Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 27.10.2011, 13:32   # 27401
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von hamtras Beitrag anzeigen
Hallo, wir haben auch heute wieder so ein Schreiben bekommen , genau das selbe wie mein Vorredner" ELVISwar"
...
Wir sind jetzt schon ein bischen durch den Wind , und wissen nicht wie wir jetzt reagieren sollen
Gruß
Die Antorten auf ELVISwar´s Posting von El Chupa Cabra und Watt_Ihr_Volt werden sich in deinem Fall nicht ändern...

Was bedeuted: Der Großteil der hier Anwesenden, welche ein solches Schreiben erhalten, ändern aufgrund dieses Schreibens nicht auf einmal ihre Vorgehensweise und warten einfach weiter ab... (auf Deutsch: heften ab und warten weiter)
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Alt 27.10.2011, 13:41   # 27402
kirchi
 
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was mir derzeit auffällt (nicht nur hier bei netzwelt, sondern auch bei dreipage) ist die vielzahl an meldungen zu sachverhalten, die - teils sogar taggleich !!!!! - bereits umfassend und vollumfänglich beantwortet wurden.

klar, jeder ist nach erhalt einer abmahnung oder eines folgeschreiben unsicher und nervös.

aber: wenn man denn schon teils seit monaten im forum angemeldet ist; warum sind hier einige nicht in der lage, zumindest im strang der kanzlei einige seiten zurück zu lesen??

nein: jedes schreiben wird als wohl einmaliges zeitdokument vorgestellt, stets verbunden mit "ich weiß nicht mehr weiter", "bin durch den wind", "würde im liebsten zahlen" usw usw usw.

so: dass musste jetzt einfach mal raus.
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Alt 27.10.2011, 13:51   # 27403
hamtras
 
Registriert seit: 12.04.2008
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Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Die Antorten auf ELVISwar´s Posting von El Chupa Cabra und Watt_Ihr_Volt werden sich in deinem Fall nicht ändern...

Was bedeuted: Der Großteil der hier Anwesenden, welche ein solches Schreiben erhalten, ändern aufgrund dieses Schreibens nicht auf einmal ihre Vorgehensweise und warten einfach weiter ab... (auf Deutsch: heften ab und warten weiter)
Hallo, wir werden warten,
, denn ich " will nicht, ich kann nicht, und ich werd nicht zahlen.
Gruß
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Alt 28.10.2011, 00:09   # 27404
Mesinu
 
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Hallo zusammen, seid ihr auch alle abgemahnt worden? Ich bin der Meinung das man nur etwas ändern kann wenn man zusammen das Problem in Angriff nimmt... und zwar mit einer Initiative. Deshalb möchte ich etwas gegen diese Rechtsanwaltkanzlaien planen. Ich möchte gegen die Rechtsanwaltkanzlai Wideruf und eine Aufwandsentschädigung fordern. Alleine wird es schwierig sein. Doch ich werde es dennoch versuchen. Also wenn jemand von euch den Mut bzw. Interesse hat etwas zu verändern dann sollte er/sie mir kurz eine Rückmeldung schreiben.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

ps.: es geht um die Rechtsanwaltkanzlai Waldorf Fromme
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Alt 28.10.2011, 04:31   # 27405
migula
 
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Wenn jetzt Waldorf Frommer nur noch 606 € einfordert statt ursprünglich 956 € sind der Kanzlei die Prozeßrisikien wohl bewußt. D.h.plötzlich wird der geforderte Schadenersatz auf 100 € reduziert. Ich denke aber, dass dann die "Rechtsverfolgungs"Kosten nicht auf der Grundlage eines Streitwertes von 10.000 € errechnet werden dürfen. Aber ein interessantes Angebot sind die 606 € schon!
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Alt 28.10.2011, 06:33   # 27406
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Mesinu Beitrag anzeigen
Ich möchte gegen die Rechtsanwaltkanzlai Wideruf und eine Aufwandsentschädigung fordern.
negative Feststellungsklage nennt man sowas.
Wenn Du bereit bist und über das nötige Großgeld verfügst, wende Dich an Thomas Stadler

schade, Interview mit ihm und Björn Frommer auf jetzt-de ist nicht mehr. Ob da der Seniorchef Johannes sein Veto eingelegt hat?

Alternativ kannst Du aber auch gleich Hier einzahlen.


@migula
am besten gleich jetzt zuschlagen "geiz is geil"
Möglich dass das ersparte schon nächstes Jahr durch die Inflationsrate wieder aufgefressen wird.
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Alt 28.10.2011, 07:55   # 27407
Miaau
 
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@migula
Was soll an 606 Angebotswürdig sein ???

