Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 10.12.2007, 20:55   # 281
Pawli
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 13
hallo


Konkret führte Solmecke aus, dass immer mehr Staatsanwaltschaften auf Basis von Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz (TKG) von den Zugangsanbietern Auskunft über Bestandsdaten wie Name und Anschrift des Nutzers einer IP-Adresse verlangen. Eigentlich sind dem Anwalt zufolge bei einer solchen Abfrage aber Verbindungsdaten im Spiel, sodass für die Herausgabe der begehrten Informationen aufgrund von Paragraph 100g der Strafprozessordnung (StPO) ein richterlicher Beschluss erforderlich sei. "Manche Staatsanwaltschaften fragen schon noch den Richter", erläuterte Solmecke weiter. Dies sei aber mit einem gewissen Risiko verbunden, sagte der Anwalt unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Offenburg. Dieses hatte jüngst eine Herausgabe von Nutzerdaten verweigert, da von Seiten der Rechteinhaber Bagatellfälle angeführt worden seien.

UND AUschnitt aus den Urteilbegründung

II. Rechtliche Einordnung der begehrten Maßnahme

Die von der Staatsanwaltschaft Offenburg beantragte Auskunftserteilung durch den Provider zu dem Inhaber des Anschlusses, dem zu dem oben genannten Zeitpunkt die oben genannte dy-namische IP zugewiesen war, unterfällt rechtlich den §§ 100g, 100h StPO, nicht den §§ 161a StPO, 113 TKG.

Entgegen einer teilweise in der Literatur und der älteren Rechtssprechung vertretenen These handelt es sich bei den von dem Provider zu erteilenden Daten um Verkehrsdaten, und nicht um Bestandsdaten



Also fazit , die zuständige St hat nach Gesetz gehandelt und den Kürzeren gezogen
  Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2007, 21:23   # 282
Waldorf
Gastposter
 
ebenfalls heute erhalten.

summe 866 euro
anwaltsk. 666 euro
2 cd`S 200 euro

auch ich habe wie sicher die anderen hier dutzende foren "durchsucht" und noch keine eindeutige ahnung wie ich nun vorgehen sollte.

wie sich aus einem brief der lediglich ca. 5000 x (nur im dezember) kopiert wurde pro person 666 euro anwaltsgebühren im schnitt heraus ergeben ist mir nun absolut schleierhaft. (diese zahl vermute ich in verb. mit meinem az 4xxx)

ich versuche es wohl erstmal mit einer modifizierten UE.

weiterhin denke ich dass dieser artikel auch sehr interessant ist.--->

"Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.

Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.

Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander."
  Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2007, 21:51   # 283
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Pawli Beitrag anzeigen
Also fazit , die zuständige St hat nach Gesetz gehandelt und den Kürzeren gezogen
Zitat aus njw 2006:

"Es ist dabei umstritten, ob die hier verlangten Daten den Verbindungs- oder nur den Bestandsdaten zuzurechnen sind. Letztere erfasst § 113 TKG, das Auskunftsverlangen ist formlos möglich. Bei Verbindungsdaten dagegen erfordert die Auskunft an die Staatsanwaltschaft gem. §§ 100g, 100h StPO einen richterlichen Beschluss. Bestandsdaten lassen sich schon allein dem Vertragsverhältnis zwischen Provider und Kunde entnehmen.
Verbindungsdaten sind dagegen die Daten, die bei jeder Verbindung anfallen, also insbesondere Anschluss der Gegenseite, Verbindungsanfang und -dauer. Da die IP bei jeder Verbindung neu zugewiesen wird, gehört sie systemkonform zu den Verbindungsdaten. Das LG Ulm und das LG Bonn teilen diese Ansicht, die Landgerichte Köln und jüngst Stuttgart auch, Hamburg dagegen nicht."


Aber wir diskutieren um den heißen Brei.

Wenn den Abmahnern die Anschrift des Anschlussinhabers nach Akteneinsicht bekannt wird, besteht kein Verwertungsverbot.

