| | # 323 | |
| Registriert seit: 11.08.2007 Ort: in Deinen schlimmsten Träumen
Beiträge: 44
| Zitat:
b) Falsch! Waldorf muss dem Gericht beweisen, dass die Abmahnung berechtigt war. Sollte ihnen das gelingen, und das Gericht erkennt Dich für schuldig, dann haben sie Anspruch auf Zahlung der Kosten in einer Höhe, die ebenfalls das Gericht festlegt. Diesen Anspruch haben sie gemäss §§ 677 ff., BGB aus der sogenannten "Geschäftsführung ohne Auftrag". In dieser gesetzlichen Regelung unterstellt der Gesetzgeber, dass der Abmahner sehr wohl in Deinem Sinne handelt, wenn er Dich abmahnt, denn statt des Abmahnens könnte er Dich im Namen seines Mandanten auch sofort verklagen. Ein Prozess wäre aber für beide Parteien erheblich teurer, man spart Dir also durch die Abmahnung viel Geld (und wenn sie wirklich berechtigt ist, dann ist das auch tatsächlich so!) und die Kosten dafür möchte der Abmahner von Dir erstattet haben. Also ist Deine ausdrückliche Zustimmung oder Beauftragung als Grundlage für das Entstehen dieser Forderung gar nicht erforderlich, sondern sie wird vom Gesetz als automatisch abgegeben unterstellt; aber Du musst vom Gericht schuldig gesprochen worden sein, damit die Abmahnung als berechtigt gelten kann. Und da schliesst sich der Kreis. Diese Kosten können geringer sein, als Waldorf in der Abmahnung verlangt (dürften sie auch werden, aber leider gibt's da ja noch keine Musterurteile, weil die Parteien sich meistens verglichen haben), müssen aber nicht. Es liegt eben im Ermessen des Gerichtes. Gruß, Brainstorm | |
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| | # 324 | |
| Registriert seit: 11.08.2007 Ort: in Deinen schlimmsten Träumen
Beiträge: 44
| Zitat:
Ist das hier der Kindergarten oder ein SPAM-Thread? Ich will hier niemanden einschüchtern, sondern schreibe die Dinge auf, wie sie im im Gesetz stehen und im richtigen Leben nunmal sind. Das lehren mich zwei kaufmännische und ein geisteswissenschaftlicher akademische(r) Grad(e) und 25 Jahre Berufserfahrung als Kaufmann. Möge sich hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schufa#Inhalte oder hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren jeder selbst davon überzeugen, wieviel NIX von meinem Geschreibsel stimmt, oder nicht stimmt. Das Mahnverfahren ist extra dafür geschaffen worden, dass man niemanden vor Gericht schleppen muss! Sonst könnte man ja gleich klagen. Klingt logisch, oder?! Zugegeben: diese Quelle ist -streng akademisch betrachtet- eher nicht zitierfähig, aber für den Hausgebrauch verwertbar und hoffentlich für die obersten Grenzbereiche Deines so überlegenen Intellektes nicht schon massiv überfordernd. Bisschen viel am Weihnachtspunsch oder Eierlikör genascht, oder?! Brainstorm (edit): ...in eine Kategorie "titulieren"?? Das stimmt weder grammatisch, noch semantisch auch nur annähernd. Ein Trauerspiel...!- | |
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| | # 325 |
| Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 89
| ho ho ho, herr weihnachtsmann. muss sich hier einer rechtfertigen? völlig egal. du musst hier keinem erklären was schufa bedeutet, aber trotzdem schöne quelle. ist doch reine panikmache. und die geht von dir noch weiter. wer hat denn hier jemals einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen bzw. davon jemals geschrieben oder sogar einen vollstreckungsbescheid? ich weiß von keinem. das ist doch völlig was anderes als die betroffenen erhalten haben. das ergibt sich schon aus der tatsache, bei erhalt, dagegen anzugehen. ansonsten stimmt das was du geschrieben hast, klar. es stimmt auch, dass wenn ich in bestimmten bundesstaaten in den usa 25 leute erschieße, ich vielleicht