Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 08.07.2011, 19:36   # 26401
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Bullemann Beitrag anzeigen
Müssen wir uns jetzt einen Rechtsanwalt nehmen? ...Eine Klageschrift hat uns noch nicht erreicht. Was machen wir, wenn wir dann gerade im Urlaub sind? Gruß, Bullemann
Die Wahrscheinlichkeit ist doch jetzt recht groß, dass ihr bald einen Anwalt benötigt...
Euch wurde ja schon beim ersten Posting ein Vorschlag (klick mich) unterbreitet, den ihr vielleicht in Erwägung ziehen könntet

Spätestens bei Erhalt einer Klageschrift benötigt man einen Anwalt und auch dann wird immer die Möglichkeit genannt, die ersten 5 Seiten der Klageschrift entpersonalisiert an unsere Moderatorin @princess15114 zu schicken... Denn auch im Falle einer Klageschrift wird hier Unterstützung angeboten (auch bei der Anwaltssuche, wenn gewünscht).
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
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Alt 08.07.2011, 19:45   # 26402
RA_Dury
 
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@Bullemann

möglichst schnell einen Anwalt, ggf. RA Stadler (der sitzt in München und bearbeitet schon Waldorf-Klagen), beauftragen, der sich beim AG München bestellt und das Aktenzeichen in München in Erfahrung bringen kann. Danach kann er die Verteidigungsbereitschaft anzeigen und auf die Klage nach Rücksprache mit Ihnen erwidern.

Üblicherweise kommt aber bei den Waldorfklagen die Klageschrift (und damit auch das Aktenzeichen des AG München) wenige Tage nach der Abgabenachricht bei Ihnen an.

Wenn Sie also nicht planen in der nächsten woche in Urlaub zu fahren, sollte keine Gefahr bestehen, dass Sie die Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft versäumen und ggf. ein Versäumnisurteil ergeht.

Ansonsten kann ich auch meinem Vorschreiber ohne Einschränkung beipflichten.
__________________
http://www.filesharinganwalt.de - Auch abgemahnt? Keine Panik! - Laden Sie Ihre Abmahnung zu uns hoch! Wir schauen die Abmahnung durch und rufen Sie kostenlos zurück.
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Alt 08.07.2011, 22:32   # 26403
Drill_Instructor
 
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@all

Für die Betroffenen ist es ja bedauerlich, das Waldi
jetzt klagt, aber für die Allgemeinheit doch von großem Interesse.
Jeder Manager wird nun gespannt auf Waldi schauen,um zu erleben,
wie man es bewerkstelligt, in einigen Monaten ca. 90000 Klagen durchzuziehen.
Na, das ist doch eine Kleinigkeit.

MfG

Der DI
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Alt 08.07.2011, 22:39   # 26404
10101
 
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Hallo Leidensgenossen,

würde mich mal interessieren was der längste Zeitraum bisher war,
von IP-Log und Abmahnung, bei mir war es 20.10.10 - Abmahnung 28.6.11
also gut 8 Monate. Die Frage: Ab welchem Monat könnte man davon ausgehen das keine AM mehr kommen könnte?

Danke für die Antworten
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Alt 08.07.2011, 22:41   # 26405
Lachkeks
 
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Naja, die Klage kommt aber nicht immer binnen weniger Tage nach der Abgabenachricht. Es gibt welche, die schon 8 Wochen drauf warten ... falls ein Urlaub ansteht, sollte jemand eures Vertrauens den Postkasten häufig leeren.

Hier noch eine Frage an Shual und Co.:

Sind die bisherigen Klagen zeitnah zu irgendwelchen Ferienanfängen gekommen? Bayern und Pfingstferien, Nordrhein-Westfalen und Sommerferien? Viele Familien starten ja gleich zu Ferienbeginn in den Urlaub, und es wurde geschrieben, dass anscheinend auf Fristversäumnisse gepokert wird.
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Alt 08.07.2011, 22:45   # 26406
D000883
 
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Zitat:
Zitat von 10101 Beitrag anzeigen
Hallo Leidensgenossen,

würde mich mal interessieren was der längste Zeitraum bisher war,
von IP-Log und Abmahnung, bei mir war es 20.10.10 - Abmahnung 28.6.11
also gut 8 Monate. Die Frage: Ab welchem Monat könnte man davon ausgehen das keine AM mehr kommen könnte?

