| | # 3563 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Ich sehe schon, dass Sie mein Engagement hier sehr schätzen. Nun ist es so, dass ein Mahnbescheid auf einen vermeintlichen juristischen Laien wie Sie einen nicht unerheblichen Eindruck macht. Das zahlt man doch mal schnell aus Angst, was einem andernfalls sonst noch passieren wird. Kommt der MB zum Anwalt, kreuzen wir kurz den Widerpruch an und ab damit zum Gericht. Der nächste Schritt für die Abmahner wäre, weitere 2,5 Gerichtsgebühren vorzuschießen, insgesamt ca. EUR 150. Ob man das Geld jemals wiedersieht, da sicherlich viele unpfändbar sind oder Geld vom Staat beziehen. Das ist der Hintergrund, auch für Sie verständlich?
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 3564 |
| Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 5
| Willkommen im Club, Hier sind wir. D.h. die beiden Anschlußinhaber -meine Frau und ich werden beschuldigt....Constantin Film...Männersache u.s.w. Jetzt meine Frage: Müssen wir gemeinsam die abgeänd. UE unterzeichnen? Oder reicht da einer? Kann man eigentlich zwei Personen wegen eines Downloads abmahnen? Wir wollen ja nur nichts falsch machen. Jch hab 2Stunden gelesen aber nichts darüber gefunden. Danke schonmal für ne Antwort. |
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| | # 3565 | ||||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
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| | # 3566 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Ich denke, wir sollten das Thema an dieser Stelle beenden, auch für Sie verständlich? | |
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| | # 3567 | |
| Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 5
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| | # 3568 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.430
| Zitat:
Wegen der übersichtlichen Anzahl von bekannten Verfahren existiert darüber (noch) nichts. Du kannst aber sicher sein, dass daran gearbeitet wird. Im Übrigen muss man dabei zwischen den Abmahnern unterscheiden. Für die Briefe-Invasion auf der Seite von SuW - Inkasso - Haas - Mahnbescheid sind nachfolgende Verfahren mir nicht bekannt, währenddessen ein MB seitens Korni bislang fast immer zu einem Besuch nach Frankfurt führt(e). | |
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| | # 3569 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
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P.S.: Zitat:
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| | # 3570 | |
| Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 9
| Zitat:
![]() Das mit Korni habe ich ja zum Glück mitm vergleich abgehandelt. Hast du auch Erfahrungsberichte zu Waldorf? Oder jemand anderes? | |
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| | # 3571 |
| Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 59
| Hallo zusammen, seit heute gehöre ich auch zum Club der abgemahnten oder viel mehr mein Vater wurde abgemahnt... Wegen Britney Spears - Circus Kosten 506 EUR Anwalt 350 EUR Schadensersatz.... ich habe mich auch soweit in die Thematik eingelesen, die ersten 15 Seiten und die letzten 20 Seiten des Forums... Vielen Dank an alle, denn die nervliche Belastung und die Verzweiflung nach dem öffnen des Briefes sind erstmal gemildert.... Aber ich schicke die mod. UE ab klar.... ich habe aber nicht die Nerven um still zu halten..... hat einer von euch Betroffenen auch nur die Anwaltskosten überwiesen??? Kann man hier vielleicht RA kontaktieren, die in der Thematik drin sind und ggf. Beistand leisten??? Hr. Wachs habe ich bereits gefunden, gibt es noch Alternativen??? Dann ist mir aufgefallen, dass es 2 Arten der mod. UE gibt... einmal die auf der Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung Seite und dann eine weitere mit dem Zusatz "Ich gebe diese Unterlassungsrklärung unter der auflösenden Bedingung ab, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtssprechung rechtmäßig wird." Wie wichtig ist der letzte Passus??? Danke und Gruß Tobias |
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| | # 3572 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.430
| Zitat:
Nach den bisherigen Erfahrungen, sollte dies ein Anwalt tun um da erfolgreich zu sein (Ich vermute W. wünscht sich gern einen Gesprächspartner in gleicher "Augenhöhe"). Dieser /dein RA wird jedoch auch Geld kosten, so das das gegenüber W. Heruntergehandelte, davon wieder aufgezehrt wird. In Erwägung zu ziehen, selbstständig und ohne Zustimmung des Abmahners irgendwelche Teilbeträge durch die Gegend zu überweisen, sollte man schnell vergessen. Da ist nämlich schneller der fehlende Rest noch eingeklagt als einem das lieb ist. Zitat:
Wenn das Verbreiten des betroffenen Werkes durch eine Gesetzesänderung oder Gerichtsbeschluss einmal legal werden sollte, ist der Vertrag hinfällig. Da jeder weiß, dass wohl eher P. Schaar zum Past ernannt würde, als das dieser Fall oben eintritt, fehlt der Abschnitt in der neueren Ausgabe der mod. UE. Ebenso behaupten einige Juristen, dass dies ohnehin eine unzulässige Einschränkung darstellen könnte - also, weglassen! | ||
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| | # 3573 | |
| Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 59
| Hallo, ich stolper gerade über die Tatsache, dass mein Vater der Anschlussinhaber ist, aber gerade mal weiß wie der Rechner angeht... ändert das i.was an der Tatsache???? Gruß Tobias -----Doppelpost zusammengeführt am 13.6.2009 um 21:18:49----- Zitat:
Danke Tobias | |
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| | # 3574 |
| Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 2
| Hallo, auch wir haben die modifizierte UE abgeschickt und kein Geld überwiesen. Gestern kam dann ein Schreiben von Waldorf, das die UE eingegangen ist und das aber noch das Geld fehlt und sie haben uns einen Termin bis nächste Woche gesetzt. Was sollen wir nun tun ??? Abwarten oder noch ein Schreiben hinschicken ?? Über eine Antwort würden wir uns freuen. Gruß Mucki |
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| | # 3575 | |||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.430
| Zitat:
ER ist AI (Anschlussinhaber) und hat die Abmahnung zugestellt bekommen, deshalb muss ER auch reagieren und ER auch unterschreiben. Dass du dich um Hintergrundinfos kümmerst, zeigt nur, dass ihr einen guten Draht zueinander habt. Zitat:
Ihr sollt zahlen, weil ihr was Böses getan haben sollt. Dem RI (Rechteinhaber) soll dadurch Schaden entstanden sein (deshalb Schadensersatz). Damit er den Schden bei euch einfordern kann, hat er einen RA beauftragt, dessen Dienstleistung auch von euch bezahlt werden soll. Nun schickt ihr unaufgefordert irgendeinen Teilbetrag durch die Kante. Hypothetisch... Ihr denkt: Ich zeige einen guten Willen. Für den armen RA zahle ich doch gern. Er wird damit schon zufrieden sein und Ruhe geben. RA denkt: Wenn die schon mich bezahlen, dann haben die bösen Schlingel es auch tatsächlich getan und fühlen sich schuldig. Da hole ich mir doch glatt noch den Rest. Zitat:
Einen Schutz vor weiteren Abmahnungen desselben oder eines anderen Abmahners hast du damit nicht. | |||
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| | # 3576 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 176
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die Kanzlei Waldorf in letzter Zeit immer weiter Abmahnung versendet, aber immer mehr in direkter Konkurrenz zu der Kanzlei Rasch steht - irgendwann sind ja alle abgemahnt, habe ich die beiden Vorgehensweisen einmal gegenübergestellt und die Entwicklung kurz dargestellt. Während früher die Kanzlei Rasch aus Hamburg exklusiv Sony Music und Universal vertreten hat, ist später (ca. 2008 ) auch die Kanzlei Waldorf dazu übergegangen Tauschbörsennutzungen für die Musikindustrie im Internet abzumahnen. Seit Anfang diesen Jahres ist es offenbar so, dass nunmehr eine klare Trennung vollzogen wird. Die Kanzlei Rasch vertritt (u.a.) exklusiv Universal Music, um Tauschbörsennutzungen abzumahnen und die Kanzlei Waldorf vertritt exklusiv Sony Music. 