Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 13.06.2009, 20:09   # 3561
princess15114
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Zitat:
Zitat von Craig Beitrag anzeigen
Interpretiere ich das nun richtig? Die Chancen nicht verklagt zu werden wenn ich ohne Anwalt eine modUe verschicke ist ziemlich schlecht? Ich meine eine modUe ist ja mittlerweile eine reguläre Maßnahme die auch ohne Anwalt von der Hand geht.
Diese Schlussfolgerung kann ich nicht unbedingt teilen.

Betrachten wir mal den Vorgang der Mahnbescheide (hier im Board von einem anderen Abmahner).
Am Anfang (02/2009) behauptete sogar noch ein von mir geschätzter RA, dass MBe nur an die verschickt werden würden, die ihre mod. UE nicht gemeinsam mit einem Schreiben auf einem Anwaltsbriefbogen versendet haben (sinngemäß).
Heute, nach über 200 registrierten MBen erschließt sich, dass der Anteil derer, die einem MB erhielten und zudem auch vorher bereits einen RA beauftragten, bei knapp 20% liegt. Das ist nur unwesentlich weniger, als ohnehin Abgemahnte nach Erhalt einer Abmahnung einen eigenen RA aufsuchen (23,9%).

Auch die Waldörfer dürften sich darüber im klaren sein, dass wohl kaum einer zur Verhandlung ohne eigenen RA erscheint. Daher dürfte dieses Gedankenkonstrukt wohl zusammenfallen.
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Alt 13.06.2009, 20:24   # 3562
Craig
 
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hmm gibt es auch eine Statistik bei wievielen Fällen es bis zum Mahnbescheid bzw. vor Gericht ging? Ich kenne bis dato nur die aus deiner Signatur Princess.
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Alt 13.06.2009, 20:30   # 3563
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Danke.
Ich verstehe Ihre Abschwächung "sicherlich" jetzt so: Sie kennen keinen Fall von Abgemahnten, indem der Abgemahnte eine modUE aus diesem Forum versandt und nichts gezahlt hat, von W. (erfolgreich) verklagt wurde.

Desweiteren verstehe ich Ihre Motivation dahingehend, daß Sie raten, von Anbeginn einen Anwalt einzuschalten, da Sie befürchten, daß W. sich die Abgemahnten, die ohne eigenen RA arbeiten, Fehler gemacht haben, die eine Anklage leichter durchführbar machen.

Ich sehe schon, dass Sie mein Engagement hier sehr schätzen. Nun ist es so, dass ein Mahnbescheid auf einen vermeintlichen juristischen Laien wie Sie einen nicht unerheblichen Eindruck macht. Das zahlt man doch mal schnell aus Angst, was einem andernfalls sonst noch passieren wird. Kommt der MB zum Anwalt, kreuzen wir kurz den Widerpruch an und ab damit zum Gericht. Der nächste Schritt für die Abmahner wäre, weitere 2,5 Gerichtsgebühren vorzuschießen, insgesamt ca. EUR 150. Ob man das Geld jemals wiedersieht, da sicherlich viele unpfändbar sind oder Geld vom Staat beziehen. Das ist der Hintergrund, auch für Sie verständlich?
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
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Alt 13.06.2009, 20:52   # 3564
Bomer
 
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Willkommen im Club, Hier sind wir. D.h. die beiden Anschlußinhaber -meine Frau und ich werden beschuldigt....Constantin Film...Männersache u.s.w.

Jetzt meine Frage: Müssen wir gemeinsam die abgeänd. UE unterzeichnen? Oder reicht da einer? Kann man eigentlich zwei Personen wegen eines Downloads abmahnen? Wir wollen ja nur nichts falsch machen.
Jch hab 2Stunden gelesen aber nichts darüber gefunden.