Danke für die Antworten
In der Abmahnstatistik finden man den maximal Wert 391 Tage. Theortisch kann es aber noch im 36. Monat kommen, nachdem der Klarname bekannt war.
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Alt 08.07.2011, 22:49   # 26407
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von 10101 Beitrag anzeigen
Hallo Leidensgenossen,

würde mich mal interessieren was der längste Zeitraum bisher war,
von IP-Log und Abmahnung, bei mir war es 20.10.10 - Abmahnung 28.6.11
also gut 8 Monate. Die Frage: Ab welchem Monat könnte man davon ausgehen das keine AM mehr kommen könnte?
Solange die Logvorgänge nicht ausreichend verifiziert wurden, kann man immer damit rechnen, dass eine entsprechende Abmahnung kommt. Wer vermutet, dass seine Abmahnung zumindest bzgl. des Grundes nicht unberechtigt sein könnte, der könnte noch bis zu 6 Monate nach der ersten Abmahnung weitere nicht ganz unberechtigte Abmahnungen erwarten. Darüber hinaus wirds dann eher vollständig unglaubwürdig bzgl. der Inhalte einer Abmahnung.
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Alt 08.07.2011, 22:56   # 26408
modUE
 
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Zitat:
Zitat von Drill_Instructor Beitrag anzeigen
Jeder Manager wird nun gespannt auf Waldi schauen,um zu erleben,
wie man es bewerkstelligt, in einigen Monaten ca. 90000 Klagen durchzuziehen.
Wenn ich die letzten Seiten richtig verstanden habe, klagt Waldorf nur bei Fällen mit mehreren abgemahnten Werken. Das sind deutlich weniger als 90.000.
Ist der prozentuale Anteil der Abmahnungen mit zwei oder mehr Werken bekannt?
__________________
Hinweis! Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung!
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Alt 08.07.2011, 23:26   # 26409
Tony72
 
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Zitat:
Zitat von 10101 Beitrag anzeigen
Hallo Leidensgenossen,

würde mich mal interessieren was der längste Zeitraum bisher war,
von IP-Log und Abmahnung, bei mir war es 20.10.10 - Abmahnung 28.6.11
also gut 8 Monate. Die Frage: Ab welchem Monat könnte man davon ausgehen das keine AM mehr kommen könnte?

Danke für die Antworten
erste Abmahnung log in 01/2010 Abmahnung 8 monate später
zweite Abmahnung log in 08/2010 abmahnung 06/2011
was wann noch kommen wird kann dir keiner Sagen.ich denke bei mir haben sie die Zweite Abmahnung viel später gesendet, damit ich vielleicht zahle. bei mehreren Abmahnung ist die Warscheinlichkeit geringer das man zahlt
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Alt 08.07.2011, 23:29   # 26410
Drill_Instructor
 
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Zitat:
Zitat von modUE Beitrag anzeigen
Wenn ich die letzten Seiten richtig verstanden habe, klagt Waldorf nur bei Fällen mit mehreren abgemahnten Werken. Das sind deutlich weniger als 90.000.
Ist der prozentuale Anteil der Abmahnungen mit zwei oder mehr Werken bekannt?
Wie Waldi vorgeht, ist eigentlich uninteressant. Falls er nur Leute verklagt, die mehrere Werke geladen haben,zeigt das nur, das er hinsichtlich seiner eigenen Beweise selbst sehr unsicher ist. Andererseits bedeutet dies auch, dass die Abmahnungen mit nur einem Werk, eine kostenlose Klopapierspende waren. Deshalb geht es hier nur um die Glaubwürdigkeit Waldies. Denn eine Drohung zu verschicken, die man nicht umsetzen kann, ist Nötigung und dann wären wir wieder im Strafrecht.

