Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 15.05.2009, 22:37   # 2781
constantin
 
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Nachtrag

Die Analogie zwischen Abmahnanwälten und Stalkern wurde mir erst heute bewußt. Beide Gruppen operieren mit der gleichen Methode, nämlich Angst, Schrecken und Panik zu verbreiten um das Opfer zu unüberlegten Reaktionen zu bewegen, die sie dann wieder dazu nutzen, neue Angriffe zu starten. Nicht selten werden beim Stalking dann Opfer zum Täter, indem sie damit anfangen sich zu wehren. Damit hat der Stalker sein Ziel erreicht.

Als wirksamste Methode, sich gegen Stalking-Attacken zu erwehren, hat sich das konsequente Ignorieren erwiesen. Inzwischen haben wir hierzulande glücklicherweise ein Stalkinggesetz, dass die Opfer besser schützt. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber uns irgendwann einmal auch vor organisiertem Massenstalking mit Gewinnerzielungsabsicht schützt.
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Alt 15.05.2009, 22:42   # 2782
slater
 
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Hallo nochmal,hab das Schreiben nochmals genauestens studiert,in der UE von den Herren steht unten Kleingedrucktes in dem eine modUE nicht akzeptiert wird,den genauen Wortlaut bekomm ich gerad nicht hin. Und des weiteren noch eine Frage,ist emule und edonkey eigentlich das gleiche ???
Waren mit emule zugange,im Schreiben steht das es edonkey gewesen sein soll.
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Alt 15.05.2009, 23:09   # 2783
Cornelia
 
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Hallo constantin,

da hast Du eventuell recht, könnte mir zu meinen Lasten ausgelegt werden. Das Dumme ist auch, mir ist erst aufgefallen, das mein W-Lan seit Monaten offenstand, als ich das nette Geschreibsel erhielt bzw. meine Mail schon weggeschickt hatte. Ich hatte völlig vergessen das abzuschalten als ich es nicht mehr brauchte. Wär ja auch möglich, das jemand so den Film runtergeladen hat, keine Ahnung, ich kenne mich da absolut nicht aus. Auf meinem PC hab ich den Film jedenfalls nicht gefunden, das einzige was ich drauf hatte waren ein paar mp3s und mehrere Folgen Bob der Baumeister, Spongebob und Thomas und seine Freunde für meinen Sohn, lauter Folgen die aus dem TV aufgenommen waren. Das hab ich vor lauter Angst jetzt auch noch gelöscht weil ich vermute, das dies wohl auch verboten ist.

Bezüglich Deines Nachtrags, das ist wohl wahr! Ich hatte noch nie mit dem Gesetz zu tun, krieg schon Herzklopfen wenn mich die Polizei mal wegen einer Kontrolle anhält und der Brief hat mich dann total in Panik versetzt. Mir war das ganze Wochenende nur noch übel. Schlimm ist auch für mich das ich in einem Bereich arbeite, der mit Datenschutz bei IT/Kommunikation zu tun hat und mir etwas bange ist, ob mein Arbeitgeber davon erfährt.
Und dann natürlich das Geld......irgendwo in diesem Thread stand, das es in Deutschland noch nicht einheitlich geregelt wäre, das die erste Abmahnung kostenlos ist. Selbst 100 Euro sind für mich ein Riesenhappen, was könnte ich meinem Kind da alles kaufen! Stattdessen muß ich es wegen eines eigentlich kleinen Fehlers solchen Gierhälsen in den Rachen werfen und jetzt gucken, wo ich das wieder einsparen kann.

