Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 04.05.2009, 19:41   # 2601
cizm
 
Registriert seit: 04.05.2009
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Der Gegenstandswert ist im vorliegenden Fall mit 10.000,-
EUR zutreffend gewählt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es nicht auf den Preis
der einzelnen angebotenen CD ankommt, sondern vor allem auch auf das
Klägerinteresse im Hinblick auf Ausmaß und Gefährlichkeit der Verletzungshandlung
generell. Das erkennende Gericht teilt insoweit die Rechtsauffassung des LG
München I) (der hier zuständigen Berufungsinstanz), wonach bei einer angebotenen
Raubkopie ein Gegenstandswert von 10.000,- EUR nicht zu beanstanden ist.
Das LG Muenchen scheint schwere Drogen zu nehmen. Hier wuerde ich eine
Durchsuchung dringendst anraten.

Das Ausmass und die Gefaehrlichkeit der Verletzungsgefahr sind ganz klar
definierbar. Zeitraum, Inhalt und Bandbreite. Alle zukuenftigen Handlungen
anderer, welche die potentielle Moeglichkeit besitzen das gedownloadete
Material weiter zum Download anzubieten, koennen nicht im Vorfeld durch
eine fiktive Ermittlung und Potentierung einem zufaellig gefundenen
Downloader angehaengt werden. Die Tatsache, dass Musik leicht
raubkopierbar ist kann nicht komplett mit saemtlichen Folgeschaeden einem
einzigen Schuldner zur Last gelegt werden.

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Auch folgt das erkennende Gericht der Auffassung des LG München I insoweit,
wonach es der Klägerin nicht nur um die Unterbringung des festgestellten
Verstoßes ging, sondern auch um die Verhinderung gleich gelagerter
Verletzungshandlungen auf Dauer.[/I]"
Ja das ist ja schoen fuer die Klaegerin, dass diese so etwas will.
Ich glaube, dass wollen alle Klaeger und Klaegerinnen. Was ist daran
besonderes?

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Der momentane Rekordhalter ist ein Streitwert einer negativen Feststellungs-
klage vor dem LG Stuttgart [natürlich nicht angenommen worden] bei 5776
einzelnen Dateien = Streitwert 57 760 000€
Die Zahl zeigt doch ganz deutlich wie absurd diese Rechnung ist.

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
"Wertbestimmend ist beim Unterlassungsanspruch die gem. § 3 ZPO zu
schätzende Beeinträchtigung
" - "Allerdings ist zugleich anerkannt,
dass für die Streitwertbemessung nicht nur das Wertinteresse des Gläubigers,
sondern auch die Intensität des Angriffs [Störer- oder Täterhaftung] zu
berücksichtigen ist.
"

Das bedeutet, man kann nicht abschätzen welchen genauen Wert man
von dir fordern kann. Man kann keinen konkreten Betrag fordern, wie bei
einer Sache die Du gekauft, aber nicht bezahlt hast. Es muß also ein
"Wert fest gelegt werden" und der spätere Kläger hat das Recht diesen
Wert zu taxieren.

Nach Deiner Rechnung 5MB-Song =
1 500€ Streitwert [nach OLG Hamburg] x 100 = 15 000€ Streitwert ist die
Reduzierung bereits eingepreist.
Das ist nicht meine Rechnung. Und deine Rechnung ist auch etwas sonderbar.
Denn a) ist 1.500 x 100 nicht 15.000 und b) ging es mir doch darum, dass ein
Song, der bspw. fuer 1 Sekunde zum Download angeboten wurde nur einen
erheblich kleinen Schaden verursachen kann. Wenn ich allerdings mit 1Gbps
Bandbreite diesen Song bereits innerhalb einer Sekunde downloaden
kann, dies ebenso beruecksichtigt werden muss.
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Alt 04.05.2009, 20:11   # 2602
Mitchell
 
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Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von cizm Beitrag anzeigen
Das LG Muenchen scheint schwere Drogen zu nehmen. Hier wuerde ich eine
Durchsuchung dringendst anraten.
Angenommen, ich wäre dort beschäftigt, würde ich versuchen, mich gegen eine solche Behauptung zu wehren. Aber das nur am Rande....

