Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 22.06.2009, 21:01   # 3881
Tob1987
 
Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 59
Mir fällt hier mit zunehmendem Lesen auf, dass es immer mehr zu Feindlichkeiten, bzw. Sticheleien kommt und der eine das Gesagte des anderen madig macht....

Sorry wenn ich manchmal eure Ironie, oder den Sarkasmus anscheinend noch nicht greifen kann denn ich bin wie viele andere hier Neuabgemahnter.... aber gerade deshalb sollten wir diese Sticheleien etc. nicht unbedingt weiter fortführen, die bringend as Thema nicht weit voran.

Und das RA Hechler hier Kunden abwirbt, das finde ich nicht, er schreibt seine (wenn auch doch teilweise sehr) positiven Erfahrungen hier nieder, aber er sagt doch keinem akitv "los du Neuabgemahnter komm zu mir".
Und wenn ich als Neuabgemahnter dieses Forum hier auch nur zur Hälfte durchlese und dann immer noch der Meinung bin, dass ich zu einem RA gehe, dann informiere ich mich doch auch zwangsläufig über die RA (u.a. dann über RA Hechler und auch über RA Wachs und vielen weiteren RA auf IT Recht) (auch wenn nicht auzuschließen ist das der lesefaule, und auch tätigkeitsfaule Abgemahnte zum erst besten Anwalt läuft)

Wir sollten doch lieber froh sein, dass uns die RA hier offen mit unterstützen....

An dieser Stelle Danke an alle die bisher ihre Erfahrungen niedergeschrieben haben, ich werde auf jedenfall das Forum weiter verfolgen und ggf. meine Erfahrungen ergänzen.

Ich hoffe ich habe keinem auf den Schlips getreten oder i.wie


Dann nochwas für die Datenbank

Abgemahnt wegen
Britney Spears - Circus
Provider : Telekom
Kosten die üblichen 350 EUr + 506 EUR

Status: ich bin zu einem IT RA und habe eine mod. UE abschicken lassen...

Ihr könnt mich jetzt steinige oder ähnliches ( und mir evtl auch meinen o.g. Beitrag krum nehmen), aber für den RA sprachen einige Dinge:
1. der AI ist meine Mutter, (wenns meiner wäre hätte ich es vielleicht ohne gemacht)
2. keine Nerven auszuharren, soll sich Fa. Waldoof mit meinem RA ärgern

Bis dann.... halte euch auf dem laufenden
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Alt 22.06.2009, 21:17   # 3882
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
Status: ich bin zu einem IT RA und habe eine mod. UE abschicken lassen...

Ihr könnt mich jetzt steinige oder ähnliches ( und mir evtl auch meinen o.g. Beitrag krum nehmen), aber für den RA sprachen einige Dinge:
1. der AI ist meine Mutter, (wenns meiner wäre hätte ich es vielleicht ohne gemacht)
2. keine Nerven auszuharren, soll sich Fa. Waldoof mit meinem RA ärgern
Bei längerem Lesen der Beiträge wäre Dir sicherlich aufgefallen, daß der ein oder andere hier durchaus empfiehlt, sich einen Anwalt zu nehmen, insb. wenn man nicht den Nerv hat, das Nichtzahlen durchzustehen und z.B. einen Vergleich anstrebt. Und, wie in Deinem Fall auch, der AI eine dritte Person ist, die ggf. nicht "zu überzeugen" ist
Also, keine Steinigung

Bzgl. Deinem Kommentar oben gebe ich Dir generell Recht, daß das Forumsmitglied RA Hechler durchaus (in meinen Augen) gute und vor allem legale Tipps gibt, wie Neuabgemahnte sich verhalten können. Desweiteren halte ich seine Weitergabe der Erfahrungen aus der Berufspraxis auch für wertvoll.
Auf der anderen Seite stimme ich aber auch Holgerhie zu, daß gewisse Szenarien am Leben gehalten werden, ohne wirklich Fakten dabeizulegen. Ich habe durchaus Verständnis für seine Motivation, die Zeit mag für viele hart sein.

Warum ich das alles schreibe? Ich möchte nur darauf hinweisen, daß nicht alles Gold ist, was glänzt und daß es hier, wie auch im richtigen Leben, immer darauf ankommt, den eigenen Kopf einzuschalten, sich eine eigene fundierte Meinung zu bilden , um darauf basierend für sich selber eine gute Entscheidung treffen zu können.

