| | # 4123 | |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
Wenn der provider die Daten weder an den Staatsanwalt, noch an den Richter übermittelt hat, an WEN denn dann und viel wichtiger: auf wessen Veranlassung basierend auf welcher Rechtsgrundlage!? Oder habe ich jetzt evtl. etwas überlesen und in deinem Fall wurden die Daten über §101 Absatz 9 UrhG erschlichen? Dann bitte ich um Verzeihung - wäre keine Absicht gewesen, nur wenn über einen Richter, warum dann noch den StaA fragen! Bin etwas irritiert und würde mich freuen, wenn du das 'mal etwas aufklären könntest. Wäre für mich (wegen einer bis dato unbestätigten Theorie meinerseits) SEHR interessant zu wissen! Danke und Gruß, Baxter | |
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| | # 4124 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Massenabmahnungen sind nicht zwangsweise unzulässig Grundsätzlich sind Massenabmahnungen zulässig. Denn wenn viele Personen die Rechte anderer auf die selbe Weise verletzten, sind halt auch viele Abmahnungen notwendig. Ich persönlich würde meine Zeit also eher nicht damit verschwenden, darauf zu spekulieren, ob ich W oder dem Rest der Rasselbande nachweisen kann, unzulässige Massenabmahnungen zu versenden... So long, Mitchell | |
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| | # 4125 | |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| Zitat:
bin hier auch nur ein Abgemahnter unter vielen und was das fachliche angeht auch ein ziemlicher Analphabet..... Zitat: "Laut einer Mitteilung von DigiProtect hat die Firma nun erstmals Gerichte zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs bemüht. Nach eigenen Angaben habe man vor den Landgerichten Köln und Düsseldorf einstweilige Anordnungen gegen die Deutsche Telekom AG auf Basis des neuen § 101 UrhG erwirkt. Die Deutsche Telekom AG sei nun gehalten, gegenüber DigiProtect Auskunft zu erteilen, wer sich hinter den erfassten Adressdaten verbirgt." Klick mich: heise online - 05.09.08 - Urheberrechtsverletzung: Gerichte setzen niedrige Hürde für Auskunftsanspruch gegen Provider http://www.wb-law.de/news/it-telekom...m-album-durch/ | |
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| | # 4126 |
| Gastposter | Bisher habe ich nur mitgelsen, daher ein nettes Hallo an alle Beteiligten. Wenn man sich den Beschluss vom Landgericht Köln (06.05.09) den W. dem Schreiben beigelet hat durchliest wird schnell klar das sie an unsere Daten auf Basis des § 101 Abs. 9 UrhG gekommen sind. Ferner wird auch gleich klar Zitat:"Die Kammer sieht dabei von weiteren Ermittlungen ab, da nach dem bisherigen Vorbringen der Beteiligten von dem Vorligen der Vorraussetungen des §101 Abs. 9 UrhG auszugehen ist und im Rahmen weiterer Ermittlungen (§12 FGG) nichts Sachdienliches mehr zu erwarten ist." das die Kammer nicht an weiteren Ermittlungen interessiert ist. |
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| | # 4127 | |
| Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 29
| Heute mein zweites Schreiben bekommen,das übliche halt... Zitat:
Naja dann schaun ma mal wies weiter geht im Normalfall ist ja nun erstmal ne Weile Sendepause angesagt. | |
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| | # 4128 | |
| Registriert seit: 17.04.2009
Beiträge: 65
| Zitat:
Bei mir übrigens auch seit Ende Mai Sendepasue! | |
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| | # 4129 |
| Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 15
| obwohl ich Fan des 1.FC Köln bin, so wurde mir am Freitag die Mitgliedschaft bei den Münchnern aufgezwungen. Mitgliedsbeitrag 956 (ohne Jahreskarte) Im Schreiben steht was von Männersache im Urteil der LG Köln von BaderMainhofkomplex und Männersache, was soll ich jetzt bei der modUE reinschreiben ??? Die Werke : "Der Baader Meinhof Komplex","Männersache" oder Das Werk : "Männersache" Was auch lustig ist, ich habe für die UE genau 10 Tege Zeit bekommen. Gilt das nur für die 1.FC Köln Mitglieder oder mittlerweile für alle Gruß an alle Mitglieder der Münchner |
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| | # 4130 | |
| Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 29
| Zitat:
@Arcus. Der Titel um den es geht steht auf der ersten Seite des Stapels,das Schreiben vom gericht ist nur die Auskunftsersuchungsdingensda, da kanns evtl. sein das sie das gleich alles in einem Rutsch machen. | |
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| | # 4131 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Auch im "Nachbarthread" grad angesprochen: Bei Kornmeier/Digiprotect: Legen die jetzt gleich mehrere "Werke" bei den Kölner Richtern aufn Tisch.... klar spart ja Geld.... nur 1 x 200 und so viele IPs wie möglich?! (Gibts doch gar nicht) ... weiß jemand mehr? Aber nun zu deiner Frage: Hallo arcus1977! Du gibtst in der modUE natürlich nur das bei dir abgemahnte Werk an (also Männersache, wenn ichs richtig verstanden hab). Zitat:
im Ernst: Die Fristen sind immer so kurz, das ist "Strategie" (Panikmache) | ||
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| | # 4132 | |
| Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 8
| Hallo, hat schon jemand erfahrungen mit der Zahlung des Schadenersatzes aber nicht der Anwahltsgebühren bzw. nur 10 Euro für die Anwahltsgebühren? weil wenn man begründet warum man nur 10 euro für die Rechtsanwahltkosten zahlt und es später zu enem verfahren kommt steht man ja ein wenig besser da oder? lg -----Doppelpost zusammengeführt am 2.7.2009 um 15:11:19----- Zitat:
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| | # 4133 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
... | |
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| | # 4134 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Obwohl, wenn man versucht, den Schaden halbwegs realistisch nachzuvollziehen, wird wahrscheinlich nix bei rauskommen....und dann die Kosten für Abmahnschreiben etc... insofern.... warum nicht? Zitat:
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| | # 4135 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Den Fall oben verstehe ich so, daß arcus für 2 Werke in einem Schreiben abgemahnt wurde (korrekt?). Das finde ich gar nicht so aussergewöhnlich....Ich wurde seinerzeit auch im gleichen Schreiben für 2 Werke von 2 RI abgemahnt und habe auch nur 1 modUE gesendet. Insofern würde ich auch beide Werke in der modUE erwähnen und nicht nur eines. Hoffe, ich habe die Sache korrekt verstanden. Cheers Mitchell | |
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| | # 4137 | |||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Zitat:
Die Fälle sind unterschiedlich, das ist richtig. Was mir bisher nicht bekannt ist, dass die RI direkt mit 2 (oder mehr? ) "Werken" beim LG Köln einmarschieren und alles "in einem Aufwasch" absegnen lassen.Danach sieht es in beiden Fällen halt auch aus, (bei Kornmeier wegen der extrem kurzen Frist!) Zitat:
Gruß, orchid. | |||
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| | # 4139 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Zitat:
Jetzt mal im Ernst: wenn Du schon unbedingt etwas zahlen willst, aber weniger als die geforderte Ursprungssumme, dann nehme Dir lieber einen der empfohlenen Fachanwälte und mache keine Experimente auf eigene Faust. In meinen Augen ist Dein Vorschlag der sicherste Weg, dass es ziemlich schnell zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. Wie willst Du denn die 10,00 Euro Anwaltsgebühren begründen? Alleine die IP-Ermittlung (Zahlung an den Provider) ist um ein einiges höher, die die RA's ja vorgestreckt haben. Die Herren Waldorf sind auch keine Penner, die sich mit 10,00 Euro abspeisen lassen. Deine Schadensersatzzahlung wird vor Gericht ohnehin als Schuldeingeständnis gewertet, d.h. Du hast den Prozess schon verloren, bevor er überhaupt angefangen hat. Wenn Du den Anwälten nun im Vorfeld noch Informationen über Dich lieferst in Form von Begründungen, können sie sehr gut das Prozessrisiko abschätzen und Dich bevorzugt vor den Kadi ziehen. Nicht umsonst wurde u.a. in diese Forum die goldene Regel aufgestellt: keine Kontaktaufnahme + keine Informationen über sich herausgeben. Andererseit stimme ich Ullrich zu: Wenn Du von Deinem Vorgehen überzeugt bist, probiere es halt aus (mit oder ohne Blumenstrauss?) und dann berichte hier von dem Ergebnis. Dazu raten dürfte Dir hier allerdings niemand, der sich mit der Materie auskennt. | |
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| | # 4140 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Solange man kein Schuldeingeständnis abgibt (das setze ich mal voraus) signalisiert man zumindest mal eine "Kooperationsbereitschaft", gute Voraussetzung bei evtl. folgender gerichtl. Auseinandersetzung (das hat subra mMn schon richtig erkannt) Und was die "Kosten" angeht: Die soll doch erstmal der "Kläger" aufn Tisch legen, sprich beweisen! Was kostet die Auskunft bei Gericht: 220 ??? Auskunft bei Provider: 350 ??? (Korrigiert mich, weiß die Zahlen nicht alle auswendig). Wenn die - sagen wir mal - 400 IPs damit ermitteln, sind das mit Briefmarke keine 2 pro Abgemahnten..... und die RA-Gebühren sind alles andere als zweifelhaft, das Thema hatten wir hier schon oft. Also, warum nicht mal versuchen?? (Man kann dann hinterher immernoch auf 50 erhöhen? | |
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