Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 27.06.2011, 22:04   # 26141
D000883
 
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Beiträge: 578
Das war unnötig! Vergiss nicht: auch die "Gegenseite" verdient recht gut an diesem Geschäft.
Womöglich ist er kein Fachanwalt oder rät dir - wie schon öfters vorgekommen - zu einem Vergleich.
Dann zahlst du womöglich noch mehr, als wenn du direkt die Abmahnkosten bezahlt hättest.
Zur Sicherheit??? Wovor bist du bzw. der AI denn nun sicher?
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Alt 27.06.2011, 22:07   # 26142
yoghi
 
Registriert seit: 27.06.2011
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von D000883 Beitrag anzeigen
rät dir - wie schon öfters vorgekommen - zu einem Vergleich.
was ist mit Vergleich gemeint?

zur sicherheit in dem Sinne dass Fehler bei der modUE vermieden werden sollten..
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Alt 27.06.2011, 22:10   # 26143
D000883
 
Registriert seit: 05.09.2010
Beiträge: 578
Vergleich bedeutet, dass man sich auf eine Zahlung einigt. Meist gelingt es den Anwälten die ursprüngliche Forderung um ein paar Hundert € (ungefähr so viel, wie sie für ihre Arbeit verlangen) zu drücken.
Alles, was ohne Richterspruch über den Tisch geht, ist ein Vergleich.
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Alt 27.06.2011, 22:12   # 26144
Glak
 
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 49
Zitat:
Zitat von yoghi Beitrag anzeigen
... was meint ihr?
Die allermeisten hier werden meinen, dass sie von dem beschriebenen Vorgehen nicht sonderlich viel halten.

Die hier zur Verfügung gestellte MUE ist zigfach bewährt, und es gibt keinen Grund, von irgendeinem Anwalt für gutes Geld eine Neue erstellen zu lassen.

Auch die Fristverlängerung ist sinnlos. Was spricht dagegen, das Ganze morgen oder übermorgen in Fax zu schieben, und dann per Einschreiben auf den Postweg zu bringen?

Und warum überhaupt zu diesem Zeitpunkt ein Anwalt? Er macht nicht mehr, als Du selbst machen kannst, mit perfekter Anleitung hier im Forum. Kostet nur eine ganze Menge. Grundkurs schon gelesen?
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Alt 27.06.2011, 22:18   # 26145
origamisven
 
Registriert seit: 27.06.2011
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Glak Beitrag anzeigen
Die allermeisten hier werden meinen, dass sie von dem beschriebenen Vorgehen nicht sonderlich viel halten.

Die hier zur Verfügung gestellte MUE ist zigfach bewährt, und es gibt keinen Grund, von irgendeinem Anwalt für gutes Geld eine Neue estellen zu lassen.

Auch die Fristverlängerung ist sinnlos. Was spricht dagegen, das Ganze morgen in Fax zu schieben, und dann per Einschreiben auf den Postweg zu bringen?

Warum überhaupt zu diesem Zeitpunkt ein Anwalt? Er macht nicht mehr, als Du selbst machen kannst, mit perfekter Anleitung hier im Forum. Grundkurs schon gelesen?
Kannst du mir vielleicht den Link zur modUE geben? Ich finde sie nicht unter all den Beiträgen...
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Alt 27.06.2011, 22:21   # 26146
Glak
 
Registriert seit: 03.02.2011
Beiträge: 49
Hier steht alles: Grundkurs für Neuabgemahnte - Die Grundlagen bitte voher lesen!

Und dann zum Beispiel hier: http://www.verein-gegen-den-abmahnwa..._ue/index.html
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Alt 27.06.2011, 22:21   # 26147
yoghi
 
Registriert seit: 27.06.2011
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Glak Beitrag anzeigen
Die allermeisten hier werden meinen, dass sie von dem beschriebenen Vorgehen nicht sonderlich viel halten.