Ich muss heute für NETTO 606 mehr arbeiten als

noch vor der Währungsreform für NETTO 1012 !!


@ watt_ihr_volt[
QUOTE]schade, Interview mit ihm und Björn Frommer auf jetzt-de ist nicht mehr. Ob da der Seniorchef Johannes sein Veto eingelegt hat? [/QUOTE]

ja leider ... soweit die Fresse-Freiheit.... In unserer Republik!

Da muß es jemanden furchtbar g'stunken haben das dieser Bereicht offleine nun ist!
>Verunglimpft wurde ja Keine - Beleidigt auch keiner <

Ob nun Senior gegen Junior mag ich nicht beurteilen aber wenn das so ein sollte dann würde etwas an der Abstimmung nicht stimmen
und es währe Sand im Getriebe

So long
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Alt 28.10.2011, 08:44   # 27408
watt_ihr_volt
 
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geht wieder Die-Realitaet-der-Tauschboersen
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Alt 28.10.2011, 10:05   # 27409
Mesinu
 
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Ich habe jetzt die 2.te Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten. Die fordern jetzt "nur" noch 506 € Streitwert. Die Verbraucherzentrale Mainz meint dazu: -1.) Fristverlängerung fordern 2) Bestätigung vom Provider holen lassen das die Internetverbindung gesichert sei 3) Computer auf die abgemahnten Dateien überprüfen lassen durch IT-Firmen
4.) Nachweis der Tatzeit mit Alibi belegen lassen 5.) Widerspruch erheben
Das sollte insgesamt dann wohl reichen um den Prozess anzufechten
Was meint ihr dazu?
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Alt 28.10.2011, 10:15   # 27410
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Mesinu Beitrag anzeigen
Die Verbraucherzentrale Mainz meint dazu:
Was meint ihr dazu?
Der übliche Schwachsinn eben was Verbraucherzentralen dazu verzapfen können.
Hätten Sie Dir geraten einen auf Urheberrecht spez. Anwalt aufzusuchen, hätten sie nicht soviel falsch gemacht wie mit ihren gutgemeinten Punkten
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Alt 28.10.2011, 10:23   # 27411
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Mesinu Beitrag anzeigen
Ich habe jetzt die 2.te Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten. Die fordern jetzt "nur" noch 506 € Streitwert. Die Verbraucherzentrale Mainz meint dazu: -1.) Fristverlängerung fordern 2) Bestätigung vom Provider holen lassen das die Internetverbindung gesichert sei 3) Computer auf die abgemahnten Dateien überprüfen lassen durch IT-Firmen
4.) Nachweis der Tatzeit mit Alibi belegen lassen 5.) Widerspruch erheben
Das sollte insgesamt dann wohl reichen um den Prozess anzufechten
Was meint ihr dazu?
Typischer Verbraucherzentralenkäse...
Manche VZ raten auch zur Abgabe der modUE und manche verzapfen sowas
1) Kann man fordern... aber wofür? Ne modUE sollte man zu seiner eigenen Sicherheit (Kostenrisikominimierung) schon abgeben
2) Woher soll der Provider wissen, ob deine Internetverbindung gesichert ist?
Die überprüfen nicht deinen Router
3) kannst du ja machen... kostet aber Geld...
4) Alles, was irgendwann mal zur Entlastung beitragen kann an Daten sollte man sowieso sammeln... Auch "Alibis"
5) Ob du Widerspruch erhebst, ist den Abmahnern erstmal sowas von Schnurz

Alles schön und gut (ausser Punkt 2), aber das Wichtigste hat die VZ (oder du jetzt) vergessen zu sagen... Unterlassungserklärung (modUE) abgeben. Danach hat man für alles mögliche Zeit.
Dadurch wird das Risiko einer einstweiligen Verfügung ausgeschlossen und sie senkt den Streitwert in einer immer mal möglichen Klage ungemein.
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Alt 28.10.2011, 10:43   # 27412
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
3) kannst du ja machen... kostet aber Geld...
was bringts meinen Computer überprüfen zu lassen, wenn ich mit Laptop gezogen o. FP getauscht habe, ein Bekannter zu Besuch war?
Wie wir wissen ist das ebenso Blödsinn wie der Alibi-Vorschlag
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Alt 28.10.2011, 11:02   # 27413
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
was bringts meinen Computer überprüfen zu lassen, wenn ich mit Laptop gezogen o. FP getauscht habe, ein Bekannter zu Besuch war?
Da wir die ganzen Umstände nicht wissen (und nicht wissen wollen), kannst du das so pauschal nun auch nicht sagen.... Hier findet ja keine Einzelfallberatung statt...