Zitat:

Das Ausmass und die Gefaehrlichkeit der Verletzungsgefahr sind ganz klar
definierbar. Zeitraum, Inhalt und Bandbreite. Alle zukuenftigen Handlungen
anderer, welche die potentielle Moeglichkeit besitzen das gedownloadete
Material weiter zum Download anzubieten, koennen nicht im Vorfeld durch
eine fiktive Ermittlung und Potentierung einem zufaellig gefundenen
Downloader angehaengt werden.
Ich denke, diese Definition trifft es nicht ganz und versuch es mal aus meiner Sicht zu erklären, die auf jeden Fall nicht juristisch ist....

Es geht hier nicht um die möglichen Handlungen anderer und es geht auch nicht um materielle Güter, z.B. der Klau eines Snickers. Während ein Dieb dieses nur einmal "klauen" kann und auch nur einmal veräussern, ist der potentielle Schaden bei allen immateriellen Gütern durchaus relevant, da diese "beliebig" oft an dritte verteilt/verkauft oder was auch immer werden können und bei jedem einzelnen Fall der Schaden zu Lasten des (geistigen) Eigentümers geht / gehen würde.

Wie Shual m.E. sehr klar formuliert und zitiert hat
Der Gegenstandswert ist im vorliegenden Fall mit 10.000,- EUR zutreffend gewählt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es nicht auf den Preis der einzelnen angebotenen CD ankommt, sondern vor allem auch auf das Klägerinteresse im Hinblick auf Ausmaß und Gefährlichkeit der Verletzungshandlung generell.

Man kann natürlich diskutieren, ob der potentielle Schaden in einem vorliegenden Fall 10K, 20K oder auch nur 5K Euro sind. Am Ende des Tages ist es aber deutlich mehr, als nur über die Dimensionen Bandbreite und Zeit errechenbar.

Cheers
Mitchell

P.S.: Problematisch für alle Ladendiebe wäre wohl die Einführung von materiellen Replikatoren irgendwann in der Zukunft, wie hier und da in der SF Literatur diskutiert
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Alt 04.05.2009, 20:53   # 2603
cizm
 
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Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Ich denke, diese Definition trifft es nicht ganz und versuch es mal aus meiner Sicht zu erklären, die auf jeden Fall nicht juristisch ist....

Es geht hier nicht um die möglichen Handlungen anderer und es geht auch nicht um materielle Güter, z.B. der Klau eines Snickers. Während ein Dieb dieses nur einmal "klauen" kann und auch nur einmal veräussern, ist der potentielle Schaden bei allen immateriellen Gütern durchaus relevant, da diese "beliebig" oft an dritte verteilt/verkauft oder was auch immer werden können und bei jedem einzelnen Fall der Schaden zu Lasten des (geistigen) Eigentümers geht / gehen würde.
Das ist doch genau das was ich beschrieben habe. Die eventuell folgenden Rechtsvergehen der weiteren Verteilung der Daten durch Dritte werden direkt auf einen einzigen Teilnehmer des P2P Netzes umgewaelzt, der wie in einem der hier im Thread bekannten Faelle nur 10 Sekunden am Peering teilnahm. Diese Unverhaeltnismaessigkeit scheint mathematisch garnicht belegbar sein zu muessen. Fiktive Werte scheinen an deutschen Gerichten an der Tagesordnung zu stehen. Armes Deutschland.
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Alt 04.05.2009, 21:41   # 2604
Mitchell
 
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Zitat:
Zitat von cizm Beitrag anzeigen
Das ist doch genau das was ich beschrieben habe. Die eventuell folgenden Rechtsvergehen der weiteren Verteilung der Daten durch Dritte werden direkt auf einen einzigen Teilnehmer des P2P Netzes umgewaelzt, der wie in einem der hier im Thread bekannten Faelle nur 10 Sekunden am Peering teilnahm.
Sorry, ich sprach nicht von Dritten, sondern von dem potentiellen Schaden, den der Beschuldigte anrichten kann.
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Alt 04.05.2009, 22:18   # 2605
cizm
 
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Den Schaden richtet doch nicht der Beschuldigte an, sondern ganz andere, die die Daten ganz individiuell missbrauchen. Genau daher kann man auch keine Rechnung erstellen, die dies mit einbezieht.
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Alt 04.05.2009, 22:32   # 2606
Ripuli01
 
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So, dann will ich mal den Club hier um ein neues Mitglied erweitern.

