Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 02.07.2009, 19:19   # 4161
subra
 
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Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Man sollte nur nicht vergessen das die Anwälte hier auch mitlesen !!!
lallliiiluuu nur der man im mond schaut zu wie die kleinen Kinder schlaffen... so schlaff auch du...
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Alt 02.07.2009, 21:15   # 4162
http----
Gastposter
 
Hi
Mein anwalt hat eine mod ue aufgesetzt.
bin nicht ganz überzeugt davon?? was meint ihr

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

hoffe einer kann da licht ins dunkle bringen

EDIT BY PRINCESS
Die konkrete Diskussion über deine mod. UE wäre Rechtsberatung - Forenregel!
Schon garnicht über die, deines RA - der hat Examen!
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Alt 02.07.2009, 23:14   # 4163
constantin
 
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Zitat:
Zitat von http---- Beitrag anzeigen
Hi
Mein anwalt hat eine mod ue aufgesetzt.
bin nicht ganz überzeugt davon?? was meint ihr

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

hoffe einer kann da licht ins dunkle bringen

EDIT BY PRINCESS
Die konkrete Diskussion über deine mod. UE wäre Rechtsberatung - Forenregel!
Schon garnicht über die, deines RA - der hat Examen!
Ich frage mich, weshalb Du zum Anwalt rennst und dann seine Arbeit in Frage stellst - ich meine, bezahlen musst Du sein Werk so oder so. "Unsere" ModUe scheint Dir ja auch bekannt zu sein, ebenso wie die hier "übliche Vorgehensweise". Im Prinzip gibt es ja nur zwei empfehelnswerte Alternativen (die "auf-gar-nichts-Reagierer" lasse ich mal bewußt aus): modUe ohne Anwalt oder modUE mit Anwalt. Du hast Dich ja schon entschieden, stehst aber im Moment wieder vor der Eingangsfrage - das will mir nicht in den Kopf! Das Prinzip "Zunächst Informieren / Nachdenken und danach Handeln" läuft bei Dir genau umgekehrt. Was würdest Du denn machen, wenn "unsere" Modue die bessere Alternative wäre? Anwalt bezahlen und unsere Modue verschicken? Ich glaub es nicht!

PS: Den von Princess gelöschten Text habe ich übrigens noch lesen können. Aber selbst wenn Princess diesen Text nicht gelöscht hätte, wäre mein Kommentar nicht anders ausgefallen.
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Alt 03.07.2009, 08:58   # 4164
jobob
 
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Zitat:
Zitat von subra Beitrag anzeigen
Hallo,

hat schon jemand erfahrungen mit der Zahlung des Schadenersatzes aber nicht der Anwahltsgebühren bzw. nur 10 Euro für die Anwahltsgebühren?
Hallo,

über einen Vergleichsvorschlag über 10 EUR zu diskutieren, ist genauso mit Erfolg gekrönt, wie eine Ananasaufzucht in Alaska.

Es grenzt schon an eine Frechheit, der Gegenseite einen solchen Vergleich zu unterbreiten. Das Honorar für den RA käme einem Ein-Euro-Job gleich.

Eine Diskussion hierüber ist das Bit nicht wert, welches benötigt wird, um die Beiträge hier zu speichern.

In diesem Sinne,
jobob
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Alt 03.07.2009, 13:55   # 4165
Herr_Rumsch
 
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Hallo zusammen,

auch ich wurde von Waldorf abgemahnt. Nachdem ich die ModUE wie hier erklärt (DANKE dafür) fristgerecht abgeschickt und nichts bezahlt habe, kam heute (etwa 3 Wochen später) eine erneute, angeblich letzte Zahlungsaufforderung von Waldorf. Der Betrag hat sich nicht erhöht (956€), bis 13.07. ist die Zahlung zu leisten.

