Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 01.06.2009, 22:33   # 3181
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Waldorf fragt Constantin nicht, ob er Dich / mich / uns verklagen darf, wenn es bei der Zivilklage doch nur um sein Honorar geht.Trotzdem vielen Dank für Deine Recherchen.
Genau. Die Vollmacht der Rechteinhaber über alle Instanzen, welche sie der Kanzlei W. über alle Instanzen erteilen, umfasst immerhin 14 Punkte
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Alt 02.06.2009, 02:37   # 3182
jobob
 
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Zitat:
Zitat von Kisch Beitrag anzeigen
Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, was für Beweise werden dann eigentlich aufgeführt? Alles was die haben ist doch die IP Adresse oder irre ich mich? In meinem Schreiben steht zwar "Sie sind für Handlungen Dritter verantwortlich" aber das kann doch so einfach nicht sein.

Eine WEP Verschlüsselung kann man meines Wissens knacken. Und im Extremfall kann auch jemand bei mir einbrechen und etwas runterladen (auch wenns dumm klingt).
Wenn wer mein Auto klaut (was abgeschlossen ist) und damit wen überfährt, heißt es doch auch nicht "Ihr Auto, ihre Schuld". Oder?

Die müssen doch zweifellos beweisen, dass man es selbst war. Dabei gibt es kein Beweismaterial, denn niemand hat meine Festplatte nach genannten Dateien untersucht und diese gefunden.
Ich neige gerne zu Vergleichen aus dem realen Leben ^^ aber man kann mich doch genausowenig im Supermarkt "erfolgreich verklagen", wenn etwas geklaut wurde während ich im dort war, ich aber das angeblich geklaute Stück nicht habe und es lediglich den Beweis gibt, dass ich im Supermarkt war.

Möchte natürlich keine Rechtsberatung sondern eventuell Erfahrungen, die manche gemacht haben. Denn irgendwie scheint mir die Beweislage etwas...schwach.
Hallo Kisch,
zuerst einmal möchte ich versuchen, dich aus dem Land der Träume zu holen.

Wenn sie deine IP-Adresse haben, so bist du als Anschlussinhaber auch namentlich ermittelt worden. In diesem Fall unterliegst du einer sogenannten 'Störerhaftung' und bist verantwortlich für deinen Internetzugang. Vorerst interessiert es niemanden, ob ein Familienmitglied, ein Freund oder der große Unbekannte aus Timbuktu deinen Internetzugang benutzt hat, um gewisse geschützte Werke im Internet zum Downloaden darzubieten.

Sicherlich kann man eine WEP-Verschlüsselung heutzutage 'knacken', und es bedarf nicht immer einer besonderen Fähigkeit dazu, dieses zu tun. Anleitungen hierzu findet man in entsprechender Fachlieteratur oder über das Internet.

Die zentrale Frage stellt sich jedoch, was du dazu beigetragen hast, deinen WLAN-Zugang so sicher wie möglich gemacht zu haben. Hast du in Eigenregie gehandelt und besitzt du die entsprechenden fachlichen Kenntnisse, um jedwelche Gefahren von außen zu unterbinden? War dir ein guter Freund oder Bekannter dabei behilflich, Dein WLAN-Zugang mal eben 'wasserdicht' zu machen? Hast du eine Firma damit beauftragt, deinen Internetzugang so zu konfigurieren, dass dieser nachen bestem Wissen und Gewissen vor Zugang von Dritten geschützt ist? Ist diese Firma eventuell zertifiziert und bist du im Besitz von einer Rehnung, die die entsprechenden Arbeiten dokumentiert?

Hätte man deine Wohnung durchsucht und wäre der Inhalt deiner Datenträger durchleuchtet worden, möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Bei einer solchen Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft müssen schon gravierende Gründe eines Straftatverdachts vorliegen, wie z.B. der Besitz von Kinderpornografie oder ein unberechtigt gewerbliches Handeln/Verbreiten mit urheberrechlich geschützen Werken.

Es wird und kann niemand behaupten, dass du als Anschlussinhaber irgendwelche geschützten Werke im Internet zum Downloaden angeboten hast. Man verlangt lediglich, dass du es in Zukunft unterläßt, dieses zu tun.

