| | # 27401 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Was bedeuted: Der Großteil der hier Anwesenden, welche ein solches Schreiben erhalten, ändern aufgrund dieses Schreibens nicht auf einmal ihre Vorgehensweise und warten einfach weiter ab... (auf Deutsch: heften ab und warten weiter)
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 27404 |
| Registriert seit: 27.10.2011
Beiträge: 2
| Hallo zusammen, seid ihr auch alle abgemahnt worden? Ich bin der Meinung das man nur etwas ändern kann wenn man zusammen das Problem in Angriff nimmt... und zwar mit einer Initiative. Deshalb möchte ich etwas gegen diese Rechtsanwaltkanzlaien planen. Ich möchte gegen die Rechtsanwaltkanzlai Wideruf und eine Aufwandsentschädigung fordern. Alleine wird es schwierig sein. Doch ich werde es dennoch versuchen. Also wenn jemand von euch den Mut bzw. Interesse hat etwas zu verändern dann sollte er/sie mir kurz eine Rückmeldung schreiben. ---------- Doppelpost zusammengeführt ---------- ps.: es geht um die Rechtsanwaltkanzlai Waldorf Fromme |
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| | # 27405 |
| Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 102
| Wenn jetzt Waldorf Frommer nur noch 606 € einfordert statt ursprünglich 956 € sind der Kanzlei die Prozeßrisikien wohl bewußt. D.h.plötzlich wird der geforderte Schadenersatz auf 100 € reduziert. Ich denke aber, dass dann die "Rechtsverfolgungs"Kosten nicht auf der Grundlage eines Streitwertes von 10.000 € errechnet werden dürfen. Aber ein interessantes Angebot sind die 606 € schon! |
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| | # 27406 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
Wenn Du bereit bist und über das nötige Großgeld verfügst, wende Dich an Thomas Stadler schade, Interview mit ihm und Björn Frommer auf jetzt-de ist nicht mehr. Ob da der Seniorchef Johannes sein Veto eingelegt hat? ![]() Alternativ kannst Du aber auch gleich Hier einzahlen. @migula am besten gleich jetzt zuschlagen "geiz is geil" Möglich dass das ersparte schon nächstes Jahr durch die Inflationsrate wieder aufgefressen wird. | |
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| | # 27407 |
| Registriert seit: 23.02.2011 Ort: Überall im Lande!
Beiträge: 709
| @migula Was soll an 606 Angebotswürdig sein ??? Ich muss heute für NETTO 606 mehr arbeiten als noch vor der Währungsreform für NETTO 1012 !! @ watt_ihr_volt[ QUOTE]schade, Interview mit ihm und Björn Frommer auf jetzt-de ist nicht mehr. Ob da der Seniorchef Johannes sein Veto eingelegt hat? [/QUOTE] ja leider ... soweit die Fresse-Freiheit.... In unserer Republik! Da muß es jemanden furchtbar g'stunken haben das dieser Bereicht offleine nun ist! >Verunglimpft wurde ja Keine - Beleidigt auch keiner < Ob nun Senior gegen Junior mag ich nicht beurteilen aber wenn das so ein sollte dann würde etwas an der Abstimmung nicht stimmen und es währe Sand im Getriebe So long |
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| | # 27408 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| geht wieder Die-Realitaet-der-Tauschboersen |
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| | # 27409 |
| Registriert seit: 27.10.2011
Beiträge: 2
| Ich habe jetzt die 2.te Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten. Die fordern jetzt "nur" noch 506 € Streitwert. Die Verbraucherzentrale Mainz meint dazu: -1.) Fristverlängerung fordern 2) Bestätigung vom Provider holen lassen das die Internetverbindung gesichert sei 3) Computer auf die abgemahnten Dateien überprüfen lassen durch IT-Firmen 4.) Nachweis der Tatzeit mit Alibi belegen lassen 5.) Widerspruch erheben Das sollte insgesamt dann wohl reichen um den Prozess anzufechten Was meint ihr dazu? |
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| | # 27411 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Manche VZ raten auch zur Abgabe der modUE und manche verzapfen sowas ![]() 1) Kann man fordern... aber wofür? Ne modUE sollte man zu seiner eigenen Sicherheit (Kostenrisikominimierung) schon abgeben 2) Woher soll der Provider wissen, ob deine Internetverbindung gesichert ist? ![]() Die überprüfen nicht deinen Router 3) kannst du ja machen... kostet aber Geld... 4) Alles, was irgendwann mal zur Entlastung beitragen kann an Daten sollte man sowieso sammeln... Auch "Alibis" 5) Ob du Widerspruch erhebst, ist den Abmahnern erstmal sowas von Schnurz Alles schön und gut (ausser Punkt 2), aber das Wichtigste hat die VZ (oder du jetzt) vergessen zu sagen... Unterlassungserklärung (modUE) abgeben. Danach hat man für alles mögliche Zeit. Dadurch wird das Risiko einer einstweiligen Verfügung ausgeschlossen und sie senkt den Streitwert in einer immer mal möglichen Klage ungemein.
