| | # 4142 |
| Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 15
| Allo noch mal!! also ich wurde von den Münchner wegen Männersache abgemahnt. Nur Männersache! Rechtsanwaltkosten 506 + Schadensersatz 450 im ganzen Schreiben steht nichts von Baader Mainhof Komplex nur im dem beigefügtem LG Köln Beschluß, da stehen beide Filme drin. also schreibi ich in die mod UE beide Titel rein?? !! hab ich das richtig verstanden?? |
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| | # 4143 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Das ist ja erst mal ein "Vorschlag", entweder er wird angenommen oder eben nicht, oder "Gegenvorschlag" .....?? Zitat:
Dass die den 10 €-Vorschlag ablehnen ist ja logisch, darum gehts doch gar nicht, das ist auch kein "Vorschlag" für die Allgemeinheit, aber subra ziehts in Erwägung, und wollte, so hab ichs verstanden, mal Meinungen dazu hören?! | ||
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| | # 4145 | |
| Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 29
| Zitat:
Also ModUE für den Film der auf dem Deckblatt deiner Abmahnung steht.Das ist der Film für den du abgemahnt wirst. Wenn auf dem Deckblatt beide Filme stehen sollten,dann für beide ne ModUE.Aber nicht aufgrund des Beschlusses der für xxxxx Leute zählt. | |
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| | # 4147 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Wie Constantin schon sagte, durch Zahlung des Schadensersatzes erkennt man mMn eben an, daß eine "gewisse" Schuld vorliegt. Die RA Kosten nicht anzuerkennen, und das auch noch ohne anwaltlichen Beistand wird in diesem Zusammenhang mind. den sportlichen Kampfgeist der W. wecken. Eine entsprechende Diskussion wird dann im Verlustfall teurer als die ursprünglich geforderten Euros. Ohne jemand zu irgendwas anstiften zu wollen, ich denke, es gibt nur Sekt oder Selters, alles andere erscheint mir halbgar ![]() P.S.: war ich wohl zu spät...da dreht man sich mal um, spricht mit einem Kollegen, und zack ist die Antwort veraltet...... ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 2.7.2009 um 16:53:42----- Locker bleiben: Du wurdest wegen einem Werk abgemahnt, dann solltest Du hierzu eine modUE senden. Du wirst wegen einem anderen Werk abgemahnt, dito. Nicht nervös machen lassen, wie oben bemerkt worden ist, die W. haben sich nicht nur auf Dich alleine eingeschossen (wie die Existenz dieser 206 Seiten vorher beweist) Cheers Mitchell | |
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| | # 4148 | |
| Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 8
| Zitat:
Richtig ich weiß man soll sich nicht melden und bla bla bla... aber ist es auch net blöd 3 jahre an briefkasten zu gehen und zu hoffen das jetzt kein schrieben drin ist das sich die forderng erhöht hat und so weiter.... ich hätte sowas als verhandlungsbasis genommen und gefragt ob damit schon jemand erfahrungen gesammelt hat? wir wissen alle es gibt nicht die Lösung!!! aber wir sollten villeich ein bisschen krativität zeigen und mal schauen ob nicht ein vorschlag dabei rauskommt... außerdem ist es vor gericht eigentlich zu beweisen das "ich" etwas runtergeladen habe. W-Lan kann ja gehackt sein, andere Leute die im Haus wohnen und so weiter.... | |
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| | # 4149 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Zitat:
Sie sollte aber nicht vergessen, dass noch weitere Kosten auf sie zukommen, wenn sie auf eine niedrigere Anwaltsgebühr besteht: Gerichtskosten, Kosten für eigenen Anwalt + Kosten für den gegnerischen Anwalt. Wenn ich schon etwas bezahle, hätte ich gerne die Sicherheit, dass damit die Sache erledigt ist. Das ist aber bei diesem Vorgehen nicht der Fall. Abmahnanwälte geben sich ja gerne auch mal mit außergerichtlichen Vergleichen zufrieden und unterbreiten von sich aus irgendwann einmal Sonderangebote. Ob Waldorf dazugehört, weiß ich nicht. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, im Waldorfthread etwas über zustandegekommene Vergleiche (ohne Anwalt!) gelesen zu haben. Laut dem Zweitschreiben von Waldorf, folgen keine weiteren "Mahnungen" (Briefchen). Das scheint wohl zu stimmen. PS: Wir sind uns darüber einig, dass die angerechneten Anwaltskosten total überzogen sind. Aber selbst 50,00 Euro sind optimistisch niedrig angesetzt. Pro IP-Ermittlung verlangt die Telekom etwas unter 30,00 Euro, sofern Waldorf keine Sonderrabatte ausgehandelt hat. Wenn ein Handwerker alleine für die Anfahrt 80,00 Eur berechnet, dürfte sich ein Anwalt seine Arbeit etwas fürstlicher entlohnen lassen. Selbst das Rote Kreuz schickte mir letzte Woche die Rechnung für einen Krankentransport über 12 km nach 22:00 Uhr von knapp 600,00 Euro. Der Wagen war besetzt mit einem Ehrenamtlichen + einem Zivi. Dauer des Einsatzes: ca. 30 Minuten. Manch ein Richter mag vielleicht die Anwaltgsgebühr nach unten korrigieren, aber nicht in dem von Euch gewünschten Ausmaß. Wenn ich schon eigenmächtig versuchen würde, Waldorf im Preis zu drücken, würde ich ihm lediglich ein Vergleichsangebot von 460,00 Euro (450,00 + 10,00) anbieten, dann aber ohne Begründung und dann warten was kommt. Zitat:
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| | # 4150 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Ich denke, subra hats auch so verstanden Na klar, so ein Briefchen sollte natürlich als "Verhandlungsbasis" dienen und selbstverständlich mit entsprechenden Fragen nach "Beweisen" gespickt sein... wenn man ein wenig pfiffig ist und sich in die MAterie entsprechend einliest, sollte das auch ohne Anwalt machbar sein (das würde zu teuer, da kann ich auch gleich zahlen).... und das hat bei Waldorf echt noch niemand versucht??? Vielleicht wirds ja dann wirklich mal Zeit ein wenig zu "testen" was geht... Gruß, orchid. | |
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| | # 4152 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Kreativität ist sicherlich immer gut, aber die Strategie sollte schon stimmen. | |
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| | # 4153 |
| Registriert seit: 02.05.2009 Ort: da wo die Zahnbürste net hinkommt!!!
