Moin,
von mir auch ein kleiner Zwischenbericht.
Habe am 06.12. von denen die Vollmacht der Sony angefordert, mit Frist bis 20.12., dass ih danach die Sache sonst als erledigt ansehe.
Und, wie schon geschrieben wurde, habe nun das Teil bekommen - vom 11.12.!!!!
Also tatsächlich haben die sich ´ne Vollmacht ers geholt, nachdem ich die sehen wollte.
Das Schreiben dazu ist der blanke Hohn.
Nach dem Motto - Du bist sooo böse und weigerst Dich zu zahlen und die UE zu schicken *drohenden-Knüppel-schwing", dann eine Seite voll mit ihren merkwürdigen Zitaten, durch die sie mir nochmal deutlich machen wollen, dass man die Vollmacht ja gar nicht schicken müßte und der Wisch auch ohne gültig sei *blaaaa* und dann doch nochmal zwei Fristen zur UE und Zahlung.
Natürlich jetzt noch kürzer gesetzt.
Werd denen dann wohl morgen mal ´ne modifizierte UE faxen u7nd per Post hinterherjagen.
Wollte eigentlich noch ein Schreiben dazu packen, dass ich die Kohle nicht hab (was stimmt) und, dass ich deren Gebühr zu hoch finde.
Kann mir deren Antwort schon vorstellen *lach* lange droh Artikel mit viiiiielen Zitaten.
Ich glaub ich warte nach der UE erstmal ab und schaue mal, wie lange die über Weihnachten Urlaub machen
19.12.2007, 00:49
#
302
Smithy1980
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
Moin Anke,
eine nicht mitgesendete Vollmacht ist zunächst nur ein Formfehler.
Wichtig ist das Datum der Vollmacht zur Abmahnung. Mir hat man eine Vollmacht zur PROZESSFÜHRUNG zukommen lassen nicht für die Abmahnung. Wenn deine Vollmacht NACH dem Abmahndatum datiert ist und es sich nicht um eine Prozessvollmacht handelt, schreib denen das da dann wohl ein Missverständniss vorliegen muss da der angebliche Tatzeipunkt VOR der Vollmacht lag und die Abmahnung deshalb als erledigt ansehen kann.
Die Antwort würde mich interessieren.
19.12.2007, 01:23
#
303
justus65
Gastposter
Hallo Leute,
ist schon seltsam hier ! ich meine ich gehöre auch zu den Leuten, die sich mit dem Standardschreiben von Walldorf und Kon...tschuldigung Kolegen abmühen. habe denen auch eine leicht modifizierte UE zu geschickt. im Moment bastele ich an einem Brief, der hoffentlich die Anwaltsgebühr mindert. habe das beim letzten Schreiben schon versucht, einen Scheck beigelegt, aber darauf hin kam dann nur der Check und eine neuerliche Aufforderung und bla bla bla.. Angstmache zurück !
meine Bitte an euch, könntet ihr etwas konkreter werden, denn die Geschichte mit den Massenabmahnngen scheint das einzigste greifbare zu sein !
Ansonsten an alle, die irgend welche Links hier rein gestellt haben, die waren zum Teil recht gut ! http://www.doerre.com/urteile/2004/2...bstauftrag.pdf
oder :
AG Offenburg Aktenzeichen: 4 Gs 442/07 Entscheidungsdatum: 20.07.2007
mir stellt sich die Frage ob die Herren von Waldorf nicht sogar über die Referenznummer in den vorgedruckten Überweisungsträgern eine Anzahl an Abmahnngen verraten ! meine Nr. ist 07PP002183 ob das wohl 07 für das Jahr, PP für Produkt Piraterie und ein fortlaufende Nummer ist ?
ärgerlich, das das was die machen legal ist ! oder ist es das nicht ?
denn ein mal schlechte qualität gehört ist doch meist gute CD gekauft... denn wer kauft die katze im Sack ? .. liebe Hörspielverlage !