Da über deinen Internetzugang gewisse Werke dargeboten wurden, ist ein nicht unerheblicher Schaden entstanden, den der Rechteinhaber ganz gerne ersetzt bekommen würde. Ferner hat er einen Rechtsanwalt beauftragt, der auch nicht umsonst arbeitet.

Die Störerhaftung ist nicht unbedingt gerade internetzugangsinhaberfreundlich...

In diesem Sinne,
jobob
__________________
Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein.
Der Inhalt dieses Beitrages stellt ausschließlich meine Meinung dar. Sollte hier der Eindruck entstehen, daß ich rechtsberatend wirke, widerspreche ich diesem in jeglicher Form.
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Alt 02.06.2009, 03:31   # 3183
JG59
 
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Beiträge: 103
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
..., wenn es bei der Zivilklage doch nur um sein Honorar geht.
Wieso denn um sein Honorar?
Das müsste er von seinem Auftraggeber doch schon längst bekommen haben.

Der gerechtfertigt Abgemahnte wäre verpflichtet, dem Rechteinhaber die notwendigen Kosten (also auch das Anwaltshonorar) zu erstatten. Das könnte dieser auch einklagen.

Auch damit kann natürlich dieselbe Anwaltskanzlei beauftragt werden oder bereits sein.


JG59
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Alt 02.06.2009, 06:28   # 3184
K-Opfer
 
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@ jobob
Zitat:
Bei einer solchen Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft müssen schon gravierende Gründe eines Straftatverdachts vorliegen, wie z.B. [...] ein unberechtigt gewerbliches Handeln/Verbreiten mit urheberrechlich geschützen Werken.
Naja, so hoch sind die Hürden für die StA bei einer HD auch nicht (zumindest setzen sich die STA die Hürden nicht so hoch - trotz gewisser Eingriffe ins GG ). War da nicht mal der Fall einer HD bei bloß einer MP3
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Alt 02.06.2009, 08:42   # 3185
Hadron
 
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Zitat:
Zitat von JG59 Beitrag anzeigen
Wieso denn um sein Honorar?
So sieht's aus. Zur Unterstützung nochmal zwei Links: Turn Piracy Into Profit (lawblog) und Die Wurzel allen Übels
Zitat:
Wenn man die Frage, was der Auftraggeber eigentlich vom Anwalt berechnet bekommt, konsequent problematisiert und eine Anzeige wegen versuchten Prozessbetrugs in den Raum stellt, hört man sehr häufig nichts mehr von der Sache.
Zitat:
Die Wurzel allen Übels sind daher nicht Anwälte und Abmahnungen, sondern der leichtfertige gesetzeswidrige und strafwürdige Umgang mit gar nicht begründeten Erstattungsansprüchen.
Es geht nicht um "ihre" Gebühren. Die Unwälte können nur Gebühren einklagen, die dem Rechteinhaber tatsächlich entstanden sind.
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Alt 02.06.2009, 10:47   # 3186
Schuetze1968
 
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Zitat:
Zitat von jobob Beitrag anzeigen
Hi,

so so, man will also gegen einen Baum fahren und sich aus dem Leben stehlen?? Und das alles für nicht mal 1000 €.

Habt ihr schon mal daran gedacht, was für Leid ihr mit eurem Verhalten anderen zufügt? Beim Lesen eurer Nachrichten spielt ein Kind bei euch eine gewisse Rolle. Ganz schön verantwortungslos, wenn ihr mich fragt.

Man wirft euch vor, andere Menschen um ihre Rechte gebracht zu haben und widerrechtlich ein oder mehrere Werke zum Downloaden dargeboten zu haben. Ferner fordert man euch auf, dieses doch bitte in der Zukunft zu unterlassen, mehr nicht!

Ein ganz legitimer Vorgang. Würdet ihr an Stelle der anderen Partei sein; mit Sicherheit würdet ihr genau so handeln.

Ob der Vorwurf haltlos ist, wißt ihr am Besten. Man kann sich dagegen wehren und Gerichte zur Klärung der Sache beauftragen. Ein ganz normaler Vorgang, der in einem Rechtsstaat, in welchem wir leben, ein ganz normaler Vorgang ist und tagtäglich vollzogen wird.