MfG

Der DI
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Alt 08.07.2011, 23:33   # 26411
Flac
 
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Zitat:
Zitat von Tony72 Beitrag anzeigen
erste Abmahnung log in 01/2010 Abmahnung 8 monate später
zweite Abmahnung log in 08/2010 abmahnung 06/2011
was wann noch kommen wird kann dir keiner Sagen.ich denke bei mir haben sie die Zweite Abmahnung viel später gesendet, damit ich vielleicht zahle. bei mehreren Abmahnung ist die Warscheinlichkeit geringer das man zahlt
01/2010 das erste Mal abgemahnt und dann weiter fleißig Filesharing betrieben? Tut mir Leid,mein Mitleid hält sich in Grenzen
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Alt 08.07.2011, 23:52   # 26412
Abwahnmahn
 
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Zitat:
Zitat von Flac Beitrag anzeigen
01/2010 das erste Mal abgemahnt und dann weiter fleißig Filesharing betrieben? Tut mir Leid,mein Mitleid hält sich in Grenzen
Naja, da steht, daß das log 01/2010 war. Die Abmahnung dafür kam 8 Monate später. Zweites log in 08/2010. Zu diesem Zeitpunkt wußte er von der ersten Abmahnung noch gar nichts.
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Alt 09.07.2011, 00:14   # 26413
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Lachkeks Beitrag anzeigen
Sind die bisherigen Klagen zeitnah zu irgendwelchen Ferienanfängen gekommen? Bayern und Pfingstferien, Nordrhein-Westfalen und Sommerferien? Viele Familien starten ja gleich zu Ferienbeginn in den Urlaub, und es wurde geschrieben, dass anscheinend auf Fristversäumnisse gepokert wird.
Nein.

Richtig ist aber, dass man schon als Mahnbescheidler mit dem Eingang einer Klagebegründung während der Urlaubszeit rechnen müßte. Es sind also vorsorgemaßnahmen anzuraten, wie das eine Person beauftragt wird die den Briefkasten regelmäßig leert.
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Alt 09.07.2011, 00:44   # 26414
Tony72
 
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Beiträge: 11
Zitat:
Zitat von Flac Beitrag anzeigen
01/2010 das erste Mal abgemahnt und dann weiter fleißig Filesharing betrieben? Tut mir Leid,mein Mitleid hält sich in Grenzen
natürlich nicht!
Zu dem zeitpunkt wo die erste Abmahnung eingetroffen ist habe ich den W-Lan ausgeschalltet. Die Abmahner missbrauchen das ganze. wenn sie mich zeitnah mit der Abmahnung informiert hätten, so hätte ich vorher reagiert. die wissen auch sobald die erste Abmahnung ins haus kommt werden alle maßnahmen getroffen und Filesharing wird nicht mehr möglich sein. so warten die bis sie weitere Filme oder MP3 haben und schicken dann die Abmahnung raus. haben aber noch 1,2,3... in der hinterhand.
deshalb habe ich die UE auf alle Werke des Abmahners bezogen und den Anschluss auf meine Frau umgemeldet.... jetzt heist es warten und hoffen dass kein weiter Abmahnungen kommen und ein Richter den strich durch die Rechnung macht
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Alt 09.07.2011, 02:28   # 26415
kali10
 
Registriert seit: 04.07.2011
Beiträge: 23
Zitat:
Zitat von “Ginga“
Ich habe leider das Original UE, die dabei war, unterschrieben.

Meine lieben Mods ”pharao18” + ”princess115114”,

ich würde Eure Erklärungen nicht so ungeprüft im Foren-Raum stehenlassen.

Vielleicht sollte sich dazu noch einmal Herr RA Dury zu Wort melden.

Hier geht es ja grundlegend darum, das @Ginga keine Erklärung abgab, sondern den Unterlassungsvertrag (etwas anders stellt ja der als Entwurf der originalen UE nicht dar), freiwillig unterschrieben und damit uneingeschränkt abgegeben hat. Er ist damit als Vertrag damit bindend und Schuldeingeständnis nach § 781 BGB!!!

Wenn, wie @Ginga in diesem Fall freiwillig ein “Schuldanerkenntnis“ unterschreibt, kann der Vertrag nicht anfechtet werden. Dieser Motivirrtum ist in § 119 BGB nicht erfasst. § 119 BGB will nicht den schusseligen Abgemahnten jegliches Risiko abnehmen, sondern lediglich in ganz bestimmten Ausnahmefällen eine Aufhebung des Vertrages ermöglichen.

