| | # 2702 |
| Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 2
| Hallo Zusammen, und nun "einreih" in die Liste der Abgemahnten zu "B++der Meinhof". Frist: 12.5.2009 / 12 Uhr. Empfehlung eines Rechtsanwalts spezialisiert auf Waldorf-Geschädigte: - Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung - erweiterung der erklärung auf weitere Anwaltskanzleien, die ebenfalls filesharer abmahnen - vertretung bei strafrechtlichen belangen - gebühr: 500,- zzgl. Steuer mehrere hundert mandanten wurden bisher erfolgreich vertreten, erfolgreich heisst: die kanzlei waldorf hat von einem gerichtsverfahren abstand genommen. grund: der anschlussinhaber ist seiner vorsorgepflicht nachgekommen, keinen missbrauch mit seinem zugang zuzulassen und der anschlussinhaber war es nicht. somit beweislast bei dem kläger. was haltet ihr davon? |
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| | # 2703 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Abgabe der mod EU ist OK, das kannst Du aber selber machen, hier ist ein Muster der mod UE Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung . Erweitern brauchst Du die UE nicht es sei denn Dich haben noch andere RI abgemahnt. Dann sind es auch andere Kanzleien, die mod UE gibst Du immer für die jeweilige Abmahnung ab. Die ausgefüllte mod EU mit Begleitschreiben fristgerecht und per Einschreiben und Rückschein schnellstens abschicken. Dann Ruhe bewahren und abwarten..... Bitte Lesen: http://www.verein-gegen-den-abmahnwa...faq/index.html | |
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| | # 2704 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Hallo Shual, Endschuldige bitte, dass ich Dir gestern etwas schlampig geantwortet habe. Zum einem bin ich mit dem Juristen-Deutsch trotz Hochschulabschluss ziemlich überfordert, auch der Begriff Hash-Info war mir gestern nicht ganz klar. Eine PN geht Dir heute noch zu. Zitat:
Zitat:
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| | # 2706 | |
| Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 61
| Zitat:
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| | # 2707 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
"Das Risiko eines Gerichtsverfahrens" bezieht sich nicht nur auf die Existenz eines Gerichtsverfahren selber, sondern im Gerichtverfahren selbst drohen Risiken, die man nur ausschließen kann, wenn man sich im Fall der Fälle ordentlich anwaltlich beraten läßt. Und wenns so weiter geht, schmiltzt die Zahl der empfohlenen Anwälte an Gerichststandorten auf jeweils zwei. Nur, ... das bringt einen auch noch kein Stück weiter, denn die Störerhaftungsfrage umfasst noch einige andere, wesentlichere Punkte. [WLAN-Sicherung, etc.]
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| | # 2708 |
| Registriert seit: 04.05.2009 Ort: Serverraum
Beiträge: 8
| Zwischenstand: The Waldorfbrothers haben mir nicht fristgerecht geantwortet. Ich habe bis heute Mittag 12 Uhr keine Posteingang verbuchen können. Also kurze Fristen geben können se, aber selber einhalten? nein xD Bin ja gespannt, ob noch etwas kommt, aber da werde ich dann entsprechend reagieren, u.a. mit dem verweiß auf die verstrichene Frist... schaun wa ma... |
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| | # 2709 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Nach der Darstellung der Abmahnkanzlei hat sich das Ganze so zugetragen: - Ein bösartiger Raubkopierer und sein Kumpel aus der Videothek haben am 04.03.09 die Lieferung für die Videothek geplündert. Der b.R. hat danach den Film bearbeitet und ins Netz gestellt. Dafür benennt die Abmahnkanzlei genau 0 Zeugen, hat dafür genau 0 Beweise und ansonsten ist sie hilflos und unwissend. Die haben alles. Die haben den "Täternamen" der immer auftritt, die Unterlagen der belieferten Videotheken, aber noch nicht mal eine Strafanzeige geschaltet. Aber vor dem 04.03.09 eine Rechteverfolgungsfirma beauftagt, die den Täter geloggt hat, denn der Erste muß eine zeitlang [Stunden] das Angebot aufrecht erhalten, sonst funktionierts nicht. Und wir sollen jetzt jedes Ammenmärchen glauben und brav löhnen? Ohne Täter - Keine Rechteverletzung. Meine persönliche Meinung zu der gerne Mal Richter Stellung beziehen sollen.
