| | # 3522 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
Der Kabelnetzbetreiber verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Der Kabelnetzbetreiber wird den Kunden in angemessener Weise über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten unterrichten. aber...vieleicht hilft das....für evtl. künftige Urhg-Verletzungen? Sie führen ja schon mal im voraus Gelder ab ![]() Die Gesamtkosten bestehen aus: - Urheberrechtsentgelten und Leistungsschutzrechten (insbesondere Vergütungsansprüche von Verwertungsgesellschaften für etwaige Ansprüche nach § 20b Urheberrechtsgesetz);:biglol: weiter habe ich gelesen, dass man den AGB´s nicht widersprechen kann, sondern nur kündigen | |
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| | # 3523 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
So zufrieden wie ich in 30 Jahren nicht bei der T-Com, und das alles für 25€ monatlich. Zitat:
Hier geht es zu Unitymedia P.S.: Werde mich aber mal selber per E-Mail kundig machen wie der Umgang mit den Kundendaten gehandhabt wird! | ||
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| | # 3524 |
| Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 4
| Hab nach intensiver Suche dieses Forum gefunden und mich natürlich gleich angemeldet. Reihe mich auch mal bei all den Abgemahnten ein! Habe am Mittwoch (pünklich zum Hochzeitstag, bzw. Feiertag (HappyKadaver)) einen netten Brief aus München bekommen, ink. richterlichen Beschluss aus Köln. Ich habe daraufhin am nächsten Tag gleich eine mod. UE abgeschickt, die fristgerecht bis zum 15.06. da sein müsste. Nun frag ich mich wie denn die Chancen sind mit einem blauen Auge davon zu kommen? Dessweiteren würde mich interresieren, ob denn eine Vollmacht von Constantin Filmverleih nötig ist, um eine Abmahnung zu verschiecken, ob Waldorf Anwälte eine Vollmacht hatt, und wenn ja, warum sie die nicht mitgeschickt haben? Ach ja, hatt denn schon mal jemand eine positiv informierende Antwort von frontal21 oder akte09 erhalten? habe dennen nämlich auch eine e-mail geschrieben. also dann! werde diesen thread weiterhin aufmerksam verfolgen und wünsch allen noch ein schönen wochenende! |
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| | # 3525 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf für die Verlagsgruppe Lübbe oder den DHV der Hörverlag "...Die Ihrem Schreiben beigefügte Erklärung der Kanzlei Waldorf ist so gefasst, dass der Inhalt ziemlich einseitig zu Gunsten der von ihnen vertretenen Unternehmen ist. Eine vorbehaltlose Unterzeichnung würde sämtliche dort beschriebenen Ansprüche anerkennen und könnte unter Umständen ruinöse Folgen haben..." RA Hein, Marburg, am 12.06.2009 auf anwalt24 |
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| | # 3528 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Der Link galt allen Interessierten zur Info. Zu Deinen Fragen (Chancen, Perspektive, Vollmacht etc.) solltest Du hier zunächst die vorherigen Beiträge lesen, da diese Fragen "naturgemäß" ständig gleichlautend gestellt werden. Das Interesse von Funk und Presse an dem Thema geht gegen Null, da Du auch dort auf "bedrohte" Inhaber von Urheberrechten triffst. Übrigens könnte Dein Hinweis auf Dein Jubiläum leicht zu Deiner Identifikation durch mitlesende Abmahner beitragen. | |
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| | # 3530 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
das glaub ich widerum nicht. Kein ISP wird gleichzeit mit den Adressdaten auch Hochzeitsdaten weiter geben. Was wenn Terrier87 nicht mal der AI ist? EDIT BY PRINCESS ... was zum Zeitpunkt des Beitrages keiner wissen konnte. -----Doppelpost zusammengeführt am 13.6.2009 um 13:28:23----- Ich wollte damit verdeutlichen, dass der ISP keine Geburts-Hochzeitstags-Daten ect. an den RI-Vertreter übermittelt. Also wie bitteschön sollte ein möglicherweise mitlesender Abmahnanwalt aus dem Datum *pi mal Daumen 1984* oder *vorgestern* schließen, dass es sich bei dem User plaraplara um den Abgemahnten soundso handelt? | |
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| | # 3531 |
| Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 2
| So, hi Leute! Hab heute ne Abmahnung bekommen. Da ich bei dem ganzen Thread nich mehr richtig durchsehe und ich ein absoluter Leihe bin folgende Fragen: 1) Was soll ich nun tun? ![]() 2) Gibts ne Möglichkeit nicht bezahlen zu müssen ( Happy-End wäre nett )? 3) Sollte man ( ab welcher Stelle ) den Anwalt einschalten? Danke im Vorraus! |