Die hier zur Verfügung gestellte MUE ist zigfach bewährt, und es gibt keinen Grund, von irgendeinem Anwalt für gutes Geld eine Neue estellen zu lassen.

Auch die Fristverlängerung ist sinnlos. Was spricht dagegen, das Ganze morgen in Fax zu schieben, und dann per Einschreiben auf den Postweg zu bringen?

Warum überhaupt zu diesem Zeitpunkt ein Anwalt? Er macht nicht mehr, als Du selbst machen kannst, mit perfekter Anleitung hier im Forum. Grundkurs schon gelesen?
Das Problem war dass ich nicht mit der neuen Formulierung klar gekommen bin weil bei der beigefügten Unterlassungserklärung: ich Zitiere:

"es ab sofort zu unterlassen,

Mustertitel (Film)
Musterfirma

oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. Öffentlich zugängig machen zu lassen. Insbesondere über sog. Tauschbörsen in Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber Untelassungsgläubiger für jeden einzelnen Fall der Schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an verletzten Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom verletzten Unterlassungsgläubiger nach billigen Ermessen bestimmt und kann im Streitfall von zuständigen Landgericht überprüft werden."

Es herrschte Unklarheit beim Einfügen in das hinterlassene Muster, da kein Künstler genannt wurde (Zitat muster aus forum: "... den Film "musterfilm" des Künstlers (?)" oder doch den namen der Firma hinzufügen?

ach, Panik...
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Alt 27.06.2011, 22:38   # 26148
Fuchs & Hase
 
Benutzerbild von Fuchs & Hase
 
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Zitat:
Zitat von yoghi Beitrag anzeigen
Das Problem war dass ich nicht mit der neuen Formulierung klar gekommen bin weil bei der beigefügten Unterlassungserklärung: ich Zitiere:


ach, in Panik krieg ich nichts auf die Reihe...
Sollte doch mit der hier recht einfach gehen.
Einfach das Word-doku öffnen und in Ruhe schauen gegenüber wem, gib ich die UE für welches WerK(oder für welchen Film) ab.
Bei einem Film hab ich halt keinen ausgewiesenen Künstler.
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Alt 27.06.2011, 22:46   # 26149
yoghi
 
Registriert seit: 27.06.2011
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Fuchs & Hase Beitrag anzeigen
Sollte doch mit der hier recht einfach gehen.
Einfach das Word-doku öffnen und in Ruhe schauen gegenüber wem, gib ich die UE für welches WerK(oder für welchen Film) ab.
Bei einem Film hab ich halt keinen ausgewiesenen Künstler.
Vielen Dank, aber wahrscheinlich ist es jetzt eh zu spät.. der RA hat alle Unterlagen per mail erhalten und sein Pauschalangebot wurde angenommen
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Alt 28.06.2011, 00:26   # 26150
D000883
 
Registriert seit: 05.09.2010
Beiträge: 578
Ich kann dir schon sagen, wie es weiter geht...
Dein Anwalt verschickt die mod UE, kassiert von dir 350€, bekommt von den Waldörfern ein freundliches Schreiben, dass die UE angenommen wurde und sie dir nochmals entgegen kommen mit dem Vergleichsangebot. 800€ in Raten oder so... Dein Anwalt sagt dir, dass Waldorf die höchsten Klagequoten hat - grad aktuell erhalten wohl einige die Klage, die kurz vor der Verjährung stehen - und empfiehlt dir auf das Angebot einzugeben. Du machst dir in deiner Panik fast in die Hose und zahlst.
Bravo! Genau so funktioniert der Abmahnwahn...
Und wenn du Pech hast, ziehen die dann noch ein paar weitere Abmahnungen aus der Schublade.
Gute Nacht!
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Alt 28.06.2011, 01:11   # 26151
Fillip
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2011
Beiträge: 25
Zitat:
Zitat von D000883 Beitrag anzeigen
Und wenn du Pech hast, ziehen die dann noch ein paar weitere Abmahnungen aus der Schublade.
Gute Nacht!
Und rein mit dem Dolch und raus mit dem Gedärm. Damit machst du hier allen Mut! Danke!
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Alt 28.06.2011, 01:16   # 26152
D000883
 
