| | # 2642 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| ModUe fertig stellen, morgen zur Post bringen. Keine Kommentare im Anschreiben zur Verspäteten Abgabe. Zusätzlich reicht die Zeit die modUE per Telefax gleich morgen zu versenden. Alles weitere dann abwarten. Allgemeine Infos * Nach moderner Rechtsprechung ist der späteste "richtige" Zeitpunkt für die Abgabe einer UE vor dem Eintreffen einer Klageschrift zu setzen. Das heißt hier nichts anderes als: Gehste Morgen früh als erstes zur Post, oder läßt das jemanden im Auftrag erledigen und hast Du im EinlieferungsBeleg der Post 08:30 stehen, kann zwar der Postbote um 09:30 bei Dir ein Gerichtsschreiben zustellen, aber Du hast die UE bereits abgegeben. [Nein, nicht morgen kommt der Weihnachtsmann, oder ein Gerichtsschreiben. Nur als Beispiel.] Wird dann später über die Kosten gestritten brauchst Du zwar eine verdammt gute Ausrede [warum der Brief so spät "gefunden" wurde] und den Einlieferungsbeleg bei der Post. Dazu mußt du natürlich auch darauf achten, ob der Postler bei der Zustellung des Briefes vom Gericht auch brav die Uhrzeit eingetragen hat, was die Schlamper manchmal unterlassen! Aber Deine Chancen sind sehr gut. In unserem Supermagetollen URhG steht zwar was von wegen "kann Unterlassungserklärung verlangen", aber nicht... wie schnell.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 2645 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Diese Einstellung gefällt mir. Aber sie ist hier leider nicht umsetzbar. Du hast keinen staatlichen Bescheid erhalten, keinen Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren. Man macht nur zivilrechtlich Forderungen geltend. Die kann man leider nicht im Gefängniss absitzen. Wie Mitchell bereits erneut und meistens richtig bemerkt hat: Zahlungsentscheidungen sind wohl zu überlegen. Dafür sollte man sich etwas intensiver um die Chancen/Risiken einer Zahlung, oder Nichtzahlung informieren. Zahlt man nicht, muss man damit leben bis [hier] wohl zum 31.12.2012 mit einem Mahnbescheid oder Gerichtsverfahren rechnen zu müssen. Das kann natürlich teuerer enden. Andererseits würde keine Kanzlei der AbmahnWelt eine Verspätung + Ratenzahlungsvorschlag ablehnen. "Sorry, verspäter Zugang -keine Details-!!! des Abmahnschreibens, ich will zwar zahlen -keine Schuld/Nichtschuld erwähnen-!!!, aber als Schüler kann ich nur soviel löhnen. [Also mit 5-Raten gehts nicht, klar. Ratenzahlungen immer auf ein Jahr begrenzen.] Nicht mein Geld - Deine Entscheidung. Jetzt lies aber erstmal ein bisschen. Bislang hat ja noch niemand nachgefragt, wo denn das Geld bleibt und das Schlimmste ist schon gelaufen.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 2646 |
| Registriert seit: 21.03.2009
Beiträge: 47
| Hallo ein weit verbreiteter Irrglaube .. kosten eines möglichen Prozesses: nun es gibt Prozesskostenrechner . gebt doch mal "www.prozesskostenrechner.de " ein. Waldis sind Anwälte also um dessen Kosten geht es ja (da kommt dann nix oder nur geringfügig extra) Beispielhafter Streitwert 756 ,00 Euro also Anwaltskosten plus "Strafe" Anwaltsgebühren 162,50 (eigener Anwalt) Auslagenpauschale 20,00 MWSt 19% 34,67 Gerichtsgebühren 135,00 --------------- Gesamtkosten 352,18 zuzüglich der 756,00 Euros Waldis Risiko ist hoch bei einem negativen Urteil (welches sicher FETT durch die Presse ginge) ausserdem das Risiko ein "Habenix" zu erwischen der dann eh die Finger hoch streckt ..hab nix .. zahl nix.. also was wird gemacht? gedroht denn das kost nix.. ich wart bis zu einem Prozess (auch davor gäbe es die Möglichkeit eines Vergleiches , da sind die Richter eh angehalten so etwas zu erreichen) aber ich seh , momentan zumindest , das Risiko absolut überschaubar also s gibt nix , auch nicht für Waldis gar gar nix... mfg das abgemahnte Renntier |
