Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 19.05.2009, 23:19   # 2941
GhostDog
 
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Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
@Shual Danke. Ich bin für alles neue offen und empfänglich

Der Satz "Dann kommt natürlich wieder der "fliegende Gerichtstand" verstärkt ins Spiel" war lediglich auf den Satz " Was letztendlich die Definition "gewerbliches Ausmaß" bedeutet und ab wann man (ob 2 oder 300 Files, ob 1 Monat oder 5 Jahre alt) wird sich aus der Spruchpraxis herauskristallisieren." gemünzt. "so a´la...mal sehen welches Gericht günstig für die Kläger entscheidet"

Dein Nachtrag (dem ich mich anschließe) hättest Du aber ruhig etwas mehr hervorheben können
aber gewerbliches ausmaß trifft hier doch sowieso nicht zu, da es lediglich um ein einziges file geht.....
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Alt 20.05.2009, 00:18   # 2942
icybtch
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von Flac Beitrag anzeigen
Weil der Feind immer mit liest???
Genau, deshalb prahlt die Pfeife hier auch mit angeblichen Undercoveragenten rum.

Für mich reine Wichtigtuerei. Ich kann mir auch die Mailadressen von irgendwelchen Fernsehredaktionen raussuchen und die wild in Foren rumposten. Sorry, der überzeugt mich gar nicht.
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Alt 20.05.2009, 06:48   # 2943
Hoogie123
 
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 243
Zitat:
Zitat von icybtch Beitrag anzeigen
Sorry, der überzeugt mich gar nicht.
Zitat:
Zitat von icybtch Beitrag anzeigen
die Pfeife
Die eigene Meinung gibt nicht die Berechtigung zu derartigen Beleidigungen.

Wer hier was, mit welchem Sinn und Ergebnis macht, wird die Zukunft zeigen.

Grüße der Hoogie
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Alt 20.05.2009, 08:17   # 2944
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von GhostDog Beitrag anzeigen
aber gewerbliches ausmaß trifft hier doch sowieso nicht zu, da es lediglich um ein einziges file geht.....
"gewerbliches Ausmaß" hat nichts, wie oft gerne fälschlicher weise interpretiert mit GEWERBE, also einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit Gewerbeanmeldung in Industrie oder Handwerk welches darauf ausgelegt ist Gewinne zu erzielen, zu tun.

gewerbliches Ausmaß kann schon bei einem File gegeben sein. Stell dir vor, Constantin dreht einen Film, der im Internet verbreitet wird und keiner geht ins Kino.

am Besten liest du mal den Link von @Shual
OLG Köln: Ist auch bei älteren Musikstücken noch eine Urheberrechtsverletzung in ?gewerblichem Ausmaß? (§ 101 Abs. 9 UrhG) möglich? | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
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Alt 20.05.2009, 08:46   # 2945
GhostDog
 
Registriert seit: 19.05.2009
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
"gewerbliches Ausmaß" hat nichts, wie oft gerne fälschlicher weise interpretiert mit GEWERBE, also einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit Gewerbeanmeldung in Industrie oder Handwerk welches darauf ausgelegt ist Gewinne zu erzielen, zu tun.

gewerbliches Ausmaß kann schon bei einem File gegeben sein. Stell dir vor, Constantin dreht einen Film, der im Internet verbreitet wird und keiner geht ins Kino.

