| | # 3906 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 23.6.2009 um 10:32:04----- Zitat:
Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, wovon ich ausgehe, hat der Provider innerhalb von 7 Tagen den Klarnamen ermittelt und er ist Waldorf seit langer Zeit bekannt. Waldorf ist nicht dazu verpflichtet, dann auch sofort eine Abmahnung herauszuschicken. Vielleicht wartet er lieber noch ein bischen ab. Der nicht vorgewarnte Täter könnte ja noch ein paar mal erwischt werden, was für Waldorf von Vorteil wäre. Bekannterweise stellen geschockte Abgemahnte Filesharing sofort ein bzw. Sichern ihr W-Lan ab oder reden ein ernstes Wörtchen mit dem Verursacher. Einmal abgemahnt, ist man aus dem Netz der Fahnder erstmal raus, wodurch diesen Kanzleien natürlich auch Kundschaft verloren geht. | ||
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| | # 3908 | |
| Registriert seit: 23.06.2009
Beiträge: 18
| Zitat:
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| | # 3909 | |
| Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
| Zitat:
Eine der zentralen Fragen aller frisch Abgemahnten ist: Werde ich verklagt? Und die einzige hilfreiche und zutreffende Antwort lautet: Wir wissen es nicht, aber bisher ist noch niemand erfolgreich verklagt worden, der eine richtig modifizierte UE abgegeben und sich nicht dumm verplappert hat. Und dieses "bisher" ist schon ziemlich lang. Diese Klarheit ist gerade für frisch Abgemahnte wichtig. Nun überrascht nicht, dass Waldorf gegen diese Klarheit arbeitet. Wenn aber einer hier mit brauchbaren Tipps UND ähnlichen Nebelkerzen wie Waldorf agiert, dann muss man auch mal sagen: Da haben wir offenbar einen, der hier sein Süppchen gerne mit reichlich Panik nachwürzt - man möge es daher mit Vorsicht probieren. Ich stelle fest: An der Klarheit der Aussage oben hat sich nichts geändert, RA Hechler hat auch diesmal kein Aktenzeichen seines legendären Falls ausgepackt. Wie war das noch? "Das Urteil liegt mir nur als Fax vor, aber ich kann morgen die Eckdaten posten." Doppelgähn. | |
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| | # 3910 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 23.6.2009 um 11:46:29----- Warten auf Godot. | |
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| | # 3911 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Auf Folie 12 sieht man die Providerabhängigkeit für den Zeitabstand zwischen Log und Abmahnung, wobei der Abstand von Jahr zu Jahr immer kürzer wird. Auf Folie 13 erkennt man die Abmahnerabhängigkeit des Abstandes. Dieser bewegt sich zwischen einem Monat und 465 Tage. Tatsächlich kann sich der Abmahner bis zu 3 Jahre Zeit lassen, was sicher dazu führen wird, dass Betroffene während dieser Zeit noch mehrfach auch wg. anderen Werken den IT-Dienstleistern ins "Netz" gehen. | |
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| | # 3912 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
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| | # 3913 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Resultierend aus einer Umkehrinterpretation könnte man also behaupten, dass es bei denjenigen Abmahnern, die eine relativ kurze Zeitspanne zwischen Log und Abmahnung haben, das Unterbinden des weiteren Verbreitung der Werke im Vordergrund steht, während andere damit primär eine monetäre Absicht haben könnten. |
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| | # 3914 |