Kann mir jemand sagen, welche (sinnvollen) Optionen ich jetzt habe? Bin geneigt zu bezahlen, da mein Dad der Anschlussinhaber ist und ich ihn nicht in einen Rechtsstreit verwickeln möchte. Kann ich die Summe irgendwie drücken?

MfG und vielen Dank einstweilen...
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Alt 03.07.2009, 14:06   # 4166
MirrorBlade
 
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Zitat:
Zitat von Herr_Rumsch Beitrag anzeigen
Kann mir jemand sagen, welche (sinnvollen) Optionen ich jetzt habe? Bin geneigt zu bezahlen, da mein Dad der Anschlussinhaber ist und ich ihn nicht in einen Rechtsstreit verwickeln möchte. Kann ich die Summe irgendwie drücken?
... genau die gleichen Optionen, wie sie hier im Thread immer wieder genannt werden. Entweder zahlen, Anwalt nehmen der ggf. verhandeln soll (und natürlich selbst nochmal ein paar Öre kostet), selbst verhandeln (nicht akut empfohlen von den Leuten hier) oder nicht zahlen.
Bei Letzterem kann Dir keiner garantieren, dass nichts mehr kommt, dafür ist das der günstigste Weg. Up to you
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Alt 03.07.2009, 15:42   # 4167
Eryn
 
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Beiträge: 29
Zitat:
Zitat von Herr_Rumsch Beitrag anzeigen

Kann mir jemand sagen, welche (sinnvollen) Optionen ich jetzt habe? Bin geneigt zu bezahlen, da mein Dad der Anschlussinhaber ist und ich ihn nicht in einen Rechtsstreit verwickeln möchte. Kann ich die Summe irgendwie drücken?
Die Möglichkeiten findest du hier in den letzten Beiträgen sogar,musst nichtmal alles lesen.

1.Aussitzen und hoffen das die nächsten 3 Jahre nichts kommt nachdem du die ModUE abgeschickt hast (wird hier wohl am gängigsten fabriziert).

2.Betrag zahlen und hoffen das deine IP nicht bei anderen Werken aufgetaucht ist wofür du dann als bereitwillig zahlender Kunde abgemahnt wirst.

3.Einen Anwalt beauftragen der sich der ganzen Sache annimmt und das ganze für dich "erledigt" wobei es hier auch nur die drei Alternativen: Zahlen,Vergleich,Aussitzen gibt.Von Leuten die es geschafft haben alle Forderungen über einen Anwalt abzuschmettern weiß ich bisher nichts.

4.Mit den Waldörfern einen Vergleich aushandeln ohne einen Anwalt wobei das die ungängigste Variante ist und sicher auch die gefährlichste wenn man keinen Plan hat.

Ich glaub das waren die Möglichkeiten,solltest du dich für V3 entscheiden versuch dich an die empfohlenen Anwälte auf Abmahnwahn-Dreipage zu halten.Du bist nicht an einen Anwalt in deiner Nähe gebunden,preismässig weiß ich nur von Dr.Alexander Wachs das er dir einen recht anständigen Pauschalpreis macht.

Eine wirkliche Empfehlung kann dir hier keiner geben,eine Orientierungshilfe bietet dir z.B. der grafische Entscheidungsbaum in der Signatur von Princess.Alles weiterführende wäre Rechtsberatung und das ist nicht erlaubt.

Am besten erstmal wieder runterkommen und dich hier bisschen einlesen,auch die Nachbarbeiträge zu anderen Abmahnern sind da recht hilfreich.Letztendlich kannst du deinem Paps auch dieses Forum zeigen,im Endeffekt hat sicher er das letzte Wort als Anschlußinhaber.

Liebe Grüße
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Alt 03.07.2009, 16:23   # 4168
Herr_Rumsch
 
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Danke erstmal für die Antworten...

Also von V3 halte ich nicht viel. Ich hab mal bei so ner Kanzlei angefragt mit welchen Kosten zu rechnen ist. 300€ plus Steuer, und das wohl auch nur wenn nach einem Vergleich (bei dem ich grob geschätzt 300€ sparen könnte) oder dem aussitzen mit Anwalt nichts mehr kommt. Im Falle einer Verhandlung würde es dabei sicher nicht bleiben.