Auch ich hatte am Samstag den bekannten Umschlag im Briefkasten, es geht um das Hörbuch "Feuchtgebiete" im Januar über eDonkey zum bekannten "Tarif" von 756 Euronen.
(Den kompletten Datensatz für die Statistik werde ich im Anschluss per PN an princess schicken).
Auch ich hatte erstmal leicht erhöhten Pulsschlag, als ich das 14-seitige Werk durchgelesen habe. Naja, ein gelegentlicher Adrenalinschub soll ja gesund sein

Ich habe dann wohl das Beste gemacht, was man dann machen kann: Tässchen Kaffee eingeschenkt, durchgeatmet und meinem alten Kumpel Google die Begriffe Waldorf und Abmahnung zum Frass vorgeworfen, und bin kurz darauf hier gelandet, wo ich nun also seit Samstag nachmittag mit lesen, lesen und noch mehr lesen beschäftigt war. Lesen bildet ja bekanntlich, sollte man öfter machen

Erstmal grosses Lob allen hier schwer aktiven für die Arbeit!
Habe mich dann nach der ganzen Lektüre für die wohl hier meistgebräuchliche Variante modUE, nicht zahlen und dann schweigen und warten entschieden.
Aus Kostengründen erstmal ohne Anwalt; den kann ich mir immer noch nehmen, wenn es denn später doch zu dem derzeit unwahrscheinlichen Fall eines Gerichtstermins kommen sollte.

Hat jemand übrigens Erfahrung damit, wenn man die modUE vorab mangels eigenem Faxgerät vom Büro oder von Verwandten aus faxt, ob spätere "Erinnerungsanrufe" dann z.B. auch am Arbeitsplatz versucht werden? Oder beschränken die sich auf den Privatanschluß? Zuhause habe ich kein Problem damit, sowas zu ignorieren, aber woanders muss ich solche Anrufe ja auch nicht unbedingt haben...
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Alt 04.05.2009, 22:44   # 2607
princess15114
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Zitat:
Zitat von Ripuli01 Beitrag anzeigen
Hat jemand übrigens Erfahrung damit, wenn man die modUE vorab mangels eigenem Faxgerät vom Büro oder von Verwandten aus faxt, ob spätere "Erinnerungsanrufe" dann z.B. auch am Arbeitsplatz versucht werden?
Erfahrungen grundsätzlich nicht. Ich würde dies jedoch vermeiden. Ein Copy-Shop, die Poststelle des Ortes oder auch der Tabak- oder Gemüseladen um die Ecke tut dir diesen Gefallen auch, wenn du da gleich noch etwas kaufst.
Paranoid, hm? Es kann aber auch sein, dass ich schon zu sensibel auf dieses Thema reagiere.

Außerdem ist es überhaupt nicht sicher, ob bei der Providerermittlung des Klarnamen nicht auch noch die Telefonnummer mit dabei ist. Mit einer Nummer hinter der sich nur ein Faxgerät befindet, kann ja verbal keiner was anfangen. Es sei denn, die Sekretärin kann auch faxinesisch.
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Alt 04.05.2009, 22:56   # 2608
Ripuli01
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Erfahrungen grundsätzlich nicht. Ich würde dies jedoch vermeiden. Ein Copy-Shop, die Poststelle des Ortes oder auch der Tabak- oder Gemüseladen um die Ecke tut dir diesen Gefallen auch, wenn du da gleich noch etwas kaufst.
Paranoid, hm? Es kann aber auch sein, dass ich schon zu sensibel auf dieses Thema reagiere.