auf den stuhl muss. was du beschreibst ist doch gar nicht eingetreten. also was soll das dann? die leute kommen hier rein, haben die hose gestrichen voll und du beschreibst den ernstfall mit mahnbescheid. die wollen die unterschrift unter die ue und die kohle, fertig. zum mahnverfahren: der vorteil gegenüber klage ist doch, dass es kostengünstiger und schneller ist. logisch! ebenfalls kostet dieser geld. ich habe was von über 100 euro herausbekommen bei 606 euro forderung und vb noch 50 tacken. das nur mal nebenbei. (steht übrigens nicht bei wikipedia) völlig klar: wer mal einen gerichtlichen mahnbescheid bekommt, kann innerhalb von 2 wochen reagieren (widerspruch). ansonsten kann ein vb folgen. aber soweit ist es noch lange nicht... |
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| | # 326 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| @ GIZEH und @ Brain "was ich nicht kenne .... gibt es auch nicht "????? Wenn es so einfach wäre ... DigiProtect und RA Kornmeier haben schon mehrere Mahnbescheide beantragt. Weil aber die rechtliche Beratung der Abgemahnten, sagen wir einmal , mehr als bescheiden war, kam es jew. zu einem Vergleich. Was sollte Waldorf und die anderen ******** daran hindern, einen Mahnbescheid zu beantragen? @ GIZEH Was Brainstorm hier geschrieben hat, hat durchaus seine Berechtigung und hat mit Panikmache nichts zu tun. Du schreibst, das Du Dich durch mehrere Foren gelesen hast ....probiere es mal mit dem folgenden Forum Abmahnwahn in Deutschland @ Psycho1802 unter o.a. Link findest Du im Forum unter "Informationen" ein Muster einer mod. UE |
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| | # 327 | |
| Registriert seit: 11.08.2007 Ort: in Deinen schlimmsten Träumen
Beiträge: 44
| Zitat:
c) Die UE-Unterschrift ist denen völlig wurscht, von der haben sie nichts; die wollen ausschliesslich das Geld. Ich habe fertig! Gruß, Brainstorm | |
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| | # 328 | |
| Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 89
| Zitat:
was soll das ganze nun? waldorf "vertritt" ein unternehmen. wenn man die ue so unterschreibt verpflichtet man sich 30 jahre keine urheberklamotten mehr von diesem unternehmen frei zu geben. darum wird ja auch eine sehr kurze zeitspanne gegeben, wann man die ue zurückschicken muss. meistens haben die das zeug freitags oder vor feiertagen verschickt, damit man nicht sofort einen fachkundigen anwalt aufsuchen kann. andere abmahner beziehen sich nur auf die bereitgestellten sachen. wer kann schon sagen, was in 10 jahren ist? ob in 15 jahren der neffe auf dem heimischen pc en falschen klick macht? hier geht es um nachfolgekosten. mit der unterschrift bestätigt man, dass man es getan hat und nie wieder (30 jahre) macht. sollte in dieser zeit doch was passieren, kann man richtig zahlen. die gehen davon aus, dass wenn sich die lage beruhigt hat, die leute wieder loslegen und dann kann man es nämlich auch offiziell machen, weil man ja die unterschrift hat. | |
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| | # 329 | |
| Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 89
| Zitat:
das mahnverfahren muss bei gericht beantragt werden. danach veranlasst das gericht die zustellung des mahnbescheids. da es sich ja nicht um 3 fälle handelt, sondern um wesentlich mehr (es wurde mal von 200 leuten bei waldorf geschrieben, was ich für untertrieben halte), bleibt die masse. punkt 2: die kosten die unterliegende partei trägt die kosten (u.a. gerichtsgebühren). da es noch kein greichtsverfahren gegeben hat, man also nicht sagen kann wie es ausgehen könnte, bleibt das risiko der kosten. punkt 3: kosten/nutzen ja, das bleibt die große frage. es wird versucht das geld ohne probleme einzunehmen. hinzukommt natürlich noch die unterschrift unter die unveränderte ue, bezüglich der möglichen folgekosten. alles weitere wäre risiko und zeit- evtl. geldverschwendung. da wird lieber noch en bisschen die drohkulisse ausgefahren (zahlungsaufforderung, telefon usw.). | |
