also ich würde trotzdem noch mal alles andere festhalten (wie die Massenabmahnung oder die Herausgabe von der Anschrift durch den Provider), da du dir so 100% sicher sein kannst, dass du alle Chancen "ungeschoren" vorbeizukommen nutzen kannst.
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31.05.2009, 01:00
#
3142
Cornelia
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
Ok, ganz so stillhalten kann ich doch nicht *grins*
@Constantin
Danke für Deine Antwort.
So ganz täuschst Du Dich nicht, ich bin tatsächlich alleinerziehende Mama, gleichzeitig beruflich gestresst und hab einen schwerkranken Paps für den ich täglich Widerrufe und Kündigungen schreiben muß weil die Flut an irgendwelchen angeblichen Gewinnspielteilnahmen nicht nachlässt.
Wenn ich nicht so unter diesem Druck stehen würde, hätte ich die 100 Euro sicher nicht an Waldorf gezahlt, aber ich hab einfach keinen Nerv das auch noch durchzustehen weil es ja anscheinend keine Sicherheit gibt ohne Zahlung und nur mit modUE durchzukommen.
Wem kann man heutzutage noch trauen? Es wäre kaum verwunderlich, wenn hier in diesem Forum auch Mitarbeiter von Waldorf rumschwirren. Man kann sich nur auf sein persönliches Bauchgefühl verlassen, eine andere Wahl gibt es nicht.
@Shual
welches ist denn die Geschichte mit dem Porno-Liebhaber? Würde ich gerne lesen!
Bezüglich Herrn RA Wachs hab ich aber tatsächlich - vielleicht wieder dumme - Frage:
Kann man den Waldörfern nicht gerade dadurch das Handwerk legen, indem man auf diese genannte Äußerung verweist? Ich meine damit, als Betroffener bekommt man nur einen Ermittlungsdatensatz in dem die IP, die Zeit von wann bis wann, der Filmname und die Hashdatei mitgeteilt bekommt. Was genau eigentlich beweist, das ich wirklich einen kompletten Film runter- bzw. upgeloadet habe? Nur die Hash-Datei oder der Name der Datei? Wieso wird ein wirklich greifbarer Beweis nicht in der Abmahnung mitgeteilt? Was, wenn es eine Fake-Datei war? Ich kann als Laie nicht nachvollziehen, warum ich wegen sowas teuer abgemahnt werde ohne einen wirklich tatkräftigen Beweis dargelegt zu bekommen damit ich auch ebenso wirklich sagen könnte, okay, das ist an meinem PC höchstwahrscheinlich passiert, auch wenn ich selbst nicht derjenige war der die Datei gezogen bzw. angeboten hat, das könnte mein Kind gewesen sein (der gern mal mit der Maus rumklickt), mein Partner, der ab und an auch meinen PC benutzt oder Freunde die sich hier hin und wieder dran setzen. Ich weiß es einfach nicht und es wird sich Monate später auch nicht mehr nachvollziehen lassen.
Kann man nicht eine Sammelklage von den Opfern hier gegen den Abmahnwahn der Waldörfer starten? Es ist ja zumindest, soweit ich lesen konnte bekannt, das es hier eine Serienabmahnung für ein und dasselbe mit gleichem Text gab.
So, und nun haut mich weil ich wieder dumme Fragen stelle *lol*
__________________ Viele Grüße, Conny
----------------------------------
Von Rechtssprechung hab ich keine Ahnung...außer zuhause, da hab ich immer recht. eitsche: HIER dürfen meine Antworten aber nicht als Rechtsberatung gelten, sie geben nur meine Meinung wieder.
31.05.2009, 02:00
#
3143
Mitchell
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von PsychoBonbon
das wäre grandios :luvuall:
Ich denke, das wäre eher fahrlässig. Eine modUE solltest Du auf jeden Fall senden, ob Du was zahlst, bleibt Dir überlassen. Wie in dem Beitrag von RA Wachs geschrieben "Diese Entscheidung ist der stete Tropfen, aber (noch) nicht das Ende des Abmahnwahns."
Bis dahin ist es wohl noch ein weiter Weg...
So long,
Mitchell
P.S.: Alles nur meine pers. Meinung und kein anwaltlicher Rat
31.05.2009, 08:45
#
3144
dieter116
Registriert seit: 16.05.2009
Beiträge: 6
Gerade in emule werden doch Dateien von den usern gern umgenannt.
Erscheinen im Suchergebniss dann unter anderem Namen.