Amen,
Mitchell
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Alt 22.06.2009, 21:25   # 3883
Tob1987
 
Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 59
Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen


Auf der anderen Seite stimme ich aber auch Holgerhie zu, daß gewisse Szenarien am Leben gehalten werden, ohne wirklich Fakten dabeizulegen. Ich habe durchaus Verständnis für seine Motivation, die Zeit mag für viele hart sein.

Warum ich das alles schreibe? Ich möchte nur darauf hinweisen, daß nicht alles Gold ist, was glänzt und daß es hier, wie auch im richtigen Leben, immer darauf ankommt, den eigenen Kopf einzuschalten, sich eine eigene fundierte Meinung zu bilden , um darauf basierend für sich selber eine gute Entscheidung treffen zu können.

Amen,
Mitchell
Ich sehe den ersten Teil genauso wie du, hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen... ich bin ebenfalls kein Freund davon etwas in den Raum zu werfen ohne dies auch zu belegen (könnte man eigentlich damit Vergleichen...

(Tina=Max Bruder, Tom = bester Kumpel von Max, Gerd= neidisch auf Freundschaft Max und Tom)

Gerhard geht zu Tom und sagt, das Max mit Tina geschlafen hat, da das normalerweise unter besten Kumpels ein no go ist kündigt Tom Max die Freundschaft.....
(wenn man mal genauer überlegt passt das Beispiel sogar ganz gut an der Stelle, so wird doch Tom zu etwas "getrieben" ohne selber sein Hirn einzuschalten)

ALSO stimme ich dir auch in deinem letzten Satz zu.... denn das Hirn muss man einschalten... So habe ich dem Anwalt auch gesagt, dass ich definitiv nichts zahlen werde....
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Alt 22.06.2009, 21:31   # 3884
suupie
 
Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Zur Rolle der Telekom

Eine gute Abmahnkanzlei denkt ökonomisch und sucht gerne den Weg des geringsten Widerstandes. Hierbei kommt die Telekom ins Spiel. Die Telekom ist bekanntlich der größte Provider in der BRD, was sich auch in dem Anteil der erfassten IP's widerspiegelt. Du mußt jetzt nur noch den Tagesfang aus dem Piratengewässer von vielleicht bis zu 200 Telekom-IP-Adressen ausdrucken (der unbeachetete Rest sind Ausländer oder deutsche Piraten, die unter fremder Flagge segeln sowie die Kunden diverser deutscher Provider. Das langt aber noch nicht ganz. Jetzt haben die zwar die IP's, aber wissen immer noch nicht, an welche Adresse sie die Abmahnungen schicken sollen. Die Zeit drängt. Innerhalb von 7 Tagen muss dem Provider ein Gerichtsbeschluss vorgelegt werden, dem dann gegen Entgeld gestattet wird, die Klarnamen dieser IP's zu verraten. Nicht umsonst fühlen sich viele Kunden verraten und verkauft von Ihrem Provider.

Die Abmahner stehen also unter enormen Zeitdruck. Damit die geplagten Anwälte nicht frühzeitig einen Herzkasperl bekommen, hat der Gesetzgeber Ende letzten Jahres ein neues Gesetz beschlossen (zivilrechtliches Auskunftsverfahren nach $101 UrhG), das u.a. die Aufschlüsselung der IP's nach Adressdaten des AI optimiert. Es geht jetzt nicht nur schneller, sondern es kann gleich die gesamte Liste der Tagesausbeute der Telekom zur Auswertung präsentiert werden.

Für die Telekom, mit Sitz in Bonn, fühlt sich das LG Köln zuständig für die Erteilung dieses Gerichtsbeschlusses oder anders formuliert, dieser Lizenz zum Gelddrucken. Wie man so hört, klappt dort alles recht reibungslos, schnell und unkompliziert. Die Kölner Richter können über Beschäftigungsmangel bestimmt nicht klagen, werden sie doch stetig mit Anträgen von Ihrer Stammkundschaft versorgt. Um die ganzen Anfragen zeitgerecht verarbeiten zu können, mußten die Kölner sogar expandieren.

Die Aktualität eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist nicht nur, was die Ausbeute an erfassten IP's angeht, von Vorteil, sie ist übrigens auch meist eine Notwendigkeit dafür, dass ein Beschluss gemäß diesem § 101 erteilt werden kann.