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| | # 331 |
| Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 13
| Hallo Leute Ich verstehe die ganze Diskusion nicht.Wenn jemand die modiefizierte UE mit der Klausel "....war ich nicht, mache ich nicht und werde es auch weiterhin nicht tun...." ist im Augen des Gesetzes immer noch unschuldig weil seine Schuld noch nicht beweisen ist und deshalb muß er die Kosten der gegnerischen Partei nicht tragen. Ein Anwalt entscheidet nicht über Deine Schuld.Der Fall müsste erst mal vors Gericht kommen. Wenn aber jemand die mitgeschiecke Ue unterschrieben hat sieht die Sache schon ein bißen anders weil er die Schuld eingestanden hat. Gruß Pawli |
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| | # 332 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Man sollte mit Hilfe eines Anwaltes die UE komplett neu verfassen. Habe ich selber auch machen lassen. Waldorf hat sich bis heute noch nicht gemeldet es geht inzwischen in die dritte Woche. Wenn die wirklich Ihr Geld haben wollen und wissen das alles rechtens ist hätten die direkt geklagt anstatt so viel Schriftverkehr zu verfassen und mit noch höheren Summen "gedroht". Wenn die dann anfangen an zu rufen kann man sicher sein das alles blanker Humbug ist was die da verzapfen. Mir ist aus der Richterkammer Düsseldorfs zu Ohren gekommen, dass solche Abmahnungsangelegenheiten bei "Bagatellverstössen" von ein oder zwei Dateiens vor Gericht haltlos sind da die oftmals angegebenen Kosten eines Serienbriefes nicht gerechtfertigt sind. |
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| | # 333 |
| Registriert seit: 09.12.2007
Beiträge: 11
| Hallo, mich würde mal interessieren, was sich bei den Meisten hier ergeben hat, nachdem W**** die ersten Serienbriefe rausgeschickt habe... Also hier mein Stand: Ich habe auf den ersten Brief mit einen von mir selbst mod. UE reagiert und hab ein Beibrief beigelegt, dass ich die Zahlung nicht akzeptiere...daraufhin kam ein Brief, dass sie die UE annehmen und mir eine letzte Zahlungsfrist geben, dass ich überweisen soll, sonst...droht mir übles unter einbezug von versch. Paragraphen und verschiedenen Gerichtsurteilen. Weiss jedoch jetzt nicht, was ich machen soll? Gruss, chullain |
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| | # 334 | |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| Zitat:
geschrieben hast. Der genaue Wortlaut ist da sehr wichtig!!! | |
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| | # 335 |
| Registriert seit: 02.01.2008
Beiträge: 2
| Hallo, verfolge die Einträge jetzt schon seit einigen Tagen, da ich auch abgemahnt worden bin. Leider habe ich bisher keinen Eintrag gefunden, was passiert, wenn ich nicht bezahle, oder ob eventuell jemand mit der Kanzlei Waldorf verhandeln konnte und dadurch weniger zahlen muss. Wäre nett, wenn ich schnell eine Antwort kriegen würde, denn langsam wirds eng bei mir, die Fristen laufen ab... DANKE. |