| Gastposter | Hey Leute, ich bin so dankbar über dieses Forum. Ohne die vielen Einträge hätte ich keinen kühlen Kopf bewahren können, als mich vor etwa 1 Monat ein schönes Briefchen aus München von den Wadorf-Leutchen erreichte. Habe dann ganz cool die MUE hingeschickt und nun kam vor ein paar Tagen ein Schreiben, dass die UE angekommen sei, aber ja leider das geld noch nicht überwiesen sei und dies nun die letzte Mahnung sei, die Summe (950,-) zu überweisen. Was mache ich nun? Soll ich dazu nun eine Art Widerruf schreiben? Dass ich diese Summe widerufe. Oder was? Muss ich nun reagieren? Oder kann ich nun die Sache "aussitzen" in der Hoffnung, die uns alle hochhält, dass denen das Verfahren nun eh zu anstrengend bzw. die Aussichtschancen auf Prozessbeginn zu gering sind. Was meint ihr? Soll ich einfach nen zweizeiler hinschicken, dass ich Widerruf einlege? Muss dann dazu ne Begründung? |
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| | # 3915 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Wenn Du nicht zahlen willst, machst Du am besten rein gar nichts. Lese Dir statt dessen die hier (Abmahnwissen) zusammengetragenen Informationen durch. Hättest Du dies vorher getan, wüßtest Du mit welchen Briefen und Anrufen Du in den nächsten Monaten zu rechnen hast. |
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| | # 3917 | |
| Registriert seit: 23.06.2009
Beiträge: 5
| Zitat:
Wenn ich mich korrekt verhalte (modUE, kein Geld, keine Antworten) und dann trotzdem verklagt werde - was unwahrscheinlich ist, soweit ich das herauslesen konnte- kann ich mich dann noch unter Zuhilfenahme eines Anwaltes außergerichtlich vergleichen und den Schaden dann in einer ähnlichen Höhe halten, wie es bei der sofortigen Zahlung der Abmahnung der Fall gewesen wäre? In diesem Fall würde ich ja nicht mehr verlieren können als durch die Abmahnung selbst, und die Chancen, dass erst gar keine Klage entsteht (= nichts zahlen), wären ja nicht zu verachten. Das würde den Stress dann auch lohnen... Ist denn im Fall einer Klage eigentlich immer ein (billigerer) außergerichtlicher Vergleich möglich? | |
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| | # 3918 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
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| | # 3919 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Also Gegenargumente gibts Dutzende. Die Beweisführung der Kanzlei wird nach den derzeit vorliegenden Daten als recht minderwertig eingestuft. Wie die Umsetzung verschiedener Punkte in Verbindung mit dem Musterklageerwiederungs-Projekt der Kanzlei Wilde + Beuger Köln verläuft muß man abwarten. Viele Beklagte werden sich mit "Scheidungsanwälten" oder keinen Anwälten blicken lassen, die Fälle definitiv versemmeln und wir werden diese Urteile erleiden müssen. Davon darf sich der Abgemahnte von Welt nicht abbringen lassen. Wie dargestellt ist selbst ein Vergleich in der 1ten Instanz incl! sehr gutem und erfahrenem Medien-Rechtsanwalt keine wesentliche Steigerung zum Erstangebot der Kanzlei. Gewinnchancen können erst dann beurteilt werden, wenn es überhaupt soweit ist. Die Kanzlei wird tunlichst die zweite und dritte Instanz anrufen. Selbst wer gewinnt kann sich auf eine laaaange Zeit der interessanten Ausflüge nach München einstellen. Im Übrigen: Wer sich darüber beschwert, oder gar sagt... das ist mir aber zuviiiiiel, ich halte das nicht aus, meine VNerven, achgott ich habsoAngst... der sollte bedenken, dass es sich bei diesem Ablauf um einen ur-demokratischen Ablauf handelt. Wir sind sehr stolz auf unser Rechtssystem, denn es gewährleistet uns die Möglichkeit nach unserem Empfinden ungerechte Urteile überprüfen zu lassen. Das ist mit Geld nicht aufzuwiegen. Insofern: Wer in einer Demokratie leben möchte, muß das aushalten können und muß an ihrer Verbesserung mitwirken. Ausreden werden nicht akzeptiert.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 3920 | ||
| Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 29
| Zitat:
Gerichtskosten 165,-- Eigener Anwalt 275,67 Gegneranwalt 275.67 offen wenn ich das richtig sehe,wie verteilt sich das bei einem Vergleich? Zitat:
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