Danke schonmal für ne Antwort.
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Alt 13.06.2009, 20:58   # 3565
ulrich
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Zitat:
Zitat von Bomer Beitrag anzeigen
Willkommen im Club, Hier sind wir. D.h. die beiden Anschlußinhaber -meine Frau und ich werden beschuldigt....Constantin Film...Männersache u.s.w.

Jetzt meine Frage: Müssen wir gemeinsam die abgeänd. UE unterzeichnen? Oder reicht da einer?
Unterzeichnen muß immer der AI = (der Anschlussinhaber)!
Zitat:
Kann man eigentlich zwei Personen wegen eines Downloads abmahnen?
Auch hier nur den AI!
Zitat:
Jch hab 2Stunden gelesen aber nichts darüber gefunden.
Dann hier BITTE weiterlesen, http://www.abmahnwahn-dreipage.de/
Zitat:
Danke schonmal für ne Antwort.
Gern geschehen, Viel Glück!
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Alt 13.06.2009, 20:59   # 3566
Mitchell
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Ich sehe schon, dass Sie mein Engagement hier sehr schätzen. Nun ist es so, dass ein Mahnbescheid auf einen vermeintlichen juristischen Laien wie Sie einen nicht unerheblichen Eindruck macht. Das zahlt man doch mal schnell aus Angst, was einem andernfalls sonst noch passieren wird. Kommt der MB zum Anwalt, kreuzen wir kurz den Widerpruch an und ab damit zum Gericht. Der nächste Schritt für die Abmahner wäre, weitere 2,5 Gerichtsgebühren vorzuschießen, insgesamt ca. EUR 150. Ob man das Geld jemals wiedersieht, da sicherlich viele unpfändbar sind oder Geld vom Staat beziehen. Das ist der Hintergrund, auch für Sie verständlich?
Ich sehe schon, Sie mögen es, am Thema vorbeizuschreiben. Auch die Werbung in eigener Sache kann ich verstehen, jeder muss sehen wo er bleibt, die Zeiten sind hart für einige Branchen.
Ich denke, wir sollten das Thema an dieser Stelle beenden, auch für Sie verständlich?
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Alt 13.06.2009, 21:02   # 3567
Bomer
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Unterzeichnen muß immer der AI = (der Anschlussinhaber)!

Auch hier nur den AI!
... Jetzt kenn ich mich garnimmer aus. Anschlussinhaber sind doch meine Frau UND Ich. Das Schreiben ist auch an meine Frau und mich adressiert. Also müssen wir doch auch beide die UE unterschreiben.
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Alt 13.06.2009, 21:07   # 3568
princess15114
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Zitat:
Zitat von Craig Beitrag anzeigen
hmm gibt es auch eine Statistik bei wievielen Fällen es bis zum Mahnbescheid bzw. vor Gericht ging? Ich kenne bis dato nur die aus deiner Signatur Princess.
Davon steht doch garnichts drin!? [leicht verwundert!]
Wegen der übersichtlichen Anzahl von bekannten Verfahren existiert darüber (noch) nichts. Du kannst aber sicher sein, dass daran gearbeitet wird.
Im Übrigen muss man dabei zwischen den Abmahnern unterscheiden. Für die Briefe-Invasion auf der Seite von SuW - Inkasso - Haas - Mahnbescheid sind nachfolgende Verfahren mir nicht bekannt, währenddessen ein MB seitens Korni bislang fast immer zu einem Besuch nach Frankfurt führt(e).
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Alt 13.06.2009, 21:10   # 3569
ulrich
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Zitat:
Zitat von Bomer Beitrag anzeigen
... was in unserem Fall die Anschlussinhaber sind, also beide

Dank, Dank und nochmal Dank
Das kann ich mit "JA" beantworten, einen netten Abend wünsch ich noch

