| | # 261 |
| Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 13
| Hallo Leute Die letzten 2 Tage habe ich damit verbracht die Posten aus einem anderen Forum zu lesen.http://www.123recht.net/Abmahnung-we...rent---KUW.Das ist eine sehr interesorsante Seite.Dort tauschen die Erfahrungen Leute ,die von einer anderen Kanzlei-KUW Rechtsanwälte aus Hamburg angeschribenwurden.Sie gehen die Sache ien bißchen anders an als user in diesem Forum. Meiner Meinung nach gelasener ,bewahren mehr Ruhe und verlassen sich nicht unbedingt 100% tig auf RV, die meistens selbst mit Eurem Problem überfordert sind aber Geld verdinen wollen.Da findet man viel gute Ratschläge, die auch funktionien und ich habe das Gefühl langsam gewinnen sie die oberhand in dem Krieg mit der unseriösen Kanzlei.Auf jeden Fall findet man dort viele Gute Tips u.a die abgeänderte UE von den Leuten die von Recht Ahnung haben.Auf jedem fall man jagt sich da noch nitch mehr Angst ein als man schon hat wenn man so einen Brief erhalten hat.Liest Euch das ruhig durch. Wenn jemand UE unterschreibt ,gib automatisch die Schuld zu und muß zahlen.Eine geänderte UE nach "hamburger Brauch" nutzt auch wenig wenn man nicht eindeutlich klar macht ,dass man sich keiner Schuld bewust ist ,die besagte Datei nie downgeloadet ,verbreitethat und auch in der Zukunft man das unterlassen wird.Nach so einer Erklärung kann mann Zalung verwiegern und dann muß die Kanzlei Dem jenigen die Schuld beweisen.Aber genau wird das auf der von mir angegebener Seite beschrieben. Gruß P Werbung |
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| | # 264 |
| Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 13
| Hallo Ich möchte noch hinzufügen ,dass ich von keinem Fall gehört habe ,das vor Gericht kam.Weder von Kanzlei Waldorf, KuW noch irgendeiner anderen .Falls in der letzten Zeit doch dazu gekommen ist möchte ich deine info Quelle erfahren , um selbst etwas daruber zu lesen Gruß p P.S Falls mein Link nnicht geth ,such mal bei Google unter "abgemahnt durch KUW Rechtsanwälte |
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| | # 265 | |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 9
| Zitat:
Na, ja...der Knackpunkt ist eben, daß die Herren Waldorf und Co. 3 Jahre!!! Zeit haben einen vors Gericht zu zerren. | |
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| | # 266 |
| Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 13
| Hallo Ja aber es gib schon paar Tausend Leute , die abgemahnt wurden und aus anderen Foren habe ich erfahren dass immer weniger bereit sind zu zahlen./ zahlen nicht ( abgeänderte UE muß man abschicken,den Kopf nicht in den Sand stecken) 3 Jahre ´das sind ca. 600 Arbeitstage. Außerdem bei Gericht müssen sie eindeutlich deine Schuld nachweisen. Da reicht IP nicht mehr |
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| | # 267 | |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Zitat:
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| | # 268 |
| Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 18
| Hallo, Status von mir, diese selber mit Hilfe des Forums und dem www geaenderte UE so wie unter dem Link abgeschickt, wurde angenommen ist: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post469784 Nur das Ihr mitbekommt was geht und evtl. hilft es ja jemanden anderes. Des weiteren stand ... die Ansprueche unserer Mandanten ...blabla ... und die Rueksendung der geforderten UE haben sie zwischen zeitlich erfuellt. Heisst, dass wenn denn noch etwas kommen sollte, die nur den eingeforderten Betrag von xxx Anwaltkosten plus Schadenersatz yyy einklagen koennten. So, jetzt wollen wir mal die 3 Jahre abwarten und wenn die einen "Eintreiber" schicken, werde ich wohl vor Schreck mal die Leinen meiner Hunde loslassen, mal sehen was passiert! (nur mal so ne Ueberlegung, aber kann ja mal passieren, -ironie off-) Kurz: geaenderte UE angenommen und wollen, da sie noch kein Geldeingang, ihre Kohle. Mit gleichzeitigem Hinweis das dieses die letzte Mahnung waere und sie ihrer Mandantschaft raten auf sofortige Gerichtliche Geltendmachung der Zahlungsansprueche ...! werde weiter berichten, wenn den etwas passiert ... |
