Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 12.05.2009, 09:08   # 2721
allesok
 
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Danke für eure Mühe und Infos.
Wir werden dann mal die mod EU faxen und den Brief versenden.
Mal schauen was passiert!

Grüße
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Alt 12.05.2009, 09:32   # 2722
schnurri_
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Zitat:
Zitat von JackieSparrow Beitrag anzeigen
Ich habe gedacht das so eine Unterlassungserklärung ab dem Datum gilt, wo ich sie unterschrieben habe. D.h. wenn ich heute unterschreibe, kann ich nicht mehr für runtergeladene Dateien belangt werden die ich beispielsweise letzte Woche runtergeladen habe, aber alles was ich ab dem Datum der Unterschrift der UE runterlade, da können die ordentlich zulangen. Oder verstehe ich das falsch ??

Jackie
Die UE gilt mit Abgabe des Datums - sprich wenn du heute eine UE unterzeichnest, gilt diese ab heutigem Datum - würde jemand die UE mal lesen und verstehen, würden sich solche Fragen von selber klären .....
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Alt 12.05.2009, 09:34   # 2723
Heffalump
 
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Hallo zusammen,

nachdem ich die modUE gestern zur Post gebracht habe und nun der Dinge harre, die da kommen sollten, habe ich Shuals Beiträge dazu genutzt, eine evtl. Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Das wäre übrigens aus meiner Sicht ein Schwerpunktthema in diesem Thread, nachdem die eigentlich richtige/vernünftige Vorgehensweise für die meisten Fälle geklärt zu sein scheint.

Bei meinen Recherchen haben sich allerdings folgende Fragen ergeben:

Zitat:
Liegen die Dateien als RAR oder ZIP Dateien auf der Festplatte vor, ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hash-Dateien nicht ohne weiteres möglich. Die Hash-Dateien sind meines Erachtens nicht ohne weiteres in der Lage, den Inhalt gepackter RAR oder ZIP Dateien zu erkennen, wenn die gepackten Dateien nicht vollständig vorliegen, zumal RAR Dateien wiederum selbst verschlüsselt werden können. ( Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht) - 29.12.2007 )
Ist das noch Stand der Technik?

Zitat:
Der Anschlussinhaber ist nicht ohne weiteres als Störer für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, die über seinen Internetanschluss begangen werden. Die 2. Zivilkammer des LG Mannheim (Urteil v. 30.01.2007, Az. 2 O 71/06, MMR 2007, 459)) hat eine dauerhafte Überprüfung des Handelns der eigenen Kinder oder des Ehepartners ohne konkreten Anlass für die Annahme, dass Familienmitglieder in rechtswidriger Weise Urheberrechte im Rahmen der Nutzung des Internets verletzen, für nicht zumutbar gehalten und eine ständige Überwachung oder gar eine Sperrung des Anschlusses kommt für diese Familienmitglieder nach Auffassung der Mannheimer Richter nicht in Betracht.
Diese Meinung wird im übrigen auch von der 7. Zivilkammer des LG Mannheim vertreten (LG Mannheim, MMR 2007, 267 ff.).
( Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht) - 29.12.2007 )
Wäre das auch heute noch ein Punkt, der anzubringen ist.

Und dann wäre noch, die für mich noch nicht geklärte Frage, ob es technisch möglich ist zu erkennen, ob die Datei komplett vorliegt, oder nur zu einem bestimmten Prozentsatz, was ja nach meinung Einiger auch die Urheberrechtsverletzung in Frage stellen dürfte.

Und....
Ich erwarte keine verbotene Rechtsauskunft, sondern technische Aufklärung.

Wie sieht eure Verteidigungsstrategie aus? Auf welche widerlegbaren Punkte stützt ihr euch, wenn es zur Verhandlung kommen sollte?
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Alt 12.05.2009, 12:02   # 2724
cizm
 
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Beiträge: 7
Mal ne Frage: Inwieweit muss eigentlich eine Firma die Daten eines Angestellten herausgeben bei richterlicher Anordnung, wenn eine vermeintliche Straftat vorliegt. Denn meines Wissens nach, darf ohne Einverstaendnis Erklaerung der Mitarbeiter die Firma Zugangsdaten mit Aufrufen von URLs mit Accounts bspw. bei eingesetzten Proxy Servern (wenn diese ueberhaupt genutzt werden) die Firma diese garnicht protokollieren?
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Alt 12.05.2009, 12:29   # 2725
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Heffalump Beitrag anzeigen
eine evtl. Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