19.12.2007, 09:05
#
304
Smithy1980
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
Hallo Justus, (na ???-Fan?)
das Problem an den Massenabmahnungen ist das es sich hierbei um eine rechtliche Grauzone handelt welche ungunsten des kleinen Mannes voll ausgenutzt wird.
Die Briefe sind Standartisiere Anschreiben welche nicht ohne Grund mit kurzen Fristen sehr bedrohlich wirken. Es werden Gesetzestexte zitiert und Gerichtsurteile welche man nicht mit den meisten Situationen vergleichen kann da es sich oftmals nur um eine oder zwei Dateien handelt. In den Urteilen geht es meistens um HUNDERTE von Dateien.
Sie sind nicht illegal und da es der Gesetzgeber wiedermal verpennt hat eine einheitliche Rechtssprechung mit einer Bagatellgrenze zu schaffen ist man der Willkür der Richter im Falle der Anklage ausgesetzt. Was und ob man letztendlich bezahlt hängt vom Geschick des eigenes Anwaltes ab. Man soll sich niemals einschüchtern lassen. Hab schon oft vernommen das Waldorf ja mal gegen Heise.de geklagt hat und in erster Instanz auch gewonnen hat aber das steht in einem anderen Buch. Schliesslich ging es sich ja dabei nicht um Filesharing sondern um einen Link zu einer Kopiersoftware.
In meinem Fall kam Waldorf schon auf uns zu und hat den Streitwert von 25.000EUR auf 2500EUR herabgesetzt. Jetzt hat unser Anwalt aber folgendes gemacht:
Er hat die UE so stark abgeändert das keinerlei Schuld eingestanden wird und das wir von einer Zahlung absehen da man sich ja aussergerichtlich geeinigt hat.
Eine Antwort seitens Waldorf steht seit Anfang Dezember aus. Wenn ich alle Dokumente habe werde ich sie zur Verfügung stellen.
hofffe das ich das darf ..... wenn nicht bitte um löschung!
20.12.2007, 12:16
#
306
vitrum
Registriert seit: 20.12.2007
Beiträge: 4
wie schon gesagt habe gestern auch einen solchen brief erhalten und heute erstmal meinen anwalt alles übergeben hoffe es war richtig? die müssen es ja echt nötig haben das sie so viele kettenbriefe rausschicken.was kann ich nur machen. diesen bericht habe ich eben gefunden und werd daraus nicht schlau....
mfg vitrum
Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.
Anzeige
Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.
Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander.
Diese laufen dem Gericht zufolge "aus Gründen der Logik" ins Leere. Die Kanzlei Rasch hatte wie in anderen Fällen auch eine Fraunhofer-Studie ins Feld geführt, nach der in den Jahren 2001 und 2002 jeweils über fünf Milliarden Musikdateien verbreitet worden seien. Das Gericht bestritt diese Zahlen nicht, erklärte aber, sie würden keinen "strafrechtlich relevanten Schaden" belegen. Im Gegenteil habe die Kanzlei in ihrer Anzeige lediglich einen Download vom Beschuldigten nachgewiesen, nämlich den von der proMedia zur Beweisführung getätigten.
In der Begründung zweifelte das Gericht jene Argumentation an, die die Musikindustrie stets anführt. Im vorliegenden Fall sei ein vom Tauschbörsennutzer angebotenens Musikstück legal für weniger als einen Euro zu haben gewesen. Dies sei aber keinesfalls mit dem entgangenen Umsatz gleichzusetzen, denn es verhalte sich "hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Zur Bekräftigung führte auch das Gericht eine Studie an: Die Universität Harvard ermittelte demnach im Jahre 2004, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere.
