Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 16.06.2009, 19:26   # 3681
ulrich
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Zitat:
Zitat von termatzor Beitrag anzeigen
Hab' ich auf den letzten 50 Seiten irgendwas falsch verstanden, oder hast du vergessen den Ironie-Schalter anzuknipsen? (was ich auch verstehen würde)
Wiso, klähr mich auf! Oder was übersehen?
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Alt 16.06.2009, 19:33   # 3682
Eryn
 
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Da ich bisher nichts dazu finden konnte und sich das ganze auch von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich gestaltet, muss ich doch mal zwischenfragen,auch auf die Gefahr hin das es so ähnlich evtl. schonmal behandelt wurde irgendwo (in den aktuellen Top 3 Beiträgen und im Faq nichts gefunden =( .
Gehen wir mal vom Worst Case aus und es kommt ein Mahnschreiben nach der zweiten und letzten Zahlungsaufforderung was ja scheinbar von einem Amtsgericht kommen könnte bzw. wohl von denen abgesegnet wird (kenn mich ab hier nicht mehr aus).Inwiefern erhöhen sich hier im Schnitt die Kosten die veranschlagt werden von der abmahnenden Kanzlei? Gibts da gesetzl. Richtlinien?
Wenn ich dann Widerspruch einlege wars das dann mit der Kostenschraube nach oben bis zum evtl. möglichen Gerichtstermin oder kann nun Mahnung nach Mahnung versandt werden wodurch sich die Kosten weiter erhöhen?
Kann die Kanzlei nach den Mahnungen wenn sie keinen Bock mehr hat das ganze einem Inkasso Büro übergeben was dann die Forderungen nochmals bisschen erhöht? Also geht dieser Weg auch wenn ich dem ersten Mahnbescheid widerspreche?
Lauter Fragen aber irgentwo nichts dazu gefunden.....
Bisher stellt sich ja der optimalste Weg so dar,dass nach der ModUE und der Zahlungsaufforderung "bisher" nichts mehr nachkommt.
Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen,wird da dann um den ersten Wert geklagt der in der Abmahnung angefordert wurde (+Gerichtskosten) oder kann da nochmal mehr gefordert werden bzw.geht es um den Streitwert nach Mahnung?
Bin da relativ planlos und da es bisher auch keine von mir auffindbaren Urteile gibt......
Noch ne allgemein rechtliche Frage.Sollte man sich auf einen Vergleich einigen vor/während einer Verhandlung,wer zahlt dann evtl. anfallende Gerichtskosten?

Wäre nett wenn sich jemand mit Geduld bereit erklärt mich da bisschen schlauer zu machen,gern auch per PN
(Vieleicht profitieren ja noch andere von dem Wissen)
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Alt 16.06.2009, 20:39   # 3683
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Eryn Beitrag anzeigen
Wäre nett wenn sich jemand mit Geduld bereit erklärt mich da bisschen schlauer zu machen...
Da ich nicht sonderlich dafür bekannt bin, Geduld zu haben, verweise ich Dich auf Steffens umfangreiche und mundgerecht aufbereitete Info-Sammlung zu den Themen:

INKASSO und/oder MAHNBESCHEID


Ergänzend dazu kannst Du Dir auch noch den Verlauf seit November 2008 im SuW-Thread anschauen.

Dort kann man als Waldörfler nämlich eventuell bereits in die Zukunft blicken.

-----Doppelpost zusammengeführt am 16.6.2009 um 19:55:34-----

Fullquote wegen Seitenwechsel:
Zitat:
Zitat von banter Beitrag anzeigen
...bei mir geht’s auch um “Männersache“, Abmahnung von Waldorf in Höhe von 956 Euro.
Die modifizierte UE abgeschickt, danach 2 Online Beratungen über die Rechtsschutzversicherung und ein Beratungsgespräch bei einem auf Abmahnwahn empfohlenen Anwalt. Im Gegensatz zu vielen hier gelesenen Meinungen haben mir eigentlich alle geraten einen kleinen Betrag zu zahlen. Die letzte Empfehlung lautete 100 Euro gemäß §97 UrhG plus 50 Euro Schadensersatz ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung.
Dass die 100 Euro strittig sind, wurde mir gesagt.
Danach keinen Kontakt, nur auf evtl. gerichtliche Fristen schriftlich reagieren.
Bei einer Klage würde sich zumindest der Streitwert um die 150 Euro reduzieren.
Der Sinn dieser Empfehlung(en) erschließt sich mir nicht so ganz.

