| | # 2783 | |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
| Hallo constantin, da hast Du eventuell recht, könnte mir zu meinen Lasten ausgelegt werden. Das Dumme ist auch, mir ist erst aufgefallen, das mein W-Lan seit Monaten offenstand, als ich das nette Geschreibsel erhielt bzw. meine Mail schon weggeschickt hatte. Ich hatte völlig vergessen das abzuschalten als ich es nicht mehr brauchte. Wär ja auch möglich, das jemand so den Film runtergeladen hat, keine Ahnung, ich kenne mich da absolut nicht aus. Auf meinem PC hab ich den Film jedenfalls nicht gefunden, das einzige was ich drauf hatte waren ein paar mp3s und mehrere Folgen Bob der Baumeister, Spongebob und Thomas und seine Freunde für meinen Sohn, lauter Folgen die aus dem TV aufgenommen waren. Das hab ich vor lauter Angst jetzt auch noch gelöscht weil ich vermute, das dies wohl auch verboten ist. Bezüglich Deines Nachtrags, das ist wohl wahr! Ich hatte noch nie mit dem Gesetz zu tun, krieg schon Herzklopfen wenn mich die Polizei mal wegen einer Kontrolle anhält und der Brief hat mich dann total in Panik versetzt. Mir war das ganze Wochenende nur noch übel. Schlimm ist auch für mich das ich in einem Bereich arbeite, der mit Datenschutz bei IT/Kommunikation zu tun hat und mir etwas bange ist, ob mein Arbeitgeber davon erfährt. Und dann natürlich das Geld......irgendwo in diesem Thread stand, das es in Deutschland noch nicht einheitlich geregelt wäre, das die erste Abmahnung kostenlos ist. Selbst 100 Euro sind für mich ein Riesenhappen, was könnte ich meinem Kind da alles kaufen! Stattdessen muß ich es wegen eines eigentlich kleinen Fehlers solchen Gierhälsen in den Rachen werfen und jetzt gucken, wo ich das wieder einsparen kann. @slater Ganz sicher bin ich mir nicht, aber wenn ich das so lese ist im Prinzip der edonkey in eMule integriert als eD2K, siehe hier einen Teil aus wiki: Zitat:
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| | # 2785 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Um den Schaden bemessen zu können hätte man gerne dieses "Schadensersatzabwendungsabmahnkostendeckelungssch reiben", diese email mal gerne gesehen. Und die "Diktierte modUE" wird wahrscheinlich auch nicht den Ansprüchen der feingeistigen Herren aus München genügen. Schick doch die Sachen, also nur die email und die modUE an princess, bitte. Die kennt erfahrene vertrauenswürdige Nutzer, die anwaltlich und kostenlos bewerten lassen können, ob eine schriftliche "Verbesserung" ratsam ist. Tipp des Tages Da private emails zB an Abmahnkanzleien nicht rechtsgültig signiert sind, können sie auch nicht als "Dokument" vor Gericht gegen den email-Sender verwendet werden. Sie gelten nicht als Beweismittel. Jedoch kann ein/e Richter/in jederzeit den Inhalt einer email in die Urteilsfindung mit einbeziehen. Wer also zB nach dem Versenden einer email entdeckt, das der Inhalt einer email auf Basis einer anwaltlich miesen Beratung zu Stande gekommen ist und er gleichzeitig noch logisch begründet, warum die email-Erklärung nicht zu gelten hat -zum Beispiel, Schockzustand, Nichtwissen, etc...- kann gerade noch so davon kommen. Das alles gilt aber nicht bei emails, die in der Adresszeile nicht zuzuordnen sind. Schreibt man nicht unter shual@t-online.de, sondern unter plumpsklo973@web.de kann der Nachweis nicht gelingen, das tatsächlich shual es gewesen ist der da geschrieben hat.
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| | # 2786 |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
| Hallo Shual, da ich wohl grad zu doof bin um zu kapieren, wie ich das Princess zukommen lassen soll, hier der Text meiner Mail: ... Das war der Text meiner Mail an die. Dummerweise habe ich auch noch meine komplette Adresse nebst Telefonnummer drunter gesetzt wie ich das immer mache wenn ich was offizielles zu schreiben habe......mittlerweile begreife ich, das man das wohl besser nicht tut, was? Und nicht vergessen, die Mail schrieb ich unter totalem Schock! EDIT BY PRINCESS Um deine Anonymität zu wahren, muss ich das mal rausnehmen. Du hast eine PN |
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| | # 2787 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 2
| Hallo , wenn Ihr so ein tolles Schreiben von Waldorf bekommen habt, bitte überprüft als erstes ob eine gültige Vollmacht im Orginal oder als Kopie von Constantin beiliegt. Wenn keine Vollmacht vorliegt ist Waldorf nicht vertretungsberechtigt, und die Abmahnung kann schriftlich zurückgewiesen werden. |
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| | # 2788 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Hauptproblem bleibt das mit der Abmahnung nur ein "Vertragsangebot" unterbreitet wird. "Wenn Sie dieses Spar-Angebot nicht annehmen werden wir den ganzen Betrag einklagen." Weist man zurück, fein, nur was interessiert das den Schadensersatzanspruch? Man hat da mal in Düsseldorf eine Faxabmahnung wegen einem Bildchen so behandelt. Bei einer schweren Rechtsverletzung bei der schon ein Gerichtsbeschluß erwirkt wurde? Da würde ich mit sowas nicht rumspielen.