P.S.:
Zitat:
Das Schreiben ist auch an meine Frau und mich adressiert. Also müssen wir doch auch beide die UE unterschreiben.
Nochmal JA!
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Alt 13.06.2009, 21:16   # 3570
Craig
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Davon steht doch garnichts drin!? [leicht verwundert!]
Wegen der übersichtlichen Anzahl von bekannten Verfahren existiert darüber (noch) nichts. Du kannst aber sicher sein, dass daran gearbeitet wird.
Im Übrigen muss man dabei zwischen den Abmahnern unterscheiden. Für die Briefe-Invasion auf der Seite von SuW - Inkasso - Haas - Mahnbescheid sind nachfolgende Verfahren mir nicht bekannt, währenddessen ein MB seitens Korni bislang fast immer zu einem Besuch nach Frankfurt führt(e).
Ich spielte auf die Abmahnstatistik in deiner Signatur an

Das mit Korni habe ich ja zum Glück mitm vergleich abgehandelt. Hast du auch Erfahrungsberichte zu Waldorf? Oder jemand anderes?
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Alt 13.06.2009, 21:35   # 3571
Tob1987
 
Registriert seit: 13.06.2009
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Hallo zusammen,

seit heute gehöre ich auch zum Club der abgemahnten oder viel mehr mein Vater wurde abgemahnt...
Wegen
Britney Spears - Circus
Kosten
506 EUR Anwalt
350 EUR Schadensersatz....

ich habe mich auch soweit in die Thematik eingelesen, die ersten 15 Seiten und die letzten 20 Seiten des Forums... Vielen Dank an alle, denn die nervliche Belastung und die Verzweiflung nach dem öffnen des Briefes sind erstmal gemildert....

Aber
ich schicke die mod. UE ab klar....
ich habe aber nicht die Nerven um still zu halten.....
hat einer von euch Betroffenen auch nur die Anwaltskosten überwiesen???
Kann man hier vielleicht RA kontaktieren, die in der Thematik drin sind und ggf. Beistand leisten??? Hr. Wachs habe ich bereits gefunden, gibt es noch Alternativen???
Dann ist mir aufgefallen, dass es 2 Arten der mod. UE gibt... einmal die auf der Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung Seite und dann eine weitere mit dem Zusatz "Ich gebe diese Unterlassungsrklärung unter der auflösenden Bedingung ab, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtssprechung rechtmäßig wird."

Wie wichtig ist der letzte Passus???

Danke und Gruß Tobias
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Alt 13.06.2009, 22:11   # 3572
princess15114
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Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
seit heute gehöre ich auch zum Club der abgemahnten oder viel mehr mein Vater wurde abgemahnt...
Aber
...
ich habe aber nicht die Nerven um still zu halten.....
hat einer von euch Betroffenen auch nur die Anwaltskosten überwiesen???
Es besteht immer die Möglichkeit - neben der Abgabe der mod. UE - mit dem Abmahner auf Basis der derzeitigen Forderungen in Verhandlung zu treten.
Nach den bisherigen Erfahrungen, sollte dies ein Anwalt tun um da erfolgreich zu sein (Ich vermute W. wünscht sich gern einen Gesprächspartner in gleicher "Augenhöhe").
Dieser /dein RA wird jedoch auch Geld kosten, so das das gegenüber W. Heruntergehandelte, davon wieder aufgezehrt wird.

In Erwägung zu ziehen, selbstständig und ohne Zustimmung des Abmahners irgendwelche Teilbeträge durch die Gegend zu überweisen, sollte man schnell vergessen. Da ist nämlich schneller der fehlende Rest noch eingeklagt als einem das lieb ist.

Zitat:
Dann ist mir aufgefallen, dass es 2 Arten der mod. UE gibt...
Der erwähnte Zusatz heißt zu gut Deutsch:
Wenn das Verbreiten des betroffenen Werkes durch eine Gesetzesänderung oder Gerichtsbeschluss einmal legal werden sollte, ist der Vertrag hinfällig.