Ob ein Gerichtsstreit mit einem gerechten Ausgang endet, steht in den Sternen und vermag keiner 100%-tig zu sagen. Man bekommt ein Urteil, mehr nicht.

So ein Streit vor Gericht stellt also immer ein gewisses Risiko dar, was mehr oder weniger von beiden Parteien getragen wird. Nirgendwo wird sovielgelogen, wie vor Gericht.

Statt den Kopf in den Sand zu stecken und zu behaupten, dass euch niemand mehr helfen kann, solltet ihr mal entsprechend nachdenken und Rückrat beweisen.

Vor Gericht gilt es, den Sachverhalt aus eurer Sicht darzustellen und auch glaubhaft zu machen. Es ist Sache des Gerichts, diesen, euren Sachverhalt entsprechend zu würdigen und unter Einbeziehung aller Äußerungen ein Urteil zu bilden. Dieses kann jedoch von einer gewissen Gerechtigkeit abweichen.

Wenn ihr die modUE richtig ausfüllt und unterschrieben nach München schickt, habt ihr vorerst deren Forderung erfüllt und solltet erst einen Rechtsanwalt kontaktieren, wenn ein Mahnbescheid in eurem Briefkasten liegt. Bis dahin geschieht alles noch außergerichtlich und kann ohne Rechtsbeistand erfolgen. Die Kosten für den Rechtsanwalt stehen erst an, wenn ihr ihn beauftragt und würden sich auch dann nur, wenn überhaupt, geringfügig ändern.

Die Angst vor diesem ganzen Schlamasel kann euch niemand hier nehmen und auch nicht ein Rechtsanwalt. Sollten gewisse Suizidvorstellungen noch in euren Köpfen rumschwirren, rate ich dringsten zu einer psychotherapeutischen Behandlung. Mit entsprechenden Wartezeiten ist leider zu rechnen, da die Therapeuten in unserem Lande hoffnungslos mit Terminen ausgebucht sind.

Solltet ihr auf Mitleids- und Beileidsbekundungen hier in meinem Beitrag hoffen, so hofft ihr vergebens. Ich wünsche euch bei den Entscheidungen, welche ihr nur für euch trefft, viel Glück und einen nervenschonenden Ausgang bei dieser Angelegenheit.

In diesem Sinne,
jobob
.....Danke Jobob....wir wissen was wir tun müssen,und wissen was wir oder auch nicht getan haben.......Mitleid?was ist das denn?sorry,wollte hier nie Mitleid oder sonstiges,waren nur eben sehr geschockt,wenn auch durch selbstverschulden....Lg
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Alt 02.06.2009, 13:34   # 3187
Tiffy01
 
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Hallo zusammen,

huete habe ich auch Post von diesen beliebten Anwälten bekommen für ein Album 856 €... Bis zum 4. soll ich die Unterlassungerklätung abschicken jetzt eine Frage soll ich die Orginal Abschicken oder lieber ne geänderte? ( Dann bitte einen Link )
Ich habe mit solchen Sachen überhaupt keine Erfahrung...

liebe grüße
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Alt 02.06.2009, 13:39   # 3188
ulrich
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Zitat:
Zitat von Tiffy01 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
jetzt eine Frage soll ich die Orginal Abschicken oder lieber ne geänderte? ( Dann bitte einen Link )
liebe grüße
Hallo Tiffy01 und Gruß an Dich.

Auch Du bist Opfer des Abmahnwahns geworden,
wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema
Eingehend zu beschäftigen.
Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit.

Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber.

Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren.

Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX zahlen….

Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten!
Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten!
Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht.

So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:

mod ue http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html(per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix, keine Kohle, keinen Kontakt.

Wichtig: (Die Modivizierte Unterlassungs Erklährung „mod UE“ sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.

Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012
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Alt 02.06.2009, 13:56   # 3189
Tiffy01
 
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Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Hallo Tiffy01 und Gruß an Dich.

Auch Du bist Opfer des Abmahnwahns geworden,
wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema
Eingehend zu beschäftigen.
Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit.

Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber.

Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren.

Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX zahlen….

Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten!
Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten!
Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht.

So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:

mod ue http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html(per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix, keine Kohle, keinen Kontakt.

Wichtig: (Die Modivizierte Unterlassungs Erklährung „mod UE“ sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.

Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012

Danke Ulrich aber der link funktioniert bei mir leider nicht ( sorry funktioniert doch DANKE )
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Alt 02.06.2009, 13:59   # 3190
ulrich
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Zitat:
Zitat von Tiffy01 Beitrag anzeigen
Danke Ulrich aber der link funktioniert bei mir leider nicht
Zweiter Versuch: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

Hier gibt es die gleiche: mod UE ! Abmahnwahn-Dreipage
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Alt 02.06.2009, 14:56   # 3191
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
So sieht's aus. Zur Unterstützung nochmal zwei Links: Turn Piracy Into Profit (lawblog)
Hallo Hadron,

der Link zu dem Vertag mit DigiP im PDF-Format ist offenbar nicht mehr aktiv. Ich würde da gerne mal reinschauen, um mich zu vergewissern, denn der beschriebene Inhalt übersteigt bei Weitem meine übelsten Vermutungen. Wenn jemand diese Datei hat oder einen anderen Link (Wikileak?) dazu, bitte eine kurze PN an mich (sofern man die Datei hier nicht veröffentlichen darf).

Zu diesem Vertrag noch eine Frage. Wenn dieser denn echt ist, sind irgendwelche strafrechtlichen Verfahren gegen Digi-Protect am Laufen oder bereits gelaufen?

Um bei einem aktuellen Thema zu bleiben: das wäre ja so, als würde das BKA selbst Ki-Po's veröffentlichen, um an die IP's potentieller Straftäter bzw. "gefährdeter" Personen zu gelangen.
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Alt 02.06.2009, 15:35   # 3192
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
...der Link zu dem Vertrag...
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Alt 02.06.2009, 19:38   # 3193
Lady Cheewa
 
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....so verbeugt euch und heisst mich willkommen....

Grüß euch Abgemahnte!

Auch ich habe heute Post von den Herrn Waldorf erhalten.

Dank eurer Posts bleiben mir eigentlich keine Fragen offen.

modUE schicken, nicht zahlen und Totstellen.

...................................

Als ich heute gut gelaunt gegen 13 Uhr Daheim den Briefkasten öffnete lag er da..... der Brief..... die Anklage..... einen Cognac (ich möchte betonen, das ich bereits "Feierabend" hatte) und zig Schreckminuten später begann ich zu lesen....hier und in anderen Threads..... jetzt gute 5 Stunden säter seh ich das ganze nicht mehr ganz so schwarz.

Eine Frage bleibt allerdings noch offen. Soll ich trotz gulli: LG Köln & P2P-Urheberrechtsverletzungen: Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen die modUE noch schicken? Also ich persönlich denke schon.... aber eine weitere Meinung könnte schon hilfreich sein!

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und ein ganz dickes DANKE für alle Infos, die Ihr hier schon zusammen getragen habt!

Liebe Grüsse

Lady Cheewa
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Alt 02.06.2009, 19:44   # 3194
ulrich
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Zitat:
Zitat von Lady Cheewa Beitrag anzeigen
Eine Frage bleibt allerdings noch offen. Soll ich trotz gulli: LG Köln & P2P-Urheberrechtsverletzungen: Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen die modUE noch schicken? Also ich persönlich denke schon.... aber eine weitere Meinung könnte schon hilfreich sein!

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und ein ganz dickes DANKE für alle Infos, die Ihr hier schon zusammen getragen habt!

Liebe Grüsse

Lady Cheewa
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Wichtig: (Die Modivizierte Unterlassungs Erklährung „mod UE“ sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.
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Alt 02.06.2009, 20:27   # 3195
jobob
 
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Zitat:
Zitat von Lady Cheewa;641822Eine Frage bleibt allerdings noch offen. Soll ich trotz [url=http://www.gulli.com/news/lg-k-ln-p2p-2009-05-30/
gulli: LG Köln & P2P-Urheberrechtsverletzungen: Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen[/url] die modUE noch schicken? Also ich persönlich denke schon.... aber eine weitere Meinung könnte schon hilfreich sein!
hi, ich denke auch, du solltest unbedingt die modUE umgehend nach München schicken!