Nun solltest Du wissen,

- weshalb Abmahnanwälte dieses neue Gesetz nicht schlecht finden
- dass sie Deutsche mögen
- warum sie auf aktuelle nationale Alben, Filme, Hörbücher, Software stehen
- was Köln so alles bietet
- dass sie die Telekom ganz toll lieb haben und ihr für jede vorgelegte IP ein Leckerli geben. Da kann man doch nicht nein sagen.
Betrifft 7 Tage Frist:

Mein Beschluß vom LG Köln
Antrag von Waldorf vom 06.04.09
einstweilige Anordnung vom 07.04.09
Beschluss ausgestellt am 13.05.09

Antrag bis zur Ausstellung mehr als 4 Wochen
oder zählt die einstweilige Verfügung?
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Alt 22.06.2009, 21:53   # 3885
termatzor
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 28
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Es spricht viel dafür, da ich auch noch keinen Nicht-Telekom-Kunden mit Waldorfabmahnung aus der letzten Zeit erblickt habe.
Falls es euch noch interessiert: mein Provider ist 1&1. Abgemahnt im Januar. Meine Adresse hat Waldorf nicht über ein Strafverfahren sondern über ein Auskunftsverfahren nach §101 UrhG. Das konkrete Landgericht ist nicht angegeben.

Und da bei Neuabgemahnten immer wieder Fragen kommen, warum keiner erzählt wie's nach der Abgabe der modUE weitergegangen ist: es herrscht immer noch Funkstille nachdem "der" Bettelbrief von Waldorf nicht beantwortet wurde.
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Alt 22.06.2009, 21:59   # 3886
USA
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
Zitat:
Das konkrete Landgericht ist nicht angegeben.
OH-HA!!! Also DEN Beschluss dieses LG würde ich mir aber in jedem Fall zeigen lassen, denn 1&1 hat den Sitz in Montabaur, Rheinland-Pfalz! Das LG für dieses Bundesland in Urheberrechtsangelegenheiten müsste eigentlich nach §101 UrhG Absatz 9 in Verbindung mit §105 UrhG das Landgericht Frankenthal sein...

Gruß, Baxter

P.S.: Solltest du dich dazu entschließen (ist natürlich deine eigene Entscheidung), dann halt' uns bitte unbedingt auf dem Laufenden! Danke!
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Alt 22.06.2009, 22:03   # 3887
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von termatzor Beitrag anzeigen
Das konkrete Landgericht ist nicht angegeben.
Das LG würde mich auch interessieren.

Grüße,

Frank
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Alt 22.06.2009, 23:09   # 3888
suupie
 
Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 16
So meine modue geht morgen raus. Muss am Donnerstag um 12h dort sein.
Mach jetzt mal Schluss mit dem gelese hier. Ist ja schon schlimm, seid Freitag nur gelesen und gesucht, aber wenigsten wusste ich heute schon mehr als mein RA.....den brauch ich nicht.....erst mal, mal sehen wie es jetzt weiter geht.....

Allen hier, die jetzt warten, wünsche ich viel Glück und Erfolg....

PS: geht bloß nicht auf die faq-seite von Waldorf....sonst haben die Euere neue IP wer weiß was die damit anstellen
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Alt 22.06.2009, 23:13   # 3889
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von suupie Beitrag anzeigen
sonst haben die Euere neue IP wer weiß was die damit anstellen
Ich denke mal so: deren Spielräume sind mittlerweile arg begrenzt.

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Alt 22.06.2009, 23:28   # 3890
termatzor
 
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Beiträge: 28
Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
Solltest du dich dazu entschließen (ist natürlich deine eigene Entscheidung), dann halt' uns bitte unbedingt auf dem Laufenden! Danke!
Das würde aber doch eigentlich der Taktik "ModUE und schweigen" widersprechen, oder?

Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
[...]Das LG für dieses Bundesland in Urheberrechtsangelegenheiten müsste eigentlich nach §101 UrhG Absatz 9 in Verbindung mit §105 UrhG das Landgericht Frankenthal sein...
Speziell in diesem Fall könnte es aber vielleicht nicht ganz unwichtig sein. Und es gibt wohl ein allgemeines Interesse... Hmm...
Werde hier jedenfalls selbstverständlich berichten, wenn ich was unternehme.

