| | # 26401 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Euch wurde ja schon beim ersten Posting ein Vorschlag (klick mich) unterbreitet, den ihr vielleicht in Erwägung ziehen könntet Spätestens bei Erhalt einer Klageschrift benötigt man einen Anwalt und auch dann wird immer die Möglichkeit genannt, die ersten 5 Seiten der Klageschrift entpersonalisiert an unsere Moderatorin @princess15114 zu schicken... Denn auch im Falle einer Klageschrift wird hier Unterstützung angeboten (auch bei der Anwaltssuche, wenn gewünscht).
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 26402 |
| Registriert seit: 19.04.2010 Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
| @Bullemann möglichst schnell einen Anwalt, ggf. RA Stadler (der sitzt in München und bearbeitet schon Waldorf-Klagen), beauftragen, der sich beim AG München bestellt und das Aktenzeichen in München in Erfahrung bringen kann. Danach kann er die Verteidigungsbereitschaft anzeigen und auf die Klage nach Rücksprache mit Ihnen erwidern. Üblicherweise kommt aber bei den Waldorfklagen die Klageschrift (und damit auch das Aktenzeichen des AG München) wenige Tage nach der Abgabenachricht bei Ihnen an. Wenn Sie also nicht planen in der nächsten woche in Urlaub zu fahren, sollte keine Gefahr bestehen, dass Sie die Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft versäumen und ggf. ein Versäumnisurteil ergeht. Ansonsten kann ich auch meinem Vorschreiber ohne Einschränkung beipflichten.
__________________ http://www.filesharinganwalt.de - Auch abgemahnt? Keine Panik! - Laden Sie Ihre Abmahnung zu uns hoch! Wir schauen die Abmahnung durch und rufen Sie kostenlos zurück. |
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| | # 26407 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Solange die Logvorgänge nicht ausreichend verifiziert wurden, kann man immer damit rechnen, dass eine entsprechende Abmahnung kommt. Wer vermutet, dass seine Abmahnung zumindest bzgl. des Grundes nicht unberechtigt sein könnte, der könnte noch bis zu 6 Monate nach der ersten Abmahnung weitere nicht ganz unberechtigte Abmahnungen erwarten. Darüber hinaus wirds dann eher vollständig unglaubwürdig bzgl. der Inhalte einer Abmahnung.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 26408 | |
| Registriert seit: 17.09.2009 Ort: dort wo ich zuhause bin
Beiträge: 170
| Zitat:
Ist der prozentuale Anteil der Abmahnungen mit zwei oder mehr Werken bekannt?
__________________ Hinweis! Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung! | |
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| | # 26409 | |
| Registriert seit: 04.07.2011
Beiträge: 11
| Zitat:
zweite Abmahnung log in 08/2010 abmahnung 06/2011 was wann noch kommen wird kann dir keiner Sagen.ich denke bei mir haben sie die Zweite Abmahnung viel später gesendet, damit ich vielleicht zahle. bei mehreren Abmahnung ist die Warscheinlichkeit geringer das man zahlt | |
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| | # 26410 | |
| Registriert seit: 30.12.2010
Beiträge: 109
| Zitat:
MfG Der DI | |
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| | # 26411 | |
| Registriert seit: 02.05.2009 Ort: da wo die Zahnbürste net hinkommt!!!