Da jeder weiß, dass wohl eher P. Schaar zum Past ernannt würde, als das dieser Fall oben eintritt, fehlt der Abschnitt in der neueren Ausgabe der mod. UE.
Ebenso behaupten einige Juristen, dass dies ohnehin eine unzulässige Einschränkung darstellen könnte - also, weglassen!
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Alt 13.06.2009, 22:12   # 3573
Tob1987
 
Registriert seit: 13.06.2009
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Hallo,

ich stolper gerade über die Tatsache, dass mein Vater der Anschlussinhaber ist, aber gerade mal weiß wie der Rechner angeht...
ändert das i.was an der Tatsache????

Gruß Tobias

-----Doppelpost zusammengeführt am 13.6.2009 um 21:18:49-----

Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen

In Erwägung zu ziehen, selbstständig und ohne Zustimmung des Abmahners irgendwelche Teilbeträge durch die Gegend zu überweisen, sollte man schnell vergessen. Da ist nämlich schneller der fehlende Rest noch eingeklagt als einem das lieb ist.
das bedeutet also dass ich mir das "einfache" überweisen der 506 EUR lieber sparen sollte... Gut da der Anwalt ja auch was kostet ist das ja dann auch i.wie blöd da man ja nicht genug einspart.... und wenn ich das richtig sehe ist nach dem "Vergleich" der dann vom Anwalt getätigt wird ja immer noch nicht garantiert, dass keine weitere Abmahnungen folgen richtig??? Oder gilt die Sache (genauer, diese eine Datei, dieser eine Vorwurf) dann wie im netten Anschreiben dick unterstrichen tatsächlich als erledigt??? Also würde sich das Einschalten des Anwalts tatsächlich lohnen ???

Danke
Tobias
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Alt 13.06.2009, 22:17   # 3574
Mucki14
 
Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 2
Hallo,
auch wir haben die modifizierte UE abgeschickt und kein Geld überwiesen.
Gestern kam dann ein Schreiben von Waldorf, das die UE eingegangen ist und das aber noch das Geld fehlt und sie haben uns einen Termin bis nächste Woche gesetzt.

Was sollen wir nun tun ???

Abwarten oder noch ein Schreiben hinschicken ??

Über eine Antwort würden wir uns freuen.

Gruß
Mucki
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Alt 13.06.2009, 22:38   # 3575
princess15114
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Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
ich stolper gerade über die Tatsache, dass mein Vater der Anschlussinhaber ist, aber gerade mal weiß wie der Rechner angeht...ändert das i.was an der Tatsache????
Es spielt leider keine Rolle, ob er Ahnung von PCs hat, nicht weiß, wie die Kaffeemaschine funktioniert oder Ähnliches.
ER ist AI (Anschlussinhaber) und hat die Abmahnung zugestellt bekommen, deshalb muss ER auch reagieren und ER auch unterschreiben.
Dass du dich um Hintergrundinfos kümmerst, zeigt nur, dass ihr einen guten Draht zueinander habt.
Zitat:
das bedeutet also dass ich mir das "einfache" überweisen der 506 EUR lieber sparen sollte...
Das ist recht leicht erklärt.
Ihr sollt zahlen, weil ihr was Böses getan haben sollt.
Dem RI (Rechteinhaber) soll dadurch Schaden entstanden sein (deshalb Schadensersatz). Damit er den Schden bei euch einfordern kann, hat er einen RA beauftragt, dessen Dienstleistung auch von euch bezahlt werden soll.

Nun schickt ihr unaufgefordert irgendeinen Teilbetrag durch die Kante.

Hypothetisch...
Ihr denkt: Ich zeige einen guten Willen. Für den armen RA zahle ich doch gern. Er wird damit schon zufrieden sein und Ruhe geben.