In diesem Sinne,
jobob
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Alt 02.06.2009, 22:52   # 3196
Kisch
 
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Zitat:
Zitat von jobob Beitrag anzeigen
Hallo Kisch,
zuerst einmal möchte ich versuchen, dich aus dem Land der Träume zu holen.

Wenn sie deine IP-Adresse haben, so bist du als Anschlussinhaber auch namentlich ermittelt worden. In diesem Fall unterliegst du einer sogenannten 'Störerhaftung' und bist verantwortlich für deinen Internetzugang. Vorerst interessiert es niemanden, ob ein Familienmitglied, ein Freund oder der große Unbekannte aus Timbuktu deinen Internetzugang benutzt hat, um gewisse geschützte Werke im Internet zum Downloaden darzubieten.

Sicherlich kann man eine WEP-Verschlüsselung heutzutage 'knacken', und es bedarf nicht immer einer besonderen Fähigkeit dazu, dieses zu tun. Anleitungen hierzu findet man in entsprechender Fachlieteratur oder über das Internet.

Die zentrale Frage stellt sich jedoch, was du dazu beigetragen hast, deinen WLAN-Zugang so sicher wie möglich gemacht zu haben. Hast du in Eigenregie gehandelt und besitzt du die entsprechenden fachlichen Kenntnisse, um jedwelche Gefahren von außen zu unterbinden? War dir ein guter Freund oder Bekannter dabei behilflich, Dein WLAN-Zugang mal eben 'wasserdicht' zu machen? Hast du eine Firma damit beauftragt, deinen Internetzugang so zu konfigurieren, dass dieser nachen bestem Wissen und Gewissen vor Zugang von Dritten geschützt ist? Ist diese Firma eventuell zertifiziert und bist du im Besitz von einer Rehnung, die die entsprechenden Arbeiten dokumentiert?

Hätte man deine Wohnung durchsucht und wäre der Inhalt deiner Datenträger durchleuchtet worden, möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Bei einer solchen Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft müssen schon gravierende Gründe eines Straftatverdachts vorliegen, wie z.B. der Besitz von Kinderpornografie oder ein unberechtigt gewerbliches Handeln/Verbreiten mit urheberrechlich geschützen Werken.

Es wird und kann niemand behaupten, dass du als Anschlussinhaber irgendwelche geschützten Werke im Internet zum Downloaden angeboten hast. Man verlangt lediglich, dass du es in Zukunft unterläßt, dieses zu tun.

Da über deinen Internetzugang gewisse Werke dargeboten wurden, ist ein nicht unerheblicher Schaden entstanden, den der Rechteinhaber ganz gerne ersetzt bekommen würde. Ferner hat er einen Rechtsanwalt beauftragt, der auch nicht umsonst arbeitet.

Die Störerhaftung ist nicht unbedingt gerade internetzugangsinhaberfreundlich...

In diesem Sinne,
jobob
Danke für deine Antwort. Ich war nie wirklich im Land der Träume, mir ist klar, dass ich nicht unantastbar bin.

Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, was daraufhin groß entgegnen soll.
Unser WLAN ist gesichert und das Passwort ist nicht gerade einfach unser Nachname oder ähnliches.

Wo ich halt nur den Kopf schütteln kann ist der Satz "nicht unerheblicher Schaden entstanden, den der Rechteinhaber ganz gerne ersetzt bekommen würde". Ich wurde mal zusammengeschlagen und hätte dafür ganz gerne Schadensersatz, aber ohne einen eindeutig Täter gibts da nichts.

Naya bevor ich noch weiter ausschweife sag ich nochmal danke für deine ausführliche Antwort, auch wenn mir bei diesem "Rechtssystem" schlecht wird.

Gruß

Kisch
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Alt 03.06.2009, 00:13   # 3197
harl
Gastposter
 
Hallo liebe Leidesgenossen, ich reihe mich mal ein.
Bin heute von der Arbeit gekommen und hatte ein nettes Schreiben in meinem Postkasten.

Folgender Vorwurf:
-Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen - Aufforder zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Naja und natürlich einer Zahlung.

