Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 01.07.2009, 21:08   # 4121
subra
 
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Zitat:
Zitat von miggenmehl Beitrag anzeigen
Du kannst Auskunft bei Deiner zuständigen STA einholen, hab ich auch gemacht.



"Auskunftsverlangen

Ihr Schreiben vom 09.05.2009 an das Landgericht Frankenthal

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

aufgrund Ihres vorbezeichneten Schreibens, welches mir zuständigkeitshalber von dem Landgericht Frankenthal zugeleitet worden ist, teile ich Ihnen mit, dass gegen Sie bei meiner Behörde keine Verfahren anhängig waren, bzw. anhängig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


XXXXXXX
Justizhauptsekretär"
Das Bedeutet das die deine Anschrift zur IP nicht aus der Akteneinsicht vom Staatsanwahlt haben können?
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Alt 01.07.2009, 21:46   # 4122
Nice try
 
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Zitat:
Zitat von subra Beitrag anzeigen
Das Bedeutet das die deine Anschrift zur IP nicht aus der Akteneinsicht vom Staatsanwahlt haben können?
Schon möglich, allerdings auch egal. Die Teledoof muss letztendlich Deine Daten rausrücken....
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Alt 01.07.2009, 22:12   # 4123
USA
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Zitat:
Zitat von miggenmehl
Die Teledoof muss letztendlich Deine Daten rausrücken....
Da wir ZUM GLÜCK noch nicht den direkten Auskunftanspruch haben, wollte ich dich 'mal nett fragen ob du dein statement vielleicht etwas konkretisieren könntest!?

Wenn der provider die Daten weder an den Staatsanwalt, noch an den Richter übermittelt hat, an WEN denn dann und viel wichtiger: auf wessen Veranlassung basierend auf welcher Rechtsgrundlage!?
Oder habe ich jetzt evtl. etwas überlesen und in deinem Fall wurden die Daten über §101 Absatz 9 UrhG erschlichen? Dann bitte ich um Verzeihung - wäre keine Absicht gewesen, nur wenn über einen Richter, warum dann noch den StaA fragen! Bin etwas irritiert und würde mich freuen, wenn du das 'mal etwas aufklären könntest. Wäre für mich (wegen einer bis dato unbestätigten Theorie meinerseits) SEHR interessant zu wissen!

Danke und Gruß, Baxter
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Alt 01.07.2009, 22:18   # 4124
Mitchell
 
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Zitat:
Zitat von subra Beitrag anzeigen
Kann man wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, auf eine Massenmahnung spekulieren? Ich habe gelesen wenn pro Tag 2 Abmahnungen bezüglich einer Sache rausgeht so ist dieses eine Massenmahnung.
Hier mal ein link, den ich diesbzgl. interessant fand:
Massenabmahnungen sind nicht zwangsweise unzulässig

Grundsätzlich sind Massenabmahnungen zulässig. Denn wenn viele Personen die Rechte anderer auf die selbe Weise verletzten, sind halt auch viele Abmahnungen notwendig.

Ich persönlich würde meine Zeit also eher nicht damit verschwenden, darauf zu spekulieren, ob ich W oder dem Rest der Rasselbande nachweisen kann, unzulässige Massenabmahnungen zu versenden...

So long,
Mitchell
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Alt 01.07.2009, 22:22   # 4125
Nice try
 
Benutzerbild von Nice try
 
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Beiträge: 465
Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
Da wir ZUM GLÜCK noch nicht den direkten Auskunftanspruch haben, wollte ich dich 'mal nett fragen ob du dein statement vielleicht etwas konkretisieren könntest!?

Wenn der provider die Daten weder an den Staatsanwalt, noch an den Richter übermittelt hat, an WEN denn dann und viel wichtiger: auf wessen Veranlassung basierend auf welcher Rechtsgrundlage!?
Oder habe ich jetzt evtl. etwas überlesen und in deinem Fall wurden die Daten über §101 Absatz 9 UrhG erschlichen? Dann bitte ich um Verzeihung - wäre keine Absicht gewesen, nur wenn über einen Richter, warum dann noch den StaA fragen! Bin etwas irritiert und würde mich freuen, wenn du das 'mal etwas aufklären könntest. Wäre für mich (wegen einer bis dato unbestätigten Theorie meinerseits) SEHR interessant zu wissen!

Danke und Gruß, Baxter
Hi Baxter,

bin hier auch nur ein Abgemahnter unter vielen und was das fachliche angeht auch ein ziemlicher Analphabet.....