Beiträge: 519
| Zitat:
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| | # 26413 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Richtig ist aber, dass man schon als Mahnbescheidler mit dem Eingang einer Klagebegründung während der Urlaubszeit rechnen müßte. Es sind also vorsorgemaßnahmen anzuraten, wie das eine Person beauftragt wird die den Briefkasten regelmäßig leert.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 26414 | |
| Registriert seit: 04.07.2011
Beiträge: 11
| Zitat:
Zu dem zeitpunkt wo die erste Abmahnung eingetroffen ist habe ich den W-Lan ausgeschalltet. Die Abmahner missbrauchen das ganze. wenn sie mich zeitnah mit der Abmahnung informiert hätten, so hätte ich vorher reagiert. die wissen auch sobald die erste Abmahnung ins haus kommt werden alle maßnahmen getroffen und Filesharing wird nicht mehr möglich sein. so warten die bis sie weitere Filme oder MP3 haben und schicken dann die Abmahnung raus. haben aber noch 1,2,3... in der hinterhand. deshalb habe ich die UE auf alle Werke des Abmahners bezogen und den Anschluss auf meine Frau umgemeldet.... jetzt heist es warten und hoffen dass kein weiter Abmahnungen kommen und ein Richter den strich durch die Rechnung macht | |
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| | # 26415 | |
| Registriert seit: 04.07.2011
Beiträge: 23
| Zitat:
Meine lieben Mods ”pharao18” + ”princess115114”, ich würde Eure Erklärungen nicht so ungeprüft im Foren-Raum stehenlassen. Vielleicht sollte sich dazu noch einmal Herr RA Dury zu Wort melden. Hier geht es ja grundlegend darum, das @Ginga keine Erklärung abgab, sondern den Unterlassungsvertrag (etwas anders stellt ja der als Entwurf der originalen UE nicht dar), freiwillig unterschrieben und damit uneingeschränkt abgegeben hat. Er ist damit als Vertrag damit bindend und Schuldeingeständnis nach § 781 BGB!!! Wenn, wie @Ginga in diesem Fall freiwillig ein “Schuldanerkenntnis“ unterschreibt, kann der Vertrag nicht anfechtet werden. Dieser Motivirrtum ist in § 119 BGB nicht erfasst. § 119 BGB will nicht den schusseligen Abgemahnten jegliches Risiko abnehmen, sondern lediglich in ganz bestimmten Ausnahmefällen eine Aufhebung des Vertrages ermöglichen. Wer beispielsweise die Rechtsfolgen seines geschlossenen Vertrags verkennt (oder erst in einem Forum darauf aufmerksam), hat letztendlich Pech gehabt. Eine Anfechtung, so möglich, wegen Irrtums hat übrigens auch einen großen Haken. Weil der Vertragspartner nichts dafürkann, dass man sich geirrt hat, gibt ihm das Gesetz einen Schadensersatzanspruch (§ 122 BGB). Greetz - kali10 | |
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| | # 26416 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Denkfehler: "Ich habe am 30 .06.2011 eine Abmahnung von Waldorf Frommer aus München bekommen." Denkfehler 2: OLG Köln 6 W 30/11 Denkfehler 3: Verträge sind immer kündbar
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 26417 |
| Registriert seit: 10.06.2011
Beiträge: 7
| Bevor wir einen Rechtsanwalt beauftragen, warte ich lieber doch noch die Klageschrift ab. Ich tendiere da zu jemandem, der auch einige andere Waldorf-Beklagten vertritt (wegen des Informations- und Erfahrungsaustauschs). Wir haben dieses Jahr nur 1 Woche Urlaub und eine tägliche Postlehrung ist gegeben. Wenn die Klageschrift eingeht sende ich diese gerne an Princess15114. Mich würde interessieren, ob noch weitere Abgabenachrichten verschickt wurden in den letzten Tagen. Es sieht ja fast so aus, als wenn die Klagen immer schubweise angestossen werden. |
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| | # 26418 | |
| Registriert seit: 04.07.2011
Beiträge: 23
| 1. Denkfehler: "Ich habe am 30 .06.2011 eine Abmahnung von Waldorf Frommer aus München bekommen." Zitat:
Denkfehler 2: OLG Köln 6 W 30/11 Zitat: “Ein privater Unterlassungsschuldner gibt keinen Anlass zur Klage, wenn er eine Ab-mahnung ignoriert, in der eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung verlangt und zugleich vor naheliegenden Beschränkungen gewarnt wird.“ Noch mal hervorgehoben: ignoriert!!! Wie soll man dies anwenden, wenn derjenige - freiwillig - die originale UVE unter-schrieben und verschickt hat? Und jetzt es zu interpretieren mit nicht schlechter dargestellt zu sein, als jemand der keine abgibt, ist sehr abenteuerlich. Denkfehler 3: Verträge sind immer kündbar Natürlich können Verträge gekündigt werden. Gehen wir aber davon aus, das ein Unterlassungsvertrag ein Dauerschuldverhältnis darstellt und somit nur aus wichtigen Grund (§314 BGB) gekündigt werden kann. Bin unwissend (vorsichtig ausgedrückt) - sollte daher eher nicht darunter fallen. Ich glaube auch, das man es ganz einfach im Interesse von @Ginga und uns allen bewerkstelligen könnte. Sollte sie, so wie sich die Annahme erst einmal offensichtlich darstellt, die originale UVE unterzeichnet und abgesendet haben, übernehme doch bitte ihren Fall und fechte die abgegebene originale UVE an. Hier geht es nicht darum, Dich oder irgendjemand öffentlich anzugreifen. Vielleicht versteh ich auch einfach Deine Gedankengänge nicht. Aber es ist ein sehr ernstes Thema, das für viele von Interesse wäre. Was passiert, wenn ich die originale UVE abgegeben habe und sie ein Irrtum war? Hier könnte man ja auch gleichzeitig einen nachweisbaren NW-Präzedenzfall schaffen. Man könnte es ja sofort über die Spendenaktion finanzieren. Was denkst du darüber??? Natürlich kann ich unrecht haben, aber denken und Fragen waren ja erwünscht. You will never know unless you ask…. Greetz und ein schönes Wochenende Allen - kali10 | |
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| | # 26419 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, 1. also dann mal wieder zur Frage: Was tun wenn original UE abgegeben und telefonisch Ratenzahlung vereinbart? Dann ist das Thema faktisch beendet, denn richtig ist, dass die UE "wiedergeholt" werden kann, wenn WF vor/oder gleichzeichtig vor dem Erhalt der Original UE ein Schreiben erhält, in dem klar gestellt wird, dass die UE nicht gelten soll (also das Angebot auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrag nicht aufrecht erhalten wird). Bei den alten UEs von Waldorf würde ich mit Rückenwind vom OLG sogar einen Anfechtungsgrund nach 123 konstruieren können. All das hilft aber nichts, wenn der Abgemahnte gleichzeitig telefonisch eine Ratenzahlungsvereinbarung schließt, also wenn dies am Telefon verbindlich vereinbart wurde, oder dieses Angebot von Waldorf am Telefon gemacht wird und dann durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung angenommen wird. Zu Gesprächen am Telefon bitte mal meinen Rasch Beitrag vom heutigen Tage vergleichen. Rein denklogisch ist in beiden Varianten bei der Ratenzahlung der Vergleich bereits geschlossen und damit bindend. Eine Anfechtung nicht möglich, weil kein Anfechtungsgrund besteht - oder nur in Einzelfällen besteht (kommt darauf an, was am Telefon gesagt wird). Da aber die Idee die UE anzufechten in den meisten Fällen dazu dienen soll das SaE oder auch Zeugnis gegen sich selbst zu verhindern und damit die Möglichkeit aufrechterhalten soll die Zahlung zu verweigern, hat dies aber keinen Sinn, wenn diese ohnehin geleistet werden muss (Ratenzahlung). Die neue UE von Waldorf ist ja bekanntermaßen ohnehin deutlich abgeschwächter. 2. Nach meinen Infos ist am Amtsgericht Heidelberg mittlerweile ein klageabweisendes Urteil ergangen, Das Verfahren wird also am Amtsgericht München fortgeführt, am Amtsgericht Heidelberg ist also kein VU ergangen, dazu hatte ich auch schon hier geschrieben. Finde ich schade, weil der Kollege gegen Rasch ein Jahr früher in Heidelberg einen ziemlich guten Vergleich geschlossen hat. Die Heidelberger fahren also eine sehr moderate Linie, aber Rasch hat wohl nicht wie WF Leistungsklage parallel erhoben. In München wird sich also alles entscheiden. Viel Feind viel Ehr (um es mal wieder ein wenig martialisch zu formulieren). Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt-
__________________ Gerne weise ich auf meine neue Internetseite www.dr-abmahnung.de. Dort habe ich sowohl einen blog als auch eine Video-FAQ zu den häufigsten Fragen. |
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| | # 26420 |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Für alle, denen 51 Seiten Technik nicht zu viel ist hier eine hochinteressante Abhandlung zum Thema wie das Logging tatsächlich funktioniert. Die Log-Dateien des E-Mule ....und pssssssssst, es ist ganz anders als in Eurer Abmahnung drin steht.
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. |
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