Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 11.05.2009, 12:00   # 2701
hoppeditz
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
& Hoppeditz:

Meine beglaubigte Abschrift des Landgerichts Köln, eingegangen bei Walraf am 1. April endet folgendermaßen:

Köln, 25.03.2009

Dr. Dum-XXX. Dr. Lep-XXX Win-XXX

Beglaubigt

Nico-XXXX

Justizamtinspekt.
Dann handelt es sich bei uns tatsächlich um zwei verschiedene Dokument. Hätte ich nicht gedacht bei der zeitlichen Nähe unseres "Verbrechens". Zumal in meiner Kopie von einer Liste (bezeichnet als Anlage AS 1) mit mehreren Nutzern die Rede ist. Gut, das können zwei, aber auch 200 sein. Also wie vorher schon geschrieben, mein Datum ist tatsächlich 2 Tage später und der mittlere der drei Namen ist ein anderer. Schade, ich dachte schon, WR hätte in dem Beschluss was geändert, das wäre ja zu schön gewesen.

Bis dann
Hoppeditz
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Alt 11.05.2009, 12:35   # 2702
peterwhit
 
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Hallo Zusammen,
und nun "einreih" in die Liste der Abgemahnten zu "B++der Meinhof".

Frist: 12.5.2009 / 12 Uhr.

Empfehlung eines Rechtsanwalts spezialisiert auf Waldorf-Geschädigte:
- Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung
- erweiterung der erklärung auf weitere Anwaltskanzleien, die ebenfalls filesharer abmahnen
- vertretung bei strafrechtlichen belangen
- gebühr: 500,- € zzgl. Steuer

mehrere hundert mandanten wurden bisher erfolgreich vertreten, erfolgreich heisst: die kanzlei waldorf hat von einem gerichtsverfahren abstand genommen.
grund: der anschlussinhaber ist seiner vorsorgepflicht nachgekommen, keinen missbrauch mit seinem zugang zuzulassen und der anschlussinhaber war es nicht. somit beweislast bei dem kläger.

was haltet ihr davon?
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Alt 11.05.2009, 13:25   # 2703
ulrich
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Zitat:
Zitat von peterwhit Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,
und nun "einreih" in die Liste der Abgemahnten zu "B++der Meinhof".

Frist: 12.5.2009 / 12 Uhr.

Empfehlung eines Rechtsanwalts spezialisiert auf Waldorf-Geschädigte:
- Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung
- erweiterung der erklärung auf weitere Anwaltskanzleien, die ebenfalls filesharer abmahnen
- vertretung bei strafrechtlichen belangen
- gebühr: 500,- € zzgl. Steuer
Ich persönlich halte da gar nichts von, denn der Anwalt will in erster Linie Dein Geld, und zwar die 500 €.
Abgabe der mod EU ist OK, das kannst Du aber selber machen, hier ist ein Muster der mod UE Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung .
Erweitern brauchst Du die UE nicht es sei denn Dich haben noch andere RI abgemahnt.
Dann sind es auch andere Kanzleien, die mod UE gibst Du immer für die jeweilige Abmahnung ab.
Die ausgefüllte mod EU mit Begleitschreiben fristgerecht und per Einschreiben und Rückschein schnellstens abschicken.
Dann Ruhe bewahren und abwarten.....

Bitte Lesen: http://www.verein-gegen-den-abmahnwa...faq/index.html
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Alt 11.05.2009, 14:43   # 2704
constantin
 
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Hallo Shual,

Endschuldige bitte, dass ich Dir gestern etwas schlampig geantwortet habe. Zum einem bin ich mit dem Juristen-Deutsch trotz Hochschulabschluss ziemlich überfordert, auch der Begriff Hash-Info war mir gestern nicht ganz klar. Eine PN geht Dir heute noch zu.