Eine Verteidigung würde ich auf dieser Argumentation daher nicht aufbauen wollen.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2007, 00:27   # 284
Pawli
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 13
Hallo

Hier habe ich einen interessanten Urteil über Rechtsanwaldgebühren bei Massenabmahnungen:

Rechtsanwaltshonorare für den Versand von Massenabmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen sind vom Abmahnungsempfänger nicht zu erstatten, wenn der Verletzte die Abmahnungen ebenso wirksam selbst hätte verschicken können. Rechtsmissbrauch liegt insbesondere dann nahe, wenn der Anwalt ohne Rücksprache mit dem Markeninhaber im Einzelfall Abmahnungen verschickt und seine Gebühren vereinbarungsgemäß nur dann in Rechnung stellt, wenn der Abmahnungsempfänger seinerseits zur Zahlung bereits ist. (Markenrecht)
OLG Düsseldorf: "Rechtsanwaltskosten bei Massenabmahnungen"
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL
Aktenzeichen: 20 U 194/00
Entscheidung vom 20. Februar 2001

In dem Rechtsstreit
hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 20. Februar 2001 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Berneke sowie die Richter am Oberlandesgericht Dr. Schmidt und Schüttpelz

für Recht erkannt:

Die Berufung der Beklagten und Widerklägerin gegen das Urteil der 2a-Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2000 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte und Widerklägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Massenabmahnung ist Massenabmahnung -egal ob Markenrechtsverletzungen oder URCH.


Und noch andere:

Wie bereits im September berichtet, hat das Amtsgericht Charlottenburg in einem Urteil vom 16. September 2005 entschieden, dass bei Massenabmahnungen für die Anwaltkosten nur die Mindestgebühr und nicht – wie zum Teil angenommen – die Mittelgebühr angesetzt werden kann. Das Gericht hatte wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zugelassen. Die Beklagte, die im Internet Stadtpläne für viele deutsche Großstädte anbietet und auch in großem Umfang gegen Verletzer vorgeht, hat die Berufung (LG Berlin, Az: 16 S 14/05) im Dezember 2005 zurückgenommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Veröffentlicht am 5. Juli 2005 von Carsten Föhlisch | 342 mal gelesen
Das AG Lübbecke hat mit Urteil vom 31.5.2005 entschieden, dass Rechtsanwälte, die massenhaft gleichartige Abmahnungen wegen Rechtsverstößen im Namen mehrerer Gesellschaften verschicken, keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Kosten haben. In diesem Fall sei die Missbrauchsgrenze des § 13 Abs. 5 UWG a.F. (seit 7.7.2004: § 8 Abs. 4 UWG n.F.) überschritten. Das Gericht wies die Klage auf Zahlung von 1.981,30 EUR Anwaltsgebühren ab.


Aus dem gulliboard:

Das böse Wort der "Gebührenschinderei" fällt bei heise, berichten sie über ein nun bekanntgewordenes Urteil des AG Mannheim. Die Erstattung der Anwaltsgebühren für eine Abmahnwelle wurde vom Gericht verweigeret. Im konkreten Fall ging es um die Abmahnung eines mutmaßlichen Anbieters eines Spiels des Herstellers Zuxxez - vermutlich handelt es sich demnach um Earth 2160.

Einige tausend Abmahnungen seien im Auftrag Zuxxez' erfolgt. Gefordert wurden üblicherweise 150 Euro Gebühr sowie 50 Euro Schadensersatz für Zuxxez, weiterhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Nachdem Schadenersatz wie Unterlassungserklärung abgegeben, die Anwaltskosten jedoch nicht bezahlt wurde, klagte die Kanzlei Schutt-Waetke am Amtsgericht Mannheim.



Der Kanzlei attestierte das Gericht ein "erhebliches Interesse an den mit einer solchen Tätigkeit verbundenen eigenen Einnahmen", so heise, während es Zuxxez nicht nötig hätte, die Massenabmahnungen einzeln per Kanzlei fertigen zu lassen. Erforderlich sei in diesem Fall eine einmalige Beratung sowie die Erstellung eines Musterbriefs.

Übertragbar auf andere Fälle ist das Urteil gemäß heise, wenn dasselbe Vorgehen der Kanzlei erfolgt sei. Gegen das Urteil kann wegen des geringen Streitwerts keine Berufung eingelegt werden
  Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2007, 00:44   # 285
Pauli6349
Gastposter
 
Ich reihe mich in den Club ein...
2 ebooks von Verlagsgr. Random House
506€ +100€ = 606€

RA Schreiben von 06.12 eingegangen 10.12
Frist UE bis 13.12 Zahlung 20.12

Frohe Weihnachten!
  Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2007, 11:08   # 286
earligor
 
Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 18
Zitat:
Zitat von Raducanu Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,
auch ich habe heute eine Abmahnung und Unterlassungserklärung der Waldorf Rechtsanwälte im Namen von Sony BMG erhalten.

Ich soll Anfang November über eine Tauschbörse Lieder gedownloaded haben.