Der Streitwert geht sogar gegen "NULL", wenn Du komplett bezahlst...

...wäre das dann nicht noch besser?

Wie willst Du bei einer Klage dem Richter erklären, warum die Teilzahlung nicht als Schuldanerkenntnis zu verstehen war?

Verlierst Du die Klage, hast Du vielleicht die auf den Teilbetrag entfallenden Zinsen gespart.

Dafür hast Du vermutlich aber auch die Chance verspielt oder zumindest erheblich gemindert, das Klageverfahren zu gewinnen.

Ich glaube, dass "Deine juristischen Berater" eher hoffen, dass Waldorf die Füße still hält, wenn er für einen Serienbrief kampflos 150,-EUR erhält.

Vielleicht wirst Du auf diese Weise aber auch gerade erst interessant, wenn es um die Auswahl potentieller Klageopfer geht.

Denke darüber nach und entscheide selbst!
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Alt 16.06.2009, 21:42   # 3684
morchel
 
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Hallo, hallo, hier ist ein neues Opfer!

Für die Datenbank:
Provider: Telekom
Abgemahnt am: 12.06.2009 (Datum der Abmahnung)
von: Waldorf Rechtsanwälte
für: "Only by the night" Kings of Leon
angeblich im Netz am: 26.03.2009
Namensermittlung über: Landgericht Köln
Rechteinhaber: Sony Musik Enternainment Germany GmbH
p2p-Netzwerk: Bittorrent
Gegenstandswert: 10000€
Abgeltungsbetrag: 350€
RA-Kosten: 506€
Gesamtkosten: 856€
Status: ModUE wird abgeschickt

Frage: Wurde die ModUE schonmal von den RAen abgelehnt???

Also ich lehn mich schonmal zurück und harre der Dinge, die da kommen.
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Alt 16.06.2009, 22:00   # 3685
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von peewee Beitrag anzeigen
falls es zu einer klage kommt, besteht dann auch noch die möglichkeit einen vergleich aushandeln zu lassen, oder ist der zug dann abgefahren?

oder werden sogar die richter auf eine außergerichtliche einigung plädieren?

danke @constantin

mfg peewee
Ein Richter kann gar nicht auf eine außergerichtliche Einigung hinwirken. Er muss entweder entscheiden oder kann einen gerichtlichen Vergleich vorschlagen, bei dem beide Parteien einverstanden sein müssen.
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Alt 16.06.2009, 22:00   # 3686
termatzor
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Wiso, klähr mich auf! Oder was übersehen?
Ist zwar eigentlich gar nicht mehr nötig, aber damit mir keiner vorwirft dass ich nicht reagiere: besser als der alte Esel drei Beiträge vor dem hier hätte ich dir nicht antworten können.

Gruß,
termatzor

-----Doppelpost zusammengeführt am 16.6.2009 um 21:08:53-----

Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Ein Richter kann gar nicht auf eine außergerichtliche Einigung hinwirken. Er muss entweder entscheiden oder kann einen gerichtlichen Vergleich vorschlagen, bei dem beide Parteien einverstanden sein müssen.
constantins Hinweis ist aber doch wohl auch richtig, oder?

Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Richter lieben außergerichtliche Einigungen.
Sagt zumindest auch meine Bekannte, die Richterin ist. Ist viel weniger Arbeit...
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Alt 16.06.2009, 22:32   # 3687
RA Hechler
 
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Beiträge: 404
Sicherlich richtig! Nur sind es keine außergerichtlichen Vergleiche... sonst hätte das Gericht, wie der Name schon sagt, ja gar nichts damit zu tun.
Der Richter muss ein Urteil diktieren, das kann u. U. Stunden dauern. Der Vergleich wird in der Verhandlung gemacht, danach kann der Richter nach Hause gehen
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 17.06.2009, 01:38   # 3688
Shual
 
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Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Der Richter muss ein Urteil diktieren, das kann u. U. Stunden dauern. Der Vergleich wird in der Verhandlung gemacht, danach kann der Richter nach Hause gehen
Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Ich habe mir nämlich sagen lassen, dass Richter ihrem Wunsch "nach Hause zu gehen" Nachdruck verleihen, in dem sie brutal schwierige Aufgabenstellungen den nicht-Vergleichswilligen mit nach Hause geben.