Zitat: "Laut einer Mitteilung von DigiProtect hat die Firma nun erstmals Gerichte zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs bemüht. Nach eigenen Angaben habe man vor den Landgerichten Köln und Düsseldorf einstweilige Anordnungen gegen die Deutsche Telekom AG auf Basis des neuen § 101 UrhG erwirkt. Die Deutsche Telekom AG sei nun gehalten, gegenüber DigiProtect Auskunft zu erteilen, wer sich hinter den erfassten Adressdaten verbirgt."

Klick mich: heise online - 05.09.08 - Urheberrechtsverletzung: Gerichte setzen niedrige Hürde für Auskunftsanspruch gegen Provider

http://www.wb-law.de/news/it-telekom...m-album-durch/
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Alt 02.07.2009, 10:33   # 4126
SuperLupo
Gastposter
 
Bisher habe ich nur mitgelsen, daher ein nettes Hallo an alle Beteiligten.

Wenn man sich den Beschluss vom Landgericht Köln (06.05.09) den W. dem Schreiben beigelet hat durchliest wird schnell klar das sie an unsere Daten auf Basis des § 101 Abs. 9 UrhG gekommen sind.

Ferner wird auch gleich klar Zitat:"Die Kammer sieht dabei von weiteren Ermittlungen ab, da nach dem bisherigen Vorbringen der Beteiligten von dem Vorligen der Vorraussetungen des §101 Abs. 9 UrhG auszugehen ist und im Rahmen weiterer Ermittlungen (§12 FGG) nichts Sachdienliches mehr zu erwarten ist."

das die Kammer nicht an weiteren Ermittlungen interessiert ist.
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Alt 02.07.2009, 13:17   # 4127
Eryn
 
Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 29
Heute mein zweites Schreiben bekommen,das übliche halt...

Zitat:
in vorstehender Angelehenheit wurden die Unterlassungsansprüche unserer Mandantschaft durch Unterzeichnung und Rücksendung der geforderten Unterlassungserklärung zwischenzeitlich erfüllt.
Ein fristgerechter Zahlungseingang konnte jedoch nicht festgestellt werden.
Der ausstehende Betrag von 956€ ist bis spätestens blabla.....

blabla....Sollte diese letzte Zahlungsfrist abermals missachtet werden,empfehlen wir unserer Mandantschaft die sofortige gerichtliche Geltendmachung ihrer Zahlungsansprüche.
Weitere Mahnungen werden nicht erfolgen.
Unterschrieben ist das ganze von ner Münchner Freiberuflerin.Da haben nicht mal deren Festangestellte Anwälte die Zeit so nen Wisch mit ihrer kopierten Unterschrift zu versehen.

Naja dann schaun ma mal wies weiter geht im Normalfall ist ja nun erstmal ne Weile Sendepause angesagt.
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Alt 02.07.2009, 15:20   # 4128
trbpl
 
Registriert seit: 17.04.2009
Beiträge: 65
Zitat:
Zitat von Eryn Beitrag anzeigen
Unterschrieben ist das ganze von ner Münchner Freiberuflerin.Da haben nicht mal deren Festangestellte Anwälte die Zeit so nen Wisch mit ihrer kopierten Unterschrift zu versehen.

Naja dann schaun ma mal wies weiter geht im Normalfall ist ja nun erstmal ne Weile Sendepause angesagt.
Das ist wahrscheinlich keine Freiberuflerin, sondern ne ganz frische Angestellte. Im Briefkopf werden üblicherweise nur die Partner der Sozietät aufgeführt.
Bei mir übrigens auch seit Ende Mai Sendepasue!
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Alt 02.07.2009, 15:31   # 4129
arcus1977
 
Registriert seit: 02.07.2009
Beiträge: 15
obwohl ich Fan des 1.FC Köln bin, so wurde mir am Freitag die Mitgliedschaft bei den Münchnern aufgezwungen.
Mitgliedsbeitrag 956€ (ohne Jahreskarte)

Im Schreiben steht was von Männersache im Urteil der LG Köln von BaderMainhofkomplex und Männersache, was soll ich jetzt bei der modUE reinschreiben ???

