| | # 3683 | ||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
INKASSO und/oder MAHNBESCHEID Ergänzend dazu kannst Du Dir auch noch den Verlauf seit November 2008 im SuW-Thread anschauen. Dort kann man als Waldörfler nämlich eventuell bereits in die Zukunft blicken. -----Doppelpost zusammengeführt am 16.6.2009 um 19:55:34----- Fullquote wegen Seitenwechsel: Zitat:
Der Streitwert geht sogar gegen "NULL", wenn Du komplett bezahlst... ...wäre das dann nicht noch besser? ![]() Wie willst Du bei einer Klage dem Richter erklären, warum die Teilzahlung nicht als Schuldanerkenntnis zu verstehen war? Verlierst Du die Klage, hast Du vielleicht die auf den Teilbetrag entfallenden Zinsen gespart. Dafür hast Du vermutlich aber auch die Chance verspielt oder zumindest erheblich gemindert, das Klageverfahren zu gewinnen. ![]() Ich glaube, dass "Deine juristischen Berater" eher hoffen, dass Waldorf die Füße still hält, wenn er für einen Serienbrief kampflos 150,-EUR erhält. Vielleicht wirst Du auf diese Weise aber auch gerade erst interessant, wenn es um die Auswahl potentieller Klageopfer geht. Denke darüber nach und entscheide selbst! | ||
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| | # 3686 | |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 28
| Ist zwar eigentlich gar nicht mehr nötig, aber damit mir keiner vorwirft dass ich nicht reagiere: besser als der alte Esel drei Beiträge vor dem hier hätte ich dir nicht antworten können. Gruß, termatzor -----Doppelpost zusammengeführt am 16.6.2009 um 21:08:53----- Zitat:
Sagt zumindest auch meine Bekannte, die Richterin ist. Ist viel weniger Arbeit... | |
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| | # 3687 |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Sicherlich richtig! Nur sind es keine außergerichtlichen Vergleiche... sonst hätte das Gericht, wie der Name schon sagt, ja gar nichts damit zu tun. Der Richter muss ein Urteil diktieren, das kann u. U. Stunden dauern. Der Vergleich wird in der Verhandlung gemacht, danach kann der Richter nach Hause gehen
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- |
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| | # 3688 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Berühmt ist ja in Frankfurt [auch Hamburg] der "Gutachter"-Klassiker, in dem der Richter sagte, er könne nur mit einem unabhängigen Gutachter entscheiden, den ggfs. der Beklagte zahlen müsse und dass dieses dann 6000€ kosten würde.... Also, die Tricks von denen "nach Hause zu gehen" sind vielfältig. PS: Machen Sie mal Ihren PN-Account leer, Herr Anwalt, der "nach Hause gehen wollte". Ich will ihnen brandheiße Geheimnews übermitteln.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 3689 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Udo Vetter bloggt zum ZugErschwG , wie es jetzt heißt |
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| | # 3690 | |
| Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 22
| Zitat:
Das waren natürlich auch meine Fragen, und deshalb habe ich mir ja juristische Ratschläge geholt. Mir hat man gesagt, dass das nicht als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann. Kann ja sein, dass ich da völlig falsch beraten wurde. Dann wundert es mich aber sehr, dass ich dreimal (!) den Ratschlag bekommen habe, eine kleine Summe zu bezahlen. Eine Kanzlei wurde sogar auf Abmahnwahn für meine Stadt empfohlen. Bei einer Online Beratung hieß es:"Wir empfehlen unseren Mandanten.." Ob nun die zuerst verklagt werden, die das gemacht haben oder diejenigen, die gar nichts gezahlt haben? Weiß ich nicht, Erfahrungswerte gibt es da ja anscheinend nicht. Man könnte ja auch spekulieren, dass die Botschaft "wer etwas bezahlt wird verklagt", "wer gar nicht zahlt wird auch nicht belangt" perspektivisch auch nicht unbedingt vorteilhaft für die Abmahnkanzleien ist. Keine Ahnung, ich merke nur, dass ich bei einer evtl. Klage gut überlegen muss, welche Kanzlei ich beauftrage, und dass ich die von Euch hier aufgeworfenen Fragen noch mal besprechen werde. Mal hören, ob die sich darüber gar keine Gedanken gemacht habe. | |
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| | # 3691 |
| Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 17
| OK bei mir/uns läuft alles soweit nach Plan. Abmahnung (Kings Of Leon 1 Album) modUe Zahlungsaufforderung soweit kein Problem. Der zunächst angedachte "grosse Gegenschlag" ruht - weil kein Bock sich doof zu streiten. Aber eine grundsätzliche Frage stellt sich mir immer noch, die haben unsere Adresse von Freenet bekommen, ohne Staatsanwalt, ohne Gerichtsbeschluss. Auf welcher Rechtsgrundlage hat Freenet denen also unsere Adresse gegeben? (schwere Urheberrechtsverletzung oder was? Schliesslich handelt es sich ja um Verkehrsdaten die nicht einfach so an jedermann rausgerückt werden dürfen oder?) Kann ich jetzt den Freenet Vertrag fristlos kündigen? Kann ich im Zweifelsfall Schadensersatz von Freenet verlangen? |