Registriert seit: 05.09.2010
Beiträge: 578
Ich will hier keinem "Mut" machen. Ich will nur klar machen, dass das nicht der optimale Weg ist!
Und das Panik ein schlechter Ratgeber ist...
Mein Motto ist: mod UE, sonst nix!
Kein Anwalt (vor einer Klage), keine Zahlung, kein Kontakt zum Abmahner.
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Alt 28.06.2011, 05:16   # 26153
el Chupa Cabra
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
... und in den angebotenen Foren LESEN LESEN LESEN (und WENIGER FRAGEN FRAGEN FRAGEN)!
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Alt 28.06.2011, 05:22   # 26154
origamisven
 
Registriert seit: 27.06.2011
Beiträge: 2
Kann eine Abmahnung im Urheberrechtsfall eigentlich auch verfristen, so wie im Arbeitsrecht?

Mich wundern die langen Vorlaufzeiten von teilweise bis zu 8 Monaten.

Weiß da jemand etwas dazu?
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Alt 28.06.2011, 06:11   # 26155
kirchi
 
Registriert seit: 18.12.2010
Beiträge: 761
Nach Bekanntwerden des Rechtsverstosses haben die Schergen m.W.n. 3 Jahre Zeit, sich der Sache anzunehmen.

Allerdings läuft dann mit Bekanntwerden des Realnamens ab Jahresende dann parallel die Verjährungsfrist.

Ich glaube in einem der Threads vor Kurzem von Abmahnungen mit Verstoss in 2009 gelesen zu haben.

Dies untermauert die Meinung, dass die Gegenseite für schlechte Zeiten einen Vorrat geschaffen hat und dieser succ. verwendet wird.
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Alt 28.06.2011, 14:07   # 26156
Tob1987
 
Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 59
Zitat:
Zitat von Fillip Beitrag anzeigen
Und rein mit dem Dolch und raus mit dem Gedärm. Damit machst du hier allen Mut! Danke!
Kann dem Kommentar leider nur Zustimmen.
Ich meine jeder soll seinen eigenen Weg gehen, so wie er am besten damit leben kann. Jeder der sich hier informiert weiß wohl wie der Abmahnwahn funktioniert, dass unsere mod UE ausreichend ist usw.

ABER

Nicht jeder hat die nerven und die Geduld das alleine durchzuziehen.
Richtig oder nicht. Ich habe auch alles über einen Anwalt machen lassen.

Warum ?! Weil mein Papa der AI ist und er es partout nicht anders wollte. Wer in etwa weiß wie Eltern manchmal sein können, weiß dass´man auch mit Engelszungen nicht weiter kommt.

Versteht mich nicht falsch, ich bin ebenfalls der Meinung, jeder der sich hierinformiert und die mod UE wegschickt, braucht keinen Anwalt In meinen Augen gibt aber es nicht DEN Königsweg. Fakt ist jedoch dass sie alle dahin führen sollten : mod UE und sonst nichts.

Ob man das jetzt mit Rechtsbeistand macht oder nicht, soll doch jedem selbst überlassen sein. Falsch wird es mit sicherheit auch nicht sein, außer eben teurer, weil das Einschreiben nur 5 EUR kostet.
Und mal ehrlich ein Anwalt der mir dann doch zu Zahlung rät, wenn Waldorf erneut ein Drohschreiben schickt, der wird doch im vornherein von mir nicht als Anwalt gewählt. Man hört doch im ersten Gespräch schon raus, was der Anwalt tun wird, ob er zur Zahlung rät oder ob er für dich "kämpfen" wird.

Ich finde den Kommentar recht krass, da er wirklich so klingt (für Neuabgemahnte) -ich habe sehr wohl verstanden wie du es meinst- das es so gut wie aussichtslos ist und alle die jetzt mit einem Anwatl vorgegangen sind sind jetzt arm dran.