Wenn also ein Schüler wegen einer Arbeit über Feuchtbiotope sich
Feuchtbiotope_in_Deutschland.rar
runterlädt und sich dahinter das Hörbuch Feuchtg. verbirgt, was wäre dann die rechtliche Bewertung ?
Ebenso die vielen Pornos , die unter anderem Namen im emule stehen .
31.05.2009, 09:09
#
3145
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Cornelia
@Shual
welches ist denn die Geschichte mit dem Porno-Liebhaber? Würde ich gerne lesen!
Bezüglich Herrn RA Wachs hab ich aber tatsächlich - vielleicht wieder dumme - Frage: Kann man den Waldörfern nicht gerade dadurch das Handwerk legen, indem man auf diese genannte Äußerung verweist?
1. Das denke ich mir.
Sagen wirs so... gewisse Personen in meinem Privatleben sind heilfroh, dass wir nun über schlechte Musik und noch schlechtere Filme reden. Wenn man sich mal überlegt mit was man im Bereich Abmahnungen zu tun hatte [eventuell muß man auch noch die ganzen Cover prüfen]... eben nicht. Das interessiert nicht. Hier gehts um ABMAHNUNGEN. Egal wer sie erhält, egal welcher gesellschaftlicher Personenkreis, egal, egal... Aber mit einem Abgemahnten bekommt man sehr häufig auch diese Umstände mit serviert. Ein Neuabgemahnter bedenkt das meistens nicht. Der denkt oft egozentrisch: "Achgottwieschlimm. Ich bin ganz fürchterlich erwischt worden und kein Geld und undundund..." Eigentlich ist das aber eher ... mir persönlich... ziemlich egal, ob einer sich nun Extrempornos reinpfeift, oder andere Vorlieben und Lebensbedingungen hat. Treten diese aber urplötzlich ins Forum, egal wie, und stören sie die aufgebaute und erarbeitete Funktionalität eines Forums.... gibts ab und zu mal eine auf die Nuss. Nicht mehr, nicht weniger.
2. Sehr gute Frage! Die sollte man aber eher den Anwälten der Telekom stellen, die ja achso professionell sind...
Natürlich sind auch diese Ergebnisse [LG Köln] zu verwenden. Ganz klar.
hallo,ich bin komplett mit den nerven am ende. ich habe gestern das schreiben bekommen von waldorf Ra münchen. wegen ein album Von A.berg.und ich gebe zu ich habe es geladen bei torrent,dumm wie ich bin....aber das schreiben ging nun an den anschlußbesitzer,also meine Freundin,die weint nur noch und hat angst,weil es um 856€ geht. wir haben nur einen 50% Lohn und können das nie zahlen. soll ich die unterlassungserklärung unterzeichnen und denen sagen ich war das?und fragen ob ich das mit einer ratenzahlung begleichen kann?ich kan nur monatlich 30€ abzahlen....ich hab solche angst grade,meine freundin nochmehr.....bitte helft uns..Liebe Grüße XXXX aus XXXXXX
EDIT BY PRINCESS
Bitte in deinem Interesse keine Angaben über Klarnamen und Wohnort machen!
31.05.2009, 11:05
#
3147
Mitchell
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Schuetze1968
hallo,ich bin komplett mit den nerven am ende...
Kein Grund die Nerven zu verlieren, es gibt immer Möglichkeiten. Ich rate Dir & Freundin mal 2h mit lesen zu investieren, das lohnt sich auf jeden Fall.
Anfangen würde ich mit dem Leitfaden für Neuabgemahnte, zu finden in der Signatur von Princess. Die Fragen, die danach auftreten (zahlen, nicht zahlen, was passiert mit Leuten, die nicht zahlen, Ratenzahlung, Vergleiche etc.pp) kannst Du durch Studium der ca. letzten 30 Seiten wahrscheinlich beantwortet bekommen. Oder auch selber (nochmal) stellen.
Noch ein letzter Tipp am Rande: Auch wenn die Situation momentan schlimm erscheint, hier im Forum liest auch die Gegenseite mit, also am besten keine Schuldeingeständnisse in Verbindung mit Klarnamen abgeben.