Nur ist in meinem Fall wohl eine kleine Besonderheit:


Der Brief ging an meinen Namen an die Adresse von meinen Vater wo ich nur bis zum 31.06.07 gewohnt habe. Der Internet Anschluss läuft auf seinen Namen.

Anfang November kann ich also unter der Adresse von meinen Vater diese Lieder nicht gedownloaded haben, denn:

- Anfang November wohnte ich nicht mehr unter der Adresse

- Es war nie ein T-Online Anschluss auf meinen Namen in dieser Adresse gemeldet

- Zu dem genannten Zeitpunkt wurden dort keine Lieder runtergeladen (mein Vater ist froh das er seinen Computer einschalten kann)


Wie soll ich mich am besten verhalten? Soll mein Vater den Brief einfach bei der Post mit dem Vermerk "Empfänger Unbekannt Verzogen" abgeben?
Entweder bei denen Tel. den Sachverhalt erklären und Vermerke machen oder eine geänderte UE hinschicken und den Sachverhalt ebenfalls erzählen, das es sich evtl um eine Verwechselung oder so handelt. Nichts desto trotz ist der Anschlussinhaber hier gefragt!!!

cu
  Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2007, 13:34   # 287
GIZEH
 
Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 89
Zitat:
Zitat von Armageddon84 Beitrag anzeigen
wie gesagt eigentlich wollte ich auch nicht zahlen, aber nachdem ich von einem gehört habe der es auch nicht wollte, und dann das doppelte zahlen durfte, habe ich dann doch für den gesenkten Betrag entschieden,

das halte ich doch mal für ne glatte lüge. so einen schwachsinn hat hier noch keiner geschrieben.

keiner musste das doppelte bezahlen, weil a) die willis froh sind überhaupt etwas zu bekommen und b) die sich nicht trauen vor gericht zu gehen, um der gefahr eines, für sie, negativen präzedenzfalls zu entgehen. die sache steht nämlich nur auf einem ganz wackeligen bein.

die versuchens doch immer wieder die gemeinde zu verunsichern. lächerlich...! hier knickt keiner mehr so schnell ein und zahlt bereitwillig den betrag.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2007, 18:37   # 288
Armageddon84
 
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von GIZEH Beitrag anzeigen
das halte ich doch mal für ne glatte lüge. so einen schwachsinn hat hier noch keiner geschrieben.

keiner musste das doppelte bezahlen, weil a) die willis froh sind überhaupt etwas zu bekommen und b) die sich nicht trauen vor gericht zu gehen, um der gefahr eines, für sie, negativen präzedenzfalls zu entgehen. die sache steht nämlich nur auf einem ganz wackeligen bein.

die versuchens doch immer wieder die gemeinde zu verunsichern. lächerlich...! hier knickt keiner mehr so schnell ein und zahlt bereitwillig den betrag.
Was heißt hier einschüchtern, es gibt Fälle im Urheberrechtsverfahren, ausserdem Präzedenzfälle gibt es in Deutschland nicht, nur bei den Amis, und kam vor einer Woche oder so im TV die ganze Geschichte, und da durfte ein Vater für sein 16 jähriges Kind zahlen, weil er es auf einen Prozess hat rauskommen sehen. Wie gesagt will niemanden verunsichern, und wünsce jedem der nicht zahlt viel Glück, aber mir is die Sache zu heiß.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2007, 22:28   # 289
Smithy1980
 
Benutzerbild von Smithy1980
 
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
So neuer Status:

Wir haben eine stark abgeänderte UE zu Waldorf UND dem DHV gesendet.

Sinngemässer Inhalt:

Waren wir nicht.
Machen wir nicht.
Werden wir auch nicht machen.
Falls doch kriegt der DHV 2500EUR.

Wie gesagt der Wortlaut ist natürlich veranwaltisiert damit die das auch raffen. Wenn man das so dahinsenden würde wären die warscheinlich "verwirrt und in Wut versetzt". (Futurama)

Zeitgleich haben wir Waldorf mitgeteilt das wir keine Zahlungen an Waldorf vornhemen da man sich ausergerichtlich geeinigt hat.

Mal sehen was kommt.
  Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 08:32   # 290
ramona0815
 
Registriert seit: 09.12.2007
Beiträge: 3
Auch ich habe Post bekommen!