Zitat:
Wo was drin steht? Die falschen Screenshot-Angaben? Antragsfehler, Schreibversehen, mögliche rechtliche Konstrukte, die bei mir Migräne auslösen?
Ich meinte in erster Linie, dass in dem Gerichtsbeschluss all das drin steht, was Du für schlampig hältst

Zitat:
"(vgl. zu diesen Erwägungen auch die Beschlussempfehlung, BT-Drs 16/8783, S. 57, 63)", halte ich für extrem schlampig, da diese BT-Drs nur 50 Seiten aufweist. Gemeint ist wohl der Vorläufer BT-Drs 16/5048. So geht das richtig. [Unfassbar]

Seite 50 wäre richtig: "...wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung..."

Dazu kommt, dass die Angabe des Gerichts: "da eine umfangreiche Datei in Form eines Films bereits vor Veröffenlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde", in Bezug auf das Logdatum 07.03.2009 albern falsch ist.
Dass bei der Veröffentlichung nicht der Kinostart gemeint ist, sondern der Verkaufsstart der DVD (12.03), Videoverleihstart (05.03.) leuchtet mir nun auch ein. Wie ich allerdings sehen konnte handelt es sich hierbei um eine Blue-Ray-Disk mit Menues etc. Angeboten wurde als torrent aber keine DVD oder gar Blue-Ray-Disk, sondern eine gepackte passwortgeschütze RAR.Datei (1,37 GB), in der sich wohl ein gepacktes avi-file o.ä. verbirgt. Die Ton- und Bildqualität und Austattung ist dann in keinster Weise mit den Produkten "DVD"/Bluray-Disk vergleichbar, weshalb mir die Argumentation des Landgerichts Köln mit dem "gewerblichen Ausmaß" und der "Größe der Datei" nicht einleuchtet. Vermutlich spielt aber meine Argumentation vor Gericht keine Rolle.
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Alt 11.05.2009, 15:13   # 2705
Shual
 
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Zitat:
Zitat von peterwhit Beitrag anzeigen
Die kanzlei waldorf hat von einem gerichtsverfahren abstand genommen.
Die Kanzlei Waldorf wird mit Sicherheit hier gerne Stellung dazu nehmen.
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Alt 11.05.2009, 15:19   # 2706
MirrorBlade
 
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Zitat:
Zitat von peterwhit Beitrag anzeigen
der anschlussinhaber ist seiner vorsorgepflicht nachgekommen, keinen missbrauch mit seinem zugang zuzulassen und der anschlussinhaber war es nicht. somit beweislast bei dem kläger.
Mich würde interessieren, wie man das bewiesen hat - oder lediglich gesagt "Ich war es nicht"?
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Alt 11.05.2009, 15:39   # 2707
Shual
 
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Zitat:
Zitat von MirrorBlade Beitrag anzeigen
Mich würde interessieren, wie man das bewiesen hat - oder lediglich gesagt "Ich war es nicht"?
Zwar ist die vorherige Darstellung falsch, aber beweisbar wäre die Nichttäterschaft nur über das bezeugbare Nichtvorhandensein von filesharing-Programmen auf allen internetfähigen PCs, etc... im jeweiligen Haushalt. Bezeugbar meint iÜ in Richtung Tatdatum und am Besten durch Dritte, was nicht ganz einfach ist. Man kann zB die Konstruktion verwenden: "Ich habe gleich nach dem Erhalt der Abmahnung den Herrn blabla mit mir zusammen auch eine forensiche Untersuchung der Festplatten durchgeführt, die ergebnisslos in Bezug auf Malware, Trojaner, Viren, verdächtige Dateien ausfiel." Man sollte allerdings wissen, dass man ein Gericht nicht anlügen darf. Wenn einem der achsotolle Freund nach 2 Monaten wegbricht, einbricht, oder mit der Nachbarin nach Timbuktu abhaut steht man ziemlich doof da.

"Das Risiko eines Gerichtsverfahrens" bezieht sich nicht nur auf die Existenz eines Gerichtsverfahren selber, sondern im Gerichtverfahren selbst drohen Risiken, die man nur ausschließen kann, wenn man sich im Fall der Fälle ordentlich anwaltlich beraten läßt. Und wenns so weiter geht, schmiltzt die Zahl der empfohlenen Anwälte an Gerichststandorten auf jeweils zwei.