... Das wäre übrigens aus meiner Sicht ein Schwerpunktthema in diesem Thread,
Exakt, aber evtl. ein gesonderter Thread, da es ja gegen das gesamte Abmahnunwesen gerichtet sein sollte. Das wäre das Wichtigste überhaupt: daß man nicht nur für einen Fall eine möglichst ausgereifte Verteidigungsstrategie aufbaut, sondern für möglichst viele Fälle. So eine Art "Strategiekatalog" gegen lizenzierte ********.


Zitat:
Zitat:
Liegen die Dateien als RAR oder ZIP Dateien auf der Festplatte vor, ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hash-Dateien nicht ohne weiteres möglich. Die Hash-Dateien sind meines Erachtens nicht ohne weiteres in der Lage, den Inhalt gepackter RAR oder ZIP Dateien zu erkennen, wenn die gepackten Dateien nicht vollständig vorliegen, zumal RAR Dateien wiederum selbst verschlüsselt werden können. ( Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht) - 29.12.2007 )
Sorry, aber die Argumentation ist aus technischer Sicht vollkommener Blödsinn, da ohne ein funktionierendes Hashsystem p2p überhaupt nicht möglich wäre. So einen Anwalt würde ich nicht einmal in Erwägung ziehen.


Zitat:
ob es technisch möglich ist zu erkennen, ob die Datei komplett vorliegt, oder nur zu einem bestimmten Prozentsatz
Im Normalfall schon, so ist die p2p-Software allgemein entwickelt (alles Andere käme für die Technologie eher einer Sabotage gleich, da es die Funktionalität in Frage stellen würde), daß jeder Client erkennen kann - mit kleinen Einschränkungen wie z.B. unvollständige Blöcke - von welchem anderen Client schon welche Teile verfügbar sind und heruntergeladen werden können. Das ist ja der RIESENFortschritt von p2p-Software gegenüber alternativer FTP-Software: Extrem effiziente und fehlertolerante Datenübertragung über eine hohe Anzahl von Verbindungen gleichzeitig auch bei nur einer einzelnen Datei.


Zitat:
Wie sieht eure Verteidigungsstrategie aus? Auf welche widerlegbaren Punkte stützt ihr euch, wenn es zur Verhandlung kommen sollte?
Daran wird momentan mit Hochdruck gearbeitet. Aber ich nenne das nicht Verteidigungsstrategie, sondern Angriffsstrategie, welche natürlich voraussetzt, daß zu allererst auch eine gute Verteidigung aufgebaut wird. Denn es nützt nix, wenn man zur Halbzeit 3:0 in Führung liegt und am Ende dann doch noch 3:4 verliert, weil der Angriff etwas lahmt (wenn auch nur vorübergehend).
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Alt 12.05.2009, 12:56   # 2726
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Exakt, aber evtl. ein gesonderter Thread, da es ja gegen das gesamte Abmahnunwesen gerichtet sein sollte. Das wäre das Wichtigste überhaupt: daß man nicht nur für einen Fall eine möglichst ausgereifte Verteidigungsstrategie aufbaut, sondern für möglichst viele Fälle. So eine Art "Strategiekatalog" gegen lizenzierte ********.
Das geht nicht. Wir dürfen keine anwaltlichen Rechtsberatungen tätigen.

Man kann im Verlauf von Diskussionen "allgemein bekannte Dinge" durchaus nach Belieben diskutieren und es wäre schön, wenn mal jemand Zeit hätte kleinere Texte zum Thema "Verteidigungsstrategie" zu schreiben. Jegliche Information wird ja bereits unauthorisiert und wenig erfolgreich verwendet. Zusammenfassungen zB in einem eigenen blog mit amerikanischem host wären technisch machbar und durch Abmahner [USA-host] nicht attackierbar.