1 Ebook + 1 Hörbuch (506+100)
Posteingang: 8.12.07
UE bis 14.12.

Werde wohl die geänd. UE abschicken und dann warten was kommt.
  Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 13:53   # 291
GIZEH
 
Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 89
Zitat:
Zitat von Armageddon84 Beitrag anzeigen
wünsce jedem der nicht zahlt viel Glück, aber mir is die Sache zu heiß.
ich frag mich nur

fakt ist, dass jeder erstmal die abgeänderte ue abschickt. dann hat waldorf den ball. alles außer drohen kommt nicht. mit glück hat das nichts zutun.

ja klar, in amerika verklagen die auch leute auf 2 000 000 000 $. also schon wieder unsinn. in amerika haben sich anwaltschaften darauf spezialisiert im netz urheberklamotten auf homepages zu suchen um dann die urheber anzuschreiben und zu fragen: ey, sollen wir den für euch abmahnen/verklagen?

dieser sport scheint jetzt auch u.a. in deutschland betrieben zu werden. wenn man sonst zu unfähig ist als anwalt geld zu machen. das ist doch die gleiche masche. denkt ihr denn, dass ein verlag zu waldorf gegangen ist und dies in auftrag gegen hat. umgekehrt wird ein schuh draus.

jeder anwalt kann sich nach einem urteil an einem anderen urteil orientieren. waldorf scheut den gang vors gericht, komisch. wenn die doch so im recht wären, würde ich jeden sofort hinschleppen.

ergo, die zielen gar nicht darauf ab, oder soll ich besser schreiben "ihr".
die wollen schnell viel geld, mehr nicht. als sicherheit noch die ue, damit man innerhalb der nächsten 30 jahre wieder zuschlagen kann.

vielleicht beim nächsten versuch...
  Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 14:36   # 292
Anne66
 
Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 35
Zitat:
Zitat von Mornedhel Beitrag anzeigen
Ich suche nach den Leuten, die nichts bezahlt und keine UE abgegeben haben! Was ist aus euch geworden? Bitte mal melden!

Habe nach der zweiten Mahnung ein Schreiben mit dem beigefügten Vollmachten (natürlich nachdatiert) bekommen, ganz viel kettenrasseln was alles passieren kann und wie man an meine IP gekommen ist....
Neue Frist für UE und Zahlung...
....aber ich weiß nicht genau, was ich jetzt tun soll.

Tendiere zu einem Schreiben (keine UE!) nach dem Motto "war ich nicht, kann gar nicht sein...blabla". Kann mich wirklich nicht entsinnen alle aufgelisteten Dateien runtergeladen bzw. zur Verfügung gestellt zu haben....

Also Leute - schreibt, wie`s bei euch weiter gegangen ist!
Kurzes Update
Abmahnung August erhalten
Drohanruf aus München im September
darauf mod. UE gesendet
Antwort erhalten, mitte September (UE abgelehnt und letzte Frist zur Abgabe ihrer UE und Zahlung)
Status. Warte immer noch auf allerletzte Fristsetzung und werde mit Sicherheit auch auf die allerallerletzte warten
  Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 21:02   # 293
ramona0815
 
Registriert seit: 09.12.2007
Beiträge: 3
Also wenn ich mir mein Aktenzeichen anschaue, haben die MEHR als 5000 Leute angeschrieben.

Wenn ich davon ausgehe, dass die letzten Ziffern eine laufende Nummer ergeben.
  Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 21:04   # 294
Pawli
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 13
Hallo
Anne 66
Kannst Du uns die Begründung nennen,wieso sie Deine UE abgelehnt haben?
Hast Du die von Alten Hasen abgegeben oder selbst eine geschrieben?
Sie können Dich nicht zwingen ihre Ue zu unterschreiben deine eigene muß aber rechtlich korrekt sein. Eine UE ist nämlich ein Vertrag zwieschen Dir und der Firma ( nicht den Rechtsanwalt)

INFO aus eine internet Seite:
Wichtig ist, dass eine modifizierte Unterlassungserklärung vom Abmahnenden anerkannt werden muss, da die Unterlassungserklärung ein Vertrag ist.

Zunächst kann so eine zu hohe Vertragsstrafe auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Die Unterlassungserklärung muss allerdings die Wiederholungsgefahr beseitigen. Dafür muss die Vertragsstrafe immer noch so hoch bemessen werden, dass sie die Funktion erfüllt, einen neuen Rechtsverstoß durch Abschreckung zu verhindern.