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| | # 2647 | |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 215
| Zitat:
Vielleicht kann man ja seine "Schulden" bei Waldorf abarbeiten. Abmahnbriefe zusammenklicken oder in einer Loggingfirma IP-Adressen notieren und die Richtigkeit überzeugen. Natürlich wäre ich dann auf die Insiderberichte gespannt ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 6.5.2009 um 20:57:02----- Für mich sind die aufgeführten Kosten nur die Grundkosten. Weiterhin ist es doch ersichtlich, was leider häufig bei Prozessen abgeht. Selbst wenn der Abmahner vor dem Amtsgericht unterliegt, muss es ihn ja nicht abhalten in die nächste Instanz zu gehen. Seine Auftraggeber werden dazu sicherlich entsprechende Rücklagen gebildet haben. Dann ist wir an einem LG, dann zauber die erstmal Ihre Gutachten hervor. Kein Problem dann gibt man halt selber ein Gegengutachten in Auftrag. Das darf man vorfinanzieren, der spätere Verlierer zahlt. Allerdings sind dann die vorgerechneten Kosten schon x mal höher. Und wer das nicht risikieren will, der stimmt dann vielleicht einen Vergleich zu, damit er Ruhe hat. Trotzdem ist es richtig, keine Angst vor einem Prozess zu haben. Wer die mod UE abgegeben hat, hat das Kostenrisiko eingegrenzt. Wenn der Abmahner klagen will, dann hat er halt mal mehr Arbeit für seine Rechnung. Und solange genügend freiwillig zahlen, warum sich dann die Arbeit machen? Es sei den einer war so dumm und hat sich beim Abmahnanwalt verplappert oder zuviel verraten. Den nicht nur gegenüber Ermittlungsbehörden, sonder gegen Abmahnanwälte und deren Praktikanten gilt: Sie haben das Recht zu schweigen.
__________________ Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher. - Albert Einstein | |
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| | # 2648 |
| Registriert seit: 03.05.2009
Beiträge: 1
| Hallo Seit Samstag gehöre ich nun auch zu den "Abgemahnten". Anfangs hatte ich echt überlegt alles zu zahlen um sofort aus der Sache rauszukommen aber nachdem ich hier im Forum eure Beiträge gelesen habe bin ich etwas ruhiger an die Sache rangegangen. Bei mir handelt es sich um das Hörbuch F.....gebiete. Haben will er 756 Euro. Da ich keine Lust auf mehrere Mahnungen und langes Warten auf Verjährung habe, habe ich einen RA hinzugezogen der sich mit Waldorf auskennt. Ich hoffe das mich die Sache nicht ganz so teuer zu stehen kommt. Gruß Heiko |
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| | # 2649 |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Hallo, wünsche gut geruht zu haben. ![]() Ich überlege gerade, ob es sinnvoll ist, für vermeintliche Leichen im Keller vorbeugende Unterlassungsverpflichtungserklärungen abzugeben. Ich denke, damit würde ich zwar den Abmahnern zuvor kommen; dennoch kann ich ja nicht sicher sein, dass die RI mich nicht trotzdem mit Schadenersatzforderungen überziehen. Schließlich würde ja theoretisch ein Hinweis des RI an eine Kanzlei genügen mit dem Inhalt, dass eine Unterlassungserklärung eingegangen sei und man möge mal nachprüfen, was da zu machen sei. Und schwupps hat man die Läuse wieder im Pelz und trotzdem keine Ruhe. Also stellt sich mir die Frage, ob es tatsächlich Sinn macht solche Erklärungen abzugeben, nur um die Abmahngebühren zu sparen. Von den weiteren Folgen (sofortige Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung) mal abgesehen. Insbesondere stellt sich mir die Frage, ob man nicht schlafende Hunde weckt wenn man von den vermeintlich betroffenen RI bisher noch nicht abgemahnt wurde. Den Beitrag von Christian Solmecke dazu habe ich gelesen, wenn die Frage jetzt aufkommen sollte. Hat vielleicht schon mal jemand Erfahrung damit gemacht, wie die RI reagieren wenn man ihnen unaufgefordert Unterlassungsverpflichtungserklärungen zuschickt ? MfG P.S.: Wenn die Frage hier schon mal verhackstückt worden sein sollte, so bitte ich schon jetzt, die erneute Anfrage zu entschuldigen. |