1. Waldorf Abmahnungen für Sony Music Germany GmbH Die Kanzlei Waldorf mahnt für Sony aktuelle Chart Music ab (Pink “Funhouse”, Kings of Leon - “only by the night”, Britney Spears- “Circus”, Jennifer Hudson “Jennifer Hudson”, Maria Mena „Cause and Effect“, Christina Aguilera- „Keeps getting´better”, John Mayer “Where the light is”, Annie Lennox -“The Annie Lennox Collection”, Glasvegas “Glasvegas”, Jamie Foxx – “Intuition”, Kelly Clarkson – All I ever wanted/ (Deluxe Edition)” Bruce Springsteen –“Working on a dream”, Silbermond “Nichts passiert/Limited Edition, Michael Hirte – “Der Mann mit der Mundharmonika”, Heinz Rudolf Kunze – “Protest”, Annett Louisan “Teilzeithippie”, Andrea Berg – “Zwischen Himmel und Erde” Die Kanzlei Waldorf fordert für jeden Verstoß 856,00 EUR. Diese Summe setzt sich zusammen aus 506,00 EUR Anwaltskosten und 350,00 EUR Schadensersatz. 2. Rasch Abmahnungen für Universal Music GmbH Die Kanzlei Rasch mahnt aktuelle Alben aus dem Katalog von Universal ab (derzeit vermehrt Rosenstolz „Die Suche geht weiter – Live“, The Prodigy „Invaders must die“.) Die Kanzlei Rasch fordert pauschal 1.200 EUR als Vergleichsangebot, unterscheidet aber nicht zwischen Anwaltskosten und Schadensersatz. Das bedeutet also, es ist für den Tauschbörsennutzer günstiger das Album von Silbermond „Nichts passiert“ aus Tauschbörsen herunterzuladen, als das Album von Rosenstolz „Die Suche geht weiter“. Immerhin 350,00 EUR günstiger. Bereits hier wird deutlich, wie willkürlich die geltend gemachten Kosten offenbar sind. 3. Unterlassungserklärung Auch bei der Unterlassungserklärung sind Unterschiede erkennbar, während die Kanzlei Waldorf die Höhe der Vertragsstrafe (durch das Landgericht !) überprüfbar stellt (sog neuer Hamburger Brauch), fordert die Kanzlei Rasch fest 5.001,00 für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung. Besonders auffällig ist aber, dass die Kanzlei Rasch auch eine Vertragsstrafe ausgelobt wissen will, wenn ein eine Auswertung auf sonstige Weise erfolgt (wörtlich „oder auf sonstige Weise auszuwerten“. Völlig unklar ist, was darunter zu verstehen sein soll. Das Gesetz kennt diese Formulierung jedenfalls nicht. Bei Gelegenheit werde ich diesen Punkt noch einmal aufgreifen. Abgemahnte sollten keine der beiden Unterlassungserklärungen unterschreiben, beide stellen nämlich Schuldanerkentnisse dar. 4. Fazit Es erscheint überraschend, dass die Unterschiede für den Abgemahnten von wem Sie abgemahnt werden, bereits bei einer so kursorischen Untersuchung so erheblich sind. Umso mehr, als die Musikindustrie doch eigentlich über die IFPI an einem Strang zieht. Desweiteren sind auch beide Kanzleien auf Abmahnungen spezialisiert. Nach meiner Meinung erhöht sich dadurch auch die Gefahr, dass Anschlussinhaber erst von Waldorf und dann von Rasch abgemahnt werden (oder umgekehrt). Das widerspricht der Denkzettel-Strategie wie Sie immer von der Musikindustrie behauptet wird. Gleichzeitig wird die Beliebigkeit deutlich, mit der Anschlussinhaber angegangen werden können. Überlegt man, weiter dass die Kanzlei Rasch noch Anfang des Jahres für 150 Lieder noch 3,500 EUR Vergleichssumme forderte. Kostet nun das Herunterladen gerade von 3 Alben den Anschlussinhaber die gleiche Summe. Und um das ganze noch weiter in absurde zu steigern fordert die Kanzlei Graf von Westphalen für ein Lied bereits über 450,00 EUR. Dies ist alles möglich, weil die Streitwerte viel zu hoch angesetzt werden, die Gerichte müssen hier dringendst nachbessern. Das ist natürlich ein alter Hut, ich habe mir aber die Mühe gemacht zu versuchen angemessene Streitwerte vorzuschlagen. Angemessen erscheint mir 300 EUR pro Lied an Streitwert - im Vergleich das LG Köln nimmt derzeit einen Streitwert von 10.000,00 EUR pro Lied an. Das würde die Anwaltskosten pro Abmahnung für ein Album auf unter 300 EUR beschränken. Bei der Abmahnung für ein Lied wären die Kosten unter 50 EUR. Dann könnte notfalls auf die korrekte Anwendung des 97a II UrhG verzichtet werden. Weiter könnten sich Abgemahnte auch vor Gericht wehren, ohne Gefahr zu laufen danach Insolvenz anzumelden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt- |
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| | # 3577 |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
| Sehr geehrter Dr. Wachs, vielen Dank für diese Ausführung. Könnte es möglich sein das die Abmahnkosten auch einfach nur deshalb unterschiedlich sind, weil z.B. von Rosenstolz bisher mehr Alben verkauft werden als von Silbermond und die Streitwerte daher anders angesetzt werden oder ist das egal? Ist das bei Filmen dann genauso?