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| | # 269 |
| Gastposter | Hallo Netzweltler, Hab hier ne interessante Stellungnahme eines Anwalts zu unserem Problem (ich wurde auch abgemahnt) gefunden: "Auch kann der RA keine Gebühren fordern, wenn es sich um eine Massenabmahnung handelt. Da Sie bereits der zweite Ratsuchende sind, dem ich heute (!) in Sachen Tauschbörsen-Abmahnung antworten durfte, sei angeregt, diesem Punkt mal nachzugehen." Tauschbörse Urheberrecht gibt es schon diesbezügliche Erfahrungen ??? ich meine die 100EUR an Lübbe die zahle ich doch gerne wenn dafür die Waldörfler leer ausgehen oder ??? und den Umstand das es sich hier um eine Abmahnwelle handelt, den dürften wird doch durch einen Aufruf an alle angeschriebenen untermauern können. to discuss... ...the cam |
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| | # 270 |
| Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 3
| Also wunderschönen Guten Tag, also hier mal schnell meine Geschichte, am 1.12. habe ich besagtes Schreiben bekommen, mit Geldsumme wie alle anderen auch, habe mich dann in diversen Foren erkundigt, und auch befreundete und kollegen gefragt. Wirklich was rausgekommen ist ja nicht. Auch bei mir waren die Zahlungs und UE eingang recht knapp bemessen. Weil ich aber es doch nicht auf nen Gerichtsverfahren habe herauskommen lassen wollte, (20000 is doch zu viel) habe ich die ungeänderte Unterlassungserklärung unterschrieben verschickt, davor aber bei den RA Walddorf angerufen, da ich noch in der Ausbildung bin, und mein Bruttoeinkommen nicht so die Welt ist, habe ich mit ihnen vereinbart eine um 200 geringer Strafe, sowie eine spätere Zahlung möglich, (2 Wochen mehr Zeit). Und dafür is dann die Sache vom Tisch, wie gesagt eigentlich wollte ich auch nicht zahlen, aber nachdem ich von einem gehört habe der es auch nicht wollte, und dann das doppelte zahlen durfte, habe ich dann doch für den gesenkten Betrag entschieden, Also überweise ich morgen das Geld und freue mich das ich das die Sache dann wenigstens ausgestanden ist. Also macht was ihr wollte, wüsste gerne mal ob nicht zahlen wirklich klappt, quasi fürs nächste mal. |
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| | # 273 |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 4
| Ich suche nach den Leuten, die nichts bezahlt und keine UE abgegeben haben! Was ist aus euch geworden? Bitte mal melden! Habe nach der zweiten Mahnung ein Schreiben mit dem beigefügten Vollmachten (natürlich nachdatiert) bekommen, ganz viel kettenrasseln was alles passieren kann und wie man an meine IP gekommen ist.... Neue Frist für UE und Zahlung... ....aber ich weiß nicht genau, was ich jetzt tun soll. Tendiere zu einem Schreiben (keine UE!) nach dem Motto "war ich nicht, kann gar nicht sein...blabla". Kann mich wirklich nicht entsinnen alle aufgelisteten Dateien runtergeladen bzw. zur Verfügung gestellt zu haben.... Also Leute - schreibt, wie`s bei euch weiter gegangen ist! |
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| | # 275 |
| Registriert seit: 08.12.2007
Beiträge: 2
| Und hier meldet sich schon wieder ein Betroffener der RA W. aus München ! Nach einem intensiven Studium des Forums bin ich zu der Ansicht gekommen, das es wohl besser ist nicht zu zahlen (Gebühr der Anwälte) da bei mir eine genaue Kostenliste der Anwälte nicht !vorliegt und somit nicht zu erkennen ist,wie diese Gebühren zustande kamen. Desweiteren kann ich das Gefühl nicht verdrängen das hier einige W. Leute mitschreiben ! Bin mal ganz gespannt was so noch kommen wird Übrigens handelt es sich auch bei mir um 2 Hörbücher mit 100 Euro für den Verlag und 506 Euro für W. ! |
