwaltsgebühren. Die aber bekanntlicherweise auch höher sind als der Schadensersatz. Da ich meine UE morgen abgeben will würde mich Intressieren (wie zuvor schon gepostet) ob der Satz "Die Verpflichtung zur Leistung eines Schadensersatzes und die Erstattung der Anwaltskosten wird ausdrücklich zurückgewiesen." in der Mod-UE sinnvoll wäre?!?! Hat ihn einer der Betroffenen mit reingeschrieben und auch schon die 2. + 3. Post erhalten? mfg kronus380 |
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| | # 419 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| @ kronus380 Deinen zusätzlichen Satz für die mod. UE habe ich auch schon einmal auf einer anderen Seite gelesen. Das Du nichts bezahlst, können sie auch ohne diesen Zusatz aus der mod. UE lesen.(Warum sollte ich für etwas bezahlen, wenn ich nichts verbrochen habe) Ob sie ihn provozierend finden, hängt wohl von der Tagesform ab. Ich für mich, gönne solchen Anwälten, nur den geringstmöglichen Aufwand. Sprich so wenig Infos wie möglich. |
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| | # 420 | |||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Eine Bitte um Zahlungsaufschub kann nämlich schon ein Anerkenntnis der Forderung beinhalten. Ebenso die Bitte um wohlwollende Prüfung der wirtschaftlichen Lage oder die Leistung von Abschlagszahlungen. | |||
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