Nur, ... das bringt einen auch noch kein Stück weiter, denn die Störerhaftungsfrage umfasst noch einige andere, wesentlichere Punkte. [WLAN-Sicherung, etc.]
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Alt 11.05.2009, 18:30   # 2708
cliffcalibra
 
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Zwischenstand:

The Waldorfbrothers haben mir nicht fristgerecht geantwortet. Ich habe bis heute Mittag 12 Uhr keine Posteingang verbuchen können.

Also kurze Fristen geben können se, aber selber einhalten? nein xD

Bin ja gespannt, ob noch etwas kommt, aber da werde ich dann entsprechend reagieren, u.a. mit dem verweiß auf die verstrichene Frist... schaun wa ma...
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Alt 11.05.2009, 18:51   # 2709
Shual
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Die Ton- und Bildqualität und Austattung ist dann in keinster Weise mit den Produkten "DVD"/Bluray-Disk vergleichbar, weshalb mir die Argumentation des Landgerichts Köln mit dem "gewerblichen Ausmaß" und der "Größe der Datei" nicht einleuchtet. Vermutlich spielt aber meine Argumentation vor Gericht keine Rolle.
Weshalb nicht vortragen? Ist nicht verboten.

Nach der Darstellung der Abmahnkanzlei hat sich das Ganze so zugetragen:

- Ein bösartiger Raubkopierer und sein Kumpel aus der Videothek haben am 04.03.09 die Lieferung für die Videothek geplündert. Der b.R. hat danach den Film bearbeitet und ins Netz gestellt. Dafür benennt die Abmahnkanzlei genau 0 Zeugen, hat dafür genau 0 Beweise und ansonsten ist sie hilflos und unwissend.

Die haben alles. Die haben den "Täternamen" der immer auftritt, die Unterlagen der belieferten Videotheken, aber noch nicht mal eine Strafanzeige geschaltet. Aber vor dem 04.03.09 eine Rechteverfolgungsfirma beauftagt, die den Täter geloggt hat, denn der Erste muß eine zeitlang [Stunden] das Angebot aufrecht erhalten, sonst funktionierts nicht.

Und wir sollen jetzt jedes Ammenmärchen glauben und brav löhnen?

Ohne Täter - Keine Rechteverletzung. Meine persönliche Meinung zu der gerne Mal Richter Stellung beziehen sollen.
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Alt 11.05.2009, 20:46   # 2710
der böse onkel
 
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Hallo zusammen,

hatte jetzt 2 Monate ruhe von den Herrschaften gehabt, doch heute kam der 2 Anruf. Irgend ein kleiner Angestellter? Hatte fast das Gefühl ich hätte ein lästiges Callcenter an der Strippe!?
Habe dem Herrn ganz freundlich mitgeteilt das sie keine Zahlung von mir erwarten brauchen, solange keine rechtskräftiger Bescheid bei mir eingeht. Sollte es also von den Waldorfern was neues geben, werde ich es weitergeben.

Bis dann !
Der böse Onkel
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Alt 11.05.2009, 21:40   # 2711
constantin
 
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Zitat von Shual:

Zitat:
Nach der Darstellung der Abmahnkanzlei hat sich das Ganze so zugetragen: .......
Das wäre ja zu schön um wahr zu sein und zugleich für einige Journalisten ein gefundenes Fressen, um diese Abmahnstrategie in Stücke zu zerreißen. Das wäre dann wohl das Ende für einige "der Herren". Ich frage mich nur, wo Du diese Informationen her hast bzw. inwieweit diese haarsträubenden Fakten, wenn sie denn wahr sind, ****- und stichfest beweisbar sind.

Also:

1. Wo hat die Abmahnkanzlei den Hergang, wie der Film geklaut und gerippt wurde, genau veröffentlicht? Das würde ich gerne mal im Original lesen.

2. Woraus schließt Du, dass die den Täternamen tatsächlich haben und bereits in der Nacht zwischen dem 04. und 05.03.2009 eine beauftragte Rechteverfolgungsfirma mitgeloggt hat? Denkbar wäre doch auch, dass diese Firma erst nachdem das File vollständig runtergeladen wurde, kurzfristig engagiert wurde.

