Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 23.06.2009, 09:33   # 3901
jobob
 
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Zitat:
Zitat von Windspiel Beitrag anzeigen
Ja das ist wohl richtig. Aber in diesem Fall dürfte man da einem keinen Strick draus drehen...
...da würde ich nicht drauf vertrauen!!!

In diesem Sinne,
jobob
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Alt 23.06.2009, 09:36   # 3902
Windspiel
 
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Nee, Vertrauen kann man bei dieser Rechtsverdreherei sowieso auf GAR NICHTS!
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Alt 23.06.2009, 09:45   # 3903
Parteipirat
 
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Okay, ich dachte, mit WEP hätte ich mich immerhin ausreichend geschützt. Naja, dann werde ich diese Karte wohl lieber nicht ausspielen.

Wie sieht es denn mit der Ermächtigung aus, die erst 15 Tage nach der angeblichen Verbindung erteilt wurde? Hilft mir das?
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Alt 23.06.2009, 09:47   # 3904
Windspiel
 
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Möglicherweise wurde deine IP von der Telekom "eingefroren". Also, dass Waldorf gesagt hat, das gegen die IP was vorliegt, und der Anbieter dann bis zur Vorlage des Beschlusses den Namen zwar gespeichert aber noch nicht herausgegeben hat...

Ich kann mir das nur so erklären.
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Alt 23.06.2009, 10:05   # 3905
jasu
 
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Auch ich bin bei dem Provider 1&1, wurde im März abgemahnt zu Feu...te allerdings noch für 756,-€ .
Ich habe die modUE versandt und außer dem Erinnerungsschreiben nix gehört.
Bei mir war die Ermittlung des AI über ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren nach §101 UrhG über zuständiges LG. Ein Beschluß lag nicht bei, nur der Zettel Ermittlungsdatensatz.

Ich möchte allen fleißigen usern hier danken für ihre Arbeit! Für mich ist dieses Forum zur Tageslektüre geworden und ein unbedingtes muß!
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Alt 23.06.2009, 10:08   # 3906
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Parteipirat Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn mit der Ermächtigung aus, die erst 15 Tage nach der angeblichen Verbindung erteilt wurde? Hilft mir das?
Ich denke, erstmal Nein. Fakt ist, dass Dein Klarname ermittet worden ist und das wohl mit sehr großer Wahrscheinlichkeit innerhalb von 7 Tagen, nachdem man Dich angeblich erwischt hat. Die Abmankanzlei muß also zu diesem Zeitpunkt einen Gerichtsbeschluss, der sich auf Deinen Fall bezieht, gehabt haben. Welches Datum nun die beigelegten Kopien tragen, ist erstmal egal. Verstehe dies erstmal als nur en Beispiel, dass überhaupt ein Gerichtsbeschluss für dieses Werk ergangen ist. Für den eher unwahrscheinlchen, aber nicht auszuschließenden Fall, dass es zu einer Klage kommen wird, werden die sich mit Sicherheit die Mühe machen, Dokumente hervorzukramen, die sich eindeutig auf Deinen Fall beziehen. Wie Du in diesem Thread lesen kannst, fehlen in manchen Fällen sogar ganz diese Kopien im Anhang. Dadurch wird die Abmahnung aber nicht weniger gültig.

-----Doppelpost zusammengeführt am 23.6.2009 um 10:32:04-----

Zitat:
Zitat von Windspiel Beitrag anzeigen
Möglicherweise wurde deine IP von der Telekom "eingefroren". Also, dass Waldorf gesagt hat, das gegen die IP was vorliegt, und der Anbieter dann bis zur Vorlage des Beschlusses den Namen zwar gespeichert aber noch nicht herausgegeben hat...

Ich kann mir das nur so erklären.
Guck mal hier. buggym4n wurde Mitte Januar erwischt und bekam letzte Woche seine Abmahnung.

Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, wovon ich ausgehe, hat der Provider innerhalb von 7 Tagen den Klarnamen ermittelt und er ist Waldorf seit langer Zeit bekannt. Waldorf ist nicht dazu verpflichtet, dann auch sofort eine Abmahnung herauszuschicken. Vielleicht wartet er lieber noch ein bischen ab. Der nicht vorgewarnte Täter könnte ja noch ein paar mal erwischt werden, was für Waldorf von Vorteil wäre. Bekannterweise stellen geschockte Abgemahnte Filesharing sofort ein bzw. Sichern ihr W-Lan ab oder reden ein ernstes Wörtchen mit dem Verursacher. Einmal abgemahnt, ist man aus dem Netz der Fahnder erstmal raus, wodurch diesen Kanzleien natürlich auch Kundschaft verloren geht.
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Alt 23.06.2009, 10:41   # 3907
buggym4n
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Deswegen liest man zuerst den Informationsbereich und dann die Troll-Beiträge.

Kosten bei Gewinnen des Prozesses

Ein Blumenstrauß für Princess für 17,50€.

Kosten bei Verlieren des Prozesses ohne vorherigen Mahnbescheid

Forderungssumme 956,--€
Gerichtskosten 165,--€
Eigener Anwalt 275,67€
Gegneranwalt 275.67€
--------------------------
Prozesskostenrisiko 1672,34€
Danke Shual! Okay, das beruhigt. Dazu hab ich aber noch 2 Fragen:

Wieso "ohne vorherigen Mahnbescheid?" Was bedeutet das?

Und zweitens: nehmen wir mal an ich "hätte" dieses Hörbuch wirklich bei meinen Eltern runtergeladen - dann könnte ich bei einem eventuellen ja nur Verlieren? Weil ich ja einfach kein Gegenargument hätte?
Da wäre das Log das ja eigentlich für den ganzen Mist als Beweis reicht, oder?
Oder gibts sinnvolle Argumente für diesen Fall dass man dann im Fall einer Klage einen AUsgleich aushandeln lässt?

Ciao
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Alt 23.06.2009, 11:08   # 3908
Windspiel
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Guck mal hier. buggym4n wurde Mitte Januar erwischt und bekam letzte Woche seine Abmahnung.
Kann das nicht auch am anderen Provider gelegen haben, dass 1&1 generell länger braucht um Klarnamen auch konkret auszugeben, auch nachdem der Beschluss vorliegt, als Telekom und es deshalb länger ging als bei den anderen?
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Alt 23.06.2009, 11:09   # 3909
Holgerhie
 
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Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
Mir fällt hier mit zunehmendem Lesen auf, dass es immer mehr zu Feindlichkeiten, bzw. Sticheleien kommt und der eine das Gesagte des anderen madig macht....
Du hast schon recht, man soll sich hier nicht zerfleischen. Aber in den wichtigen Punkten muss man im Sinne der frisch Abgemahnten auf Klarheit achten.

Eine der zentralen Fragen aller frisch Abgemahnten ist: Werde ich verklagt?

Und die einzige hilfreiche und zutreffende Antwort lautet: Wir wissen es nicht, aber bisher ist noch niemand erfolgreich verklagt worden, der eine richtig modifizierte UE abgegeben und sich nicht dumm verplappert hat. Und dieses "bisher" ist schon ziemlich lang.

Diese Klarheit ist gerade für frisch Abgemahnte wichtig.

Nun überrascht nicht, dass Waldorf gegen diese Klarheit arbeitet. Wenn aber einer hier mit brauchbaren Tipps UND ähnlichen Nebelkerzen wie Waldorf agiert, dann muss man auch mal sagen: Da haben wir offenbar einen, der hier sein Süppchen gerne mit reichlich Panik nachwürzt - man möge es daher mit Vorsicht probieren.

Ich stelle fest: An der Klarheit der Aussage oben hat sich nichts geändert, RA Hechler hat auch diesmal kein Aktenzeichen seines legendären Falls ausgepackt.

