| | # 4022 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Ich gehe nachfolgend ausschließlich von der strafrechtlichen Seite aus (Anzeige bei der Polizei), da zivilrechtliche Gegenmittel (Gegenabmahnung, neg. Festellungsklage) bereits bekannt und erörtert wurden, die Beweislast auf den Antragsteller verlagern, sowie deren Portokasse mehr oder weniger belasten. Als Grundlage käme der § 164 StGB Falsche Verdächtigung in Frage. Dies trifft jedoch nicht zu, da der Abmahner nicht wider besseren Wissens handelt. Schließlich hat er von seinem IT-Diestleister eine IP, nebst Uhrzeit und vom Provider einen Klarnamen erhalten. Er kann also davon ausgehen, dass die ihm vorliegenden Informationen stimmen. Wie du das siehst, interessiert den nicht! Selbst wenn der Klarnamen des Abgemahnten über die StAschaft ermittelt wurde und das Verfahren eingestellt worden ist, so ist eine Einstellung nach § 170 StGB noch lange kein Unschuldsbeweis des Abgemahnten (nach § 153 StGB erst recht nicht!). Selbiges gilt natürlich auch für § 186 StGB Üble Nachrede und § 187 StGB Verleumdung, da auch hier der Vorsatz des Abmahners wider besseren Wissens durch den Abgemahnten begründet und bewiesen werden muss. Den Ausgang der Anzeige kann man sich somit leicht selbst "ausrechnen" @Baxter, alias USA Da du - als unschuldig Abgemahnter - sicher schon alle, die von dir empfohlenen Wege beschritten hast, würde uns viel mehr interessieren, was dabei herausgekommen ist, als andere User vehement auf eine nachweislich falsche Spur zu schicken? | |
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| | # 4024 | ||||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Ich hoffe, ich habe sie dir geben können? Zitat:
Diese Zweifel kann m.M.n. keiner mit einer Anzeige gegen den Abmahner ausräumen (Falls du die Beitragshistorie noch mal nachlesen möchtest, genau darauf bezog sich die Antwort von @Shual "es bleiben zu lassen". Zitat:
Zitat:
Schade eigentlich, denn deren Inhalte sind manchmal nicht zu verachten. | ||||
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| | # 4025 |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
| Hallo! Zitat "Das ganze saublöde Gequatsche um der Anzweifelung der Log-Firmen und Beweiserhebung ist doch hier Verschwendung. Intellektuelles Gedöns, was Ihr gern im Technikthread ab sofort loswerden könnt. Wer von den ganzen Unschuldigen hat sich denn aktiv gewehrt? Wer ist offensiv dagegen vorgegangen mit seinen Halbwahrheiten? Jeder wartet doch, dass der Kelch an einen vorüber geht und macht sich ins kurze Hemd, wenn ein Infoscore-Brief eintrudelt." Zitatende Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Deutschland Steffen ist etwas krass, aber er trifft die Realität. und aus "Musterklageerwiderung" Projekt: Interaktive Musterklageerwiderung - Abmahnwahn-Dreipage Aktuell Zitat " Entscheidend für den hiesigen Rechtstreit ist allerdings, dass die geltend gemachten Beträge bei Bestehen einer Erfolgsvereinbarung für die Klägerin keine konkreten Aufwendungsposten im Sinne von § 97 a Abs. 1 Satz 2 UrhG darstellen. Aufwendungen sind nur soweit ersatzfähig, als sie die klägerischen Rechtsanwälte den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Hier können jedoch die berechneten Aufwendungen intern überhaupt nicht hinreichend konkretisiert gewesen sein, da diese sich gegebenenfalls erst im Nachhinein erfolgsabhängig ergeben sollten." Zitatende Und meine Anregung Kanzlei Waldorf setzt Abmahnwelle wegen Tauschbörsennutzung ungebremst fort | anwalt.de-Rechtstipp, Rechtsanwalt, Rechtsberatung mit Zitat und meine anderen Beiträge zeigen (zu unrecht) Abgemahnten ein mögliches Rechtsvergehen im Abmahnsystem auf, das man, selbst wenn man es vorsichtig ausdrückt, als Betrugsversuch werten kann. ... und niemand hat das Recht, selbst zu recht Abgemahnte, zu betrügen! (Liegt Dir ein Beweis vor, wie "Dein" Abmahn-RA mit dem RI abrechnet - entspricht der Betrag (Aufwendungen) - dem von Dir (lt. RVG) geforderten?) Man darf natürlich nicht ins Blaue hinein, irgendwelche Anzeigen starten, man sollte schon einen begründeten Verdacht haben..... mfg nte |