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| | # 3692 |
| Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 22
| @alter Esel Nach Deiner Meinungen gleicht die Zahlung eines Teilbetrages ohne rechtliche Verpflichtung einem Schuldeingeständnis. Obwohl bekannt ist, welche Drohkulissen von den Abmahnkanzleien aufgebaut werden? Dass Abgemahnte, trotz unklarer Rechtslage und häufig guter Chancen bei einer Klage, nicht die Kraft und Zeit haben sich damit wer weiß wie lange zu beschäftigen zu wollen, ist kein Argument ? Und damit stellt sich vor Gericht dann auch nicht mehr die Frage, ob der Anschlussinhaber immer haftet, egal wie sich das Ganze abgespielt hat? Dazu gibt es doch nach wie vor keine einheitliche Rechtsprechung, oder? Auch die Frage ob die Höhe der Abmahnung angemessen ist, stellt sich vor Gericht nicht mehr, wenn man einen Teilbetrag überwiesen hat? |
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| | # 3693 |
| Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 9
| so eine frage hab ich noch: was passiert im falle einer verlorenen verhandlung? wenn man nicht zahlen kann, nicht gepfändet werden kann, etc? müssen die sich dann nen gerichtlichen titel erwirken, um irgendwann mal an das geld zu kommen? oder wie läuft das ab? mfg peewee |
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| | # 3694 | |
| Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
| Zitat:
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| | # 3696 | ||
| Registriert seit: 09.06.2009
Beiträge: 31
| ![]() Zitat:
Leider bringt es nichts darüber zu diskutieren ob der Richter es anerkennt, dass du einen Teilbetrag überwiesen hast. Das machst du aus schlechtem Gewissen und nicht nur das du deine Ruhe hast! Zitat:
um einen gewerblichen Fall handelt (obwohl das ja noch umstritten ist). Somit kannst du sie auch nicht auf Schadenersatz verklagen .. | ||
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| | # 3698 | |
| Registriert seit: 09.06.2009
Beiträge: 31
| Zitat:
![]() Die Staatsanwaltschaft fühle sich ausgenutzt. Vorher ging das nur über Strafanzeige -->Akteneinsicht für Kanzlei--> -->Kanzlei hat deine Daten---> Staatsanwaltschaft stellt Klage ein. EDIT: bzw einen Gerichtsbeschluss gibt es ja dazu (siehe Abmahnung) wie gesagt bei einem "gewerblichen Fall" .... | |
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| | # 3699 |
| Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 59
| Hallo, Ich muss jetzt doch nochmal meine Frage bzgl der Schufa stellen. Klar ist soweit, dass keine Mahnungent etc. in der Schufa vermerkt werden, aber wenn es dann zu einem Mahnbescheid oder sogar Inkasso kommt, dann dürfte diese Tatsache doch auch in die Schufa eingetragen werde oder sehe ich das falsch??? Ich weiß, dass mein nachbar Privatinsolvenz mit Versteigerung und EV und allem hatte und das steht in der Schufa.... Gruß Tobias |
|
| | # 3700 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Damit ein Eintrag bei der Schufa überhaupt zulässig ist, müssen erst einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zu unterscheiden ist zwischen "harten Fällen" und "weichen Fällen". "Harte Fälle" sind z.B.: Scheckbetrug, Zwangsvollstreckung, Insolvenz. * Hier darf auch ohne vorherige Einwilligung eine Datenübermittlung an die Schufa erfolgen. "Weiche Fälle" sind z.B. Zahlungsverzögerung bis hin zum Mahnbescheid, Zahlungsstörungen. * Hier muss grundsätzlich eine Einwilligung in eine wirksame "Schufa-Klausel" vorliegen, damit überhaupt Daten an die Schufa übermittelt werden dürfen. Ohne diese Erlaubnis ist die Datenweitergabe rechtswidrig. * Eine Datenübermittlung darf nur dann erfolgen, wenn ein "berechtigtes Interesse" besteht, und wenn dieses Interesse den Anspruch auf Persönlichkeitsschutz überwiegt. * Die Darlegungs- und Beweislast für ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung trägt im Streitfall das übermittelnde Institut. * Ein Bestreiten der Forderung ist noch kein pauschaler Hinderungsgrund für die Datenweitergabe, wenn ansonsten gewichtige Gründe für das "berechtigte Interesse" sprechen (z.B.: hoher Geldbetrag, Bestreiten nicht substanziell begründet etc.). Diese Voraussetzungen liegen bei Angeboten der Nutzlos-Branche regelmäßig nicht vor. Daher gibt es auch in diesen Fällen trotz wiederholter Androhung in aller Regel keine Schufa-Einträge. Diese wären rechtswidrig, und der betreffende Anwalt bekäme sehr schnell sehr viel Ärger mit Eiklagen bzw. mit Schufa-Rauswurf. Zitat Ende: | |
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