Auch den Vorwurf des Vorsatzes in der Strafanzeige zog das Amtsgericht in Zweifel. Es sei in einer US-amerikanischen Studie von 2006 überzeugend dargelegt, dass Clients zu fünf gängigen P2P-Netzwerken Programmkomponenten aufweisen, "die einen Zwangsupload zur Folge haben, ohne dass der jeweilige Nutzer, der im vorliegenden Fall als Täter anzusprechen wäre, dies erkennen könne". Außer im Falle eines Geständnisses sei folglich "der Nachweis, er sei nicht auf die teils verborgenen und schwer entdeckbaren Redistributionsprogrammteile hereingefallen, kaum zu führen".
Schließlich ließ das Gericht auch die Vorgehensweise der Musikindustrie "in die Abwägung einfließen". Die Strafanzeigen haben demnach "ersichtlich den Zweck, den über die Ermittlungen festgestellten Anschlussinhaber später zivilrechtlich als Störer auf Unterlassung, weit überwiegend aber auf Zahlung hohen, meist unberechtigten Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen". Ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider auf Offenlegung der Nutzerdaten stehe der Musikindustrie eben nicht zu. In dem sie "den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafanzeigen beschert", strebe sie folglich Auskünfte an, die ihr "der Gesetzgeber bewusst versagt hat".
Der Beschluss dürfte bundesweit bei den Staatsanwaltschaften auf großes Interesse stoßen. In Gesprächen mit Strafermittlern und Staatsanwälten erfuhr heise online immer wieder, dass die Behörden unter der Last von Massenstrafanzeigen der Rechteinhaber ächzen. "Da bleibt die Ermittlung schwerer Straftaten auf der Strecke, weil wir uns mit diesen Bagatellgeschichten herumschlagen müssen", beschwerte sich beispielsweise ein Staatsanwalt, der nicht genannt werden will. Unter der Hand war zu erfahren, dass mehrere Staatsanwälte versuchen werden, einen ähnlichen Beschluss ihres ortsansässigen Amtsgericht zu erwirken.
hoffe habe nicht wieder was falsch gemacht...(urheberrecht) LOL
20.12.2007, 14:18
#
307
sonekacke
Gastposter
Oja die kann ich auch gebrauchen die Tips!!!! Was ich nun machen kann...
Ich habe gestern ebenso einen großen Umschlag von den Waldorf Anwälten im Briefkasten gehabt. Fast 20 Seiten lang.
Auch mit 606 Euro Abmahnkosten, wovon 100 € Schadensersatz und der Rest für Anwaltsgebühren.
Die Fristen sind die besondere Härte. Wenn ich in Urlaub gefahren wäre bis nächstes Jahr....??? Wär dann mein Pech oder wie? Das kanns ja wohl echt nicht sein...
Am 27.12. 12:00 wollen die die unterschriebe Unterlassungserklärung auf dem Tisch haben und am 31.12. das Geld.
Aus den Beiträgen hier werde ich auch nicht ganz schlau.
Es wurde geschrieben:
- lieber bezahlen und die UE so wie sie ist unterschreiben.
- dann wieder, bloß nicht die UE so unterschreiben wie sie ist, besser eine (vom Anwalt?) abgeänderte UE hinschicken, obwohl diese auch abgelehnt werden kann und erstmal nicht bezahlen....
- nur den Schadensersatz (mit dem ich mich noch abfinden könnte bei den 100€) bezahlen die Anwaltsgebühren nicht, die wirklich lachhaft sind und in keinem Verhältnis stehen.
- bei diesen Anwälten anrufen und verhandeln, vielleicht geht er mit dem Betrag runter
-oder sogar völlig ignorieren das Ganze, weil das bloße Einschüchterungstaktik ist
Das sind sicher noch nicht alle, aber weiter gekommen bin ich mit den ganzen Aussagen hier nicht so richtig.
Wird wirklich ein gerichtliches Verfahren eingeleitet?
Was kann bzw. wird passieren, wenn ich das nicht oder nur teilweise d.h. den Schadensersatz zahle?
