Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 06.05.2009, 01:32   # 2641
Lichtheiler
 
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Beiträge: 6
Hallo zusammen mich hat es auch getroffen mit so einer Abmahnung von Waldorf wegen einem Hörbuch namens Feu..t..bie.e .

Mein Problem ist das ich den Brief erst heute aus dem Briefkasten geholt habe und jetzt die Fristen seid dem 22.4 abgelaufen sind.

Wie soll ich mich jetzt verhalten??

Nichts tun und hoffen das die mir noch eine Zahlungsaufforderung schicken

oder diese mod UE schicken obwohl die Frist längst vorbei ist ??

Bin Schüler und kann mir eine noch höhere Strafe nicht leisten.

Bitte um Hilfe.
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Alt 06.05.2009, 01:50   # 2642
Shual
 
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Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Lichtheiler Beitrag anzeigen
oder diese mod UE schicken obwohl die Frist längst vorbei ist ??
ModUe fertig stellen, morgen zur Post bringen. Keine Kommentare im Anschreiben zur Verspäteten Abgabe.

Zusätzlich reicht die Zeit die modUE per Telefax gleich morgen zu versenden.

Alles weitere dann abwarten.

Allgemeine Infos

* Nach moderner Rechtsprechung ist der späteste "richtige" Zeitpunkt für die Abgabe einer UE vor dem Eintreffen einer Klageschrift zu setzen.
Das heißt hier nichts anderes als: Gehste Morgen früh als erstes zur Post, oder läßt das jemanden im Auftrag erledigen und hast Du im EinlieferungsBeleg der Post 08:30 stehen, kann zwar der Postbote um 09:30 bei Dir ein Gerichtsschreiben zustellen, aber Du hast die UE bereits abgegeben.

[Nein, nicht morgen kommt der Weihnachtsmann, oder ein Gerichtsschreiben. Nur als Beispiel.]

Wird dann später über die Kosten gestritten brauchst Du zwar eine verdammt gute Ausrede [warum der Brief so spät "gefunden" wurde] und den Einlieferungsbeleg bei der Post. Dazu mußt du natürlich auch darauf achten, ob der Postler bei der Zustellung des Briefes vom Gericht auch brav die Uhrzeit eingetragen hat, was die Schlamper manchmal unterlassen!

Aber Deine Chancen sind sehr gut. In unserem Supermagetollen URhG steht zwar was von wegen "kann Unterlassungserklärung verlangen", aber nicht... wie schnell.
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Alt 06.05.2009, 15:01   # 2643
Lichtheiler
 
Registriert seit: 06.05.2009
Beiträge: 6
Vielen dank für deine schnelle und konstruktive Antwort Shual.

Ich habe wie du es mir vorgeschlagen hast gehandelt und die mod UE per einschreiben mit Rückschein heute um 9 Uhr versendet.

2 Stunden später habe ich um 11 Uhr die mod UE zusätzlich noch per Fax dorthin gesendet.

und jetzt um 14 Uhr ist noch keine EV bei mir eingegangen ich könnte also Glück haben.

Jetzt würde ich noch gerne erfahren was ihr mir empfehlen könnt wie ich das mit dem Strafgeld in höhe von 756 Euro handhaben soll.

Ich habe sehr viele Antworten hier durchgelesen aber in keiner war jemand zu Spät mit dem schicken der UE und dem Überweisen des Geldes, deshalb die Nachfrage.

Bei mir ist die Frist für die Überweisung des Geldes seit dem 29.4.2009 abgelaufen. soll ich das einfach trotzdem überweisen ??
oder abwarten was die mir jetzt schreiben?

Kann man ersatzweise auch in Gefängnis gehen wenn man kein Geld zum Bezahlen hat ? hab ja bald Sommerferien.


Für die Zukunft habe ich mir vorgenommen mal öfter als alle 2 - 3 Wochen den Briefkasten zu lehren und besser auf meinen Internetanschluss aufzupassen.


