| | # 4164 | |
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
| Zitat:
über einen Vergleichsvorschlag über 10 EUR zu diskutieren, ist genauso mit Erfolg gekrönt, wie eine Ananasaufzucht in Alaska. Es grenzt schon an eine Frechheit, der Gegenseite einen solchen Vergleich zu unterbreiten. Das Honorar für den RA käme einem Ein-Euro-Job gleich. Eine Diskussion hierüber ist das Bit nicht wert, welches benötigt wird, um die Beiträge hier zu speichern. In diesem Sinne, jobob | |
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| | # 4165 |
| Registriert seit: 03.07.2009
Beiträge: 2
| Hallo zusammen, auch ich wurde von Waldorf abgemahnt. Nachdem ich die ModUE wie hier erklärt (DANKE dafür) fristgerecht abgeschickt und nichts bezahlt habe, kam heute (etwa 3 Wochen später) eine erneute, angeblich letzte Zahlungsaufforderung von Waldorf. Der Betrag hat sich nicht erhöht (956), bis 13.07. ist die Zahlung zu leisten. Kann mir jemand sagen, welche (sinnvollen) Optionen ich jetzt habe? Bin geneigt zu bezahlen, da mein Dad der Anschlussinhaber ist und ich ihn nicht in einen Rechtsstreit verwickeln möchte. Kann ich die Summe irgendwie drücken? MfG und vielen Dank einstweilen... |
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| | # 4166 | |
| Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 61
| Zitat:
Bei Letzterem kann Dir keiner garantieren, dass nichts mehr kommt, dafür ist das der günstigste Weg. Up to you | |
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| | # 4167 | |
| Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 29
| Zitat:
1.Aussitzen und hoffen das die nächsten 3 Jahre nichts kommt nachdem du die ModUE abgeschickt hast (wird hier wohl am gängigsten fabriziert). 2.Betrag zahlen und hoffen das deine IP nicht bei anderen Werken aufgetaucht ist wofür du dann als bereitwillig zahlender Kunde abgemahnt wirst. 3.Einen Anwalt beauftragen der sich der ganzen Sache annimmt und das ganze für dich "erledigt" wobei es hier auch nur die drei Alternativen: Zahlen,Vergleich,Aussitzen gibt.Von Leuten die es geschafft haben alle Forderungen über einen Anwalt abzuschmettern weiß ich bisher nichts. 4.Mit den Waldörfern einen Vergleich aushandeln ohne einen Anwalt wobei das die ungängigste Variante ist und sicher auch die gefährlichste wenn man keinen Plan hat. Ich glaub das waren die Möglichkeiten,solltest du dich für V3 entscheiden versuch dich an die empfohlenen Anwälte auf Abmahnwahn-Dreipage zu halten.Du bist nicht an einen Anwalt in deiner Nähe gebunden,preismässig weiß ich nur von Dr.Alexander Wachs das er dir einen recht anständigen Pauschalpreis macht. Eine wirkliche Empfehlung kann dir hier keiner geben,eine Orientierungshilfe bietet dir z.B. der grafische Entscheidungsbaum in der Signatur von Princess.Alles weiterführende wäre Rechtsberatung und das ist nicht erlaubt. Am besten erstmal wieder runterkommen und dich hier bisschen einlesen,auch die Nachbarbeiträge zu anderen Abmahnern sind da recht hilfreich.Letztendlich kannst du deinem Paps auch dieses Forum zeigen,im Endeffekt hat sicher er das letzte Wort als Anschlußinhaber. Liebe Grüße | |
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| | # 4168 |
| Registriert seit: 03.07.2009
Beiträge: 2
| Danke erstmal für die Antworten... Also von V3 halte ich nicht viel. Ich hab mal bei so ner Kanzlei angefragt mit welchen Kosten zu rechnen ist. 300 plus Steuer, und das wohl auch nur wenn nach einem Vergleich (bei dem ich grob geschätzt 300 sparen könnte) oder dem aussitzen mit Anwalt nichts mehr kommt. Im Falle einer Verhandlung würde es dabei sicher nicht bleiben. Ich denke das Hauptproblem bei V2 ist die Ungewissheit ob man für andere Delikte belangt wird. In meinem Fall ist das eher unwahrscheinlich, da ich mich in der Vergangenheit bewusst fast ausschließlich nur für alte Filme interessiert habe, nach denen kein Hahn kräht... Mich würden Erfahrungsberichte von Leuten interessieren, die V1 praktiziert haben. Gibts da überhaupt jemanden, der je ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen hat? Ich hab hier zwar ein paar Stunden rumgelesen, aber solche Fälle habe ich nicht gefunden. Falls ich zu blind bin, um entsprechende Einträge zu finden, möge man mir das verzeihen... Dank&Gruß |
