| | # 3883 | |
| Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 59
| Zitat:
(Tina=Max Bruder, Tom = bester Kumpel von Max, Gerd= neidisch auf Freundschaft Max und Tom) Gerhard geht zu Tom und sagt, das Max mit Tina geschlafen hat, da das normalerweise unter besten Kumpels ein no go ist kündigt Tom Max die Freundschaft..... (wenn man mal genauer überlegt passt das Beispiel sogar ganz gut an der Stelle, so wird doch Tom zu etwas "getrieben" ohne selber sein Hirn einzuschalten) ALSO stimme ich dir auch in deinem letzten Satz zu.... denn das Hirn muss man einschalten... So habe ich dem Anwalt auch gesagt, dass ich definitiv nichts zahlen werde.... | |
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| | # 3884 | |
| Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 16
| Zitat:
Mein Beschluß vom LG Köln Antrag von Waldorf vom 06.04.09 einstweilige Anordnung vom 07.04.09 Beschluss ausgestellt am 13.05.09 Antrag bis zur Ausstellung mehr als 4 Wochen oder zählt die einstweilige Verfügung? | |
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| | # 3885 | |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 28
| Zitat:
Und da bei Neuabgemahnten immer wieder Fragen kommen, warum keiner erzählt wie's nach der Abgabe der modUE weitergegangen ist: es herrscht immer noch Funkstille nachdem "der" Bettelbrief von Waldorf nicht beantwortet wurde. | |
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| | # 3886 | |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
![]() Gruß, Baxter P.S.: Solltest du dich dazu entschließen (ist natürlich deine eigene Entscheidung), dann halt' uns bitte unbedingt auf dem Laufenden! Danke! | |
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| | # 3888 |
| Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 16
| So meine modue geht morgen raus. Muss am Donnerstag um 12h dort sein. Mach jetzt mal Schluss mit dem gelese hier. Ist ja schon schlimm, seid Freitag nur gelesen und gesucht, aber wenigsten wusste ich heute schon mehr als mein RA.....den brauch ich nicht.....erst mal, mal sehen wie es jetzt weiter geht..... Allen hier, die jetzt warten, wünsche ich viel Glück und Erfolg.... PS: geht bloß nicht auf die faq-seite von Waldorf....sonst haben die Euere neue IP wer weiß was die damit anstellen |
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| | # 3890 | ||
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 28
| Zitat:
Zitat:
Werde hier jedenfalls selbstverständlich berichten, wenn ich was unternehme. Gruß, termatzor | ||
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| | # 3891 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Das dürfte ohne AZ nicht einfach werden, aber auch nicht soo schwer weil es sich nicht um 500 Beschlüsse handeln kann.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 3892 |
| Registriert seit: 23.06.2009
Beiträge: 5
| Okay, nachdem es mich jetzt auch erwischt hat - respektive meine Eltern bei denen ich übergangsweise wieder für einen Monate wohnen musste. Lieber hätte ich die Scheisse selbst am Hals, denn dafür einspringen werd ich natürlich müssen. Wie gehe ich vor - meinen Namen (wohne jetzt wieder in meiner eigenen Butze, und weit von denen weg) sollte besser niemals auftauchen lassen, oder? Abmahnung datiert letzte Woche. Random House als RI Waldorf als Abmahner Provider: 1&1 Charlotte Roche: Feuchtgebiete Hörbuch geloggt: Mitte Januar, für 18 Stunden (DSL 1000 ![]() Frist für UE 10 tage (wird natürlich eine modUE ![]() Zahlfrist eine Woche länger 506 EUR Anwaltskosten (10000 EUR Streitwert) 300 EUR Schadensersatz Habe auch mal angefangen alles hier und auf der Dreipage zu lesen, und wichtige Information zu finden ist aufgrund der vielen Themenabweichen und potentieller Trolle recht schwierig. Darf ich mal zusammenfassen: ich (bzw meine Eltern als AI) schicken eine modUE Aber: wie ist das wenn ich es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lasse - wie hoch können die Gesamtkosten dafür dann für mich ausfallen? Danke, tolle Community hier! |