Ich denke das Hauptproblem bei V2 ist die Ungewissheit ob man für andere Delikte belangt wird. In meinem Fall ist das eher unwahrscheinlich, da ich mich in der Vergangenheit bewusst fast ausschließlich nur für alte Filme interessiert habe, nach denen kein Hahn kräht...

Mich würden Erfahrungsberichte von Leuten interessieren, die V1 praktiziert haben. Gibts da überhaupt jemanden, der je ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen hat? Ich hab hier zwar ein paar Stunden rumgelesen, aber solche Fälle habe ich nicht gefunden. Falls ich zu blind bin, um entsprechende Einträge zu finden, möge man mir das verzeihen...

Dank&Gruß
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Alt 03.07.2009, 16:35   # 4169
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Herr_Rumsch Beitrag anzeigen
Mich würden Erfahrungsberichte von Leuten interessieren, die V1 praktiziert haben. Gibts da überhaupt jemanden, der je ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen hat? ........ Falls ich zu blind bin, um entsprechende Einträge zu finden, möge man mir das verzeihen...
Keine Sorge - Du bist nicht blind. Da gibt's noch nix.

PS: Wieso eigentlich Staatsanwaltschaft? Bei den Waldorf-Filmen wirst Du höchstens mal einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen oder die Mitteilung vom Gericht, dass eine Klage eingereicht wurde. Dazu gibt es aber auch noch nichts an Beiträgen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 3.7.2009 um 16:54:16-----

Zitat:
Zitat von Eryn Beitrag anzeigen

4.Mit den Waldörfern einen Vergleich aushandeln ohne einen Anwalt wobei das die ungängigste Variante ist und sicher auch die gefährlichste wenn man keinen Plan hat.
Eryn, da Du die Variante 4 überhaupt erwähnst, sollten er Vollständigkeit halber auch die Varianten 5 + 6 erwähnt werden:

5. Auswandern oder Untertauchen
6. der Strick

Du hast zwar V4 relativiert und davor gewarnt, aber V4 bis V6 sind keine wirklich sinnvollen Alternativen udn deshalb nicht erwähnenswert. Sie briingen den einen oder anderen eher durcheinander und vielleicht auf dumme Gedanken.
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Alt 03.07.2009, 17:58   # 4170
subra
 
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mhh kleine Frage

in meinem Ermittlungsdatensatz steht der 13.04.2009 drin. (ein Zeitraum von 1 min). und

Der Antrag der Constantin Film Verleih GmbH am Landgericht Köln ist jedoch vom 14.04.2009 und der Beschluss vom 06.05.2009.

Ist das dann überhaupt dann erlaubt?
Oder ist es nur erlaubt wenn die Auskunft nach dem 06.05.2009 erfolgt ist?
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Alt 03.07.2009, 18:22   # 4171
constantin
 
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Zitat:
Zitat von subra Beitrag anzeigen
in meinem Ermittlungsdatensatz steht der 13.04.2009 drin. (ein Zeitraum von 1 min). und

Der Antrag der Constantin Film Verleih GmbH am Landgericht Köln ist jedoch vom 14.04.2009 und der Beschluss vom 06.05.2009.

Ist das dann überhaupt dann erlaubt?
Oder ist es nur erlaubt wenn die Auskunft nach dem 06.05.2009 erfolgt ist?
Bei Dir geht alles mit rechten Dingen zu: am 13.4. erwischt / geloggt, einen Tag später stellt Constantin/Waldorf einen Antrag bei LG Köln. Dieser Eilantrag wird schnellst möglich an die Telekom weitergeleitet, die schon mal die Verbindungsdaten speichert bzw. die Klarnamen raussucht. Am 6.5. wurde der Antrag vom LG Köln abgearbeitet. Das Ergebnis ist dann der Beschluss. Jetzt darf die Telekom Waldorf Auskunft über die Klarnamen mit Anschrift erteilen.
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Alt 03.07.2009, 18:24   # 4172
Flac
 