Gruß,
termatzor
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Alt 23.06.2009, 00:03   # 3891
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von termatzor Beitrag anzeigen
Das würde aber doch eigentlich der Taktik "ModUE und schweigen" widersprechen, oder?
Du mußt hier das zuständige Gericht anschreiben und nicht die Anwaltskanzlei.

Das dürfte ohne AZ nicht einfach werden, aber auch nicht soo schwer weil es sich nicht um 500 Beschlüsse handeln kann.
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Alt 23.06.2009, 03:03   # 3892
buggym4n
 
Registriert seit: 23.06.2009
Beiträge: 5
Okay, nachdem es mich jetzt auch erwischt hat - respektive meine Eltern bei denen ich übergangsweise wieder für einen Monate wohnen musste. Lieber hätte ich die Scheisse selbst am Hals, denn dafür einspringen werd ich natürlich müssen. Wie gehe ich vor - meinen Namen (wohne jetzt wieder in meiner eigenen Butze, und weit von denen weg) sollte besser niemals auftauchen lassen, oder?

Abmahnung datiert letzte Woche.
Random House als RI
Waldorf als Abmahner
Provider: 1&1
Charlotte Roche: Feuchtgebiete Hörbuch
geloggt: Mitte Januar, für 18 Stunden (DSL 1000

Frist für UE 10 tage (wird natürlich eine modUE
Zahlfrist eine Woche länger

506 EUR Anwaltskosten (10000 EUR Streitwert)
300 EUR Schadensersatz


Habe auch mal angefangen alles hier und auf der Dreipage zu lesen, und wichtige Information zu finden ist aufgrund der vielen Themenabweichen und potentieller Trolle recht schwierig.

Darf ich mal zusammenfassen:

ich (bzw meine Eltern als AI) schicken eine modUE
Aber: wie ist das wenn ich es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lasse - wie hoch können die Gesamtkosten dafür dann für mich ausfallen?

Danke, tolle Community hier!
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Alt 23.06.2009, 05:47   # 3893
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von buggym4n Beitrag anzeigen
Habe auch mal angefangen alles hier und auf der Dreipage zu lesen, und wichtige Information zu finden ist aufgrund der vielen Themenabweichen und potentieller Trolle recht schwierig.

Aber: wie ist das wenn ich es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lasse - wie hoch können die Gesamtkosten dafür dann für mich ausfallen?
Deswegen liest man zuerst den Informationsbereich und dann die Troll-Beiträge.

Kosten bei Gewinnen des Prozesses

Ein Blumenstrauß für Princess für 17,50€.

Kosten bei Verlieren des Prozesses ohne vorherigen Mahnbescheid

Forderungssumme 956,--€
Gerichtskosten 165,--€
Eigener Anwalt 275,67€
Gegneranwalt 275.67€
--------------------------
Prozesskostenrisiko 1672,34€

Im Vergleichsfall Regelangebot 75% München reduziert sich der Betrag auf 1125€ incl. 747€ ohne eigenen Anwalt [nicht empfohlen].

Weitere Instanzen und alle verloren:
Prozesskostenrisiko nach LG 2506,38€ und nach OLG 3597,72€

Alle Preise ohne Gewähr
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Alt 23.06.2009, 06:00   # 3894
mulder77
 
Registriert seit: 17.06.2009
Beiträge: 4
Interessant wäre noch (vielleicht bin ich aber auch blind und habe es übersehen), ob es im konkreten Vorgehen von Waldorf schon zu Gerichtsterminen gekommen ist.

Gibt es dazu konkrete Statistiken/Berichte?
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Alt 23.06.2009, 07:58   # 3895
Parteipirat
 
Registriert seit: 23.06.2009
Beiträge: 5
Hallo zusammen!

Seit gestern bin ich also auch im Club der Waldorf-Geschädigten... Mein Eintrittspreis: 300,- Schadenersatz für ein Hörbuch + 506,- Anwaltskosten = 806 Euro. Ganz schön happig, aber wie ich hier gelesen habe, im Mittelfeld.

Dank der tollen Community hier habe ich die modUE schon so gut wie abgeschickt und einen Anwalt wollte ich mir auch erstmal sparen. Die modUE ist ja wohl zwingend, um das Schlimmste abzuwenden, egal wie die Sachlage aussieht.