Nach Aktennummer müssen es ja schon über 5000 sein. Ich finde es absolut nicht gerechtfertigt für solch ein Massenabmahnungsverfahren 505 € Anwaltsgebühren blechen zu müssen.
Haltet mich auf dem Laufenden, wie es euch ergangen ist bzw. ergeht damit und bitte helft mir wie ich weiter verfahren soll!!!!!!
20.12.2007, 17:16
#
308
jlbenjamin
Registriert seit: 20.12.2007
Beiträge: 2
Man ist dieser Thread lang.
Ich gehöre ab Gestern auch zu den Bösen. 606 von denen 100 Schadensersatz sind. Und vielen schließe ich mich an: den Schadensersatz würd ich ja zahlen die Anwaltskosten find ich unverschämt.
Auch ich werde aus den Tipps nicht schlau hab aber heute mit zwei Anwälten gesprochen, die sich auf die Fälle mit Rasch und Waldorf spezialisiert haben. Beide sind der folgenden Ansicht:
- geänderte UE abschicken
- Keine Zahlung vornehmen
Es gibt mehrere Argumente dafür und dagegen. Fakt ist: jeder Fall muss einzeln betrachtet werden auch wenn es sich um Massenabmahnungen handelt. Und was zu machen ist hängt vom Charakter desjenigen ab der abgemahnt wurde. Kein Anwalt kann versprechen, dass es bei Nichtzahlung des Schadensersatzes einschließlich der Anwaltskosten nicht zu einem Strafverfahren kommen kann. Und wer bei Waldorf bezahlt, der hat vielleicht dort Ruhe, dem kann aber nicht garantiert werden, dass er von Rasch keine Post erhält.
Man kann hin und herdebattieren, ich entscheide mich aber für die von beiden Anwälten vorgeschlagene Vorgehensweise und habe Status heute keine Ahnung wo das hinführt. In drei Jahren weiss ich dann wohl mehr. Jetzt, da ich hier aber angemeldet bin halte ich Euch auf dem Laufenden.
Grüße, jlb!
20.12.2007, 17:22
#
309
vitrum
Registriert seit: 20.12.2007
Beiträge: 4
HALLO ALLE
Ja was soll ich dazu sagen ich habe gestern einen so tollen Brief erhalten der sich über 606 euro beläuft. Und ich soll auch ein bestimmtes Album zum upload angeboten haben. Die waldorfs wollen wohl mit Macht(ironisch gemeint) reich werden,falls sie das nicht schon sind . nach denaussagen die masn so im netz findet. Habe heute die angelegenheit dem Anwalt übergeben und mal sehen was daraus wird.weiss jemand einen Rat was man noch dagegen unternehmen kann? Mfg vitrum
20.12.2007, 17:26
#
310
vitrum
Registriert seit: 20.12.2007
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von sonekacke
Oja die kann ich auch gebrauchen die Tips!!!! Was ich nun machen kann...
Ich habe gestern ebenso einen großen Umschlag von den Waldorf Anwälten im Briefkasten gehabt. Fast 20 Seiten lang.
Auch mit 606 Euro Abmahnkosten, wovon 100 € Schadensersatz und der Rest für Anwaltsgebühren.
Die Fristen sind die besondere Härte. Wenn ich in Urlaub gefahren wäre bis nächstes Jahr....??? Wär dann mein Pech oder wie? Das kanns ja wohl echt nicht sein...
Am 27.12. 12:00 wollen die die unterschriebe Unterlassungserklärung auf dem Tisch haben und am 31.12. das Geld.
Aus den Beiträgen hier werde ich auch nicht ganz schlau.
Es wurde geschrieben:
- lieber bezahlen und die UE so wie sie ist unterschreiben.
- dann wieder, bloß nicht die UE so unterschreiben wie sie ist, besser eine (vom Anwalt?) abgeänderte UE hinschicken, obwohl diese auch abgelehnt werden kann und erstmal nicht bezahlen....