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| | # 2710 |
| Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 15
| Hallo zusammen, hatte jetzt 2 Monate ruhe von den Herrschaften gehabt, doch heute kam der 2 Anruf. Irgend ein kleiner Angestellter? Hatte fast das Gefühl ich hätte ein lästiges Callcenter an der Strippe!? Habe dem Herrn ganz freundlich mitgeteilt das sie keine Zahlung von mir erwarten brauchen, solange keine rechtskräftiger Bescheid bei mir eingeht. Sollte es also von den Waldorfern was neues geben, werde ich es weitergeben. Bis dann ! Der böse Onkel |
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| | # 2711 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Zitat von Shual: Zitat:
Also: 1. Wo hat die Abmahnkanzlei den Hergang, wie der Film geklaut und gerippt wurde, genau veröffentlicht? Das würde ich gerne mal im Original lesen. 2. Woraus schließt Du, dass die den Täternamen tatsächlich haben und bereits in der Nacht zwischen dem 04. und 05.03.2009 eine beauftragte Rechteverfolgungsfirma mitgeloggt hat? Denkbar wäre doch auch, dass diese Firma erst nachdem das File vollständig runtergeladen wurde, kurzfristig engagiert wurde. In dieser Nacht vom 4. auf den 5.03.09 wurden nahezu zeitgleich drei verschiedene torrents dieses Films abgeloadet. Mich würde daher auch die Frage brennend interessieren, ob sich die Amahnungen auf alle drei torrents gleich verteilen, oder ob nur von einem davon die IP's geloggt worden sind. Skandalös finde ich zudem, dass all diese 3 torrents nach wie vor im Netz angeboten werden. Fragt sich nur, wer sich im Moment hinter den verbliebenen Leechern verbirgt. Vielleicht sollten wir uns zuammenschließen und auch mal eine "Rechteverfolgungsfirma" beauftragen! | |
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| | # 2712 | |
| Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 9
| Zitat:
Die letzten Seiten habe ich auch schon durchgelesen. Wir haben auch Probleme mit Waldorf wegen File Sharing B M Komp.. . Ablauf 12.5 12:00 Mittags. Irgend jemand bei uns oder ein Hacker im WLan ist wohl der Übeltäter. Hab auch wie oben das Angebot bekommen bzw. gehe davon aus das es dieselbe Kanzlei ist. Zusätzlich:"Sollte wieder Erwarten in dieser Sache noch eine Vertretung im Strafverfahren vonnöten sein, so enthält unsere Pauschale auch dieses Tätigkeit. Für unsere gesamte außergerichtliche Tätigkeit würden wir hier ein Honorar in Höhe von 500,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnen." Das ganze gibts für 400,- wenn weitere Anwaltskanzleien nicht Informiert werden sollen. Ok noch ein stolzer Betrag aber ca. 1/2 von Waldorf und noch eine Sicherheit wenn ein Strafverfahren kommt. Mir ist das mit der mod EU etwas zu unsicher da mehr kosten mein Taschengeld für die nächsten 100 Jahre auffressen würde. Danke Euch | |
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| | # 2713 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| NACHTRAG: Nachtrag: Beim Sichern der Screenshots ist mir noch folgendes aufgefallen. Es wurde am 5.03.09 tatsächlich auch eine DVD-Version (ca. 4,28 GB) gegen Mittag hochgeladen. Diese hat bis heute immerhin noch 77 Seeder. Hash-Info dieser DVD-Version: d2e9e0e4ccb40423d2cb0cd255002690a8c463dd Wurde diese auch abgemahnt? Weitere Frage: Hat der Richter vom LG Köln vor seiner Urteilsbegründung gewußt, dass es sich um unterschiedliche Dateigrößen handelt. Wenn man von Schwere der Tat spricht u.a. aufgrund der Dateigröße, kann ja wohl schlecht Platzpatronen wie Handgranaten behandeln. Auffällig ist auch, dass in dem Torrentportal, dass ich gerade zur Beweissicherung aufgesucht habe, kein einziger Kommentar dabei steht, der davor warnt, den baader-meinh.