In dieser Nacht vom 4. auf den 5.03.09 wurden nahezu zeitgleich drei verschiedene torrents dieses Films abgeloadet. Mich würde daher auch die Frage brennend interessieren, ob sich die Amahnungen auf alle drei torrents gleich verteilen, oder ob nur von einem davon die IP's geloggt worden sind.

Skandalös finde ich zudem, dass all diese 3 torrents nach wie vor im Netz angeboten werden. Fragt sich nur, wer sich im Moment hinter den verbliebenen Leechern verbirgt. Vielleicht sollten wir uns zuammenschließen und auch mal eine "Rechteverfolgungsfirma" beauftragen!
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Alt 11.05.2009, 22:09   # 2712
allesok
 
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Zitat:
Zitat von peterwhit Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,
und nun "einreih" in die Liste der Abgemahnten zu "B++der Meinhof".

Frist: 12.5.2009 / 12 Uhr.

Empfehlung eines Rechtsanwalts spezialisiert auf Waldorf-Geschädigte:
- Abgabe einer geänderten Unterlassungserklärung
- erweiterung der erklärung auf weitere Anwaltskanzleien, die ebenfalls filesharer abmahnen
- vertretung bei strafrechtlichen belangen
- gebühr: 500,- € zzgl. Steuer

mehrere hundert mandanten wurden bisher erfolgreich vertreten, erfolgreich heisst: die kanzlei waldorf hat von einem gerichtsverfahren abstand genommen.
grund: der anschlussinhaber ist seiner vorsorgepflicht nachgekommen, keinen missbrauch mit seinem zugang zuzulassen und der anschlussinhaber war es nicht. somit beweislast bei dem kläger.

was haltet ihr davon?
Hab das Forum hier über Google gefunden.
Die letzten Seiten habe ich auch schon durchgelesen.
Wir haben auch Probleme mit Waldorf wegen File Sharing B M Komp.. .
Ablauf 12.5 12:00 Mittags.
Irgend jemand bei uns oder ein Hacker im WLan ist wohl der Übeltäter.
Hab auch wie oben das Angebot bekommen bzw. gehe davon aus das es dieselbe Kanzlei ist.

Zusätzlich:"Sollte wieder Erwarten in dieser Sache noch eine Vertretung im Strafverfahren vonnöten sein, so enthält unsere Pauschale auch dieses Tätigkeit. Für unsere gesamte außergerichtliche Tätigkeit würden wir hier ein Honorar in Höhe von 500,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnen."
Das ganze gibts für 400,- wenn weitere Anwaltskanzleien nicht Informiert werden sollen.

Ok noch ein stolzer Betrag aber ca. 1/2 von Waldorf und noch eine Sicherheit wenn ein Strafverfahren kommt.
Mir ist das mit der mod EU etwas zu unsicher da mehr kosten mein Taschengeld für die nächsten 100 Jahre auffressen würde.

Danke Euch
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Alt 11.05.2009, 22:22   # 2713
constantin
 
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NACHTRAG:

Nachtrag:

Beim Sichern der Screenshots ist mir noch folgendes aufgefallen. Es wurde am 5.03.09 tatsächlich auch eine DVD-Version (ca. 4,28 GB) gegen Mittag hochgeladen. Diese hat bis heute immerhin noch 77 Seeder.

Hash-Info dieser DVD-Version: d2e9e0e4ccb40423d2cb0cd255002690a8c463dd

Wurde diese auch abgemahnt? Weitere Frage: Hat der Richter vom LG Köln vor seiner Urteilsbegründung gewußt, dass es sich um unterschiedliche Dateigrößen handelt. Wenn man von Schwere der Tat spricht u.a. aufgrund der Dateigröße, kann ja wohl schlecht Platzpatronen wie Handgranaten behandeln.

Auffällig ist auch, dass in dem Torrentportal, dass ich gerade zur Beweissicherung aufgesucht habe, kein einziger Kommentar dabei steht, der davor warnt, den baader-meinh.-kompl. wg. Abmanungsgefahr downzuloaden. Normalerweise sind die Insider doch immer bestens über alles informiert und geben sofort Ihren Senf dazu.