Die Werke : "Der Baader Meinhof Komplex","Männersache"

oder

Das Werk : "Männersache"


Was auch lustig ist, ich habe für die UE genau 10 Tege Zeit bekommen.
Gilt das nur für die 1.FC Köln Mitglieder oder mittlerweile für alle )))

Gruß an alle Mitglieder der Münchner
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Alt 02.07.2009, 15:52   # 4130
Eryn
 
Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 29
Zitat:
Zitat von trbpl Beitrag anzeigen
Das ist wahrscheinlich keine Freiberuflerin, sondern ne ganz frische Angestellte. Im Briefkopf werden üblicherweise nur die Partner der Sozietät aufgeführt.
Bei mir übrigens auch seit Ende Mai Sendepasue!
Das is mir schon klar das im Briefkopf nur die Obercheffes auftauchen,trotzdem komm ich auf der Suche nach der Unterzeichnerin nur auf nen Gebäude in München wo sich nen Aldi und ne Zeitarbeitsfirma befinden.In ihren Profilen (es lebe das Internet) gibt sie sich selber als Freiberuflerin aus,kann aber auch sein das Waldorf seine Kapazitäten erhöhen musste und auf die Zeitarbeitsfirma zurückgegriffen hat (vielleicht war sie auch vorher beim Aldi an der Kasse....k.a.) was natürlich sinnvoll ist da man ja nicht weiß wielang das imo lukrative Geschäft anhält.

@Arcus. Der Titel um den es geht steht auf der ersten Seite des Stapels,das Schreiben vom gericht ist nur die Auskunftsersuchungsdingensda, da kanns evtl. sein das sie das gleich alles in einem Rutsch machen.
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Alt 02.07.2009, 15:53   # 4131
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
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Zitat:
Zitat von arcus1977 Beitrag anzeigen
Im Schreiben steht was von Männersache im Urteil der LG Köln von BaderMainhofkomplex und Männersache, was soll ich jetzt bei der modUE reinschreiben ???

Die Werke : "Der Baader Meinhof Komplex","Männersache"

oder

Das Werk : "Männersache"
Also das interessiert mich ja jetzt echt mal.
Auch im "Nachbarthread" grad angesprochen: Bei Kornmeier/Digiprotect:
Legen die jetzt gleich mehrere "Werke" bei den Kölner Richtern aufn Tisch.... klar spart ja Geld.... nur 1 x 200 € und so viele IPs wie möglich?!
(Gibts doch gar nicht) ... weiß jemand mehr?

Aber nun zu deiner Frage:
Hallo arcus1977!
Du gibtst in der modUE natürlich nur das bei dir abgemahnte Werk an (also Männersache, wenn ichs richtig verstanden hab).

Zitat:
Was auch lustig ist, ich habe für die UE genau 10 Tege Zeit bekommen.
Gilt das nur für die 1.FC Köln Mitglieder oder mittlerweile für alle )))

Gruß an alle Mitglieder der Münchner
Nee, die Fankurve FC Bayern München hat 18 Tage

im Ernst: Die Fristen sind immer so kurz, das ist "Strategie" (Panikmache)
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Alt 02.07.2009, 16:09   # 4132
subra
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 8
Hallo,

hat schon jemand erfahrungen mit der Zahlung des Schadenersatzes aber nicht der Anwahltsgebühren bzw. nur 10 Euro für die Anwahltsgebühren?

weil wenn man begründet warum man nur 10 euro für die Rechtsanwahltkosten zahlt und es später zu enem verfahren kommt steht man ja ein wenig besser da oder?

lg

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.7.2009 um 15:11:19-----

Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Also das interessiert mich ja jetzt echt mal.
Auch im "Nachbarthread" grad angesprochen: Bei Kornmeier/Digiprotect:
Legen die jetzt gleich mehrere "Werke" bei den Kölner Richtern aufn Tisch.... klar spart ja Geld.... nur 1 x 200 € und so viele IPs wie möglich?!
(Gibts doch gar nicht) ... weiß jemand mehr?
wurde auch wegen den beiden gleichzeitig abgemahnt
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Alt 02.07.2009, 16:16   # 4133
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von subra Beitrag anzeigen
Hallo,
hat schon jemand erfahrungen mit der Zahlung des Schadenersatzes aber nicht der Anwahltsgebühren bzw. nur 10 Euro für die Anwahltsgebühren?
weil wenn man begründet warum man nur 10 euro für die Rechtsanwahltkosten zahlt und es später zu enem verfahren kommt steht man ja ein wenig besser da oder?
Von dieser Vorgehensweise habe ich noch nichts gelesen. Kannst es ja mal versuchen, wenn Du "Erfolg" hast berichte Bitte davon ...
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Alt 02.07.2009, 16:18   # 4134
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von subra Beitrag anzeigen
Hallo,

hat schon jemand erfahrungen mit der Zahlung des Schadenersatzes aber nicht der Anwahltsgebühren bzw. nur 10 Euro für die Anwahltsgebühren?

weil wenn man begründet warum man nur 10 euro für die Rechtsanwahltkosten zahlt und es später zu enem verfahren kommt steht man ja ein wenig besser da oder?
Die Begründung würde mich mal interessieren....?
Obwohl, wenn man versucht, den Schaden halbwegs realistisch nachzuvollziehen, wird wahrscheinlich nix bei rauskommen....und dann die Kosten für Abmahnschreiben etc... insofern.... warum nicht?