Andererseits sind Einzelverfahren stark Einzelfallabhängig und jede Strategie muß sich nach den persönlichen Umständen des Beklagten richten. Da gibt es zwar sicher auch allgemeine Regeln, aber da muß man sich schon immer wieder neu reinknien.
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Alt 12.05.2009, 16:23   # 2727
peewee
 
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hallo,

ich gehöre bereits seit 07.04. zu den Waldorf-Abgemahnten und habe seit dem den verlauf hier im forum täglich beobachtet.

so kurz zu meinem Verhalten nach der Abmahnung:

- abmahnung am 07.04. erhalten -> frist zur abgabe der UE 09.04.
- modUE per Einschreiben und RS am 13.04. abgeschickt (es war das oster wochenende dazwischen, deswegen nicht fristgerecht )
- RS 3 tage später erhalten
- dann war lange ruhe, bis heute. Heute kam die Bestätigung der Anerkennung der modUE und eine neue Fristsetzung für die Überweisung, mit dem Hinweis, dass dem RI empfohlen wird die Forderung gerichtlich geltend zu machen, falls ich nicht fristgerecht zahle. Okay, ich nehme an dass das ein Standard-Schreiben ist.

Da ich vorhabe nicht weiter auf dieses Schreiben zu reagieren, möchte ich mich nur nochmal hier erkundigen (auch wenn das bereits hier erwähnt wurde - nur zur sicherheit ), ob ein Vergleich oder das Einschalten eines Anwaltes noch möglich ist, sobald ich nen Mahnbescheid vom Gericht bekomme oder gar eine Klagschrift seitens der Staatsanwaltschaft?!

Bis dahin hatte ich nämlich nicht vor den Waldörfern in irgendeiner Art und Weise das Geld in den A... zu blasen.

so, in diesem sinne... vielen dank für die grandiosen beiträge hier im Forum und allen betroffenen viel erfolg im weiteren verlauf.

mfg peewee
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Alt 12.05.2009, 16:27   # 2728
Heffalump
 
Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 13
Zitat:
Denn es nützt nix, wenn man zur Halbzeit 3:0 in Führung liegt und am Ende dann doch noch 3:4 verliert, weil der Angriff etwas lahmt
Was ich als Anhänger von Hannover 96 durchaus nachvollziehen kann.

Shual, die von mir angeregte Diskussion zur Verteidigungsstrategie sollte keineswegs in einer Rechtsberatung ausarten. Da hast du natürlich Recht.

Allerdings weiss ich jetzt schon mal, dass die Verteidigungspunkte, die ich oben zitierte, schon aus technischer Sicht offenbar keine sind.
Ist zwar schade, aber durchaus erkenntnisreich. Ohne Rechtsberatung.
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Alt 12.05.2009, 18:31   # 2729
Lila4
 
Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 4
Huhu!
Könnte sich vielleicht jemand meiner Fragen in meinem Post #2682 http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post634584
annehmen?
Besten Dank!
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Alt 12.05.2009, 19:03   # 2730
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
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Zitat:
Zitat von Lila4 Beitrag anzeigen
Huhu!
Könnte sich vielleicht jemand meiner Fragen in meinem Post #2682 http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post634584
annehmen?
Ich sehe keine Fragen.

"Dienstags ruft er mich dann zurück und meint, die modUE sei im Grunde ein Widerspruch, weil man ja etwas zugeben würde, was man gar nicht zugeben bräuchte, und er empfahl mir, gar nichts zu tun."

Ich sehe Katastrophen.

Info: "Bei einer erfolgreichen einstweiligen Verfügung hat der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die rechtsanwaltliche Vertretung wird eine 1,2 Verfahrensgebühr berechnet. Hinzukommt eine Gerichtsgebühr. Die Streitwerte beginnen bei Wettbewerbsstreitsachen in der Praxis meist ab 10.000 €! Für einen durchschnittlichen Wettbewerbsstreitfall werden meist 15.000 oder 20.000 € angenommen."

Ruf morgen nochmal den Anwalt an. "Der Shual von Abmahnwahn-Dreipage.de hat gesagt, dass wir die modUe sofort abgeben sollen und das diese kein Schuldeingeständniss darstellt."

Er kann auch gerne, um was zu lernen den Webseitenverantwortlichen anrufen. Der klärt ihn auf, ... den "Anwalt".
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Alt 12.05.2009, 22:18   # 2731
Lichtheiler
 
Registriert seit: 06.05.2009
Beiträge: 6
Hi.

Ich melde mich hier nochmal um euch einen Stand der Dinge mitzuteilen.

mein erster Post befindet sich auf seite 133 fals jemand nachlesen mag.