@slater
Ganz sicher bin ich mir nicht, aber wenn ich das so lese ist im Prinzip der edonkey in eMule integriert als eD2K, siehe hier einen Teil aus wiki:

Zitat:
Am 12. September 2006 wurde der Vertrieb des eDonkey-Clienten eingestellt und die Webseiten von MetaMachine (u. a. eDonkey2000 und eDonkey2000) abgeschaltet. Das eDonkey-Netzwerk selbst wurde damit jedoch nicht abgeschaltet. Es ist nach wie vor möglich, mit anderer Clientsoftware das eDonkey-P2P-Netz zu benutzen.[6] So ist der Open-Source-Client eMule bereits seit einigen Jahren mit einem Anteil von über 90 % im eD2K-Netzwerk vertreten und bildet de facto den Standard-Client in diesem Netzwerk.
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Alt 16.05.2009, 00:10   # 2784
Mitchell
 
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Zitat:
Zitat von Lucutus Beitrag anzeigen
Genau hierin liegt aber mein Problem, ich habe keinerlei Lust, das ganze auf ne Gerichtsverhandlung hinauslaufen zu lassen. Höhere Kosten würden einen Sechs-Personen-Haushalt wie den unseren in den sicherern Ruin treiben, es sieht Euro-mässig sowieso mehr als mau bei uns aus. Das einzige, was ich will, ist einigermaßen glimpflich aus dem Schlamassel rauszukommen.
Mir persönlich geht es zunächst auch einmal um die Minimierung des Ärgers / Kosten.
Von daher denke ich ist der beste Schritt erst mal die Abgabe der modUE, da diese das (Kosten)Risiko m.E. nach am besten deckelt. Danach geht es "nur" noch um die Frage, inwieweit die RA Kosten und "Schadensersatz"-kosten behandelt werden. Vielleicht hast Du es noch nicht gelesen, aber nach Abgabe der modUE stehen nicht mehr die x-tausend Eur zur Debatte, sondern "nur" noch die ca. 900 Eur.

Hier hast Du 3 Alternativen:
a) Du zahlst den vollen Betrag x
b) Du handelst einen Vergleich aus, der kleiner x ist
c) Du zahlst gar nichts, weil Du das Problem erst mal verschiebst.

Für b) solltest Du einen RA haben, der wahrscheinlich auch was kostet.
Für c) solltest Du die Nerven haben, ggf. 3 Jahre zu warten, bis Du weisst, ob noch was kommt oder nicht. Im für Dich dann wohl günstigsten Fall, wäre der "Gewinn" die Zahlung von 0 Eur nach 3 Jahren ohne weitere Post.

Und jetzt kannst Du Dich entscheiden, was Du möchtest, welche Risikostrategie Du am besten verträgst.

Cheers
Mitchell
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Alt 16.05.2009, 00:27   # 2785
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Cornelia Beitrag anzeigen
Erst später hab ich mal dran gedacht, meine Rechtsschutzversicherung anzurufen die mich dabei zwar nicht unterstützen können aber mir zumindest die Möglichkeit einer telefonischen Rechtsberatung gegeben haben. Die Anwälte dort haben mir eine abgeänderte UE diktiert und ich sollte ein nettes Briefchen an Waldorf schreiben indem ich die Zahlung von Schadenersatz verweigere und ich höchstens 100 € Anwaltsgebühren zahle. Den Betrag habe ich auf deren Anraten auch gleich überwiesen als Zeichen des guten Willens und nun warte ich gespannt auf eine Antwort.
Oh je.

Um den Schaden bemessen zu können hätte man gerne dieses "Schadensersatzabwendungsabmahnkostendeckelungssch reiben", diese email mal gerne gesehen. Und die "Diktierte modUE" wird wahrscheinlich auch nicht den Ansprüchen der feingeistigen Herren aus München genügen.

Schick doch die Sachen, also nur die email und die modUE an princess, bitte. Die kennt erfahrene vertrauenswürdige Nutzer, die anwaltlich und kostenlos bewerten lassen können, ob eine schriftliche "Verbesserung" ratsam ist.

Tipp des Tages
Da private emails zB an Abmahnkanzleien nicht rechtsgültig signiert sind, können sie auch nicht als "Dokument" vor Gericht gegen den email-Sender verwendet werden. Sie gelten nicht als Beweismittel. Jedoch kann ein/e Richter/in jederzeit den Inhalt einer email in die Urteilsfindung mit einbeziehen. Wer also zB nach dem Versenden einer email entdeckt, das der Inhalt einer email auf Basis einer anwaltlich miesen Beratung zu Stande gekommen ist und er gleichzeitig noch logisch begründet, warum die email-Erklärung nicht zu gelten hat -zum Beispiel, Schockzustand, Nichtwissen, etc...- kann gerade noch so davon kommen.