Zitat:
wurde auch wegen den beiden gleichzeitig abgemahnt
Abgemahnt wegen beider?? oder stehen beide im Beschluss des LG (so hab ich nämlich arcus1977 verstanden)!
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Alt 02.07.2009, 16:20   # 4135
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Also das interessiert mich ja jetzt echt mal.
Auch im "Nachbarthread" grad angesprochen: Bei Kornmeier/Digiprotect:
Legen die jetzt gleich mehrere "Werke" bei den Kölner Richtern aufn Tisch.... klar spart ja Geld.... nur 1 x 200 € und so viele IPs wie möglich?!
(Gibts doch gar nicht) ... weiß jemand mehr?

Aber nun zu deiner Frage:
Hallo arcus1977!
Du gibtst in der modUE natürlich nur das bei dir abgemahnte Werk an (also Männersache, wenn ichs richtig verstanden hab).



Nee, die Fankurve FC Bayern München hat 18 Tage

im Ernst: Die Fristen sind immer so kurz, das ist "Strategie" (Panikmache)
So wie ich es verstanden habe, hat der Kollege im Nachbarforum in der Tat 2 Abmahnungen erhalten. Hier würde ich auch 2 modUEs senden.

Den Fall oben verstehe ich so, daß arcus für 2 Werke in einem Schreiben abgemahnt wurde (korrekt?). Das finde ich gar nicht so aussergewöhnlich....Ich wurde seinerzeit auch im gleichen Schreiben für 2 Werke von 2 RI abgemahnt und habe auch nur 1 modUE gesendet.

Insofern würde ich auch beide Werke in der modUE erwähnen und nicht nur eines.

Hoffe, ich habe die Sache korrekt verstanden.

Cheers
Mitchell
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Alt 02.07.2009, 16:27   # 4136
Windspiel
 
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Hallo,

bei mir wollten sie auch beide Werke abmahnen. Aber das LG Köln hat eines BMK abgelehnt und Männersache "abgesegnet"
  Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2009, 16:48   # 4137
Orchid95
 
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Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
So wie ich es verstanden habe, hat der Kollege im Nachbarforum in der Tat 2 Abmahnungen erhalten. Hier würde ich auch 2 modUEs senden.
Das ist richtig, so hab ich es auch verstanden.

Zitat:
Den Fall oben verstehe ich so, daß arcus für 2 Werke in einem Schreiben abgemahnt wurde (korrekt?).
Da werden wir wohl warten müssen, bis arcus uns "aufklärt"...?

Die Fälle sind unterschiedlich, das ist richtig.
Was mir bisher nicht bekannt ist, dass die RI direkt mit 2 (oder mehr?) "Werken" beim LG Köln einmarschieren und alles "in einem Aufwasch" absegnen lassen.
Danach sieht es in beiden Fällen halt auch aus, (bei Kornmeier wegen der extrem kurzen Frist!)

Zitat:
Das finde ich gar nicht so aussergewöhnlich....Ich wurde seinerzeit auch im gleichen Schreiben für 2 Werke von 2 RI abgemahnt und habe auch nur 1 modUE gesendet.
Dann vertritt also dieser RA gleich 2 RI gleichzeitig???

Gruß, orchid.
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Alt 02.07.2009, 16:49   # 4138
trbpl
 
Registriert seit: 17.04.2009
Beiträge: 65
Zitat:
Zitat von Windspiel Beitrag anzeigen
Hallo,

bei mir wollten sie auch beide Werke abmahnen. Aber das LG Köln hat eines BMK abgelehnt und Männersache "abgesegnet"
Was hat in dem Stadium das LG abzulehnen? Die sannktionieren doch nur die Herausgabe der Verbindungsdaten!
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Alt 02.07.2009, 16:54   # 4139
constantin
 
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Zitat:
Zitat von subra Beitrag anzeigen
hat schon jemand erfahrungen mit der Zahlung des Schadenersatzes aber nicht der Anwahltsgebühren bzw. nur 10 Euro für die Anwahltsgebühren?

weil wenn man begründet warum man nur 10 euro für die Rechtsanwahltkosten zahlt und es später zu enem verfahren kommt steht man ja ein wenig besser da oder?
Wenn die Kanzlei Waldorf Deine Begründung erhält, werden die wahrscheinlich Ihre Arbeit für kurze Zeit unterbrechen, dann eine Flasche Sekt köpfen und Deinen Brief öffentlich verlesen. Die gesamte Belegschaft liegt dann auf dem Boden und kugelt sich vor Lachen. Vielleicht vermisst das weibliche Personal einen Blumenstrauss von Dir, der Dich vor Gericht noch besser hätte aussehen lassen.