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| | # 276 |
| Registriert seit: 10.12.2007
Beiträge: 3
| Hallo Zusammen, auch ich habe heute eine Abmahnung und Unterlassungserklärung der Waldorf Rechtsanwälte im Namen von Sony BMG erhalten. Ich soll Anfang November über eine Tauschbörse Lieder gedownloaded haben. Nur ist in meinem Fall wohl eine kleine Besonderheit: Der Brief ging an meinen Namen an die Adresse von meinen Vater wo ich nur bis zum 31.06.07 gewohnt habe. Der Internet Anschluss läuft auf seinen Namen. Anfang November kann ich also unter der Adresse von meinen Vater diese Lieder nicht gedownloaded haben, denn: - Anfang November wohnte ich nicht mehr unter der Adresse - Es war nie ein T-Online Anschluss auf meinen Namen in dieser Adresse gemeldet - Zu dem genannten Zeitpunkt wurden dort keine Lieder runtergeladen (mein Vater ist froh das er seinen Computer einschalten kann) Wie soll ich mich am besten verhalten? Soll mein Vater den Brief einfach bei der Post mit dem Vermerk "Empfänger Unbekannt Verzogen" abgeben? |
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| | # 277 |
| Registriert seit: 08.12.2007
Beiträge: 1
| Hi Leute, hab am 8.12. so ein tolles schreiben von denen bekommen bin heute beim verbraucherschutz gewesen die hat mir gesagt das das insofern keine rechtliche grundlage hat das die telekom oder wer auch sonst kein recht hat die daten rauszugeben und deswegen gegen das verbot der speicherung von daten verstossen hat und daher das schreiben von Wal...schwer rechtlich haltbar is! Die haben mir ein schreiben fertig gemacht das ich denen faxen soll und bei der UE soll ich unter vorbehalt hinschreiben und dann mal abwarten und auf keinen fall zahlen das ganze hat mich 15 eur gekostet und immer noch besser als nen anwalt! |
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| | # 278 | |
| Registriert seit: 08.12.2007
Beiträge: 2
| Zitat:
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| | # 279 |
| Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 13
| Hallo Die von Verbraucherschutz haben recht.Die IP Daten unterlegen der Fernmeldegeheim deshalb laut Gesetz Die Staatsanwaltschatf erst mal einen Antrag beim Gericht satllen auf die Freigabe der Daten.Anfangs habensie das gemacht aber das Gericht hat immer den Antrag abgewiesen mit der Begründung "Bagatelldelikt". Jetzt machen sie sich die mühe nicht mehr aber dashalb verstossen sie gegen das Gesetz. Und Telekom rein rechtlich darf die IP Daten nicht rausrücken ,wenn ST keinen Gerichtlichen Beschluß hat. Übrigens es gibt auch Urteil von Bundesgerichthof gegen Telekom, in dem Telekom verpflichtet wurde die IP Adressen sofort nach der Beendigung dee Verbindung zu löschen.Leier bezieht sich das Urteil auf den Kläger und jeder einzelner Nutzer von Telekom mub schriftlich das auch für sich von dem Provider verlangen, sonst wetden seine Daten 7 Tage gespeichert was eigentlich nicht rechtens ist und schon gar nicht bei Flat nutzer. Alle die Urteile habe ich im Interner gefunden. |
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| | # 280 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Unsinn! Das einzige Gericht, das bisher bekanntermaßen die Ermittlung der Anschlussinhaber zurückgewiesen hat, war das Amtsgericht Offenburg: Unverhältnismäßige Rückverfolgung einer dynamischen IP-Adresse - AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.07, Az.: 4 Gs 442/07 Die Verbindungsdaten dürfen dann nicht durch den Provider gelöscht werden, wenn er vorher auf die mögliche strafrechtliche Relevanz hingewiesen wurde. Er würde sich dann selbst strafbar machen, wenn er dennoch die maßgeblichen Daten löscht, bevor die Staatsanwalt diese abgefragt hat. Vielleicht hättest Du mit der Abmahn-FAQ anfangen sollen. |
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