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| | # 4026 | |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
Nur "komischerweise" wird das Thema vermeintlicher "IT-Dienstleister" immer ins Lächerliche gezogen, verbannt oder wie vom Steffen in einem Nebenthread "versteckt". Dabei ist dieses Thema nicht nur das Offensichtlichste, sondern auch der Schlüssel!!! Die Abmahnanwälte "machen doch nur ihren Job", sozusagen... warum mit denen unnötig aufhalten!?? Kurios, oder!? Sorry, aber dazu bedarf es nicht wirklich einen hohen IQ, meinste nicht auch!? | |
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| | # 4028 |
| Gastposter | Auch ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben der genannten Kanzlei bekommen. Wie die meisten von euch habe ich eine mod. UE abgeschickt und warte jetzt erstmal ab. Was mich allerdings noch interssieren würde: - Woher wussten die, dass ich über eMule runtergeladen habe? Also wenn sich bei mir jdm was gezogen hat, konnte ich deren IP Adresse sehn. Wenn die Kanzlei allerdings so vorgeht (Dateien zum download freigibt und guckt welche IP Adresse die zieht, machen die sich doch auch allein mit dem Anbieten schon starfbar?! Bzw. wird man ja dazu verleitet..) - Wie kommen die über die IP an meine Anschrift? Die Telekom darf doch nicht einfach an irgendwelche Dritten meine Daten rausgeben. Die stecken doch sicher mit in der Sache drin.. |
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| | # 4029 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Zitat:
Abschnitt: Wie kommt der Abmahner an die Daten des vermeintlichen Urheberrechtsverletzers? Betrifft zwar einen anderen Abmahner, gilt aber ebenso. | ||
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| | # 4030 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Es gibt genügend Urteile von Strafgerichten zum Thema, die Euren tollen "Betrug" oder sonst ein "Gefühl" ablehnen. Man hat diese hier erläutert, das sogar die stupidesten Erstklässler es kapieren. Das reine Ausnutzen von vorhandenen rechtlichen Dunkelzonen in Filesharerköpfen, oder solchen die es nicht gewesen sein wollen ist kein Betrug. Das Vorbringen eines zivilrechtlichen und begründeten Anspruchs ist keine Rufschädigung. "Trotzdem kann ein AI abgemahnt werden, obwohl er für seine Begriffe - Unschuldig ist! Was die Meisten aber Fehleinschätzen, dass der betroffen unschuldige AI, trotzdem eine Unterlassungserklärung abzugeben hat." Das ist unser Thema. Und nicht die zum 654ten mal aufgewärmten, falschen Idiotien von "anonymen" Typen, die über Recht und Gesetz weniger verstanden haben als meine Bakterienkultur im Darmtrakt, deren Produkt zwar genauso aussieht wie mancher Leute Ratschläge hier, abr weitaus mehr Sinn und Gehalt aufweist. Für den Rest der Herrschaften: Wenn ihre so tolle Hechte seid, dann plagt uns nicht mit irgendeinem unnützen Geschwafel, das hier gar nicht Thema ist. Man ist hier ein Hilfs- und Informationsforum in Bezug auf Abmahnungen und nicht ein zielloser Haufen von Deppen, deren sinn in troll-Vorschlägen besteht. Wer hier in D irgendjemaden des Betruges bezichtigt, der soll gefälligst zur zuständigen STA gehen und anzeigen und nicht unsere Abgemahnten damit belästigen. Was interessiert mich hier bei diesem Thema ob Herr Z. aus X sich von jemandem genötigt fühlt, oder betrogen, oder beleidigt? Es interessert hier Null. Er soll erst wieder kehren, wenn er einen Gerichtsbeschluß in Händen hält.