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.5.2009 um 21:53:42-----

[QUOTE=allesok;634979]Hab auch wie oben das Angebot bekommen bzw. gehe davon aus das es dieselbe Kanzlei ist./QUOTE]

Wenn die Euch unaufgefordert ein Angebot unterbreitet haben, müssen sie zum einen wissen, dass Ihr abgemahnt worden seid und zum anderen irgendwoher Eure Kontakdaten bekommen haben. Von wem wohl?

Die verlangten RA-Gebühren entsprechen ungefähr dem, was Abmahnkanzleien für Ihre Tätigkeit kasieren möchten. Kleines Gedankenspiel: Wäre es denkbar, dass man noch verdient, wenn man nicht nur abmahnt, sondern gleichzeitig auch noch die Abgemahnten vertreten möchte. Kan ja wohl nicht sein.

Mir ist es auch vollkommen neu, das RA's in irgendeiner Form Werbung machen und unaufgefordert der potentiellen Kunschaft Angebote unterbreiten dürfen. Ich vermute, da handelt es sich um eine neue Geschäftsidee (also Abzocke) und es würde mich auch nicht wundern, wenn es sich dabei um gar keine Anwälte handelt.
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Alt 11.05.2009, 23:25   # 2714
allesok
 
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Also bei mir war es nicht unaufgefordert.
Nach ein wenig Suchen im Web bin ich auf diese Kanzlei gestoßen. Sie hatten auch einen relativ ausfühlichen Bericht über Waldorf in Bezug auf B M Komp auf ihrer Homepage.
Darin stand halt man könne kostenlos anrufen und würde Infos bezüglich der Vorgehensweise bekommen.
Nach einem Telefonat haben wir dann das Angebot mit Vollmacht usw. bekommen.

Grüße
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Alt 12.05.2009, 00:16   # 2715
constantin
 
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@allesok

Sorry - da hatte ich Dich falsch verstanden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die RA-Kosten - egal wie Du Dich entscheidest - nahezu gleich sind. Solltest Du Dich für das Pauschalangebot entscheiden, kann Dir diee Kanzlei, die Dich dann vertritt, aber nicht garantieren, dass Du im Falle eines Prozesses straffrei ausgehst, wodurch noch deutlich mehr an Kosten anfallen könnten.

Nimm Dir am besten mal etwas Zeit und lese Dir die Informationen durch, die dieses Board zur Verfügung gestellt hat. Dann sollte Dir klarer werden, was Du zu tun hast.
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Alt 12.05.2009, 00:33   # 2716
Shual
 
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Hier stinkts mal wieder nach illegalen Werbeaktionen.

Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Das wäre ja zu schön um wahr zu sein und zugleich für einige Journalisten ein gefundenes Fressen, um diese Abmahnstrategie in Stücke zu zerreißen. Das wäre dann wohl das Ende für einige "der Herren". Ich frage mich nur, wo Du diese Informationen her hast bzw. inwieweit diese haarsträubenden Fakten, wenn sie denn wahr sind, ****- und stichfest beweisbar sind....
Sorry, aber das ist der Tathergang. Er ist es einfach, es geht doch nicht anders. Wenn ein Produkt ab dem 05.03.2009 in Videotheken erhältlich ist, aber in verändeter Fassung [BearbeitungsZeit!] schon am 04.03.2009 von einer illegalen Vorlage fertig gestellt ist, dann kann es entweder nur der Urheber selbst intern "verloren haben", eine Promogeschichte "verloren gegangen sein", oder ein "Viedeoladen" die Sache "verloren haben". Dies stellt man über die Sichtung des Materials fest. Es ist nach den Angaben der Bearbeitung "Videoladen".

Dann grenzt man anhand der ersten IP-Adressen, die das Werk anbieten die in Frage kommenden Videoläden regionalstark ein und hat eine Tatteilnehmermasse von gerade mal 5 Läden übrig. Wer hat da schon vor dem Start DVDs rausgegeben und an wen [Kundenkarte]. Im Cross wird die Initial-Seeder-IP verfolgt und man hat den Typ. Man muß noch nachweisen, dass der jeweilige Laden mit dem Typ das öfters gemacht hat und das wars.