Berühmt ist ja in Frankfurt [auch Hamburg] der "Gutachter"-Klassiker, in dem der Richter sagte, er könne nur mit einem unabhängigen Gutachter entscheiden, den ggfs. der Beklagte zahlen müsse und dass dieses dann 6000€ kosten würde....

Also, die Tricks von denen "nach Hause zu gehen" sind vielfältig.

PS: Machen Sie mal Ihren PN-Account leer, Herr Anwalt, der "nach Hause gehen wollte". Ich will ihnen brandheiße Geheimnews übermitteln.
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Alt 17.06.2009, 04:05   # 3689
constantin
 
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Udo Vetter bloggt zum ZugErschwG , wie es jetzt heißt
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Alt 17.06.2009, 08:05   # 3690
banter
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Wie willst Du bei einer Klage dem Richter erklären, warum die Teilzahlung nicht als Schuldanerkenntnis zu verstehen war?
Dafür hast Du vermutlich aber auch die Chance verspielt oder zumindest erheblich gemindert, das Klageverfahren zu gewinnen.

Ich glaube, dass "Deine juristischen Berater" eher hoffen, dass Waldorf die Füße still hält, wenn er für einen Serienbrief kampflos 150,-EUR erhält.
Vielleicht wirst Du auf diese Weise aber auch gerade erst interessant, wenn es um die Auswahl potentieller Klageopfer geht.

Das waren natürlich auch meine Fragen, und deshalb habe ich mir ja juristische Ratschläge geholt.
Mir hat man gesagt, dass das nicht als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann.

Kann ja sein, dass ich da völlig falsch beraten wurde. Dann wundert es mich aber sehr, dass ich dreimal (!) den Ratschlag bekommen habe, eine kleine Summe zu bezahlen. Eine Kanzlei wurde sogar auf Abmahnwahn für meine Stadt empfohlen. Bei einer Online Beratung hieß es:"Wir empfehlen unseren Mandanten.."

Ob nun die zuerst verklagt werden, die das gemacht haben oder diejenigen, die gar nichts gezahlt haben? Weiß ich nicht, Erfahrungswerte gibt es da ja anscheinend nicht.
Man könnte ja auch spekulieren, dass die Botschaft "wer etwas bezahlt wird verklagt", "wer gar nicht zahlt wird auch nicht belangt" perspektivisch auch nicht unbedingt vorteilhaft für die Abmahnkanzleien ist.
Keine Ahnung, ich merke nur, dass ich bei einer evtl. Klage gut überlegen muss, welche Kanzlei ich beauftrage, und dass ich die von Euch hier aufgeworfenen Fragen noch mal besprechen werde. Mal hören, ob die sich darüber gar keine Gedanken gemacht habe.
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Alt 17.06.2009, 09:47   # 3691
Ed Size
 
Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 17
OK bei mir/uns läuft alles soweit nach Plan.

Abmahnung
(Kings Of Leon 1 Album)
modUe
Zahlungsaufforderung

soweit kein Problem. Der zunächst angedachte "grosse Gegenschlag" ruht - weil kein Bock sich doof zu streiten.

Aber eine grundsätzliche Frage stellt sich mir immer noch, die haben unsere Adresse von Freenet bekommen, ohne Staatsanwalt, ohne Gerichtsbeschluss. Auf welcher Rechtsgrundlage hat Freenet denen also unsere Adresse gegeben? (schwere Urheberrechtsverletzung oder was? Schliesslich handelt es sich ja um Verkehrsdaten die nicht einfach so an jedermann rausgerückt werden dürfen oder?)
Kann ich jetzt den Freenet Vertrag fristlos kündigen? Kann ich im Zweifelsfall Schadensersatz von Freenet verlangen?
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Alt 17.06.2009, 09:57   # 3692
banter
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 22
@alter Esel
Nach Deiner Meinungen gleicht die Zahlung eines Teilbetrages ohne rechtliche Verpflichtung einem Schuldeingeständnis.
Obwohl bekannt ist, welche Drohkulissen von den Abmahnkanzleien aufgebaut werden? Dass Abgemahnte, trotz unklarer Rechtslage und häufig guter Chancen bei einer Klage, nicht die Kraft und Zeit haben sich damit wer weiß wie lange zu beschäftigen zu wollen, ist kein Argument ?
Und damit stellt sich vor Gericht dann auch nicht mehr die Frage, ob der Anschlussinhaber immer haftet, egal wie sich das Ganze abgespielt hat?
Dazu gibt es doch nach wie vor keine einheitliche Rechtsprechung, oder?
Auch die Frage ob die Höhe der Abmahnung angemessen ist, stellt sich vor Gericht nicht mehr, wenn man einen Teilbetrag überwiesen hat?
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Alt 17.06.2009, 10:22   # 3693
peewee
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 9
so eine frage hab ich noch:

was passiert im falle einer verlorenen verhandlung? wenn man nicht zahlen kann, nicht gepfändet werden kann, etc? müssen die sich dann nen gerichtlichen titel erwirken, um irgendwann mal an das geld zu kommen? oder wie läuft das ab?

mfg peewee
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Alt 17.06.2009, 11:57   # 3694
Holgerhie
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
Zitat:
Zitat von peewee Beitrag anzeigen
so eine frage hab ich noch:

was passiert im falle einer verlorenen verhandlung? wenn man nicht zahlen kann, nicht gepfändet werden kann, etc? müssen die sich dann nen gerichtlichen titel erwirken, um irgendwann mal an das geld zu kommen? oder wie läuft das ab?

mfg peewee
Na, na. Darüber kannst Du Dir doch noch Sorgen machen, sobald eine Verhandlung ansteht. Wenn Du alles ordentlich erledigt hast (modUE, Kontaktsperre...), dürfte bis dahin noch allerhand Zeit ins Land streichen. Leg einstweilen pro Woche 10 Euro zurück, das dürfte reichen...
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Alt 17.06.2009, 12:31   # 3695
ulrich
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Zitat:
Zitat von peewee Beitrag anzeigen
so eine frage hab ich noch:
was passiert im falle einer verlorenen verhandlung? wenn man nicht zahlen kann, nicht gepfändet werden kann, etc?
Dann nimmt man Dich in Beugehaft, und Du musst jeden Tag die Toiletten putzen ....
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Alt 17.06.2009, 12:44   # 3696
thaFuture
 
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Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
Leg einstweilen pro Woche 10 Euro zurück, das dürfte reichen...


Zitat:
Zitat von banter Beitrag anzeigen
@alter Esel
Nach Deiner Meinungen gleicht die Zahlung eines Teilbetrages ohne rechtliche Verpflichtung einem Schuldeingeständnis.
Obwohl bekannt ist, welche Drohkulissen von den Abmahnkanzleien aufgebaut werden? Dass Abgemahnte, trotz unklarer Rechtslage und häufig guter Chancen bei einer Klage, nicht die Kraft und Zeit haben sich damit wer weiß wie lange zu beschäftigen zu wollen, ist kein Argument ?
Und damit stellt sich vor Gericht dann auch nicht mehr die Frage, ob der Anschlussinhaber immer haftet, egal wie sich das Ganze abgespielt hat?
Dazu gibt es doch nach wie vor keine einheitliche Rechtsprechung, oder?
Auch die Frage ob die Höhe der Abmahnung angemessen ist, stellt sich vor Gericht nicht mehr, wenn man einen Teilbetrag überwiesen hat?
Hi!
Leider bringt es nichts darüber zu diskutieren ob der Richter es
anerkennt, dass du einen Teilbetrag überwiesen hast.
Das machst du aus schlechtem Gewissen und nicht nur
das du deine Ruhe hast!

Zitat:
Zitat von Ed Size Beitrag anzeigen
Aber eine grundsätzliche Frage stellt sich mir immer noch, die haben unsere Adresse von Freenet bekommen, ohne Staatsanwalt, ohne Gerichtsbeschluss. Auf welcher Rechtsgrundlage hat Freenet denen also unsere Adresse gegeben? (schwere Urheberrechtsverletzung oder was? Schliesslich handelt es sich ja um Verkehrsdaten die nicht einfach so an jedermann rausgerückt werden dürfen oder?)
Kann ich jetzt den Freenet Vertrag fristlos kündigen? Kann ich im Zweifelsfall Schadensersatz von Freenet verlangen?
Hey , Freenet muss deine Daten hergeben, weil es sich "angeblich"
um einen gewerblichen Fall handelt (obwohl das ja noch umstritten ist).
Somit kannst du sie auch nicht auf Schadenersatz verklagen ..
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Alt 17.06.2009, 12:52   # 3697
Belfegor
 