So long,
Mitchell
31.05.2009, 11:17
#
3148
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Schuetze1968
hallo,ich bin komplett mit den nerven am ende. ich habe gestern das schreiben bekommen von waldorf Ra münchen. wegen ein album Von A.berg.und ich gebe zu ich habe es geladen bei torrent,dumm wie ich bin....aber das schreiben ging nun an den anschlußbesitzer,also meine Freundin,die weint nur noch und hat angst,weil es um 856 geht. wir haben nur einen 50% Lohn und können das nie zahlen. soll ich die unterlassungserklärung unterzeichnen und denen sagen ich war das?und fragen ob ich das mit einer ratenzahlung begleichen kann?ich kan nur monatlich 30 abzahlen....ich hab solche angst grade,meine freundin nochmehr.....bitte helft uns..Liebe Grüße
Bitte in Zukunft auf Vornamen und Orte verzichten. Zudem möglichst schnell beruhigen. ein wenig hier lesen und die links von manchen verfolgen und Ihr werdet fest stellen, das bislang noch keiner von der Kanzlei Waldorf gefressen wurde.
Wichtig ist für die Abgemahnten in der ersten Woche, das eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Keinesfalls eine andere und schon gar nicht die orginale UE aus der Abmahnung.
Außerdem leben wir in Deutschland und nicht in einem Terrorstaat. Niemand muß sich selbst belasten, deswegen keine Schuldeingeständnisse abgeben, weder telefonisch noch schriftlich. Nach der Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung ist der Rechtsstreit beendet. Das bedeutet, das man in Ruhe abwarten kann, ob die beauftragte Kanzlei überhaupt die Rechtsanwaltskosten und den Schadensersatz in der Abmahnung gerichtlich geltend macht. Das muß sie, wenn man nicht zahlt.
Will man aber diese vollkommen überteuerten summen unbedingt per Ratenzahlung ausgleichen, dann wartet man in Ruhe auf eine "Zahlungserinnerung" der Kanzlei. bis dahin kann man sich die Angelegenheit nochmal durch den Kopf gehen lassen.
ich danke euch erstmal für die vielen Tips,dennoch haben wir nun viel Angst.Eins habe ich nicht ganz verstanden,soll ich also die originale unterlassungserklärung der Ra nicht unterzeichnen?soll ich eine eigene schreiben,wenn ja was muss da drin stehen bitte?Auf ein gericht möchte ich keinesfalles,da wir kein geld haben für einen anwalt und ich noch kein rechtschutz habe,kommt erst in den nächsten tagen.es ist verdammt viel geld für uns,und soviele tränen haben wir echt noch nie vergossen.Erst ehe kaputt,dann Kind beim Ex,dann Job weg nun das noch...aber wenigstens habe ich eine arbeit grade.wir werden nun alles genau durchlesen...aber die wollen bis 4.6. die unterlassungserklärung und bis 12.6. das Geld......sorry,ich bin so fertig
31.05.2009, 12:46
#
3151
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Schuetze1968
ich danke euch erstmal für die vielen Tips,dennoch haben wir nun viel Angst.Eins habe ich nicht ganz verstanden,soll ich also die originale unterlassungserklärung der Ra nicht unterzeichnen?soll ich eine eigene schreiben,wenn ja was muss da drin stehen bitte?Auf ein gericht möchte ich keinesfalles,da wir kein geld haben für einen anwalt und ich noch kein rechtschutz habe,kommt erst in den nächsten tagen.es ist verdammt viel geld für uns,und soviele tränen haben wir echt noch nie vergossen.Erst ehe kaputt,dann Kind beim Ex,dann Job weg nun das noch...aber wenigstens habe ich eine arbeit grade.wir werden nun alles genau durchlesen...aber die wollen bis 4.6. die unterlassungserklärung und bis 12.6. das Geld......sorry,ich bin so fertig
Hallo Schuetze1968 und Gruß an Dich.
Auch Du bist Opfer des Abmahnwahns geworden,
wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema
Eingehend zu beschäftigen.
Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit.
Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber.
Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren.
Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX zahlen….
Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten!
Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten!
Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht.
So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:
mod ue (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix, keine Kohle, keinen Kontakt.
Wichtig: (Die Modivizierte Unterlassungs Erklährung „mod UE“ sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat!
Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012.
P.S.: Für diese Art von Abmahnung kannst Du keine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Beruhige Dich mal und ließ das ganze in Ruhe durch, ansonsten könnten Dir "Fehler" unterlaufe. Mach es so wie ich es beschrieben habe, damit bist Du nicht alleine!
Das wichtigste ist jetzt sofort die mod UE per Einschreiben und Rückschein abschicken!!!!
31.05.2009, 12:57
#
3152
Mitchell
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Schuetze1968
soll ich eine eigene schreiben,wenn ja was muss da drin stehen bitte?