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| | # 4032 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Es hat nur niemanden interessiert, der in der Geschichte irgendeine Rolle spielt. Das ist echt der Witz: "Wer den Gericht-Bericht (8 Verhandlungen) verfolgt hat, selbst der GF der Zarei GmbH wird gegebenenfalls als Sachverständiger eingesetzt und als solcher angehört. Obwohl die Klick-Parade ihn so zweifelhaft macht." Nachdem Dich Steffen so abgewatscht hat möchtest Du dich also hier bei uns ausheulen? Wieso hier? Dafür ist www.heulsusen.de der bessere Platz! -----Doppelpost zusammengeführt am 26.6.2009 um 14:34:23----- Was "siehste", ****************? @ Princess Bitte sämtliche Beiträge von dem Typen in den Bereich der dafür vorgesehen ist verschieben. Meine auch. Ich werde erstmal arbeiten und dann heute Abend, dem ********* mal wieder die Leviten lesen, der hier Neuabgemahnte mit seinem Dreck belästigt und damit die Arbeit hier sabotiert!
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| | # 4033 |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat Prof. Dr. Thomas Hoeren (Quelle: heise-online von heute): "Es ist ganz klar: Die Musikindustrie hat hier gewonnen", sagte Hoeren. "Wir haben es mit bestochenen Abgeordneten und mit bestochenen Gutachtern zu tun eine offene Diskussion ist damit nicht zu erwarten" Wie soll dann erst hier eine offene Diskussion möglich sein, wenn selbsternannte "Superrichter" hier meinen, alles was sie sagen ist das Amen in der Kirche und alles was andere zu dem gleichen Thema sagen ist nicht der Rede wert, nur weil es in deren klitzekleine Welt nicht reinpasst!??? @princess15114: Meine Beiträge diesbzgl. sind -anders als die Beiträge eines anderern- NICHT beleidigend und müssen demnach auch nicht zensiert und/oder "versteckt" werden! Die beleidigenden Beiträge bitte ich dich in der Tat zu verschieben, da es einfach eine Frechheit ist! Danke! |
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| | # 4035 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Die Abgemahnten werden im Internet derartig mit Schwachsinn vollgemüllt, den sie am Ende vor Gericht wiederholen und anstatt der Verbreiter des Schwachsinns sitzen dann Typen wie ich in den Verhandlungen und müssen sehen wie die Richter wegen dem Schwachsinn die Leute verurteilen. Nee.. nicht wegen den Beklagten. Wegen dem Schwachsinn, den sie aufgeschnappt haben. Es existieren bereits erfolgreiche Abzockmodelle, die solche Opfer abfangen. "Unberechtigte Abmahnung? Wir helfen! Hört bloß nicht auf die von Abmahnwahn.dreipage.de!!!" Erst wenn dann die Leute ihre 1560-Rechnung von den "Abwehranwälten" erhalten geht Ihnen ein Lichtlein auf. Und das schönste ist, dass sich solche Leute noch öffentlich hier damit brüsten, dass Ihnen das Schicksal der Abgemahnten wegen "pisseligen" Abmahnungen [Also ich habe einen 2800-Rechtstreit mit Waldorf vor Gericht, der im Verlustfall weit über 4000 kosten kann. Ich weiß nicht genau ab wann "nichtpisselig" beginnt... vielleicht ab 50000 aufwärts?] vollkommen egal ist, weil man sich zu höherem berufen fühlt. Man wird nämlich ganz sicher und 100%ig das Abmahnwesen in Deutschland ganz zerstören. Dazwischen "braucht" man aber sonderbarerweise die Abgemahnten mit ihren "pisseligen" Abmahnungen. Echt toll. Wenn man sie "braucht" dann sind sie plötzlich arme Betrugsopfer. Da lobe ich mir jeden ehrlichen Abzockanwalt, der keinen Hehl aus seinem reinen finanziellen Interesse macht. Da weiß ich wenigstens, dass dieses ehrlich gemeint ist.