Ich habe seit meiner Abmahnung und seit meinem letzten Anwaltsschreiben (irgendwann mitte 2009) nichts mehr gehört. Daher sieht man der Ordner verstaubt irgendwo in der Ecke. Drohbriefe usw bekomme ich ja auch nicht und telefonischen Kontakt (was auch für manch einen von Vorteil ist) auch nie gehabt....


Soooooo schlimm ist das mit dem Anwalt auch nicht. Ok nicht die günstigste und beste Lösung, aber immerhin besser als Nichtstun oder origninal UE unterschreiben und bezahlen.
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Alt 28.06.2011, 14:35   # 26157
D000883
 
Registriert seit: 05.09.2010
Beiträge: 578
Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
jeder soll seinen eigenen Weg gehen
Natürlich, das kann man keinem abnehmen. Man kann hier nur Ratschläge geben.

Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
Jeder der sich hier informiert weiß wohl wie der Abmahnwahn funktioniert
Nein, das wissen viele leider nach 1-2 Tagen im Forum noch nicht.
Etliche schaffen es in der ersten Panik nicht einmal den Grundkurs zu lesen - bzw. die letzten 5 Seiten im Thread.

Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
Ich habe auch alles über einen Anwalt machen lassen.
Ich auch, weil ich zur der Zeit, als die Abmahnungen kamen in Urlaub war und die Frist nicht einhalten konnte.
Ich kann aber nur immer wieder betonen, dass sehr viele Anwälte zum Vergleich raten (müssen!), weil es natürlich der risikoärmste und günstigste(?) Weg ist.

Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
Und mal ehrlich ein Anwalt der mir dann doch zu Zahlung rät, wenn Waldorf erneut ein Drohschreiben schickt, der wird doch im vornherein von mir nicht als Anwalt gewählt. Man hört doch im ersten Gespräch schon raus, was der Anwalt tun wird, ob er zur Zahlung rät oder ob er für dich "kämpfen" wird.
Also das habe ich bei der Aufregung im ersten Gespräch nicht rausgehört.
Da hieß es nur: "Jetzt geben wir erstmal die mod UE ab und dann schauen wir wie es weiter geht."
Und im Verlaufe der Zeit noch einmal den Anwalt zu wechseln, das machen sicherlich die wenigsten, weil man dann ja quasi doppelt zahlt.

Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
das es so gut wie aussichtslos ist und alle die jetzt mit einem Anwatl vorgegangen sind sind jetzt arm dran.
Das ist Quatsch! Natürlich ist es nicht aussichtslos, wenn man einen Anwalt eingeschaltet hat! Fatl kann es jedoch sein, wenn man sich nun in Sicherheit wägt, sich nicht weiter in den Foren informiert und dem Anwalt "blind" vertraut.
Jedes weitere Vorgehen muss dann zwischen Anwalt und Mandant abgesprochen werden - und da ist man natürlich besser dran, wenn man gut informiert ist.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
immerhin besser als Nichtstun oder origninal UE unterschreiben und bezahlen.
Ganz klar! Darüber müssen wir nicht reden.
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Alt 28.06.2011, 14:50   # 26158
Tob1987
 
Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 59
Zitat:
Zitat von D000883 Beitrag anzeigen
Nein, das wissen viele leider nach 1-2 Tagen im Forum noch nicht.
Etliche schaffen es in der ersten Panik nicht einmal den Grundkurs zu lesen - bzw. die letzten 5 Seiten im Thread.
Das stimmt natürlich in der Panik reagieren viele anders. Sorry habe von mir auf andere geschlossen. Informieren bedeutete für mich Grundkurs lesen, und wenigstens 2 Stunden im Forum.

Zitat:
Zitat von D000883 Beitrag anzeigen
Also das habe ich bei der Aufregung im ersten Gespräch nicht rausgehört.
Da hieß es nur: "Jetzt geben wir erstmal die mod UE ab und dann schauen wir wie es weiter geht."
In meinem Gespräch kannte sich der Anwalt mit dem Thema bereits bestens aus. Es hieß von Anfang an mod UE und sonst nichts, Klagen waren damals nocht selten.