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| | # 3532 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Auch Du bist das Opfer des Abmahnwahns geworden, wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema Eingehend zu beschäftigen. Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit. Das Abmahnschreiben, welches Dich erreicht hat, fordert von Dir eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lass Dich aber dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben. Insbesondere solltest Du nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Lass Dich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag solltest Du erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Krafft. Denn Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber. Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren über,Verteidigungs- und Reaktionsmittel: Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab. • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX € zahlen…. Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten! Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten! Zu beachten ist: Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht. So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser: mod UE & http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. Copyright © ulrich P.S.: Den Anwalt solltest Du erst einschalten wenn es tatsächlich mal zur Gerichtsverhandlung kommt? Aber es bleibt letztendlich Deine alleinige Endscheidung, wie Du die Abmahnung angehst!!! Hinweis von constantin, Solltest Du auch mal durchlesen http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/....php?f=19&t=35 | |
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| | # 3533 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| @Traidos zu 1) Hier lesen (mindesten 4 Stunden für einen groben Überblick!) zu 2) Ja, keiner wird gezwungen zu zahlen zu 3) Wann immer du möchtest, empfohlen jedoch erst bei Worst-Case vor Gericht, hängt auch von der Intensität von 1) ab. EDIT Mit den Textbausteinen hat Ulrich natürlich einen zeitlichen Vorteil. Aber richtig so: Wiederkehrende Fragen sollten mit wiederkehrenden Texten beantwortet werden. |
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| | # 3534 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Kompetente Leute haben das, was Du wissen mußt, mit viel Mühe ordentlich strukturiert. Lies mal z.B. das "Abmahnwissen" durch. Dann dürften die meisten Deiner Fragen beantwortet sein. PS: Doppelt zu spät. Princess & Ulrich sind ja wirklich genial schnell !! | |
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| | # 3535 |
| Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 2
| • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten -> Versteh ich nicht so recht. 1) Also sollte ich jetzt die in deinem Link angegebene modUE ausdrucken, ausfüllen und dann abschicken? Noch irgendwas dazu schreiben, oder sowas? Wie mach ich das mit "Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten"? 2) Und dann nur warten und hoffen, dass nichts kommt? P.S. Hab hier schon im Forum gelesen ( Thread ), aber es wird von Beitrag zu Beitrag undurchsichtiger. Wäre vielleicht hilfreich, wenn man nen Thread aufmacht ( gesperrt ), wo sich Neulinge das angucken können ( deine Tipps ), die du mir gegeben hast. P.S.2. Mein Problem ist irgendwie gerade auch, dass sich das Recht so schnell ändert, dass man Dinge ( Tipp ), die man in den Thread weiter vorne gelesen hat kaum noch verwenden kann, weil sie teilweise über ein Jahr alt sind und somit schon falsch ( meine Meinung ), Danke im Vorraus! |
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| | # 3536 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
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| | # 3538 |
| Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 9
| Also entschuldigt mal bitte...ich lese solche Threads seit Beginn des Jahres. Hätte ich gewusst das man hier geflamed wird hätte ich mir das posting gespart. Respekt das spricht echt für dieses Board Meines Wissens wurde die Frage noch nicht gestellt...ich wollte nur wissen ob ich in der Beweispflicht bin sollte es vor Gericht gehen. Und da das ohne Rechner schwer fallen wird...naja spar ich mir das hier. |
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| | # 3539 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Unsinn! Auch mit Rechner wäre das nicht einfacher. ![]() Vergiss die Hardware und wende Dich den Log-Daten zu! Wo erscheint dort, ob Dein Anschluß mit dem Laptop, dem Kinder-PC oder vom Nachbarn per WLAN genutzt wurde. Wenn Du hier schon als gut informierter Fachinformatiker auftrittst, sollten Dir unsere Reaktionen um so verständlicher sein. |
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| | # 3540 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Sonder ich habe das so verstanden "Ich bin unschuldig, was kann ich tun?" Deshalb meine ich es klingt nach einem Widerspruch, aber wenn ich Unschuldig bin, gebe ich eine einfache modifizierte Unterlassungserklärung ab - weiter nichts! | |
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