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| | # 336 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Ich denke man kann inzwischen einen Trend erkennen. Nehmt eine abgeänderte UE und sagt darin das ihr das nicht wart, nicht macht und auch niemals machen werdet. Komisch ist halt das sich Waldorf an unseren Anwalt gewendet hat und den Streitwert von ursprünglich 25.000EUR auf ein zehntel zu reduzieren. Da geht doch jemanden der ***** auf Grundeis weil er weiss das dass nicht so ganz Wasserfest ist wie so gerne dargestellt oder???? Es sieht aber stark danach aus das Waldorf nicht auf eine Zahlung auch mit gerichtilichen Verfahren hoffen kann da ja auch die Waldorfer Kanzlei der Willkür der Richter ausgesetzt sind und eine 50/50 Chance selbst für eine Kanzlei sehr bescheiden ist. Der Fall würde dann nicht in München sondern in der Nähe des Beklagten verhandelt und da kennen die Kanzleien die Richter nicht. Dazu kommt noch die Fahrt zum Gericht und von München nach z. Bsp. Berlin ist nicht mal eben gemacht. Zumal das das ganze im Falle einer Niederlage public gemacht wird. Und welche Kanzlei ausser Rasch ist, man muss es wirklich sagen, DUMM WIE WEISSBROT und Pokert so hoch? Ich rufe immer wieder in den Sinn das die in den Abmahnungen angeführten Fälle und Urteile fernab einer vergleichbaren Situation wie der unseren liegen. Wer ein oder zwei Dateien zum DL bereitgestellt hat, egal ob wissentlich oder unwissentlich, kriegt GARANTIERT keine Haftstrafe oder hohe Geldbusse. Die Leute die Im Fersehn bei Stern TV so hoch verklagt wurden haben mehr als nur zwei Dateien hochgeladen. Da redet man von Songs im Wert von wirklich mehreren tausend Euro. |
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| | # 337 |
| Registriert seit: 09.12.2007
Beiträge: 11
| Hallo, ich hab in meine UE nicht reingeschrieben, dass ich es nicht war...ist eine solche UE bei Waldorf durchgegangen? In meiner steht "...ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich...", ich hoffe, das reicht aus... Gruss, chullain |
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| | # 338 | |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| @ chullain Muster einer mod. UE So sollte die mod. UE aussehen. Dein Satz Zitat:
Die meisten haben nach dem 2. Schreiben ignoriert und warten ab, was und ob überhaupt etwas passiert. Außer vlt, dass die Dich anrufen, oder Dir nochmals schreiben. | |
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| | # 339 |
| Registriert seit: 02.01.2008
Beiträge: 2
| Also hat hier denn wirklich niemand konkrete Erfahrungswerte, was passiert, wenn man nicht bezahlt. Ich meine gehen die wirklich vor Gericht oder hat vielleicht irgentjemand mit denen verhandelt und konnte die Summe verringern. Bitte dringend um Mitteilung jeglicher Erfahrungen, denn ich weiß zwar inzwischen dass ich den Betrag in Raten zahlen könnte, aber ich finde (wie ja sicherlich alle) den Betrag einfach viel zu hoch, vor allem gerade eben die Anwaltskosten. Also hat jemand vielleicht nur den Betrag nur anteilig gezahlt und ist damit durchgekommen??? Wenn ja, bitte Info. DANKE! |
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| | # 340 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
| @ sahneschnitte Die RA-Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Gebürhen nach RVG. Siehe auch Beitrag von Smithy1980 Wenn Du mit denen verhandelst .....solltest Du vorsichtig sein, was Du denen erzählst. Du kannst schnell eingestehen, dass Du das Urheberrecht von deren Mandanten verletzt hast. Und dann? Ein Anwalt, der diese Verhandlungen für Dich vornimmt, kostet i.d.R. Geld. So um die 250 €. Das solltest Du vorher mit Deinem Anwalt regeln. Nicht das dieser jeden Scheiß berechnet. So welche gab es auch schon!!! Einfach den Betrag der RA-GEbühren kürzen, ohne schrftl. Vereinbarung mit Waldorf, halte ich ebenfalls für nicht sehr sinnvoll. Die Zahlung einer verminderten RA-Gebühr könnte als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. |
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