Zitat:
Zitat von D000883 Beitrag anzeigen
Das ist Quatsch! Natürlich ist es nicht aussichtslos, wenn man einen Anwalt eingeschaltet hat! Fatl kann es jedoch sein, wenn man sich nun in Sicherheit wägt, sich nicht weiter in den Foren informiert und dem Anwalt "blind" vertraut.
Jedes weitere Vorgehen muss dann zwischen Anwalt und Mandant abgesprochen werden - und da ist man natürlich besser dran, wenn man gut informiert ist
Da stimme ich dir auch absolut zu. ES ist absolut erforderlich am Ball zu bleiben. Ich muss mich jetzt auch erneut einlesen, da du von erhöhter Klagewelle gesprochen hast, das war mir bis dato (Stand Februar) noch nicht bekannt.

Halten wir fest.
Wir stimmen überein und beenden die Diskussion. (wollte dich und deine Meinung auch nie persönlich angreifen) Der Beitrag ist nur für den in Panik geratenen Neuabgemahnten in meinen Augen etwas übertrieben dargestellt .
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Alt 28.06.2011, 14:52   # 26159
M007
Frauenbeauftragter
 
Benutzerbild von M007
 
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Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
Und mal ehrlich ein Anwalt der mir dann doch zu Zahlung rät, wenn Waldorf erneut ein Drohschreiben schickt, der wird doch im vornherein von mir nicht als Anwalt gewählt. Man hört doch im ersten Gespräch schon raus, was der Anwalt tun wird, ob er zur Zahlung rät oder ob er für dich "kämpfen" wird.
Ich weiß ja nicht zu was für Anwälten Du gehst, aber wenn ich zum Anwalt gehe erwarte ich dass er mich berät und mich über ALLE Möglichkeiten und deren Konsequenzen auf klärt und dann MIR die Entscheidung überlässt welcher Weg beschritten wird.

Sonst kann ich ja gleich zahlen...
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Alt 28.06.2011, 16:51   # 26160
m82045
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 140
Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
Wer in etwa weiß wie Eltern manchmal sein können, weiß dass man auch mit Engelszungen nicht weiter kommt.
Ich weiß das, ich bin einer.

Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
Ob man das jetzt mit Rechtsbeistand macht oder nicht, soll doch jedem selbst überlassen sein. Falsch wird es mit sicherheit auch nicht sein, außer eben teurer, weil das Einschreiben nur 5 EUR kostet.
Ist richtig. Ich habe auch einen Anwalt genommen, würde das heute aber nicht mehr machen. Man sollte aber zumindestens, wenn weitere Abmahnungen kommen, seine Vorgehensweise überdenken.
Mit Anwalt hat man dann ja festgestellt, dass dieser auch nur die modUE abgibt

Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
Und mal ehrlich ein Anwalt der mir dann doch zu Zahlung rät, wenn Waldorf erneut ein Drohschreiben schickt, der wird doch im vornherein von mir nicht als Anwalt gewählt. Man hört doch im ersten Gespräch schon raus, was der Anwalt tun wird, ob er zur Zahlung rät oder ob er für dich "kämpfen" wird.
Das denke ich nicht.
Ich habe einen von der Liste der empfohlenen Anwälte genommen.
Trotz Internetauftritt: "Unser Ziel ist, dass Sie nichts zahlen" hat dieser mir dann irgendwann empfohlen eine Abschlagzahlung zu machen, was zu deutlich mehr Bettelbriefen führte, so dass ich mich schließlich verglichen habe.
Darüber ärgere ich mich heute noch.

Also:
Wenn ein Anwalt denn unbedingt sein muss:
Fachanwalt nehmen
Nie vergessen, der Anwalt berät einen, die Entscheidung trifft man selbst.
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Alt 26.05.2012, 17:06 # --
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