Außerdem ist es überhaupt nicht sicher, ob bei der Providerermittlung des Klarnamen nicht auch noch die Telefonnummer mit dabei ist. Mit einer Nummer hinter der sich nur ein Faxgerät befindet, kann ja verbal keiner was anfangen. Es sei denn, die Sekretärin kann auch faxinesisch.
Also Du bist sicher nicht paranoider als ich auch, sonst wäre ich auf den Gedanken ja nicht gekommen
Und faxinesisch müsste da keiner können, wenn ich im Büro jemand anrufen will, von dem ich nur ne Faxnummer habe, dann probiere ich halt mal die letzten 1-2-3 Stellen durch eine Null zu ersetzen, dann hab ich oft die Zentrale und kann mich durchfragen.. aber ich werd dann wohl doch lieber ne andere Möglichkeit zum faxen suchen.

Wegen der Statistik: Habe beim Wochenend-Schmökern ein paar Beiträge hier von Dir gelesen, in welcher Form Du die Daten gern hättest, kann aber grad beim blättern auf die Schnelle natürlich keinen davon finden.
Da Du ja grad online bist, kannst Du mir das bitte kurz per PN oder auch hier nochmal geben? Dann gibts umgehend die Daten.
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Alt 04.05.2009, 23:15   # 2609
cliffcalibra
 
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da ich davon ausgehe, dass die werten Herren meine Telefonnummer haben, habe ich denen in meinem Schreiben mitgeteilt, dass ich mir jegliche telefonische Kontaktaufnahme verbitte und alles über den schriftlichen Weg zu laufen hat. hab auch geschrieben, dass Anrufe ignoriert, bzw. direkt wieder aufgehängt werden. Ich mach mich doch nich am Telefon zum Clown ^^ da müssen die früher aufstehen! Wie unseriös ist es denn bitte solche Sachen übers telefon abzuwickeln??? Diese Frage hab ich den Herren auch gestellt... mal abwarten was kommt...

Frist hab ich den Herren bis Monatg den 11.05.2009 12:00 gesetzt. Mal sehn, ob sie diese einhalten.

Habe mein Schreiben per Einwurf mit Einwurfsbestätigung geschickt und den Herren auch geschrieben, dass sie ihre Post mir auch so zusenden sollen, damit gewährleitet ist, dass sie auch ankommt..

7 Tage... xD "Augen auf ich komme"
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Alt 04.05.2009, 23:26   # 2610
Ripuli01
 
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Die Antwort würde mich aber auch interessieren, obwohl ich eher glaube, dass Du keine bekommen wirst.

Und bei mir zuhause können die gern anrufen, es gibt ja zum Glück auch technische Möglichkeiten, sich bestimmte Anrufer vom Hals zu halten
So geniessen bei mir beispielsweise Anrufer ohne Rufnummernübermittlung eine Sonderbehandlung, die landen direkt auf nem AB, ohne dass mein Telefon auch nur einen Mucks macht.

Ich hätte es halt nur nicht so gern, wenn die auf allen greifbaren Nummern "herumvagabundieren". Allerdings gehe auch ich davon aus, dass die meine Nummer sowieso haben.
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Alt 04.05.2009, 23:34   # 2611
cliffcalibra
 
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Ich bin auf das nächste Schreiben im allg. sehr gespannt. Das ich keine Antwort auf diese Art der Fragen bekommen werde ist mir schon beinahe klar.. aber der Brief umfasst ja nun auch weit mehr als nur die Frage nach Ethischen Grundregeln. Schließlich hege ich ganz fest den Verdacht das eine Verwechselung oder so besteht, da definitiv keine solchen Programme auf meinem PW-geschützen Rechner existieren und mein W-Lan gesichert ist. Mal abwarten was kommt... wenn es zu bunt wird, dann freut sich meine Kanzelei...
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Alt 04.05.2009, 23:39   # 2612
princess15114
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Beiträge: 3.630
Da hier im vergangenem Monat die meiste Action war, folgt auch hier...

Die neue Abmahnstatistik April 2009 ist da! --> Downloadlink in meiner Signatur!