am Besten liest du mal den Link von @Shual
OLG Köln: Ist auch bei älteren Musikstücken noch eine Urheberrechtsverletzung in ?gewerblichem Ausmaß? (§ 101 Abs. 9 UrhG) möglich? | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
ok, danke. das ist dann schon klarer.
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Alt 20.05.2009, 11:10   # 2946
Lord Fada
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 34
Jetzt mal wieder was anderes:
Mal nur so ein Gedanke: Man gibt eine vom Anwalt auf seine Fall geprüfte mod UE ab und der Anwalt handelt dann noch Monatelang mit denen einen Vergleich aus und man muss noch sagen wir 400 Eu zahlen.
Wenn man jetzt hingeht und diese 400 Eu nicht zahlt und die Verklagen einen gehts doch nur noch um diese 400 Eu und ob die jemanden für diesen Betrag Verklagen, wenn sie ihm erst mal die Schuld nachweisen müssen halte ich für äußerst fraglich. Zumal falls man dann wirklich zahlen muss halten sich die Gerichtskosten doch wohl auch in Grenzen weils ja wirklich nur noch um die 400 Euronen geht. Oder hab ich da irgendwas übersehen, zumal man in der mod ue ja keine Schuld eingesteh und man das Geld fürs Gericht ja uach schon mal sparen kann, da das ja nicht innerhalb der nächsten 6 Monaten passiert und man doch zahlen muss.
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Alt 20.05.2009, 11:17   # 2947
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Lord Fada Beitrag anzeigen
Wenn man jetzt hingeht und diese 400 Eu nicht zahlt und die Verklagen einen gehts doch nur noch um diese 400 Eu und ob die jemanden für diesen Betrag Verklagen, wenn sie ihm erst mal die Schuld nachweisen müssen halte ich für äußerst fraglich.
Ich denke mal, ein Vergleich ist wie ein Vertrag, ein Zug-um-Zug Geschäft. Der Vergleich wird dann wohl erst gültig, wenn alle Seiten ihre Pflichten erfüllt haben. Wenn also nicht gezahlt wird, gibts auch keinen Vergleich, sollte also wieder der ursprüngliche Streitwert gelten....
So zumindest mein Verständnis.
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Alt 20.05.2009, 11:24   # 2948
Bearwulf
 
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Beiträge: 5
kann jemand eine Antwort auf "nicht reagieren und warten was pasiert" geben? Ich denke da an "kein Einschreibe Brief" .
Ich meine . Hat schon jemand eine Antwort von Waldorf für so ein Verhalten.
Ich bin von Leuten beraten wurden,die klip und klar gesagt haben .Auf so was ,würd ich garnicht reagieren.
Danke
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Alt 20.05.2009, 11:37   # 2949
samson76
 
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Beiträge: 4
Hallo Liebe Leidensgenossen,

ich bin auch wegen BMK abgemahnt worden und habe eine Mod UE abgeschickt. Gleichzeitig werde ich wohl auch bezahlen.

Mas mir aber nach lesen diverser Seiten nicht klar ist:

habe ich auch strafrechtlich noch Konsequenzen zu erwarten?

Danke für Hilfe und Beistand

Gruß

samson
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Alt 20.05.2009, 11:38   # 2950
Bearwulf
 
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Na gut. Ich lass es mal drauf ankommen .
Kann ja dann den Muster-Prozess führen , auf den alle warten .
noch ne viertel Stunde bis zum Ultimatum von Waldtorf. ...oh hab mich verschrieben.
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Alt 20.05.2009, 11:48   # 2951
princess15114
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Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von Bearwulf Beitrag anzeigen
kann jemand eine Antwort auf "nicht reagieren und warten was pasiert" geben? Ich denke da an "kein Einschreibe Brief" .
So ein Verhalten ist als Fahrlässigkeit einzustufen, da dich eine Einstweilige Verfügung ereilen kann.
Das ist ein Schnellverfahren, ohne Anhörung des Betroffenen, in dem du per Gericht dazu verpflichtet wirst, das zu unterlassen, was du in einer mod. UE ohnehin unterschrieben hättest.
Außerdem werden dir die Kosten des Schnellverfahrens auferlegt.
Das hat nichts mit einem gewünschten "Muster"-Prozess zu tun, sondern ist einfach nur unklug.

Zum Zugangsbeweis der Abmahnung verlinke ich mal an diese Stelle, weil das schon X-Tausend-Mal durchgekaut wurde.
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Alt 20.05.2009, 11:56   # 2952
Bearwulf
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 5
sobald man die UE abschickt hat man so gut wie zu gegeben, das man ein schlechtes Gewissen hat.
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Alt 20.05.2009, 11:59   # 2953
princess15114
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Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von Bearwulf Beitrag anzeigen
sobald man die UE abschickt hat man so gut wie zu gegeben, das man ein schlechtes Gewissen hat.
Wie kommst du denn darauf?
Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung
erfüllt alle Ansprüche und ist kein Schuldanerkenntnis.

Im Zivilrecht geht es nicht um Gewissen, das hast nur du.
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Alt 20.05.2009, 12:03   # 2954
DCI Sam Tyler
 
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Hallo,

ich lese schon länger mit und habe mich jetzt mal durchgerungen, mich hier anzumelden.

Meine Abmahnung aus München zum Film BMK erhielt ich schon im April.