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| | # 3893 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Kosten bei Gewinnen des Prozesses Ein Blumenstrauß für Princess für 17,50. Kosten bei Verlieren des Prozesses ohne vorherigen Mahnbescheid Forderungssumme 956,-- Gerichtskosten 165,-- Eigener Anwalt 275,67 Gegneranwalt 275.67 -------------------------- Prozesskostenrisiko 1672,34 Im Vergleichsfall Regelangebot 75% München reduziert sich der Betrag auf 1125 incl. 747 ohne eigenen Anwalt [nicht empfohlen]. Weitere Instanzen und alle verloren: Prozesskostenrisiko nach LG 2506,38 und nach OLG 3597,72 Alle Preise ohne Gewähr
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 3895 |
| Registriert seit: 23.06.2009
Beiträge: 5
| Hallo zusammen! Seit gestern bin ich also auch im Club der Waldorf-Geschädigten... Mein Eintrittspreis: 300,- Schadenersatz für ein Hörbuch + 506,- Anwaltskosten = 806 Euro. Ganz schön happig, aber wie ich hier gelesen habe, im Mittelfeld. Dank der tollen Community hier habe ich die modUE schon so gut wie abgeschickt und einen Anwalt wollte ich mir auch erstmal sparen. Die modUE ist ja wohl zwingend, um das Schlimmste abzuwenden, egal wie die Sachlage aussieht. Den Vorwurf, dass von meinem Anschluss etwas per eMule heruntergeladen worden sein soll, kann ich mir nur durch zwei Sachen erklären: 1. Fehler bei T-Offline oder der Schnüffelfirma. 2. Jemand hat sich über mein WLAN bedient. Da unser altes Notebook nur WEP beherrscht, war keine stärkere Sicherung möglich. Ich habe jetzt gelesen, dass dieses Protokoll mittlerweile geknackt ist. Frage: Bestehen Aussichten, mit den obigen Argumenten die Sache abzuwenden? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt sollte ich sie vorbringen? Muss ich dafür einem Anwalt teures Geld hinterherwerfen, damit er es in Juristendeutsch übersetzt, oder verstehen die Waldörfler auch normales Deutsch? Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe! -----Doppelpost zusammengeführt am 23.6.2009 um 08:30:24----- Nachtrag: Wie ich gerade gesehen habe, ist der Gerichtsbeschluss, in dem die Waldörfler dazu ermächtigt werden, IP-Adressen für besagtes Werk von der Telekom personalisieren zu lassen, vom 14.04.09, Antrag war am 02.04.09. Meine angebliche Verbindung war aber vom 29.03.09 bis 30.03.09, also vor dem Antrag! Die Verbindungsdaten durften also eigentlich erst 15 Tage nach der angeblichen Verbindung abgerufen werden, und dann sollten sie doch bei Flatrate-Kunden wie mir schon gelöscht sein, oder? Hat das irgendeine Relevanz zu meinem Vorteil? |
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| | # 3896 | |
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
| Zitat:
Die Frage, wann du deine Trümpfe ausspielst, mußt du dir schon selbst beantworten. Diese sollten jedoch schlüssig und plausibel sein. Wenn du jedoch vorträgst, dass du nur eine WEP-Verschlüsselung hast, hast du beinahe schon mehr als fahrlässig gehandelt. In der heutigen Zeit sollte man, was die Sicherheit anbelangt, auf dem neusten Stand der Technik sein. Ist dein WLAN-Router auch so veraltet? Falls es so ist, werden sich hier tolle Angriffspunkte für den Gegner ergeben und auch so manchen Richter überzeugen. Hast du jedoch alles nur Erdenkliche getan, um deinen Internetzugang gegen Dritte zu sichern, so könnte es passieren, dass die Waldörfer nach abwägen der Erfolgsaussichten dich in Ruhe lassen. Beim Argumetieren würde ich eher einen IT-Fachmann zu Rate ziehen, als einen Juristen. In diesem Sinne, jobob | |