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Alt 06.05.2009, 15:33   # 2644
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Lichtheiler Beitrag anzeigen
......
Jetzt würde ich noch gerne erfahren was ihr mir empfehlen könnt wie ich das mit dem Strafgeld in höhe von 756 Euro handhaben soll.
......
Bei mir ist die Frist für die Überweisung des Geldes seit dem 29.4.2009 abgelaufen. soll ich das einfach trotzdem überweisen ??
oder abwarten was die mir jetzt schreiben?

Kann man ersatzweise auch in Gefängnis gehen wenn man kein Geld zum Bezahlen hat ? hab ja bald Sommerferien.
Zur Info, falls Du es noch nicht hier gelesen hast:
Es gibt die Möglichkeiten
- Alles zahlen, wie gefordert
- einen Vergleich erzielen (m.H. eines RA), d.h. einen verminderten Betrag zahlen
- nichts zahlen und warten was passiert.

Ich empfehle, mal die Hilfestellungen zu nutzen, die sich in der Signatur von Princess finden (Ablaufdiagramm & Leitfaden für Neuabgemahnte), um sich damit einen besseren Überlick und eine gute Entscheidungsgrundlage zu verschaffen.

Dann wirst Du sehen, daß der Marsch ins Gefängnis vielleicht nicht notwendig ist

Cheers
Mitchell
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Alt 06.05.2009, 16:11   # 2645
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
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Zitat:
Zitat von Lichtheiler Beitrag anzeigen
Kann man ersatzweise auch in Gefängnis gehen wenn man kein Geld zum Bezahlen hat ? hab ja bald Sommerferien.


Diese Einstellung gefällt mir. Aber sie ist hier leider nicht umsetzbar.

Du hast keinen staatlichen Bescheid erhalten, keinen Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren. Man macht nur zivilrechtlich Forderungen geltend. Die kann man leider nicht im Gefängniss absitzen.

Wie Mitchell bereits erneut und meistens richtig bemerkt hat: Zahlungsentscheidungen sind wohl zu überlegen. Dafür sollte man sich etwas intensiver um die Chancen/Risiken einer Zahlung, oder Nichtzahlung informieren. Zahlt man nicht, muss man damit leben bis [hier] wohl zum 31.12.2012 mit einem Mahnbescheid oder Gerichtsverfahren rechnen zu müssen. Das kann natürlich teuerer enden. Andererseits würde keine Kanzlei der AbmahnWelt eine Verspätung + Ratenzahlungsvorschlag ablehnen. "Sorry, verspäter Zugang -keine Details-!!! des Abmahnschreibens, ich will zwar zahlen -keine Schuld/Nichtschuld erwähnen-!!!, aber als Schüler kann ich nur soviel€ löhnen. [Also mit 5€-Raten gehts nicht, klar. Ratenzahlungen immer auf ein Jahr begrenzen.] Nicht mein Geld - Deine Entscheidung.

Jetzt lies aber erstmal ein bisschen. Bislang hat ja noch niemand nachgefragt, wo denn das Geld bleibt und das Schlimmste ist schon gelaufen.
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Alt 06.05.2009, 21:39   # 2646
renni
 
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Beiträge: 47
Hallo


ein weit verbreiteter Irrglaube .. kosten eines möglichen Prozesses:

nun es gibt Prozesskostenrechner .
gebt doch mal "www.prozesskostenrechner.de "
ein.
Waldis sind Anwälte also um dessen Kosten geht es ja
(da kommt dann nix oder nur geringfügig extra)
Beispielhafter Streitwert 756 ,00 Euro

also Anwaltskosten plus "Strafe"

Anwaltsgebühren 162,50 € (eigener Anwalt)
Auslagenpauschale 20,00 €
MWSt 19% 34,67 €
Gerichtsgebühren 135,00 €
---------------
Gesamtkosten 352,18 €
zuzüglich der 756,00 Euros

Waldis Risiko ist hoch bei einem negativen Urteil (welches sicher FETT durch die Presse ginge)


ausserdem das Risiko ein "Habenix" zu erwischen der dann eh die Finger hoch streckt ..hab nix .. zahl nix..

also was wird gemacht?
gedroht denn das kost nix..

ich wart bis zu einem Prozess
(auch davor gäbe es die Möglichkeit eines Vergleiches ,
da sind die Richter eh angehalten so etwas zu erreichen)

aber ich seh , momentan zumindest , das Risiko absolut überschaubar
also s gibt nix ,
auch nicht für Waldis

gar gar nix...