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| | # 27412 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| was bringts meinen Computer überprüfen zu lassen, wenn ich mit Laptop gezogen o. FP getauscht habe, ein Bekannter zu Besuch war? Wie wir wissen ist das ebenso Blödsinn wie der Alibi-Vorschlag |
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| | # 27413 | ||
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Aber unter gewissen Umständen ist in Urteilen dann doch schonmal sowas aufgetaucht :Zitat:
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| | # 27414 |
| Registriert seit: 12.04.2008
Beiträge: 25
| Hallo, wir, mein Mann und ich würden gern mal nach München fahren um dort an einer Verhandlung teilzunehmen , nun meine Frage : wo erfahren wir wann so was verhandelt wird, und dürfen wir da teilnehmen ? Also eine Verhandlung zwischen so einem armen Schwein wie wir es sind, und Rechtsanwälte Waldorf Frommer .leider hab ich noch nie was gelesen ob schon mal ein Urteil gefällt worden ist, es müßten aber schon solche vor Gericht gewesen sein , Falls sowas hier schon mal in den Seiten geschrieben wurde , bitte zerreißt mich nicht ( Kirchi) denn ich hab die ganzen Seiten hier in Forum nicht gelesen , aber vielleicht die Hälfte . Gruß |
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| | # 27415 | |
| Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 10
| Zitat:
Hier ein auszug aus dem Interview mit Frommer, das der User watt_ihr_volt ein wenig weiter oben gepostet hat: "jetzt.de: Gibt es auch Leute, die sich dazu nicht bereit erklären? Frommer: Natürlich gibt es die. Da versucht man alles, um den Leuten klarzumachen, dass es nun mal keinen anderen Weg gibt. Weil die Rechtsverletzung nachweisbar ist, weil die Rechtsverletzung übrigens sogar rekapitulierbar wäre, weil die Daten auch noch vorliegen. Im Gerichtsverfahren könnte ein Sachverständiger die Daten sogar nachträglich auslesen, das ist ein hoch technisierter und aufwendiger Ablauf. Wenn es also nicht anders geht, dann müssen wir klagen. Und ich glaube, wir zählen eher zu den sehr klagefreudigen Kanzleien in diesem Land. Wir führen ständig Hunderte Verfahren." Palavert er Quark oder wie kommt er auf hunderte Verfahren? | |
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| | # 27416 | |||
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
Zitat:
Gruß montezuma##
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| | # 27417 |
| Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 6
| Hallo, ich habe heute noch fast 3 Jahren wieder Post von Waldorf mit dem Titel "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung" bekommen. Habe mich hier schon durchgelesen und die Meinung erfahren, dass man nix machen sollte. Allerdings habe ich schon mit meinem RA gesprochen und der sagte mir ganz klar, dass wenn ich nicht zahle (1078€), es 50/50 steht, dass es zur Gerichtsverhandlung kommt und da würde ich mit Sicherheit verlieren und somit noch mehr zahlen müssen. Also ist es ein großes Risiko wie ich finde. Was soll ich tun? Was kommt denn nach diesem Schreiben als nächstes? Kann man dann immer noch bezahlen? Gruß Connor |
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| | # 27418 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Auch für dich werden sich die Ratschläge nicht ändern... aber wenn du nach "angeblich" 3 Jahren auf einmal deine Strategie ändern willst, dann hättest du dir deinen Anwalt sparen und gleich zahlen können... Vielleicht nix und du bist auf einmal verjährt, vielleicht nen Mahnbescheid oder vielleicht ne Klageschrift (siehe dazu auch @shuals Beiträge auf den letzten Seiten) Komisch, dass dir das dein Anwalt nicht sagen konnte, den du doch jetzt schon bezahlst und der doch so gute Einschätzungnen hat Grundsätzlich kann man sich bei Erhalt einer Klageschrift immer noch über seinen Anwalt aussergerichtlich vergleichen (das regt sogar das Gericht normalerweise an). Aber selbst, wenn man auf einmal vor Gericht erscheinen will, dann heisst das noch lange nicht, dass die Kosten dann höher sind, als die des geschlossenen Vergleichs... Wart doch mal einfach den Verlauf der aktuellen Klagen ab... was sich natürlich noch etwas hinziehen kann...
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| | # 27419 | |
| Registriert seit: 20.01.2011
Beiträge: 280
| Zitat:
Waldorf Frommer suchen sich übrigens meist die heraus die sie verklagen denen angeblich mehrere Taten zur Last gelegt werden.Solltest du nur für einen Titel abgemahnt worden sein reduziert dies das Klagerisiko. Sollte es zu einer Klage kommen gibt es immer noch die Möglichkeit des vorherigen Vergleiches.Das dein Anwalt so spricht ist klar.Er möchte das Mandat von dir, um auch etwas vom Kuchen abzuhaben. Würde selber erst einen Anwalt beauftragen,falls man verklagt wird.... | |
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