- nur den Schadensersatz (mit dem ich mich noch abfinden könnte bei den 100€) bezahlen die Anwaltsgebühren nicht, die wirklich lachhaft sind und in keinem Verhältnis stehen.
- bei diesen Anwälten anrufen und verhandeln, vielleicht geht er mit dem Betrag runter
-oder sogar völlig ignorieren das Ganze, weil das bloße Einschüchterungstaktik ist
Das sind sicher noch nicht alle, aber weiter gekommen bin ich mit den ganzen Aussagen hier nicht so richtig.
Wird wirklich ein gerichtliches Verfahren eingeleitet?
Was kann bzw. wird passieren, wenn ich das nicht oder nur teilweise d.h. den Schadensersatz zahle?
Nach Aktennummer müssen es ja schon über 5000 sein. Ich finde es absolut nicht gerechtfertigt für solch ein Massenabmahnungsverfahren 505 € Anwaltsgebühren blechen zu müssen.
Haltet mich auf dem Laufenden, wie es euch ergangen ist bzw. ergeht damit und bitte helft mir wie ich weiter verfahren soll!!!!!!
ja das gleich habe ich gestern auch bekommen mit der gleichen summe und frist bis 31.
20.12.2007, 19:21
#
311
karsten99
Gastposter
Auch ich gehöre zu den glücklichen die diesen Liebesbrief bekommen haben. So richtig schlau geworden bin ich aus diesem Megbeitrag auch noch nicht.
Gibt es irgendwo eine angepasste UE für diesen fall?? Ich glkaube ich würde das dann auch versuchen mit dem schicken und auf Zahlung verzichten.
Die Fristen sind gerade zwischen den Feiertagen echt brutal. Sind die so rechtens. Bin für jede Hilfe dankbar.
Auch ich gehöre zu den glücklichen die diesen Liebesbrief bekommen haben. So richtig schlau geworden bin ich aus diesem Megbeitrag auch noch nicht.
Gibt es irgendwo eine angepasste UE für diesen fall?? Ich glkaube ich würde das dann auch versuchen mit dem schicken und auf Zahlung verzichten.
Die Fristen sind gerade zwischen den Feiertagen echt brutal. Sind die so rechtens. Bin für jede Hilfe dankbar.
Rechtens sind die leider schon, denn der Brief stellt nur ein Angebot dar. Ich glaube, abgeänderte UE abschicken und nichts zahlen ist die beste Variante. Die UE sollte aber sorgfältig ausgearbeitet sein.
21.12.2007, 12:17
#
314
cashtrader
Registriert seit: 21.12.2007
Beiträge: 2
Wie können die Waldorfs eigentlich weiter vorgehen, wenn man eine geänderte UE (wird akzeptiert) und
a) gar nichts überweist
b) Teilbetrag überweist
Läuft das dann über Inkassobüro oder müssen die ihre monetären Forderungen gerichtlich einklagen???
Gruß
ct
21.12.2007, 14:48
#
315
Oktopuss
Registriert seit: 21.12.2007
Beiträge: 1
Wie hier schon in einem anderen Post geschrieben, können in einem Forum keine grundsätzlichen Antworten zu einem "Was soll ich tun?" gegeben werden.
Das muß jeder letztlich für sich allein entscheiden. Gemessen an den Konsequenzen, die er bereit ist zu tragen. Letztlich könnte dies tatsächlich bis zu einer Gerichtsverhandlung gehen.
Dies ist das Fazit meiner bisherigen Suche im Netz:
Einige Leute haben bezahlt, die mitgeschickte UE unterschrieben und hatten danach Ruhe. Bei nicht wenigen Leuten kamen weitere Briefe mit neuen Forderungen zu neuen "Verstössen".
Einige Leute haben nicht bezahlt/Teilbetrag bezahlt, eine abgeänderte UE unterschrieben und hatten danach Ruhe. Bei nicht wenigen Leuten kamen weitere Briefe mit den alten/erhöhten Forderungen und neuen Drohungen.