Da allerdings sämtliche Verletzungen gegen das Urheberrecht darstellen und somit Antragsstraftaten darstellen, wird so etwas nur nach Strafantrag durch die Berechtigte von den Ermittlungsbehörden verfolgt! Dieser Antrag wird jedoch nie gestellt, denn einen Täter hops nehmen ist wie der Hydra einen Kopf abschlagen. Statt dessen wird lieber mal ne Weile gelogt, 500 x 900€ verlangt und alle sind glücklich und zufrieden.

Rein strafrechtlich gesehen basieren die Abmahnungen jedoch eben nur auf der bloßen Vermutung, es handle sich um eine faktisch illegale Quelle. Der Urheber behauptet dass es so sei. Die Kernfrage hier aber ist, warum man trozt der Beauftragung [Vertragsdatum!] einer Rechteverfolgungsfirma] den Täter nicht hat ermitteln lassen. Man läßt den Initial-Seeder laufen und verlangt von oftmals nichtmal im Rahmen der Störerhaftung haftbar zu machenden Personen Geld.

Das paßt nicht bei pre-Release-Abmahnungen.

PS: Ich werde wie schon gesagt, noch diese Woche den Steffen ******** bitten, bei der Kanzlei mal nachzuhaken. Die sollen uns ihre Welt gerne mal erklären, weil wir verstehen sie nicht. [Und bei der Gelegenheit soll sich Waldorf auch zu den Werbeaktionen in seinem Namen hier äußern.]
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Alt 12.05.2009, 00:55   # 2717
allesok
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
@allesok

Sorry - da hatte ich Dich falsch verstanden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die RA-Kosten - egal wie Du Dich entscheidest - nahezu gleich sind. Solltest Du Dich für das Pauschalangebot entscheiden, kann Dir diee Kanzlei, die Dich dann vertritt, aber nicht garantieren, dass Du im Falle eines Prozesses straffrei ausgehst, wodurch noch deutlich mehr an Kosten anfallen könnten.

Nimm Dir am besten mal etwas Zeit und lese Dir die Informationen durch, die dieses Board zur Verfügung gestellt hat. Dann sollte Dir klarer werden, was Du zu tun hast.
Hab mich ja schon etwas eingelesen und wir sehen halt nur die Abgabe einer mod EU oder halt das Angebot vom Anwalt annehmen.
Bei der mod EU müssen wir halt am Anfang nichts bezahlen aber es kann halt immer was kommen bis es abgelaufen ist.
Beim Anwalt ca. 300,- Euro erstmal gespart aber die Gefahr das es doch zum Prozess kommt wobei hierbei zumindest die Anwaltskosten gedeckelt werden.


Grüße

P.s.
Weitere Infos/Tips auch gerne per PN.
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Alt 12.05.2009, 01:15   # 2718
renni
 
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Nun ..

eigentlich könnt Ich , sarkastisch wie ich sonst gern bin,
einfach DANKE sagen, an alle die ,zumindest etwas zahlen.

Wisst Ihr warum?

Nun Ihr seit ein zusätzlicher Garant dass Leuten wie mir
nichts passiert.
da lohnt ja nicht..
sind eh genug die zahlen..

bin leider nicht so gestrickt.
es sind eh schon viel zu viele wo das Erfolgsrezept funktioniert..
drohen drohen drohen..
irgendwann zahlen Sie schon..

also warum dann noch klagen??

mfg
das Renntier
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Alt 12.05.2009, 01:33   # 2719
constantin
 
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@alles ok

Dann lies Dir doch bitte mal die hervorragende Erklärung von Shual durch, die er gerade geschrieben hat (das Posting über Deinem in diesem Thread). Super logisch - auch wenn ich es 3-4 lesen musste, um alles zu verstehen.

Willst Du wirklich einen Cent für diese gelinde gesagt "unseriöse" Vorgehensweise bezahlen? Wenn ja, dann tu das. Dann ist es auch egal an wen. Absolut wichtig ist im Moment nur, dass Du fristgerecht Deine ModUE abschickst per Einschreiben mit Rückschein und vorausgehendes Fax. Wenn Du es selber machst, kostet es Dich erstmal nur das Porto.