-kompl. wg. Abmanungsgefahr downzuloaden. Normalerweise sind die Insider doch immer bestens über alles informiert und geben sofort Ihren Senf dazu. -----Doppelpost zusammengeführt am 11.5.2009 um 21:53:42----- [QUOTE=allesok;634979]Hab auch wie oben das Angebot bekommen bzw. gehe davon aus das es dieselbe Kanzlei ist./QUOTE] Wenn die Euch unaufgefordert ein Angebot unterbreitet haben, müssen sie zum einen wissen, dass Ihr abgemahnt worden seid und zum anderen irgendwoher Eure Kontakdaten bekommen haben. Von wem wohl? Die verlangten RA-Gebühren entsprechen ungefähr dem, was Abmahnkanzleien für Ihre Tätigkeit kasieren möchten. Kleines Gedankenspiel: Wäre es denkbar, dass man noch verdient, wenn man nicht nur abmahnt, sondern gleichzeitig auch noch die Abgemahnten vertreten möchte. Kan ja wohl nicht sein. Mir ist es auch vollkommen neu, das RA's in irgendeiner Form Werbung machen und unaufgefordert der potentiellen Kunschaft Angebote unterbreiten dürfen. Ich vermute, da handelt es sich um eine neue Geschäftsidee (also Abzocke) und es würde mich auch nicht wundern, wenn es sich dabei um gar keine Anwälte handelt. |
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| | # 2714 |
| Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 9
| Also bei mir war es nicht unaufgefordert. Nach ein wenig Suchen im Web bin ich auf diese Kanzlei gestoßen. Sie hatten auch einen relativ ausfühlichen Bericht über Waldorf in Bezug auf B M Komp auf ihrer Homepage. Darin stand halt man könne kostenlos anrufen und würde Infos bezüglich der Vorgehensweise bekommen. Nach einem Telefonat haben wir dann das Angebot mit Vollmacht usw. bekommen. Grüße |
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| | # 2715 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| @allesok Sorry - da hatte ich Dich falsch verstanden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die RA-Kosten - egal wie Du Dich entscheidest - nahezu gleich sind. Solltest Du Dich für das Pauschalangebot entscheiden, kann Dir diee Kanzlei, die Dich dann vertritt, aber nicht garantieren, dass Du im Falle eines Prozesses straffrei ausgehst, wodurch noch deutlich mehr an Kosten anfallen könnten. Nimm Dir am besten mal etwas Zeit und lese Dir die Informationen durch, die dieses Board zur Verfügung gestellt hat. Dann sollte Dir klarer werden, was Du zu tun hast. |
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| | # 2716 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Hier stinkts mal wieder nach illegalen Werbeaktionen. Zitat:
Dann grenzt man anhand der ersten IP-Adressen, die das Werk anbieten die in Frage kommenden Videoläden regionalstark ein und hat eine Tatteilnehmermasse von gerade mal 5 Läden übrig. Wer hat da schon vor dem Start DVDs rausgegeben und an wen [Kundenkarte]. Im Cross wird die Initial-Seeder-IP verfolgt und man hat den Typ. Man muß noch nachweisen, dass der jeweilige Laden mit dem Typ das öfters gemacht hat und das wars. Da allerdings sämtliche Verletzungen gegen das Urheberrecht darstellen und somit Antragsstraftaten darstellen, wird so etwas nur nach Strafantrag durch die Berechtigte von den Ermittlungsbehörden verfolgt! Dieser Antrag wird jedoch nie gestellt, denn einen Täter hops nehmen ist wie der Hydra einen Kopf abschlagen. Statt dessen wird lieber mal ne Weile gelogt, 500 x 900€ verlangt und alle sind glücklich und zufrieden. Rein strafrechtlich gesehen basieren die Abmahnungen jedoch eben nur auf der bloßen Vermutung, es handle sich um eine faktisch illegale Quelle. Der Urheber behauptet dass es so sei. Die Kernfrage hier aber ist, warum man trozt der Beauftragung [Vertragsdatum!] einer Rechteverfolgungsfirma] den Täter nicht hat ermitteln lassen. Man läßt den Initial-Seeder laufen und verlangt von oftmals nichtmal im Rahmen der Störerhaftung haftbar zu machenden Personen Geld. Das paßt nicht bei pre-Release-Abmahnungen. PS: Ich werde wie schon gesagt, noch diese Woche den Steffen ******** bitten, bei der Kanzlei mal nachzuhaken. Die sollen uns ihre Welt gerne mal erklären, weil wir verstehen sie nicht. [Und bei der Gelegenheit soll sich Waldorf auch zu den Werbeaktionen in seinem Namen hier äußern.]