Einer übermäßigen Einschränkung des Abgemahnten kann dadurch begegnet werden, dass die Verletzungshandlung genauer beschrieben oder enger gefasst wird. Dabei ist allerdings die Rechtsprechung zu beachten, nach der sich die Unterwerfungserklärung auf alle “maßgeblichen charakteristischen Merkmale” der Verletzungshandlung erstrecken muss. Die Verweigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist sorgfältig zu prüfen, denn dann muss mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit allen damit zusammenhängenden Konsequenzen gerechnet werden. Um den Erlass einer einstweiligen Verfügung jedenfalls ohne mündliche Verhandlung zu verhindern, kann schon vor dem Eingang des Antrags eine sogenannte Schutzschrift eingereicht werden, in welcher das bevorstehende Prozessverhältnis möglichst genau beschrieben werden und sämtliche Verteidigungsmittel vorgebracht werden sollten.
DEn ganzen Artikel findest Du unter :
www.oekotest.de (ho) ÖKO-TEST Homepage
  Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 21:10   # 295
herbergers_enkel
Gastposter
 
Guten Abend allerseits,
habe gleiche Ansprüche und Fristen wie Ramona gestellt bekommen.

Habe die UE durchgefaxt. Kann momentan nicht bezahlen, werde es vielleicht nie tun (können).

Ich beobachte die Diskussion im Forum jetzt seit dem 9.12. und habe seither, wie wahrscheinlich alle hier, einen Meinungsbildungsprozess durchlaufen:
Anfänglich schien mir die Abmahnung vollkommen wasserdicht, und ich dachte da seien richtige Fachmänner am Werk. Jetzt, nachdem ich mich ein bißchen informiert habe, habe ich mir das Schreiben noch mal durchgelesen und komme zum Schluss, dass es von der psychologischen Seite her gelungener ist, als von der juristischen Seite. 2 Beispiele:
  • Unter Punkt III. werden die Bundesregierung und ein Gesetzesentwurf zitiert. Wenn die Walldorfs die allwöchentlichen Oralflatulenzen meines Opas am Stammtisch zitieren würden, täte das genauso wenig zur Sache. Denn die Rechtsauslegung der Bundesregierung hat keine Relevanz und ein Gesetzesentwurf gilt schließlich nicht.
  • VII Punkt 2:"Unsere Mandantschaft hat Anspruch auf Zahlung der durch unsere Einschaltung entstandenen Rechtsverfolgungskosten." Dann wird noch fleißig das BGB zitiert. Also Leute helft mir, wenn ich jetzt was durcheinander bringe, aber die zitierten §§ beziehen sich doch auf Geschäftsführung ohne Auftrag. Wenn ich nicht völlig gepennt habe, hat doch nicht die Mandantschaft Anspruch auf Kostenerstattung, sondern die Kanzlei, weil diese in unserem Interesse die Abmahnung vefasst hat, und uns so vor noch schlimmeren juristischen Folgen bewahrt. Und dann wieder ein Zitat aus einem Gesetzesentwurf, der auf FAQ.Waldorf-rechtswaelte.de dann auch noch frecherweise als Gesetz bezeichnet wird.
Also ich weiß nicht, für 500€ hätte ich gerne ne richtige Abmahnung und kein juristisch angehauchtes Schreckgespenst.
"§ 683 BGB Ersatz von Aufwendungen: Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen."
Es entspräche nämlich meinem tatsächlichen Interesse über meine Rechte aufgeklärt zu werden und nicht irgendeinen Mist erzählt zu bekommen.

Ich weiß nicht, ob ich bezahlen würde, wenn ich es könnte.
  Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 21:33   # 296
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von herbergers_enkel Beitrag anzeigen
  • VII Punkt 2:"Unsere Mandantschaft hat Anspruch auf Zahlung der durch unsere Einschaltung entstandenen Rechtsverfolgungskosten." Dann wird noch fleißig das BGB zitiert. Also Leute helft mir, wenn ich jetzt was durcheinander bringe, aber die zitierten §§ beziehen sich doch auf Geschäftsführung ohne Auftrag. Wenn ich nicht völlig gepennt habe, hat doch nicht die Mandantschaft Anspruch auf Kostenerstattung, sondern die Kanzlei, weil diese in unserem Interesse die Abmahnung vefasst hat, und uns so vor noch schlimmeren juristischen Folgen bewahrt. Und dann wieder ein Zitat aus einem Gesetzesentwurf, der auf FAQ.Waldorf-rechtswaelte.de dann auch noch frecherweise als Gesetz bezeichnet wird.
Das hat schon seine Richtigkeit. Der Verletzte, der einen Anwalt einschaltet, muss diesen auch bezahlen. Der Anwalt bekommt also sein Geld - wenn alles korrekt abläuft - von seinem Mandanten. Dieser Mandant hat dann gegen den Verletzer einen Kostenerstattungsanspruch.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
  Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 21:53   # 297
Pawli
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 13
Hallo
Kennt ihr den Urteil des Bndesgerichthofes?
http://www.doerre.com/urteile/2004/2...bstauftrag.pdf

