| | # 383 |
| Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 14
| Hallo an alle hier Also die kanzlei Waldorf hat mich damals abgemaht 3fach ,nun hab ich vor 2 wochen ein Manbescheid von Gericht erhalten und Widerspruch hab ich nicht aufgehoben da die fast 800 kosten ich kann in raten zahlen und ein Gerichtverfahrung wollte ich mir lieber sparen, heute jedoch kamm ein zweites Manbescheid nun sie verlangen von mir 1400 und nun es ist ein schwarzes freitag für mich! 800 für der erste Manbescheid + 1400 für das zweite und wahrscheinlich kommt demnächst das dritte mit auch so eine vierstellige summe und dies alles sind für mich verdammt zu viel und man muss rechnen auch die 5% zinsen!! Nun ich will der zweite Mahnbescheid vollständig widersprechen da die Herren von Waldorf wollen sie mich total ruinieren! Was empfehlt ihr mich? Soll ich die gesamte Hauptforderung widersprechen oder ein teil? Bitte um Antworten! Sorry für mein Rechtsreibung fehler aber ich bin total schokiert! |
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| | # 384 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Ich will jetzt nicht über die Rechtschreibung meckern, aber ich verstehe gar nicht, worum es geht. Sind da wirklich Mahnbescheide vom gericht gekommen oder sind es die altbekannten Abmahnschreiben. Für die letzte Version sprechen ja die Beträge. Also erst mal tief Luft holen, wieder beruhigen und dann noch einmal klar und deutlich den Sachverhalt schildern. |
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| | # 385 | |
| Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 14
| Zitat:
Jo man , ich hab bisher 2 Mahnbescheide gekriegt vom der Amtsgericht Euskirchen. Der erste von 2 wochen und der zweite heute. | |
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| | # 387 | |
| Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 14
| Zitat:
Gestern und heute musste ich zu hause weil ich krank bin ,mein hausarzt hat mich krankgeschrieben für die beide tage kann das helfen? | |
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| | # 388 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Jedenfalls führt ein Widerspruch zur Durchführung des streitigen Verfahrens, soweit beantragt. Das macht nur Sinn, wenn der im Mahnbescheid geltend gemachte Anspruch erfolgreich angegriffen werden kann. Trotzdem würde ich sofort zum Anwalt gehen, denn auch nach Fristablauf kann man noch gegn den Mahnbescheid oder ggf. gegen den Vollstreckungsbescheid vorgehen. | |
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| | # 389 | |
| Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 14
| Zitat:
Also ich hab mein Widerspruch gefaxt und ein faxbericht gesorgt, bis 18/1 war der frist und in Amtsgericht ist laut mein Faxbericht am 18/1 mein Widerspruch eingegangen !! Mission erledigt !!!!!! Eikmeier VIELEN DANK für deine Hilfe !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1 | |
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| | # 390 |
| Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 63
| da ich auch post von den ra waldorf bekommen habe bin ich hier bislang nur stiller mitleser gewesen. habe auf die erste post hin eine mod-ue abgeschickt und dann eine zweite post bekommen. mod-ue akzeptiert, weiter wurde dem rechteinhaber empfohlen gerichtliche schritte einzuleiten und ein hinweis, dass es keine weitere post gibt @cod4 hast du in irgendeiner weise auf die briefe von den ra waldorf reagiert ? also anruf, ue mod-ue o.ä. ? |
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| | # 391 | |
| Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 14
| Zitat:
Ab 2005 gabs ruhe bis vor vier oder fünf wochen. Sie wollten von mir 850 und das nur für der erste Abmahnung. Ich hab nicht reagiert, dann kamm ein zweites brief und diesmal wollten 400 haben von mir. Nun die letzte Brief war befristet bis 27 /12 also bis der zweite Tage nach dem Weihnachten und an derzeit ich musste arbeiten ,eigentlich ich hab auch Heiligeabend gearbeitet und ich hatte keine zeit mich mit das ganze zu beschäftigen. Samstag am 31/12 ich hab die Waldorf Kanzlei gefaxt und emailed.Ich hab sie erklärt dass ich eine befristetes Arbeitsvertrag hab ich bis August und und das ist wahr. Ausserdem ist uns in unsere firma Angekündingt dass viele von uns ab 1 April mussen neue Arbeit suchen weil die firma wo ich arbeite will Arbeitsplätzte abbauen. Deshalb ich hab vorgeschlagt für alle 3 Abmahnungen 300 in raten auszuzahlen . Am 4 Januar war das erste Mahnbescheid da! Ich hab wieder per email an ein der Waldorf Herren erklärt wie meine meine Lage ist und darum gebetet um ein neue Vorschlag und zwar für Alle Akten. Ich hab auch betont das ich auch ein Ende für das ganze will. Der Kerl hat mich die nächste Tag zurückgeschrieben und nach mein Handy Nr. gefragt.Ich hab ihn mein Handy Nr. emailed wieder aber seit denn ist nichts zu hören von ihn. Nachdem ich beide Mahnbescheide heute voll widersprochen habe denke ich es kommt Gerichtsverfahrung. | |
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| | # 392 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| @ cod4 Du solltest den Rat des "Eikmeier" befolgen und sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen. Unter Linkliste - Abmahnwahn da unter Rechtsanwälte: sind einige aufgeführt. u.a. ein RA Dr. Eikmeier Vlt. ist ja einer dabei, der in Deiner Nähe wohnt. |
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| | # 393 | |
| Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 14
| Zitat:
Herr Eikmeier ist auch ein RA und spezialisiert im Abmahnungen gebiet, da ich aus Hamburg komme ich frage mich ob Herr Eikmeier kann trotzdem meinem Fall übernehmen. Hab ich ihn schon ein PN geschrieben. Oder soll ich ein zu einer RA hier in Hamburg gehen? Ich warte lieber auf Herr Eikmeier, mal sehen was sagt er auch dazu. mfg | |
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| | # 394 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| Hallo cod4 Genau ... dieser "Eikmeier" ist RA Dr. Frank Eikmeier .. en bissel Werbung darf sein Aus meiner Sicht kann man den gerichtl. Mahnbescheid auch per Internet und Telefon bearbeiten, da dieser per schriftl. Stellungnahmen beider Parteien abgehandelt wird. Also könnte RA Dr. Eikmeier dieses auch für Dich erledigen. Ich weiss ja nicht, ob Dir ein persönliches Gespräch lieber ist. In Hamburg gibt es den RA Dr. A. Wachs, den ich empfehlen kann. Schaue einmal unter Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs auf der Abmahnwahn-Page von Steffen nach. Dann kannst Du Dir über RA Dr. Wachs eine Meinung bilden. Sorry an Eikmeier, bitte nicht übel nehmen!!! |
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| | # 396 | |
| Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 14
| Zitat:
Ich warte erst mal ab, möchte erst ma mit Hr. Eikmeier sprechen mal sehen was zu sagen hat und was für mich kann machen. Ich hoffe er meldet sich (Telefonisch oder hier) heute noch. mfg | |
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| | # 397 |
| Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 3
| Abmahnung von Waldorf RAe, wegen Verbreitung von CloneCD Hallo, ich habe eine kleine private Internetseite mit 8-20 Besucher/Tag. (reine Spaßseite für meine Kumpels) Oktober 2003 haben mich die RAe Waldorf abgemahnt, weil ich im Download-Bereich meiner Seite das Brennprogramm CloneCD (Demo-Version) angeboten habe. Mir war nicht klar, dass es neuerdings nach deutschem Recht vorboten war. (?) War zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt. Schadenssumme: 250.000 Unterlassungserklärung habe ich unterschrieben (Zahlungsforderungen durchgestrichen) ******* hat mir freundlicherweise Herr RA Wolf zur Verfügung gestellt und der Fall wurde mit seiner Frist gestoppt. u.a. durch ein Gutachten ähnlicher Art: http://www.*******.com/de/Rechtsgutachten_CloneCD.pdf Nun haben Sie sich November 2007 bei mir gemeldet und haben versucht rund 3000 Euro an Anwaltskosten bei mir geltend zu machen. (also kurz vor der Verjährungsfrist) Ich habe der Zahlungs direkt per Fax wiederrufen. Die RAe Waldorf reichten einen Antrag auf Mahnung vom Amtsgericht Coburg (zentralles Mahngericht) am 22.12.2007 ein. Das Schreiben vom Gericht erreichte mich am 18.01.2008. (von Postzusteller dokumentiert) Meiner Meinung nach ist das schon verjährt, wenn ich Glück habe. Ich habe direkt im vollen Umfang per Fax Widerspruch eingelegt. Ich bin Dortmunder. Auf der Mahnschreiben ist schon das Amtsgericht München erwähnt. Ich werde weiterhin die ca. 3.300 nicht zahlen und ggf. vor Gericht ziehen. Naja, keine Ahnung ob ich nach München muss, und ob es dazu kommt. (werde ich ggf. auch Widersprechen und Antrag auf Amtsgericht Dortmund stellen) Wenn ich verliere erwarten mich denke ich rund 4000 Meine Situation: - Student (23 Jahre) - kein Einkommen - Gefährdung der Existenz Mein Argument: -Anwaltskosten wäre nach BGB meines Erachtens nicht nötig gewesen, die Plattenindustrie hätte weniger Aufwand aufbringen müssen. (kurze E-Mail oder Anruf und ich hätte den Download-Link sofort entfernt.) - Schadenswert mit 250.000 Euro absurd hoch angesetzt, bei 50.000 (was auch zuviel ist) wären die Anwaltskosten geringer. - Frist ist verjährt, der Abstand zwischen Antrag und Mahnentscheid außerdem mit 21 Tagen deutlich zu hoch Was meinen Sie. Was wird passieren, wie sollte ich mich verhalten? |
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| | # 398 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Da es in der Sache um heftige Beträge geht, würde ich mich anwaltlich beraten lassen. Rechtsberatung ist in einem Forum nicht gestattet. Daher hat Grazer57 hier bereits heute um 02:09h und um 11:36h eine Empfehlung gegeben, die auch für Dich passen sollte. |
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| | # 399 | |
| Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 14
| Zitat:
Ich hab auch gerichtlichen Mahnbescheid gekriegt (auch von die Waldorfer) und zwar zwei nicht eins , ich hab beide gestern Widersprochen. Ich bin der Meinung man braucht ein Anwalt mit die Waldorfer zu verhandeln oder sogar im fall eines Gerichtsverfarungs jemand zu verteidigung haben.na wir selbst wir sind keine experte. Die Frage nun ist ,wie viele Menschen haben ein gerichtlichen Mahnbescheid von die Waldorfer gekriegt? | |
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| | # 400 |
| Gastposter | Hallo zusammen, ich habe heute einen netten Brief von Walldorf aus München bekommen ich hätte 2 Dateien Hörbücher Charlotte Link Am Ende des Schweigens und Ken Follett Eisfieber runtergeladnhaben. Sie wollen von mir 606 Euronen haben. Ich habe schon viel über eine geänderte Ue gehört gibt es irgendwo Beispiele oder ws muß geändert werden?????? Haben noch mehr Leute dieses Schreiben bekommen? Gruß Hemmi |
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