Also ich hatte die mod UE mit 2 Wochen verspätung also nach Abgabefrist zu den Waldorfs gesendet und sie haben die ohne Probleme angenommen.

Ich hatte mal da Angerufen und nach jemanden verlangt der meinen Fall betreut. nach 2 Minuten war ich durchgestellt und mein nettes gegenüber hat mir bereitwillig Auskunft über den Stand der Dinge gegeben.

UND DAS ALLES OHNE ZUSÄTZLICHEN ANWALT.

Und wenn ich manche Postings hier Lese denke ich auch das einige garnicht einsehen wollen das sie etwas gemacht haben was Verboten ist ( Wenn auch die Strafe unangemessen hoch ist wie ich finde ). Wenn ich zu schnell fahre beschwere ich mich ja auch nicht über die Polizei sondern ärgere mich über mein Fehlverhalten.

Außerdem habe ich meinen Internet und Festnetzanschluss bei der Telekom gekündigt und Spare so 45 Euro im Monat. Stattdessen habe ich jetzt so einen Mobilen Internettarif für wo peer to peer garnicht geht. und so hat das ganze auch noch was gutes weil ich jetzt mit dem Handy und dem Laptop überall ins Internet kann und auch noch 35 Euro im Monat Spare ( So habe ich die Strafe in 2 Jahren wieder rein ). und ohne Große ( vielleicht Verbotene ) Dateien runterzuladen reicht 1 GB Downloadvolumen völlig aus im Monat.

Übrigens noch ein Tipp um Kostenlos und Legal an die neueste Musik zu kommen gibt es kostenlose Programme wie zb. Computer Bild Radiotracker die Internetradios aufnehmen in Qualitäten von 128 bis 256.

In dem Sinne bis demnächst wenn es was neues gibt.
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Alt 12.05.2009, 22:58   # 2732
Holgerhie
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
Na, Du bist mir ja ein Herzchen.

Erstens: Strafen verhängen in diesem Land noch immer Richter und nicht Rechtsanwälte nach Gutdünken.

Und um zweitens in deinem Beispiel zu bleiben: Gegen die Politesse und ihr Knöllchen hat hier keiner was. Aber Du wärst auch sauer, wenn irgendein Anwalt behauptet, du hättest falsch geparkt, und für die Mitteilung seiner Behauptung berechnet er Dir 100 Euro Schadensersatz für irgendeine Mutter, die angeblich nicht mehr mit ihrem Kinderwagen vorbeikam, und 600 Euro Anwaltskosten.
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Alt 12.05.2009, 23:01   # 2733
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Lichtheiler Beitrag anzeigen
garnicht einsehen wollen
Solange offensichtliche und allgemein bekannte Finanzverbrecher und andere Schwerkriminelle ungestraft davon kommen, solange kann es auch nicht akzeptiert werden - und sollte es auch von Niemandem - irgendwelche Kapazitäten des Ermittlungsapparates für die Schikane von Tauschbörsennutzern zu verschwenden (denn man denke immer daran: WIR STEUERZAHLER sollen diese Abzockereien auch noch subventionieren). Dafür fehlt mir absolut jegliches Verständnis.
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Alt 12.05.2009, 23:02   # 2734
Heffalump
 
Registriert seit: 10.05.2009
Beiträge: 13
Zitat:
Übrigens noch ein Tipp um Kostenlos und Legal an die neueste Musik zu kommen gibt es kostenlose Programme wie zb. Computer Bild Radiotracker die Internetradios aufnehmen in Qualitäten von 128 bis 256.
Und wenn du diese urheberrechtlich geschützten Werke dann verteilst, bist du aus dem Schneider?

Sachma....

Bevor hier noch jemand (was ich nicht glaube) an die Moral der "Straftäter" appelieren möchte, von mir ein klitzekleiner Ausflug in die Vergangenheit, sagen wir mal vor 30 Jahren.

Da gab es folgende Medien:
Plattenspieler, Radio und Musikkassetten/Tonbänder.

Mit den Musikkassetten/Tonbänder durfte man sich Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material ziehen und diese sogar im Freundes-/Bekanntenkreis weitergeben. Natürlich nur kostenlos.

Der Grund dafür war einfach der, dass Tonbänder jeglicher Art mit einer Gema-Abgabe belastet waren, die den Urhebern im allgemeinen zu Gute kam.