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Beiträge: 519
Zitat:
Zitat von subra Beitrag anzeigen
mhh kleine Frage

in meinem Ermittlungsdatensatz steht der 13.04.2009 drin. (ein Zeitraum von 1 min). und

Der Antrag der Constantin Film Verleih GmbH am Landgericht Köln ist jedoch vom 14.04.2009 und der Beschluss vom 06.05.2009.

Ist das dann überhaupt dann erlaubt?
Oder ist es nur erlaubt wenn die Auskunft nach dem 06.05.2009 erfolgt ist?
Mann Mann,am 13.04. wurdest du beim Download geloggt und am 14.04 haben die Anzeige gegen deine IP bei der zuständigen StA eingereicht und die haben am 06.05. das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt( danach hat W. Antrag auf Akteneinsicht gestellt und bekommen)Was soll daran nicht erlaubt sein???
Ach der Constantin war wieder schneller...

-----Doppelpost zusammengeführt am 3.7.2009 um 18:30:48-----

Was ich noch bemerken wollte,meine Kündigung bei der Teledoof ist durch,nu wird über Mobilstick gesurft. Ich wünsch den waldörflern schon mal viel Spaß beim loggen der IP,die ich mir mit 100 anderen Usern teile.
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Alt 03.07.2009, 18:37   # 4173
Mitchell
 
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Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Flac Beitrag anzeigen
Ich wünsch den waldörflern schon mal viel Spaß beim loggen der IP,die ich mir mit 100 anderen Usern teile.
Ist vielleicht OT, aber wieso solltest Du keine eigene IP haben? Selbst in einem DSL Funknetzwerk bekommen die User eine eigene (dynamische) IP.
Oder habe ich was übersehen?
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Alt 03.07.2009, 18:50   # 4174
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.774
Zitat von Flac
Ich wünsch den waldörflern schon mal viel Spaß beim loggen der IP,die ich mir mit 100 anderen Usern teile.

Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Ist vielleicht OT, aber wieso solltest Du keine eigene IP haben? Selbst in einem DSL Funknetzwerk bekommen die User eine eigene (dynamische) IP.
Oder habe ich was übersehen?
*Huuuust*
@mitchell: das ist was ganz superdollesneues ...verstehst Du nicht (ich übrigens auch nicht)
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Alt 03.07.2009, 19:53   # 4175
K-Opfer
 
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@ Mitchell
Zitat:
Selbst in einem DSL Funknetzwerk bekommen die User eine eigene (dynamische) IP
Soweit ich weiß, wird zwar in einem Funknetzwerk jedem Benutzer eine (interne) IP zugewiesen, es wird und kann aber nur die (dynamische) IP des Routers geloggt werden. Diese wird dann auch abgefragt, so dass die Abmahner allerhöchstens den Anschlussinhaber des Anschlusses rausfinden können, über den die Tat angeblich begangen wurde...Wieviele Leutchen in dem Netz drin waren, sehen die nicht. Eben das ist ja das Problem, wenn jemand dein WLan gehackt hat. Die können nicht beweisen, dass du als Anschlussinhaber auch die Tat begangen hast, aber du kannst auch nicht beweisen, dass jemand unbefugt dein WLan (verschlüsselt) benutzt hat. So wie ich das sehe, müssen die es aber vor Gericht beweisen (was nicht geht) und du musst "lediglich" substantiiert bestreiten (sinngemäß: ich war es nicht weil....). Beweisen, dass es jemand anderes war, musst du nicht (wie solltest du auch?).
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Alt 03.07.2009, 20:22   # 4176
Flac
 