Aber unter gewissen Umständen ist in Urteilen dann doch schonmal sowas aufgetaucht :
Zitat:
Zwar ist der Umstand, dass der Anschluss der Beklagten mehrfach im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen ermittelt wurde, ein weiteres, erhebliches Indiz dafür, dass die Behauptung der Klägerinnen zutreffend ist, andererseits haben die Bekl. durch den negativen Befund auf ihrem Rechner die Vermutung der Rechtsverletzung entkräftet.
Quelle
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Alt 28.10.2011, 11:17   # 27414
hamtras
 
Registriert seit: 12.04.2008
Beiträge: 25
Hallo, wir, mein Mann und ich würden gern mal nach München fahren um dort an einer Verhandlung teilzunehmen ,
nun meine Frage : wo erfahren wir wann so was verhandelt wird, und dürfen wir da teilnehmen ? Also eine Verhandlung zwischen so einem armen Schwein wie wir es sind, und Rechtsanwälte Waldorf Frommer .leider hab ich noch nie was gelesen ob schon mal ein Urteil gefällt worden ist, es müßten aber schon solche vor Gericht gewesen sein ,
Falls sowas hier schon mal in den Seiten geschrieben wurde , bitte zerreißt mich nicht ( Kirchi) denn ich hab die ganzen Seiten hier in Forum nicht gelesen , aber vielleicht die Hälfte .


Gruß
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Alt 28.10.2011, 11:41   # 27415
1337
 
Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Über Dir dürfte man das schon diskutiert haben. (Und zwar schon seit September 2010.)

Es kann auch in diesem Jahr davon ausgegangen werden, dass die Kanzlei Waldorf/Frommer in Massen Mahnbescheide vor dem Ende der Verjährung verschickt. Diese sind grundsätzlich (Empfehlung) mit einem Widerspruch zu beantworten. Wird kein Widerspruch eingelegt kann und wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden.

Über die hieraus zu erwartenden Klagen darf gestritten werden. Man kann sich eine mittlere bis hohe dreistellige Anzahl vorstellen. Es wird also ein hoher Prozentsatz der Mahnbescheid-Erhalter ohne Klage in die Verjährung gehen, allerdings wird man sich nicht vor mindestens August 2012 sicher sein können. Wie es um die Fälle, die im Jahr 2012 bestellt sein wird zeigt sich. (siehe Folgebeitrag)
Hab ich das richtig verstanden, Du meinst echt hunderte Klagen darf man vor dem Ende der Verjährung von Waldorf/Frommer erwarten? Das soll allerdings nicht vor August 2012 geschehen? Ist das das Jahr der Verjährung der ersten Abgemahnten von WF? Denn Du sagtest ja bereits, dass WF in 2010 z.B. nicht eine Klage erhoben habe. Weiß nicht wie es 2011 aussieht. Und dann gleich hunderte in 2012?

Hier ein auszug aus dem Interview mit Frommer, das der User watt_ihr_volt ein wenig weiter oben gepostet hat:

"jetzt.de: Gibt es auch Leute, die sich dazu nicht bereit erklären?
Frommer: Natürlich gibt es die. Da versucht man alles, um den Leuten klarzumachen, dass es nun mal keinen anderen Weg gibt. Weil die Rechtsverletzung nachweisbar ist, weil die Rechtsverletzung übrigens sogar rekapitulierbar wäre, weil die Daten auch noch vorliegen. Im Gerichtsverfahren könnte ein Sachverständiger die Daten sogar nachträglich auslesen, das ist ein hoch technisierter und aufwendiger Ablauf. Wenn es also nicht anders geht, dann müssen wir klagen. Und ich glaube, wir zählen eher zu den sehr klagefreudigen Kanzleien in diesem Land. Wir führen ständig Hunderte Verfahren."

Palavert er Quark oder wie kommt er auf hunderte Verfahren?

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Alt 28.10.2011, 12:01   # 27416
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
Zitat:
Zitat von hamtras Beitrag anzeigen
Hallo, wir, mein Mann und ich würden gern mal nach München fahren um dort an einer Verhandlung teilzunehmen ,.....
Hier ein Hinweis von @Shual:

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von orangemoonfish Beitrag anzeigen
Und noch eine Frage am Rande: wer kommt noch zur Verhandlung im November? Ich bin da grade in München und habe vor, hin zu gehen.
Es kommt im November nicht zu dieser Verhandlung, da der Termin auf den 22.12.2011 verlegt wurde.
Vielleicht habt Ihr ja kurz vor Weihnachten Zeit und könnt es mit einem Bummel über den Weihnachtsmarkt verbinden.

Gruß
montezuma##
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Alt 28.10.2011, 17:41   # 27417
Connor1
 
Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 6
Hallo,

ich habe heute noch fast 3 Jahren wieder Post von Waldorf mit dem Titel "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung" bekommen.