Den Vorwurf, dass von meinem Anschluss etwas per eMule heruntergeladen worden sein soll, kann ich mir nur durch zwei Sachen erklären:
1. Fehler bei T-Offline oder der Schnüffelfirma.
2. Jemand hat sich über mein WLAN bedient. Da unser altes Notebook nur WEP beherrscht, war keine stärkere Sicherung möglich. Ich habe jetzt gelesen, dass dieses Protokoll mittlerweile geknackt ist.

Frage: Bestehen Aussichten, mit den obigen Argumenten die Sache abzuwenden? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt sollte ich sie vorbringen? Muss ich dafür einem Anwalt teures Geld hinterherwerfen, damit er es in Juristendeutsch übersetzt, oder verstehen die Waldörfler auch normales Deutsch?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe!

-----Doppelpost zusammengeführt am 23.6.2009 um 08:30:24-----

Nachtrag:
Wie ich gerade gesehen habe, ist der Gerichtsbeschluss, in dem die Waldörfler dazu ermächtigt werden, IP-Adressen für besagtes Werk von der Telekom personalisieren zu lassen, vom 14.04.09, Antrag war am 02.04.09. Meine angebliche Verbindung war aber vom 29.03.09 bis 30.03.09, also vor dem Antrag! Die Verbindungsdaten durften also eigentlich erst 15 Tage nach der angeblichen Verbindung abgerufen werden, und dann sollten sie doch bei Flatrate-Kunden wie mir schon gelöscht sein, oder?

Hat das irgendeine Relevanz zu meinem Vorteil?
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Alt 23.06.2009, 09:07   # 3896
jobob
 
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Zitat:
Zitat von Parteipirat Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!


Den Vorwurf, dass von meinem Anschluss etwas per eMule heruntergeladen worden sein soll, kann ich mir nur durch zwei Sachen erklären:
1. Fehler bei T-Offline oder der Schnüffelfirma.
2. Jemand hat sich über mein WLAN bedient. Da unser altes Notebook nur WEP beherrscht, war keine stärkere Sicherung möglich. Ich habe jetzt gelesen, dass dieses Protokoll mittlerweile geknackt ist.

Frage: Bestehen Aussichten, mit den obigen Argumenten die Sache abzuwenden? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt sollte ich sie vorbringen? Muss ich dafür einem Anwalt teures Geld hinterherwerfen, damit er es in Juristendeutsch übersetzt, oder verstehen die Waldörfler auch normales Deutsch?
Hallo!

Die Frage, wann du deine Trümpfe ausspielst, mußt du dir schon selbst beantworten. Diese sollten jedoch schlüssig und plausibel sein.

Wenn du jedoch vorträgst, dass du nur eine WEP-Verschlüsselung hast, hast du beinahe schon mehr als fahrlässig gehandelt. In der heutigen Zeit sollte man, was die Sicherheit anbelangt, auf dem neusten Stand der Technik sein. Ist dein WLAN-Router auch so veraltet? Falls es so ist, werden sich hier tolle Angriffspunkte für den Gegner ergeben und auch so manchen Richter überzeugen.

Hast du jedoch alles nur Erdenkliche getan, um deinen Internetzugang gegen Dritte zu sichern, so könnte es passieren, dass die Waldörfer nach abwägen der Erfolgsaussichten dich in Ruhe lassen. Beim Argumetieren würde ich eher einen IT-Fachmann zu Rate ziehen, als einen Juristen.

In diesem Sinne,
jobob
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Alt 23.06.2009, 09:12   # 3897
constantin
 
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Es ist ja wirklich auffällig, dass den beiden Constantin-Abmahnungen wohl immer eine Kopie des Gerichtsbeschlusses beigelegt wurde und bei einigen Alben, bei denen der Provider nicht die Telekom ist, offenbar nicht. Wie ist soetwas zu erklären? Es geht ja hier um ein und die selbe Anwaltskanzlei. Man sollte doch meinen, dass die Abmahnungen dann auch formal die gleiche Handschrift tragen und Systematik aufweisen, auch bzgl. deren Anhänge. An Erklärungen wie Papiermangel, Kostenersparnis durch weniger Papier, neue Sekretärin oder Chaos in der Abwicklung wg. Arbeitsüberlastung möchte ich erstmal nicht glauben.