RA denkt: Wenn die schon mich bezahlen, dann haben die bösen Schlingel es auch tatsächlich getan und fühlen sich schuldig. Da hole ich mir doch glatt noch den Rest.
Zitat:
... und wenn ich das richtig sehe ist nach dem "Vergleich" der dann vom Anwalt getätigt wird ja immer noch nicht garantiert, dass keine weitere Abmahnungen folgen richtig???
Mit einem Vergleich, den beide Seiten zustimmen ist nach der Bezahlung des ausgehandelten Betrages diese EINE Sache erledigt.
Einen Schutz vor weiteren Abmahnungen desselben oder eines anderen Abmahners hast du damit nicht.
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Alt 13.06.2009, 23:13   # 3576
RA Dr. Alexander Wachs
 
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


nachdem die Kanzlei Waldorf in letzter Zeit immer weiter Abmahnung versendet, aber immer mehr in direkter Konkurrenz zu der Kanzlei Rasch steht - irgendwann sind ja alle abgemahnt, habe ich die beiden Vorgehensweisen einmal gegenübergestellt und die Entwicklung kurz dargestellt.

Während früher die Kanzlei Rasch aus Hamburg exklusiv Sony Music und Universal vertreten hat, ist später (ca. 2008 ) auch die Kanzlei Waldorf dazu übergegangen Tauschbörsennutzungen für die Musikindustrie im Internet abzumahnen. Seit Anfang diesen Jahres ist es offenbar so, dass nunmehr eine klare Trennung vollzogen wird. Die Kanzlei Rasch vertritt (u.a.) exklusiv Universal Music, um Tauschbörsennutzungen abzumahnen und die Kanzlei Waldorf vertritt exklusiv Sony Music.


1. Waldorf Abmahnungen für Sony Music Germany GmbH

Die Kanzlei Waldorf mahnt für Sony aktuelle Chart Music ab (Pink “Funhouse”, Kings of Leon - “only by the night”, Britney Spears- “Circus”, Jennifer Hudson “Jennifer Hudson”, Maria Mena „Cause and Effect“, Christina Aguilera- „Keeps getting´better”, John Mayer “Where the light is”, Annie Lennox -“The Annie Lennox Collection”, Glasvegas “Glasvegas”, Jamie Foxx – “Intuition”, Kelly Clarkson – All I ever wanted/ (Deluxe Edition)” Bruce Springsteen –“Working on a dream”, Silbermond “Nichts passiert/Limited Edition, Michael Hirte – “Der Mann mit der Mundharmonika”, Heinz Rudolf Kunze – “Protest”, Annett Louisan “Teilzeithippie”, Andrea Berg – “Zwischen Himmel und Erde”

Die Kanzlei Waldorf fordert für jeden Verstoß 856,00 EUR. Diese Summe setzt sich zusammen aus 506,00 EUR Anwaltskosten und 350,00 EUR Schadensersatz.

2. Rasch Abmahnungen für Universal Music GmbH

Die Kanzlei Rasch mahnt aktuelle Alben aus dem Katalog von Universal ab (derzeit vermehrt Rosenstolz „Die Suche geht weiter – Live“, The Prodigy „Invaders must die“.)

Die Kanzlei Rasch fordert pauschal 1.200 EUR als Vergleichsangebot, unterscheidet aber nicht zwischen Anwaltskosten und Schadensersatz.

Das bedeutet also, es ist für den Tauschbörsennutzer günstiger das Album von Silbermond „Nichts passiert“ aus Tauschbörsen herunterzuladen, als das Album von Rosenstolz „Die Suche geht weiter“. Immerhin 350,00 EUR günstiger. Bereits hier wird deutlich, wie willkürlich die geltend gemachten Kosten offenbar sind.

3. Unterlassungserklärung

Auch bei der Unterlassungserklärung sind Unterschiede erkennbar, während die Kanzlei Waldorf die Höhe der Vertragsstrafe (durch das Landgericht !) überprüfbar stellt (sog neuer Hamburger Brauch), fordert die Kanzlei Rasch fest 5.001,00 für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung. Besonders auffällig ist aber, dass die Kanzlei Rasch auch eine Vertragsstrafe ausgelobt wissen will, wenn ein eine Auswertung auf sonstige Weise erfolgt (wörtlich „oder auf sonstige Weise auszuwerten“. Völlig unklar ist, was darunter zu verstehen sein soll. Das Gesetz kennt diese Formulierung jedenfalls nicht. Bei Gelegenheit werde ich diesen Punkt noch einmal aufgreifen.