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| | # 4036 |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| @trbpl: Ich denke, du kannst dir ja selbst ein Bild machen was TATSÄCHLICH Sachlage ist: Alternative Ansichten, andere Ideen, verschiedene Meinungen werden leider nicht akzeptiert sondern auf diffamierende Art und Weise "schlecht geredet"! Warum? Keine Ahnung, das musst du meinen Vorredner fragen! Eine offene Diskussion, um bei dieser Begrifflichkeit zu bleiben, wird somit leider aus mir unverständlichen Gründen torpediert! Alles andere ist Quatsch und gehört ins Reich der Märchen bzw. ins Reich der Hirngespinste unseres Super-duper-Hobby-erfolglos-Anwaltes! Nochmal: Der Schlüßel liegt bei den sog. "IT-Dienstleistern" -> das liegt ganz klar auf der Hand! Vgl. z.B. LG Frankenthal, wo dies auch 'mal hinterfragt wurde! Nur gilt halt immer noch das alte Sprichwort: "Wo kein Kläger - da kein Richter"! Simple as that! Offene Diskussion, verschiedene Blickwinkel, Artikel 5 GG...??? Fehlanzeige! |
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| | # 4037 | |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
| Zitat:
Das BGH hat zwar die Meinungsfreiheit höher bewertet als das Persönlichkeitsrecht, aber die hatten auch nicht Ihre sachlichen (mit Nachweisen belegten) Ausführungen als Grundlage. Und da Sie alles gelesen haben, hier zur Erinnerung: Zitat (Anmerkung von RA Dr. Bahr: Der Sachverhalt, den das LG Berlin zu beurteilen hatte, ist nicht nur wettbewerbswidrig, sondern auch strafbar.Die Geltendmachung von Abmahnkosten, die in Wahrheit real gar nicht vom Mandanten bezahlt werden, ist nichts anderes als Betrug nach § 263 StGB. LG Berlin: Abmahnungsmissbrauch bei reinem Gewinnerzielungsinteresse - Kanzlei Dr. Bahr). Abmahnmissbrauch oder Wie erklärt man Mandanten die Kosten? | Rechtmedial - von Rechtsanwalt Marian Härtel Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber" Zitatende Ist zwar kein guter Stil, sich selbst zu zitieren, immer noch besser, als keinen Nachweis zu liefern. Falls diese Thema nicht erwünscht ist, so soll der Admin es mir mitteilen, aber Ihre unqualifizierten Äußerungen sollten auf jeden Fall gelöscht werden (versuchen Sie wenigstens, falls Sie sich noch einmal genötigt sehen solche Ergüsse zu verbreiten, einige Quellen anzugeben, anhand derer man Ihre Ausführungen verifizieren kann.) Ansonsten möchte ich Steffen verkürzt zitieren "das ganze saublöde Gequatsche" (Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Deutschland - ein guter Einsteiger für Träumer!) können Sie sich auch sparen. Falls Sie in der Lage sind ein sachliches, mit Quellenangaben versehenes Streitgespräch (in der ursprünglichen Bedeutung) zu führen, stehe ich gerne zur Verfügung. Beachten Sie aber, Qualität ist nicht gleich Quantität. mfg nte | |
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| | # 4038 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Ich war lezte woche vor Gericht. Erfolg sehr gut. Ich war diese Woche vor Gericht. Erfolg durchaus angemessen. Ich bin nächste Woche vor Gericht. Hinweisbeschlüsse passen. Gestern wollte eigentlich "Constantin" mitkommen. Ging aber leider nicht... den häte man mitgenommen. In drei Wochen vor Gericht gegen Abmahnkanzleien steht die Zwischenbilanz: Ursprüngliche Forderungen = RAK-Kosten + Gerichtsgebühren aus Streitwert 120.000 + ca. 120 000 Schadensersatz. Verbliebene Forderungen = RAK-Kosten ca. 4000 + Gerichtsgebühren ca. 400 + ca. Schadensersatz 0 [In Worten Null] Worin man in etwa schon meine Spezialität erkennen kann. "Abwehr von Schadensersatzansprüchen". Im Übrigen ganz ohne Anwalt. Die dürfen in diesem Bereich das schreiben, was ich will. Ohne Abmahnwahn-Dreipage.de? Unmöglich! Ohne modUe? Unmöglich! [Ich schicke den Coanstantin, wenn er kann doch noch ztum Termin nächste Woche....... dann kann er ja die Summen bestätigen...] Ich lehne mich genüßlich zurück, während sich die Wildschweine an meiner Rinde den Hintern kratzen und gönne mir ein Fläschchen Schampus mit einer ausgesuchten dorfschönheit. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Achso... ja klar... was Baxter in den 3 Wochen tun wird und getan hat? Ja... die Abgemahnten wegen Ihren "pisseligen" Abmahnungen als unwürdig seiner Betrachtung gebrandtmarkt. Erst hier ... dann beim Steffen ... dann wieder hier Unsinn verbreitet und textbausteinmäßig rum lamentiert. Toller Sache Baxter! Ich danke Dir ausdrücklich für die hervorragende Arbeit, die so einen unfassbaren Erfolg für die Abgemahnten darstellt! Un ich bin heilfroh, dass "meine Beklagten" Deine Texte nie gesehen haben! Ansonsten sähe die Bilanz weitaus negativer aus.