Leider hat es die Film-/ Musik-Industrie seit Einführung der digitalen Medien schlicht verpennt, dieses Verfahren zu verfeinern und in der Form beizubehalten.
Irgendwie passt es aber auch in unsere Zeit. Das wäre viel zu einfach.

Mittlerweile scheint mir die Medienindustrie auch weniger am Künstler interessiert, dem die Gema-Abgabe ja nur zufliessen würde. Da bleibt ja nichts fürs eigene Säckle.

Fazit: Aus der Gier wurde eine Pleite und nicht zuletzt deswegen gibt es diesen Thread.

Sorry fürs OT.
Aber in Zeiten, wo Kinderschänder wegen Alkohol- und Drogenkonsum bei der Tat nach drei Jahren wieder auf freien Fuss gesetzt werden, Bildung gefordert aber gleich nach der Wahl die Unfinanzierbarkeit derer verkündet wird und letztlich die Eltern dieser Kinder wegen Filesharing kriminalisiert werden, geht mir bei solchen moralischen Appellen die obligatorische Hutschnur hoch.

Übrigens: Die RAF-Zeit steht im Lehrplan Geschichte.
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Alt 12.05.2009, 23:04   # 2735
Lichtheiler
 
Registriert seit: 06.05.2009
Beiträge: 6
Das ist keine behauptung. zur Beweissicherung haben die die Fragliche Datei von DEINEM Rechner runtergeladen ( auch damit du nicht sagen kannst die hieß nur so) somit ist es eindeutig bewiesen und nicht nur eine Behauptung. und IP Adressen lügen ebensowenig wie Telefonnummern wenn du eine sms schreibst. Natürlich gibt es noch den Fall eines Hackers oder Freundes oder Kindes. aber das ist ja wieder eine andere Sache.
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Alt 12.05.2009, 23:07   # 2736
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Lichtheiler Beitrag anzeigen
1. Also ich hatte die mod UE mit 2 Wochen verspätung also nach Abgabefrist zu den Waldorfs gesendet und sie haben die ohne Probleme angenommen.

2. Ich hatte mal da Angerufen und nach jemanden verlangt der meinen Fall betreut. nach 2 Minuten war ich durchgestellt und mein nettes gegenüber hat mir bereitwillig Auskunft über den Stand der Dinge gegeben.

3. Und wenn ich manche Postings hier Lese denke ich auch das einige garnicht einsehen wollen das sie etwas gemacht haben was Verboten ist ( Wenn auch die Strafe unangemessen hoch ist wie ich finde ). Wenn ich zu schnell fahre beschwere ich mich ja auch nicht über die Polizei sondern ärgere mich über mein Fehlverhalten.
1. Die Annahme kann nur schriftlich erfolgen.

2. Wenn Du 1. nicht weißt, woher willst Du wissen, ob du bei 2. nicht abgelinkt worden bist, "UND DAS ALLES OHNE ZUSÄTZLICHEN ANWALT"?

2.1 Natürlich nett. Wenn mich einer anruft, der mir Geld schenken will, dan bin ich sogar besonders nett.

2.2 Wie auch immer, dies ist nicht Teil der Empfehlung der erfahrenen Mirglieder hier.

3. Du bist weder geistig, noch fachlich, noch sonstig berechtigt und fähig Aussagen über Dritte in komplexen Haftungsfragen öffentlich in ein Forum zu stellen. Außerdem solltest Du nicht von Dir auf Andere schliessen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.5.2009 um 23:10:54-----

Zitat:
Zitat von Lichtheiler Beitrag anzeigen
Das ist keine behauptung. zur Beweissicherung haben die die Fragliche Datei von DEINEM Rechner runtergeladen ( auch damit du nicht sagen kannst die hieß nur so) somit ist es eindeutig bewiesen und nicht nur eine Behauptung. und IP Adressen lügen ebensowenig wie Telefonnummern wenn du eine sms schreibst. Natürlich gibt es noch den Fall eines Hackers oder Freundes oder Kindes. aber das ist ja wieder eine andere Sache.
Das ist das Lächerlichste, das ich je gehört habe.

Ich habe gerade Leute mit denen ich täglich telefonieren muß, denen die Polizei zwar die Bude gestürmt hat, weil Deine Freunde sie anzeigten, jedoch fanden die Herren von der Polizei nichts.