Abgemahnte sollten keine der beiden Unterlassungserklärungen unterschreiben, beide stellen nämlich Schuldanerkentnisse dar.

4. Fazit

Es erscheint überraschend, dass die Unterschiede für den Abgemahnten von wem Sie abgemahnt werden, bereits bei einer so kursorischen Untersuchung so erheblich sind. Umso mehr, als die Musikindustrie doch eigentlich über die IFPI an einem Strang zieht. Desweiteren sind auch beide Kanzleien auf Abmahnungen spezialisiert. Nach meiner Meinung erhöht sich dadurch auch die Gefahr, dass Anschlussinhaber erst von Waldorf und dann von Rasch abgemahnt werden (oder umgekehrt). Das widerspricht der Denkzettel-Strategie wie Sie immer von der Musikindustrie behauptet wird.

Gleichzeitig wird die Beliebigkeit deutlich, mit der Anschlussinhaber angegangen werden können. Überlegt man, weiter dass die Kanzlei Rasch noch Anfang des Jahres für 150 Lieder noch 3,500 EUR Vergleichssumme forderte. Kostet nun das Herunterladen gerade von 3 Alben den Anschlussinhaber die gleiche Summe. Und um das ganze noch weiter in absurde zu steigern fordert die Kanzlei Graf von Westphalen für ein Lied bereits über 450,00 EUR.
Dies ist alles möglich, weil die Streitwerte viel zu hoch angesetzt werden, die Gerichte müssen hier dringendst nachbessern. Das ist natürlich ein alter Hut, ich habe mir aber die Mühe gemacht zu versuchen angemessene Streitwerte vorzuschlagen.
Angemessen erscheint mir 300 EUR pro Lied an Streitwert - im Vergleich das LG Köln nimmt derzeit einen Streitwert von 10.000,00 EUR pro Lied an. Das würde die Anwaltskosten pro Abmahnung für ein Album auf unter 300 EUR beschränken. Bei der Abmahnung für ein Lied wären die Kosten unter 50 EUR. Dann könnte notfalls auf die korrekte Anwendung des 97a II UrhG verzichtet werden. Weiter könnten sich Abgemahnte auch vor Gericht wehren, ohne Gefahr zu laufen danach Insolvenz anzumelden.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit



Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
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Alt 13.06.2009, 23:31   # 3577
Cornelia
 
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Sehr geehrter Dr. Wachs,

vielen Dank für diese Ausführung.
Könnte es möglich sein das die Abmahnkosten auch einfach nur deshalb unterschiedlich sind, weil z.B. von Rosenstolz bisher mehr Alben verkauft werden als von Silbermond und die Streitwerte daher anders angesetzt werden oder ist das egal?

Ist das bei Filmen dann genauso?
__________________
Viele Grüße, Conny

----------------------------------
Von Rechtssprechung hab ich keine Ahnung...außer zuhause, da hab ich immer recht. eitsche: HIER dürfen meine Antworten aber nicht als Rechtsberatung gelten, sie geben nur meine Meinung wieder.
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Alt 14.06.2009, 00:15   # 3578
Craig
 
Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 9
Erstmal danke Herr Dr. Wachs für Ihre Mühen!

Das nimmt ja schon fast Mafiaartige Züge an mit diesen Abmahnkanzleien.