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Jo K-Opfer, genau so schauts aus, die haben nur die Ip vom entspr. Einwahlknoten,und wenn da noch ein paar Leuts drin sind,sieht es schlecht aus mit "Bettelbriefen"
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Alt 03.07.2009, 21:29   # 4177
Mitchell
 
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Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Flac Beitrag anzeigen
Jo K-Opfer, genau so schauts aus, die haben nur die Ip vom entspr. Einwahlknoten,und wenn da noch ein paar Leuts drin sind,sieht es schlecht aus mit "Bettelbriefen"
OK, dennoch ist das falsch zu glauben, man könnte nicht identifiziert werden.
a) auch in einem Funknetzwerk können IPs statisch vergeben werden oder dynamisch per user
b) Der Provider (sollte) über sein accounting feststellen können, welcher Kunde zu welchem Zeitpunkt welche interne IP hatte. Kein kommerzieller Betreiber geht das Risiko ein, alleine zu haften.

So long,
Mitchell
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Alt 04.07.2009, 09:37   # 4178
K-Opfer
 
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Beiträge: 243
@ Mitchell
Zitat:
OK, dennoch ist das falsch zu glauben, man könnte nicht identifiziert werden.
a) auch in einem Funknetzwerk können IPs statisch vergeben werden oder dynamisch per user
b) Der Provider (sollte) über sein accounting feststellen können, welcher Kunde zu welchem Zeitpunkt welche interne IP hatte. Kein kommerzieller Betreiber geht das Risiko ein, alleine zu haften.
In einem privaten Wlan auf keinen Fall. Da wird allerhöchstens was im Router gespeichert, aber soweit ich weiß, machen das die handelsüblichen Router nicht.
Dürfte das ein (kommerzieller) Provider überhaupt speichern? Über die VDS sollte es nicht funktionieren....
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Alt 04.07.2009, 11:03   # 4179
jobob
 
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Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
@ Mitchell

In einem privaten Wlan auf keinen Fall. Da wird allerhöchstens was im Router gespeichert, aber soweit ich weiß, machen das die handelsüblichen Router nicht.
Dürfte das ein (kommerzieller) Provider überhaupt speichern? Über die VDS sollte es nicht funktionieren....
Hallo,

es interessiert den Abmahner nicht die Bohne, was hinter deinem Router passiert. Hast du schon mal was von der Störerhaftung gehört? Sinngemäß bedeutet das, dass du als Anschlußinhaber dafür verantwortlich bist, was mit deinem Internetzugang passiert.

Mit der Einstellung: "Was kann ich dazu, wenn sie mein WLAN geknackt haben" , wirst du keine Erfolge erringen. Du solltest dir vielmehr Gedanken machen, was du getan hast, um deinen Internetzugang vor unberechtigter Nutzung zu sichern.

In diesem Sinne,
jobob
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Alt 04.07.2009, 11:44   # 4180
Mitchell
 
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Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
@ Mitchell
In einem privaten Wlan auf keinen Fall.
Dürfte das ein (kommerzieller) Provider überhaupt speichern? Über die VDS sollte es nicht funktionieren....
Ein kommerzieller Provider sollte auf jeden Fall wissen, wer wann zu welcher Zeit in seinem Netz im Internet surft.
Ausserdem ging ich auch nicht von einem privaten Router aus, da Flac schrieb:

Zitat:
Zitat von Flac Beitrag anzeigen
Was ich noch bemerken wollte,meine Kündigung bei der Teledoof ist durch,nu wird über Mobilstick gesurft. Ich wünsch den waldörflern schon mal viel Spaß beim loggen der IP,die ich mir mit 100 anderen Usern teile.
Hört sich für mich nach einem kommerziellen Provider an. Es sein denn, Flac hat sich seinen eigenen I-Net Zugang im De/Cix organisiert, sein Netz bis in seinem Heimartort gebaut und surft nun über einen WLAN Stick....mit 100 Freunden....

...aber dann greift wohl auch wieder die Störerhaftung....

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Alt 26.05.2012, 13:10 # --
News Flash
 
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