mfg
das abgemahnte Renntier
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Alt 06.05.2009, 21:48   # 2647
korniopfer
 
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 215
Zitat:
Zitat von Lichtheiler Beitrag anzeigen
Kann man ersatzweise auch in Gefängnis gehen wenn man kein Geld zum Bezahlen hat ? hab ja bald Sommerferien.
Als Alternative zum Gefängnis
Vielleicht kann man ja seine "Schulden" bei Waldorf abarbeiten. Abmahnbriefe zusammenklicken oder in einer Loggingfirma IP-Adressen notieren und die Richtigkeit überzeugen.

Natürlich wäre ich dann auf die Insiderberichte gespannt

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.5.2009 um 20:57:02-----

Zitat:
Zitat von renni Beitrag anzeigen
ein weit verbreiteter Irrglaube .. kosten eines möglichen Prozesses:
Für mich sind die aufgeführten Kosten nur die Grundkosten. Weiterhin ist es doch ersichtlich, was leider häufig bei Prozessen abgeht. Selbst wenn der Abmahner vor dem Amtsgericht unterliegt, muss es ihn ja nicht abhalten in die nächste Instanz zu gehen. Seine Auftraggeber werden dazu sicherlich entsprechende Rücklagen gebildet haben. Dann ist wir an einem LG, dann zauber die erstmal Ihre Gutachten hervor. Kein Problem dann gibt man halt selber ein Gegengutachten in Auftrag. Das darf man vorfinanzieren, der spätere Verlierer zahlt. Allerdings sind dann die vorgerechneten Kosten schon x mal höher. Und wer das nicht risikieren will, der stimmt dann vielleicht einen Vergleich zu, damit er Ruhe hat.

Trotzdem ist es richtig, keine Angst vor einem Prozess zu haben. Wer die mod UE abgegeben hat, hat das Kostenrisiko eingegrenzt. Wenn der Abmahner klagen will, dann hat er halt mal mehr Arbeit für seine Rechnung. Und solange genügend freiwillig zahlen, warum sich dann die Arbeit machen? Es sei den einer war so dumm und hat sich beim Abmahnanwalt verplappert oder zuviel verraten. Den nicht nur gegenüber Ermittlungsbehörden, sonder gegen Abmahnanwälte und deren Praktikanten gilt: Sie haben das Recht zu schweigen.
__________________
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher. - Albert Einstein
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Alt 06.05.2009, 22:21   # 2648
sachsen-anhalter
 
Registriert seit: 03.05.2009
Beiträge: 1
Hallo

Seit Samstag gehöre ich nun auch zu den "Abgemahnten".
Anfangs hatte ich echt überlegt alles zu zahlen um sofort aus der Sache rauszukommen aber nachdem ich hier im Forum eure Beiträge gelesen habe bin ich etwas ruhiger an die Sache rangegangen.

Bei mir handelt es sich um das Hörbuch F.....gebiete.
Haben will er 756 Euro.

Da ich keine Lust auf mehrere Mahnungen und langes Warten auf Verjährung habe, habe ich einen RA hinzugezogen der sich mit Waldorf auskennt.
Ich hoffe das mich die Sache nicht ganz so teuer zu stehen kommt.

Gruß
Heiko
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Alt 07.05.2009, 10:34   # 2649
Belfegor
 
Benutzerbild von Belfegor
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
Hallo, wünsche gut geruht zu haben.

Ich überlege gerade, ob es sinnvoll ist, für vermeintliche Leichen im Keller vorbeugende Unterlassungsverpflichtungserklärungen abzugeben. Ich denke, damit würde ich zwar den Abmahnern zuvor kommen; dennoch kann ich ja nicht sicher sein, dass die RI mich nicht trotzdem mit Schadenersatzforderungen überziehen. Schließlich würde ja theoretisch ein Hinweis des RI an eine Kanzlei genügen mit dem Inhalt, dass eine Unterlassungserklärung eingegangen sei und man möge mal nachprüfen, was da zu machen sei. Und schwupps hat man die Läuse wieder im Pelz und trotzdem keine Ruhe. Irgendwann und irgendwie muss der Alptraum doch enden.