Vor ein paar Tagen wollte ich nähere Einzelheiten erfahren, wie ich mir das Prozedere bei der Umsetzung des Gerichtsbeschlusses vorzustellen habe. Princess konnte mir damals fast alle Fragen beantworten, weshalb mich meine nun neue Frage wohl auch in erster Linie an Princess richtet und natürlich an alle, die mit der Arbeitsweise an Gerichten / von Richtern, also der praktischen Umsetzung des §101, vertraut sind.

Ich gehe mal davon aus, dass der RI bzw. deren Anwälten dem Richter eine konkrete Liste mit IP's vorlegt, mit denen der Gerichtsbeschluss unmittelbar verknüpft ist. Nur die auf dieser Liste befindlichen IP's dürfen an den ISP zur Identifizierung des AI vorgelegt werden. Falls dem so ist, muss der Richter ja dieser Liste blindlinks Glauben schenken. Wie sollte er die Arbeit der Rechteverfolgungsfirma überprüfen können, d.h. wie kann er wissen, ob jede IP tatsächlich mit einem bestimmten Werk verknüpft ist? Für mein Empfinden geht das nicht. Rein theoretisch ist in dieser Konstellation schon die Möglichkeit gegeben, dass auf dieser Urliste bereits IP's stehen könnten, die mit anderen Dateien von anderen RI's in Zusammenhang stehen, die aber logischerweise am selben Tag geloggt worden sind.

Daran schließen sich Fragen zum Prodvider an: Dieser erhält ja zweifellos irgendeine Liste von IP's. Ist es sichergestellt, dass diese Listen nach Gerichtsbeschluss nicht geändert oder erweitert werden? Welche Prüfmöglichkeiten hat dabei der Provider?

Oder ist es gar so, dass es die von mir so genannte "Urliste" gar nicht gibt? Dass der Richter gar keine Liste mit IP-Adressen vorgelegt bekommt, sondern den Beschluss im guten Glauben an die Seriösität der Beteiligten erteilt, die ihm lediglich mitteilen, dass eine IP-Liste existiert, für die sie diesen Beschluss benötigen? In diesem Falle könnte man dem Provider ja alles mögliche zur Adressermittlung unterjubeln.

Ich möchte betonen, dass ich mit meinen Fragen den Abmahnkanzleien keinen Missbrauch bei der Klarnamen-Ermittlung unterstellen möchte. Ich möchte aber ausgeschlossen wissen, dass ein solcher Missbrauch in der praktischen Umsetzung des $101 nicht stattfinden kann.
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Alt 23.06.2009, 09:19   # 3898
Windspiel
 
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Zitat:
Zitat von jobob Beitrag anzeigen
Hast du jedoch alles nur Erdenkliche getan, um deinen Internetzugang gegen Dritte zu sichern, so könnte es passieren, dass die Waldörfer nach abwägen der Erfolgsaussichten dich in Ruhe lassen. Beim Argumetieren würde ich eher einen IT-Fachmann zu Rate ziehen, als einen Juristen.
Meines Wissens ist es doch so, dass der Anschluss nur ZWINGEND geschützt werden muss, wenn es KONKRETE Hinweise oder Verdächte gibt, dass der Anschluss zum Missbrauch genutzt wird.
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Alt 23.06.2009, 09:28   # 3899
jobob
 
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Zitat:
Zitat von Windspiel Beitrag anzeigen
Meines Wissens ist es doch so, dass der Anschluss nur ZWINGEND geschützt werden muss, wenn es KONKRETE Hinweise oder Verdächte gibt, dass der Anschluss zum Missbrauch genutzt wird.
Hi,
du MUSST gar nichts und ZWINGEN wird man dich auch nicht.

Man kann dir aber Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz unterstellen, wenn dein Internetzugang offen ist, wie ein Scheunentor.

Ich möchte nicht in deiner Haut stecken, wenn du über deinen 'offenen Internetanschluss' ins Fokus der Fahnder gerätst, welche den Kinderpornobereich bearbeiten.

In diesem Sinne,
jobob
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Alt 23.06.2009, 09:31   # 3900
Windspiel
 
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Ja das ist wohl richtig. Aber in diesem Fall dürfte man da einem keinen Strick draus drehen...
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Alt 26.05.2012, 13:10 # --
News Flash
 
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