Ich habe mir dann einen Anwalt genommen (Pauschal-Honorar), der mit der Materie vertraut ist, dieser hat bereits eine mod. UE für mich abgegeben und ist derzeit dabei, einen Vergleich mit München auszuhandeln.

Für mich ist es wichtig, den ursprünglich geforderten Betrag zu reduzieren und eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Leider fehlt mir die Nervenstärke zum Nicht-Bezahlen und ich bin froh, wenn die Sache über die Bühne ist.
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Alt 20.05.2009, 12:09   # 2955
Bearwulf
 
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Beiträge: 5
Hab es getan...hatte wohl doch ein schlechtes Gewissen...mein Fax hat bloß bissel gesponnen ... mal sehen was kommt..
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Alt 20.05.2009, 12:14   # 2956
princess15114
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Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von Bearwulf Beitrag anzeigen
Hab es getan...hatte wohl doch ein schlechtes Gewissen...mein Fax hat bloß bissel gesponnen ... mal sehen was kommt..
Ich hoffe, wir reden beide von der modifizierten UE!?
Der Faxversand dient lediglich der Fristwahrung. Auf dem Postweg muss die mod. UE nun noch mit der original Unterschrift vom AI zum Abmahner.
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Alt 20.05.2009, 12:38   # 2957
Bearwulf
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Ich hoffe, wir reden beide von der modifizierten UE!?
Der Faxversand dient lediglich der Fristwahrung. Auf dem Postweg muss die mod. UE nun noch mit der original Unterschrift vom AI zum Abmahner.
alles schon vorbereitet...mod.UE schon in Richtung Post...aber jetzt möchte ich auch ins Fernsehn ... zu Maier...
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Alt 20.05.2009, 12:47   # 2958
constantin
 
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Frage von Samson

Zitat:
habe ich auch strafrechtlich noch Konsequenzen zu erwarten?
Die Frage hatte ich mir letzte Woche auch gestellt. Nach dem Lesen "diverser Seiten" ist mir aber inzwischen klar geworden, dass nach Abgabe der ModUe, ob Du zahlst oder nicht, strafrechliche Konsequenzen auszuschließen sind, da Du der Aufforderung des Rechteinhabers nachgekommen bist, den Film BMK ab sofort nicht mehr weiterzugeben. Eventuell ausstehende Zahlungen können nur über den zivilrechtlichen Wege eingeklagt werden. Für den Fall, dass Waldorf Deine ModUE akzeptiert, wovon auszugehen ist, und Du zudem die geforderte Summe fristgerecht überweist, solltest Du endgültig Deine Ruhe vor Waldorf haben. Dies betrifft aber nur den Film "BMK". Mach Dich mal schlau, ob Du eventuell noch von Waldorf oder anderen Abmahnkanzleien noch mit weiteren Abmahnungen zu rechnen hast. Hier siehst Du, wer was abgemahnt hat.

-----Doppelpost zusammengeführt am 20.5.2009 um 13:08:14-----

Zitat Von Bearwulf

Zitat:
aber jetzt möchte ich auch ins Fernsehn ... zu Maier...
Da wünsche ich Dir viel Glück. Ich glaube aber, dass Du es bei dem Andrang an Bewerbern beim Casting nicht leicht haben wirst.
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Alt 20.05.2009, 13:23   # 2959
DCI Sam Tyler
 
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Ort: Manchester
Beiträge: 30
Mal eine Vermutung:
Morgen ist ja wieder mal Feiertag, da werden heute sicher wieder einige eine Abmahnung mit kurzer Frist erhalten.
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Alt 20.05.2009, 14:03   # 2960
samson76
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Frage von Samson



Die Frage hatte ich mir letzte Woche auch gestellt. Nach dem Lesen "diverser Seiten" ist mir aber inzwischen klar geworden, dass nach Abgabe der ModUe, ob Du zahlst oder nicht, strafrechliche Konsequenzen auszuschließen sind, da Du der Aufforderung des Rechteinhabers nachgekommen bist, den Film BMK ab sofort nicht mehr weiterzugeben. Eventuell ausstehende Zahlungen können nur über den zivilrechtlichen Wege eingeklagt werden.


Wenn du dir da sicher bist beruhigt das schon mal.

Gruß

samson
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Alt 26.05.2012, 13:09 # --
News Flash
 
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