Wie war das noch? "Das Urteil liegt mir nur als Fax vor, aber ich kann morgen die Eckdaten posten." Doppelgähn.
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Alt 23.06.2009, 11:36   # 3910
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Windspiel Beitrag anzeigen
Kann das nicht auch am anderen Provider gelegen haben, dass 1&1 generell länger braucht um Klarnamen auch konkret auszugeben, auch nachdem der Beschluss vorliegt, als Telekom und es deshalb länger ging als bei den anderen?
Wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, müssen sich auch alle Provider daran halten - meine ich mal. Wenn 1&1 länger brauchen sollte und erst nach ein paar Wochen die IP-Aufschlüsselung vornimmt, sind die Daten ja weg, da sie ja nach 7 Tagen gelöscht sein müßten. Der Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung wäre ein Skandal. Und wenn nun schon mal innerhalb dieser 7 Tagen die Klarnamen ermittelt wurden, weshalb sollte der Provider dann so lange warten, um sie der Kanzlei zu übermitteln? Andererseits, selbst wenn er sich mit dem Postversand ein paar Wochen Zeit läßt, ändert das nichts an der Situation. Sobald die Klarnamen ermittelt sind, steht der Abmahner unter keinem Zeitdruck mehr.

-----Doppelpost zusammengeführt am 23.6.2009 um 11:46:29-----

Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
Wie war das noch? "Das Urteil liegt mir nur als Fax vor, aber ich kann morgen die Eckdaten posten." Doppelgähn.
Warten auf Godot.
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Alt 23.06.2009, 11:54   # 3911
princess15114
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Und wenn nun schon mal innerhalb dieser 7 Tagen die Klarnamen ermittelt wurden, weshalb sollte der Provider dann so lange warten, um sie der Kanzlei zu übermitteln? Andererseits, selbst wenn er sich mit dem Postversand ein paar Wochen Zeit läßt, ändert das nichts an der Situation. Sobald die Klarnamen ermittelt sind, steht der Abmahner unter keinem Zeitdruck mehr.
Auch hier gibt die Abmahnstatistik Auskunft!
Auf Folie 12 sieht man die Providerabhängigkeit für den Zeitabstand zwischen Log und Abmahnung, wobei der Abstand von Jahr zu Jahr immer kürzer wird.
Auf Folie 13 erkennt man die Abmahnerabhängigkeit des Abstandes. Dieser bewegt sich zwischen einem Monat und 465 Tage. Tatsächlich kann sich der Abmahner bis zu 3 Jahre Zeit lassen, was sicher dazu führen wird, dass Betroffene während dieser Zeit noch mehrfach auch wg. anderen Werken den IT-Dienstleistern ins "Netz" gehen.
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Alt 23.06.2009, 12:27   # 3912
constantin
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Auf Folie 13 erkennt man die Abmahnerabhängigkeit des Abstandes. Dieser bewegt sich zwischen einem Monat und 465 Tage. Tatsächlich kann sich der Abmahner bis zu 3 Jahre Zeit lassen, was sicher dazu führen wird, dass Betroffene während dieser Zeit noch mehrfach auch wg. anderen Werken den IT-Dienstleistern ins "Netz" gehen.
oder bereits ins Netz gegangen sind - nur man weiß davon "noch" nichts.
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Alt 23.06.2009, 12:44   # 3913
princess15114
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
oder bereits ins Netz gegangen sind - nur man weiß davon "noch" nichts.
Resultierend aus einer Umkehrinterpretation könnte man also behaupten, dass es bei denjenigen Abmahnern, die eine relativ kurze Zeitspanne zwischen Log und Abmahnung haben, das Unterbinden des weiteren Verbreitung der Werke im Vordergrund steht, während andere damit primär eine monetäre Absicht haben könnten.
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Alt 23.06.2009, 12:50   # 3914
aeffchen24
Gastposter
 
Hey Leute,
ich bin so dankbar über dieses Forum. Ohne die vielen Einträge hätte ich keinen kühlen Kopf bewahren können, als mich vor etwa 1 Monat ein schönes Briefchen aus München von den Wadorf-Leutchen erreichte.
Habe dann ganz cool die MUE hingeschickt und nun kam vor ein paar Tagen ein Schreiben, dass die UE angekommen sei, aber ja leider das geld noch nicht überwiesen sei und dies nun die letzte Mahnung sei, die Summe (950,-) zu überweisen.