Also stellt sich mir die Frage, ob es tatsächlich Sinn macht solche Erklärungen abzugeben, nur um die Abmahngebühren zu sparen. Von den weiteren Folgen (sofortige Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung) mal abgesehen. Insbesondere stellt sich mir die Frage, ob man nicht schlafende Hunde weckt wenn man von den vermeintlich betroffenen RI bisher noch nicht abgemahnt wurde. Den Beitrag von Christian Solmecke dazu habe ich gelesen, wenn die Frage jetzt aufkommen sollte.

Hat vielleicht schon mal jemand Erfahrung damit gemacht, wie die RI reagieren wenn man ihnen unaufgefordert Unterlassungsverpflichtungserklärungen zuschickt ?

MfG

P.S.: Wenn die Frage hier schon mal verhackstückt worden sein sollte, so bitte ich schon jetzt, die erneute Anfrage zu entschuldigen.
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Alt 07.05.2009, 16:21   # 2650
Deiddel
 
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Beiträge: 2.074
@all

Abmahnung der Filme "Männersache" und "Der Baader Meinhof Komplex" durch die Constantin Film AG - falsche Pressemeldungen!

Rechtsanwalt Karsten Gulden LL.M. (Medienrecht), Kanzlei GGR Grigorieff Gulden Röttger Rechtsanwälte, 55126 Mainz
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Alt 08.05.2009, 00:17   # 2651
Atzen
 
Registriert seit: 08.05.2009
Beiträge: 4
Hi @ all

Ich habe heute auch eine Abmahnung von Waldorf bekommen!

Meine frage ist muss ich die mod.UE ausdrucken oder kann ich die auch per
Hand verfassen?
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Alt 08.05.2009, 00:42   # 2652
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Die Fehler in der Korrektur wurden mittlerweile auch schon bereinigt.
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Alt 08.05.2009, 16:19   # 2653
oro
 
Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 137
Zitat:
Zitat von Belfegor Beitrag anzeigen
Ich überlege gerade, ob es sinnvoll ist, für vermeintliche Leichen im Keller vorbeugende Unterlassungsverpflichtungserklärungen abzugeben. Ich denke, damit würde ich zwar den Abmahnern zuvor kommen; dennoch kann ich ja nicht sicher sein, dass die RI mich nicht trotzdem mit Schadenersatzforderungen überziehen. Schließlich würde ja theoretisch ein Hinweis des RI an eine Kanzlei genügen mit dem Inhalt, dass eine Unterlassungserklärung eingegangen sei und man möge mal nachprüfen, was da zu machen sei. Und schwupps hat man die Läuse wieder im Pelz und trotzdem keine Ruhe. Irgendwann und irgendwie muss der Alptraum doch enden.

Hat vielleicht schon mal jemand Erfahrung damit gemacht, wie die RI reagieren wenn man ihnen unaufgefordert Unterlassungsverpflichtungserklärungen zuschickt ?
laut abmahnwahn-dreipage gab es mal einen fall, bei dem jemand eine abmahnung wegen einer unverlangt eingesandten modUE bekommen hat. erfolglos, möchte man meinen - schließlich wird es zahlreiche user geben, die von jedem ri was gesaugt haben und sich (wie du es auch erwägst) mit vorbeugenden UEs abgesichert haben.
ich denke, das risiko ist nicht einmal, dass man "schlafende hunde weckt". schließlich werden nur ips geloggt, und denen sieht man es nicht an der nasenspitze an, wer sich dahinter verbirgt. wenn deine ip bei einem upload geloggt wurde, ist es wahrscheinlich, dass du eine abmahnung bekommst. in diesem fall empfiehlt sich ohnehin die abgabe einer modUE. wenn sie dagegen nicht geloggt wurde, ist es kaum möglich, aufgrund eines hinweises wegen einer vorbeugenden ue gezielt nach deinen uploads auf die suche zu gehen.