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Alt 14.06.2009, 02:28   # 3579
USA
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Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
@Doc Wachs:
Zitat:
Während früher die Kanzlei Rasch aus Hamburg exklusiv Sony Music und Universal vertreten hat, ist später (ca. 200 auch die Kanzlei Waldorf dazu übergegangen Tauschbörsennutzungen für die Musikindustrie im Internet abzumahnen. Seit Anfang diesen Jahres ist es offenbar so, dass nunmehr eine klare Trennung vollzogen wird. Die Kanzlei Rasch vertritt (u.a.) exklusiv Universal Music, um Tauschbörsennutzungen abzumahnen und die Kanzlei Waldorf vertritt exklusiv Sony Music.
Das kann man vordergründig (!) durchaus so festhalten. NUR: Wie ich zum Beispiel schon oft dargelegt habe, muss man die Sache schon etwas tiefgründiger betrachten, um auch wirklich das TATSÄCHLICHE Gesamtbild des Abmahnwahns zu erkennen und zu verstehen.
Die beiden genannten Anwaltkanzleien sind im Grunde "nur" die Marionetten der Musikindustrie, die durch diesen Abmahnwahnsinn ihre Interessen durchgesetzt bekommen wollen. Herr Björn Frommer (Kanzlei Waldorf), seines Zeichens Aktivist in der "Arbeitsgruppe Piraterie" des Börsenvereins spricht ja auch von "Abschreckungsmaßnahmen" (Quelle)! Herr Clemens Rasch war hingegen eine Zeit lang Justiziar der IFPI.
Und DA kommen die Kanzleien, d.h. diese beiden genannten, dann auch wieder zusammen. Das Stichwort heißt also IFPI (musikverein.de = ifpi.de).
Mit anderen Worten: Man "darf" das ruhig ein wenig "größer" sehen... (Vgl. auch: Abmahnungen hinter denen Bertelsmann "steckt", wie zum Beispiel einige Spiele-Abmahnungen.)
Diese "klare Trennung" bei den Musikabmahnungen ist sicherlich auch auf die Trennung von Bertelsmann und Sony zurückzuführen. Bertelsmann hat nämlich seit Anfang des Jahres mit "BMG Rights Management" ein neues Geschäftsmodell für Musikrechte. Da habe ich auch schon einige Male darauf hingewiesen! Der aufmerksame Klickparaden-Leser weiß das schon seit ca. 'nem halben Jahr...

Eine wichtige Frage wäre meines Erachtens allerdings, welche Rolle Digiprotect und Nümann & Lang im Bezug auf Musikabmahnungen spielen. Digiprotect ist ja nichts weiter als ein Firmenableger von 3-P, die wiederum -bekanntermaßen- selbst Mitglied bei der IFPI sind (siehe musikindustrie.de -> "ordentliche Mitglieder").
Nur Nümann & Lang fällt m.E. etwas aus dem Schema raus, zumal m.M.n. eigentlich der sog. "Musikanwalt" Christian Weber in Wahrheit zu 100% dahintersteckt -> natürlich ein "Gewächs" aus Frankfurt!

Zum Thema "Verstrickungen"! Um nur 'mal EIN einziges Beispiel zu geben (habe schon zig' Beispiele in der Vergangenheit genannt - Klickparaden machen schlau! ) -> Der Herr Fahim Alan ist in der Rechnungswesen-Abteilung der IFPI und GLEICHZEITIG der "Royalitiy Accountant" sowohl bei Universal, als auch bei Sony Music!! Von daher -> ALLES EIN KLÜNGEL!!!

@Doc Wachs, 'ne Frage:
Was sagst du eigentlich zu Folgendem (aus einer Präsentation von Universal Music):

2vhyw3r

Welche Rolle spielen im Abmahnwahn eigentlich die Verwertungsgesellschaften (hier: GEMA, Porno: GÜFA, Leistungsschutzrechte: GVL) ???

Ich würde mich über eine Antwort wirklich SEHR freuen! Danke!

Übrigens: Bei Fragen hinsichtlich der Verstrickungen im Abmahnwahn stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Ich behaupte, daß mein "Abmahn-Panini-Album" so ziemlich komplett ist...Das darf man sehr gerne auch nutzen und ich stelle es auch sehr gerne zur Verfügung (könnte dir und deinen Mandanten evtl. sehr hilfreich sein!?)