Die Schritte sind mir soweit klar, allerdings habe ich noch die eine oder anderer Frage.

Zum einen habe ich einen Ermittlungsdatensatz bekommen. In diesem Datensatz soll ich in einer Zeitspanne von 24 Sekunden was runtergeladen haben. ( 1 CD Album ) Eigentlich nicht möglich oder? Bzw. was kann man daraus machen?!

Desweiteren steht im Beglaubigtem Schreiben des Landgericht Köln, dass ich unzählige andere Sachen runtergeladen habe soll. ( diverse Interpreten etc. ) Aber ich kenne diese nicht mal, bzw. weiss ganz genau, dass es nicht der Fall war.

Hoffe Ihr könnt mir einige Tipps bzw. Ratschläge geben
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Alt 03.06.2009, 01:15   # 3198
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Abmahnung - Waldorf - Constantin Film GmbH - "BaaderMeinhofKomplex"

Offizielles Bulletin

Liebe Geschädigten,

bitte alle die unter Angabe des Hashwerts "7DFFE27E8315B8AECCF11429FF0A5F5F" abgemahnt wurden, zur künftigen Verteidigung diese Webseite abspeichern. Princess und ich speichern sie auch.

Erläuterung: Die Kanzlei Waldorf operiert sinngemäß: Wir haben mit einem Testdownload nach der Ermittlung des Hashwerts eindeutig 100 % beweissicher fest gestellt, das sich das Werk "Baader Meinhof Komplex" der Constantin Film AG unter diesem Hashwert befindet.

Und wir haben nun den Beweis, das dies nicht stimmen kann, da auch andere Werke unter dem Hashwert firmieren können und es in diesem Fall auch tun. [Release des "Werks iÜ 03.October 2006".]

Ich gehe davon aus das keiner der Herrschaften vor Gericht die Frage stellen muß, wie man beim Dauerlogging eines Hashs zwischen gleich großen Dateien unterscheiden kann, das es nicht der Porno ist, dem man gerade verfolgt. "Visueller Einzelabgleich" ist leider technisch nicht möglich.

Vielen Dank für Ihre Ausmerksamkeit.
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Alt 03.06.2009, 02:07   # 3199
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
Hallo!

Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Diese Auskunft beruhigt mich in keinster Weise. Waldorf fragt Constantin nicht, ob er Dich / mich / uns verklagen darf, wenn es bei der Zivilklage doch nur um sein Honorar geht.
Bisher war ich der Meinung, dass der RA die Kosten, die dem RI durch die anwaltliche Tätigkeit (und Schaden, durch Verursacher) entstanden sind, vom Abgemahnten einfordert - einklagt (im Auftrag des RI).
Das Honorar muss zu diesem Zeitpunkt schon dem RI in Rechnung gestellt und beglichen worden sein. Sonst sind dem RI ja keine Kosten entstanden, die folglich auch nicht eingefordert werden können.

mfg

nte

(Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Der Sachverhalt, den das LG Berlin zu beurteilen hatte, ist nicht nur wettbewerbswidrig, sondern auch strafbar.Die Geltendmachung von Abmahnkosten, die in Wahrheit real gar nicht vom Mandanten bezahlt werden, ist nichts anderes als Betrug nach § 263 StGB. LG Berlin: Abmahnungsmissbrauch bei reinem Gewinnerzielungsinteresse - Kanzlei Dr. Bahr).
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Alt 03.06.2009, 08:45   # 3200
DCI Sam Tyler
 
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Zitat:
Zitat von harl Beitrag anzeigen
Desweiteren steht im Beglaubigtem Schreiben des Landgericht Köln, dass ich unzählige andere Sachen runtergeladen habe soll. ( diverse Interpreten etc. ) Aber ich kenne diese nicht mal, bzw. weiss ganz genau, dass es nicht der Fall war.
Ich denke mal, dass es in dem Schreiben um das Auskunftsverfahren gegenüber Deinem Provider geht und da wurden gleich alle Interpreten genannt, egal wer was runtergeladen hat. In dem Verfahren werden auch die Klarnamen von anderen Filesharern rausgegeben.

Gruß,
Sam
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