Einige Leute haben nichts bezahlt und alle Schreiben ignoriert und hatten danach Ruhe.
Einige Leute haben nichts bezahlt und alle Schreiben ignoriert. Die Forderungen der Anwälte sind an ein der Schufa angeschlossenes Inkassounternehmen weitergeleitet worden. Dies ist auch bei mir der Fall.
Zu den Inkassounternehmen:
Offensichtlich ist, daß hiermit ein weiterer Unternehmenszweig gewinnbringend an der Abmahnwelle beteiligt ist. Die Druckmittel weiten sich von "Du kommst vor Gericht" nun aus auf: "Wenn Du nicht zahlst, kriegst Du nen Schufaeintrag und der macht Dir echt Dein Leben schwer" ...
Für jedes ignorierte Schreiben werden dort selbstverständlich wieder weitere Gebühren erhoben. Der weitere Gang der Dinge bleibt von meiner Seite her erstmal Spekulation:
Bei Gericht wird ein Mahnbescheid erwirkt. Es bleiben 14 Tage Zeit dem Mahnbescheid vollständig zu widersprechen. Vor Gericht muß damit die Richtigkeit der Ansprüche festgestellt werden.
Bei allen Recherchen im Internet habe ich bisher von keinem verhandelten Fall gelesen. Eines Besseren belehren lasse ich mich durch Fakten.
Gegen unberechtigte Schufa-Einträge kann man sich übrigens - entgegen aller Gerüchte - mit allen rechtlichen Mitteln wehren.
Grüsse Oktopuss
21.12.2007, 15:42
#
316
cashtrader
Registriert seit: 21.12.2007
Beiträge: 2
Heißt das, das bei Nicht- oder Teilzahlung Waldorf das Geld über ein Inkassobüro eintreibt - also ohne Gerichtsverhandlung.
22.12.2007, 02:19
#
317
Pawli
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 13
Hallo
An Octopuss
Das was Du hier schreibst über Schufa fällt mir schwer zu glauben.Du wärst der Erste ,der mit Inkassofirma und Schufa zu tun hätte.Ich lese mehrere Foren und habe noch von keinem einzigen Fall gehört oder gelesen ,der in Schufa eingetragen wurde weil er nicht bezahlt hat.Wenn man in dem modifieziertem UE schreibt " ...Ich habe das nicht gemacht, mache nicht und werde nicht machen...", dann ist das kein Schuldgeständnis.Und wenn Du unschuldig bist muß Du die Anwaltskosten nicht bezahlen.Dann müsssen sie Klagen und deine Schuld eindeutig vor Gericht beweisen. Die INkasofirma würde großes Risiko eingehen. Sie würde bei RA deine Schulden " abkaufen" und dann kein Geld sehen weil Du unschuldig bist und deshalb keine Schulden bei RA hattest.
Irgendwas stimmt hier nicht.
Vielleicht meldet sich doch noch jemand ,der einen Eintrag wegen Filesharing in die Schufa bekommen hat.
Gruß Pawli
22.12.2007, 21:11
#
318
GIZEH
Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 89
Zitat:
Zitat von Oktopuss
Einige Leute haben nichts bezahlt und alle Schreiben ignoriert. Die Forderungen der Anwälte sind an ein der Schufa angeschlossenes Inkassounternehmen weitergeleitet worden. Dies ist auch bei mir der Fall.
die beiden dinge fehlten auch noch in der sammlung:
1.inkasso-moskau
2.schufa-eintrag
fällt euch nichts mehr anderes ein?
ist doch langsam peinlich, aber wirklich. ich kenne einen fall, da hat waldorf 4 mal angerufen und versucht halt über telefon die leute einzuschüchtern mit u.a. androhung von gerichtsverfahren.