Was mache ich nun? Soll ich dazu nun eine Art Widerruf schreiben? Dass ich diese Summe widerufe. Oder was? Muss ich nun reagieren?
Oder kann ich nun die Sache "aussitzen" in der Hoffnung, die uns alle hochhält, dass denen das Verfahren nun eh zu anstrengend bzw. die Aussichtschancen auf Prozessbeginn zu gering sind.

Was meint ihr? Soll ich einfach nen zweizeiler hinschicken, dass ich Widerruf einlege? Muss dann dazu ne Begründung?
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Alt 23.06.2009, 13:08   # 3915
constantin
 
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Zitat:
Zitat von aeffchen24 Beitrag anzeigen
Was mache ich nun?
Wenn Du nicht zahlen willst, machst Du am besten rein gar nichts. Lese Dir statt dessen die hier (Abmahnwissen) zusammengetragenen Informationen durch. Hättest Du dies vorher getan, wüßtest Du mit welchen Briefen und Anrufen Du in den nächsten Monaten zu rechnen hast.
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Alt 23.06.2009, 13:13   # 3916
Belfegor
 
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@äffchen24
Was willst du denn eigentlich widerrufen ? Die modUE ? Diese hat mit dem Geld welches die fordern gar nichts zu tun. Lies mal die Fußnotenlinks von princess. Dann kommst du schon klar.

MfG
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Alt 23.06.2009, 14:01   # 3917
Parteipirat
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Kosten bei Gewinnen des Prozesses

Ein Blumenstrauß für Princess für 17,50€.

Kosten bei Verlieren des Prozesses ohne vorherigen Mahnbescheid

Forderungssumme 956,--€
Gerichtskosten 165,--€
Eigener Anwalt 275,67€
Gegneranwalt 275.67€
--------------------------
Prozesskostenrisiko 1672,34€

Im Vergleichsfall Regelangebot 75% München reduziert sich der Betrag auf 1125€ incl. 747€ ohne eigenen Anwalt [nicht empfohlen].
Lass mich mal schauen, ob ich das verstanden habe:
Wenn ich mich korrekt verhalte (modUE, kein Geld, keine Antworten) und dann trotzdem verklagt werde - was unwahrscheinlich ist, soweit ich das herauslesen konnte- kann ich mich dann noch unter Zuhilfenahme eines Anwaltes außergerichtlich vergleichen und den Schaden dann in einer ähnlichen Höhe halten, wie es bei der sofortigen Zahlung der Abmahnung der Fall gewesen wäre? In diesem Fall würde ich ja nicht mehr verlieren können als durch die Abmahnung selbst, und die Chancen, dass erst gar keine Klage entsteht (= nichts zahlen), wären ja nicht zu verachten. Das würde den Stress dann auch lohnen...
Ist denn im Fall einer Klage eigentlich immer ein (billigerer) außergerichtlicher Vergleich möglich?
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Alt 23.06.2009, 14:12   # 3918
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Parteipirat Beitrag anzeigen
Lass mich mal schauen, ob ich das verstanden habe:
Wenn ich mich korrekt verhalte (modUE, kein Geld, keine Antworten) und dann trotzdem verklagt werde - was unwahrscheinlich ist, soweit ich das herauslesen konnte- kann ich mich dann noch unter Zuhilfenahme eines Anwaltes außergerichtlich vergleichen und den Schaden dann in einer ähnlichen Höhe halten, wie es bei der sofortigen Zahlung der Abmahnung der Fall gewesen wäre? In diesem Fall würde ich ja nicht mehr verlieren können als durch die Abmahnung selbst, und die Chancen, dass erst gar keine Klage entsteht (= nichts zahlen), wären ja nicht zu verachten. Das würde den Stress dann auch lohnen...
Ist denn im Fall einer Klage eigentlich immer ein (billigerer) außergerichtlicher Vergleich möglich?
Wenn sich die Abmahnkanzlei nicht "sehr" sicher ist, den Prozess zu gewinnen, dann wohl schon. Wie ich neulich lernte, ist dies aber ein "Vergleich vor Gericht". "Außergerichtlich" wäre der Zeitpunkt, bevor eine Klage erhoben wurde.
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Alt 23.06.2009, 14:25   # 3919
Shual
 
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Zitat:
Zitat von buggym4n Beitrag anzeigen
Danke Shual! Okay, das beruhigt. Dazu hab ich aber noch 2 Fragen:

Wieso "ohne vorherigen Mahnbescheid?" Was bedeutet das?