@Shual
tausend Dank für Deine ausführliche Erklärung.

Auch wenn ich kein Rechtsexperte bin, rate ich doch allen Abgemahnten im Fall "Baader" sich diesen Beitrag gut einzuprägen.

Im Umkehrschluss dürfte das dann auch eigentlich heißen, dass seit einer Weile keine Rechteverfolgungsfirma mehr die IP's erfasst, denn dann müßte ja die LG Köln erneut einen entsprechenden Beschluss fassen, die die Telekom zur Herausgabe der Daten verpflichtet. Dazu dürfte 2 Monate nach der Filmveröffentlichung kein Grund mehr vorliegen. Also wer etwas später angefangen hat diesen Film zu saugen, hat im Prinzip vor Walraf nichts zu befürchten. Sehe ich das richtig oder ist es immer noch so, dass die Telekom fleissig die angeforderten Daten an Walraf weitergibt bzw. weitergeben muss?

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.5.2009 um 01:15:05-----

Es lohnt sich auch diesen Beitrag von Shual aufmerksam zu lesen und sich auch die angebenen Quellen mit den Gesetzestexten reinzuziehen. Ich hatte gestern vor Abgabe der ModUE keinen Nerv mehr dazu und habe deshalb nicht genau vestanden, wovon Shual spricht. Im Zusammenhang mit der Erklärung von heute hat es aber bei mir Klick gemacht und werde sicherlich keine schlaflose Nacht voller Sorgen wg. Waldorfs Drohungen verbringen.
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Alt 12.05.2009, 03:33   # 2720
Shual
 
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Zitat:
Zitat von allesok Beitrag anzeigen
Beim Anwalt ca. 300,- Euro erstmal gespart aber die Gefahr das es doch zum Prozess kommt wobei hierbei zumindest die Anwaltskosten gedeckelt werden.
mod UE und auf Klageschrift warten = 4,40€ Postkosten. Dann Anwalt nötig.

Vorher Anwalt für außergerichtliche [und "sinnfreie"] Dienste für 500€ beauftragen = Blödsinn.

Was mich viel mehr interessieren würde, ist die Strategie für 500€, die der anwalt anbietet. Wie sieht die aus? "Wir geben eine modUe ab und warten in Ruhe ab?" Für 500€? Steht hier.

"Vorsorgepflichtnachkommensschreiben?"
Krebsvorsorge, oder was?

Vollkommen unnötig, aber so was kann jeder vollkommen umsonst, incl. rechtsanwaltlicher kostenloser Prüfung jederzeit für 0€ bekommen. Für was gibts Hilfs- und Informationsforen?

Es bleibt aber unnötig. Das ergibt sich aus dem Zusammenhang: Jemand zahlt eine Forderung nicht, gibt aber die modUE ab. Die Profis der Kanzlei Waldorf wissen genau Bescheid, was dann zu erwarten ist.

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.5.2009 um 02:41:43-----

@ Constantin

Bei all der verständlichen Begeisterung über meine gnadenlos guten Texte...

Erst kommt die Störerhaftungsfrage. Sie ist die wichtige Frage. Du mußt erst immer dieses Problem lösen, dann kannst Du an andere Probleme denken.

Störerhaftung = Lang und breit und ausgiebig referieren, da es sich um ["Sekundäre Darlegungslast"] um Informationen aus Deinem Verantwortungsbereich handelt, die ansonsten niemand haben kann. Wer bist Du, wer wohnt da, wie sind die Anlagen gesichert, Zeugen, Untersuchungen nach Erhalt der Abmahnung, Dein Leben als besonders rechtstreues Individuum, die wohlerzogenen und überwachten Kinder, blablabla...]

In Nebensätzen andere Fragen: "Zwar ist das nach meinem Vortrag nicht mehr wichtig, aber interessieren würds mich schon. Wir sitzen gerade so nett zusammen. Ist ja eigentlich belanglos, aber wir haben ja Zeit genug."
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