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| | # 3897 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Es ist ja wirklich auffällig, dass den beiden Constantin-Abmahnungen wohl immer eine Kopie des Gerichtsbeschlusses beigelegt wurde und bei einigen Alben, bei denen der Provider nicht die Telekom ist, offenbar nicht. Wie ist soetwas zu erklären? Es geht ja hier um ein und die selbe Anwaltskanzlei. Man sollte doch meinen, dass die Abmahnungen dann auch formal die gleiche Handschrift tragen und Systematik aufweisen, auch bzgl. deren Anhänge. An Erklärungen wie Papiermangel, Kostenersparnis durch weniger Papier, neue Sekretärin oder Chaos in der Abwicklung wg. Arbeitsüberlastung möchte ich erstmal nicht glauben. Vor ein paar Tagen wollte ich nähere Einzelheiten erfahren, wie ich mir das Prozedere bei der Umsetzung des Gerichtsbeschlusses vorzustellen habe. Princess konnte mir damals fast alle Fragen beantworten, weshalb mich meine nun neue Frage wohl auch in erster Linie an Princess richtet und natürlich an alle, die mit der Arbeitsweise an Gerichten / von Richtern, also der praktischen Umsetzung des §101, vertraut sind. Ich gehe mal davon aus, dass der RI bzw. deren Anwälten dem Richter eine konkrete Liste mit IP's vorlegt, mit denen der Gerichtsbeschluss unmittelbar verknüpft ist. Nur die auf dieser Liste befindlichen IP's dürfen an den ISP zur Identifizierung des AI vorgelegt werden. Falls dem so ist, muss der Richter ja dieser Liste blindlinks Glauben schenken. Wie sollte er die Arbeit der Rechteverfolgungsfirma überprüfen können, d.h. wie kann er wissen, ob jede IP tatsächlich mit einem bestimmten Werk verknüpft ist? Für mein Empfinden geht das nicht. Rein theoretisch ist in dieser Konstellation schon die Möglichkeit gegeben, dass auf dieser Urliste bereits IP's stehen könnten, die mit anderen Dateien von anderen RI's in Zusammenhang stehen, die aber logischerweise am selben Tag geloggt worden sind. Daran schließen sich Fragen zum Prodvider an: Dieser erhält ja zweifellos irgendeine Liste von IP's. Ist es sichergestellt, dass diese Listen nach Gerichtsbeschluss nicht geändert oder erweitert werden? Welche Prüfmöglichkeiten hat dabei der Provider? Oder ist es gar so, dass es die von mir so genannte "Urliste" gar nicht gibt? Dass der Richter gar keine Liste mit IP-Adressen vorgelegt bekommt, sondern den Beschluss im guten Glauben an die Seriösität der Beteiligten erteilt, die ihm lediglich mitteilen, dass eine IP-Liste existiert, für die sie diesen Beschluss benötigen? In diesem Falle könnte man dem Provider ja alles mögliche zur Adressermittlung unterjubeln. Ich möchte betonen, dass ich mit meinen Fragen den Abmahnkanzleien keinen Missbrauch bei der Klarnamen-Ermittlung unterstellen möchte. Ich möchte aber ausgeschlossen wissen, dass ein solcher Missbrauch in der praktischen Umsetzung des $101 nicht stattfinden kann. |
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| | # 3898 | |
| Registriert seit: 23.06.2009
Beiträge: 18
| Zitat:
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| | # 3899 | |
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
| Zitat:
du MUSST gar nichts und ZWINGEN wird man dich auch nicht. Man kann dir aber Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz unterstellen, wenn dein Internetzugang offen ist, wie ein Scheunentor. Ich möchte nicht in deiner Haut stecken, wenn du über deinen 'offenen Internetanschluss' ins Fokus der Fahnder gerätst, welche den Kinderpornobereich bearbeiten. In diesem Sinne, jobob | |
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