Jetzt mal im Ernst: wenn Du schon unbedingt etwas zahlen willst, aber weniger als die geforderte Ursprungssumme, dann nehme Dir lieber einen der empfohlenen Fachanwälte und mache keine Experimente auf eigene Faust. In meinen Augen ist Dein Vorschlag der sicherste Weg, dass es ziemlich schnell zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. Wie willst Du denn die 10,00 Euro Anwaltsgebühren begründen? Alleine die IP-Ermittlung (Zahlung an den Provider) ist um ein einiges höher, die die RA's ja vorgestreckt haben. Die Herren Waldorf sind auch keine Penner, die sich mit 10,00 Euro abspeisen lassen. Deine Schadensersatzzahlung wird vor Gericht ohnehin als Schuldeingeständnis gewertet, d.h. Du hast den Prozess schon verloren, bevor er überhaupt angefangen hat. Wenn Du den Anwälten nun im Vorfeld noch Informationen über Dich lieferst in Form von Begründungen, können sie sehr gut das Prozessrisiko abschätzen und Dich bevorzugt vor den Kadi ziehen. Nicht umsonst wurde u.a. in diese Forum die goldene Regel aufgestellt: keine Kontaktaufnahme + keine Informationen über sich herausgeben.

Andererseit stimme ich Ullrich zu: Wenn Du von Deinem Vorgehen überzeugt bist, probiere es halt aus (mit oder ohne Blumenstrauss?) und dann berichte hier von dem Ergebnis. Dazu raten dürfte Dir hier allerdings niemand, der sich mit der Materie auskennt.
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Alt 02.07.2009, 17:04   # 4140
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Jetzt mal im Ernst: wenn Du schon unbedingt etwas zahlen willst, aber weniger als die geforderte Ursprungssumme, dann nehme Dir lieber einen der empfohlenen Fachanwälte und mache keine Experimente auf eigene Faust. In meinen Augen ist Dein Vorschlag der sicherste Weg, dass es ziemlich schnell zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. Wie willst Du denn die 10,00 Euro Anwaltsgebühren begründen? Alleine die IP-Ermittlung (Zahlung an den Provider) ist um ein einiges höher, die die RA's ja vorgestreckt haben. Die Herren Waldorf sind auch keine Penner, die sich mit 10,00 Euro abspeisen lassen. Deine Schadensersatzzahlung wird vor Gericht ohnehin als Schuldeingeständnis gewertet, d.h. Du hast den Prozess schon verloren, bevor er überhaupt angefangen hat. Wenn Du den Anwälten nun im Vorfeld noch Informationen über Dich lieferst in Form von Begründungen, können sie sehr gut das Prozessrisiko abschätzen und Dich bevorzugt vor den Kadi ziehen. Nicht umsonst wurde u.a. in diese Forum die goldene Regel aufgestellt: keine Kontaktaufnahme + keine Informationen über sich herausgeben.
Also, sicher sollte man vorsichtig sein mit entspr. Formulierungen... aber!!!
Solange man kein Schuldeingeständnis abgibt (das setze ich mal voraus) signalisiert man zumindest mal eine "Kooperationsbereitschaft", gute Voraussetzung bei evtl. folgender gerichtl. Auseinandersetzung (das hat subra mMn schon richtig erkannt)
Und was die "Kosten" angeht: Die soll doch erstmal der "Kläger" aufn Tisch legen, sprich beweisen!
Was kostet die Auskunft bei Gericht: 220 €???
Auskunft bei Provider: 350 €???
(Korrigiert mich, weiß die Zahlen nicht alle auswendig).
Wenn die - sagen wir mal - 400 IPs damit ermitteln, sind das mit Briefmarke keine 2€ pro Abgemahnten.....
und die RA-Gebühren sind alles andere als zweifelhaft, das Thema hatten wir hier schon oft. Also, warum nicht mal versuchen??
(Man kann dann hinterher immernoch auf 50 € erhöhen?
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