Benutzerbild von Belfegor
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
Zitat:
Zitat von thaFuture Beitrag anzeigen
Hey , Freenet muss deine Daten hergeben, weil es sich "angeblich" .....
Aber doch wohl nicht ohne Staatsanwaltschaft oder Gerichtsbeschluss ... ich bitte dich ....
  Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 12:58   # 3698
thaFuture
 
Registriert seit: 09.06.2009
Beiträge: 31
Zitat:
Zitat von Belfegor Beitrag anzeigen
Aber doch wohl nicht ohne Staatsanwaltschaft oder Gerichtsbeschluss ... ich bitte dich ....
doch

Die Staatsanwaltschaft fühle sich ausgenutzt.
Vorher ging das nur über Strafanzeige -->Akteneinsicht für Kanzlei-->
-->Kanzlei hat deine Daten---> Staatsanwaltschaft stellt Klage ein.

EDIT: bzw einen Gerichtsbeschluss gibt es ja dazu (siehe Abmahnung)
wie gesagt bei einem "gewerblichen Fall" ....
  Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 13:19   # 3699
Tob1987
 
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Hallo,
Ich muss jetzt doch nochmal meine Frage bzgl der Schufa stellen.
Klar ist soweit, dass keine Mahnungent etc. in der Schufa vermerkt werden, aber wenn es dann zu einem Mahnbescheid oder sogar Inkasso kommt, dann dürfte diese Tatsache doch auch in die Schufa eingetragen werde oder sehe ich das falsch???

Ich weiß, dass mein nachbar Privatinsolvenz mit Versteigerung und EV und allem hatte und das steht in der Schufa....

Gruß Tobias
  Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 13:33   # 3700
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
Hallo,
Ich muss jetzt doch nochmal meine Frage bzgl der Schufa stellen.
Klar ist soweit, dass keine Mahnungent etc. in der Schufa vermerkt werden, aber wenn es dann zu einem Mahnbescheid oder sogar Inkasso kommt, dann dürfte diese Tatsache doch auch in die Schufa eingetragen werde oder sehe ich das falsch???
Zitat:

Damit ein Eintrag bei der Schufa überhaupt zulässig ist, müssen erst einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Zu unterscheiden ist zwischen "harten Fällen" und "weichen Fällen".

"Harte Fälle" sind z.B.: Scheckbetrug, Zwangsvollstreckung, Insolvenz.

* Hier darf auch ohne vorherige Einwilligung eine Datenübermittlung an die Schufa erfolgen.



"Weiche Fälle" sind z.B. Zahlungsverzögerung bis hin zum Mahnbescheid, Zahlungsstörungen.

* Hier muss grundsätzlich eine Einwilligung in eine wirksame "Schufa-Klausel" vorliegen, damit überhaupt Daten an die Schufa übermittelt werden dürfen. Ohne diese Erlaubnis ist die Datenweitergabe rechtswidrig.
* Eine Datenübermittlung darf nur dann erfolgen, wenn ein "berechtigtes Interesse" besteht, und wenn dieses Interesse den Anspruch auf Persönlichkeitsschutz überwiegt.
* Die Darlegungs- und Beweislast für ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung trägt im Streitfall das übermittelnde Institut.
* Ein Bestreiten der Forderung ist noch kein pauschaler Hinderungsgrund für die Datenweitergabe, wenn ansonsten gewichtige Gründe für das "berechtigte Interesse" sprechen (z.B.: hoher Geldbetrag, Bestreiten nicht substanziell begründet etc.).


Diese Voraussetzungen liegen bei Angeboten der Nutzlos-Branche regelmäßig nicht vor. Daher gibt es auch in diesen Fällen trotz wiederholter Androhung in aller Regel keine Schufa-Einträge. Diese wären rechtswidrig, und der betreffende Anwalt bekäme sehr schnell sehr viel Ärger mit Eiklagen bzw. mit Schufa-Rauswurf.

Zitat Ende:
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