Wer beispielsweise die Rechtsfolgen seines geschlossenen Vertrags verkennt (oder erst in einem Forum darauf aufmerksam), hat letztendlich Pech gehabt.

Eine Anfechtung, so möglich, wegen Irrtums hat übrigens auch einen großen Haken. Weil der Vertragspartner nichts dafürkann, dass man sich geirrt hat, gibt ihm das Gesetz einen Schadensersatzanspruch (§ 122 BGB).

Greetz - kali10
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Alt 09.07.2011, 03:21   # 26416
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von kali10 Beitrag anzeigen
Meine lieben Mods ”pharao18” + ”princess115114”,
Denkfehler: "Ich habe am 30 .06.2011 eine Abmahnung von Waldorf Frommer aus München bekommen."

Denkfehler 2: OLG Köln 6 W 30/11

Denkfehler 3: Verträge sind immer kündbar
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Alt 09.07.2011, 11:06   # 26417
Bullemann
 
Registriert seit: 10.06.2011
Beiträge: 7
Bevor wir einen Rechtsanwalt beauftragen, warte ich lieber doch noch die Klageschrift ab. Ich tendiere da zu jemandem, der auch einige andere Waldorf-Beklagten vertritt (wegen des Informations- und Erfahrungsaustauschs). Wir haben dieses Jahr nur 1 Woche Urlaub und eine tägliche Postlehrung ist gegeben.

Wenn die Klageschrift eingeht sende ich diese gerne an Princess15114.
Mich würde interessieren, ob noch weitere Abgabenachrichten verschickt wurden in den letzten Tagen. Es sieht ja fast so aus, als wenn die Klagen immer schubweise angestossen werden.
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Alt 09.07.2011, 12:12   # 26418
kali10
 
Registriert seit: 04.07.2011
Beiträge: 23
1. Denkfehler: "Ich habe am 30 .06.2011 eine Abmahnung von Waldorf Frommer aus München bekommen."

Zitat:
Zitat von Ginga
Ich habe leider das Original UE die dabei war unterschrieben.
Dann war ich auch noch so dumm und habe die UE nicht mal kopiert, ich glaube ich war einfach in Panik. Jetzt sollte ich wohl besser zahlen, oder was meint Ihr?
Natürlich steh ich nicht mit ihr (Annahme) in Kontakt. Aber es hört sich erst einmal an, das die originale UVE unterschrieben und versandt wurde. Darauf basierte dann @watt_ihr_wollt Tipp mit dem Anfechten, worauf nach meiner absolut ungenauen Kritik, die Mods im Doppelpack erschienen. Panik zu bekommen, wenn man sie nicht abgeschickt hat, macht irgendwie keinen Sinn.


Denkfehler 2: OLG Köln 6 W 30/11

Zitat:
“Ein privater Unterlassungsschuldner gibt keinen Anlass zur Klage, wenn er eine Ab-mahnung ignoriert, in der eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung verlangt und zugleich vor naheliegenden Beschränkungen gewarnt wird.“

Noch mal hervorgehoben: ignoriert!!!

Wie soll man dies anwenden, wenn derjenige - freiwillig - die originale UVE unter-schrieben und verschickt hat? Und jetzt es zu interpretieren mit nicht schlechter dargestellt zu sein, als jemand der keine abgibt, ist sehr abenteuerlich.



Denkfehler 3: Verträge sind immer kündbar

Natürlich können Verträge gekündigt werden. Gehen wir aber davon aus, das ein Unterlassungsvertrag ein Dauerschuldverhältnis darstellt und somit nur aus wichtigen Grund (§314 BGB) gekündigt werden kann.

Bin unwissend (vorsichtig ausgedrückt) - sollte daher eher nicht darunter fallen.

Ich glaube auch, das man es ganz einfach im Interesse von @Ginga und uns allen bewerkstelligen könnte. Sollte sie, so wie sich die Annahme erst einmal offensichtlich darstellt, die originale UVE unterzeichnet und abgesendet haben, übernehme doch bitte ihren Fall und fechte die abgegebene originale UVE an. Hier geht es nicht darum, Dich oder irgendjemand öffentlich anzugreifen. Vielleicht versteh ich auch einfach Deine Gedankengänge nicht. Aber es ist ein sehr ernstes Thema, das für viele von Interesse wäre.