Das alles gilt aber nicht bei emails, die in der Adresszeile nicht zuzuordnen sind. Schreibt man nicht unter shual@t-online.de, sondern unter plumpsklo973@web.de kann der Nachweis nicht gelingen, das tatsächlich shual es gewesen ist der da geschrieben hat.
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Alt 16.05.2009, 00:46   # 2786
Cornelia
 
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Beiträge: 77
Hallo Shual,

da ich wohl grad zu doof bin um zu kapieren, wie ich das Princess zukommen lassen soll, hier der Text meiner Mail:
...
Das war der Text meiner Mail an die. Dummerweise habe ich auch noch meine komplette Adresse nebst Telefonnummer drunter gesetzt wie ich das immer mache wenn ich was offizielles zu schreiben habe......mittlerweile begreife ich, das man das wohl besser nicht tut, was?

Und nicht vergessen, die Mail schrieb ich unter totalem Schock!

EDIT BY PRINCESS
Um deine Anonymität zu wahren, muss ich das mal rausnehmen.
Du hast eine PN
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Alt 16.05.2009, 07:32   # 2787
wkmetzger68
 
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Hallo ,

wenn Ihr so ein tolles Schreiben von Waldorf bekommen habt,
bitte überprüft als erstes ob eine gültige Vollmacht im Orginal oder als Kopie von Constantin beiliegt.
Wenn keine Vollmacht vorliegt ist Waldorf nicht vertretungsberechtigt, und die Abmahnung kann schriftlich zurückgewiesen werden.
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Alt 16.05.2009, 09:32   # 2788
Shual
 
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Zitat:
Zitat von wkmetzger68 Beitrag anzeigen
Wenn keine Vollmacht vorliegt ist Waldorf nicht vertretungsberechtigt, und die Abmahnung kann schriftlich zurückgewiesen werden.
Trugschluß. Zudem falsch. Man müßte nicht etwa nur zurückweisen, sondern gleichzeitig eine Unterlassungserklärung abgeben, damit der Anspruchsgrund erfüllt ist. Ansonsten bekommt man... einfach nur eine neue Abmahnung, oder gar nur die Vollmacht.

Hauptproblem bleibt das mit der Abmahnung nur ein "Vertragsangebot" unterbreitet wird. "Wenn Sie dieses Spar-Angebot nicht annehmen werden wir den ganzen Betrag einklagen." Weist man zurück, fein, nur was interessiert das den Schadensersatzanspruch?

Man hat da mal in Düsseldorf eine Faxabmahnung wegen einem Bildchen so behandelt. Bei einer schweren Rechtsverletzung bei der schon ein Gerichtsbeschluß erwirkt wurde? Da würde ich mit sowas nicht rumspielen.
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Alt 16.05.2009, 10:17   # 2789
short1e
Gastposter
 
Hy
Habe gestern ebenfalls dieses Schreiben der WALDORF RECHTSANWÄLTE erhalten. Wegen dem Film MÄNNERSACHE.
Werde wohl nur die modifizierte UE zu denen schicken und hoffen das nix mehr kommt.
Wie stehen die Chancen?

MFG
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Alt 16.05.2009, 10:25   # 2790
wkmetzger68
 
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Es ist doch schon lustig, das so eine ehrenwerte Kanzlei wie Waldorf, schon an so kleinen Dingen scheitert wie einer Vollmacht.
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Alt 16.05.2009, 11:05   # 2791
constantin
 
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@wkmetzger68

Meiner Abmahnung liegt definitiv keine seperate Vollmacht von Constantin bei. Dafür aber eine Kopie der beglaubigten Abschrift des Beschlusses des Landgerichts Köln. Neben dem Antragssteller Constantin, vertreten durch 5 (!) Geschäftsführer, werden dort die Anwälte Waldorf als Prozessbevollmächtigte genannt. Dies sagt doch eindeutig aus, dass Waldorf im Auftrag von Constantin handelt. Oder etwa nicht?
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Alt 16.05.2009, 11:18   # 2792
Flac
 