jetzt frag ich mich doch, warum macht man sich die mühe noch anzurufen, wenn man im recht ist und gleich klagen könnte? da passt doch was nicht. lustigerweise schneit hier alle 10 tage mal so ein lutscher rein, der wahnwitzige geschichten zum besten gibt.
und wieder mal schade für die mühe
schleppt doch endlich mal einen vors gericht und dann ist ruhe. fragt sich nur für wen?
zu 1. in anderen ähnlichen fällen, wussten die inkasso-firmen gar nicht worum es ging und haben sich im nachhinein bei den leuten entschuldigt.
zu 2. was hätte waldorf für ne berechtigung bei der schufa-eintragung? keine!
also, augen zu und durch. die werden noch einige zeit versuchen das geld rauszulügen und dann wars das.
ich freu mich schon auf eure nächste ideen der infantilen "angstmache"...
23.12.2007, 01:14
#
319
Smithy1980
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
Korrekt.
Ich habe auch eine abgeänderte UE versendet mit dem Zusatz das wenn die dann immer noch Geld haben wollen das wir mal prüfen lassen ob die Abmahnung rechtens ist. Das ist nun 2 Wochen her und es hat den Anschein das die sich wirklich fürchten einen wegen zwei Dateien vor Gericht zu ziehen.
Wenn die vor Gericht ziehen ist das weil der jenige wirklich was auf dem Kerbholz hat.
Lasst euch von nichts einschüchtern. Wer in Angst lebt hat schon verloren.
23.12.2007, 09:24
#
320
Brainstorm
Registriert seit: 11.08.2007
Ort: in Deinen schlimmsten Träumen
Beiträge: 44
Zitat:
Zitat von GIZEH
zu 2. was hätte waldorf für ne berechtigung bei der schufa-eintragung? keine!
Stimmt, Waldorf hat darauf keinen Einfluss. Aber wenn Du einem Mahnbescheid eines AG nicht widersprichst, dann wird der Mahnbescheid mit Ablauf der Widerspruchsfrist rechtskräftig und -Achtung, jetzt kommt's- vollstreckbar. Ein rechtskräftiger Mahnbescheid wird sehr wohl bei der SCHUFA eingetragen. Bingo! Dagegen kannst Du zwar nochmal Widerspruch einlegen, aber die Höhe der Forderung ist dann schon mal fest. Mit der Vollstreckbarkeit kann dann nach Ablauf der zweiten Widerspruchsfrist ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, die Forderungen bei Dir per Zwangsvollstreckung "beizutreiben", wie das so schön heisst. Auch eine Zwangsvollstreckung wird bei der SCHUFA registriert. Doppelbingo! Tut er das und Du hast nichts Pfändbares, dann wird von Dir die Abgabe der "Eidesstattlichen Versicherung" (früher: Offenbarungseid) verlangt. Auch die Abgabe dieser Versicherung wird bei der SCHUFA eingetragen. Kopfschussbingo! :balloons: Was Dich aber "trösten" dürfte, ist, dass -soweit ich informiert bin- pro Fall immer nur der "worst case" eingetragen wird, nicht alle drei oben genannten Teilschritte.
Dieser Punkt in Deiner Aufzählung ist also durchaus ernst zu nehmen und macht hoffentlich JEDEM klar, dass mit dem Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides der Spass vorbei und qualifizierte, anwaltliche Hilfe dringend geboten ist. Die Inkasso-Fritzen kannst Du allerdings knicken, da hast Du recht; die können auch nicht mehr erreichen, als der Abmahner Deines Vertrauens. Und die haben mit der SCHUFA auch nichts zu tun. Die SCHUFA hält sich an Daten und Unterlagen der Gerichte, und sonst nix!
Ach so, bevor Du mich jetzt auch in die Kategorie "Panikmach-Lutscher" integrierst, lies' Dich in den Foren schlau. Mein Nick sollte dabei schon helfen.
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html