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| | # 2650 |
| Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2.074
| @all Abmahnung der Filme "Männersache" und "Der Baader Meinhof Komplex" durch die Constantin Film AG - falsche Pressemeldungen! Rechtsanwalt Karsten Gulden LL.M. (Medienrecht), Kanzlei GGR Grigorieff Gulden Röttger Rechtsanwälte, 55126 Mainz |
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| | # 2653 | |
| Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 137
| Zitat:
ich denke, das risiko ist nicht einmal, dass man "schlafende hunde weckt". schließlich werden nur ips geloggt, und denen sieht man es nicht an der nasenspitze an, wer sich dahinter verbirgt. wenn deine ip bei einem upload geloggt wurde, ist es wahrscheinlich, dass du eine abmahnung bekommst. in diesem fall empfiehlt sich ohnehin die abgabe einer modUE. wenn sie dagegen nicht geloggt wurde, ist es kaum möglich, aufgrund eines hinweises wegen einer vorbeugenden ue gezielt nach deinen uploads auf die suche zu gehen. das problem ist wohl eher der unsicherheitsfaktor, der entsteht, wenn man an jeden ri eine 30 jahre lang gültige ue schickt und nicht weiß, was die technische entwicklung in den nächsten 30 jahren für dich so bereithält. | |
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| | # 2654 |
| Registriert seit: 08.05.2009
Beiträge: 2
| hallo leute, mein mann hat gestern ne abmahnung bekommen. weil ich har..po...7 bei bittorrent geladen habe... und soll auch 756euro zahlen... das war im dez. 2008 kurz danach sind wir umgezogen. gestern (7.5) kam der brief vom 29.4 durch den nachsendeantrag... die frist für die erklärung war am 6.5 also abgelaufen! wie soll ich mich jetzt verhalten? muß ich die erklärung ausfüllen oder mein mann... hab mich versucht hier durchzulesen bin jetzt aber sehr verwirrt. |
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| | # 2655 |
| Registriert seit: 10.11.2006 Ort: dort, wo Berlin schön ist
Beiträge: 1.279
| Schau Dir mal diesen LINK (klick) an, der kann helfen, etwas Ordnung zu schaffen. |
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| | # 2656 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
So ist der Krieg noch nicht verloren, wenn Ihr nicht Zahlen wollt, wo ich von ausgehe so kannst Du auch jetzt noch eine mod UE abgeben. Aber es ist sehr wichtig diese per Einschreiben und Rückschein zur Kanzlei Deiner Abmahner zu Schicken. Anbei eine mod UE. Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung | |
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| | # 2657 | ||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
![]() "Kanzlei mahnt wegen unerwünschter Unterlassungserklärung ab" Quelle: heise am 09.08.2008 -----Doppelpost zusammengeführt am 8.5.2009 um 18:12:03----- Zitat:
Filesharing: Vorbeugende Unterlassungserklärung? von RA Schultz/PaLaWa am 12.07.2007 und Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung von Dr. Wachs am 14.10.2007 Damit dürfte sich hoffentlich die riskante Theorie von RA Solmecke damals in Stern-TV erledigt haben...oder? | ||
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