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Bei mir lag weder Vollmacht noch der Gerichtsbeschluss bei,warte schon auf die Post, dass die Waldörfler meine ModUE anerkennen und "leider" noch keinen Zahlungseingang feststellen konnten.
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Alt 16.05.2009, 12:02   # 2793
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Neben dem Antragssteller Constantin, vertreten durch 5 (!) Geschäftsführer, werden dort die Anwälte Waldorf als Prozessbevollmächtigte genannt. Dies sagt doch eindeutig aus, dass Waldorf im Auftrag von Constantin handelt. Oder etwa nicht?
schreibe einfach zurück, sie können Dich als Auftraggeber doch nicht abmahnen "hüstel" :schmunze:
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Alt 16.05.2009, 13:40   # 2794
Obanien
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 2
So leute mich hat es auch erwischt, wie auch immer ab heute bin ich im clup!

Mich hat hat es mit dem Baader Meinhof Complex erwischt!

Meine frage ist wen von euch noch, der gute brief is mir am freitag nach der Arbeit zugeflogen! 15 Seiten blabala und ich kurz vor den Drogen! Und dann dieses saubere Forum hier, Leute danke das ihr mich wieder ein bissel aufgebaut habt! ich habe die mod ue fertig und lege sie gerade jetzt einem Rechtsanwalt vor! Mal sehen was er dazu sagt!

Was mich noch intressiert ist um die frist einzuhalten reicht ein telefax! an dem datum des fristablaufes und dann kann das orginal per einschreiben mit rückschein später bei ihnen eintreffen?

Ps: princess ich würde dir die mod ue gerne per mail senden, das du sie dir mal anschauen kannst!
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Alt 16.05.2009, 15:09   # 2795
gu1lty
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Hallo
habe ebenfalls von Waldorf Post bekommen bezüglich Baader-Meinhof..
Habe gestern noch eine selbst erstellte modUE abgeschickt, jetzt bin ich am hoffen das die von den Herren auch angenommen wird (is momentan meine größte Sorge).

Was mir spanisch vorkam ist das ich das Schreiben am 14.05 erhalten habe und die Frist zum Eingang der UE bereits am 15.05 enden sollte! Habe dann dort angerufen und erstmal die Frist verlängern lassen ..

Das so eine Vorgehensweise rechtens sein kann ist mir unbegreiflich! Jeder Telefonverkäufer hat strengere Vorgaben einzuhalten..

MfG
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Alt 16.05.2009, 15:12   # 2796
Shual
 
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Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von wkmetzger68 Beitrag anzeigen
Es ist doch schon lustig, das so eine ehrenwerte Kanzlei wie Waldorf, schon an so kleinen Dingen scheitert wie einer Vollmacht.
Ich finde es bei Weitem lustiger, dass Du für Deine falschen Rechtstipps haftbar zu machen bist. [§678 BGB]

Bevor Du also weiter auf diesem falschen Rechtstipp bestehts, würde ich Dich auffordern Deine Adresse treuhänderisch der Moderation zu übergeben, damit die Geschädigten später Ihren Schaden bei Dir geltend machen können.
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Alt 16.05.2009, 15:42   # 2797
Zauberbaerchen
 
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Halli Hallo,

bin gerade hier auf das Forum gestoßen... tja, auch ich habe einen "netten" Brief von RA Waldorf bekommen.

Bin noch völlig fertig, Kosten belaufen sich au 956 Euro....

Muss jetzt nochmal bei euch nachfragen, wie reagiert ihr denn jetzt auf Zahlungsaufforderung bzw. die Unterlassungserklärung?

Versteh langsam nur noch Bahnhof...

Liebe Grüße
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Alt 16.05.2009, 16:38   # 2798
Damon14
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Hallo erstmal zusammen!

So, mich hat´s dann heute auch erwischt...Waldorf & Kollegen, Baader Meinhof und 956€...Mahlzeit!
Nach dem von Waldorf & Co gewollten anfänglichen und immer noch nicht ganz verflogenen Nervenflattern jetzt die Mod UE ausgefüllt, geht dann Montag morgen sofort in die Post.
Frage meinerseits da sich leider kein Faxgerät in greifbarer Nähe befindet und ich nur bis Mittwoch 12.00 Uhr Zeit habe die UE dort eintrudeln zu lassen:
Das Einschreiben dürfte ja theoretisch nicht länger wie 2 Tage brauchen, sollte also am Dienstag da sein. Wie streng wird das gesehen falls es dann doch erst kurz nach Fristende ankommen sollte?