Meine Empfehlung ist, den Vordruck der modifizierten UE zu nutzen, ist in den links enthalten. Eine eigene UE zu schreiben halte ich für sehr riskant!
Um es nochmal mit Shual zu sagen: Wir sind kein Terrorstaat und die Todesstrafe ist auch abgeschafft. Also, ruhig Blut und nimm dir mal die Zeit zum lesen!
31.05.2009, 13:00
#
3153
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Mitchell
Meine Epmfehlung ist, den Vordruck der modifizierten UE zu nutzen, ist in den links enthalten. Eine eigene UE zu schreiben halte ich für sehr riskant!
Um es nochmal mit Shual zu sagen: Wir sind kein Terrorstaat und die Todesstrafe ist auch abgeschafft. Also, ruhig Blut.
mod ue (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix, keine Kohle, keinen Kontakt.
31.05.2009, 13:01
#
3154
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Schuetze1968
Eins habe ich nicht ganz verstanden,soll ich also die originale unterlassungserklärung der Ra nicht unterzeichnen?soll ich eine eigene schreiben,wenn ja was muss da drin stehen bitte?
Mit der Unterschrift unter die "Orginale" gibts du die Schuld zu. Mit der Unterschrift unter die Modifizierte nicht. [Siehe link in meinem Beitrag].
Beim Ausfüllen hilft man schon, wenn es da Fragen gibt.
-----Doppelpost zusammengeführt am 31.5.2009 um 12:02:17-----
Zitat:
Zitat von ulrich
mod ue (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix, keine Kohle, keinen Kontakt.
Hallo zusammen,
ich wollte mich mal wieder melden.
Mein Fall ist übrigens wie der von Kisch gelagert.
Die Zahlungsfrist für die 800+ Euronen ist jetzt seit 1 Woche abgelaufen, aber es hat sich noch nix getan. Kein Schriftstück (außer der gegengezeichnete Rückschein des Einschreibens), kein Anruf-gar nix. Sollte das etwa tatsächlich schon mit dem hier veröffentlichten Beschluß meines "Heimat"-Amtsgerichtes zusammenhängen? Wär´zu schön; ich halte es aber für eher unwahrscheinlich.
Inzwischen weiß ich nun doch, was diese "Könige von Leon" da abgeliefert haben (man kann das auf MTV täglich mehrfach genießen...): dat is definitv nicht meine Musik. Und ich wüsste nicht, warum ich sowas downloaden und auch noch "sharen" sollte... Naja, aber das zu beweisen dürfte mir wohl kaum gelingen...
Vielen Dank an alle die hier posten.
Tschö, ditra
31.05.2009, 13:58
#
3156
Mitchell
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von ulrich
mod ue (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix, keine Kohle, keinen Kontakt.
Sehr deutlich
31.05.2009, 14:11
#
3157
peewee
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 9
Zitat:
Zitat von ditra
Die Zahlungsfrist für die 800+ Euronen ist jetzt seit 1 Woche abgelaufen, aber es hat sich noch nix getan.
bei mir hats 4 wochen gedauert bis zur "zahlungserinnerung"...
mfg peewee
31.05.2009, 14:15
#
3158
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Mitchell
Sehr deutlich
Es kann ja sein das nun nicht immer wieder die gleiche Rückfrage kommt, da es nun mittlerweile dreimal zu lesen ist :fettgrin: !
31.05.2009, 14:32
#
3159
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
Zitat:
Zitat von Mitchell
Um es nochmal mit Shual zu sagen: Wir sind kein Terrorstaat und die Todesstrafe ist auch abgeschafft. Also, ruhig Blut und nimm dir mal die Zeit zum lesen!
wenn Du dich da nur mal nicht irrst. Hessen ist das einzige Bundesland in deren Verfassung die Todesstrafe noch Gültigkeit hat. Wurde zwar seit 1946 nicht mehr vollzogen....aber man weiß ja nie (1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. Art.21 Abs1 HV
31.05.2009, 14:44
#
3160
Mitchell
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
wenn Du dich da nur mal nicht irrst. Hessen ist das einzige Bundesland in deren Verfassung die Todesstrafe noch Gültigkeit hat. Wurde zwar seit 1946 nicht mehr vollzogen....aber man weiß ja nie (1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. Art.21 Abs1 HV
Ich weiss, aber soweit ich auch weiss, bricht Bundesrecht das Landesrecht
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