das problem ist wohl eher der unsicherheitsfaktor, der entsteht, wenn man an jeden ri eine 30 jahre lang gültige ue schickt und nicht weiß, was die technische entwicklung in den nächsten 30 jahren für dich so bereithält.
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Alt 08.05.2009, 17:16   # 2654
frühling2009
 
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hallo leute,

mein mann hat gestern ne abmahnung bekommen. weil ich har..po...7 bei bittorrent geladen habe... und soll auch 756euro zahlen...
das war im dez. 2008 kurz danach sind wir umgezogen. gestern (7.5) kam der brief vom 29.4 durch den nachsendeantrag... die frist für die erklärung war am 6.5 also abgelaufen!

wie soll ich mich jetzt verhalten? muß ich die erklärung ausfüllen oder mein mann...

hab mich versucht hier durchzulesen bin jetzt aber sehr verwirrt.
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Alt 08.05.2009, 17:22   # 2655
Hans Der Driver
 
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Schau Dir mal diesen LINK (klick) an, der kann helfen, etwas Ordnung zu schaffen.
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Alt 08.05.2009, 17:42   # 2656
ulrich
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Zitat:
Zitat von frühling2009 Beitrag anzeigen
hallo leute,

mein mann hat gestern ne abmahnung bekommen. weil ich har..po...7 bei bittorrent geladen habe... und soll auch 756euro zahlen...
das war im dez. 2008 kurz danach sind wir umgezogen. gestern (7.5) kam der brief vom 29.4 durch den nachsendeantrag... die frist für die erklärung war am 6.5 also abgelaufen!

wie soll ich mich jetzt verhalten? muß ich die erklärung ausfüllen oder mein mann...

hab mich versucht hier durchzulesen bin jetzt aber sehr verwirrt.
Da Du ja den Beweis erbringen kannst das DU umgezogen bist, sprich mit Deinem Postbote, Du hast ja auch den Nachsende Nachweis.
So ist der Krieg noch nicht verloren, wenn Ihr nicht Zahlen wollt, wo ich von ausgehe so kannst Du auch jetzt noch eine mod UE abgeben.
Aber es ist sehr wichtig diese per Einschreiben und Rückschein zur Kanzlei Deiner Abmahner zu Schicken.

Anbei eine mod UE. Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung
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Alt 08.05.2009, 19:01   # 2657
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von oro Beitrag anzeigen
...laut abmahnwahn-dreipage gab es mal einen fall, bei dem jemand eine abmahnung wegen einer unverlangt eingesandten modUE bekommen hat...
Allerdings wurde diese (vorbeugende) UE aus unerklärlichen Gründen damals nicht direkt an einen in Frage kommenden Rechteinhaber, sondern an die vermeintlich zuständige Abmahnkanzlei versandt:

"Kanzlei mahnt wegen unerwünschter Unterlassungserklärung ab"

Quelle: heise am 09.08.2008

-----Doppelpost zusammengeführt am 8.5.2009 um 18:12:03-----

Zitat:
Zitat von Belfegor Beitrag anzeigen
Ich überlege gerade, ob es sinnvoll ist, für vermeintliche Leichen im Keller vorbeugende Unterlassungsverpflichtungserklärungen abzugeben.
Bitte lesen:

Filesharing: Vorbeugende Unterlassungserklärung?

von RA Schultz/PaLaWa am 12.07.2007


und

Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung


von Dr. Wachs am 14.10.2007

Damit dürfte sich hoffentlich die riskante Theorie von RA Solmecke damals in Stern-TV erledigt haben...oder?
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Alt 09.05.2009, 01:39   # 2658
Atzen
 
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Kann mir keiner sagen ob ich die mod.UE ausdrucken oder per Hand schreiben soll? Ich will die nämlich heute abschicken.
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Alt 09.05.2009, 03:02   # 2659
Shual
 
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Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Atzen Beitrag anzeigen
Kann mir keiner sagen ob ich die mod.UE ausdrucken oder per Hand schreiben soll? Ich will die nämlich heute abschicken.
Ausdrucken.
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Alt 09.05.2009, 03:12   # 2660
Atzen
 
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Danke Shual

Aber das problem ist, ich hab keinen Drucker! Wie soll ich das denn jetzt machen?
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