Danke und Gruß, Baxter

Zitat:
Zitat von Doc Wachs
Umso mehr, als die Musikindustrie doch eigentlich über die IFPI an einem Strang zieht. Desweiteren sind auch beide Kanzleien auf Abmahnungen spezialisiert.
Warum ich ausgerechnet diesen Satz überlesen habe, ist mir selbst ein Rätsel...!? Pardon!!!

Noch 'ne Frage: Wenn scheinbar so "willkürlich" und "organisiert" abgemahnt wird -> ist diese Form des Abmahnens nicht rechtsmißbräuclich!??

Noch 'mal bedankt und gute Nacht, Baxter

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.6.2009 um 02:04:03-----

Ergänzung II zum Thema IFPI und "ordentliche Mitglieder" (Quelle):

2mwds8z

Wie man sieht: Sämtliche "Rechteinhaber" des (Musik-)Abmahnwahns sind vertreten. Allerdings taucht beispielsweise die Digiprotect GmbH da sozusagen nur "indirekt" in Form der 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH sowie der Intergroove Tonträger-Vertriebs GmbH auf. Vergleich auch Wikipedia (Quelle)
Zitat:
Zitat von wiki
Rechtemanagement
Unter dem Namen 3p Songs werden die Urheberrechte verwaltet. Distributor der Musik ist die Firma Intergroove aus Frankfurt am Main. 3P überwacht Angebote des eigenen Repertoires in Internettauschbörsen durch seinen Firmenableger DigiProtect.
Ebenfalls nicht sonderlich verwunderlich. Hat doch Moses Pelham zusammen mit dem "Mitglied im Business Ausschuss des Bundesverbands der phonografischen Wirtschaft e.V. und des Weltverbands der Tonträgerhersteller IFPI" Andreas Walter (Quelle) die Digiprotect GmbH gegründet --> nur zum Abmahnen, getreu dem Motto "TURN PIRACY INTO PROFIT" ?

In diesem Sinne, Baxter

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.6.2009 um 02:12:40-----

Ergänzung III (letzte Ergänzung):

Die Liste der IFPI (auf musikindustrie.de) ist auch sonst ganz interessant! Nicht nur, daß da das "who-is-who" der Musikabmahner auftaucht, sondern auch wegen z.B. solchen Mitgliedern, wie z.B. die Telekom (Quelle):

e67edd

Frage @all:
Kennt jemand zufällig DIESE ProMedia GmbH aus der IFPI-Liste (siehe Bildchen)???

So! Jetzt aber...
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Alt 14.06.2009, 06:19   # 3580
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Craig Beitrag anzeigen
Danke das wollte ich wissen btw. war deine Frage mit dem Hashwert ernst gemeint?!
Selbstverständlich. Der Hashwert spielt bei Waldorf-Abmahnungen nie eine Rolle. Das haben meine Mitdiskutanten Hadron und MirrorBlade nicht gewußt. [Benamt, weil deren Beiträge zum Thema Hashwert sehr interessant sind.]

Wie ***** mitteilt, hält er es sogar für wahrscheinlich, dass ein "visueller Abgleich" unterbleibt. Ich ... auch. Man möchte die gesammelten Beweise auch nur auf richterlichen "BeweisBeschluss" hin vorzeigen, da es sich um eine schlichte Kopie des Clientprotokolls handelt und die Extraktion der Daten des Einzelfalls nur wegen der Kohle, die man blechen soll natürlich zu aufwändig ist. Naja... eher damit man nicht gleich sieht, dass die Herren nicht wissen, was da eigentlich getauscht wurde. Zwischenzeitliches Fazit: Also... hmmm... gegen mich würden die keinen Pfifferling gewinnen.

Es wird da noch Einiges zu berichten sein.
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