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| | # 4169 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
PS: Wieso eigentlich Staatsanwaltschaft? Bei den Waldorf-Filmen wirst Du höchstens mal einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen oder die Mitteilung vom Gericht, dass eine Klage eingereicht wurde. Dazu gibt es aber auch noch nichts an Beiträgen. -----Doppelpost zusammengeführt am 3.7.2009 um 16:54:16----- Zitat:
5. Auswandern oder Untertauchen 6. der Strick Du hast zwar V4 relativiert und davor gewarnt, aber V4 bis V6 sind keine wirklich sinnvollen Alternativen udn deshalb nicht erwähnenswert. Sie briingen den einen oder anderen eher durcheinander und vielleicht auf dumme Gedanken. | ||
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| | # 4170 |
| Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 8
| mhh kleine Frage in meinem Ermittlungsdatensatz steht der 13.04.2009 drin. (ein Zeitraum von 1 min). und ![]() Der Antrag der Constantin Film Verleih GmbH am Landgericht Köln ist jedoch vom 14.04.2009 und der Beschluss vom 06.05.2009. Ist das dann überhaupt dann erlaubt? Oder ist es nur erlaubt wenn die Auskunft nach dem 06.05.2009 erfolgt ist? |
|
| | # 4171 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
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| | # 4172 | |
| Registriert seit: 02.05.2009 Ort: da wo die Zahnbürste net hinkommt!!!
Beiträge: 519
| Zitat:
Ach der Constantin war wieder schneller... -----Doppelpost zusammengeführt am 3.7.2009 um 18:30:48----- Was ich noch bemerken wollte,meine Kündigung bei der Teledoof ist durch,nu wird über Mobilstick gesurft. Ich wünsch den waldörflern schon mal viel Spaß beim loggen der IP,die ich mir mit 100 anderen Usern teile. | |
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| | # 4173 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Oder habe ich was übersehen? | |
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| | # 4174 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
| Zitat von Flac Ich wünsch den waldörflern schon mal viel Spaß beim loggen der IP,die ich mir mit 100 anderen Usern teile. Zitat:
@mitchell: (ich übrigens auch nicht) | |
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| | # 4175 | |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
| @ Mitchell Zitat:
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| | # 4177 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
a) auch in einem Funknetzwerk können IPs statisch vergeben werden oder dynamisch per user b) Der Provider (sollte) über sein accounting feststellen können, welcher Kunde zu welchem Zeitpunkt welche interne IP hatte. Kein kommerzieller Betreiber geht das Risiko ein, alleine zu haften. So long, Mitchell | |
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| | # 4178 | |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
| @ Mitchell Zitat:
Dürfte das ein (kommerzieller) Provider überhaupt speichern? Über die VDS sollte es nicht funktionieren.... | |
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| | # 4179 | |
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
| Zitat:
es interessiert den Abmahner nicht die Bohne, was hinter deinem Router passiert. Hast du schon mal was von der Störerhaftung gehört? Sinngemäß bedeutet das, dass du als Anschlußinhaber dafür verantwortlich bist, was mit deinem Internetzugang passiert. Mit der Einstellung: "Was kann ich dazu, wenn sie mein WLAN geknackt haben" , wirst du keine Erfolge erringen. Du solltest dir vielmehr Gedanken machen, was du getan hast, um deinen Internetzugang vor unberechtigter Nutzung zu sichern. In diesem Sinne, jobob | |
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| | # 4180 | ||
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Ausserdem ging ich auch nicht von einem privaten Router aus, da Flac schrieb: Zitat:
...aber dann greift wohl auch wieder die Störerhaftung.... | ||
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