Habe mich hier schon durchgelesen und die Meinung erfahren, dass man nix machen sollte.
Allerdings habe ich schon mit meinem RA gesprochen und der sagte mir ganz klar, dass wenn ich nicht zahle (1078€), es 50/50 steht, dass es zur Gerichtsverhandlung kommt und da würde ich mit Sicherheit verlieren und somit noch mehr zahlen müssen. Also ist es ein großes Risiko wie ich finde.

Was soll ich tun?
Was kommt denn nach diesem Schreiben als nächstes? Kann man dann immer noch bezahlen?

Gruß Connor
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Alt 28.10.2011, 17:50   # 27418
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Connor1 Beitrag anzeigen
Allerdings habe ich schon mit meinem RA gesprochen und der sagte mir ganz klar, dass wenn ich nicht zahle (1078€), es 50/50 steht, dass es zur Gerichtsverhandlung kommt und da würde ich mit Sicherheit verlieren und somit noch mehr zahlen müssen. Also ist es ein großes Risiko wie ich finde.
Hört sich an, als würde hier der Herr Waldorf oder der Herr Frommer dein persönlicher Anwalt sein *hüstel*

Zitat:
Zitat von Connor1 Beitrag anzeigen
Was soll ich tun?
Auch für dich werden sich die Ratschläge nicht ändern... aber wenn du nach "angeblich" 3 Jahren auf einmal deine Strategie ändern willst, dann hättest du dir deinen Anwalt sparen und gleich zahlen können...
Zitat:
Zitat von Connor1 Beitrag anzeigen
Was kommt denn nach diesem Schreiben als nächstes?
Vielleicht nix und du bist auf einmal verjährt, vielleicht nen Mahnbescheid oder vielleicht ne Klageschrift (siehe dazu auch @shuals Beiträge auf den letzten Seiten)
Zitat:
Zitat von Connor1 Beitrag anzeigen
Kann man dann immer noch bezahlen?
Komisch, dass dir das dein Anwalt nicht sagen konnte, den du doch jetzt schon bezahlst und der doch so gute Einschätzungnen hat
Grundsätzlich kann man sich bei Erhalt einer Klageschrift immer noch über seinen Anwalt aussergerichtlich vergleichen (das regt sogar das Gericht normalerweise an).

Aber selbst, wenn man auf einmal vor Gericht erscheinen will, dann heisst das noch lange nicht, dass die Kosten dann höher sind, als die des geschlossenen Vergleichs...
Wart doch mal einfach den Verlauf der aktuellen Klagen ab... was sich natürlich noch etwas hinziehen kann...
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Alt 28.10.2011, 17:56   # 27419
ungerecht
 
Registriert seit: 20.01.2011
Beiträge: 280
Zitat:
Zitat von Connor1 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe heute noch fast 3 Jahren wieder Post von Waldorf mit dem Titel "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung" bekommen.

Habe mich hier schon durchgelesen und die Meinung erfahren, dass man nix machen sollte.
Allerdings habe ich schon mit meinem RA gesprochen und der sagte mir ganz klar, dass wenn ich nicht zahle (1078€), es 50/50 steht, dass es zur Gerichtsverhandlung kommt und da würde ich mit Sicherheit verlieren und somit noch mehr zahlen müssen. Also ist es ein großes Risiko wie ich finde.

Was soll ich tun?
Was kommt denn nach diesem Schreiben als nächstes? Kann man dann immer noch bezahlen?

Gruß Connor
Am Stand hat sich nichts geändert.Ich würde weiter abwarten.Nur soviel diese Kanzlei wird logistisch nicht in der Lage sein alle damals Abgemahnten zu verklagen.Ganz zu schweigen von den Gerichten.....

Waldorf Frommer suchen sich übrigens meist die heraus die sie verklagen denen angeblich mehrere Taten zur Last gelegt werden.Solltest du nur für einen Titel abgemahnt worden sein reduziert dies das Klagerisiko.

Sollte es zu einer Klage kommen gibt es immer noch die Möglichkeit des vorherigen Vergleiches.Das dein Anwalt so spricht ist klar.Er möchte das Mandat von dir, um auch etwas vom Kuchen abzuhaben.

Würde selber erst einen Anwalt beauftragen,falls man verklagt wird....
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Alt 28.10.2011, 18:06   # 27420
Shual
 
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Zitat:
Zitat von 1337 Beitrag anzeigen
Hab ich das richtig verstanden, ...
Ja... was ist denn?

2006 - 2010 = 0
2011 = npaarhundert
2012 = auchnpaarhundert
2013 - 2015 = ???
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Alt 26.05.2012, 17:06 # --
News Flash
 
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