__________________ Viele Grüße, Conny ![]() ![]() ![]() ---------------------------------- Von Rechtssprechung hab ich keine Ahnung...außer zuhause, da hab ich immer recht. eitsche: HIER dürfen meine Antworten aber nicht als Rechtsberatung gelten, sie geben nur meine Meinung wieder. |
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| | # 3579 | |||
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| @Doc Wachs: Zitat:
Die beiden genannten Anwaltkanzleien sind im Grunde "nur" die Marionetten der Musikindustrie, die durch diesen Abmahnwahnsinn ihre Interessen durchgesetzt bekommen wollen. Herr Björn Frommer (Kanzlei Waldorf), seines Zeichens Aktivist in der "Arbeitsgruppe Piraterie" des Börsenvereins spricht ja auch von "Abschreckungsmaßnahmen" (Quelle)! Herr Clemens Rasch war hingegen eine Zeit lang Justiziar der IFPI. Und DA kommen die Kanzleien, d.h. diese beiden genannten, dann auch wieder zusammen. Das Stichwort heißt also IFPI (musikverein.de = ifpi.de). Mit anderen Worten: Man "darf" das ruhig ein wenig "größer" sehen... (Vgl. auch: Abmahnungen hinter denen Bertelsmann "steckt", wie zum Beispiel einige Spiele-Abmahnungen.) Diese "klare Trennung" bei den Musikabmahnungen ist sicherlich auch auf die Trennung von Bertelsmann und Sony zurückzuführen. Bertelsmann hat nämlich seit Anfang des Jahres mit "BMG Rights Management" ein neues Geschäftsmodell für Musikrechte. Da habe ich auch schon einige Male darauf hingewiesen! Der aufmerksame Klickparaden-Leser weiß das schon seit ca. 'nem halben Jahr... Eine wichtige Frage wäre meines Erachtens allerdings, welche Rolle Digiprotect und Nümann & Lang im Bezug auf Musikabmahnungen spielen. Digiprotect ist ja nichts weiter als ein Firmenableger von 3-P, die wiederum -bekanntermaßen- selbst Mitglied bei der IFPI sind (siehe musikindustrie.de -> "ordentliche Mitglieder"). Nur Nümann & Lang fällt m.E. etwas aus dem Schema raus, zumal m.M.n. eigentlich der sog. "Musikanwalt" Christian Weber in Wahrheit zu 100% dahintersteckt -> natürlich ein "Gewächs" aus Frankfurt! Zum Thema "Verstrickungen"! Um nur 'mal EIN einziges Beispiel zu geben (habe schon zig' Beispiele in der Vergangenheit genannt - Klickparaden machen schlau! @Doc Wachs, 'ne Frage: Was sagst du eigentlich zu Folgendem (aus einer Präsentation von Universal Music): ![]() Welche Rolle spielen im Abmahnwahn eigentlich die Verwertungsgesellschaften (hier: GEMA, Porno: GÜFA, Leistungsschutzrechte: GVL) ??? Ich würde mich über eine Antwort wirklich SEHR freuen! Danke! Übrigens: Bei Fragen hinsichtlich der Verstrickungen im Abmahnwahn stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Ich behaupte, daß mein "Abmahn-Panini-Album" so ziemlich komplett ist...Das darf man sehr gerne auch nutzen und ich stelle es auch sehr gerne zur Verfügung (könnte dir und deinen Mandanten evtl. sehr hilfreich sein!?) Danke und Gruß, Baxter Zitat:
Noch 'ne Frage: Wenn scheinbar so "willkürlich" und "organisiert" abgemahnt wird -> ist diese Form des Abmahnens nicht rechtsmißbräuclich!?? Noch 'mal bedankt und gute Nacht, Baxter -----Doppelpost zusammengeführt am 14.6.2009 um 02:04:03----- Ergänzung II zum Thema IFPI und "ordentliche Mitglieder" (Quelle): ![]() Wie man sieht: Sämtliche "Rechteinhaber" des (Musik-)Abmahnwahns sind vertreten. Allerdings taucht beispielsweise die Digiprotect GmbH da sozusagen nur "indirekt" in Form der 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH sowie der Intergroove Tonträger-Vertriebs GmbH auf. Vergleich auch Wikipedia (Quelle) Zitat:
![]() In diesem Sinne, Baxter -----Doppelpost zusammengeführt am 14.6.2009 um 02:12:40----- Ergänzung III (letzte Ergänzung): Die Liste der IFPI (auf musikindustrie.de) ist auch sonst ganz interessant! Nicht nur, daß da das "who-is-who" der Musikabmahner auftaucht, sondern auch wegen z.B. solchen Mitgliedern, wie z.B. die Telekom (Quelle): ![]() Frage @all: Kennt jemand zufällig DIESE ProMedia GmbH aus der IFPI-Liste (siehe Bildchen)??? So! Jetzt aber... | |||
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| | # 3580 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Wie ***** mitteilt, hält er es sogar für wahrscheinlich, dass ein "visueller Abgleich" unterbleibt. Ich ... auch. Man möchte die gesammelten Beweise auch nur auf richterlichen "BeweisBeschluss" hin vorzeigen, da es sich um eine schlichte Kopie des Clientprotokolls handelt und die Extraktion der Daten des Einzelfalls nur wegen der Kohle, die man blechen soll natürlich zu aufwändig ist. Naja... eher damit man nicht gleich sieht, dass die Herren nicht wissen, was da eigentlich getauscht wurde. Zwischenzeitliches Fazit: Also... hmmm... gegen mich würden die keinen Pfifferling gewinnen. Es wird da noch Einiges zu berichten sein.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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