Ich denke, dieser Urteil hat bei den Massenabmahnungen ,die die Urheber gutheißen auch seine Gültigkeit .
  Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 22:27   # 298
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Pawli Beitrag anzeigen
Hallo
Kennt ihr den Urteil des Bndesgerichthofes?
http://www.doerre.com/urteile/2004/2...bstauftrag.pdf

Ich denke, dieser Urteil hat bei den Massenabmahnungen ,die die Urheber gutheißen auch seine Gültigkeit .
Ich fürchte, da denkst Du falsch. Es ging dort um einen Rechtsanwalt, der sich selbst vertreten hat, also keinen Mandanten hatte. Das ist hier ja anders. Die Kernfrage ist immer die Erforderlichkeit der Beauftragung eines Anwaltes. Daran könnte es fehlen, wenn es sich um Massenabmahnungen handelt. Der Begriff der Massenabmahnung, die eine Erforderlichkeit ausschließt, hängt aber nicht nur von der Anzahl der abgemahnten Fälle ab.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
  Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2007, 08:29   # 299
Anne66
 
Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 35
[QUOTE=Pawli;475880]Hallo
Anne 66
Kannst Du uns die Begründung nennen,wieso sie Deine UE abgelehnt haben?
Hast Du die von Alten Hasen abgegeben oder selbst eine geschrieben?
Sie können Dich nicht zwingen ihre Ue zu unterschreiben deine eigene muß aber rechtlich korrekt sein. Eine UE ist nämlich ein Vertrag zwieschen Dir und der Firma ( nicht den Rechtsanwalt)

Hallo Pawli,
Die UE habe ich vom Alten Hasen aus dem Gulli-Forum.
Wurde abgelehnt, Zitat " Die Abgabe einer UE mit der Einschränkung auf schuldhafte Zuwiederhandlungen im Sinne des § 890 ZPO ist unwirsam und daher nicht geeignet, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden"

Das mit dem Vertrag ist korrekt. Aber ich lasse mir keinen Vertragstext aufzwingen. Verträge werden verhandelt.
Ich sage das mit vollster Überzeugung, da ich von meiner Unschuld überzeugt bin. Ich muß meine Unschuld nicht beweisen, mir muß meine Schuld nachgewiesen werden.
Mensch Leute, macht euch doch nicht verrückt.
Das schlimmste was passieren kann ist folgendes
NICHTS
Viele Grüße
  Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2007, 21:32   # 300
Pawli
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 13
hallo
Ich finde Deine Einstellung klasse. Es würde mich interessieren ob Du die Erste bist von der sie die modifiezierte Ue nicht akzeptiert haben? Ich weiß ,dass sie es im Oktober noch sie angenommen haben (weiß ich nicht ob die von Alten Hase oder andere modiefizierte).
Vielleicht melden sich jetzt User ,die es miterlebt haben?
Ich habe das Gefühl ,dass sie jeztz andere Metoden versuchenweil immer weniger Geld fließt.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 13:09 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort

Stichworte
baader, barth, bohlenweg, circus, constantin, dhv, feuchtgebiete, heiligtümer, illuminati, kings of leon, lübbe, meinhof, rosenstolz, unterlassungserklärung
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html
Erstellt von Für Typ Datum
Nachtschwärmer Thread Dieses Thema Pingback 05.06.2010 00:55
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn Dieses Thema Refback 31.07.2008 17:14
Abmahnung von Waldorf RAe, wegen Verbreitung von CloneCD - SlySoft Forum Dieses Thema Refback 31.07.2008 16:11
Forum - Abmahnwiki Dieses Thema Refback 28.07.2008 22:57
Abmahn-Laberthread - Seite 57 - gulli:board Dieses Thema Refback 11.02.2008 01:27
Bitte alle (durch Kanzlei Waldorf) wegen CloneCD ABGEMAHNTEN MELDEN !! - gulli:board Dieses Thema Refback 10.02.2008 19:50
Abmahn-Laberthread - Seite 49 - gulli:board Dieses Thema Refback 09.12.2007 00:26
Logistep und Konsorten - Seite 139 - gulli:board Dieses Thema Refback 30.11.2007 19:26


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:09 Uhr.