Allgemeines:
- Die in der vergangenen Ausgabe enthaltenen Abmahnungen mit Log-Datum in 2008 bei Kunden von Arcor konnten für bzgl. des Providers nicht bestätigt werden.
- Allgemein auffällig ist, dass gegen Kunden größerer Provider der Richterbeschluss genutzt wird und bei der Namensermittlung von Kunden kleinerer Provider der alte Weg über die StAschaft beschritten wird.
- Sonst war es vergangen Monat eher mittelmäßig; knapp 9% über dem durchschnittlichen Monatsmittel des vergangenen Jahres

Wichtige Änderungen zur vorangegangenen Ausgabe:
- RA Lihl hat den Einzug in die Statistik geschafft (Folie(n) 4, 7, 13)

Wichtige Erkenntnisse zur vorangegangenen Ausgabe:

- Die Top-Drei der Abmahner mit den meisten Abmahnungen in diesem Monat waren Waldorf gefolgt von Kornmeier und Nümann & Lang.
- Bei 23% aller Abmahnungen des Monats April lief die Namensermittlung des Anschlussinhabers über die StAschaft (Vormonat 33%).
- Waldorf startet Abmahnungen von Spielfilmen (Der Baader Meinhof Komplex – Constantin Film)
- Bezüglich Abmahnverteilung nach Inhalte, wurden in diesem Monat vermehrt Musik, Hörbücher und Kinofilme abgemahnt, wodurch der Porno-Anteil weiter auf 43,2% sank.


Ein superdickes Dankeschön an alle, die sich qualifiziert in Datenbanken eintragen!

Allgemeine Informationen zur Datenbank „Wer mahnt was ab“

Zum Stichtag 30.04.2009 befanden sich in der Datenbank (Klammerwerte: Zuwachs zum Vormonat):
Abgemahnte Werke: 1825 (+ 20)
Rechteinhaber: 121 (+ 2)
Abmahner: 21 (+ 0)

Zum Abschluss wieder die Abmahnhitparade
Top 20 der abgemahnten Werke des Monats April 2009

PS
@Ripuli01

Ich habe mein Zelt am Eingang dieses Forums und ich bin öfter online, als ich vor dem PC sitze (hat also nichts zu sagen).
Für die Statistik möglichst bitte nachfolgende Form benutzen:

Provider: Internetanbietername
Abgemahnt am: Datum (TT.MM.JJ)
von: Abmahnanwaltskanzlei
für: Datei
angeblich im Netz am: Log-Datum (TT.MM.JJ) ohne sekundengenaue Uhrzeit!
Namensermittlung über: Richterbeschluss / Staatsanwaltschaft
Rechteinhaber:
p2p-Netzwerk: Client (Edonkey/Torrent)
Gegenstandswert:
Abgeltungsbetrag:
RA-Kosten:
Gesamtkosten: (bei Pauschale, sonst frei lassen!)
!!!Die IP interessiert hier keinen!!!
Status: wie habe ich reagiert
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Alt 04.05.2009, 23:58   # 2613
Ripuli01
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 24
@princess151114:
Zum Glück ist das Wetter ja mittlerweile wieder zelttauglich
Keine Angst, ich kenne den Unterschied zwischen Forum und Chat und rechne auch nicht mit Antworten in Minutenschnelle; bin selbst so einer, der oft online, aber deutlich weniger oft direkt am Rechner sitzt...
Daten sind per PN raus, und damit gute Nacht *gähn*
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Alt 05.05.2009, 00:09   # 2614
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von cizm Beitrag anzeigen
Und deine Rechnung ist auch etwas sonderbar.
Denn a) ist 1.500 x 100 nicht 15.000
Uuuups..

Nein, ich kann den Unterschied zwischen "Schadensersatz" und "Streitwert" nicht anders erklären.

Beim Schadensersatz sehe ich das genau so wie Du. Nur sind aber die Abmahnkanzleien nicht ganz doof und verlangen nur einen geringfügigen Schadensersatz. Da paßt aber Deine Rechung rein.