@Zauberbaerchen
Lese Dir am besten erstmal ganz in Ruhe den Inhalt des unteren Link´s von princess´ Signatur durch. Das hat mir ungemein weiter geholfen

Viele Grüße,
Damon
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Alt 16.05.2009, 17:03   # 2799
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von short1e Beitrag anzeigen
Hy
Habe gestern ebenfalls dieses Schreiben der WALDORF RECHTSANWÄLTE erhalten. Wegen dem Film MÄNNERSACHE.
Werde wohl nur die modifizierte UE zu denen schicken und hoffen das nix mehr kommt.
Wie stehen die Chancen?

MFG
Die Chancen stehen eher schlecht, da das Recht auf Seiten der Abmahner ist. Letztendlich kommen Mahnbescheide und Klagen, auch wenn man 2 Jahre nichts hört. Wir raten jedoch stets davon ab, die gesammte geforderte Summe zu bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler

-----Doppelpost zusammengeführt am 16.5.2009 um 17:05:29-----

Zitat:
Zitat von Zauberbaerchen Beitrag anzeigen
Halli Hallo,

bin gerade hier auf das Forum gestoßen... tja, auch ich habe einen "netten" Brief von RA Waldorf bekommen.

Bin noch völlig fertig, Kosten belaufen sich au 956 Euro....

Muss jetzt nochmal bei euch nachfragen, wie reagiert ihr denn jetzt auf Zahlungsaufforderung bzw. die Unterlassungserklärung?

Versteh langsam nur noch Bahnhof...

Liebe Grüße

Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, jedoch rechtsverbindlich abgeben und keinen Verstoß mehr begehen!
Die Zahlungsaufforderung kann man noch massiv drücken durch juristische Argumenten.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler

-----Doppelpost zusammengeführt am 16.5.2009 um 17:10:35-----

Zitat:
Zitat von wkmetzger68 Beitrag anzeigen
Hallo ,

wenn Ihr so ein tolles Schreiben von Waldorf bekommen habt,
bitte überprüft als erstes ob eine gültige Vollmacht im Orginal oder als Kopie von Constantin beiliegt.
Wenn keine Vollmacht vorliegt ist Waldorf nicht vertretungsberechtigt, und die Abmahnung kann schriftlich zurückgewiesen werden.
Glauben Sie im Ernst, dass die Anwälte Waldorf so fahrlässig handeln?
Eine Abmahnung ist überhaupt nicht notwendig. Der Rechteinhaber kann auch sogleich eine einstweilige Verfügung beantragen. Da die Abmahnung außerdem kein einseitiges Rechtsgeschäft ist (§ 174 BGB), sondern ein Angebot auf Annahme des Unterlassungsvertrages, hat man keinen Vorteil daraus, die Abmahnung zurückzuweisen mangels Originalvollmacht.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 16.05.2009, 17:18   # 2800
dieter116
 
Registriert seit: 16.05.2009
Beiträge: 6
Habe heute ebenfalls Abmahnung bekommen, wegen 1 Hörbuch das 15 Stuinden online war.

Im Beschluss des LG Köln ( schwere Rechtsverletzung)
heiusst es, dass der Beteiligten Telekom AG gestattet wird . unter Verwendung der Verkehrsdaten, Auskunft zu erteilen.

Gestattet heisst aber eigentlich nicht verpflichtet , oder doch ?

Ist die Telekom verpflichtet gewesen diese Auskünfte zu erteilen ?

Kann ich von der Telekom verlangen zukünftig nur noch Auskünfte an Stellen wie Strafverfolgung- und Sicherheitsbehörden zu erteilen und nicht an andere ?


Ich gehe übrigens Montag zum Anwalt , mal hören was der zur ModUE sagt und zur 100 € Grenze.
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Alt 26.05.2012, 17:07 # --
News Flash
 
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