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| | # 4039 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| ??? Zitat:
Zitat:
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| | # 4040 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Im Gegensatz zu Euch hier stehe ich vor einem Verfahren, das ich auf mindestens Landgerichtniveau ziehen werde. Dies habe ich hier vor sehr kurzer Zeit angekündigt. Das zahle ich im Übrigen alles aus meiner Tasche. Soll ichs noch Deutscher schreiben? Gerne... Im Verfahren nächste Woche praktiziere ich "Die Entscheidung des OLG Hamburg zugrunde gelegt können somit nur die Kosten für die Abmahnung gefordert werden, die auch tatsächlich angefallen sind." Da gehts aber nicht um Beträge der kleinen Jungs, sonder ein paar Tausender. Alleine dieser Bereich umfaßt seit Anfang Februar wehrere Dutzend Arbeitsstunden, anwaltliche Schreiben, etc... Ich gewinne. Das habe ich sogar schon schriftlich. Nur fehlt mir der Bezug zu Waldorf-Abmahnungen - Constantin. Mir fehlt sogar der Bezug zur Sache selbst. Was soll ich mit einem solchen Produkt anfangen? Was soll da drin stehen, was ich nicht weiß? Das ist gar nicht die Frage. Die Frage ist was solche schwabbelichen Geschichtchen über uu "versuchter Betrug" dem Abgemahnten nutzen? Der soll also zur was tun? Zur Polizei rennen und labern? Oder soll er einen Anwalt beauftragen, sich erstmal für 200 sagen lassen, dass eher sehr wenig Erfolgsaussichten bestehn und dass das Verfahren im Nichterfolgsfall schlappe 1 - 2 Tausender kosten kann? Sag mal, für wie blöd haltet Ihr mich? Ich empfehle keinem Abgemahnten in eine Kostenfalle zu tappen, damit er aus der anderen rauskommt? Für wie blöd muß man mich halten, dass ich kleine Schlümpflinge auf Harzt IV gegen Megakonzerne mit internen Anwaltshorden im Dutzendbereich jage, von denen jeder Einzelne mehr Grips hat als die berühmten Anti-Abmahnanwälte zusammen? Und wenn jemand wegen der Fliege an der Wand des Nachbarn zur Polizei rennen will, dann soll er das tun, aber auch manns genug sein hier zu sagen, das man ihn nach Hause geschickt hat. Einfach hingenen - Strafantrag stellen - und den Beischeid vorweisen wie das Ermittlungsverfahren ausgegangen ist und wie hoch der Strafbefehl für den Abmahner ausgefallen ist, der ihn auch noch anstandslos akzeptiert hat. Bis dahin ist eine Diskussion vollkommen nutzlos und gefährlich. IHR seid haftbar für den Quatsch den Ihr verbrecht. Wir haben genügend Abgemahnte, die nun beklagt wurden und zB UEs "aus dem Internet" von besonders volltrefflichen Ratschlägern verpaßt bekamen und sich danach noch nicht mal mehr verteidigen durften. Die zahlten in München im Sammelpack gerade 2000 pro Nase, weil Sie schlicht keine Chance hatten, weil sie von tollen Ratschlägern im Internet betrogen wurden. Und anstatt falscher UEs wird nun eben was anderes als Sau durch den Ort getrieben. Man will mit mir dankenswertet Weise drübner diskutieren? Ach wie toll! Vielen Dank, aber ich habe schon!
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