| | # 3182 | |
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
| Zitat:
zuerst einmal möchte ich versuchen, dich aus dem Land der Träume zu holen. Wenn sie deine IP-Adresse haben, so bist du als Anschlussinhaber auch namentlich ermittelt worden. In diesem Fall unterliegst du einer sogenannten 'Störerhaftung' und bist verantwortlich für deinen Internetzugang. Vorerst interessiert es niemanden, ob ein Familienmitglied, ein Freund oder der große Unbekannte aus Timbuktu deinen Internetzugang benutzt hat, um gewisse geschützte Werke im Internet zum Downloaden darzubieten. Sicherlich kann man eine WEP-Verschlüsselung heutzutage 'knacken', und es bedarf nicht immer einer besonderen Fähigkeit dazu, dieses zu tun. Anleitungen hierzu findet man in entsprechender Fachlieteratur oder über das Internet. Die zentrale Frage stellt sich jedoch, was du dazu beigetragen hast, deinen WLAN-Zugang so sicher wie möglich gemacht zu haben. Hast du in Eigenregie gehandelt und besitzt du die entsprechenden fachlichen Kenntnisse, um jedwelche Gefahren von außen zu unterbinden? War dir ein guter Freund oder Bekannter dabei behilflich, Dein WLAN-Zugang mal eben 'wasserdicht' zu machen? Hast du eine Firma damit beauftragt, deinen Internetzugang so zu konfigurieren, dass dieser nachen bestem Wissen und Gewissen vor Zugang von Dritten geschützt ist? Ist diese Firma eventuell zertifiziert und bist du im Besitz von einer Rehnung, die die entsprechenden Arbeiten dokumentiert? Hätte man deine Wohnung durchsucht und wäre der Inhalt deiner Datenträger durchleuchtet worden, möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Bei einer solchen Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft müssen schon gravierende Gründe eines Straftatverdachts vorliegen, wie z.B. der Besitz von Kinderpornografie oder ein unberechtigt gewerbliches Handeln/Verbreiten mit urheberrechlich geschützen Werken. Es wird und kann niemand behaupten, dass du als Anschlussinhaber irgendwelche geschützten Werke im Internet zum Downloaden angeboten hast. Man verlangt lediglich, dass du es in Zukunft unterläßt, dieses zu tun. Da über deinen Internetzugang gewisse Werke dargeboten wurden, ist ein nicht unerheblicher Schaden entstanden, den der Rechteinhaber ganz gerne ersetzt bekommen würde. Ferner hat er einen Rechtsanwalt beauftragt, der auch nicht umsonst arbeitet. Die Störerhaftung ist nicht unbedingt gerade internetzugangsinhaberfreundlich... In diesem Sinne, jobob
__________________ Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein. Der Inhalt dieses Beitrages stellt ausschließlich meine Meinung dar. Sollte hier der Eindruck entstehen, daß ich rechtsberatend wirke, widerspreche ich diesem in jeglicher Form. | |
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| | # 3183 |
| Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
| Wieso denn um sein Honorar? Das müsste er von seinem Auftraggeber doch schon längst bekommen haben. Der gerechtfertigt Abgemahnte wäre verpflichtet, dem Rechteinhaber die notwendigen Kosten (also auch das Anwaltshonorar) zu erstatten. Das könnte dieser auch einklagen. Auch damit kann natürlich dieselbe Anwaltskanzlei beauftragt werden oder bereits sein. JG59 |
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| | # 3184 | |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
| @ jobob Zitat:
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| | # 3185 | ||
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| So sieht's aus. Zur Unterstützung nochmal zwei Links: Turn Piracy Into Profit (lawblog) und Die Wurzel allen Übels Zitat:
Zitat:
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| | # 3186 | |
| Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 11
| Zitat:
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| | # 3187 |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 2
| Hallo zusammen, huete habe ich auch Post von diesen beliebten Anwälten bekommen für ein Album 856 ... Bis zum 4. soll ich die Unterlassungerklätung abschicken jetzt eine Frage soll ich die Orginal Abschicken oder lieber ne geänderte? ( Dann bitte einen Link ) Ich habe mit solchen Sachen überhaupt keine Erfahrung... liebe grüße |
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| | # 3188 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Auch Du bist Opfer des Abmahnwahns geworden, wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema Eingehend zu beschäftigen. Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit. Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber. Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren. Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX zahlen…. Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten! Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten! Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht. So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser: mod ue http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html(per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix, keine Kohle, keinen Kontakt. Wichtig: (Die Modivizierte Unterlassungs Erklährung „mod UE“ sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012 | |
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| | # 3189 | |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 2
| Zitat:
Danke Ulrich aber der link funktioniert bei mir leider nicht ( sorry funktioniert doch DANKE ) | |
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| | # 3190 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zweiter Versuch: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung Hier gibt es die gleiche: mod UE ! Abmahnwahn-Dreipage |
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| | # 3191 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Zitat:
der Link zu dem Vertag mit DigiP im PDF-Format ist offenbar nicht mehr aktiv. Ich würde da gerne mal reinschauen, um mich zu vergewissern, denn der beschriebene Inhalt übersteigt bei Weitem meine übelsten Vermutungen. Wenn jemand diese Datei hat oder einen anderen Link (Wikileak?) dazu, bitte eine kurze PN an mich (sofern man die Datei hier nicht veröffentlichen darf). Zu diesem Vertrag noch eine Frage. Wenn dieser denn echt ist, sind irgendwelche strafrechtlichen Verfahren gegen Digi-Protect am Laufen oder bereits gelaufen? Um bei einem aktuellen Thema zu bleiben: das wäre ja so, als würde das BKA selbst Ki-Po's veröffentlichen, um an die IP's potentieller Straftäter bzw. "gefährdeter" Personen zu gelangen. | |
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| | # 3193 |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 6
| ....so verbeugt euch und heisst mich willkommen.... Grüß euch Abgemahnte! Auch ich habe heute Post von den Herrn Waldorf erhalten. Dank eurer Posts bleiben mir eigentlich keine Fragen offen. modUE schicken, nicht zahlen und Totstellen. ................................... Als ich heute gut gelaunt gegen 13 Uhr Daheim den Briefkasten öffnete lag er da..... der Brief..... die Anklage..... einen Cognac (ich möchte betonen, das ich bereits "Feierabend" hatte) und zig Schreckminuten später begann ich zu lesen....hier und in anderen Threads..... jetzt gute 5 Stunden säter seh ich das ganze nicht mehr ganz so schwarz. Eine Frage bleibt allerdings noch offen. Soll ich trotz gulli: LG Köln & P2P-Urheberrechtsverletzungen: Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen die modUE noch schicken? Also ich persönlich denke schon.... aber eine weitere Meinung könnte schon hilfreich sein! Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und ein ganz dickes DANKE für alle Infos, die Ihr hier schon zusammen getragen habt! Liebe Grüsse Lady Cheewa |
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| | # 3194 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Wichtig: (Die Modivizierte Unterlassungs Erklährung mod UE sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber RI einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. | |
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| | # 3195 | |
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
| Zitat:
In diesem Sinne, jobob | |
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| | # 3196 | |
| Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 8
| Zitat:
Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, was daraufhin groß entgegnen soll. Unser WLAN ist gesichert und das Passwort ist nicht gerade einfach unser Nachname oder ähnliches. Wo ich halt nur den Kopf schütteln kann ist der Satz "nicht unerheblicher Schaden entstanden, den der Rechteinhaber ganz gerne ersetzt bekommen würde". Ich wurde mal zusammengeschlagen und hätte dafür ganz gerne Schadensersatz, aber ohne einen eindeutig Täter gibts da nichts. Naya bevor ich noch weiter ausschweife sag ich nochmal danke für deine ausführliche Antwort, auch wenn mir bei diesem "Rechtssystem" schlecht wird. Gruß Kisch | |
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| | # 3197 |
| Gastposter | Hallo liebe Leidesgenossen, ich reihe mich mal ein. Bin heute von der Arbeit gekommen und hatte ein nettes Schreiben in meinem Postkasten. Folgender Vorwurf: -Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen - Aufforder zur Abgabe einer Unterlassungserklärung Naja und natürlich einer Zahlung. Die Schritte sind mir soweit klar, allerdings habe ich noch die eine oder anderer Frage. Zum einen habe ich einen Ermittlungsdatensatz bekommen. In diesem Datensatz soll ich in einer Zeitspanne von 24 Sekunden was runtergeladen haben. ( 1 CD Album ) Eigentlich nicht möglich oder? Bzw. was kann man daraus machen?! Desweiteren steht im Beglaubigtem Schreiben des Landgericht Köln, dass ich unzählige andere Sachen runtergeladen habe soll. ( diverse Interpreten etc. ) Aber ich kenne diese nicht mal, bzw. weiss ganz genau, dass es nicht der Fall war. Hoffe Ihr könnt mir einige Tipps bzw. Ratschläge geben |
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| | # 3198 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Abmahnung - Waldorf - Constantin Film GmbH - "BaaderMeinhofKomplex" Offizielles Bulletin Liebe Geschädigten, bitte alle die unter Angabe des Hashwerts "7DFFE27E8315B8AECCF11429FF0A5F5F" abgemahnt wurden, zur künftigen Verteidigung diese Webseite abspeichern. Princess und ich speichern sie auch. Erläuterung: Die Kanzlei Waldorf operiert sinngemäß: Wir haben mit einem Testdownload nach der Ermittlung des Hashwerts eindeutig 100 % beweissicher fest gestellt, das sich das Werk "Baader Meinhof Komplex" der Constantin Film AG unter diesem Hashwert befindet. Und wir haben nun den Beweis, das dies nicht stimmen kann, da auch andere Werke unter dem Hashwert firmieren können und es in diesem Fall auch tun. [Release des "Werks iÜ 03.October 2006".] Ich gehe davon aus das keiner der Herrschaften vor Gericht die Frage stellen muß, wie man beim Dauerlogging eines Hashs zwischen gleich großen Dateien unterscheiden kann, das es nicht der Porno ist, dem man gerade verfolgt. "Visueller Einzelabgleich" ist leider technisch nicht möglich. Vielen Dank für Ihre Ausmerksamkeit.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 3199 | |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
| Hallo! Zitat:
Das Honorar muss zu diesem Zeitpunkt schon dem RI in Rechnung gestellt und beglichen worden sein. Sonst sind dem RI ja keine Kosten entstanden, die folglich auch nicht eingefordert werden können. mfg nte (Anmerkung von RA Dr. Bahr: Der Sachverhalt, den das LG Berlin zu beurteilen hatte, ist nicht nur wettbewerbswidrig, sondern auch strafbar.Die Geltendmachung von Abmahnkosten, die in Wahrheit real gar nicht vom Mandanten bezahlt werden, ist nichts anderes als Betrug nach § 263 StGB. LG Berlin: Abmahnungsmissbrauch bei reinem Gewinnerzielungsinteresse - Kanzlei Dr. Bahr). | |
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| | # 3200 | |
| Registriert seit: 20.05.2009 Ort: Manchester
Beiträge: 30
| Zitat:
Gruß, Sam
__________________ ________________________________________ "Stay out of Camberwick Green!" | |
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