Beiträge: 460
| Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die Waldorfschüler einfach so einen "Nachlass" zustimmen, wenn du denen so ein Angebot unterbreitest. Die wissen schon, daß du Angst hast. Und diese Angst ist ja auch von denen gewollt. Einen RA einschalten um den "Nachlass" zu erreichen scheint auch mir in diesem Fall die einzigste Lösung zu sein, denn der RA hat keine Angst vor den walddörflern. Wer vergleichen will, hat Dreck am Stecken. Und warum dann von der vollen Summe abweichen?? Ist wie gesagt meine persönliche Meinung. |
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| | # 4154 | |
| Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 8
| Zitat:
solang man kein Schuldgestennis macht (welches wiederufen werden kann) ist es doch eig. unmöglich zivilrechtlich belangt zu werden oder seh ich das zu naiv? -----Doppelpost zusammengeführt am 2.7.2009 um 17:59:24----- also kennt niemand einen Vergleich der privat zustande gekommen ist oder über die Verbraucherzentrale? und | |
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| | # 4155 |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| @subra "ich weiß man soll sich nicht melden und bla bla bla... aber ist es auch net blöd 3 jahre an briefkasten zu gehen und zu hoffen das jetzt kein schrieben drin ist das sich die forderng erhöht hat und so weiter...." bla bla bla, mit deiner Einstellung wirst du es bestimmt weit bringen. Wenn du anfängst zu verhandeln hast du eh schon verloren, so viel steht fest. Außerdem scheinst du ziemlich Beratungsresistent zu sein..... Spätestens in 4 Wochen heulst du hier rum, wie viel sie dir dann abgenommen haben......tsssssss |
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| | # 4156 | ||
| Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 29
| Zitat:
Zitat:
Es gibt nunmal keine Erfahrungswerte bisher weil die ersten Fälle die "alt" sind erst dieses Jahr verjähren und bis zum 31.12 kann da auch noch was kommen.Man weiß es nicht,daher kann ichs schon verstehen wenn man der Ungewissheit entgehen will, auch wenn man die ganze Schosse dann mitfinanziert... | ||
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| | # 4157 |
| Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 8
| nein ich möchte einfach das problem schnell aus der welt haben (verständlich oder) würde bis zu 400euro zahen aber mehr auch net... dann würd ich es lieber hart auf hart ankommen lassen aber ihr habt mir ja jetzt eines besseren belehrt geh noch zur verbrauchertante und wenn die keine gescheite idee hat dann ... |
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| | # 4158 |
| Registriert seit: 02.05.2009 Ort: da wo die Zahnbürste net hinkommt!!!
Beiträge: 460
| Subra, dann lass es halt drauf ankommen,wie es die meisten hier tun. Ohne Anwalt bekommste es net billiger und wenn du die Kohle für deinen Anwalt wieder mir rein rechnest, kannste au glei die volle Summe nach München schicken. Dann haste Ruhe(wer weiss wie lange) Bevor hier kein Mahnbescheid im Kasten liegt,ist mir alles Rille. Ich sage mir immer:Mir sagt in DE immer noch ein Richter:Ja,du bist schuld und mußt soviel bezahlen und net so ein dahergelaufner... Hab gerade gelesen,daß Logistep in England so einige Probs mit ihrer ach so zuverlässigen Probleme hat,an das Geld anderer Leute zu kommen.Stand auffem Gulli |
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| | # 4159 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Zum anderen haben die Voll- und Teilzahler auch keine notwendige Motivation (mehr), sich aktiv / passiv an diesem Forum zu beteiligen. Wieviele gab es hier schon, die gesagt haben, "ich mache jetzt dasundasunddas und halte euch auch dem laufenden" und dann war Funkstille..... So long, Mitchell | |
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| | # 4160 |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| @Mitchell "Daß man hier nicht so viel drüber liest erkläre ich mir zum einen dadurch, daß bei einem aussergerichtlichen Vergleich meist Stillschweigen über den Inhalt des Vergleichs vereinbart worden ist." Wusste gar nicht, dass es in Foren auch schon eine Klarnamenermittlung gibt....... Sorry, den musste ich jetzt raushauen.... |
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