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| | # 2717 | |
| Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 9
| Zitat:
Bei der mod EU müssen wir halt am Anfang nichts bezahlen aber es kann halt immer was kommen bis es abgelaufen ist. Beim Anwalt ca. 300,- Euro erstmal gespart aber die Gefahr das es doch zum Prozess kommt wobei hierbei zumindest die Anwaltskosten gedeckelt werden. Grüße P.s. Weitere Infos/Tips auch gerne per PN. | |
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| | # 2718 |
| Registriert seit: 21.03.2009
Beiträge: 47
| Nun .. eigentlich könnt Ich , sarkastisch wie ich sonst gern bin, einfach DANKE sagen, an alle die ,zumindest etwas zahlen. Wisst Ihr warum? Nun Ihr seit ein zusätzlicher Garant dass Leuten wie mir nichts passiert. da lohnt ja nicht.. sind eh genug die zahlen.. bin leider nicht so gestrickt. es sind eh schon viel zu viele wo das Erfolgsrezept funktioniert.. drohen drohen drohen.. irgendwann zahlen Sie schon.. also warum dann noch klagen?? mfg das Renntier |
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| | # 2719 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| @alles ok Dann lies Dir doch bitte mal die hervorragende Erklärung von Shual durch, die er gerade geschrieben hat (das Posting über Deinem in diesem Thread). Super logisch - auch wenn ich es 3-4 lesen musste, um alles zu verstehen. Willst Du wirklich einen Cent für diese gelinde gesagt "unseriöse" Vorgehensweise bezahlen? Wenn ja, dann tu das. Dann ist es auch egal an wen. Absolut wichtig ist im Moment nur, dass Du fristgerecht Deine ModUE abschickst per Einschreiben mit Rückschein und vorausgehendes Fax. Wenn Du es selber machst, kostet es Dich erstmal nur das Porto. @Shual tausend Dank für Deine ausführliche Erklärung. Auch wenn ich kein Rechtsexperte bin, rate ich doch allen Abgemahnten im Fall "Baader" sich diesen Beitrag gut einzuprägen. Im Umkehrschluss dürfte das dann auch eigentlich heißen, dass seit einer Weile keine Rechteverfolgungsfirma mehr die IP's erfasst, denn dann müßte ja die LG Köln erneut einen entsprechenden Beschluss fassen, die die Telekom zur Herausgabe der Daten verpflichtet. Dazu dürfte 2 Monate nach der Filmveröffentlichung kein Grund mehr vorliegen. Also wer etwas später angefangen hat diesen Film zu saugen, hat im Prinzip vor Walraf nichts zu befürchten. Sehe ich das richtig oder ist es immer noch so, dass die Telekom fleissig die angeforderten Daten an Walraf weitergibt bzw. weitergeben muss? -----Doppelpost zusammengeführt am 12.5.2009 um 01:15:05----- Es lohnt sich auch diesen Beitrag von Shual aufmerksam zu lesen und sich auch die angebenen Quellen mit den Gesetzestexten reinzuziehen. Ich hatte gestern vor Abgabe der ModUE keinen Nerv mehr dazu und habe deshalb nicht genau vestanden, wovon Shual spricht. Im Zusammenhang mit der Erklärung von heute hat es aber bei mir Klick gemacht und werde sicherlich keine schlaflose Nacht voller Sorgen wg. Waldorfs Drohungen verbringen. |
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| | # 2720 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Vorher Anwalt für außergerichtliche [und "sinnfreie"] Dienste für 500€ beauftragen = Blödsinn. Was mich viel mehr interessieren würde, ist die Strategie für 500€, die der anwalt anbietet. Wie sieht die aus? "Wir geben eine modUe ab und warten in Ruhe ab?" Für 500€? Steht hier. "Vorsorgepflichtnachkommensschreiben?" Krebsvorsorge, oder was? Vollkommen unnötig, aber so was kann jeder vollkommen umsonst, incl. rechtsanwaltlicher kostenloser Prüfung jederzeit für 0€ bekommen. Für was gibts Hilfs- und Informationsforen? Es bleibt aber unnötig. Das ergibt sich aus dem Zusammenhang: Jemand zahlt eine Forderung nicht, gibt aber die modUE ab. Die Profis der Kanzlei Waldorf wissen genau Bescheid, was dann zu erwarten ist. -----Doppelpost zusammengeführt am 12.5.2009 um 02:41:43----- @ Constantin Bei all der verständlichen Begeisterung über meine gnadenlos guten Texte... Erst kommt die Störerhaftungsfrage. Sie ist die wichtige Frage. Du mußt erst immer dieses Problem lösen, dann kannst Du an andere Probleme denken. Störerhaftung = Lang und breit und ausgiebig referieren, da es sich um ["Sekundäre Darlegungslast"] um Informationen aus Deinem Verantwortungsbereich handelt, die ansonsten niemand haben kann. Wer bist Du, wer wohnt da, wie sind die Anlagen gesichert, Zeugen, Untersuchungen nach Erhalt der Abmahnung, Dein Leben als besonders rechtstreues Individuum, die wohlerzogenen und überwachten Kinder, blablabla...] In Nebensätzen andere Fragen: "Zwar ist das nach meinem Vortrag nicht mehr wichtig, aber interessieren würds mich schon. Wir sitzen gerade so nett zusammen. Ist ja eigentlich belanglos, aber wir haben ja Zeit genug."
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