Was passiert, wenn ich die originale UVE abgegeben habe und sie ein Irrtum war?

Hier könnte man ja auch gleichzeitig einen nachweisbaren NW-Präzedenzfall schaffen. Man könnte es ja sofort über die Spendenaktion finanzieren. Was denkst du darüber??? Natürlich kann ich unrecht haben, aber denken und Fragen waren ja erwünscht.

You will never know unless you ask….

Greetz und ein schönes Wochenende Allen - kali10
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Alt 09.07.2011, 13:30   # 26419
RA Dr. Alexander Wachs
 
Benutzerbild von RA Dr. Alexander Wachs
 
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

1.
also dann mal wieder zur Frage: Was tun wenn original UE abgegeben und telefonisch Ratenzahlung vereinbart?

Dann ist das Thema faktisch beendet, denn richtig ist, dass die UE "wiedergeholt" werden kann, wenn WF vor/oder gleichzeichtig vor dem Erhalt der Original UE ein Schreiben erhält, in dem klar gestellt wird, dass die UE nicht gelten soll (also das Angebot auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrag nicht aufrecht erhalten wird).
Bei den alten UEs von Waldorf würde ich mit Rückenwind vom OLG sogar einen Anfechtungsgrund nach 123 konstruieren können.

All das hilft aber nichts, wenn der Abgemahnte gleichzeitig telefonisch eine Ratenzahlungsvereinbarung schließt, also wenn dies am Telefon verbindlich vereinbart wurde, oder dieses Angebot von Waldorf am Telefon gemacht wird und dann durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung angenommen wird. Zu Gesprächen am Telefon bitte mal meinen Rasch Beitrag vom heutigen Tage vergleichen.

Rein denklogisch ist in beiden Varianten bei der Ratenzahlung der Vergleich bereits geschlossen und damit bindend. Eine Anfechtung nicht möglich, weil kein Anfechtungsgrund besteht - oder nur in Einzelfällen besteht (kommt darauf an, was am Telefon gesagt wird).

Da aber die Idee die UE anzufechten in den meisten Fällen dazu dienen soll das SaE oder auch Zeugnis gegen sich selbst zu verhindern und damit die Möglichkeit aufrechterhalten soll die Zahlung zu verweigern, hat dies aber keinen Sinn, wenn diese ohnehin geleistet werden muss (Ratenzahlung). Die neue UE von Waldorf ist ja bekanntermaßen ohnehin deutlich abgeschwächter.

2.
Nach meinen Infos ist am Amtsgericht Heidelberg mittlerweile ein klageabweisendes Urteil ergangen, Das Verfahren wird also am Amtsgericht München fortgeführt, am Amtsgericht Heidelberg ist also kein VU ergangen, dazu hatte ich auch schon hier geschrieben.
Finde ich schade, weil der Kollege gegen Rasch ein Jahr früher in Heidelberg einen ziemlich guten Vergleich geschlossen hat. Die Heidelberger fahren also eine sehr moderate Linie, aber Rasch hat wohl nicht wie WF Leistungsklage parallel erhoben.

In München wird sich also alles entscheiden. Viel Feind viel Ehr (um es mal wieder ein wenig martialisch zu formulieren).



Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
__________________
Gerne weise ich auf meine neue Internetseite www.dr-abmahnung.de. Dort habe ich sowohl einen blog als auch eine Video-FAQ zu den häufigsten Fragen.
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Alt 10.07.2011, 20:45   # 26420
Revoluzzer
Schach!!!
 
Benutzerbild von Revoluzzer
 
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
Für alle, denen 51 Seiten Technik nicht zu viel ist hier eine hochinteressante Abhandlung zum Thema wie das Logging tatsächlich funktioniert.

Die Log-Dateien des E-Mule


....und pssssssssst, es ist ganz anders als in Eurer Abmahnung drin steht.
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
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Alt 26.05.2012, 17:06 # --
News Flash
 
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