Und zweitens: nehmen wir mal an ich "hätte" dieses Hörbuch wirklich bei meinen Eltern runtergeladen - dann könnte ich bei einem eventuellen ja nur Verlieren? Weil ich ja einfach kein Gegenargument hätte?
Da wäre das Log das ja eigentlich für den ganzen Mist als Beweis reicht, oder?
Oder gibts sinnvolle Argumente für diesen Fall dass man dann im Fall einer Klage einen AUsgleich aushandeln lässt?

Ciao
Ein vorheriger Mahnbescheid würde die Rechung um etwa 50€ - 100€ erhöhen, insofern innerhalb der entsprechenden Fristen geklagt wird und man den Prozeß verliert.

Also Gegenargumente gibts Dutzende. Die Beweisführung der Kanzlei wird nach den derzeit vorliegenden Daten als recht minderwertig eingestuft. Wie die Umsetzung verschiedener Punkte in Verbindung mit dem Musterklageerwiederungs-Projekt der Kanzlei Wilde + Beuger Köln verläuft muß man abwarten. Viele Beklagte werden sich mit "Scheidungsanwälten" oder keinen Anwälten blicken lassen, die Fälle definitiv versemmeln und wir werden diese Urteile erleiden müssen.

Davon darf sich der Abgemahnte von Welt nicht abbringen lassen. Wie dargestellt ist selbst ein Vergleich in der 1ten Instanz incl! sehr gutem und erfahrenem Medien-Rechtsanwalt keine wesentliche Steigerung zum Erstangebot der Kanzlei.

Gewinnchancen können erst dann beurteilt werden, wenn es überhaupt soweit ist. Die Kanzlei wird tunlichst die zweite und dritte Instanz anrufen. Selbst wer gewinnt kann sich auf eine laaaange Zeit der interessanten Ausflüge nach München einstellen.

Im Übrigen: Wer sich darüber beschwert, oder gar sagt... das ist mir aber zuviiiiiel, ich halte das nicht aus, meine VNerven, achgott ich habsoAngst... der sollte bedenken, dass es sich bei diesem Ablauf um einen ur-demokratischen Ablauf handelt. Wir sind sehr stolz auf unser Rechtssystem, denn es gewährleistet uns die Möglichkeit nach unserem Empfinden ungerechte Urteile überprüfen zu lassen. Das ist mit Geld nicht aufzuwiegen.

Insofern: Wer in einer Demokratie leben möchte, muß das aushalten können und muß an ihrer Verbesserung mitwirken. Ausreden werden nicht akzeptiert.
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Alt 23.06.2009, 14:34   # 3920
Eryn
 
Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 29
Zitat:
Wie ich neulich lernte, ist dies aber ein "Vergleich vor Gericht". "Außergerichtlich" wäre der Zeitpunkt, bevor eine Klage erhoben wurde.
Bei einem Vergleich vor Gericht wäre dann aber noch der Faktor
Gerichtskosten 165,--€
Eigener Anwalt 275,67€
Gegneranwalt 275.67€
offen wenn ich das richtig sehe,wie verteilt sich das bei einem Vergleich?

Zitat:
Gewinnchancen können erst dann beurteilt werden, wenn es überhaupt soweit ist. Die Kanzlei wird tunlichst die zweite und dritte Instanz anrufen. Selbst wer gewinnt kann sich auf eine laaaange Zeit der interessanten Ausflüge nach München einstellen.
Das ist ebenfalls noch nen zu bedenkender Faktor,gewinn ich zehrt mich die abmahnende Kanzlei vor die zweite Instanz und sollt ich da verlieren dann bin ich schon fast im 5 stelligen Bereich.Geh ich dann wieder in Berufung wirds noch teurer.Ich hoff ich seh da was falsch,wäre ja blöd .ansonsten.
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Alt 26.05.2012, 13:10 # --
News Flash
 
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