In den "Streitwert" paßts nicht rein. Du hast nichts mit ihm zu tun, Du darf den Finger strecken, wenn er Dir zu hoch vorkommt. Du kannst einem Verletzten den Du verletzt hast nicht vorschreiben, wie er den Wert einer Sache taxiert. "Ich hau Dir jetzt aufs Maul, aber wehe Du gehst mit mehr als 3,50€ Streitwert vor Gericht... dann gibts gleich noch eine!" So geht das nicht. Nach dem Antrag des Verletzten befindet das Gericht, ob der Streitwert nun angemessen, oder nicht sei. Dann darfst du Dich melden, aber Deine Rechung wird nicht berücksichtgt.
Zitat:
Zitat von cizm Beitrag anzeigen
Das Ausmass und die Gefaehrlichkeit der Verletzungsgefahr sind ganz klar definierbar. Zeitraum, Inhalt und Bandbreite. Alle zukuenftigen Handlungen anderer, welche die potentielle Moeglichkeit besitzen das gedownloadete Material weiter zum Download anzubieten, koennen nicht im Vorfeld durch eine fiktive Ermittlung und Potentierung einem zufaellig gefundenen Downloader angehaengt werden. Die Tatsache, dass Musik leicht raubkopierbar ist kann nicht komplett mit saemtlichen Folgeschaeden einem einzigen Schuldner zur Last gelegt werden.
Schlimmer. Viel Schlimmer. Du "begibst Dich der Möglichkeit die Folgen Deines Handelns unter Kontrolle zu halten." Du hast keinen Einfluss darauf, ob 8 Privatleute Dein Angebot für Ihre Mädchen nutzen, oder ein ukrainischer Raubkopiererring nach Deiner Vorlage 200 000 Stück produziert. Ein Gericht nutzte den Vergleich eines Verletzers, der das bereits illegal erhaltene Stück einem Zwischenhändler zur Vervielfältigung gebe, aber eben nicht nachsehe wie viel vervielfältigt werde.

Aber man kann es andererseits auch nicht nachweisen, daher wird der Wert... im Streitwert... vom Kläger ...nur geschätzt.
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Alt 05.05.2009, 00:25   # 2615
cizm
 
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Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Du "begibst Dich der Möglichkeit die Folgen Deines Handelns unter Kontrolle zu halten." Du hast keinen Einfluss darauf, ob 8 Privatleute Dein Angebot für Ihre Mädchen nutzen, oder ein ukrainischer Raubkopiererring nach Deiner Vorlage 200 000 Stück produziert.
Ok, ich verstehe was du sagst. Allerdings ist diese Ansichtsweise ziemlicher unfug. Weder ein ukrainischer Raubkopiererring noch ein marrokanischer Deichmann Faelscher ist abhaengig von illegalen Quellen. Es handelt sich hierbei ja um sehr guenstig auf dem Markt erhaeltliche Ware. Der Iniiator, die Ersparnis von 5 Euro, kann wohl kaum als Zuendung fuer eine Vervielfaeltigung gesehen werden.
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Alt 05.05.2009, 01:03   # 2616
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von cizm Beitrag anzeigen
Allerdings ist diese Ansichtsweise ziemlicher unfug. Weder ein ukrainischer Raubkopiererring noch ein marrokanischer Deichmann Faelscher ist abhaengig von illegalen Quellen. Es handelt sich hierbei ja um sehr guenstig auf dem Markt erhaeltliche Ware. Der Iniiator, die Ersparnis von 5 Euro, kann wohl kaum als Zuendung fuer eine Vervielfaeltigung gesehen werden.
Nein, diese Ansichtsweise ist zur Abwechslung mal kein Unfug, auch wenn sie nicht meine ist.

Das Gericht geht anders als Du von rechtlichen Kriterien aus. "Schwere der Rechtsverletzung - innerhalb geschäftlichem Verkehr." Bei diesem Titel und Veröffentlichungsdatum unstrittig. Es kommt hier nicht darauf an, das einer sein Handeln mit einem geringfügigen Vermögensvorteil ins Private ziehen will, sondern, dass das Gericht im Vorfeld dieses ausschließt. Es ist nicht Privat, selbst wenn der der Nachweis fehlt wie viele Stücke denn nun wirklich verbreitet wurden.