Und wir haben nun Mühe und Not die Computer und den Bildschirm zurück zu bekommen.

Und wenn du denkst, dass sich die Strafanzeiger jemals entschuldigen werden, oder gar etwas löhnen müssen... vergiß es.
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Alt 12.05.2009, 23:30   # 2737
leni81
 
Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
PS: Ich werde wie schon gesagt, noch diese Woche den Steffen ******** bitten, bei der Kanzlei mal nachzuhaken. Die sollen uns ihre Welt gerne mal erklären, weil wir verstehen sie nicht. [Und bei der Gelegenheit soll sich Waldorf auch zu den Werbeaktionen in seinem Namen hier äußern.]
Werbeaktionen? Ist da was an mir vorbeigegangen?
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Alt 12.05.2009, 23:36   # 2738
Lichtheiler
 
Registriert seit: 06.05.2009
Beiträge: 6
Du hast recht Shual ich habe keine Ahnung von der Materie und poste hier nur meine Meinung und meine Vorgehensweise.

Aber das mit der Datei als Beweissicherung runterladen von dem Fraglichen Peer to Peer Rechner der angeblich das Verbrechen (Upload) begeht habe ich in dem lustigen 14 Seitigen Schreiben gelesen das die Herrren Anwälte mir geschickt haben. Ob das jetzt gelogen ist oder nicht vermag ich nicht zu bewerten.

Ich wollte jetzt auch nicht diese Abmahnpraxis befürworten, oder hier einen Streit anfangen. Wenn es nach mir ginge sollen sie es machen wie Früher einfach höhere Preise auf cd Rohlinge und alles frei geben, denn meistens hätten die Leute die sich was runterladen es sowiso nie gekauft oder aber erst wenn die DVD nur noch 2,99 Euro Kostet oder der Nachbar ihnen die DVD Kostenlos geliehen hätte. Somit ist eigentlich auch kein richtiger Schaden für den Interpreten entstanden, der ja auch von irgendwas Leben muss sonst gibt es ja keine neue Musik.

Grüße
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Alt 12.05.2009, 23:46   # 2739
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Lichtheiler Beitrag anzeigen
Aber das mit der Datei als Beweissicherung runterladen von dem Fraglichen Peer to Peer Rechner der angeblich das Verbrechen (Upload) begeht habe ich in dem lustigen 14 Seitigen Schreiben gelesen das die Herrren Anwälte mir geschickt haben. Ob das jetzt gelogen ist oder nicht vermag ich nicht zu bewerten.
Es ist nicht "gelogen".

Das Ober-Auskunftsgericht hat diesbezüglich Klartext geredet. Man darf zwar über die Telekom die Auskunft wer zu dem Zeitpunkt unter der speziellen IP-Adresse als Anschlußinhaber eingetragen war erhalten. Aber das stellt noch nicht fest, ob der Anschlußinhaber der Täter, der Verantwortliche, oder gar ein nicht Verantwortlicher ist.

Sagt jemand, ich bin der Täter, dann ... glaube ich ihm das gerne.

Sagt jemand, ich weiß nicht, ob ich verantwortlich bin, dann ist das im einzelfall zu prüfen und gegebenfalls gerichtlich zu entscheiden.

Sagt jemand, ich bin defintiv nicht Verantwortlich ebenso.

Das "Beweis"-Programm kann halbwegs vernünftige Daten zusammen stellen. Der Mitarbeiter ab und an vernünftige Screenshots. Mehr kann es nicht. Es kann hier nicht den Richter spielen.
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Alt 12.05.2009, 23:49   # 2740
leni81
 
Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Lila4 Beitrag anzeigen
Aber da schließt sich auch schon meine nächste und für heute letzte Frage an: hier wurde ja nun auch schon erwähnt, daß man eine "Einstweilige Verfügung" erhält, wenn man keine UE/modUE abgibt - was genau verfügt die denn? Ist die mit einer Geldstrafe verbunden, wenn man irgendetwas tut/ nicht tut?
Wie hier ja bereits erwähnt finde ich die Vorgehensweise Deines Anwalts auch sehr fragwürdig.

Schau doch mal hier: Vorläufiger Rechtsschutz ? Wikipedia Stichwort Ordnungsgeld.
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Alt 26.05.2012, 17:06 # --
News Flash
 
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