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| | # 2791 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| @wkmetzger68 Meiner Abmahnung liegt definitiv keine seperate Vollmacht von Constantin bei. Dafür aber eine Kopie der beglaubigten Abschrift des Beschlusses des Landgerichts Köln. Neben dem Antragssteller Constantin, vertreten durch 5 (!) Geschäftsführer, werden dort die Anwälte Waldorf als Prozessbevollmächtigte genannt. Dies sagt doch eindeutig aus, dass Waldorf im Auftrag von Constantin handelt. Oder etwa nicht? |
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| | # 2793 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
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| | # 2794 |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 2
| So leute mich hat es auch erwischt, wie auch immer ab heute bin ich im clup! Mich hat hat es mit dem Baader Meinhof Complex erwischt! Meine frage ist wen von euch noch, der gute brief is mir am freitag nach der Arbeit zugeflogen! 15 Seiten blabala und ich kurz vor den Drogen! Und dann dieses saubere Forum hier, Leute danke das ihr mich wieder ein bissel aufgebaut habt! ich habe die mod ue fertig und lege sie gerade jetzt einem Rechtsanwalt vor! Mal sehen was er dazu sagt! Was mich noch intressiert ist um die frist einzuhalten reicht ein telefax! an dem datum des fristablaufes und dann kann das orginal per einschreiben mit rückschein später bei ihnen eintreffen? Ps: princess ich würde dir die mod ue gerne per mail senden, das du sie dir mal anschauen kannst! |
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| | # 2795 |
| Gastposter | Hallo habe ebenfalls von Waldorf Post bekommen bezüglich Baader-Meinhof.. Habe gestern noch eine selbst erstellte modUE abgeschickt, jetzt bin ich am hoffen das die von den Herren auch angenommen wird (is momentan meine größte Sorge). Was mir spanisch vorkam ist das ich das Schreiben am 14.05 erhalten habe und die Frist zum Eingang der UE bereits am 15.05 enden sollte! Habe dann dort angerufen und erstmal die Frist verlängern lassen .. Das so eine Vorgehensweise rechtens sein kann ist mir unbegreiflich! Jeder Telefonverkäufer hat strengere Vorgaben einzuhalten.. ![]() MfG |
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| | # 2796 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Bevor Du also weiter auf diesem falschen Rechtstipp bestehts, würde ich Dich auffordern Deine Adresse treuhänderisch der Moderation zu übergeben, damit die Geschädigten später Ihren Schaden bei Dir geltend machen können.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 2797 |
| Registriert seit: 16.05.2009
Beiträge: 10
| Halli Hallo, bin gerade hier auf das Forum gestoßen... tja, auch ich habe einen "netten" Brief von RA Waldorf bekommen. Bin noch völlig fertig, Kosten belaufen sich au 956 Euro.... Muss jetzt nochmal bei euch nachfragen, wie reagiert ihr denn jetzt auf Zahlungsaufforderung bzw. die Unterlassungserklärung? Versteh langsam nur noch Bahnhof... ![]() Liebe Grüße |
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| | # 2798 |
| Gastposter | Hallo erstmal zusammen! So, mich hat´s dann heute auch erwischt...Waldorf & Kollegen, Baader Meinhof und 956€...Mahlzeit! Nach dem von Waldorf & Co gewollten anfänglichen und immer noch nicht ganz verflogenen Nervenflattern jetzt die Mod UE ausgefüllt, geht dann Montag morgen sofort in die Post. Frage meinerseits da sich leider kein Faxgerät in greifbarer Nähe befindet und ich nur bis Mittwoch 12.00 Uhr Zeit habe die UE dort eintrudeln zu lassen: Das Einschreiben dürfte ja theoretisch nicht länger wie 2 Tage brauchen, sollte also am Dienstag da sein. Wie streng wird das gesehen falls es dann doch erst kurz nach Fristende ankommen sollte? @Zauberbaerchen Lese Dir am besten erstmal ganz in Ruhe den Inhalt des unteren Link´s von princess´ Signatur durch. Das hat mir ungemein weiter geholfen Viele Grüße, Damon |
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| | # 2799 | |||
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Mit freundlichen Grüßen RA Hechler -----Doppelpost zusammengeführt am 16.5.2009 um 17:05:29----- Zitat:
Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, jedoch rechtsverbindlich abgeben und keinen Verstoß mehr begehen! Die Zahlungsaufforderung kann man noch massiv drücken durch juristische Argumenten. Mit freundlichen Grüßen RA Hechler -----Doppelpost zusammengeführt am 16.5.2009 um 17:10:35----- Zitat:
Eine Abmahnung ist überhaupt nicht notwendig. Der Rechteinhaber kann auch sogleich eine einstweilige Verfügung beantragen. Da die Abmahnung außerdem kein einseitiges Rechtsgeschäft ist (§ 174 BGB), sondern ein Angebot auf Annahme des Unterlassungsvertrages, hat man keinen Vorteil daraus, die Abmahnung zurückzuweisen mangels Originalvollmacht. Mit freundlichen Grüßen RA Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |||
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| | # 2800 |
| Registriert seit: 16.05.2009
Beiträge: 6
| Habe heute ebenfalls Abmahnung bekommen, wegen 1 Hörbuch das 15 Stuinden online war. Im Beschluss des LG Köln ( schwere Rechtsverletzung) heiusst es, dass der Beteiligten Telekom AG gestattet wird . unter Verwendung der Verkehrsdaten, Auskunft zu erteilen. Gestattet heisst aber eigentlich nicht verpflichtet , oder doch ? Ist die Telekom verpflichtet gewesen diese Auskünfte zu erteilen ? Kann ich von der Telekom verlangen zukünftig nur noch Auskünfte an Stellen wie Strafverfolgung- und Sicherheitsbehörden zu erteilen und nicht an andere ? Ich gehe übrigens Montag zum Anwalt , mal hören was der zur ModUE sagt und zur 100 Grenze. |
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