Man macht sich das am Besten mal über "Spamversand" klar. Technisch könnte jeder Spamversender im Privatbereich mit einem Streitwert von 500€ auf Unterlassung abgemahnt werden. Erkennt das Gericht aber ein "gewerbliches Handeln" im Spamversand... sind wir sofort bei 25 000€. ["Gewerbliches Handeln" wird iÜ unterhalb dem "innerhalb des geschäftlichen Verkehrs" angesehen.]

Es kommt auf die Bewertung des Handelns an und nicht auf die "Absicht".

Regelstreitwerte, Abstufungsmodelle kristallisieren sich nach gerichtlichem Ermessen mit der Zeit heraus. Das Anfechten wäre sinnlos, es kommt dabei nichts heraus.
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Alt 05.05.2009, 02:07   # 2617
jobob
 
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Zitat:
Zitat von lord_twickenham Beitrag anzeigen
Mein erster Gedanke wäre auch gewesen, erstmal mitzuteilen, dass der AI verstorben ist. .

Gegen Tote wird in Deutschland nicht ermittelt.

In diesem Sinne,
jobob
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Alt 05.05.2009, 02:44   # 2618
Shual
 
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Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von jobob Beitrag anzeigen
Gegen Tote wird in Deutschland nicht ermittelt.
Im Zivilrecht wird nichts "ermittelt".

Zudem wird ein Anspruch gegen einen Anschlussinhaber geltend gemacht, der zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt verstorben war. Insofern wird sich der Anspruch auf die rechtlichen Nachfolger, die den Anschluß nicht abgemeldet haben richten. Der Vertrag mag mit dem Tod enden, aber die Telekom muß nicht jede Sterbeanzeige lesen.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2009, 11:28   # 2619
jobob
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Im Zivilrecht wird nichts "ermittelt".

Zudem wird ein Anspruch gegen einen Anschlussinhaber geltend gemacht, der zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt verstorben war. Insofern wird sich der Anspruch auf die rechtlichen Nachfolger, die den Anschluß nicht abgemeldet haben richten. Der Vertrag mag mit dem Tod enden, aber die Telekom muß nicht jede Sterbeanzeige lesen.
Hallo Shual,
dem Zivilverfahren ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Ermittlungsverfahren der StA voraus gegangen, um den Namen des Beklagten preiszugeben.

In diesem Sinne,
jobob


________________
Der Inhalt dieses Beitrages stellt ausschließlich meine Meinung dar. Sollte hier der Eindruck entstehen, daß ich rechtsberatend wirke, widerspreche ich diesem in jeglicher Form.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2009, 11:43   # 2620
Koshu
 
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Beiträge: 3
einen wunderschönen guten morgen

ich freue mich zu schreiben, denn ich habe heute den 6er im lotto gezogen und darf mich in eurer illustren runde einreihen und eine runde mitmischen.

bekomme ja nicht oft post, aber wenn, ...dann soll es sich ja lohnen, nicht wahr.


habe mir soweit es möglich war mich durch den endlosen threat gekämpft...und bin wie alle der meinung..das ich wohl so eine veränderte UE losschicke... und dann warte was kommt.

allerdings hab ich bei den ganzen antworten ein paar sachen nicht ganz raus.

1. welcher natur ist das schreiben der mod. UE? im brief wird davor gewarnt, also warum hat dann die mod. UE eine rechtliche wirkung bzw. was ist der eigentlich passende juristische schritt auf diese mod UE seitens waldorf?

2. auf welcher grundlage erfolgt eigentlich das handeln(die rückantwort per brief)? bisher kam es mir so vor als ob man einfach mit der mod. UE auf glück spielt und hofft, das die kanzlei keine lust mehr hat die machete rauszuholen
und den geldbeutel des users so richtig zu weiten.

3. wie sieht die alternative aus? also ich meine jetzt nicht die 7xx euro'se sondern eher was passieren kann wenn die mod. UE weiter verfolgt wird und entsprechend als einwand usw. gewertet wird und die anwälte weitere kosten aufbrummen bzw. sogar ein gerichtstermin ansteht?



...freue mich über sehr schnelle antworten, da die weißwürste schon morgen die UE haben wollen...


Gruß Koshu
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 17:06 # --
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